Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)
1921-06-11 / nr. 24
its-les = · 6. 2375. 1921. Rundschreiben an den allgemeinen evang. Lranenverein A. B. und dessen Bezirksvereine sowie sämtliche Ortsvereine behufs Mithilfe an der Arbeit der evang. Wohlfahrts- und Gesundheitspflege. In dem an die Bezirkskonsistorien und die Presbyterien der größeren Gemeinden gerichteten und in den Kirchlichen Blättern Nr. 11, 1921 3. 1176. 1921, dann Nr. 13, 1921 3. 1201. 1921 veröffentlichten Rundschreiben betreffend die Einrichtung der Fürsorgeauscchüsse und die Durchführung dieser Arbeit sind die für die Arbeit der evang. Wohlfahrts- und Gesundheitspflege maßgebenden Richtpunkte enthalten. Zur Ermöglichung des vollen Erfolges dieser Bestrebungen ist die Mitarbeit aller dazu berufenen Kräfte erford. Fr. Veutsch m. p., Bischof. Rundschreiben an alle Bezirkskonsistorien und Presbyterien . derlich. Der allgemeine evang. Frauenverein A.B.und dessen Bezirks- und Ortsvereine werden daher ersucht, sich in den Dienst der Sache zu stellen, indem sie den kirchlichen Behörden ihre „Mithilfe anbieten, aber auch im eigenen Wirkungsfreije alle möglichen Schritte tun. Zu diesem Zwecke wird sich die Abhaltung von entsprechenden Vorträgen gelegentlich der regelmäßigen oder besonderen allgemeinen Versammlungen empfehlen. Als zu behandelnde Stoffe wären dabei folgende Fragen in den Vordergrund zu stellen: 1. Wie swinge ich mich und meine Angehörigen bei der Schwindsucht? 2. Welches sind die Gefahren des außerehelichen Geschlechtsverfehrs ? (Geschlechtskrankheiten.) 3. Welche gesundheitlichen und sittlichen Schäden bringt der Weingeist genuß mit sich? 4. Welche Krankheiten des sächsischen Wolfskörpers fennst du? 5. Welches sind die wichtigsten völfischen Sittengebote? Die den kirchlichen Behörden angehörigen erren Aerzte werden im Bedarfsfalle gerne zuverfügung Sehen. . Hermannstadt, 28. Mai 1921. Vom Landeskonsistorium der evang. Kirche A. B. in Siebenbürgen, betreffend die Pflege der Volks- und Jugendspiele. Volks-und Jugendspiele sind ausgezeichnete Erziehungsmittel für Gesinnung und Gemüt.Sie in der jetzigen,so sehr am äußerlichen Sinnesgenusse hängenden Zeit ziel-und zweckbewußt zu beleben und so an der notwendigen Volksveredlung Anteil nehmen zu lassen,erscheint als eine dringende Forderung der Gegenwart.(Vgl.E.Doernberger, Körperliche Erziehung und Schule, Heft 6 von „Das neue Deutschland in Erziehung und Unterricht“, Leipzig,Weiß u.Comp—.,1919.)Es wird daher allen genannten Behörden ihre Pflege dringend ans Herz gelegt, dabei wäre insbesondere auch, so weit das noch nicht geschehen ist, auf die Zusammenfassung der schulentlassenen Jugend auch in den Städten, auch jener des Gewerbe- und Handels-standes, ferner der in der Stadt dienenden Knechte und Mägde volle Aufmerksamkeit zu richten. Ferner wäre dahin zu wirken, daß auch die Turnvereine den Bolfs- und Jugendspielen, insbesondere aber auch dem Wandern erhöhte Pflege angedeihen ließen. (Wandervögel, Falken und Adler, Pfadfinder.) Hermannstadt, 1. Juni 1921. Vom Landeskonsistorium der evang. Kirche A. B.in Siebenbürgen. D. Fir. Veutsch m. p., Bischof. Karl Fritsch m. p., Hauptanwalt. an sämtliche Bezirkskonsistorien in Sachen der landeskirchlichen Steuer. Die landeskirchliche Steuer für das Jahr 1920 erscheint mit geringen Ausnahmen auf dem ganzen Gebiete der Landeskirche als geordnet. Damit ist der Zeitpunkt genommen, jene statistischen Daten einzuholen, die eine zuverlässige Grundlage bieten sollen zur Wertung dieser Steuer nach verschiedenen Gesichtspunkten. Zu diesem Zwecke trifft das Landeskonsistorium die Anordnung, daß im Wege der Bezirkskonsistorien bis zum 20. Juli 1. 3. aus lämtlichen Stadt- und Landgemeinden (einschließlich der geordneten Diasporagemeinden mit eigenen Schulen) folgende Daten einberichtet werden und zwar : I. YAus den Stadtgemeinden. 1. Welcher Betrag wurde aus eigenen Mitteln der Kirchengemeinde aufgebracht ? 2. Welcher Betrag wurde durch Einhebung kirchlicher Abgaben von den Gemeindegliedern eingehoben ? · « 3. Wie viele Familien zählt die Kirchengemeinde? 4. Wie viel Familien wurden belastet mit Beiträgen bis u 50 K von 51 bis 100 K von 1701 bis 18000K 3. 2376. 1921. &arl Fritsch m. p, Hauptanwalt. ö. 2352. 1921. Rundschreiben OR RO