Kirchliche Blätter, 1930 (Jahrgang 22, nr. 1-52)

1930-07-24 / nr. 30

KlillllillleB Bezugspreis: emn AS Der ev. Landesk­irche Halbjährl. Lei 250—. Ausland: ganzjährl. Mark 150—, Dollar 3­50. Preis einer Einzelnummer 10 Lei. Sc­Heint jeden Donnerstag. in Rumänien Evangel. Wochenschrift für die Glaubensgenossen aller Stände N­­ l N 9) erlag: » Buchbruderei und Ber anstalt'd­ ev, Landesfiche U.i n Rumänien, Hermannstadt. Insertionspreis: Die eingespaltene Nonpareillezeile oder deren Raum Lei 12,—, bei größeren Aufträgen Nachlaß. Nummer 30 Sermannftadi, 24. Juli 1930. XXU. Jahrgang Inhalt: Die 33. Landeskicchenversammlung (Schluß). — Bericht über die Verhältnisse in den Gemeinden des Bukarester Reifepredigerbezirkes. — Gieh’ über die Welt! — Die Jahresversammlungen unserer Gustav Adolf-Zweigvereine (1. Bistri, 2. Schäßburg). — Mitteilungen aus dem Leserkreis. — Nachrichten aus Zeit und Welt. — Bücher und Zeitechriftenschau. — Amtlicher Teil. — Anzeigen. Die 33. Landeskirchenvers­ammlung. I. (Schluf.) ° Montag den 30. Juni und Dienstag den 1. Juli wurde die vorbereitende Arbeit in den Aus­­schüffen geleistet. Man möchte am liebsten in allen Ausschüffen zugleich sein, denn überall werden Lebens­­fragen unserer Kirche besprochen, überall erhält man wichtige Aufklärungen, überall lernt man in der Zu­­sammenarbeit mit den Vertretern der anderen Bezirke die so unendlich verwicelte und schwere Lage der Gesamtheit und der Einzelgemeinde besser und besser verstehen. Nach den schweren Tagesfigungen ist man des Abends beim weißen Tisch im ernsten Gespräche­­ beieinander und berichtet und hört von der Arbeit der Ausschüsse und ihrem Fortgang. So bleibt den­­noch der lebendige Zusammenhang unter den Mit­­gliedern der Landeskirchenversammlung gewahrt. Mittwoch den 2. Juli, halb 10 Uhr vormittag, it die erste V­ollversammlung in dem Gaale der s­chönen neuen Mädchenschule. Sie beginnt mit einem schönen Eingang: das Danftelegramm seiner Majestät des Königs auf den Gruß der Landes­­kirchenversammlung wird verlesen. Ein Aufatmen geht durch­ die Neihen. Wir haben wieder eine Autorität im Lande, die ü­ber all dem Parteigetriebe steht. Wir brauchen noch nicht alle Hoffnung aufzu­­geben, daß auch uns unser Recht werde. Fürwahr, notwendig ist es, daß uns ein Hoff­­nungsstrahl leuchte. Denn der nun folgende Bericht des Abgeordneten Dr. H. D. Roth über den Stand der staatlichen Unterstüßung für Kirche und Schule muß jeden mit tiefster Berbitterung erfüllen. Seit dem Jahre 1918 haben wir dem Staate treu gegeben, was des Kaisers ist, haben für den Staat ungeheure Opfer gebracht bei der Agrarreform, Kriegsanleihe, Kroneneinlösung, beim Zahlen der be­­rüchtigten 14 Prozent und so weiter. Wenn wir aber heute die Bilanz über die lesten zehn Jahre auf­­stellen, so finden wir: im Jahre 1918 hatten wir aus Staats- und eigenen Mitteln rund 117 Millionen Einkünfte, im Jahre 1929 haben wir 26 Millionen. Der Staat weigert si, uns entsprechend zu unter­­fragen, obwohl Gewohnheitsrecht, Staatsgefeg und Berferrecht uns unzweifelhaften Anspruch auf Staats­­hilfe gibt. Sollte es wirkli­ch sein, daß bei der Regierung sein ernster Wille vorhanden ist, diese Frage zu lösen? Die auf diesen Bericht hin gefaßte, Entschließung spricht seine Drohung aus. Aber aus jedem Worte spricht der eiserne Wille, die unbeug­­same Entschlossenheit, fi nun nicht länger mit schönen Worten und leeren Versprechungen hinhalten zu lassen, sondern „alle Folgerungen zu ziehen und den Kampfesweg bis zu Ende zu gehen“. Wer Ohren hat zu hören, der höre. Wir werden vor seinem Ende und vor seiner Folgerung zurück­­scheuen. Es folgt die Verhandlung der Disziplinar­­vorschrift und der Vorschrift über die Art und Zulässigkeit der Rechtsmittel. Es war eine Freude, den scharfgefolgten Reden und Gegen­­reden der Rechtsfundigen zu lauschen. Im allgemeinen wurden diese zwei Vorlagen ohne größere innere Anteilnahme angenommen. Ein erfreuliches Zeichen für den geordneten Rechtsgang in unserer Kirche, der die Anwendung von Rechtsmitteln nur selten erfordert, ein ehrendes Zeugnis für unsere­n Ange­­stellten, deren Verhalten nicht durch eine Disziplinar­­vorschrift, sondern durch ihr Gewissen geregelt wird. Beide Vorschriften sind notwendig und gut, spielen aber in unserem kirchlichen Leben seine größere Rolle. Schließlich wird zur Kenntnis genommen, daß die Kirchengemeinde Kleinscherried, die bisher zum Mühlbacher Kirchenbezirk gehört hatte, aus ‚praftischen Erwägungen si” dem Schelfer Kirchen­­bezirk anzuschließen wünscht. Desgleichen, daß die drei ungarisch-evangelischen Gemeinden: Kronstadt, Hopufalu-Füreßmező und Barcza-Ujfalu aus dem Verband der Landeskirche ausgeschieden sind und si der ungarischen Superintendentur in Arad angeschlossen haben. Den geistigen Höhepunkt der Landeskirchenver­­sammlung bildete fraglos die am Donnerstag den 3. Juli stattgefundene Verhandlung der Borsschrift über das Pfarramt. Es ist auch ein Anzeichen der religiösen Welle, die durch unser Volk geht, daß an der Aussprache über die zukünftige Ausbildung unserer Geistlichen, die doc eigentlich eine reine Fachfrage ist, si alle Anwesenden mit innerlichster Anteilnahme beteiligten. Die Abänderungsvorschläge zu dem vorliegenden Entwurf gingen von folgender Sachlage aus: Unser aller Bestreben muß sein, das ar

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