Landwirtschaftliche Blätter, 1921 (Jahrgang 49, nr. 6-52)
1921-07-24 / nr. 30
Arg m des giebenbürgischis sächsischen Landwirtschaftsvereines und des Verbauves des Naisses seuf seupenosenfinge· s Beangspreis für ihr mit alleder ganzjährig 34 Lei, haltjährig 27 Lei. Mitglieder, bzw. je zwei Teilnehmer 623 Vereine, erhalten das Vereitsorgan unentgeltlich, und wird dasselbe sumulativ an Die Ortsvereine ge= sendet, Die Die Verteilung zu besorgen haben. — Benangsgelder sind an die Oberverwaltung des Grebenb.fähhisen Landwirtschaftsvereines zu senden. (80[]-em) SUO Lei, 1%, ©. (200)-cm) 420 Lei, 14, ©. 129 [J-cm) 230 Lei, % ©. (60 [-cifi) 125 Lei, Ya. WOL-en) 75 Lei, Ya ©. (15L-CH) &0 Lei Anzeigenaufträge und Gebühren hiefür sind an die Anzeigenverwerbtung ber Tankiw. wiäiter in Hermannstadt, Galzgafse 22, zu senden, EF Maschruck nur nach vorher eingeholter Genehmigung und seit voller Quellenangabe gestattet. a Inhalt: Die Stehnbürgische Agrarreform. — Neue Steuern. — Die Ummandlung der Milch in Dauerware. — Kaltbeine der Hühner und deren Heilung. — Verhütung der Berkalben?. — Banderversammlung des Bittrnger Landiv. Bezirksvereines in Weikkirch. — Mitteilungen. — Markt bestegt. — Notizen. — linterhalte aber auch Belcheenbeh. Etwas für Geiz und Gemüt. Yıım Gibensen! (Betrachtung.) dad Beben. Eine Begegnung mit Zurber. — Am Samiltenstig: Gelübde. Sapans Politik und Deutschland. Nechte..— Unser Rechtsfreund. Fe Wohenigsn. — Badheridou. — Anzeigen. «Ä«i.30. sHeVWEMtEP,?e.34...... ein Juli 1921. a en Ser EEE 49. Jahrgang. Anzeigengebühren für einmaliges Cirtinalien: !ı @. Diese Blätter erfijchten jeden Sonntag 1 Gegen flack. Auflüge und andere Beiträge für die „Landwirtschaftechen Blätter“ sind an die Sherverwenltung bed Land« gesrifchaftsvereinet In Hermannstedt, Gr. Ring 19, an ferben. Hanbseristen werden nicht aurücgestellt — Aus dem Leben für Zu Die Siebenhiraupe Agrasceforn. Ihre Verhandlung in der Spezialfog.mission der Kammer. Der parlamentarische Sonderausschuß hat die Verhandlung der siebenbürgischen Mararseform begonnen. Die erste meritostische Verhandlung fand Freitag den 8. Juli statt. Gleich zu Beginn der Sitzung ergriff Nogeordneter Frith Counert da Wort. In längerer Rede legte er den prinzipiellen Standpunkt der süchsischen Abgeordneten in der Frage der siebenbürgischen Agrarreform dar. Bei den ersten Barsgraphen stellte Abgeordneter Shilezan den Antrag, es möge als Emwed der Enteignung Floranöge‘ sprechen zusrdben Die Wiedergutmachung des in der Vergangenheit am romänischen Volke begangenen Unredes. Beinister Sarofilid führt demgegenüber aus, dach er es sich unrichtigt halte, durch eine solche Formulierung den mitberwohnenden Völkern Siebenbürgens gewissermaßen den Krieg zu erklären. Er sei gegen Diesen Antrag. Der Antrag wurde abgelehnt. Zu Paragraph 1 wurde der Zufnch angenommen, Daß die Enteignung außer der Vergrößerung und Ergänzung der bäuerlien Berge ou noch die Vermehrung bei Gemeindehutweiden und Waldungen zum Bwede habe. Bei Paragraph 3 sielt Abgeordneter Connert den Bufakantrag, Daß der gesamte Stundbefig, welcher nicht unter die Bestimmung des Vorargesees falle, sowie der von der Enteignung ibrig bleibende Grundbefig Gegenstand des freien erlehres bilden dürfte. Die Verhandlung dieses Antrages und des Paragraphen 4 wurde verfääoden. Paragraph 5 wurde unverändert angenommen. Statt der Barographen 6 und 7 wurde vom Referenten ein neuer PBoragraph eingebracht mit der grundläßlichen BER. E3 wird enteignet der geplaıte ländliche und sädhliche Extravillanbefig der moralischen BVersonen (Öffentlich und privat). Die Berhandlungen über diese Bestimmungen zogen sich sehr in die Länge und sind noch nicht abgetroffen. Iusammenhänge hiermit stellt der Referent den Antrag, daß die Befißungen der sächrischen Nations Universität niet unter die Bestimmungen dieses Gesees zu fallen haben. Gegen diesen Eintrag sprachen Die Abgeordneten Junian, FSramcu und Bucian. Zur Abstimmung it Diese Frage noch nicht gelangt. Abgeordneter Connert wird in der nächsten Lagung weierdings zur Frage der Enteignung der fährlichen Universität Stellung nehmen. Wir wollen nicht unterlassen, hier zu erwähnen, daß Abgeordneter Bucjan in seinem Ausführungen zugab, Daß die Verwaltung bet jächten Universitätsvermögens weitaus den romänischen Berwoltungen überlegenei. In der Sigung vom 9. Juli unterbreitet Garoflid einen Paragraphen über das Ausmaß der Enteignung in neuer Yollung. Es wird darin über das vom Senat notierte Ausmaß weit hinausgegangen. Die ung insteressierenden wichtigsten Bestimmungen sind folgende: Das Ausmaß der Enteignung für selbstbewsirtschaftete Güter wird mit 50 Joch im Gebirge,, mit 100 Joch in bergiger Gegend und mit 200 Joch im Slachland festgeießt. Dort, wo der Zahl der Bodenanwärter gering ist, beträgt das Ausmaß der Enteignung 300 bzw. 500 Joch. Es kanıı aber für Emwede der Rofonisation auf 200 Joch verringert werden. Besonders wichtig für uns ist die Bestimmung des Paragraphen 9, nach der mit hochergehender Einwilligung des obersten Agrarkomitees die Enteignung des Privatdefitzes bis auf 50 Joch erfolgen kann. In folgen Fällen, t wo die Hauptbelästigung des Grund befigers nicht die Landwirtscaft ist, sogar bis auf 10 Joch. Bei der Votierung des Agrargefetes angesiedelten landwirte neue Bodenanmwärter bestimmt wird. Parageoph 12 bestimmt, Ichaftlichen Kolonisten wird der Grund enteignet biß auf einen "Anteil in der Größe, wie er in der betreffenden Gegend fr daß dort, wo die Zahl der Bodenanmwärter groß ist, auch Teile der Hutweiden, und zwar ohne Rücksicht auf den Befiger und ohne Grenze enteignet werden können. Gegen diese außerordentlichen und für und vollkommen unannehmbaren Verschärfungen in den Bestimmungen der Agrarreform, Haben die Vertreter unseres Beltes die schärfsten Verwahrungen an zuständiger Stelle eingelegt und infolgedessen dürfte die Angelegenheiten vom Ministerrate in Verhandlung gezogen werden, &s scheint nänlich, als ob Minister Garoflid auf eigene Faust dem Drängen der radikalen Elemente nachgehend gehandelt habe. ‚In der Geltung vom 9. Juli kam zur Verhandlung der erste Teil des Paragraphen 8, der über die Enteignung der Badegründe handelt.Der von Minister Garofrid vorgelegte neue Entwurf hatte folgende Fassung: Es wird enteignet der anbaufähige Boden der Privatpersonen a) der Zeil über 30 Joch in Gemeinden, über 10. Joch) in Städten jener Güter, die ununterbrochen 10 Jahre Hinduch Dis zum 1. Dezember, 1918, sowie auch jene Güter, die bis heute, 12 Jahre Hindurch, verpachtet waren. Eine Ausnahme bilden die Güter der Minderjährigen und der Militärpersonen. b) von allen Gütern, welche heute verpachtet sind, der 100 Jo übersteigende Zeit. Meinifter ı . ES : FE Fat