Landwirtschaftliche Blätter, 1922 (Jahrgang 50, nr. 1-53)

1922-11-26 / nr. 48

434 ärgti­e Hilfe und Medikamente. Hier sei erwähnt, daß die nicht angetraute Frau und uneheliche Kinder, soweit sie nur sonst den oben erwähnten Bedingungen entsprecgen, als voll­­berechtigte Y Familienmitglieder angesehen werden. Weibliche Bereicherte erhalten im alle ihrer Niederkunft eine Kindbettunterflügung in der Dauer von 8 Moden, nach Ablauf derselben no 12 Wochen hindurch als Stillprämie eine Säugeunterftügung. Der Bwed dieser Bestimmung ist Har­ € fol damit die Mutter in die Wage verseßt werden, sich möglichst lange ihrem neugeborenen Kinde widmen und ihre Mutterpflicht erfüllen zu können. Die Mitgliedschaft in der Krantenkasse jchliegt beim Land­­arbeiter gleichzeitig auch die Unfall­versicherung in fi. Dieser Umstand verleiht ihr einen ganz besonderen Wert. Die tägliche Arbeit ist von tausend Gefahren mac Anihe en fi Htägli belarglosen . meBandagem Bruchbänder künstliche Gliedmßem Zahl­ erfas­­stückhfugengläser Krücken usw Uslerden skgrissärztliche Behandlung gehstt selbst verständlich auch,in Fällen,wenn es die krankheit erfordert kostsa­ple Spitalsbehandlung oder Unterbringung meinerheits­anstalt oder einen Bade, ’%n den nachfolgenden Sägen sind die wichtigsten Berg­haltungsmaßregeln nach Art eines Merkblattes zusammengestellt pen ee der besondern Beachtung unserer Landi­irte empfohlen ein Mielde alle beine­rbeiter und Dienstpersonen sofort,­­mindestens aber in der ersten Woche ihres Dienstantrittes, bei der Krankenkasse an. Durch verspätete oder Nichtanmeldung wirst du fi­offällig. Wird eine nichtangemeldete Dienstperson Trank oder trifft je ein Unfall, wird Dr MEBENageNE: Baar gemacht

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