Landwirtschaftliche Blätter, 1922 (Jahrgang 50, nr. 1-53)
1922-11-26 / nr. 48
434 ärgtie Hilfe und Medikamente. Hier sei erwähnt, daß die nicht angetraute Frau und uneheliche Kinder, soweit sie nur sonst den oben erwähnten Bedingungen entsprecgen, als vollberechtigte Y Familienmitglieder angesehen werden. Weibliche Bereicherte erhalten im alle ihrer Niederkunft eine Kindbettunterflügung in der Dauer von 8 Moden, nach Ablauf derselben no 12 Wochen hindurch als Stillprämie eine Säugeunterftügung. Der Bwed dieser Bestimmung ist Har € fol damit die Mutter in die Wage verseßt werden, sich möglichst lange ihrem neugeborenen Kinde widmen und ihre Mutterpflicht erfüllen zu können. Die Mitgliedschaft in der Krantenkasse jchliegt beim Landarbeiter gleichzeitig auch die Unfallversicherung in fi. Dieser Umstand verleiht ihr einen ganz besonderen Wert. Die tägliche Arbeit ist von tausend Gefahren mac Anihe en fi Htägli belarglosen . meBandagem Bruchbänder künstliche Gliedmßem Zahl erfasstückhfugengläser Krücken usw Uslerden skgrissärztliche Behandlung gehstt selbst verständlich auch,in Fällen,wenn es die krankheit erfordert kostsaple Spitalsbehandlung oder Unterbringung meinerheitsanstalt oder einen Bade, ’%n den nachfolgenden Sägen sind die wichtigsten Berghaltungsmaßregeln nach Art eines Merkblattes zusammengestellt pen ee der besondern Beachtung unserer Landiirte empfohlen ein Mielde alle beinerbeiter und Dienstpersonen sofort,mindestens aber in der ersten Woche ihres Dienstantrittes, bei der Krankenkasse an. Durch verspätete oder Nichtanmeldung wirst du fioffällig. Wird eine nichtangemeldete Dienstperson Trank oder trifft je ein Unfall, wird Dr MEBENageNE: Baar gemacht