Landwirtschaftliche Blätter, 1929 (Jahrgang 57, nr. 1-52)

1929-12-08 / nr. 49

.y-.--s-x-—.-..--... er BET .. Trismastiki­otitt für Siebenbürgen. Air. 49, Hermannstadt, 8. Dezember 1929, 57. Bahrgang. = ziahbrud und mit voller Quellenangabe gestattet., um Ferdinands-Ring Air. 19, zu senden. Banndschriften werden nicht zurücgestellt. Bezugsgelder sind an die Oberverwaltung des Stebenb.., | Smalig. Erscheinen mit dem A trag, zugleich — an di Derwaltung der „Landw. Blätter“ in Bermanntadt, d sächsischen Landwirtschaftsvereines zu senden. König Ibn, Az. 19, zu senden. Die „Land, Blätter‘ schgeinen jeden Sonntag Bezugspreis fürs Inland ganzjährig 220 Lei, halbjährig Anzeigengebühren für einmaliges Einschalten: ı [ 480 D-cm] 2800 Lei, 1/s S, [240 D-cm) 1600 Lei, 445, Aufsähe und andere Beiträge für die „Landwirtschaft: NO Lei, fürs Ausland ganzjährig 300 Lei. Die Mitglieder [ D-em] 900 Lei, 1% 5. [ D-cm] 600 Lei, Ye 5 Ken Blätter“ sind an die Oberverwaltung des j des Vereins erhalten das Vereinsorgan unentgeltlich, model [300-em] 300 Lei, 1/ 5. [15 D-cm] 150 Lei. Landwirtschaftsvereines in Bermannstadt, Hönig­­ die Zufteilung des Blattes durch die Ortsvereine geschieht. Anzeigenaufträge a. Gebühren gie: find — bei um Inhalt: Interpellation des Ab Fr­ Connert wegen Ungeseßlichkeiten bei der Durchführung der Agrarreform. Ze­it dem Wege landwirtschaftlichen Winterschule in Hermannstadt, — Tätigkeitsbericht der Oberverwaltung des Sieb.-jädh]. Landwirts­chaftsvereines Fir das Jahre 1928/29. (Fortlegung.) — Die­­ Bienenzucht im Dezember. — Nochmals: „Welche Q steile bietet der Kalkstidstoff gegenüber den­ andern Etb­stoffdüngern?" — Die Baradeispflanzen — ein Raupenschuß? — Fragefallen. Seineilungen. — Unser Rechtsfreund. — Literatur. — Deutsches­ W­o­lfsblatt: Das Gebot der Stunde. — Die Rede des Abg. Dr. 9. D. Roth. — Bischof Teutich fordert mit allem Nachdruch die Staatssubvention. — Sahresschau deutscher Arbeit. — Unterhaltung und Wissen. — Kunst und Schrifttum. — om Deutichtum in Rumänien. — Anzeigen. u ek Interpellation des Abg. Frig Connert wegen Ungejeglichkeiten bei der Durch­­führung der Agrarreform. Eingebracht in der Kammerfigung vom 29. November 1929. ) Herr Präsident! Meine Herren Abgeordneten ! Ich habe die Ehre, an den Herrn Innenminister und an den Herren Minister für Landwirtschaft folgende In­­terpellationen zu richten: Die möglichst rasche Durch­­führung der Aorarreform muß sowohl aus wirtihaft­­lien ,als auch aus jeher wichtigen politischen Gründen dringend gefordert werden. Damit die volle Sicherheit im Reste des Grundes und Bodens wieder hergestellt werde, Die Die unerläßliche Grundlage für eine nor­­male wirtschaftliche Entwicklung bildet und Die wir seit einem Jahrzehnt Leider schmerzli vermissen müssen, und damit vor allem auch die aufgewühlten Bauern­­massen zur Ruhe gelangen und wieder friedlich ihrer Arbeit nachgehen, wie es ihrer Wesensart entspricht. Viel zu lange schon dauert die politische Demagogie, die mit der Frage der Agrarreform auf dem Lande getrieben wird. Im Gesamtinteresse des Staates wäre daher eine dringende Liquidierung dieser Frage äußerst erwünscht. Zeitler muß festgestellt werden, das Anzeichen vor­­liegen, die darauf fliegen lassen, das wenigstens in gewissen Fällen — offenbar auf Einflüsse von oben — die Frage der Agrarreform auch dort, wo sie bereits definitiv beendet war, neuerdings ins Rollen gebracht wird, obwohl ein solches Vorgehen absolut ungesehlich it und mit den Bestimmungen des Art. 139 d.3 Agrar: ‚geseses für Siebenbürgen in direktem Widerspruc steht. Der Wortlaut Dieses Artikels ist folgender: „Die Proze­­dur der Enteignung auf Grund Dieses Gejeges wird für jedes Gut und jeden Gutsteil nur einmal vorgenommen und sie it beendigt mit der definitiven Entscheidung der mit der Anwendung betrauten Organe.” Im Gegenjas zu Dieter Haren Bestimmung des Agrargejeges hat sich nun in der Gemeinde Deutsch- Tefe 3 des Großfoiler Komitates folgender Vorfall­er­­­­reform in­­­ieser Gemeinde Definition beendet ist, hat am 7. Oktober 1. 3. Über Ersuc­hen der drei Nac­h­bargemeinden die Bezirkskommission für Bodenenteig­­nung über de Enteignung des Waldbe­iges der genannten Gemeinden neuerdings entschieden. Die Kommission hat wohl das im Laufe des ersten Ver­­fahrens erbrachte Urteil mit einstimmigen Beisclub auf­­recht­erhalten, d­emnach dem Begehren nach weiterer Enteignung nicht stattgegeben. Gejeslich wäre es aber allein richtig ge­wesen, wenn die Kommission ein z­veites Enteignungsverfahren überhaupt von vornherein abge­wiesen hätte So aber kommt dieser Fall nun auch vor die Komitatskommission, die ihn in den ersten Tagen des Monates Dezember verhandeln wird. Die Keraufnahme des Erpropriierungsverfahrens hat die Bevölkerung der interessierten Gemeinden in neue Auf­­regung verlegt. Wohin diese Maßregel führen wird,­st heute gar nicht vorauszusehen. Seit dem Frühjahr Dieses Jahres prävar­zieren die Einwohner der Nach­­bargemeinde Neu-Tefes, die auf den Wald der Ge­­meinde Deutsch-Tefes Anspruch erheben, im Wald der legteren Gemeinde. Am 22. Nov. ist es nun zu einem blutigen Zusammenstoß der Bevölkerung der beiden Gemeinden gekommen. Elf Männer aus der Gemeinde Deutsch-Tefes, darunter auch der Waldhüter, sind im Wald ihrer eigenen Gemeinde von 35 Burschen und Männern der Gemeinde Neu-Tefes, die alle mit Aerten bewaffnet waren, umzingelt und blutig ge­­schlagen worden. Erste Berson ist lebensgefährlich, z­wei sind schwer und z­wei andere leicht verlegt worden. Die in verschwindender Minderheit vorhandenen und zum größten Teil völlig unbewaffneten Deutsch-Telefer forns­ten sich nur mit schiwerer Mühe vor dem Tot geschla­­gen­ werden retten. Erwähnt werden muß vor allem die Tatsache, daß die Gruppe aus Deutsch-Teles vom sogenannten Kom­­mandanten der Boinici aus D­iesem Dorfe angeführt wurde und daß sie aus 20—25 Jahre alten Burichen bestand. Die alle der Organisation der Provinci an­­gehören, Meine Herren Abgeordneten! Auch in einer nie­deren Gemeinde der Altgegend ist das Verfahren zu eignet. Obwohl bereits seit längerer Zeit die Agrar­­­ Wiederaufnahme der Enteignung eingeleitet worden. Ein

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