Oedenburger Zeitung, 1882. Juli (Jahrgang 15, nr. 149-174)
1882-07-01 / nr. 149
s·,d«-T-rk;ixsc-s;ss Ork.U" »p ..» ; IRS-»re« ,·.. Es«dem"Grunde,weil die betreffende Depesche die Sache s.derart darstellt,als ob die Mächte,und nicht die Botschafter derselben in Konstantinopel jenes Versprechen gegeben hätten. Aus Vorstehendem geht zur Evidenz hervor,daß wir am Vorabende großer Ereignisse stehen,indem der solange aufgeschobene,immer wieder vertagte und nun nicht länger zu verschieben mögliche Kampf zwischen Orient und Occident dem Losbrechen nahe ist.Es wird das voraussichtlich ein furchtbares,alle europäischen Staaten mehr oder weniger in seinen Strudel mit hineinreißendes,blutiges Ringen werde.Denn es stehen da Interessen auf dem Spiele,die zu ermessen sich bis nun wohl nur die Wenigsten die nöthige Zeit genommen haben.Daß England diesen Konflikt unnöthigerweise heraufbeschworen hat, wäre fürwahr eine mehr als müßige Behauptung. Denn man darf nicht vergessen,daß Großbritanien in seinem indischen Reiche viele Millionen von Mohamedanern zu Unterthanen hat,und wenn England’thnmacht in Egypten dort am Ganges offenkundig werden sollte,so würde auch in jenen Gegenden zweifelsohne sofort eine fanatischen Bewegung losbrechen und hiedurch die britische Herrschaft in Indien über Kurz oder Lang in Frage gestellt werden.Mithin ist es für England nur eine Pflicht der Selbsterhaltung,der ägyptischen Verwicklung mit aller Macht ein»Halil«zuzurufen Aber auch alle andern europäischen Staaten haben Ursache,bei dieser unverhofften Wendung der egyptischen Angelegenheiten beiseiten ihr Haus zu bestellen.Denn,sobald Großbritanien sein Schwert zieht und sich mit ganzer Macht auf die mohal mechanisch-nationale Bewegung wirft,geräth auch die orientalische Frage sofort in Fluß.Und was das zu bedeuten hat,ahnt wohl jeder,dem die Geschichte der letzten Jahre geläufig ist.Schon heute machen einige Wiener Blätter auf die aus dem Ausluß-Gerathen der orientalischen Frage si nothwendig ergebenden Konsequenzen aufmerksam, und wenn wir für unsern Theil auch nicht so optimistisch sind, um aus dem bevorstehenden Kriege zwischen England und dem Mohamedanismus ein Heil für die Freiheit unsers Welttheiles abzuleiten, so müssen wir don jenen Blättern insoferne zustimmen, als es wünschenswerth wäre, daß gemisse Erzellenzen gut thun würden, si daran zu erinnern, daß auch sie der erste beste Sturm von ihren so warm umklammerten Ministerfigen hinunterschleudern kann. Anlaß zu diesen leiteren, natürlich „nur doch die Blume“ angestellten Beratungen gibt jenen publizistischen Organen Die soeben durch die „Wiener Zeitung“ publizirte Berleihbung des Ordens der eisernen Krone an drei transleithbanischer zellenzen des Ministeriums Taaffe!! Ahteräger, die den Fordon gegen die Herzegowina bilden, mit Aufständischen zusammen, welche eben aus Montenegro kamen. Nach längerem Gepläntel gelang es, einen Theil derseiben zu fangen und zu entwaffnen. Ein zweitesmal entkam jedoch eine Tibeta auf montenegrinisches Gebiet, wo sie vom montenegrinischen Kordon ganz freundlich aufgenommen und nicht entwaffnet wurde. Wie aus Nevefinze gemeldet wird, überfiel in der Entfernung von zirka einer Stunde vom genannten Orte eine größere Infurgentenbande zwei Gensdarmerie-Posten. Die Gensdarmen, durchwegs Eingeborene, fielen den Aufständischen in die Hände. Zwei Gensdarmen wurden erschoffen, einem andern und fünf Banduren wurden die Köpfe abgeschnitten und neben die Körper gelegt. XTroß einer mehrtägigen Streifung, welche von einer ganzen Brigade ausgeführt wurde, konnten die A Insurgenten nicht aufgefunden werden. Es ist dies leicht erklärlich. Während der Nacht vereinigen sich die Ansurgenten zu einem gemeinschaftlichen Putsch und bei Tagesanbruch kehren sie ruhig in die Dörfer zurück und bestellen ihre elder. O Minister-Präsident Tipa it aus Gept in Budapest eingetroffen um einem Ministerrathe zu präsidiren. Gestern Nachts begab sich Herr v. Tzipa nach Wien, um vor &1. Majestät no einige schwebende Angelegenheiten zum Vortrag zu bringen, ehe der Monarch sich zum Sommer-Aufenthalt nach ch! begibt. In einigen Tagen kehrt der Minister-Präsident nach Budapest und dann sofort nach Gent zurück, um sich dann in der zweiten Hälfte des Monats August, wie alljährlich, nach dem Seebade Ostende zu begeben. Vom Lage, Ond immer Kämpfe im Okkupationsgebiete. Der Ort Ulme wurde kürzlich von Ansurgenten überfallen und die Bewohner Fuß geplündert. Ein paar Tage später fließen die se ER nahe en ZU, — Die langsam fleiht Doch die Zeit! Gebet, fehet nach, ob die Straße fon staubt, ob die Herde bereits ankommt. — Aber er ist ja no nicht Mittag. Er kümmert sich nicht mehr darum, ja er versteht er vielleicht nit mehr. Plöglich schluckt er auf, sein Haupt fällt krastlos auf die Schiffen, er fliegt die Augen . Ich höre die Schellen . . . flüstert er, ich höre sie, ich höre sie... Ein süßes Lächeln macht fein Antlig errethen, aber bald darauf ist dasselbe mit einer bläulichen Bleifarbe bedeckt. .. . Die Scellen klingen immer näher, immer näher. Er hört schon das Stampfen der an langen Schafe. Die vier seidenhaarigen Hammel springen luftig vor der Heerde herum . . . Seine geschloffenen Augen sehen Alles. Er möchte sie no einmal öffnen, aber man sieht nur schon das Weiße der Augen, er möchte die balsamische Luft noch einmal einathmen, das ist aber schon ein Rödeln. —— Abends kam die Heerde an. Die einzige Schelle Klingelte traurig. Um den Hals der vier Leithammer Sing gar nichte, — Daß Du nur heimsamst, aber Koppantyu. Unmuthig wirft er den Pelz von sich. — %b bin da, aber die Schellen Flingen nit, damit mein Sohn von ihren Tönen genesen Zokal-Bettung, Recht und Sus. (Fortlegung.) Sch gehe jet auf die Entkräftigung jener Behauptungen über, welche das ausschließliche Schanfrecht der Kommune in Zweifel ziehen, ja sogar leugnen wollen. Sch bemerke vor allem Andern, daß die Herren Munizipalausfguß-Mitglieder, welche das ausfhlieglichet der Kommune, den Wein Ihant auszuüben, in Frage stellen oder leugnen, beweisen müssen, dur melden Nehisgrund Die einzelnen Bürger, namentlich die Weingärtner, si das Mecht des freien Ausschankes erworben haben ?*) so viel ist weiß, haben Bis jet die Herren Munizipalausschuß-Mitglieder, welche gegen das ausschließliche Recht der Kommune, allein das Schanfregale auszuüben, ihre Stimme erhoben haben, behauptet, daß die Oedenburger Weingärtendesiger der Verjährung das Recht des freien Ausschankes ihres erzeugten Weines erteilen haben, und daß sie zur Ausübung dieses Ausschankrechtes weder die Erlaubniß der Kommune nothwendig haben, no verhalten werden können, dafür in die Hammerkafja eine Taxe zu leisten. Prüfen wir nun eingehend diese Einwürfe ! Vor allem Anderen fällt es auf, daß die Herren Munizipalausschußmitglieder, welche Einwendungen machen, daß Schanfregale der Kommune nicht nur nit leugnen, sondern sogar anerkennen und nur in der einen Nichtung es beschränken wollen, daß nämlich die Oedenburger Weingartenbesiger und Weingärtner durch den langjährigen Ujus nunmehr beneiiget sind, ihren selbsterzeugten Wein ohne kommunale Beschränkung auszuschänfen. Dieser Einwand ist aber in Rücsicht auf unsere Gefege(*) vollständig grundlos, weil der einzelne Bürger weder das F. Hecht feldft, noch einzelne Theile desselben, dur den Ufus erfigen fann. Wie ich mit allem Vorstehenden bewiesen habe,***) hängen die Kleineren Fönigs. Nehte mit dem Rechte des Grundbefiged zusammen, ja sie bilden einen ergänzenden Theil, wer sich den grundherrlichen Befig zu verschaffen wußte, bekam damit all die kleineren königlichen Nugungen. Eine solche königliche Nugung ist bei ung das Schanfrecht. Nach den ungarischen Gelegen war dieses nur durch eine königliche Donation zu erwerben ; wenn dieses Necht von der Kommune auf die Einzelnen übertragen worden wäre, so wären dazu Lokalbehördliche Statuten erforderlich gewesen, welche wieder dur die höchste Stelle die Bestätigung hätten erlangen müssen; ich habe aber solche Statuten, welche das Weinschanfrecht auf einen Theil der Bürgerschaft (auf die Weingärtner) übertragen, nirgends gefunden.*) Gefragt nun darauf, daß es sein ungarisches Sefeß gibt, welches ausspricht, daß ein blos dur königliche Donation erwerbbares Neht, wie die Schanftaxe, erseffen werden kann, ist es nach meiner Ansicht eine schlechte Auffassung, wenn man behauptet, daß eine fün Nugung der Verjährung oder Offupirung erseffen werden kann. So erkenne an, daß es einzelne ungartige Nechtslehrer gibt, welche im Allgemeinen darüber abhandeln, daß die kleineren königlichen Nugungen duch Verjährung und Ofkupirung erseffen werden können, aber unter Einem hebe ich hervor, daß diese Herren feiner in der Lage wären, ihre Privatansicht durch ein Gefeg zu beweisen. Angenommen, aber nicht zugegeben, diese Ansicht der Lehrer des Nechtes se im Allgemeinen richtig, so wäre da diese Nechtsansicht bei den Oedenburger Rechtsumständen nit anmendbar, und, wahrsceinlich würden sie trog ihrer Absichten, nit zu sagen, sich veranlagt finden, daß die Oedenburger Weingärtner das Schankrecht offupirt oder erseffen haben. Sehen wir uns den Begriff von Verjährung und Offupirung näher an! Die Verjährung ist der Verlust eines Nectes, welches in einer, duch das Gefeg bestimmten Zeit nit ausgeübt wird; wurde dieses verjährte Necht jedoch während der im Gefege bestimmten Zeit durch jemand Anderen ausgeübt, so geht es durch diese faktische Ausübung (Offupirung) in dessen Befug über. Zur Oftupirung ist daher die persönliche Qualifikation und auch das erforderlich, daß der zu offusirende Gegenstand ein Verkehrsgegenstand sei: a) der wirkliche Befik, b) des Befiges und Gebrauges Ausübung duch die im Gejege bestimmte Zeit. Wenn wir diese zur Erwerbung des ersoffenen Rechtes nothwendigen Erfordernisse in’8 Auge faffen, werden wir zu der juridischen Ueberzeugung gesangen, daß die Dedenburger Weingartenbefiger und Weingärtner das der Kommune gehörige Negalrecht des Weinausfhanfes nicht erseifen haben. Zu jeder Verschaffung eines Rechtes ist ein rechtliches Subjekt nothwendig, er muß derjenige der einen solchen Nechtebefig an sich bringen will, entweder eine Person, oder eine juridische Person sein. Unsere Herren Gegner, diejenigen Munizipals ausschaffe, melde für das freie Schanfrecht eintreten, können nicht behaupten, daß das freie Schank» recht auf den Namen irgend eines Weingärtners verliehen worden wäre. Sie behaupten nur sämmtliche Dedenburger Weingärtner haben dieses Hecht ertreffen. Nachdem aber die Dedenburger Weingärtner seine juridische Person bilden, so fehlt — wenn wir die Einwendungen wie immer betrachten — das zur Erwerbung eines Rechtes absolut nothwendige Erforderung: die Personalqualifizirung, das juridische Subjekt. Abgesehen davon, daß der Weingartenbesit fortwährend mwechselt, daß die Zahl der Befiger wählt oder abnimmt, daß sowohl einheimische Bürger als auch Ausländer sich im Dedenburger Hotter Weingärten erwerben können, sind auch die Weinberge selbst fortwährenden Veränderungen ausgefert : alte Weingärten gehen zu runde, neue werden ausgefeßt, so daß auch der Eigenbau des Dedenburger Weinquantums von Jahr zu Jahr eine andere Mengenziffer zeigt und dieser Weinbau von andern und wieder andern ausgeübt wird, was mit der Ausübung und dem Begriff desNegalrechtes gänzlich unvereinbarlich ist. Außer der persönlichen Qualifikation fehlen auch alle andern Erfordernisse, um einen rechtlichen Resit zu offupiren und zu erfigen, nämlich der beim Weingärtner fortwährend nachweisbare Befig und die fortwährende Ausübung des Schanfrechtes. Es kann Niemand läugnen, daß die Kommune Dedenburg ihr Schanfrecht fortwährend ausgeübt hat. Weil aber die Ausübung eines Rechtes von dem Willen des Nechtebefigers abhängt, weil er ferner von diesem abhängt ob er sein NRedht im Sanzen’oder nur theilweise ausüben will, darum kann aus dem Umstande, daß die Kommune einen oder den andern Zweig ihres Negates nicht ausübte, weil sie von Zeit zu Zeit einzelnen Weingärtnern den Ausschank ihres Eigenbaues erlaufte, durchaus nicht gefolgert werden, daß die Kommune Dedenburg einen oder den andern Zweig ihres Negarechtes verloren hätte und daß das Schanfrecht die Weingärtner, welche Personen fortwährend wechseln, offupiren und erfigen hätten können. Aus AN’ dem Vorgebrachten sehen wir, daß die Stadt Oedenburg, als juridische Person, aussteuere um jenen Preis!“ Lönnte. — Komm’ nur herein! Er hat sie schon Mittags gehört, und ist davon auch genesen. *) Dem Manne wird geholfen werden. Einer von den Volfövertretern. **) Auf werde denn? Anm. des Kronjuristen der Redaktion. *4%) Mo denn? Der Kronjurist der Redaktion. *) Der Herr Dr. Schreiner hat auch mir gesucht, denn die Parole der Maßgebenden lautete: „BeDer Meberjeper.