Oedenburger Zeitung, 1889. August (Jahrgang 22, nr. 175-199)
1889-08-01 / nr. 175
REIERERZVE RETTET NE FEREHURE Kart EIRTETNIE ER B I HäsMunkäcOBeßkider Bahn,endlich auf der Kaschau- TH Oderberger and Szamosthalbahn ins Leben.Beistxselfs der Anwendung des Zonentarifs wird das Zweisende Publikum auf Folgendes aufmerksam Espgemachtt « 1.Die Nachbarsverkehrskarten können nur J:«für thatsächlich zwischen Nachbarstationen zu machende Reisen gebraucht werden,dürfen daher nicht F«zur theilweisen Deckung der Kosten einer längeren "Reise benützt werden,da die Preise derselben nur ·mit Rückscht auf den Lokalverkehrs festgestellt worden sind.Wenn daher festgestellt wurde,daß ein Reisender mit Nachbarverkehrskarten auf demselben Züge von Station zu Station auf größerer Entfernungen reist oder auf einem Teile des Weges eine Nachbarverkehrskarte benützt-so wird seine Karte als ungiftig betrachtet und eingezogen und so vom Reisender das Doppelte des Fahrpreises für die ganze Strecke,mindestens abersfl.60kr.,auf der Zagorianer-Bahn 3fl.behoben. . . " Zur Bequemlichkeit des Publikums sind die «Nachbarverkehrskarten mit solchem Text versehen, "«daß sie für die Tour-und Retourfahrt besützt werden künnen; auch braucht man dieselben an der Kafja nicht abstempeln zu lassen. Es kann daher bei der Abreise gleich eine Retourfarte gelöst werden. Auch können an den Personenkarten oder bei den Fahrfarten Stadtbureaus auf einmal zehn Stück Karten gelöst werden. Namentlich für Ausflüge an Sonn- und Feiertagen empfiehlt sich die Lösung einer größeren Partie Karten, wodurch das an solchen Tagen vorkommende Drängen verhütet wird. 2. Hinsichtlich der Haltestellen, auf welchen feine Karten verabfolgt werden, sind die Bestimmungen des Tarifes so zu verstehen, daß die Strecke bis zur nächsten ordentlichen Station oder zur nächsten Haltestelle, an welcher Karten ausgegeben werden, weder im Nachbarverkehr, noch im Distanzverkehr in den Preis der Zahlkarte einzurechnen ist. So wird z. B. in Betreff der unmittelbar vor Nimapombat liegenden Haltestelle Nanosi, wenn man nach einer jenseits Rimakombat’s liegenden Station, oder von dort zurück nach Janost reist, die Gebühr immer nur von Rimapombat angefangen, oder bei der Nücreife nur bis Nima Bombat berechnet. 3.Jede Karte darf nur für die kürzeste Reiserichtung benutzt werden.Es wird jedoch gestattet,daß bei parallel laufenden und hinsichtlich der Länge voneinander nicht sehr verschiedenen inien,jedoch nur in Betreff der für die 14.Zone ,gültigen Karten,auch die längere Linie in dem Falle benützt werde,wenn auf der längereance »die Züge für die Reise günstiger,d.h.entweder schneller oder zu einer geeigneteren Zeit verkehren. Hingegen ist es nicht erlaubt,daß jemand z.B. bei einer Reise von B.Brod nach Arad mit einer für die 14. Zone giltigen Karte über Theresiopel, Csaba, Szolnos, Hatvan, Fidef, Miskolcz, P.Ladany, Kocsárd, Tövis und Pisfi nach Arad reife. E 3 wird bemerkt, daß die Karten überhaupt vom Beginn der Neffe um gerechnet nur 48 Stunden lang giltig sind, weil diese Zeit genügt, daß jemand von einem Ende des Landes bis zum anderen reife. 4. Die im Tarif enthaltene Bestimmung, daß die zum Distanzverkehr gehörenden Relationen stets nur bis Budapest und dann von Budapest ange «saugen neu berechnet werde,so daß bei de k Reise nach einer Station,welche über Budapest hinaus liegt,erst die Zonen von der Abreisestation bis Budapest und dann wieder,besonders von Bukoapest bis zum Reiseziel berechnet,demnach für jede dieser Zonenstrecken gesonderte Karten gelöst werden müssen,wird nur dann und insoferne angewendet,wenn die Reise naturgemäß oder weil es die kürzeste Linie ist,über die Bahnhöfe Budapest- Personenbahnhof,Budapest-Franzstadt,oder Budapest-Kelenföld erfolgen muß.Die erwähnte Bestimmung wird daher z.B.bei Reisen von Ruttka nach Predeal über Szolnok oder bei Fahrten von Mende nach Peczel über Rákos nicht angewendet, weil es in diesen Relationen nicht nothwendig ist, Budapest zu berühren.Dagegen ist es nicht gestattet,daß bei solchen Reifem welche naturgemäß über Budapest erfolgen müssen,Budapest.umgangen werden es ist z.B.nicht erlaubt,daß jemand mit einer Karte für die 14.Zone von Semlin nach Ruttka über TheresiopeL Csaba,Szolnok und wanneie. (Schluß folgt.) Taroucca und die Hofdame Gräfin Pálffy. Für den Aufenthalt in Ostende sind sechs Wochen in Aussicht genommen.Kronprinzessin-Witwe Stefanie beabsichtigt wie bereits gemeldet,nach vollendetem Kurgebrauch ein Ostende einen vierzehntägigen Aufenthalt in Spaa zu nehmen. Spenden des Königs. Für die Abgebrannten v. Mitlespägäs 600 fl.; für Die Abgebrannten von Bals 2000 fl.; für die Abgebrannten von Bali 300 fl. ; für die Abgebrannten von Szaß-Ernye 800 ft. O Ausom wird berichtet: In Folge der schlechten Witterung hat Seine Heiligkeit der Bapst seine Billa verlassen und ist wieder nach dem Batikan übersiedelt. Sonntag empfing er einige römische Aristokraten, denen er versicherte, Nom erst dann verlassen zu wollen, wenn die Sicherheit seiner Bersen bedroht ist. Oesterreich liefert an Italien vier Millionen St.Maria Theresia Thaler. O Bon der königlichen Tafel. Im heutigen Staatsbudget wurde der Justizminister befamntlich ermächtigt, zur Aufarbeitung der Restanzen an der königlichen Tafel außer den schon im Jahre 1888 einberufenen 18 Aus- Hilfsrichtern noch dreißig Richter von den Gerichten erster Instanz zu verwenden. Wie „Nemzet“ von kompetenter Stelle erfährt, ist die Liste dieser dreißig Richter schon zusammengestellt und werden die Einberufungsordres demnächst versendet werden. Die Generalwahlen in Frankreich. Von 1429 Wahlen sind bisher 1421 Ergebnisse bekannt. Gewählt wurden 751 Republikaner, 497 Konservative. Boulanger wurde im Ganzen bloß zwölfmal gewählt. 161 Site formen im die engere Wahl. Die Republikaner gewinnen 66 und verlieren 93 Site. Alle Blätter besprechen Boulanger’s Niederlage al das wichtigste Ereigniß der jüngsten Zeit. Die „Nationalzeitung“ sagt, Bis zu den Kammerwahlen werde von Boulanger nicht viel übrig sein. Die Träume der antirepublikanischen Mehrheit seien ausgeträumt. Todesfall. Zu Lainz bei Wien starb nach längerem schweren Leiden ein Vetter des Nedarteurs Dieser Blätter, der f. £. Oberst Baron Potier des Echelles, im 61. Lebensjahre. Der dahingeschiedene Oberst sollte nach dem Willen seines Vaters, welcher ein in der ganzen Armee bekannter Kriegsheld war, die diplomatische Laufbahn ergreifen, da dessen andere Söhne ohnedies sämmtlich dem Militärstande angehörten. Er sollte demnach im Theresianum zu Wien seine Studien absolviren. Al aber sein Vater starb und eine überaus glänzende Leichenfeier von militärischer Seite diesem ausgezeichneten Stabsoffizier bereitet, ihm sogar ein Armeedenkmal zu Zyrnau gesegt wurde, da litt er den Sohn nicht länger im Theresianum, er flüchtete aus der Anstalt, schlich sich zu Fuß über die Grenze nach Ungarn und ließ sich dort als Gemeiner beim Infanterie-Regimente „Kaiser“ Nr. 1 offentiren. Hier diente er von Pique aus bis zum DObersten und Regimentskommandanten, machte mit dem genannten ruhmbedeckten Regimente alle Schlachten, Belagerungen und Gefechte von 1848, 1849, 1859 und 1866 mit und wurde für seinen Dienst vor dem Feinde zweimal durch den Ausbruch der a. k. Zufriedenheit ausgezeichnet. Beim Uebertritt in den Ruhestand wurde ihm der Orden der Eisernen Krone verliehen. Oborfhüfe auf die abzulösenden Regalien. Der s. u. Finanzminister wird in den nächsten Tagen eine Verordnung veröffentlichen betreffend den Vorgang, welcher bei Erlangung von Botschüffen auf den abzulösenden Regalienbefig zu befolgen ist. Die Regalienbefiger werden, vorausgesegt, daß sie sie entweder lediglich auf ihre Steuerleistungen berufen haben, oder daß ihre Krlagansprüche seitens der Steuerbehörden nicht angefochten sind, Borshhüjfe auf ihre Ablösung ssummen im Sinne des Gejetes am ersten Tage des anberaumten Termines, d. h. schon vom 1. August ab erhalten künnen. Zwei große Geldinstitute der Hauptstadt, die ungarische allgemeine Kreditbank und die Kommerzialbank, sowie ein Kreditinstitut in der Provinz haben in einer Eingabe an das Finanzministerium fie bereit erklärt, Vorschüsfe für Negalienbefiger unter Kontroll des Finanzministeriums in beliebiger Summe zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werden die Vorschüsse nur dann ausgefolgt, wenn das Finanzministerium Beglaubigung sich eine über die Erlagansprüche ausstellt. Aus den Tomitaten. Eisenkadt, 29. Juli. [Orig.-Korr.] (Unheimliche Gesellsshaft) Dieser Tage fuhr unter sovieler Wirth K. mit seinem „Zeugl“ nach dem Badeorte Leitha-Prodersdorf. Als er in Kleinhöflein an dem Pfarrhofe vorbeikommt, steht der Bruder des Herrn Pfarrers vor der Thür und ruft dem Herrnsz»Wohin,Herr Nachbar?« —»Nach Leitha-Prodersdorf in’s Bad«,war die Antwort.»Kann ich mitfahren?«—»Recht gern, Herr Nachbar,steigen’s nur auf!«Unter mancherlei Gesprächen kommen unsere beiden Ausflügler nach Mühlendorf Da bemerkte Herr K,daß er von seinem Herrn Nachbar gar keine Antwort an die an denselben gerichtete Fragen erhält-Verwundert wendet er sich nach seinem Mitreisenden um, und ruft erschrocken:»Aber was ist Ihnen denn, Herr Nachbar,Sie fallen ja vom Wagen!«Doch der Herr Nachbar hört nicht mehr——der Schlag hatte ihn gerührt und Herr K.hatte nichts Eiligeres zu thun,als mit dem Bewußtlosen nach Kleinhöflein zurückzufahren.Herr G.lebt zwar noch, doch»ist wenig Hof«nung für sein Auskommen. In der Großstadt sind»freudige(?)Ereignisse«auf der Gasse nichts Seltenesz in kleineren Orten gehören derlei Ereignisse zu den Seltenheiten und speziell von Eisenstadt kann behauptet werden,daß Niemand daselbst das Licht der Welt auf der Gasse(in»der Gasse«schon wohl)erblickt habe.Und doch geschah es am Samstag Vormittag,daß ein Dienstmädchen in der sogenannten ,,Schneiderpromenade««plötzlich unwohl wurde und allsogleich—eines Kindes genas.Das Dienstmädchen hatte am Morgen desselben Tages seinen Dienst verlassen und wollte sich nach Oedenburg begeben, sonnte aber nicht weiter als bis zur besagten Promenade. Man transportirte die Wöchnerin in’3 städtische Spital, woselbst sie sie noch befindet. Die Bariser Anstellung übt auch auf das hiesige Publikum eine große Anziehungskraft aus. An 12 Personen haben schon von hier die Ausstellung besucht und können nicht genug des Schönen von der Dreimillionenstadt und der großartigen Exposition erzählen. Doch noch mehrere Fremde bereiten sie zu diesem Ausfluge vor und wollen gemeinsam die Tour dahin unternehmen: man spricht jet von 15 Personen, die Anfangs August dahin reifen, Wer da mitwandern künnte! Da gäbe es Vieles zu sehen. „Doch da es nicht sein fan, so bleiben wir zu Hause fein und trösten uns mit vielen Undern !* n. Neufeld, den 27. Drig.-Korr.) (Kirchenraub.) In der Nacht von 23. auf den 24. Juli begaben sich mehrere Kohlenbergwerf3-Arbeiter von ihrer Arbeit nach Hause. Als sie an der hiesigen Kirche vorbeisamen, bemerkten sie Licht in derselben. Neugierig was das Licht in der Kirche zu je später Abendstunde zu bedeuten habe, näherten sie sich dem Eingange der Kirche. Da hörten sie einen Schrei und auf dieses Zeichen stürzten sich mehrere Männer aus der Kirche und suchten eiligst das Weite. Die Arbeiter traten nun in die Kirche und fanden daselbst die Meßgewänder und noch andere werthvolle Kirchenrequisiten, in Bündeln zusammengebunden, auf der Erde liegen. Die entsprungenen Leute waren Diebe gewesen, die eingedrungen waren, die Kirche auszurauben. Sie hatten vor der Kirche „eine Wache“ aufgestellt, die bei dem Herannahen der Arbeiter, die Mitgenossen warnte, worauf die Bande entfloh. Die Gensdarmerie fahndet nach den Uebelthätern. n. 3ifingthal, den 28. Juli. [Orig.-Korr.| Biehseuche.) Während in mehreren Ortschaften unseren Bezirkes die Maul- und Klauenseuche schon gänzlich erloschen ist, ist dieselbe in unserer Ortschaft neuerdings aufgetreten. n. Anpt. 31. Juli. [Orig.-Korr.] (Regalien Ablösung. — Unser Wein.) Die Vorstellung der hiesigen Stadtgemeinde bei der hohen Regierung, betreff3 Entschädigung für die ihr entgehenden Weinschanf-Taren fand geneigted ® Geyer und wird unsere Kommune für den ihr entgehenden Erlös aus den Burschenshänfen an 4000 fl. erhalten. Mit 1. Oktober soll der Termin zur Ausübung der Lizenz für den Ausschant von Weinen und Verabreichung von Speisen ablaufen, damit Ende Dezember 1. 3. die Regalrechte erlöschen. Der Termin dürfte doch ein wenig zu kurz sein, da mindestensd Wochen vergehen dürften, bis den verschiedenen Wirthen die zuerkannten Lizenzen ver- +abfolgt werden. Gejegt, man würde hie und da den Gemeinden selbst das Recht der Wirthshauslizenzen ertheilen, was soll dann mit den nach Hunderttausenden zählenden Wirthsfamilien geschehen ? Wo sollen selbe sich binnen einigen Wochen eine Existenz gründen, indem jelbe sicher darauf rechneten, unabhängig ihr Gewerbe direkt von der ersten Hand, nämlich vom hohen Aerar und nicht von der etwa gewinnsuchenden Gemeinde zu erlangen ? Solche Wirthe dürften nun vielerorts gezwungen sein, Mangels anderer Aussicht und momentaner Unterkunft um jeden Brei die Gemeindewirth3- haus-Lokale zu miethen. Wäre es nicht viel angezeigter darauf zu sehen, daß geschulte tüchtige Wirthe, besonders dort, wo ein reger Fremdenverfehr herrscht, unangefochten am Plate bleiben ? Ha pr; Dom Tage. O Bom Allerhöchsten Hofe. Die Abreise der Kronprinzessin-Witwe Stefanie von Wien nach Ostende erfolgte Mittwoch den 31. Juli Nachmittags um 2 Uhr. In Begleitung der Erzherzogin befanden si Obersthofmeister Graf Bellegarde, Obersthofmeisterin Gräfin Sylva” Re ERTL en Ei Bl hi 8 wi ; . « . s Lach -