Oedenburger Zeitung, 1891. Mai (Jahrgang 24, nr. 99-122)

1891-05-01 / nr. 99

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Lufth ift (indem er den Antrag des Bor­­redners akzeptirt) gleichfalls der Ansicht, daß die wichtigen Bestimmungen dieses Paragraphen gar nicht richtig beurtheilt werden­­ können, insolange wir nicht wissen, auf Grund welcher Prinzipien das Gemeindegejeg entworfen werden wird. E38 gibt auch font in den Paragraphen solche Bestimmungen, deren Aufrechterhaltung die Gemeinde - Autonomie vollständig vernichten würde. Ministerpräsident Graf Szapary w­ürde es nicht für zweckmäßig erachten, daß die Punkte dieses Paragraphen einfach weggelassen werden sollen ; im Besonderen sollten die Punkte b) und c), welche fs nicht so sehr auf die Gemeinden, ald auf den Stuhlrichter beziehen, aufrechterhalten werden; in Betreff der übrigen Bünfte hat der Minister nichts dagegen, wenn einfach auf die im Gemeindegesete zu geschehende Regelung hingewiesen wird. Graf Apponpyi stellt sich, was das Werfen der Trage betrifft, auf den Standpunkt Tibad’3 und indem er von der Auffassung ausgeht, daß bis zur Schaffung eines neuen Gemeindegesees das gegenwärtige Verhältnis zwischen Stuhlrichter und Gemeinde seine Veränderung erfahren sol, stimmt er dem bei, daß die Bunte b) und c) auf» rechterhalten werden und als dritter Bunft das im 8. 71 der 1886er Komitatsgeregelt enthaltene Recht, Ordnungsstrafen zu verhängen, aufgenommen werde. Hollo hält es für nothwendig, daß all die Rechte des Stuhlrichters gegenüber den in den Gemeinden ernannten staatlichen Organen geregelt werden, daß ferner auch die Bestimmung aufrecht­­erhalten bleibe, wonach die prinzipiell wichtigen Verordnungen des Stuhlrichters im Wege des amt­­lichen Komitats-Organs den Gemeinden zur Kennt­­niß gebracht werden. Minister-Präsident Graf Szapáry ver­weist darauf, daß in diesem Entwurf von der Er­­nennung der Gemeinde-Notäre nicht die Rede sei, während das D Verhältniß­­ zwischen dem Stuhlrichter und den Steißnotären in dem vorliegenden Gesäß- SRH? auf Grund des S. 105 geregelt werden­önne. Szegedy hält für sehr wichtig und for­­dert die Bestimmungen des Punktes b) dieses Para­­graphen, wonach der Stuhlrichter alljährlich die Thätigkeit der Gemeinde-Organe zu inspiziren ver­­pflichtet ist, allein er wünscht, daß die ersten Beamten übergroßer Bezirke in die Lage verfeßt werden, dieser Pflicht auch zu entsprechen. Minister -­präsident Graf Szapäry be­­merkte, daß er schon durch die Einbringung dieses Entwurfes einen Beweis dafür geliefert habe, daß er die Neuorganisirung der Bezirke selbst für noth­­wendig halte, wobei jedenfall auch die Zahl der Gemeinden einer der in Betracht zu ziehenden Fak­­toren sein werde. Der Stuhlrichter müsse übrigens alle Funktionen nicht persönlich versehen und die im vorliegenden Entwurfe fontemplirte Befestigung und Kräftigung der Stuhlrichter-Vemter verfolge eben den Zweck, daß der Stuhlrichter auch fähig sei, seine Aufgabe zu erfüllen. Mutter blieb einsam und Hilflos zurück und rief und heim zu sich, um die Stüßen ihres Alters zu sein. Ich ging zu meinem Bruder und übergab ihm den Brief, den mir ein Kamerad vorgelesen. Guillaume hatte die Nacht auf einem Balle zuge­­bracht und lag matt und müde von seinem Ber­­gwagen no im Bette. Nachdem er von dem be­­trübenden Inhalte des Briefes Kenntniß genommen, sagte er, in dem er die Augen mit den Händen be= decte, traurig: „Also der Vater ist todt, Gaetan.“ „Und unsere Mutter ruft und zurück," ent­­gegnete ich ebenfalls weinend. „Du wirst also in’s Gebirge zurückehren?“ tief er plößlich wie erschredt und froh zugleich, merkte au­f diesem Worte was ich längst geahnt, daß meine Gegenwart Guillaume drücke. Mochte er auch wirklich betrübt sein über den Verlust, den wir erlitten, so sah ich doch, daß für ihn ein Trost in dem Gedanken lag, einen Bruder aus seiner Nähe los zu werden, vor dem er erreichen mußte. „Ich werde sagte ich traurig. „Schon ?" fragte er mit einer heimlichen­ Freude. Wir beobachteten einen Augenblick lang Still­­­amnatn. Dann sagte ich: „Was Sol ich zu unserer Mutter sagen, Guillaume ?* „Du solst ihr sagen, daß ich sie immer Tie­­ben, und daß ich nach Hause zurückehren werde, wenn ich reich und vornehm geworden bin.“ „Gaubst Du, daß wir Dich weniger lieben würden, wenn Du arm und unglückich dorthin zurück kämpft ?“ Er ergriff meine Hand, drückte sie heftig und Hierauf nahm Tibaad den Paragraphen im Sinne des Szapary’schen Antrages an. Hollo findet es nicht genügend, daß der der Stuhlrichter D dieselbe entweder selbst Hält oder Stuhlrichter nur einmal im Jahre in den Gemein­­den ersgeinen soll und möchte ausgesprochen wis­­sen, daß der Stuhlrichter, eventuell auf eigene Verantwortung, der Unterstuhlrichter mindestens jedes halbe Jahr einmal in den Gemeinden Unter­­suchung hält. Iulius Mitlos erachtet es im Hinblick auf die großen Bezirke für genügend, wenn obligatorisc ausgesprochen wird, daß die Gemeinden einmal im Jahre systematisch zu untersuchen seien. Tibad verwies darauf, es sei rein unmög­­lic, in solchen Bezirken, wo es sehr viele Gemein­­den gibt, die Geschäftsführung jedes halbe Jahr zu untersuchen. Selbst in Betreff der jährlich ein­­maligen Untersuchung möchte er aussprechen, daß a einen damit betrauten Prästisanten Halten läßt. Jurth meint, wenn es zwecmäßig war, bei dem DBizegespan die persönlich geführte Untersuchung auszusprechen, so gelte dasselbe auch hier.“ Der Ausschuß beschloß, dem Antrage des Ministerpräsidenten entsprechend, den Bunft b) (Untersuchung der Gemeinden und Gemeindeorgane), ferner den Punkt c) (Verfügung in Betreff der Entgegennahme und Sank­ung der Beschwerden in den Gemeinden) in der Fassung beizubehalten, daß der Stuhlrichter, wenn er in der Gemeinde er­­scheint, die Beschwerden anhört, je nach Bedarf ein Protofoll aufnimmt und entsprechend verfügt; ferner — als Einleitung des Paragraphen — den Punkt 1), wonach die im Gemeindegesäß enthaltenen Rechte und Pflichten vom Stuhlrichter ausgeübt werden. Der S 98, in welchem ausgesprochen wird, daß die Stellung des Stuhlrichters im Bezirks­­” Feuilleton, Der Gemsjäger, welcher mir den Tod meines Vaters meldete. Meine­­ Bortregung.) Dort nahm ich meine Schuhe in die Hand, meine Mitte unter den Arm und schlich zum Besuch zu Guil­­laume hinauf, ohne daß er jemand wußte; denn der Baron verzieh mir meine Kühnheit niemals. Guillaume Hatte nichts zu thun. Man erzog ihn wie den Sohn eines Bürgers und zehn Jahre ver­­gingen, ohne daß das Wohlwollen seines Gönners sich vermindert hätte. Mein Bruder war ein schö­­ner junger Mann geworden. Lebhaft, geistreich, beinahe gelehrt. Man hatte ihn für seinen beson­­dern Beruf erzogen, aber das beunruhigte ihm nicht im­ Geringsten. Der Baron hatte versprochen, Sorge für ihn tragen zu wollen und er verlieh es auf das Wort seines Wohlthäters. Er besuchte Bälle und Festlichkeiten und führte ein luftiges Lelten mit dem Gelde, da man ihm reichlich gab, um si Vergnügen zu machen. Während­dessen war auch ich Herangewachsen, aber­ mein 208 blieb immer b dasselbe. Ich blieb arm und unwissend, wie vorher. Mein Handwerk al Schornsteinfeger a meinem Witer und meinen Kräften nicht mehr. Ich wurde daher Lauf­­bursche, wie sie in Paris an den Straßeneden stehen. E 3 ist wahr, Guillaume bot mir oft Geld an, aber ich lehnte er stete ab und nahm nur das Wenige, was er mir für unsere Familie gab. Er schlug mir außerdem verschiedene Stellen in den Häusern vor, welche er besuchte. Aber da diese Stellungen jammt und sonders mehr oder minder­ in das Vedienzentrum einschlugen, so fand ich mehr Ehre und Unabhängigkeit in dem von mir er­­griffenen Geschäfte, so wenig lohnend er auch war. Um diese Zeit empfing ich einen Brief von zu Hause, morgen abreisen.“ „Bruder, ich muß hier bleiben. Das Leben in den Bergen würde mir nicht mehr zusagen. Ich habe mich an die Bequemlichkeit, an’s Wohlleben und an den Miüffiggang gewöhnt. Außerdem bin ich an den Baron durch die Bande der Dankbar­­keit gefesselt.“ Dieser Iote Grund schien mir gut; ich ums­armte Guillaume und sagte ihm Lebewohl. „Warte,“ rief er, „ich will Dir für die Mut­­ter ein Feines Geschenk mitgeben.­“ Und er ging in einen Wandschranf. Da aber erinnerte er sich plöglich, daß er vergangenen Abend all sein Geld im Spiele verloren. Er sah mich verlegen an. „Bemü­he Dich nicht," sagte ich, „seit zehn Jahren arbeite ich, um unserer Mutter ihre alten Tage in etwas erleichtern zu können. Ich werde ihr meinen Kleinen Schag mitnehmen, und außer­­dem habe ich starre Arme.” Wir umarmten und, und ich ging. Seit dieser Zeit Habe ich nichts mehr von Guillaume gehört. Gaetan hielt inne, gleich als ob ihn seine Erinnerungen niederdrückten. Alle Anwesenden schwiegen, indem sie seinen Schmerz ehrten. Der Doktor allein, der seine Erzählung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, fragte ihn­ theilnehmend : „Wie? so willen Sie nir einmal, was aus dem Baron geworden ist, dem Gönner Ihres Bruders ?" „Der Baron starb zwei Jahre, nachdem ich Bari verlassen,“ entgegnete Carlotto. „Das ist Alles, was ich er erfahren habe. Was mir betrifft, so sorgte ich nach meiner Rückkehr für meine Mut­­ter, so gut ich vermochte. Ich Habe D­ieses Haus für sie gebaut, habe wader gearbeitet Für sie, und als sie starb, er ist einige Donate her, empfing: ich ihren Segen. antwortete: ° (Fortl. folgt:) ki a # Be bi See NEE ER BE RRDRE De FE NE re­rt Be ae ne: ( d­u­a Si­­­A) 2

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