Oedenburger Zeitung, 1900. September (Jahrgang 33, nr. 199-223)

1900-09-01 / nr. 199

’ F . Gedenburgersprsch­ung 1. September 1200, s deren krankhafte Symptome bei den Be­­g Vathungen unserer städtischen Vertretungs -,orpels immer deutlicher zu­tage treten und die Kritik nur allzusehr produziren. Wir beschränken uns daher heute darauf, lediglich unserem tiefsten Bedauern über den esultatlosen Verlauf der in Angelegenheit des Heiser - Welle’schen Fabriksprotektes ge­­beten unfruchtbaren Debatte Ausdruck zu­­ verleihen. Wie ungerechtfertigt der Vorwurf i­, daß der Bürgermeister es verabsäume, die tacht mit „Ideen“ zu versorgen und in vitalen Fragen der Stadt ersprießliche Initiative zu ergreifen, hat eben diese Debatte bewiesen. Der Gegenstand war bestens vorbereitet und in Bezug auf die im Interesse der Entwiclung der städtischen Industrie einzuleitende energische Bewegung eine geeignete Modalität gefunden, doch lehnte die Repräsentanz die darauf bezüg­­lichen, eine glückliche praktische Lösung der Trage versprechenden Anträge schroff ab, als ob sie urbi et orbi demonstriren wollte, wie man Fabriksprotekte ohne viel Federlesung mit mehr oder weniger Eleganz „todtschlägt“. So wird die Industrie Dedenburg’s auf seinen grünen Zweig kommen ! Die gestrige Haltung der Repräsentanz war danach angethan auf­­ die fremden Fabrikanten, welche hier Etab- Hissements zu gründen wünschen, geradezu ab- Mareend einzumirfen Die Cindrüde, welche Bir gestrige Sihung bot, waren überhaupt wenig erqäirrlich, allein­e­ wären unter den Ein­­­­wirfungen derselben unsere Reflexionen heute­­ wohl noch etwas verfrüht. Wir wollen daher zuvor ein möglichst knappes Bild der lang­­­wierigen Sikung in folgendem Berichte auf­­rollen: Punkt s Uhr eröffnete Obergespanken ! Muth Edmund Simon die Satzung Vor derLagesordnung richtete Gerichtss ——«v·athDr.Otto Råtz eine Interpellation an Is den Bürgermeisten oder Kenntniß davon ’habe,daß die in der Nähe des Studenten­brunnens befindlichen Millenniumbaumeder _ Devastirung preisgegeben und größtentheilg s­chon zu Grunde gegangen sind und ob er «geneigt sei zu deren Schutze entsprechende Maßnahmen zu ergreifen ? Bürgermeister v. Gebhardt erklärt, daß er seine Kenntnis davon habe, aber dem städt. Forstamte die entsprechenden Weisungen­­ ertheilen werde. Uebrigens hätte er auch ohne Interpellation auf Grund einer einfachen An­­zeige die nothunwendigen Verfügungen getroffen. Das­ allerhöchste Handschreiben Seiner Majestät des Königs, worin allerhächst der­­­selbe für die anläßlich seines 70. Geburtstages zugenommenen Glüdwünsche seinen allerhöchsten Dank allergnädigst auszusprechen geruht, wurde von der Generalversammlung stehend angehört und mit lebhaften Eljenrufen afflamirt. Obergespann Simoni Die General­­-«versammlung nimmt das allerhöchste Hands »».«schreiben mit homogialer Huldigung zur­­ Kenntniß «Eine rege Debatte entfesselte,wie voraus­­sichtlich die sattsam bekannte Hpiracfrage .Nachdem der Referent den von uns­­ seinerzeit publizirten Ministerialerlaß verlesen, laut welchem der Generalversammlungs-Beschluß hi­n annullirt wurde, wonach mit Eliminirung der geplanten Irren-Abtheilung, mit dem Kosten­­_ aufmande von höchstens 500.000 Kronen auf der Maurermiejfe ein Spital erbaut werden solle, ergriff der eifrige Verfechter der Maurer­­siele. fün. Rath Dr. Karl Schreiner . das Wort. Dr. Karl Schreiner beantragt, Die Waldersammlung möge den Ministerial­­­erlaß al gravaminöse, unzweckmäßige, die In­­­teressen der Stadt schädigende, ja undurchführ­­bare Maßnahme nicht zur Kenntniß nehmen, sondern über denselben die Debatte eröffnen­d gegen den Erlas vom Rechte der Reprä­­sentation Gebrauch machen, damit der Minister des Innern den Bescheid abändere und den­­ Generalversammlungs - Beschluß bestätige. In der an den Minister zu richtenden Repräsen­­tation seien die gegen die Bergader und zu u­iten der Maurerschejfe anzuführenden Ar­­gumente zu detailliven und darzuthun, unter welchen Garantien die Stadt zur Errichtung einer Irrenabtheilung geneigt sei. 8 ist un­­richtig,daß die Maurerwiese sanitätswidrig sei,denn dieselbe ist nicht untersucht worden. An den Minister sei also das Ansuchen zu richten,daß die Untersuchung derselben ehestens erfolgen und auf Grund derselben die Bestäti­­gung des am­llirten Beschlußes verfügt wer­­den möge. Dr. Martin v. Szilopásy erklärt, die Prozedur sei ihm ein Novum. Dies bedeute, daß die Repräsentanz nicht gesonnen sei, sich vor der ministeriellen Entscheidung zu beugen, sondern an irrthümlichen Interpretationen des Gejeges festhält. Redner tritt mit überzeugen­­den und wirksamen Argumenten für die mini­­sterielle Entscheidung in die Schranken. Als die Generalverssammlung zu Gunsten der Maurerwiese entschied, befand sich dieselbe nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe. Die Regierung wird aus sanitären Gründen die Maurermiete auch künfzighin verwerfen und zwar auch aus dem Grunde, weil zufolge der Zerrainschwierig­­keiten die technischen Vorarbeiten einen großen Theil des Baukapitals verschlingen, ehe noch der Bau des Gebäudes selbst in Angriff ge­­nommen werden kann. Kerner ist die Aussicht der Kranken auf die Friedhöfe für den Ge­­müthszustand derselben deprimirend, ja geradezu gefährlich. Troß der Majorität, welche Dr. Schreiner zu Gunsten der Maurerwiese organisirt, wird die Repräsentation im Papier- Korb des Ministers ihr Grab finden. Redner beantragt, daß die Angelegenheit an die Kom­­mission geleitet werde, welche eventuell einen neuen Bauplan ausfindig machen wird Sa ZEombor befürwortet den Schreiner’schen Antrag. Wenn der Minister um sein Geld ein Spital bauen will, so möge er thun, was er wolle. Mit unserem Gelde werden wir bauen, wo er uns beliebt. Bürgermeister Josef vol. Gebhardt führt aus, daß die Regierung als höchste Sa­­nitätsbehörde die Angelegenheit in legter In­­tanz definitiv entschieden habe. Man kann wohl gegen Ministerial-Erlässe, aber nicht gegen D­inisterial-Bescheide das Rechtsmittel der Re­­präsentation ergreifen. In diesem Vale sei der Bescheid res judicata. Man möge also die An­­gelegenheit an die Kommission leiten. In der nächsten Generalversammlung fühne dann die Repräsentanz beschließen, die Erpropriation der Bergader abzulehnen. Die Maurermiete sei legal abgethan, denn laut dem Sanitätsgeseß hat die Regierung in Bezug auf die Baupläne der Spitäler zu entscheiden. Nedner betont, daß der Minister schon bei Gelegenheit des ersten NRefurjes Experte entsendete, welche die Sanitätsunwidrigkeit der Maurermiete konstatirten. Er habe aber nichts dagegen, daß neuerdings Sacverständige entsendet werden Er wünscht jedoch, daß der von ihm bezeichnete Legale Weg eingeschlagen werde. Dr Schreiner bemerkt, der Minister sei nicht richtig informirt worden. Der Bau­­plan sei nicht ordnungsmäßig untersucht worden, da der Experte vier, weit von­einander ent­­fernte Pläne in 1’, Stunden besichtigte. Ned­­ner wünscht, daß dem neuerlichen Zofal-Augen­­scheine eine Kommission beigezogen, das Pro­­tofoll der Begehung dem Minister unterbreitet werde. Bürgermeister v. Gebhardt verwahrt sie gegen die Infinuation, daß der Minister durch ihn oder durch den Magistrat überhaupt „Informirt“ worden wäre. Dobergespan vd. Simon befürwortet die Annahme des Magistratsantrages­, da­mit derselben noch nichts entschieden werde und der Gegenstand erst einer Vorbereitung bedürfe. Dr. Schreiner beantragt, daß der Gegenstand nicht an die Wirthschafts-, sondern an die Kommission für öffentliche Bauten geleitet werde. Bürgermeister v. Gebhardt erklärt, daß die Angelegenheit von einer ad hoc Kommission verhandelt wurde. Dr. dr. Szilvásy: Man behandle die Angelegenheit in beiden Kommissionen. Obergespan v. Simon stellt in diesem Sinne die Trage. Der Antrag wurde mit 39 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Der Obergespan bringt nun den Antrag de Vürgermeisterd zur Abstimmung, laut welchem in der nächsten Generalversammlung entschieden werden soll, ob die Repräsentang die Erproprüfung der Bergäderried wünscht oder nicht. Der Antrag wurde gleichfalls abgelehnt. Der Obergejspan vd. Simon brachte nun den Dr. Schreiner’schen Antrag zur Ab­­stimmung. Dr. Martin vd. Szilvásy protestirt dagegen, daß der Antrag zur Abstimmung ge­­bracht werde, da die Angelegenheit res judi­­cata ist. Obergespan vu. Simon erklärt, dem Wunsche der Generalversammlung entsprechend von seinem Rechte Gebrauch zu machen und ordnet die Abstimmung an. Der Dr. Schreiner’sche Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Dr. d. Szilvásy meldete Nekurd an. Eine weitere Debatte entspann sich über die Plack­ung der Waffengelder. Gegen den Magistratsantrag sprach Dr. Nikolaus Schwar jun. Bürgermeister v. Gebhardt betont, daß die Abstimmung die materielle Haftung begründet. Wenn also die Direktoren und Aktionäre von der Abstimmung ausgeschlossen werden, so wird der Kreis der materiell obligirten Repräsentanten ein sehr enger sein. DObergeispan v. Simon tritt für die Entscheidung der Regierung ein, laut welcher bekanntlich die Direktoren der einzelnen I­­stitute als interessirte P­ersonen von der Ab­­stimmung auszuschließen sind und ordnet die Abstimmung für die fünf lokalen Geldinstitute einzeln an. E35 fand dann in Bezug auf jedes einzelne Institut die namentlich­e Abstimmung statt, auf Grund deren nun die Plack­ung der Waifengelder bei sämmtlichen fünf Instituten der Sparkasse, dem Spar- und Darlehen­­verein, der Bau- und Bodenfreditbank, der Hilfsgenossenschaft für Handel und Gewerbe und bei der Volksbank erfolgen kann. Zufolge Erlasses des Ministeriums des Innern, mit welchem die Deckung der Kosten der auf der städt. Warenmeisterei zu er­­bauenden Epidemiestalles wegen Nichteinhal­­tung de im $ 130 des ©.­U. XXI. o. 3. 1886 vorgeschriebenen formellen V­organges nicht genehmigt wurde, nahm die Generalver­­sammlung die namentliche Abstimmung vor. Der Beichlag wird zur Genehmung dem Ministerium unterbreitet. BZufolge Zuschrift des Komitats-Vize­­gespangamtes bezüglich Ueberlassung des zur Verbreiterung der Wolfs-Hollinger Komitats­­straße nöthigen Grundes wurde in Gemäßheit des diesbezüglichen Antrages der Kommission­­en für öffentliche Bauten dem Ansuchen im Wege namentlicher Abstimmung Gemüge geleistet. Der Magistrat unterbreitet befürwortend das Gesuch des Michael Zeberer um Ueberlastung von 285 Dadratklaftern Grund neben dem Kroisbachersteig um 1 Krone per Quadratklafter. Wird im Wege namentlicher Abstimmung votirt. Zum Magistratsantrag, laut welchem städtische Grundstücke (Birnheidesßig und Birn­­heidemweide) dem Wolfger Badeeigenthümer Dr. Wofindty käuflich überlassen werden sollen, sprach Prof. Rösch. Derselbe führt aus, daß sie die Gründe zu Schottergruben bestend eignen und daß die Kommission bezüglich der Berwerbhung derselben in der bezeichneten a bereit den Antrag gestellt hätte. Pring replizier, indem er sich auf in gegentheiligen Bericht des städt. Bauamtes beruft. Die Generalv­ersammlung Magistratsantrag ab­­lehnte Den Die Waffengelder­,„Affaire“. Der Magistrat unterbreitete nun zur nachträglichen Genehmigung den Beschluß, laut welchem zur Deckung der fälligen Auslagen 32.000 Kronen aus dem Waisenstuhl-Reserve­­fond aushilfsweise gegen Rückzahlung am 1. Dezember aus den bi dahin fällig werdenden ordentlichen Einläufen mit Bewilligung des Waisenstuhles aufgenommen wurden. Dr. Koloman Töpfer anerkennt, daß der Magistrat damit scheinbar eine geschickte finanzielle Operation vollzogen hat, da das fehlende Geld zu einem geringeren Zingfuße beschaffen würde. Doc hätte dies nur mit »— F­­­l­va­tal Sr

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