Oedenburger Zeitung, 1908. Januar (Jahrgang 41, nr. 3-25)
1908-01-04 / nr. 3
| XXXAL. Sahrgang. Samötag, 4. Janıar 1908. Ordenburger Zeitung »reis: 7 Seller. Pränumerationspreise: Für Lofo: Ganzjährig 22 K, Halbjährig 11 K, vierteljährig 5 K 50 h, monatlich 1 K 90 h. Für Auswärts: Ganzjährig 26 K, Keen 13 K, vierteljährig 6 K 50 h, monatlich 2 K 30 »Politisches Tagblatt. Aministration und Verlag: Buchdenkerei Alfred Nommwalter, Grabenrmnde II. Telephon Ar. 25. Preis: 7 Seller. Inserate nach Tarif. Derselbe wird auf Wunsch überallhin gratis und tranfo versendet. Annonzenaufträge, Abonnements und SInfertionsgeschichten sind an die Administration (Grabenrunde 121) einzusenden. Vermittlung duch alle Annonzenbeure aur Oedenburger Zeitung Mit 1. Januar begann ein neues Abonnement auf die „Oedenburger Zeitung“ ; dieselbe bringt als Beilage das „Ilustrierte Sonntagsblatt“ gediegene, belletristische Wochenschrift mit prachtvollen Bildern. Abonnements-Preis der „Oedenburger Zeitung“ samt Zustellung ins Haus: vierteljährig 5 Kronen 50 Heller Sofo Oedenburg . Auswärts: vierteljährig 6 Kronen 50 Heller. Ss Für die illustrierte Sonntags-Bei- Bulage 30 Heller pro Quartal separat. Neujahrs-Prognosen. Sopron, 3. Januar. Die bedeutungsvollen Aeußerungen, welche der Ministerpräsident Dr. We terle und der Handelsminister Franz Kofsuth, anläßlich der Neujahrsempfänge gegenüber den vor ihnen zur Gratulation erschienenen Deputationen des Abgeordnetenhauses machten, wieder, spiegelten die hauptsächlichsten Merkmale der politischen Situation und umfaßten zugleich die Hauptpunkte des Regierungsprogramms der nächsten Zeit, welches eine Serie der wichtigsten und zum Teil als epochal zu bezeichnenden Aufgaben umfaßt. Der Ministerpräsident, dem der Abgeordnete Franz Säghy die Gefühle der Eskalierten Parteien verdolmetschte, widmete den größten Teil seiner Reden den unwirtschaftlichen Fragen. Nachdem er konstatierte, daß Ungarn die legte wirtschaftliche Krise über alle Erwartungen überstanden, schilderte er nicht nur Die Bedeutung des nun abgeschlossenen Ausgleichs für Ungarn,,sondern brachte auch eine ganze Reihe von konkreten Aufgabenn vor,deren Lösung die Regierung schon für die nächste Zeit plant.Giebt es schon unter diesen gar manche,die das allgemeinste Interesse berühren,wie zum Beispiel die angekündigte Vorlage über die Maßnahmen gegen die Teuerung oder jene über die Erhöhung der Konsumsteuern,so verdient noch größere Beachtung,daß Ministerpräsident Wekerle zum ersten Male nungleichsam offiziell die Revision der Hausordnung ankündigt,damit im Zusammenhange aber selbstverständlich auch die Wahlreform, die noch in Der Wintersession vors Haus kommen soll, da ja bekanntlich Graf Lulus Andraffy ein Yunkum dieser beiden Vorlagen als unerläßliche Borbedingung für die Erledigung Derselben hält. Mit einigen meisterhaften Zügen wies der Ministerpräsident auf die Bezziehungen hin, welche die Nebennahme der Koalitionsregierung zwischen den Politikern der verschiedenen Parteien geschaffen hat und er pries die Wichtigkeit dieser Gemeinbürgerschaft nicht nur in Bezug auf Die Vergangenheit, sondern auch für den noch westlichen Teil des zu lösenden Programm. Tief bewegt und den Teilnehmern unvergeßlich gestaltete sich Der Empfang beim Handelsminister Franz Koffuth, der die Unabhängigkeitspartei auf dem Krankenlager empfing und am Schluß seiner Antworterede, wie von trüben Ahnungen erfüllt, die Partei zum treuen Zusammenhalten und zur unentswegten Ausdauer im Kampfe für die nationalen Rechte aufforderte. Der Moment war ergreifend und feierlich zugleich, als Der franfe Minister hinsichtlich der Aufgaben der Zukunft auf den anderen Führer der Partei, auf den Grafen Albert Ypponyi hinwies, den er der Liebe der Getreuen empfahl. I ersten Teile seiner Rede betonte Kossuth mit besonderem Nachdruch die Errichtung der selbständigen nationalen Bank als Die wichtigste und unentäußerliche Aufgabe der Partei. Der Minister verbreitete sich ausführlich über diesen Gegenstand und gab seiner unerschütterlichen Webterzeugung Ausdruck daß die Verwirklichung der Nationalbank möglich ist, eine Errungenschaft. die nunmehr von der ganzen Station herbeigesehnt wird, weil sie die wichtigste Vorbedingung unserer wirtschaftlichen Selbstständigkeit ist. Ueber die Wahlreform äußerte sich Kosjuth ähnlich wie der Ministerpräsident. In der Verfassungspartei begnügte man sich heute mit einer kurzen telegraphischen Begrüßung des Grafen Lulu3 Andrasfy und Koloman Sz £ 113, auf welche diese Beiden ebenfalls wieder nur Flurz telegraphisch antworteten. Der Tenor all dieser Deperchen war aber der gleiche, daß nämlich Die 1867er Basis so wie bisher auch in Hinkunft nicht verlassen werden darf, weil nur auf dieser Basis eine gedeihliche Entwicklung Ungarn möglich it. Die Durchführungsverordnungen. Sopron, 3. Januar. Im Zusammenhange mit der gestern von ung an erster (leitender) Stelle besprochenen Sanktionierung der Ausgleichsgefeße, erschienen am lechten oder abgelaufenen Jahres auch die Durchführungsvberordnungen der an dem Ausgleich beteiligten Ministerien. Namentlich liegen drei Verordnungen des Gesamtministeriums vor, und zwar eine Verordnung, betreffend die Einführung einiger mit Oesterreich abgeschlossenen wirt- Verordnung de A derbannschaftlichen und finanziellen Uebereinkommen und der in Verbindung damit notwendigen Verfügungen; eine Verordnung, betreffend die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebsreglement3s und eine Verordnung über die Aufhebung der nach dem Dampfschifftransport entfallenden Steuer. Das Handelsministerium hat Verordnungen in Betreff de Patentmweseng, der Schubmarfen, des Nechtsfchuges und der Negistrierung der gemerklichen Meuster und über das Hausierwesen erlassen. Eine ministers bezieht sich auf den Veterinärverkehr. Schließlich hat auch der Finanzminister drei Verordnungen erlassen, die sie auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Kapitalzing- und Nentensteuer und die Besteuerung von Künstlern und Marktbesuchern bezieht. Die Verordnung bezüglich des Hausierwesens besagt, regelnden Verordnungen auch weiterhin probisorisch in Kraft bleiben, jedoch mit der Aenderung, daß in Zukunft die Bestimmung, nach welcher die Lizenz zum Hausierhandel für das ganze Gebiet der österreichisch-ungarischen Monarchie erteilt wurde, seine Anwendung findet. Dementsprechend werden die Hausierscheine vom 1. Januar 1908 an nur mit Giftigkeit für das Gebiet der Länder der ungarischen heiligen Krone ausgestellt werden und werden Die Hausierer ihr Gewerbe nur auf diesem Gebiete, die österreichischen aber nur auf dem Oesterreich ausüben können. Die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt das Verfahren, das von den genannten Behörden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung solcher Unternehmungen zu befolgen ist, die ihren Betrieb auf beide Staaten ausdehnen. Der erste Abschnitt dieser Verordnung behandelt die Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft, die königlich ungarische Flußund Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft, andere Donau-Dampfschiffahrtsunternehmungen. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit allen übrigen, ihren Betrieb auf das Gebiet beider Staaten ausdehnenden Unternehmungen, und zwar insbesondere mit denjenigen Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften, die ihren Unternehmungsfis auf dem Gebiete der Länder der ungarischen heiligen Krone haben. Die Verordnung, betreffend die Besteuerung von Künstlern und Marktbesuchern, betrifft die Besteuerung der gastierenden Künstler, der die Märkte besuchenden Gewerbetreibenden, Kaufleute und Marktgeher, wie auch der Hausierer. Dieser Verordnung ist zu entnehmen, daß im Sinne der zwischen den Finanzministern beider Staaten zustande ge=ommenen Vereinbarungen gastierende Künstler, die auf dem Gebiete des einen Staates nach ihrem Erwerb besteuert sind, nach ihren Gastspielen auf dem Gebiete des anderen Staates nicht besteuert werden können. Diese Verfügung erstreckt sich natürlich auf andere ausländische Künstler nicht. Die Märkte besuchenden Ge merbetreibenden, Kaufleute und Marktgeher sind nur dann zu besteuern, wenn ihr regelmäßiger Märktebesuch die dauernde Bewübung von Geschäftsniederlagen oder anderer Einrichtungen (Schlachtbrücen, Stallungen) notwendig macht. Sonst ist der Befuch der regelmäßign Wochen und Jahrmärkte steuerfrei. Für die Besteuerung daß die das Hausierwesen wie au IE aN TE a Br Eier a EEE . re re a A 3 ä 3 die