Oedenburger Zeitung, 1908. Januar (Jahrgang 41, nr. 3-25)

1908-01-04 / nr. 3

| XXXAL. Sahrgang. Samötag, 4. Janıar 1908. Ordenburger Zeitung »reis: 7 Seller. Pränumerationspreise: Für Lofo: Ganzjährig 22 K, Halbjährig 11 K, vierteljährig 5 K 50 h, monatlich 1 K 90 h. Für Auswärts: Ganzjährig 26 K, Keen 13 K, vierteljährig 6 K 50 h, monatlich 2 K 30 »Politisches Tagblatt. Aministration und Verlag: Buchdenkerei Alfred Nommwalter, Grabenrmnde II. Telephon Ar. 25. Preis: 7 Seller. Inserate nach Tarif. Derselbe wird auf Wunsch überallhin gratis und tranfo versendet. Annonzenaufträge, Abonnements­ und SInfertionsges­chichten sind an die Administration (Grabenrunde 121) einzusenden. Vermittlung duch alle Annonzenbeure aur Oedenburger Zeitung Mit 1. Januar begann ein neues Abon­­nement auf die „Oedenburger Zeitung“ ; die­selbe bringt als Beilage das „Ilustrierte Sonntagsblatt“ gediegene, belletristische Wochenschrift mit pracht­­vollen Bildern. Abonnements-Preis der „Oedenburger Zeitung“ samt Zustellung ins Haus: viertel­jährig 5 Kronen 50 Heller Sofo Oedenburg . Auswärts: vierteljährig 6 Kronen 50 Heller. Ss Für die illustrierte Sonntags-Bei- Bu­lage 30 Heller pro Quartal separat. Neujahrs-Prognosen. Sopron, 3. Januar. Die bedeutungsvollen Aeußerungen, welche der Ministerpräsident Dr. We terle und der Handelsminister Franz Kofsuth, anläßlich der Neujahrs­­empfänge gegenüber den vor ihnen zur Gratulation erschienenen Deputationen des Abgeordnetenhauses machten, wieder, spiegelten die hauptsächlichsten Merkmale der politischen Situation und umfaßten­­ zugleich die Hauptpunkte des Regierungs­­programms der nächsten Zeit, welches eine Serie der­ wichtigsten und zum Teil als epochal zu bezeichnenden Aufgaben umfaßt. Der Ministerpräsident,­ dem der Ab­­geordnete Franz Säghy die Gefühle der Eskalierten Parteien verdolmetschte, widmete den größten Teil seiner Rede­n den unwirtschaftlichen Fragen. Nachdem er konstatierte, daß Ungarn die legte wirt­­schaftliche Krise über alle Erwartungen überstanden, schilderte er nicht nur Die­­ Bedeutung des nun abgeschlossenen Aus­­gleichs für Ungarn,,sondern brachte auch eine ganze Reihe von konkreten Aufgaben­­­n vor,deren Lösung die Regierung schon­­ für die nächste Zeit plant.Giebt es schon unter diesen gar manche,die das allge­­meinste Interesse berühren,wie zum Bei­­spiel die angekündigte Vorlage über die Maßnahmen gegen die Teuerung oder jene über die Erhöhung der Konsum­­steuern,so verdient noch größere Beach­­tung,daß Ministerpräsident Wekerle zum ersten Male nungleichsam­ offiziell die Revision der Hausordnung­­ ankündigt,damit im Zusammenhange aber­­­ selbstverständlich auch die Wahlreform, die noch in Der Wintersession vors Haus kommen soll, da ja bekanntlich Graf Lulus Andraffy ein Yunku­m dieser beiden Vorlagen als unerläßliche Borbe­­dingung für die Erledigung Derselben hält. Mit einigen­­ meisterhaften Zügen wies der Ministerpräsident auf die Bez­­ziehungen hin, welche die Nebennahme der Koalitionsregierung zwischen den Politikern der verschiedenen Parteien geschaffen hat und er pries die Wichtigkeit dieser Gemein­­bürgerschaft nicht nur in Bezug auf Die Vergangenheit, sondern auch für den noch westlichen Teil des zu lösenden Programm. Tief bewegt und den Teilnehmern unvergeßlich gestaltete sich Der Empfang beim Handelsminister Franz Koffuth, der die Unabhängigkeitspartei auf dem Krankenlager empfing und am Schluß seiner Antworterede, wie von trüben Ahnungen erfüllt, die Partei zum treuen Zusammenhalten und zur unentswegten Ausdauer im Kampfe für die nationalen Rechte aufforderte. Der Moment war ergreifend und feierlich zugleich, als Der franfe Minister hinsichtlich der Aufgaben der Zukunft auf den anderen Führer der Partei, auf den Grafen Albert Ypponyi hinwies, den er der Liebe der Getreuen empfahl. I ersten Teile seiner Rede betonte Kossuth mit besonderem Nachdruch die Errichtung der selbständi­­gen nationalen Bank als Die wichtigste und unentäußerliche Aufgabe der Partei. Der Minister verbreitete sich aus­­führlich über diesen Gegenstand und gab seiner unerschütterlichen Webterzeugung Aus­­druck daß die Verwirklichung der National­­bank möglich ist, eine Errungenschaft. die nunmehr von der ganzen Station herbei­­gesehnt wird, weil sie die wichtigste Vor­­bedingung unserer wirtschaftlichen Selbst­­ständigkeit ist. Ueber­­ die Wahlreform äußerte sich Kosjuth ähnlich­ wie der Ministerpräsident. In der Verfassungspartei begnügte man sich heute mit einer kurzen telegraphischen Begrüßung des Grafen Lulu3 Andrasfy und Koloman Sz £ 113, auf welche diese Beiden eben­­falls wieder nur Flurz telegraphisch ant­­worteten. Der Tenor all dieser Deperchen war aber der gleiche, daß nämlich­ Die 1867er Basis so wie bisher auch in Hinkunft nicht ver­lassen werden darf, weil nur auf dieser Basis eine gedeih­liche Entwicklung Ungarn möglich it. Die Durchführungsverordnungen. Sopron, 3. Januar. Im Zusammenhange mit der gestern von ung an erster­ (leitender) Stelle besprochenen Sanktionierung der Ausgleichsge­­feße, erschienen am lechten o­der abge­­laufenen Jahres auch die Dur­chführungs­­vberord­nungen der an dem Ausgleich beteiligten Ministerien. Namentlich liegen drei Verordnungen des Gesamtministeriums vor, und­ zwar eine Verordnung, betreffend die Einführung einiger mit Oesterreich abgeschlossenen wirt- Verordnung de A derbann­schaftlichen und finanziellen Uebereinkommen und der in Verbindung damit notwendigen Verfügungen; eine Verordnung, betreffend die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebsregle­­ment3s und eine Verordnung über die Auf­­hebung der nach dem Dampfschifftransport entfallenden Steuer. Das Handelsministerium hat Verordnungen in Betreff de Patentmweseng, der Schubmarfen, des Nechtsfchuges und der Negistrierung der gemerklichen Meuster und über das Hausierwesen erlassen. Eine ministers bezieht sich auf den Veterinär­­verkehr. Schließlich hat auch der Finanz­minister drei Verordnungen erlassen, die sie auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die Kapitalzing- und Nentensteuer und die Be­­steuerung von Künstlern und Marktbesuchern bezieht. Die Verordnung bezüglich des Hausier­­wesens besagt, regelnden Verordnungen auch weiterhin probi­­sorisch in Kraft bleiben, jedoch mit der Aende­­rung, daß in Zukunft die Bes­timmung, nach welcher die Lizenz zum Hausierhandel für das ganze Gebiet der österreichisch-ungarischen Mo­narchie erteilt wurde, seine Anwendung findet. Dementsprechend werden die Hausierscheine vom 1. Januar 1908 an nur mit Giftigkeit für das Gebiet der Länder der ungarischen heiligen Krone ausgestellt werden und werden Die Hausierer ihr Gewerbe nur auf diesem Gebiete, die österreichischen aber nur auf dem Oester­­reich­ ausüben können. Die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt das Verfahren, das von den genannten Behörden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung solcher Unternehmungen zu befolgen ist, die ihren Betrieb auf beide Staaten ausdehnen. Der erste Abschnitt dieser Verordnung behandelt die Donau-Dampfschiff­­fahrtsgesellschaft, die königlich ungarische Fluß­­und Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft, andere Donau-Dampfschiffahrtsunternehmungen. Der zweite Abschnitt befaßt sich mit allen übrigen, ihren Betrieb auf das Gebiet beider Staaten ausdehnenden Unternehmungen, und zwar insbesondere mit denjenigen Kreditinsti­­tuten und­­ Versicherungsgesellschaften, die ihren Unternehmungsfis auf dem Gebiete der Länder der ungarischen heiligen Krone haben. Die Verordnung, betreffend die Besteuerung von Künstlern und Marktbesuchern, betrifft die Besteuerung der gastierenden Künst­­ler, der die Märkte besuchenden Gewerbe­treibenden, Kaufleute und Marktgeher, wie auch der Hausierer. Dieser Verordnung ist zu ent­­nehmen, daß im Sinne der z­wischen den Finanzministern beider Staaten zustande ge=­­ommenen Vereinbarungen gas­tierende Künstler, die auf dem Gebiete des einen Staates nach ihrem Erwerb besteuert sind, nach ihren Gast­­spielen auf dem Gebiete des anderen Staates nicht besteuert werden können. Diese Verfügung erstreckt sich natürlich auf andere ausländische Künstler nicht. Die Märkte besuchenden Ge­ merbetreibenden, Kaufleute und Marktgeher sind nur dann zu besteuern, wenn ihr regelmäßiger Märktebesuch die dauernde Bewübung von Ges­­chäftsniederlagen oder anderer Einrichtungen (Schlachtbrücen, Stallungen) notwendig macht. Sonst ist der Bef­uch der regelmäßi­gn Wochen und Jahrmärkte steuerfrei. Für die Besteuerung daß die das Hausierwesen wie au­­ IE a­N TE a Br Eier a EEE . re re a A 3 ä 3 d­ie

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