Oedenburger Zeitung, Januar 1913 (Jahrgang 45, nr. 2-25)

1913-01-03 / nr. 2

. " 4 x pi »-«T-:7-sf —---»--.-,».,v-»... « » XLV Jahrgang Freitag, 3. Januar 1913 2, Pränumerationspreise: Aministration und Berlag: Inserate nach Tarif. Zwist 7Lhellen | | Bär 2ofo: de 22 K, Helbjährig : K, vierteljährig 5 K 50 h, monatlich 1 K W­ir RREREN en, 26. K, Bit 13 K, vierteljährig K50 h, monatlich 2 K 30 »Positives Tagblatt. Preis: 7 Seiter, Buchdenkerei Aifred Romm­alter, Grabenrunde 1. Telephon K­. 25. Nr.2. Derselbe wird auf Wunsch überallein gratis und franjo versendet. DE REDE RIESE Abonnements- und Sinfertiandges­bühren sind an die Administration (Grabenrunde 121) einzujenden Vermittlung durch alle Annoncenbureaus.­ ­ Die Menijahrsgratulation beim Mimiterpräsidenten.­ ­Budapest 31. Dezember. Die Mitglieder der nationalen Ar­­­beitspartei versammelten sich gestern vor­­­­mittags halb 11 Uhr in ihrem WBartei- Buch und­ begaben sich von dort korporativ in das Palais des Ministerpräsidiums, um dem Präsidenten Ladislaus v. Yufacs und den Ministern die Neujahrsmünsche der Partei darzubringen. Im großen Empfangssalon des M­inisterpräsidiums­­ hatten sich über hundert Abgeordnete der Arbeitspartei, mehrere Magnatenhaus­­mitglieder und zahlreiche Obergespäne eingefunden. Einige Minuten nach 11 Uhr er­­schien Ministerpräsident Ladislaus v. Lufács mit sämtlichen Ministern, ausge­­nommen den demissionierten Justizminister Stanz Szefely und in Begleitung der Staatssekretäre im großen Saal, wo beim Grscheinen des Kabinettschefs und der Regierung stürmische Eljenrufe­­ ertönten. Auf die Ansprache ler. Grdölys, ge­wesenen­ Justizministers, v­ermiderte der K­abinettschef : Die Rede des Ministerpraäsidenten. Ministerpräsident Dr. 2.0. Quincs drückt seinen wärmsten Dank für die Be­­grüßung und für die vom Redner ver­­sprochene Unterstüßung aus, die eine er­­folgreiche Arbeit sichert. Der N­eujahrstag bietet Gelegenheit, die­­ Vergangenheit zu überblicken und zu dem Versuch, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Redner erwähnt kurz die politischen Vorgänge des­ verflossenen Jahres. Die Obstruktion machte eine Arbeit fast illu­­sorisch. Die Opposition fehlen nur das eine be­weisen zu wollen, daß sie auch eine zweite Sommerobstruktion machen könne, der gegenüber die Arbeitspartei machtlos sei. Wir standen vor dem legten Momente, in welchem unsere Pflicht in bezug auf die Mehrfähigkeit der Monarchie­­ erfüllt werden mußte. Wir fühlen unsere Pflicht, die wir der Monarchie gegenüber zu erfüllen hatten und ein weiteres Aufschie­­ben hätte die größte Gefahr in fich­­ geborgen.­­ Diese psychologischen Momente waren es, die uns dazu führten, den gordischen Knoten mit einem Hieb zu zerschneiden, da die Friedens­­verhandlungen vollständig ergebuiglos waren. Dies ist geschehen und die Haugordnungs­­widrigkeit wurde durch den Willen der Majo­­rität gratifiziert. In diesem Momente begann die parlamentarische Arbeit, besonders vor dem­­­ Sommerferien wurden so viele Gefäßentwürfe erledigt, zu deren Schaffung sonst Jahre not­­wendig ge­wesen wären. Die Tatsache, daß die DOpposition an den Beratungen nicht teilgenom­­men hat, ist zwar an und für sich befragens­­wert, vermindert jedoch­ nicht die Güte der Arbeit, und berührt auch überhaupt nicht ihre Legalität. Wir müssen die Lö­ung der Frage der Opposition überlassen, ob sie nur die Aus­nehmlichkeiten des Berufes eines Abgeordneten annimmt oder fs um die Pflichten überhaupt nicht­ kümmert. Wir verwahren uns jedoch­ dagegen, al ob wir die Ursache wären, daß die normale parlamentarische Tätigkeit nicht wiederhergestellt ist. Wir versuchten alles, mir boten der OOpposition Stellen in der Delegation an, doch wir erhielten entweder seine Antwort oder eine b­ügfe Zurückweisung. Die Wiederherstellung der normalen par­­lamentarischen Verhältnisse wurde durch die Gelegentwürfe betreffend die Schaffung der Parlamentswache und die Hangordnungsrevi­­sion ermöglicht. Unser Grundgedanke war jedoch­ nicht der, die Redefreiheit zu unterdrücen, die einen Be der Berfaffung bildet, sondern den Terrorismus, die größte Gefahr der Ber­­faffung, zu brechen. Doc damit sind wir noch nicht am Ende unserer Arbeit angelangt. Jıht stehen wir durch die Reform des MWahlrechtes an einem bedeu­­tungsvollen Scheidepunkt. AN jene, die Gele­­genheit hatten, den gestern von mir unterbrei­­teten Wahlrechtsentwurf zu stubdie­­ren, sahen, daß dieser sich nicht mit den über ihn verbreiteten Gerüchten deeit. Man konnte sich überzeugen, daß wir nicht nach fremden Schablonen vorgingen, sondern die Vorlage unseren heimischen Verhältnissen anpaßten. Andererseits konnte man sich­­ auch­ davon überzeugen, daß wir nicht Schlag­­­worten nachsagten, denn die Schlagworte he­­fiten seinen Wert. Unsere Grundprinzipien waren, einen ehrlichen, besseren und ausgedehn­­teren Wahlrechtsentwurf zu schaffen, mit der einzigen Einschränkung, die Durchführung der Rechtsausdehnung sukzessive vorzunehmen. In­­folgedessen waren mehrere Gefahren zu bes­­eitigen.. Wir suchten bestimmte Einschrän­­kungen. E83 mußten verläßliche Elemente in jedem Berufsz­weig bestimmt werden, die sich der mit dem Wahlrecht übernommenen Pflichten bewußt sind, und die auch nicht den Einflüsterungen gewissenloser Aufreizer Gehör­e dienten. diesem Grunde konnten wir uns nicht mit jenen Einschränkungen begnügen, die die Opposition in ihrem Wahlrechtsentwurf aufgestellt hat. Lesen und Schreiben erfordert eine solche Ge­­schictlichkeit, die jedermann mit Leichtigkeit er­­werben kann, ohne daß die einen höheren Grad von geistiger Bildung be­weisen würde. Dieser Umstand mahnt und auch vom Natio­­nalitäten:Gesichtspunkt zu besonderer Vorsicht. Die Aneignung des Lesens und Schreibens ge­­schieht bei den Nationalitäten viel rascher als bei den Magyaren. Nur die Bestimmung be­­treffend die Altersgrenze konnte Beruhigung bieten. Das dreißigste Lebensjahr ist eine sehr hohe Grenze, aber diejenigen, die sich mit dem statistischen Material befaßt haben, sind­ darauf­­ gekommen, daß diese Grenze bei unseren Ver­­hältnissen die größte Garantie für die Ber­­ehtung der Gefahr bietet. Wir sehen, daß bei uns das Individuum erst mit dreißig Jahren eine feste Position in der Gesellschaft einzunehmen beginnt. Bei denen, die eine höhere Schulbildung gewossen haben, konnte die Altersgrenze bei dem 24. Zehent­­jahre festgestellt werden. Wenn mir die Alters­­grenze im allgemeinen mit dem 24. Jahre be­­stimmt Hätten, so hätte das im Staatsleben riesige Verschiebungen hervorgerufen. Wenn wir die Trage des Wahlrechtes wie immer liberal lösen wollten, so müssen wir doch den ungar tischen Standpunkt fchügen. Dem sozialen Gesichtepunkte will ich nur ein einziges statistisches Moment erwähnen. Die Wähler bilden sie aus zwei Gruppen, nämlich aus Bürgern und Arbeitern. Bei dem jetigen Wahlrecht beträgt der Prozentiab der bürgerlichen Wähler 81 Prozent, derjenige der Arbeiter 12 Prozent. Würde nun nach dem neuen Wahlrechte die Altersgrenze mit dem 24. Jahre festgelegt werden, so würde sich der Prozenttag folgendermaßen gestalten: Bürger 33 Prozent, Arbeiter 58 Prozent. Jeder kann sich nun leicht vorstellen, das dies eine gewaltige Besjchiebung bedeuten würde. Auch die Nationalitäten sind mit dieser Bestimmung über die AlterZgrenze zufrieden. Würde das 24. Lebensjahr allgemein eingeführt werden, so hätten die niedrigen, unintelligenten Rolkeschichten einen­ riesigen Einfluß auf die Wahlen, die intelligenten Klassen jedoch nur einen ganz geringen Einfluß. Der Beginn des Wahlrechts beim 30. Lebensjahr bedeutet auch überhaupt seine Entziehung des Rechtes. Bei­­ dem heutigen Wahlrecht erhalten die meisten Wähler infolge der hohen Steuerzensur die Wahlberechtigung auch erst gewöhnlich beim 30. Lebensjahr.­­ Die Zahl der Wähler, die das Wahl­recht vor dem 24. Jahre befigen, beträgt nach dem jebigen Wahlrecht 8600. Die Zahl der Wähler zwischen dem 24. und 30. Lebens­­jahre beläuft sich unter der einen Million Wähler nach dem jebigen Wahlrecht auf 74.000. Nach dem neuen Wahlrecht verlieren jedoch diese Wähler ihr Wahlrecht nicht. Die Bemläßlichkeit bei den niedrigen­ Volksschichten und den Analphabeten wird dadurch erreicht, daß ein höherer Steuerzensus oder ein stän­­diger Beruf gefordert wird. Den Kardinalpunkt des neuen Wahlrechtsentwurfes bildet die Ab­­solvierung von 6 Volksschulklassen. Dies ist bemerkenswert, denn zwischen meinem Wahl­rechtsentwurf und dem Wahlrechtsent­wurf, den Graf Andräsfy und die vereinigte Oppo­­sition ausgearbeitet haben, besteht gar sein Unterschied. Die Grundprinzipien beider Ente­nwürfe sind die gleichen. Der oppositionelle Gefegentwurf wollte den Zwang­­ der Absor­­bierung einer jediöslastigen Elementarschule erst nach einigen Jahren einführen. + beiden Gefebentwürfen besteht darin, daß der oppositionelle Entwurf die Zahl der Wähler auf einmal von 1 Million auf 3 Millionen erhöhen wollte. Bei meinem Entwurfe beträgt die Steigerung auf einmal 80 Prozent; die Zahl der Wähler vermehrt sich jedoch auto­­matisch. Besonders wendete ich meine Auf­­merksamkeit den industriellen Arbeitern zu, die nach dem jetigen Wahlrecht fast gar seine Wahlberechtigung hatten, da er zur Zeit der Schaffung des­jebigen Wahlrechtes in Ungarn gar seine industriellen Arbeiter gab. Die Zahl der­­mnwählenden industrielen Arbeiter ist in meinem Gelegentwurf von 44.000 auf 255.000 gestiegen. Mein Wahlrechtsentwurf kam auf Grund einer aufrichtigen und ehrlichen Rechts­­­­ausdehnung zustande. Auch ist der neue Wahl­­ Aus Der praktiiche Unterschied zwischen den . ’ ne f + er a a END EHER Er EN er ee BR ar, 3 EINE ” een. ar en RE weinen ES er a Aus FE

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