Oedenburger Zeitung, August 1914 (Jahrgang 46, nr. 174-197)
1914-08-02 / nr. 175
= SCHEITERN TEE EEE EEE En En ER a an ER en Nr. 175. LLVL Jahrgang. Sonntag, 2, Auguft 1914. Ecdenlin Frei-:7Hekcer. Brämmeratlnndpreise : Eo: Ganzjährig 22 Ibjährig 11 ._.— en nonsttte 7 80 h. Zr Auswärts: Ganzjährig 26 K, halbjährig 13 K, vierteljährig 6 K 50 5, monatlich 2 K 30 h. « I.vierteljährisher Zeitung Volifisches Tagblatt. Administration und Verlag: Indidmkt zu Alfred Romwalter,HisItirntik121. Rekeptionsnsel Preis: 7 Keller. mm Juserate nach Tarif. Derselbe wird auf wunsch überall hin grauznav frmkvverimdeh Kanonen-uöeAbonnementss und Juserttonsbühren find ee Administration (Srabenrunde 131) namene Vermittlung duch alle Annoncenbureauf. Allgemeine Mobilisierung. Die „Ded. Ztg.“ hat geitern die Mitteilung gebracht, da Seine Majestät der König die allgemeine Mobilisierung angeordnet hat. Wir lassen hier die darauf bezügliche Kundmachung folgen: Seine f. u. k. Apostolische Majestät haben die allgemeine Mobilisierung des gemeinsamen Heeres, der Kriegs-Marine, der beiden Landwehren und der bosnisch-hercegopinischen Truppen Allerhöchst anzubefehlen geruht. Demnach und in Ausführung der weiters ergangenen Allerhödheiten Befehle wird angeordnet. _ I. Die Einladung der nichtaktiven Personen einerWidmungsfarte beteilte Mannschaft nach den Angaben ihrer Widmungsfatrte. Alle nichtaktiven Personen haben Täng:tens binnen 24 Stunden nach erfolgter Verlautbarung ,dieser Kundmachung in ihrer Aufenthalsgemeinde, abzugeben und auf dem fürzeiten Wege einzuladen, und zwar die Mannschaft in die in ihrem Militäroder Landwehr-Piaffe eingetragene Ausrüstungs-Station, die Gagisten und die mit I. Die Einreihung und Einladung der in diesem Jahre ajtentierten, jedoch noch nicht eingereihten Refruten und Erjaß-Reservisten. Alle in diesem Jahre ajtentierten jedoch noch nicht eingereihten Refruten und Erjaß- Reservisten werden mit dem ersten Mobilisierungstage eingereiht. Von diesen Refruten und Eljaß-Reserpisten haben diejenigen, welche fs in Galizien, in der Burovina, in Dalmatien, ferner in den Komitaten Bereg, Máramaros, Szabolcs, Ugocsa, Ung und Zemplitn aufhalten oder daselbst zuständig (heimatsberechtigt) sind, längstens binnen 24 Stunden nach erfolgter Verlautbarung dieser Rundmachung in ihrer Aufenthaltsgemeinde, abzugehen und auf dem kürzesten Wege zum Ergänzungsbezirks-Kommando ihres Aufenthaltortes einzuraden. Diejenigen, welchen es bekannt ist, daß sie zur Landwehr gehören, rüden zum Landwehr-Ergänzungskommando ein. Alle übrigen haben die Einberufung abzuwarten. IH. Für alle Einberufenen. 1. Alle im Auslande für Aufhaltenden sind von der Einberufung sogleich nur ihre Mittelspersonen zu verständigen. 2. Die Einrufenden haben auf den Eisenbahnen und Dampfschiffen gegen Verweisung des militärischen Legitimationsdokumentes (Militär- oder Landwehr-Basjes uw.) freie Fahrt. Diejenigen, welche dieses Dokument nicht in Händen haben und zur Einladung die Eisenbahn oder das Dampfschiff benügen müssten, haben si vor ihrem Abgehen bei der Gemeindevorstehung zu melden, von welcher sie zur freien Sahrt mit einen Bes alaubigungsscheine beteilt werden. IV. Die Stelligmachung der in der Privatbenügung befindlichen Dienstpferde des gemeinsamen Heeres und der Landwehr. Die in der Privatbenügung befindlichen Pferde des gemeinsamen Heeres und der Landwehr sind binnnen 24 Stunden nach erfolgter Verlautbarung dieser Rundmachung, ohne weiteres Apito abzuwarten in jene Station abzusenden, in welcher Die Pferde ausgegeben wurden. Die Nichtbefolgung dieser Anordnungen wird nach den bestehenden Gejegen strenge bestraft. Sopron, am 31. Juli 1914. I. Aufbietung: Die Aufbietung umfaßt alle landsturmpflichtigen Personen ohne Rücksicht auf den Aufenthaltsort. In den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern wird gleichfalls Der gesamte Landsturm aufgeboten. II. Einberufung: Zur Dienstleistung werden einberufen: 1. Alle mit Widmungsfarten beteilten landsturmpflichtigen Personen ungarischer sowie österreichischer Staatsbürgerschaft und alle Landsturmpflichtigen, welche eine Einhalle übrigen 42jährigen und jüngeren Landsturmpflichtigen ungarischer Staatsbürgerschaft, welche laut ihres Landsturmpasses im laufenden Jahre zum Landsturm einzuladen haben, — in die dem ständigen SALVATOR- and PILSNER-IE Kundmachung der Aufbietung und Einberufung des Landsturmes, Se. f. m. £. Apostolische Majestät haben die Anfbietung des Landsturmes Allerhöchst anzubefehlen gerät, berufungsfarten erhalten. Dieselben haben nach Angaben ihrer Widmungsfarten beziehungsweise ihrer Einberufungsfarten einzuraden. 2. Alle A2jährigen und jüngeren landsturmpflichtigen Personen, welche im gemeinsamen 9 Heere, in der Kriegsmarine, Landwehr oder Gendarmerie gedient haben. Dieselben haben längstens binnen 48 Stunden nach Verlautbarung dieser Grundmachung in ihrer Aufenthaltsgemeinde aus derselben abzugehen und so schnell als möglich, wie folgt direkt einzuladen und zwar: a) alle 37jährigen und jüngeren Landturmpflichtigen ungarischer sowie österreichischer Staatsbürgerschaft, welche laut ihres Landsturmpasses im laufenden Jahre zu einem Kommando, einer Behörde, Truppe oder Anstalt des gemeinsamen Heeres, der Kriegsmarine oder der Landwehr einzuladen haben, — in die auf der ersten Seite ihres Landsturmpasses eingetragene Ausrüstungsstation; Originalfüllung allein zu haben bei Johann Gruber Sopron, Välkerület 113. 2952 . Telephon Nr. 375 BETON- u. ZEMENTWAREN wie Zementrohre, Brunnenrohre, einfache u. dessinierte Zementplatten Marmormosaikplatten etc. stets lagernd und billigst abzugeben bei Baumeister Gustav 8 ©er, Ss .OPFON, Flandornergasse Nr.9. ,:s. Telephon interurb. Nr. 399. Kaufet nur „Salamander-Stiefel“ Alleinverkauf bei A. Schwarz, Sopron, Värkerület 115. Einheitspreise K 16:50, K 20:50. Spezialmarken K 11:50, K 12:50. Marke „Tip-Top“ Kinderschuhe. Tolanhan Nmine --’