Oedenburger Zeitung, September 1918 (Jahrgang 50, nr. 201-225)

1918-09-01 / nr. 201

Dis-SAIka III-Mys­­owskyskosp zen WERFETEE 7 ER ae ES Seite 4, Be­­ ı 5 Deidenburger Beitung. X. Jahrgang. 1. September. Administration: Sopron, Denkplatz 50. (neben dem Raaberbahn-Palais). Telephon 19. SOPRON, 1918. = + u DER nn a EB Bi ® 2] « · I + u EB = L­A­N­D­I R­u­m Ki Bi « , I­I­I Quillt-ho-org-titlessoprouor Romstatischandwirtschaftlichoa Vereine­,sie-Vorhande-dorslichgosossousohattoa I«tmKomb­atosopkoa,eiosVorclaosdokookoaomlosmPonthoamten imxomb­atoseyn-noto­­­ . . Ei BE A maus Erscheint jeden Sonntag. — An Mitglieder des landwirtschaftlichen Vereines gratis. uuas &SY ® « '­ : W . Verantwortlicher­ Redakteur: Dr. ERNST EBER “opron, Klostergasse 11. Telephon I FB &Y ® + % &@Y ®) % + > Aufenf zur Bestellung von Samenbeize. Nachdem unsere Landwirte in den Tes­­ten Jahren Das Beizen ihres Anbatsamens leider zu sehr vernachlässigt Haben, wurde heuer sehr viel brandiger Weizen geerntet. Wir machen daher unsere geehrten Mitglie­­der Darauf aufmerksam, es nicht zu versäu­­men, heuer ihren­­­eizenanbausamen ent­­sprechend zu beizen, zu welchem Zwecke der Soproner Komitats Landwirtschafts-Berein eine gute Samenbeize zur Verfügung stellt.­ Diese Samenbeize wird durch die Firma Numa Dupuy u. Comp. erzeugt, hat sie bisher sehr gut bewährt und wurde selbe dur­ unsere Landwirte heuer schon in ziem­­lich großen Quantitäten bestellt. Diese Sa­­menbeize kommt in Kisten zu 100 Bafeten und wird au jo weiter befördert. Preis derselben ist per Wafer K 2.50 ohne den Stadtspejen. Ein Paket solcher Samenbeize in 20­ Liter Wasser, aufgelöst, genügt zum Beizen von 250 Liter Anbausamen. Mir empfehlen, daß jedermann D diese Samen­­beize je früher bestellen möge, solange unser Borrat reicht, da später solche nicht mehr zu bekommen sein wird. Bestellungen sind an das Sekretariat des Soproner K­omitats -Landwirtschafts-Vereines zu richten. Beim Magyar Mezőgazdat Szünetkezete in Budapest (V., Allotmangs utca 29) ist auf Verfügung des Aderbaumimisters auf ‚K­upfervitriol zur Beize gemeindeweise zu bestellen, wobei die Gemeinde zu bezeugen hat, wie viel fat. Joh ein jeder mit Win­­terweizen anbauen will. Ob und wann dieses Kupfervitriol ankommt, kann nicht garantiert werden. ! Soproner Komitats Landwirtscafts- Verein. Der dar­aus eingerasste „KRolos“ Rü­­­ensamen Eostet heuer ab Sopron per 100 Kilogramm K 1000 influsive Sad. Der Rü­­bensamen fangt in 50 Kg. Läden hier ein und wird auch so weiterbefördert. Wir empfehlen unseren geehrten Mitgliedern, ihren diesbezüglichen Bedarf bei unserem Verein je ehert anzumelden, damit sie sie nicht verspäten und ih der Gefahr aus­­regen,­ nirgends einen Rübensamen zu be­­kommen. , Soproner Komitats Land in Berein.­­ Aufens zur Beeilung von Rüben­­fauten. Es ist eine bekannte Tatsache, das wäh­­rend des Krieges Rübensamen aus dem Auslande nicht eingeführt werden konnte, daher unsere Vorräte an Rübensamen so ge­­ring waren, das der diesbezügliche Bedarf unserer Landwirte bei weitem nicht gedecht­ werden konnte. Unser Verein besaßt si Ihon seit einigen Jahren mit der Vermitt­­lung des unter dem Namen „Roloss“ auf den Markt gelangenden Züderrübensamens, welcher mangels an sonstigen Futterrüben­­samen sie als gut ertragsfähig erwiesen­­hat und sehr nährwertige­­ Rübe lieferte. Von diesem „Koloss“ Rübensamen steht uns heuer leider nur ein geringes Quan­­tum zur Verfügung, daher wir unsere ge­­ehrten Mitglieder darauf aufmerksam ma­­chen, ihren Bedarf möglichh postwendend dem Sekretariat unseres Vereines anzumel­­den, da dieser Nebennamen bald eintrifft und von hier sofort weiterbefördert wird an die Adresse der Besteller. Wer die Bestel­­lung bei dieser­ Gelegenheit versäumt, der wird für das nächste Frühjahr wahrschein­­lich ohne Rübensamen bleiben, da wir gar seine Aussicht haben, aus Deutschland im nächsten Frühjahr Rübensamen zu impor­­­­tieren, und wenn auch etwas mit den größten Schwierigkeiten importiert werden­­ könnte, wird dessen Preis ein enormer sein. Die Genossenschaft der Landwirte des Soproner Komitates hat das Interesse und die Sympathien unserer­ Mitglieder in einem­ wird­­ imposanten Masse hervorge­­rufen, so dob bis jest schon 2371 Anteil­­s­geine im Werte von 237.100 K gezeichnet sind. Neuerdings haben unter anderen fol­­gende Yonteilscheine gezeichnet: Das Komi­­tat Sopron 100, die Soproner Milchzentrale 0, Die Landwirte aus Gzinfalva 39, so­­dann Rudics aus Span 40, der Ortsverein von Haracsony, Friedrich Kraft aus Ruft, „sodann Ganzoni, Dr. Kalman Töpler, Lud­­wig Töpfer aus, Sopron je 10-10 Anteil­­sheine. Wir rufen unsere Landwirte und W­einbauern von neuem auf, sich no je eher und in je größerer Zahl an der Grün­­dung dieser Genossenschaft zu beteiligen und diesbezüglich an unseren Verein zu wenden. 1. September 1918. Die Kukurskverordnung. Laut der im Amtsblatte enthaltenen Verordnung des Ministeriums 3. 3534. M. E. wird die 1918er Kulturuzfehlung eines jeden Produzenten in Beschlag genommen; es darf Daher­ die Verwendung, der Verkauf oder eine sonstige in Verkehrbringung nur den Anordnungen der Verordnung ent­­sprechend geschehen. Im Sinne dieser Ver­­ordnung muß auch der als Produzent be­­handelt werden, der als Pacht, Arbeitslohn, für auf Zeitungsarbeit, Konvention oder ähnlige Naturalleistungen KKufuruz D be­­kommt. Die Requirierung erstrect sich also auch auf derartig erhaltene Kufururvort­räte, über die drei Beier auch nur im Rahmen dieser Verordnung zu verfügen be­­rechtigt ist. Für den stabil landwirtschaft­­lie Arbeit leisten den männlichen oder weib­­chen Arbeiter über 15 Jahre alt, können per Kopf und Pionat 15 kg, für solche un­­ter 15 Jahren und für deren Familienmit­­glieder aber können per Kopf und Monat 10 kg gerechnet werden. Für jeden anderen, als für die nicht ständig landwirtschaft­­liche Arbeit leistenden Produzenten wird die per Kopf monatlich zu konsumierende Quote mit 10 kg festgesegt. Als zum Hausge­­brauch notwendig, kann Koukuınz nur in Rechnung kommen, wenn dem Produzenten an Weizen, Korn, Aufuruz oder Gerste gar nichts oder nicht in der dem Jahresbedarf entsprechenden Menge bel­asten wurde. Bei Befriedigung des Hausb­edarfes mit Au­­furuz kann höchsstens die Z­eit bis 1. Novem­­ber 1919 in Betracht ge­nommen werden. Am Wirtschaftsbedarf kann nur ange­nommen werden:­­ 1. Die Konvention säm­tlicher Dienstleute und Angestellten der Mitt­haft. 2. Die den Angestellten in natura auszu­­folgende Gebühr. 3. Der Bedarf zur Verfestigung der zeit­­weiligen Arbeiter. 4. Der Anbaus­amen. 5. Das für andere Produkte nicht ge­­dechte notwendige Futterquantum des Vieh­­standes. " Für den 1—3 bezeichneten Wirtschaftsbe­­darf kann gleichfalls nur dann Kufuruz in Betracht genommen werden, wenn zur gänz­­lien oder teilweisen Defung des Bedarfes­­ Weizen, Korn oder Gerste nicht belassen wurde. Zur Mästung für den Haus- und Wirtschaftsbedarf kann für joniel Stüde Mast ihn eine Kaufurur gerechnet werden,­­ als der Vorratsbesiter mit behördlicher Be­­willigung für den Haus- und Wirtschaftsbe­­bedarf zu mästen berechtigt ist. Bei Mästung für den allgemeinen Be­­darf kann Kufuruz nur bei solchen Produ­­zenten gerechnet werden, die nachzumessen in der Lage sind, daß sie ihre Schweine für­ den allgemeinen Bedarf gebunden haben und nur für so viel Siüd, als tatsächlich für den allgemeinen Bedarf gebunden sind. Für ein Majtichwein werden im allgemei­­nem 6 Witz­ gerechnet; bei solchen Produzen­­ten jedoch, denen zu Mästungszwecken Gerste belassen wurde, kann K­ufuruz nur als Ergänzung, des Durch Gerste nicht ges­teh­en­ Zutterbedarfes gerechnet werden. Den Ueberschuß seines Kufurugvorrates darf der Produzent, solange der Vorrat für den allgemeinen Bedarf nicht sichergestellt ist, ausschließlich nur der Kriegsgetreide W. ©. oder deren kompetentem K­ommissionär verlaufen. Der Produzent kann den Kufuruz, der über das für den allgemeinen Bedarf re=­quirierte Quantum bei ihm eventuell nor vorhanden it, außer dem Kommissionär der Kriegsgetreive A.-G. nur solchen Personen verlaufen, Die auf Grund eines behördlichen Einkaufszertifikates zum Kaufe berechtigt sind und nur dann, wenn er nach Ablie­­ferung des vrequirierten Quantums Hiezu vom Oberstuhlrichter Die Bewilligung er­­halten hat. für den bis zu einem später zu bestim­­menden Termin für den allgemeinen Be­­darf tatsächlich eingelieferten, freiwillig angebotenen Konfuruzvorrat, wird, selber zum menschlichen Genuß geeignet ist, der Höchstpreis und im Sinne der Verord­­nung 3. 2668 M. €, für Edelkufuruz 15 K, für gewöhnlichen und gemischten Kufuruz aber 10 K per Mtz. Aufgeld bezahlt. Wer selber sein Produzent ist oder dessen Haus­­und MWirtschaftsbedarf Durch seine eigene Lehjung nicht gedekt erscheint, kann für seinen eigenen Haus­ und Wirtschaftsbedarf auf Grund eines ihm vom Oberstuhlrichter auszufertigenden Einlaufszertifikates auc­h direkte vom Produzenten laufen, wenn jene Milchpreise. Der Volfsernährungsminister hat mit Erlaß 3. 246.000/918 die Höchs­tpreise Dir Ruhmilch folgendermaßen festgesetz :­t. In Kleine und Großgemeinden über­­nommen per Liter: a) Im Verkehr zwischen den Produzenten einerseits und den Milchhändlern, der

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