Oedenburger Zeitung, September 1918 (Jahrgang 50, nr. 201-225)
1918-09-01 / nr. 201
Dis-SAIka III-Mysowskyskosp zen WERFETEE 7 ER ae ES Seite 4, Be ı 5 Deidenburger Beitung. X. Jahrgang. 1. September. Administration: Sopron, Denkplatz 50. (neben dem Raaberbahn-Palais). Telephon 19. SOPRON, 1918. = + u DER nn a EB Bi ® 2] « · I + u EB = LANDI Rum Ki Bi « , III Quillt-ho-org-titlessoprouor Romstatischandwirtschaftlichoa Vereine,sie-Vorhande-dorslichgosossousohattoa I«tmKombatosopkoa,eiosVorclaosdokookoaomlosmPonthoamten imxombatoseyn-noto . . Ei BE A maus Erscheint jeden Sonntag. — An Mitglieder des landwirtschaftlichen Vereines gratis. uuas &SY ® « ' : W . Verantwortlicher Redakteur: Dr. ERNST EBER “opron, Klostergasse 11. Telephon I FB &Y ® + % &@Y ®) % + > Aufenf zur Bestellung von Samenbeize. Nachdem unsere Landwirte in den Testen Jahren Das Beizen ihres Anbatsamens leider zu sehr vernachlässigt Haben, wurde heuer sehr viel brandiger Weizen geerntet. Wir machen daher unsere geehrten Mitglieder Darauf aufmerksam, es nicht zu versäumen, heuer ihreneizenanbausamen entsprechend zu beizen, zu welchem Zwecke der Soproner Komitats Landwirtschafts-Berein eine gute Samenbeize zur Verfügung stellt. Diese Samenbeize wird durch die Firma Numa Dupuy u. Comp. erzeugt, hat sie bisher sehr gut bewährt und wurde selbe dur unsere Landwirte heuer schon in ziemlich großen Quantitäten bestellt. Diese Samenbeize kommt in Kisten zu 100 Bafeten und wird au jo weiter befördert. Preis derselben ist per Wafer K 2.50 ohne den Stadtspejen. Ein Paket solcher Samenbeize in 20 Liter Wasser, aufgelöst, genügt zum Beizen von 250 Liter Anbausamen. Mir empfehlen, daß jedermann D diese Samenbeize je früher bestellen möge, solange unser Borrat reicht, da später solche nicht mehr zu bekommen sein wird. Bestellungen sind an das Sekretariat des Soproner Komitats -Landwirtschafts-Vereines zu richten. Beim Magyar Mezőgazdat Szünetkezete in Budapest (V., Allotmangs utca 29) ist auf Verfügung des Aderbaumimisters auf ‚Kupfervitriol zur Beize gemeindeweise zu bestellen, wobei die Gemeinde zu bezeugen hat, wie viel fat. Joh ein jeder mit Winterweizen anbauen will. Ob und wann dieses Kupfervitriol ankommt, kann nicht garantiert werden. ! Soproner Komitats Landwirtscafts- Verein. Der daraus eingerasste „KRolos“ Rüensamen Eostet heuer ab Sopron per 100 Kilogramm K 1000 influsive Sad. Der Rübensamen fangt in 50 Kg. Läden hier ein und wird auch so weiterbefördert. Wir empfehlen unseren geehrten Mitgliedern, ihren diesbezüglichen Bedarf bei unserem Verein je ehert anzumelden, damit sie sie nicht verspäten und ih der Gefahr ausregen, nirgends einen Rübensamen zu bekommen. , Soproner Komitats Land in Berein. Aufens zur Beeilung von Rübenfauten. Es ist eine bekannte Tatsache, das während des Krieges Rübensamen aus dem Auslande nicht eingeführt werden konnte, daher unsere Vorräte an Rübensamen so gering waren, das der diesbezügliche Bedarf unserer Landwirte bei weitem nicht gedecht werden konnte. Unser Verein besaßt si Ihon seit einigen Jahren mit der Vermittlung des unter dem Namen „Roloss“ auf den Markt gelangenden Züderrübensamens, welcher mangels an sonstigen Futterrübensamen sie als gut ertragsfähig erwiesenhat und sehr nährwertige Rübe lieferte. Von diesem „Koloss“ Rübensamen steht uns heuer leider nur ein geringes Quantum zur Verfügung, daher wir unsere geehrten Mitglieder darauf aufmerksam machen, ihren Bedarf möglichh postwendend dem Sekretariat unseres Vereines anzumelden, da dieser Nebennamen bald eintrifft und von hier sofort weiterbefördert wird an die Adresse der Besteller. Wer die Bestellung bei dieser Gelegenheit versäumt, der wird für das nächste Frühjahr wahrscheinlich ohne Rübensamen bleiben, da wir gar seine Aussicht haben, aus Deutschland im nächsten Frühjahr Rübensamen zu importieren, und wenn auch etwas mit den größten Schwierigkeiten importiert werden könnte, wird dessen Preis ein enormer sein. Die Genossenschaft der Landwirte des Soproner Komitates hat das Interesse und die Sympathien unserer Mitglieder in einem wird imposanten Masse hervorgerufen, so dob bis jest schon 2371 Anteilsgeine im Werte von 237.100 K gezeichnet sind. Neuerdings haben unter anderen folgende Yonteilscheine gezeichnet: Das Komitat Sopron 100, die Soproner Milchzentrale 0, Die Landwirte aus Gzinfalva 39, sodann Rudics aus Span 40, der Ortsverein von Haracsony, Friedrich Kraft aus Ruft, „sodann Ganzoni, Dr. Kalman Töpler, Ludwig Töpfer aus, Sopron je 10-10 Anteilsheine. Wir rufen unsere Landwirte und Weinbauern von neuem auf, sich no je eher und in je größerer Zahl an der Gründung dieser Genossenschaft zu beteiligen und diesbezüglich an unseren Verein zu wenden. 1. September 1918. Die Kukurskverordnung. Laut der im Amtsblatte enthaltenen Verordnung des Ministeriums 3. 3534. M. E. wird die 1918er Kulturuzfehlung eines jeden Produzenten in Beschlag genommen; es darf Daher die Verwendung, der Verkauf oder eine sonstige in Verkehrbringung nur den Anordnungen der Verordnung entsprechend geschehen. Im Sinne dieser Verordnung muß auch der als Produzent behandelt werden, der als Pacht, Arbeitslohn, für auf Zeitungsarbeit, Konvention oder ähnlige Naturalleistungen KKufuruz D bekommt. Die Requirierung erstrect sich also auch auf derartig erhaltene Kufururvorträte, über die drei Beier auch nur im Rahmen dieser Verordnung zu verfügen berechtigt ist. Für den stabil landwirtschaftlie Arbeit leisten den männlichen oder weibchen Arbeiter über 15 Jahre alt, können per Kopf und Pionat 15 kg, für solche unter 15 Jahren und für deren Familienmitglieder aber können per Kopf und Monat 10 kg gerechnet werden. Für jeden anderen, als für die nicht ständig landwirtschaftliche Arbeit leistenden Produzenten wird die per Kopf monatlich zu konsumierende Quote mit 10 kg festgesegt. Als zum Hausgebrauch notwendig, kann Koukuınz nur in Rechnung kommen, wenn dem Produzenten an Weizen, Korn, Aufuruz oder Gerste gar nichts oder nicht in der dem Jahresbedarf entsprechenden Menge belasten wurde. Bei Befriedigung des Hausbedarfes mit Aufuruz kann höchsstens die Zeit bis 1. November 1919 in Betracht genommen werden. Am Wirtschaftsbedarf kann nur angenommen werden: 1. Die Konvention sämtlicher Dienstleute und Angestellten der Mitthaft. 2. Die den Angestellten in natura auszufolgende Gebühr. 3. Der Bedarf zur Verfestigung der zeitweiligen Arbeiter. 4. Der Anbausamen. 5. Das für andere Produkte nicht gedechte notwendige Futterquantum des Viehstandes. " Für den 1—3 bezeichneten Wirtschaftsbedarf kann gleichfalls nur dann Kufuruz in Betracht genommen werden, wenn zur gänzlien oder teilweisen Defung des Bedarfes Weizen, Korn oder Gerste nicht belassen wurde. Zur Mästung für den Haus- und Wirtschaftsbedarf kann für joniel Stüde Mast ihn eine Kaufurur gerechnet werden, als der Vorratsbesiter mit behördlicher Bewilligung für den Haus- und Wirtschaftsbebedarf zu mästen berechtigt ist. Bei Mästung für den allgemeinen Bedarf kann Kufuruz nur bei solchen Produzenten gerechnet werden, die nachzumessen in der Lage sind, daß sie ihre Schweine für den allgemeinen Bedarf gebunden haben und nur für so viel Siüd, als tatsächlich für den allgemeinen Bedarf gebunden sind. Für ein Majtichwein werden im allgemeinem 6 Witz gerechnet; bei solchen Produzenten jedoch, denen zu Mästungszwecken Gerste belassen wurde, kann Kufuruz nur als Ergänzung, des Durch Gerste nicht gestehen Zutterbedarfes gerechnet werden. Den Ueberschuß seines Kufurugvorrates darf der Produzent, solange der Vorrat für den allgemeinen Bedarf nicht sichergestellt ist, ausschließlich nur der Kriegsgetreide W. ©. oder deren kompetentem Kommissionär verlaufen. Der Produzent kann den Kufuruz, der über das für den allgemeinen Bedarf re=quirierte Quantum bei ihm eventuell nor vorhanden it, außer dem Kommissionär der Kriegsgetreive A.-G. nur solchen Personen verlaufen, Die auf Grund eines behördlichen Einkaufszertifikates zum Kaufe berechtigt sind und nur dann, wenn er nach Ablieferung des vrequirierten Quantums Hiezu vom Oberstuhlrichter Die Bewilligung erhalten hat. für den bis zu einem später zu bestimmenden Termin für den allgemeinen Bedarf tatsächlich eingelieferten, freiwillig angebotenen Konfuruzvorrat, wird, selber zum menschlichen Genuß geeignet ist, der Höchstpreis und im Sinne der Verordnung 3. 2668 M. €, für Edelkufuruz 15 K, für gewöhnlichen und gemischten Kufuruz aber 10 K per Mtz. Aufgeld bezahlt. Wer selber sein Produzent ist oder dessen Hausund MWirtschaftsbedarf Durch seine eigene Lehjung nicht gedekt erscheint, kann für seinen eigenen Haus und Wirtschaftsbedarf auf Grund eines ihm vom Oberstuhlrichter auszufertigenden Einlaufszertifikates auch direkte vom Produzenten laufen, wenn jene Milchpreise. Der Volfsernährungsminister hat mit Erlaß 3. 246.000/918 die Höchstpreise Dir Ruhmilch folgendermaßen festgesetz :t. In Kleine und Großgemeinden übernommen per Liter: a) Im Verkehr zwischen den Produzenten einerseits und den Milchhändlern, der