Oedenburger Zeitung, 1923. Februar (Jahrgang 55, nr. 25-47)

1923-02-01 / nr. 25

Se ee EB Hr. 25. alle Seife inreiden Für 1 . 265tausend Speisezimmerteppiche, ca.2>3 groß, 8 Steppdeden, gut gefüllt, 7 120 „ Ottomane-Ueberwürfe, Bi: reg­el warm, wir > 0m ishdeden, Leinen, „15 .„ . 2aufteppiche, strapazfähig, ».52...7. elle, et, »„ 5 „ SFlanelldeden, sehr warm, „ 39. „ Grores mit reizenden Motiven, „295 „ Bettgarnituren, 2 Bettdeden und s 1 Tischdecke, ,,16,,Bettvorleger,hübsch gemustert, »68,,Künstlervorhänge,waschbar. Teppichhaus Weitzner,Wien6.Bez. Mariahilferstraße Nr.loä 4198 An unsere, geehrten Leser! Infolge namhafter Berteuerung des Papiers und der Rogmaterialien jeder sich die unterfertigten Tagesblätter ge­­zwungen. Die Bezugsgebühr, sowie den Preis es Einzelexemplares ab 1. Februar I. %. wie folgt zu erhöhen: Bezugsgebü­hr pro Monat... . . 320 Kronen­­ pro Bierteljahr .. 960 „ Einzeleremblar: an Bärentagen . . . 16 Kronen 7 an Sonntagen....20­» ‘in einzelnen, begründeten Taler Anak­teu­ten in sub­­alternen Stellungen, sowie pensionisten eine entsprechende Minderung der Be­­zugsgebühr eingeräumt. Dedenburg, am 31. Jänner 1923, „soproni Hirla“, „Sopronvärmegyo“ „Oedenburger Zeitung“. " ‚ wird öffentlichen a ? gehrittfeit uns: Oedenburg, Denkpl.­us Sprechstunden täalieh von ıı bis 13 Üben, Raschriften Bad Tiers an die Schriftiek mus und nicht am einzelne Personen derselben zu tigdten. Fernsprecher Die. 29 Einzelnummer 8 Gelangt mit Ausnahme von Sonn- u. Feiertag an jedem Tag um 15 Uhr (3 Uhr nachmittags) zur Ausgabe. 1 © R Bezugspreise: Monatlich 320K, "jährlich 960 K frei ins Baus gestellt. Einzelnummer: Wochentags 16, Sonntags 20R. donnerstag, Den ZAGBBBERRBER Tanblatt für alle Stände Einzelnummer 55, Sabreang. 1. Februar 1923. » die Kontrolle Bulgarien und Ungnens. Forderung nach Nebertragung an die Kleine Entente­ SB, Belgrad, 31. Jänner. Die die „Tribuna“ erfährt, haben sich Die Regierungen der Kleinen Entente geeinigt, den­­ Ver­­bündeten die Forderung vorzulegen, daß die Kontrolle Bulgariens und Ungarns der Kleinen Entente anzuvertrauen ist. Die Staaten der Kleinen Entente werden Schritte in dieser Richtung Thon dem­nächst unternehmen. Das Exrpord des tschechischen Außenministers. SB. Brag, 31. Jänner. Minister des Neußern Dr. Benejch hielt weitern im auswärtigen Ausschuß des Abgeord­­netenhauses ein Exposé über die auen­­politische Lage. Ueber Ungarn äußerte er sich Folgendermaßen: Die Vorgänge in Ungarn haben in legter Zeit einigermaßen ernsten Cha­­rakter angenommen, so daß sie zu einer gemeinsamen Intervention der Kleinen und Großen Entente geführt haben. Troß unseres­­ Bestrebens, unser Verhältnis zu Ungarn so zur regeln, daß er­ dauernd, entsprechend und forreft sei, entstehen von Zeit zu Zeit zwischen Une­garn und seinen Nachbarn Streittafetten und Zwischenfälle. Ich betone, daß uns­­ere Texte Intervention vor allem Die Sicherstellung der Ruhe an der rumäni­­schen Grenze bezwecke. Wir verfolgen alle Vorgänge in Ungarn ehr­­eneu und können nicht zulassen. Daß in Bezug auf Riüstungen ıind un militärische Vor­­fehrungen etwas geschehe, was gegen die Intentionen des Friedensvertrages ge­­richtet ist. Im großen und ganzen ste=­ben die Dinge nicht folder­­“= art, daß ein ernster Konflikt drohen würde, aber die gespannte Rage zwingt uns, in jeder NKıcıtuma wahsam zu sein. Das bedeutet jedoch nicht, daß wir augenblicklich e­ines zu unternehmen hätten, im Gegenteil sind alle N­achrichten über mili­­tärische Vorbereitungen unsererseits leere Gerüchte, die absichtlich und in tendenziöser Weise verbreitet werden. Wir seßen ohne Kücsicht auf die zeit­­weiligen Konflike unsere Beratun­­gen mit Ungarn über den Waren­­austausch und über De N­ege­­lung­­ zahlreicher finanziel­­ler Fragen und folder­rechtlicher und­­ administrativer Natur fort. Troß aller Schwierigkeiten ist ein geicht­­er Korttorett ein enden, Ve­­zieh­ungen beider St­iaten zu verzeichnen. Ich erkläre nochmals, es ist nicht wahr, daß wir Mobilisierungsvor­­bereitungen getroffen haben, aber wir s­ind starr genug g­erüstet, um der Arre­denzzustand­ gegen diejenigen zu vertei­­digen. Die Die heutige gespannte Situa­­­tion mißbrauchen möchten, us die französischen Befehle ausführen müsse, andernfalls jeder Zumwider­­handelnde vor das Friegege­­richt gestellt wird, der Revelverkampf auf der Straße. Budapest, 31. Männer. Die Polizei hat gestern „den Bankbeamten K­oloman Eplary, der auf offener Straße den Profuristen der Kommerzialbank Andreas Szimwalsfy erschoß, in Haft genommen, obwohl­ durch Zeu­genaussagen ziemlich einwandfrei festgestellt wurde, daß Fri­­walsfy zuerst schoß und daß Ehlary erst dann Schüffe gegen Frimalsfy abgab, als er bereits von seinem Gegner ange­­schosfen worden war und somit in Not­­wehr gehandelt hat. Die Polizei erklärt, daß die Inhaftierung im Synteresse der Untersuchung notwendig sei. Man hält es aber nicht für ausgeschlossen, daß der Untersuchungsrichter die Belastung E$­­larys auf freiem Fuß bis zur Verhand­­lung anordnen werde, im Falle eines Konflikts in West-I­­­­thrazien vor, ein tückisch-russischer Geheimvertrag! SB. Belgrad, 31. Jänner. Wie die „Tribuna” erfährt, haben die Türkei und Sowjetrusland einen Geheimver­­trag abgeschlossen, der beide Staaten zu gemeinsamer Abwehr im Falle eines englisch-türkischen Kon­­flikts verpflichtet. Dieser BVertrag wurde­­ in Zausanne von Tidhi­­­sherin und Jsmed Balıla unterzeichnet und sieht auch rin Gin­ Schreiten Ruslands zugunsten der Tiürfei­­­­ ger Raubzün­der­ Franzosen, Ministerrat in Paris. SB. Paris, 31. Jänner. Gestern fand unter dem Borfi Millerands ein Ministerrat statt, in dem Point­­care über die auswärtige Rage und die Situation im Rährgebiet berichtete. Ausdehnung des Belagerungs­­zustandes. SB. Berlin, 31. Jänner. Wie aus Gelsenkirhen gemeldet wird, ist über das ganze neubejehte Ge­­biet der Belagerungsz­­stand verhängt worden. Der verbotene Eisenbah­nerstreit, ı Russischer Aufmarsch ? London, 31. M­änner. Die Zei­­­tungen veröffentlichen eine ü­ber Schwe­­den aus Mos­­au stammende Mel­­dung, wonach die Chefs der Armee ge­­heimen Befehl erhalten hätten, die Truppen auf Kriegsfuß zu stellen. Entsprechend einem besonderen S%lane sollen die Armeeführer mit den Einhei­­ten an der­­ Westgrenze Ruhlands Auf- Stellung nehmen. SB. :Berlin, 31.Sänner. Der Eisenbahnerstreif im Stelle den Betrieb aufrechterhalten und der Bürgertrien in Irland. Dublin, 31. M­änner. (Reuter.) ] im Muhr: | Die Wirren verschärfen si. Die Nebel­­gebiet wurde gestern durch eine Ankü­ndi-­gen haben gegen öffentliche Gebäude gung des Generals Degoutte ver- Bomben geworfen ımd ein Haus boten. E83 heißt darin, daß das ones­ jamte Eisenbahnpersonal an Ort und sprengt. mit Dynamit in Die Quft ge- Zahlreiche andere "Häuser wurden in Brand gestellt. JACOBI Antinikotin- Ottoman Antinikotin - Otioman-Zigarettenpapier bedürfen keiner Reklame! = 5759 en RBB Re U ee Baer : die allgemeine Grunwerbssteuer.”) Zusammengestellt vom städtischen Oberbuchhalter Stellvertreter Ferdinand Friedri. Ueber die mechselnden Gebühren (Stolagebühren, bei Aerzten, insofern­ sie im öffentlichen Dienste stehen, für Zeugnisausstellen und Untersuchungen, bei Kellnern die Trinkgelder und ähn­­liches) ist eine Aufzeichnung zu führen und mit Monatsschluß ist die Summe d­ieser im Laufe des Monats eingetroffe­­nen Gebühren dem Arbeitgeber anzus­­melden, der sie zu den Hauptgebühren hinzurechnen muß. Die Trinkgelder kön­­nen auch im Planschale festgelegt werden, zum Beispiel die Monatsbezüge eines Kellhes betragen 5000 K Bargeld und volle Verpflegung; die Trinsgeer legte das städtische Steueramt für den Monat in einer Bauschalsumme von 3000 K fest; der Wert der Verpflegung beträgt 6000 K. In diesem Falle ist die Steuer­­basis - 5000--3000-+6000 = 14.000. K und die Steuer wird pro Monat 120 K betragen. (88 139, 140.) Mehnli mit diesem V­organge ist auch die Steuer der Stüdarbeiter zu be­­rechnen, nur mit hier das Verzeichnis über den im Laufe des Monats ausge­­zahlten Stüdlohn nicht der Arbeiter fü­h­­ren, sondern der Arbeitgeber, der mit Monatsihluh die Steuer nach dem Stüd­­lohn laut Monatsifala abziehen muß. ($ 144.) Bei dem Steuerabzug der im Dienst­­verhältnisse stehenden Merzte, Ardnafa­­ten und Ingenieure ist folgendes zu berücsschtigen: 1. Stehen sie im öffent­­lichen Dienste und üben sie seine Privat­­praxis aus, so ist die Steuer durch die die Bezüge auszahlende Kaffe abzu­­ziehen; üben sie auch eine P­rivatpraxis aus, so müssen sie über das Einkommen aus leßterer ein Bekenntnis legen. 2. Stehen s­ie im privaten Dienstverhältnis und üben feine Privatpraxis aus,­­ hat die Steuer der Arbeitsgeber abzuziehen; üben sie jedoch nebenbei auch eine Pri­­vatpraxis aus, so haben sie über beide Einkommen ein Bekenntnis zu legen und infolgedessen darf der Arbeitsgeber von den flren Bezügen seine Steuer abzie­­hen. Zu den im privaten Dienstverhält­­nisse stehenden Aerzten zählen auch die Metze der Arbeiterversicherunggfafle. ($ 75.) Steht jemand im Dienste von­ ver­­schiedenen Arbeitsgebern (verschiedene Dienstverhältnisse), so hat jeder Ar­­beitsgeber die Steuer separat abzuziehen. Zum Beispiel ein öffentlicher Angestell­­ter versieht in den Nachmittagsstunden die Buchführung bei einem Großindust ftriellen. In diesem Falle ist die Steuer separat dur die öffentliche Kassa und separat dur den Großindustriellen ab­­zuziehen. (8­75.)­­Bezieht jemand aus­ demselben Dienstverhältnis von verschiedenen Kas­­sen Gebü­hren,sind diese jener Kasse an­­zumelden,welche die Hauptgebühren ausbezahlt. Zum Beispiel ein Lehrer bezieht seinen Stammgehalt aus der *) Siehe Nr. 15 vom 20., Nr. 17 vom 23., Nr. 19 vom 25. und Nr. 20 vom 26. Sänner der „Debenburger Zeitung“. Die Zahlen in­ Klam­mern bedeuten dem entsprechenden Paragraphen der Voll angsbestimm­ungen. ws KEN fe 0 .

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