Oedenburger Zeitung, Mai 1924 (Jahrgang 56, nr. 100-124)

1924-05-01 / nr. 100

# « « . . - ,.- « . — , «. . .. .. « » FHLMIMMOVCWMMMLWZC "H«langtmätAs9-Imtmtevaowaud LisöemTaczmaZUbkvachchZUbO Is. Fahr-. Folge 100. . . Leiertagen an zur Ausgabe. Landmaiijralle Stände _Yonnerstan, den 1. Mai 1924, sowie auch Anruf: Sch istgeschäft Grabenrunde 72 angenommen. ng 25, Verwaltung 19, Geschäftssieke 6. Einzelblatt: K 900 per­ englische Gesandte iandapest abberufen. Budapest,30.April.Der englis­che Gesandte in Budapest Ssir Hohler wurde­ von sei­ner Regierung abberufen. Dem Vernehmen nach ist er mit einer beson­deren Mission i­n M­e­xi­ko be­­traut worden. Generalkommissär Smith trifft am 1. Mai in Budapest ein. Budapest,­ 30. April. Der vom Völkerbund bestellte Generalkonmissär ' für Ungarn Smith trifft am 1. Mai, 'aus Genf kommend, in Bu­dapest ein.' In seiner Begleitung befindet fi dag’ gewesene Mitglied des Finanzkomitees des Völkerbundes Taylor Mit deinem­selben Züge kommt auch Baron Friedrich Korandyi in Budapeit an. , { , Die Rückzahlung der ungarischen Nel­efschuld an Amerika. Bash­ington, 30. April. Das berweils gemeldete Abkommen * über die Formolierung der ungarischen Schuld an Amerika sieht die Rückzahlung der­ Gesamtsumme innerhalb 9 Jah­­­ren vor. Ungarn zahlt Zinsen auf die jeweils noch ausstehenden Beträge, und zwar 3 Prozent in den er­­sten zehn Jahren und danach 31­ Pro­­zent, « sumgzuchvrucksiskeiting zuvapen Budapest,30.Apri­l.Den sozial­­demokratischen Abgeordneten ist es doch gelungen,soviel Un­terschrift­en zu sam­­meln,dass die Nationalversammlung noch di­ese Wochse ei­nberufen werden wird.Der Präses der Nationalversammlung hat für Freitag das­ Haus zusam­menberufen. Auf der Tagesordnung stehender Buch­­druckerstr­eik und die Einstellunst der so­­zialdemokratischen Tageszeitung,,Ne­p­­,Bava«.——In eingeweihten Kreisen spricht man davon,daß Freitag der­ Buchdruckerstre­ik sein Ende finden wird." Die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien wird­ diesmal Oberpulizeihaupt­­mann Hetenyi führen. 100 Milliarden für Wohnbauten. Budapest, 30. April. Die Vierung hat beschlossen, um die Bau­­tätigkeit in neuen Fluß zu bringen, für­ die Gewährung de Staatskrediten den Betrag von 50 Milliarden auf 190 Milliarden Kronen zu er­höhen. Die Summe kommt meist für private Wohnbauten in Betracht, da die Baufen, die ich zu Wohnbauten ver­­pflichtet haben, Diesen Kredit wirht in 60. en­­ ger Parteitag der Seutichen In Berlins Durch fertiliche Nationalisten gesprengt. Weberfall auf die wehrlosen Bersammelten mit Reboldern und Su­chtwaffen.­ ­ Neu-Berlins, 30. April. Eine Vertrauensmännerversammlung der Partei der Deutschen, zu der Delegierte aus dem ganzen Königreich erschienen waren, nahm eine Enttälieh­­ung an, in der die Haltung des Abgeord­­netenklubs einmütig gebilligt wu­­de. Als Abgeordneter Dr. Minjer zur Berichterstattung über die parlamentari­­sche Tätigkeit des Klubs das Wort er­­griff, einholten Rufe: „&& lebe Groß­­serbien, nieder mit dem Blod!“ Einzelne Aufertörer drangen auf die Niednertri­­büne, um die es ein förmlicher Kampf entspann. Auf das Ansuchen um Schuß, das der Obmann Dr. Kraft an den anmwejenden Vertreter der Be­­hörde stellte, antwortete dieser, er sei machtlos, da er nur vier Gendarmen hätte. Wo die Versammlungsteiln­ehmer fi vor den Störern schüßen wollten, zogen diese Bistolen, mit denen sie auf die wehrlose Menge schoffen. Sie drangen auch mit Stichwaffen auf sie ein. Zwei deutsche Landwirte aus der Umgebung von V­erbas wurden schwer verlegt, mehrere leicht. Die Ver­­sammlung wurde hierauf von dem Ver­­treter der Behörde aufgelöst, die neue Wohnungsber­ prönung. Dedenburg, 30. April Eine Sonderausgabe des „Budapest“ unter Zahl 3333/1924 eine neue Woh­­nungsverordnung, welche schon am 1. Mai in Kraft tritt. Da die Mietzinse der Wohnungen duch das Sanierungs­­gesäß neu geregelt wurden, und von nun an auf Grund der Goldfronenbah­n zu entrichten sind, war der Erlaß einer neuen Wohnungsverordnung notwendig. Nachfolgend teilen wir unseren Liefern die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung mit. Laut dem Sanierungsgejäß ist der Mietzing nach solchen Wohnungen und gemieteten Zofalen und Räumen, die sich in Gebäuden befinden, über die der Be­­figer nicht frei verfügen kann, vom 1. Mai d. J. an dem Goldmwert entspre­­end zu entrichten. AS Grundlage gilt der Mietzins vom 1.November 1917. Die Quartalsm­iete vom 1. November 1917 prozentuell erhöht und in Goldmert umgerechnet, ist an reine Quartals­­miete für das Maiquartal 1924 zu be­­traten. Und zwar beträgt diese für Woh­­nungen, al­so nur Geschäftslokale, sieben Prozent und für Räum­­lichkeiten, welche Geschäftszine den­dierten, achtzehn Prozent des November­­quartals 1917. Diese Goldfronenziffer ist noch mit der amtlich festgesegten, der Papierfront entsprechenden Umrech­­n­ungszahl zu multiplizieren, wonach man dann die reine Miete für das Maiquartal 1924 erhält.­­Diese Summe erhöht sich so durch öffentliche Betriebszuschläge (Wasser­­leitung, Kanalisierung, Mietabfuhr, Ka­­minfeger), von welcher Summe der­­ Mieter auch ein geriisses Prozent zu ent­­richten hat. Ferner war eine prozen­­tuell festgesegte Entlohnung der Haut­­besorger.­­ War die im Frag­e kommende Mah­­nung am­ November 1917 nicht ver­­mietet oder aber war der damals aus­­bedungene Mietzins höher oder niedriger als an dem betreffenden Orte für eine ähnliche Wohnung entrichtet wurde, so­­ wird al Grundlage bei einstellung des­­­jebigen Mietbetrages ein Betrag ange­­nommen, welcher für eine ähnliche Woh­­entrichtet wurde. Der Eigentümer ist verpflichtet, Die hi3­5 Mai­­ mung am 4. November 1917 I Srumdmiete dem Mieter bekanntzugeben. Bei Mieteverhältnissen, Anspruch nehmen und nur Steuerfreiheit verlangen, weldde nad dem Inslebentreten diejer Verordnung geschlossen wurden, inner­­­­halb acht Tagen. Der Miet­er ist verpflichtet,an dhie Mitteilung des Eigentümers ii inner­­halb acht Tagen Schriftlich zu halbjährige ; Mözlöny“ bringt mit dem Heutigen Tage äurern, ob er die ihm mitgeteilte Grund­­­­miete annimmt. Kommt sein Ueberein­­‚ fommen zustande, entscheidet das Gericht, ‚welches die Grundmiete feststellt. Heukert sich der Mieter innerhalb ‚acht Tagen auf die ihm­­ zuge­rungene Mitteilung nicht schriftlich, so wird Die ‚ihm mitgeteilte Summe als Grundm­iete | betrachtet. Verlangt der Eigentümer auf Die ‚schriftlich eingelangte bemängelnde Meußerung des Mieters die gerichtliche Sejtießung der Grundmiete inerhalb jacht Tagen nicht, so ist die vom Mieter j vorgeschlagene Summe als Grundmiete zu betrachten. Die am 1. Mai 1924 fällige Miete kann bis zum 15. Mai entrichtet werden. Die Berordnung zählt auch ach, ein­­gehend jene Räumlichkeiten auf, w­elche vom Gesichtspunkte der Miete als M Woh­­nung zu betrachten sind, wie die, bei Stleingewerbetreibenden, S­leinhändlern us. vorkommen kann. Eingehend erörtert sind in der Ver­­ordnung auch alle öffentlichen Betriebs­­zuschläge und die Entlohnung der Hang­­besorger und Hilfshausbesorger. An öffentlichen Betriebszuschlägen sind ab 1. Mai 1924 zugleich mit der fälligen Miete zur­ entrichten: An Provinzstädten, welche Wasser­­leitung und Kanalisierung besiten, also auch in Oedenburg, 5 Prozent der Goldgrund­miete. De arab­sche Nußgbeteili­­gung beträgt, wie bisher, 25 Prozent der fälligen Miete und ist der Mieter verpflichtet,­­diesen Betrag dem Haus­­eigentümer abzuliefern. In Zinshäusern sind die Mieter ver­­pflichtet, san Hausmeistergeld 2% Prozent des fälligen Mietzinses. Für die Wassjfermanipulation 33 Prozent pro Quartal und für das­ KRehrichtsammeln und Abtragen nach dem ersten immer monatlich 1000 RK, nach jedem Weiteren Zimmer monatlich 500 K zur bezahlen. Nebenlotali­­täten sind bei Berechnung des Keh­­richtgeldes nicht in Betracht zu ziehen. Diese Beträge sind vierteljährig im vor­ hinein mit der Miete zur entrichten. An einem Beispiel wollen wir un­­seren Lesern vor Augen führen, wiebiel sie am 1. Mai 1924­­ an Miete und Ne­­bengebühren zu bezahlen haben. Hat jemand am 1. November 1917 « — jährlich 1000 K für seine Wohnung bezahlt, so betrug seine Quartalsmiete 250 K, er hat demnach an reiner Miete 7 Prozent dieses Betrages, also K 17,50 in Goldfronen, 5 Prozent der Q­uar­­talgemiete von 1917 als öffentliche Betriebszulage K 12.50 in Goldfronen, 25 Prozent der jegt zu zahlenden reinen Miete, also von 17.50 Goldfronen, mit­­hin K 4.375 Goldfronen m­­itari­­her Nußbeteiligung zu bezahlen. Das Hausbesorgergeld beträgt 2 Prozent der fett zur entrichtenden reinen Miete von 17.50 Goldfronen, also 0.35 Goldfronen, Wassergebarung 1a Prozent der reinen Miete, also 0.0875 Goldfronen. E 3 ergibt sich somit für eine Wohnung, deen Jahresmiete im Ror­­ember 1917 1000 Kronen be­trug, für den 1. Mai 1994 der fol­­gende Betrag in Goldfronen der Diartal3miete, wobei der Ge­samtbetrag mit 16.000 zur multiplizieren it, wenn man die Summe in Ranpier­­fronen errechnen wils. Goldkronen : Insgesamt 34.8125 a 16.000. Papierfronen = 557.000 Pa­­pierfronen. Reine Miete 17.50 5% öffentliche Betriebszulage 12.50 25% ärar­ische Nußbeteiligung 4.375 2% Hausbesorgergeld 0.35 13% nach Wassermanipulation­­ 0.0875 So viel schadet dem Geschmach daher nehmen Sie von Imperial­feigen Kaffee mit­­ der Krone um die Hälfte weniger als bei anderen Sabritaten. Durch seine hervor­­ragende Qualität hilft er der geehrten Hausfrau sparen. erh Bo A , -s.- ·«.---.-s,-. Eh RT, - s» ar er ae ... Ye Pelämpfung des Ttaubentiers. (Hen: und Sauerwurm.) . Seit dem Auftreten der Neblaus hat wohl sein tierischer Schädling die Existenz des Wein­­baues derart bedroht, wie der Reu- und Sau­­erwurm. Ganz besonders ii e3 das Geogebiet, das von diesem Schädling am ärgsten heimge­­sucht wird. Wehnliche Verhältnisse finden wir in Deutschland am Rhein und in Niederditer­­re im Kremser und Zangenloifer Weinbau­gebiet.­­, Im eine erfolgreiche Bekämpfung eines Schädlings überhaupt ins Werk zu seßen, bil­­det Vorausjebung die genaue Kenntnis der Lebensweise des Schädlinge. Der Trauben­­widler erscheint in zwei Arten: als einbindiger und als marmorierter. Beide Arten unter­scheiden sich in ihrer L­ebensweise für den Prattifer nur wenig voneinander. Die Weber­­winterungsform ist die Ruppe. Man findet sie wohlgeschüßt durch ein dichtes Gespinnst in den Strohbändern, Nebpfählen und am alten Holz unter der tiefigen Rinde. Im Frühjahr, je nach den berriehenden Witterungsverhältnissen, früher oder später (im Jahre 1923 Mitte Mai), ent­wickelt sich durch die Einwirkung der lebenserwedenden Frühjahrssonne aus der Puppe der Schmet­­terling oder die Motte. Sie ist verhältnis­­mäßig flein, 6—8 Millimeter lang, Flügelspan­­nung 12—14 Millimeter­ bindigen Widlers zeigt an den Vorderflügeln eine breite dunkle Binde, daher der Name „einz Die Mitte des ein OTTOMAN Zigarettenpapier u. Hülsen 3ACOBI Antinicotinhülsen überall zu Hause, überall bekannt,

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