Pester Lloyd, Januar 1856 (Jahrgang 3, nr. 1-26)

1856-01-13 / nr. 11

ren ; indeß wäre Hod­mahdes An­dere anzuführen. So erinnert sie, wenn ich gut unterrichtet bin, daran, dat die Begünstigung, melche bie E. T. Sandespriv. Haz briten bisher gewoffen, wonach Dieselben von Militäreinquartiring befreit sind, im neuen Entwurfe seinen Plan gefunden, und ersucht, diese Nachsicht auch fer­­nerhin den Schriiebefigern zu schenken;* ebenso­ trägt sie auf eine Entschädi­­gung für alle jene Fälle an, in denen eine „mit Genehmigung‘ errichtete Ge­­­werbsanlage ohne Verschulden des Eigenthümers, nach $. 58, auf höhere Veran­­lassung eingefellt wird,. — Auch von der Zmedmäßigkeit zu instituirender Ge­­­werbejury’S soll in dem Gutachten die Neue sein; doc­hon genug, ich wollte Ihnen ja nur die Hauptmomente kurz erwähnen, denen die Kammer im Interesse unserer Industriellen ihr Augenmerk zugewendet. Die Referate über die Gutachten der anderen Kammern lassen wir im nächsten Morgenblatte folgen. , Unsere Kam­mern über den neuen Gewerbegesetz- Entwurf. I. Mit gerechtem Stolze hat ung ftete ber st Vert, 12. Jänner. Freimuth unserer Handels- und Ge­werbekammern erfüllt, mit dem sie fortwährend bemüht sind, zur Hebung der vaterländischen Interessen nie bestehenden Mängel aufzuheben, die Mittel ihrer­­ Befeitigung anzu­­­empfehlen. Ihre Protokolle und Jahresberichte legen Zeugnis davon ab, daß sie ihren bedeutsamen Beruf erfaßt, und, wo sonst kaum eine schüchterne Einsprache gewagt wurde, ver ganzen Wahrheit das offene Wort geliehen. Die hauptstädtische Kammer ging dabei als Muster voran, die Schwesterinstitute folgten würdig nach. « Und wie nach oben,so,konnte man mit Recht vorhersagen,wer­­den die Kammern auch nach unten ihren Freimuth bewahren.Wer es als seine Pflicht er­kennt,dem Ministerium gegenüber Nichts zu verschweigen,das irge1xr einen Zweig der Volkswirthschaft hemmend beeinflußt,—der,durfte11 wir hoffen,werke auch die Gewerbe­­treibenden,die Träger der Zünfte und Innungen,in ihren verjähr­­t b­o t un h eilen nicht schonen und die Krebsschäden unsercinkustrie an ih­rer Wurzel zu zerstören suchen-selbst wenn mancher Schmerzensruf, mancher momentane Säfteverlust davon unzertrennlich sein sollte.Nun, die Gutachten unserer Kammern über den vom Ministeriat mih11en vor­­gelegt in Gewerbsgesetzentwurf haben diese unsere Erwartung vollkommen gerechtfertigt:während die Kammerquien nur zögernd und auch dann,wie es den Anschein hat,nur theilweise­ das Prinzip der Gewabesrriheit zumihrigen m­acht,habkntie vaterländischen Kammern es insgesammt freurig begrüßt,—­sosehr,daß selbst die von ihnen beantragten Modifikationen einzelner Paragraphe die Absicht dmtlich kum­gibrn,das Prinzip auf sicherster und breitester Basisikk dieraxis einzuführm Daß wirhirmit nicht zu viel gesagt daß wir undch hat alle Ursache h­­aben,ten Räthender inNrtestichknkm Institute fü­r die Art Und Weise zu danken,wie sie die intustrielle Intelligenztes Lankesitz tiefer­ hochs­ichtigen Frage vertreten,mögen die Referate belegen welche uns im Laufe dieser Woche über die Plenarversammlungen der Kam­­mern von Pest-Ofen, Preyburg, Debreczin und Temesvar zugegangen. Gy schreibt unser hiesiger Berichterstatter: West, 11. Dezember. Die am rechten Montag abgehaltene Pertar- Versammlung unserer Handels- und Gewerbekammer hat nicht nur alle Grund­läbe des neuen Demwerbegefeßentwurfes unbedingt anerkannt; sie hat an, und mag mit gutem Rechte, die Erklärung abgegeben, daß Derselbe nur dasjenige in’s Leben ruft, was sie seit ihrem Bestehen­ anstrebt. Wie ernst es ihr in der That mit dem neuen Gefeßentwurfe ist, hat sie am Harsten Dadurch beirefen, daß sammtliche Aenderungen, welche sie bezüglich der einzelnen Paragraphen bean­­tragt, vom Geiste der Gewerbefreiheit Diktirt sind, und nur dazu dienen sollen, dieselbe möglicht zu festigen und alle etwaigen Hinterthüren im Vorhinein zu fliegen. — Der „P. EI." theilt die je monatlichen Protokolle Der Hiesigen Kam­mer ausführlich mit, voraussichtlich wird Dies auch,mit dem , Dezemberprotokolle geschehen; ich beschränke mich Daher hierauf, Sie mit Den mesentlichsten Modifi­­kationen, welche Das Gutachten der Kammer enthält, bekannt­ zu machen. Wer unsere gegenwärtige Handels- und Gewerbeinstruktion fennt, sollte meinen, dag die Entscheidung über die Anmeldung eines Erdwerbebe­­triebes eine Ead­e von längstens zwei Tagen sei; in Wirklichkeit aber „bedient er die fäntische Behörde einer solchen Umständlichkeit daß es ein Glück zu nennen, wenn der Bescheid nach 4 Monaten in die Hände des Anmelders ge­­langt. Damit Nehnliches nun in Zukunft nicht geschehen könne, wünscht die Kammer in den $. 143, der von den durch die Behörde einzuleitenden Erhebun­­gen spricht. Die Bestimmung aufgenommen zu sehen , „daß die politischen Behör­­den verpflichtet werden, jede Anmeldung um ein freies Gewerbe binnen einer gemiissen, festgelegten Präflusivfrist, z. B. 14 Tage, zu erledigen." Einen ähnlichen 3wec verfolgt Die zum §. 8 beantragte Modifikation. Der bezeichnete Paragraph lautet wörtlich: „Wartet gegen die Beschäftigung (freies Gewerbe), die Person und den Standort Fein gefegliches Hinderniß ab, so fertigt die Behörde die Bestätigung über die geschehene Anmeldung, d. i. den Meldschein, sans." Nun bestimmt aber §. 6 ausdrücklich, Daß jeder Ber­gwerktreibende seine Arbeien aller Orten verrichten kann; andererseits enthält der Entwurf durchaus seine nähere Bestimmung über das, was bezüglich der an­­meldenden Person nothwendig wäre, — vorausgefeßt, daß Dieselbe ihr Ver­­mögen selbst verwalten kann und in Oesterreich ihren festen M Wohnsis hat ; — sollen daher bei der Ertheilung des Meldscheines noch andere persönliche Attri­­bute berücksichtigt werden, so müssen Dieselben im Gesetz ihre Stelle finden, damit der Anmelder an dafür gleich seine Belege der Anmeldung anschließen künne, um so die Erledigung der Eingabe möglichst zu beschleunigen. Wie hier, strebt die Kammer au beim §. 60 eine größere Deutlichkeit an. Der Entwurf sagt: „Die Gewerbetreibenden sind bei Ausübung ihres Ge­­werbes nicht nur den allgemeinen Gefegen,, sondern auch den besonderen Borschriften ihres Gewerbes unterworfen ; " der Entwurf bleibt­ ung aber bie. Er- Härung selig schuldig, worin diese „besonderen Vorschriften‘‘ bestehen. Die Detailangabe versellen erscheint um so nothmendiger, als jede Ueberschreitung der Ge­werbeberechtigung mit einer Strafe von 200 fl. bedroht wird. Der In­­dustrielle muß daher die Grenzen genau fennen, innerhalb deren er fi gefegllch bewegen darf. Sie sehen schon daraus, daß unsere Kammer nichts versäumt, um den Wortlaut des Gewebes möglichst zu Gunsten der Gewerbetreibenden zu formuli- Ein ungarisches Aftensiüc zur PWraris des Kon­kordat8. B. Wien, 11. Männer. Kaum ein Beich­ter, an organisatorischen B­estimmungen so reichen neueren Zeit, greift tiefer in die sozialen und bürgerlichen Verhältnisse ein, el­ vag Konsortat. Die früher dem Staate untergeordnete Kirche erhält durch dasselbe das volle Maß der Freiheit, die sie sie wünschen konnte. Kein Munter, wenn der nun mächtig dahinkrausente Etrem in der erstn Erregung manchmal die Dämme zu durchbrechen droht. Er bedarf einer längeren Zeit, die sie durch jenes Georg von Grund aus geänderten Verhältnisse sich gehörig feststellen, und in der Bawifchenzeit sind Uebergriffe kaum vermeidlic. Die „Allg. 3tg." hat, wie ung­rünft, mit Nicht erklärt, daß die italienischen Bischöfe in ihren Drahnungen an die Buchhändler zu weit gingen; wir hoffen mit ihr, tag ungarische Episkopat werte nicht vergessen, daß wir m Detterich Pregfre­iheit haben und mit der „Ueberwacung der ten Bitten verderblichen Bücher“ nicht die Einführung der Präventivgentur gemeint war. In Ungarn erscheint ein solches Vorgehen auch kaum denkbar, ja ein Dritttheil der Bevölkerung der evangelischen Kirche umge­­hört, deren theologische und Religionsschriften, Fraft ed Gefegartifeld 179%, seit einem halben­ Sachshundert der Durchsicht ihrer eigenen Zensoren überlassen waren. Im 5. Punkte des erwähnten Gefesartifels, d­er auch der neuen Kirchenverfassung zu Grunde gelegt wer­den soll, heißt es nämlich: Libros tam symbolicos, quam theologicos et ad pietatis exercitium spectantes sub in­­spectione peculiarium, per ipsos constituendorum. . . . Censorum Suae Confessionis libere typıs excudi facere. Eine gleiche Sicherheit genicht Die evangelische Kirche im gegen­­wärtigen Moment auch in Bezug auf Die gemischten Ehen. Das allerhöchste kaiserliche Patent, durch welche das Konsortat zur all­­gemeinen Kenntniß­ gebracht wird, verordnet, var die bisher bestreben­den SGefebe über Ehen Lathorisder Untertribanen so lange in Kraft zu bleiben ha­ben, bis neue v­iesfällige Bestimmungen B­et troffen sein werden. Diese Bestimmung gilt offenbar auch für die gemischten Ehen, so wie aló allegemacht angesehen werden muß. Daß, darunter nicht blog die Erziehung der Kinder, aus solchen Ehen gemeint sein kann, sondern Daß die kaiserliche Verordnung des status quo and­ auf die übrigen Etüche dieser Angelegenheit Be­­zug nimmt. Dazu gehört aber offenbar auch ve Schließung der gemischten Ehen, und man kann nicht zweifeln. Die Intention dr6 Par­tente gehe dahin, daß bis auf Weiteres auch der 2. §. des III. Gr­ießartikels 0­ ő ungarischen Reichstags von 1843 — 44, demzufolge Benni dem­ evangelischen Seelsorger geschloffenen Mitchehen als gefeglich anzu­leben sind, seine volle Kraft behalte. Sleichwohl wird uns, im Widerspruche damit, aus einer u­ngari­­schen Stadt folgendes Fastum berichtet. Ein Katholif bewirbt sich vor Kurzem um die Hand eines evangelischen Mädchens. Die Braut hat sie von dem Bräutigam versprechen lassen, daß die Kopulation in ihrer Kirche vor sie gehen werde, wo in den lepteren Jahren gar mancher Katholik mit feiner evangelischen Braut von dem Seelsorger, ver fepter­ten, ganz ungehindert eingesegnet worden ist. » Diesmal jedoch sollte es anders kommen. Der katholische Pfarrer, der bieher das, behufß­ter Kopulation, erforderliche Zeugniß über das dreimalige Aufgebot in sei­­nem Falle verweigerte, erhielt vom Bischof die Weisung: „Daß, weil durch das unsonaft abgeschlossene Konkordat alle (2) mit die­­sem in Widerspruch siehende Gefete und Verordnungen im Umfange der ster­­reichischen Monarchie aufgehoben seien, es seinem Zweifel unterliege, daß ein katholischer Bräutigam unter seinerlei. Vorwand anders, als mit Beibehaltung der, durch das Tridentiner Konzil vorgeschriebenen Weise, nämlich, in der katholi­­schen Kirche getraut werden könne, weil ein katholischer Bräutigam, der seiner „atatholischen” Braut zu Liebe es wagen mollte (attentaret) sein ehrliches Bündniß mit­­ offenbarer Verachtung der kanonischen Regeln und zum schweren und häßlichen Aergerniß (cum manifesta legum canonicarum viripen­­sione et gravissimi scandali turpitudine) vor dem „afatholischen” Seel­­sorger zu fchlieren, dasselbe zu einem unerlaubten und gottlosen Gllicitum et impium­ Alte stempeln würde, dem überdies die geieglichen Bedingungen einer katholischen Ehe abgingen (legalibus catholici conjugii conditionibus de­­stitutum)". Am Schlüsf einer bischöflichen Weisung wird noch eingeschärft, „daß ein fatholischer Bräutigam, der die Absicht hat, ss von dem „afatholischen" Seel­­sorger trauen zu lassen, wieder in der katholischen Kirche aufzubieten sei, noch auch, wenn das Kirchliche Aufgebot bereits stattgefunden hätte. Demselben Hier über das pfarramtliche Beugniß ausgefertigt werden dürfe.“ Dies das Wesen des Afenstüdes. Ermahnen wollen wir nur noch, daß die Bezeichnung „atatholisch” durch den noch in Kraft­ bestehenden Ministerialerlag vom 30. Jänner 1849 untersagt sei.*) G Wien, der Statuten der neuen Hypothesenbank wird binnen furgem entgegen gesehen; auch sollt das Institut"alshafo fest beginnen. Wie mir von guter Hand Thätige Die und zu regeln. Tiefe Versammlung wird, nate Februar fol übrigens auch Mil. folglich geleistet ft, ungeachtet erst eine war. Wie sie bereits erfahren haben werden, wird in Wien eine Versammlung von Bischöfen stattfinden, um die aus dem Konservat hervorgegangenen neuen kirchlichen Verhältnisse zu ordnen i­) erfahre, schon im Mo­­iasflichen Gebäude hier abgehalten werden, und der hintere in’ der Wohltheile belegene Zug derselben wird bereits hergerichtet, um die hoch­würdigen Gäste aufzunehmen. E.C. Loudon, 9. Männer. Unter dem Titel: „What next and next?" ist so eben eine Slugschrift Cobven’s über den Krieg mit Ruß­land erschienen. Wir halten 08 nicht für nöthie, näher auf ihren Inhalt anzugehen, Ta­fellift „Daily News“ meint,­­ ohne Cobven’s Namen’ an der Epike würde die Brodlire von Niemantem beachtet werden. Alle englischen Blätter sind einstimmig in der Verurtheilung des Pamphlets, und wahrhaft Fräglich ist es zu sehen, wie grob rüber einen Mann geur­­theilt wird, der noch vor wenigen Jahren in halb Europa den Ruf eines hellen Kopfes und scharfen Denfers genog. — Der­ „Globe“ weiß ihn mit nichts anderem zu vergleichen als mit einem „Commis voyageur”, der am Arme offizieller Führer dar­­ Nußland gereift sei, ohne dort etwas zu lernen oder­ zu entweden. „Zimes’‘ faßt Cobven’s Rathschläge in folgenden Worten zusammen: „Biehtleuer Heer zurück, entwaffnet eure Flotte, versucht es, Deumfepland zu euren Ansichten zu befehren, over, wenn euch das nicht gelingt, befehrt‘ euch, zu ven feinigen. Was ihr aber auch immer thut, laßt das rufsische Heer und die rufsische Flotte unversehrt, besteht nicht darauf, van Rußland irgend­welche Bedingungen annehme, sondern überragt die Türkei, Schweden und Norwegen seiner Race und spinnt so lange Baumwolle, bis die unvermeidliche Stunde herankommt, wo turdy einen frießlichen Triumph — denn eine Nation, welche so gehandelt hat, kann nie wieder das Schwert ziehen — das griechische Kreuz auf der Kuppel der­ Paulskirche weht und unsere aufs geflärten Besieger in der Westminsterabtei das Bildnig der heiligen Drei­­einigkeit anbeten. " s­­ ­­augzugebenden münze ausgestellt Abfas die Destimmung lauten solen, Mate verstrichen Pfandbriefe fein, wodurch noch Kreditoperationen der mernden zustande des Neal­redits­c hieben läßt. Ein Hauptbeweggrund, fam seit der listeren Anstalt schon darin liegen, 11. Jänner. Der Veröffentlichung nit im Auslande zu siltern seinen befriedigenden Brand zu treffen, tas man hofft, diese ihnen mitgetheilt­en" Banivaluta;" ift man abgefommen, da Bon Papiere der Kurs hat, erreicht Sypothefenbanf bet dem täglich daß auf das Gulden bereits eine beinahe die nad Hälfte zu Etanvde jest wie. auf und tft, feine wird, fondern namentlich Silber­­größeren ver ursprünglichen Absicht, warum die beschlofsen Einzahlung von mehr des­ gesammten Kapitals, die sich Eröffnung den Einzahlungsterminen (bis zum 31. Dezember) nur werden in einen Bankwährung der Banknoten bisher die Aufnahme ver verschlim­­aui­­ver Wirk­­en Defterreich. sich nicht länger ausgeschriebene Aktienkapital von 35 fommen. Die Berathungen werden im ab­ 16% Million, erzbíz | TEE RT 5­er PEN | Defterreich, Wien, 11. Jänner. Das hohe Finanzministerium hat bestimmt, daß die Grundentlastungsrenten dort , wo noch Feine. Schuldverschreibungen über Die­ [gut dirten Kapitalsentschädigungen ausgestellt sind, zwar von dem Augenblide an, wo die sämmtlichen zu einem und demselben Gutskörper gehörigen ermittelten Entschä­­digungs- und Ablösungsbeträge solltändig Liquidirt sind, ein der Einfommensteuer unterliegendes­ Objekt bilden , daß jedoch die Einbeziehung dieser Renten, und die Einfommensteuer nach den für das Einfommen 3. Klasse geltenden Bestimmungen zu geschehen habe; daher diese Renten von der Partei erst nach der Flüssigmachung derselben, und zwar nach dem Vermögens- und Einkommenstande mit Ende Oktober eines jeden Verwaltungsjahres einzubenennen sind, in welchem die Flüsigmachung erfolgt ist. Auf Dieselbe Weise sind auch die Sintereffen ber­­den Parteien ausge­­folgten Grundentlastungsobligationen zu behandeln. — Die Bevollmächtigten zur Münzkonferenz versammelten sich heute­­ zur ersten ordentlichen Sagung. — Die Koupons des Nationalansehens künnen unter bestimmten Modalitäten zu Steuer- und Zollzahlungen verwendet werden. — Das Projekt einer Kr­e­­diitwaffe für kleinere Ge­werbsleute, welche, wie schon erwähnt wurde, von einem Vereine von Gewerbsleuten ins Leben gerufen werden sol, wurde nach folgenden Grundlagen entworfen: Jeder Theilnehmer erlangt das Recht, aus der Kreditkaffe ­­garn, * Dem "NR. €." wird aus Wien unter dem. 6. b. geschrieben . Das Statut über die künftige Stellung der protestantischen Kirche in der Österreichischen Monarchie ist, wie ich erfahre, am 2. 9. M. sanktionirt worden und wird In eini­­gen Tagen in der Wiener Zeitung publizirt werden. Es soll durchweg von einem li­­beralen Geiste getragen sein, da man sorgfältig darauf Bedacht genommen, hab Un­­Siebenbürgen und Böhmen nahe an 3%­ Millionen Bekenner der protestanti­­schen Kirche zählen, und es können sich diese in jeglicher Beziehung als den Katholiken gleichgestellt betrachtete. Die Mocanen. A. D. , ist der Schienenweg erst fertig, so wird in diesem Wanderleben (der Mocanen) eine vollständige Revolution vorgehen‘, so heißt es in einem Artikel, welchen diese Blätter vor einigen Tagen über die „‚Eisenbahn von Kron­­stadt in die Walachei bis an die Donau‘ gebracht haben. Wie die Entwicklungs­­geschichte der Menschheit mit Gegenfägen spielt! Menschen, Familien, Klaren, denen Jahrhunderte lang Alles, was sich außerhalb ihrer vier Wände befand, fern und fremd blieb, wurden durch Die Eisenbahnen zu ewig Wandernden, und die wandernden Mocanen sollen durch dasselbe Zaubermittel zu anfafsigen Men­­schen werden. Als ob der Genius der Menschheit fi des Mittels freute, um die in Ruhe Berfümmernden der Bewegung und frische Luft aufzurüttteln, und hingegen den ewig Wandernden den Genuß der Ruhe zu verschaffen! — Doch wir haben nicht die Abficht­ung in Betrachtungen über die kulturgeschichtlichen Einflüsse der Eisenbahnen einzulasfen, — wir wollen uns das historische Bild der Mocanen vorführen, ehe es, ein Opfer der fortstürmenden Zeit, verblaßt und verschwindet. Wir lassen zu diesem Fred einen Gewährsmann prechen, der als einer der liebenswürdigsten Memoirenschriftsteller des 17. Jahrhunderts Die Mocanen bei Gelegenheit seiner Erlebnisse schildert. Wir meinen den Grafen Nicolaus Bethlen, der unter Anderem erzählt, wie er einmal nach einem überstandenen Ziebesfieber zu seiner Verstreuung eine Reise nach Paris machen sollte. Dazu fehlte aber das Geld, das dem Vater des hochgeborenen jungen Herren in der Zeit der Trübsal und Kriegenoth, an welcher Siebenbürgen damals Titt, um so eher mangeln mußte. Da erschienen die ehrlichen Mocanen Dem jungen Grafen als Netter aus der Noth, und wie aus Dankbarkeit hiefür fest er ihnen in seinen Memoiren das Seine Denkmal, das wir hier mittheilen, indem wir ihn selber sprechen lassen : „Mein ater — schreibt er in einemstapitel, an dessen Rändern das Jahr 1662 wirderholt verzeichnet ist , machte alle Anstrengungen, um mir das Geld zu verschaffen, dessen ich benöt­igen konnte, obwohl er nicht feje damit versehen war, da alle unsere Güter verwüstet lagen; aber bald fand er eine Hilfe, an welche re am wenigsten gedacht hatte, Während al­ler Wirren und Unordnungen, Die wir erlitten hatten, fünf Jahre hindurch, wagten Die Hirten, welche der sornehmste Adel in den großen Thälern der gebirgigen Grenze Siebenbürgens hält, es nicht, zu­sommen und ihren Herrschaften von dem Nuten Nechenschaft abzulegen, welchen Die Herden mittlerweile abgeworfen hatten. Als sie nun die Ordnung wieder hergestellt hat­den, fo fdichten sie die vorzüglich­en Hirten zu den Herrschaften ab, um von dem Namen der Herden Rechenschaft zu geben, der eine Summe betrug, die man gar nicht erwartet hätte. Um aber zu erklären, wer diese Hirten seien, muß ich sagen, daß sie eine Art Bolt sind, daß sein anderes Land rennt, als die tiefen Thäler, welche es be­­wohnt. Diese Hirten stehen mit feinem Bolt der Welt in Verbindung, selbst nicht mit jenen Siebenbürgen­, die ihre nächsten Nachbarn sind. Sie bilden kleine Urpubliz­ien, getrennt durch die Ausdehnung ihrer Thäler. Jede Familie hat ihr Ober­­haupt, das Priester und Richter zugleich­ ist. Gewöhnlich verrichtet er des Mor­­gens und des Abends das Gebet, und obschon diese Hirten sich zum Calvinismus befennen, wie, ihre Herrschaften, so haben sie­ doch seinen Geistlichen unter sich. Wenn sie ihre Töchter verheirathen, so kommen sie zuweilen zu ihren Herrschaften, so die Hochzeit gefeiert wird. Sind sie einmal verheirathet, so kommen sie nicht mehr nach Siebenbürgen , nur der Oberhirt­ einer Herde, Der Chef der Heinen Republik, kommt einmal des Jahres zur Herrschaft, um über die Zahl des Viehes und über den Nasen, werden Die Here abgeworfen, Rechnung zu legen. Diese Reife unternehmen sie gewöhnlich im Frühling, um der Herrschaft zu fagen, die Biel Stüde verkauft werden können, und um zu sagen, welchen Preis sie nehmen sollen. Das geht auf folgende Weise vor sich : Die Hirten verlassen­­ gewöhnlich gegen Ende des Sommers ihre tiefen Thäler, und treiben die Herden nach der Waladyei längs dem Ufer der Tonaır, wo sich in einer Länge von fünfzig­ und einer Breite von vier Meilen, der Zwis­chenräume getrennt, Büsche befinden , in welchen die Hammel troß des Winters frisches Gras genug finden, um sich damit zu nähren. Den Eigenthümern dieser Ländereien und Büsches zahlt man für das Nesht der Weide eine gewisse Summe. Wenn der Frühling wiederfährt, so kommen aus Konstantinopel Kaufleute, welche das Bieh, das zu verkaufen ist, laufen. Das sind nur Hammel und junge Ziegen. Die bei­ Diesem­ Verkauf gelösten Sunmen machen den beträcht­­lichsten Theil der Einkünfte der siebenbürgischen Herren aus. Sobald sie vom Oberhirten ihrer Herden von diesem Verkauf in Kenntnis gefaßt sind, feiden sie einen V­ertrauensmann ab, welcher die Summe in Em­­pfang nimmt, und der Herrschaft überbringt. Dieses Alles geht mit einer Ge­­wissenhaftigkeit vor fi, die bei andern Nationen ungewöhnlich­ ist. Außerdem schiefen die Herrschaften, sobald die Herden in die Thaler zurücgekührt sind, Karren und Wägen nach den zunächst und am bequemsten gelegenen Orten, und diese Fuhrwerke beladet der Oberhirt mit einer sehr großen Menge von Schaf­­und Ziegenkäsen. Die er während des vorhergegangenen Sommers bereitet hat, und lebt der Herrschaft überschicht. Es gibt mehrere Sorten dieser Käse, die auch von verschiedener Größe sind. Aber Der größte Theil hat die Laibform. Die delifatesten, welche Trümelig sind, befinden sich in sehr saubern Lammstellen. Aber diese Gattung ist nicht häufig. Es gibt auch noch andere Verpacungsarten. Das ist jedoch, nicht der ganze Profit , denn den beträchtlichsten wirft die Tore ab. Daher kann man urtheilen, daß die Einkünfte der Herren sehr groß sind. Man kann sich es sch­werlich vorstellen, mie sich Diese Hirten in ihren Thűl­lern nähren, wo es weder Getreide noch Wein gibt, was sie auch nicht von an­d­ersmo beziehen. Aber als außerordentsi mag es erscheinen, daß sie seine andern Lebensmittel haben, als die Milch ihrer Schafe. Sie bereiten daraus eine Art Käse, der ihnen als Brod dient, und gesäuert dient ihnen die Milch als Getränk. Nur zuweilen regaliren sie sie mit einem Lamm oder einer jungen Ziege, aber ein solches Fest bereiten sie si nur selten. Was ihre Kleider betrifft, so bereiten sie sich Dieselbe selbst aus der Wolle ihrer Schafe; aber Diese Kleider sind sehr grob, und dienen gerade dazu den Schnee und den Negen abzuhalten, denen sie fast immer ausgefegt sind. Ihre Kopfbechefung ist eine grobe Müde in Form einer Periode, von der zahlreiche Wolladen herabhängen. Ihre Frauen und Kinder sind­ nicht anders gekleidet, und alle zusammen, Menschen und Vieh, bewohnen Berghöhlen,­­ mit welchen sie figh begnügen, da sie von Allem, was in der Welt vorgeht, nichts missen, " © weit der Graf, Ob das Bild, das er entwirft, auch nach den heutigen Zuständen angemessen sei, dürften Diejenigen unserer Leser, die,mit den Mocanen in Berührung kommen, zu beurtheilen willen. Manches wird wohl geändert sein, aber die Grundzüge sind allem Anscheine nach Dieselben. .

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