Pester Lloyd - Abendblatt, April 1856 (Jahrgang 3, nr. 75-100)

1856-04-08 / nr. 81

,­,aber die Kirchenverfassung in Oesterreich auf ewige Zeiten festzustellen. Ra­tó des Talgolishen 30 Ihes in ‚Oefterreich „und bergeprdnefent ler us müfen aunächfkrpon "den oStonferenbefihlüfe is desiizk den Sistrß bis detjie xx römissch­e Eurfel Defterreich ) fortan an­dere Rückfichtenahme der Synode, erwartet aber, das biete nur auf solcher­eit fort, würde Hat unzweifelhaft, einen Anspruch auf die befon­­tel Redace nehmen werde, wodurchy echt vers­in" ver neben ven Tirollidjen weit mehr weltliche­ Waffen zur Berbheir 'Sigung wein zeitlicher Interessen angesammelt­ waren, nur beflagen Tünnen , da­ es Verordnungen, wodurch. In­folge des" Konkordard' Berfafler des dur Leben­ gepflangt­ wird, die im Wesen der christlichen Kirche gelegen sind und die sich ‚mit Sedermanns meyt wohl vertragen. "Daher, fährt: Artikele der Allgemeinen mittelalterlichen geistlichen Rüft­­die Rechte Der ‚Anderegläubigen beschränkt oder vernichtet würden, und melden geeignet wären, Kollisionen zwischen 'Kathıo= Yiten und’ Archiporiten' Hervorzurufen­ als ein bevauernewürdiges Bek­ennen der műffen ; daher stürbe es endlich jede "von den­ Hierarchen ausgehende, Hemmung des berechtigten Wortfritten auf, dem s geistigen und 'materiellen: Gebiete: nur, Hödlich, mißbilligen können, Klerins, mag aber noch seine besondern Wünsche, Hoffnungen und Befürchtungen hegen, " welche ganz ofen "anezusprechen hoch an "per Zeit At. "Nachdem das kanonisch Recht b­gebung in­ Dösterreich befeitige foorden, ward der untergeordnete Nerud in seiner Beziehung“ amt Hierarchen mehr an den Gt da­rgem­iefen, "der ihn in Gen Weh gk TTI DECERTETEIST ABER: «s«’« «« « ."­­««r­äseit«derRths­ dersappellation donnot pem gegenntto aige Willkür SH head geifffiifen "Obern­ett Schuß nahm. " F­edoch ‚fand dieser Schuß "viehe auf den Papier Tai ebet; und? farb" betiteltem nicht o­ wirksam, “pie der it­ ben dad fireng fanonitehe" Recht "dem­ untergeordneten Klerus bietet. Hat der „recursus ad principem " für den­­ Geist­­"Viohen "aufgehört, und seht er ausschließlich "unter Der Gerichtsbarteit des Bi­­­sdhofs, welcher gegen "pflichtvergessene Geistliche nöthigenfalls: „ven­ weltlichen Hm anrufen kann, so daß jept der den Vifhöfen“ gestattete „recursus ad principem" eine ganz andere Bedeutung hat." EA s­ An sich betrachtet kann der i österreichische Kierus die»se»Veränderung, bez ziehungsmeise den Berfust seines Frügem Nedjto night" bedauern, unter der Borz ‚„ausfegung nämlich,­­ daß, en wiederum, unter­ den Schuß, des frenglanontischen­­ Rechte gestellt ‚werde. „Gemäß „des fanonischen Rechts “if, die ‚bischöfliche Amts­­thätigkeit „nach allen, Seiten, ‚hin mit geießlichen Schranfen „umgeben, die. aller­ Dings:,hie, und, da etwas ‚unbesimmt und samplisirt sein mögen, „Durch, die aber ‚Am Wesentlichen , das: Necht. des Einzelnen, sowohl,, ale, bei Körperschaften den nöthigen Schuß, findet. .. Demnach wird, der ‚Österreichische Klerus ‚nur dann ohne „ Besorgniß, in; die ‚Zukunft. biiden können, wenn fortan die bischöfliche Gerichte‘ darfeit,nach den Grundlagen und Normen, der, tanonischen Him­­l - und Strafge­­richtsverfassung ausgeübt, wenn. der, Kirchliche Instanzenzug, wieder hergestellt, frenn Provinzial» und Diöhtefanspnoden wieder­ gehalten, aud wenn auch, bit ganze bischöfliche, Administration nach den kirchlichen, Gefeben ‚geführt wird, , 4 a a Schließlich wird; noch die, begründete Hoffnung, ausgesprochen, „die bischöf­­liche, Konferenz werde rau, auf die Höcht mißliche „materielle Lage mancher Geist­­lichen Bedacht nehmen, und die, ‚mohlerworbenen, und altherkömmlichen Nechte der ‚verschiedenen geistlichen, Korporationen wohl beachten. . « verpflichtet, vorläufig eine entsprechende für dieropll­ommene Erfüllung der In der gegenwärtigen Urkunde eingegangenen "tritt der Staat in den vollen Befug der Bahn, von allen darauf haf­­tenden Schulden, als: für den Boden, Erd- und Mauerarbeiten, Gebäude über und unter der Erde, unbewegliche Güter als Auf- und Abladepläge, "Bauten an’ den Orten ‚des Ankommens und Abfahrens, Stationen und Wächerläufer ‚ihre Einrichtung, Mas­chinenh­­­of, wi.­­­ ‚richtsbarkeit des Ka­ndessign unterwerfen, ohne gänzlich Frei Pest,8.April-Von Seite des Pest-Ofn«·e«r·Musikve»r­ei·nsk­«n­­servatoriumst wird das Wahlresultats von der am 26.M­ä­rz«l.·J.«abge­­haltenen Generalversammlung hiemit a­mtlich bekannt gemacht.Zum Vereinskräses wurde Herr Baron Gabriel Prónay,zum Vizepräises Karl Ajtalosz zum Direk­­tor des Konser­vatorium­s,­Hr.Gabriel Måtray,zum Vizedirektor Herr Franz Bräu­er,zum Kassavorstand Herrn­ Fr.Weiß,zum Kassier Herr Anton Paul­­ Barabas,zum Anwalt Heeraniel Barabas mit Stimmenmehrheit ge­wählt. Zu Ausschußmitgliedern wurden folgende Vereinsmitglieder gewählt, als die Herren­ Joseph Brauer,Franz Cs­aper,Fra­nz Doppler,Balthasar Elischer, Graf Leo Festetics, David Fleischl, Bartholomäus Gombos, Graf Lapislaus Győry, ‚8.2. Hausner, Johann Hunyady, Safob . .ıSjahren ‚erlischt, 16.Der­ Konzessionsinhaber verpflichtet fi tin allem was Bezug auf laufen und­­ Verbindlichkeiten des gegenwärtigen Vertrages hat, fid den Gefegen und­ der Ge- Die­dDafeine auslandtifhe Ge­­richtsbartettfid immifhendarfi « ’ ---17.Der Konzessionsinhaber wird,während der ganzen Dauer der Konzession Steuerfreiheit für die Unternehmung­ der Eisenbahn genießsen. «, ·««Pest,8.April.G«estem­ain7.d.hat sich­ ein junger wohlgekleideter 77 Jahre alter Mann,A.W.,aus Breel-ang­ebü­rt«ig,bei den Ziegelhöfen an der Waitznerstraße selbst««e«r«scho·ssen.Der Leichnam wurde zur­ Obdukti­ons-in«das Bürgerspital zu St.Rochus geschafft und heute·dort.obduzirt.« Kern,­­«­« Sarob Klöfel, August Kubingt,­ Johann­ Langer, Joseph Mátray, Joseph Meißner, Graf Johann Mt­­tes, Franz Mildner, Karl Paradid, Joseph­ Patay, Graf Johann Pejäcsenich , Jo­­hann Pentsch, Baron Simon Nesay, Julius Rózsavölgyi, Karl Schernhoffer, Joseph Szekrenyesfy, Adalbert Szabó, F­oseph Szabó, Anton Szyantöffy, Alexander Nitter, Vereinssekretär. Die walachische Regierung gestattet dem Inhaber der Konzession , so lange für Die Bedürfnise der Eisenbahn 40-K­losterwälder Tauszu­­a fworüch den Durafänittöpreis­ des Holzes in Den Jahren 1850 bi8.11855. be­­“neohh­u = en Bean een ET­B » .:­11—.Die walachise Regierung erlaubt«·diex;zollfreie«Ginsu—hraller Materialien­­«»Utensilien,Eisen,Maschinen und anderer Gegenstände­« welche,·ausschließlich·für den Bau der Eisenbahnen verwendet werden. « . . . 12. Die Be­­timmung des Tarifs für den Transport der Meisenden und der Waaren auf den salachischen Eisenbahnen bleibt für die ganze Dauer der­ Konzession dem... . . oder denen anheim gestellt, welchen er sie „abgetreten hat, jedoch so daß dieser Tarif nicht mehr betragen darf, als der höchste der ‚Eisenbahnläge zwischen Wien und der maladhischen Grenze und so dag die Bestimmungen in seinem Fall dem Publ­ium Taftig sein dürfen. 13. Nachdem die Vorarbeiten der zu bauenden Eisenbahn beendet sein werden und nachdem­ in Folge einer genauen­ Berechnung bag Kapital‘ bestimmt sein wird, welches der Bau der Eisenbahn mit allem was dazu gehört hoften wird, verpflichtet fi Die, walachische, Regierung Deffen, Interessen, nach dem Zimsfuß zu verrischern, der alsdann festgefegt werden wird, ‚und, Diejenigen speziellen Einkünfte anzuzeigen, die sie zu­ diesem 3wed bestimmt. Die Garantie­ wird mit dem Tage anfangen, an dem die Eisenbahn auf ihrer ganzen Linie dem öffentlichen Gebrauch übergeben werden wird. "Die Mepr-Einnahme der Eisenbahn Ciber ven Lag der Zinsen welcher bestimmt werden wird­, sol im Gegentheil Dazit verwendet,'m werden, dem Staat die durch­ diese Garantie verursachten eventuellen Ausgaben, wiederzuerstatten, so: lange bis­ dessen Bor­­sohüffe getilgt sind. 14. Die Regierung wird dem, , . . . „das Net einräumen, eine anonyme Gesellschaft zum Bau und zum Betriebe der" in Nede stehenden Eisenbahn zu bil­den , und­ ihren Sík an jedem­ Orte zur dtabliren , der ihm pasfend scheint , so wie auch die Statuten der Gesellschaft zu entwerfen. Die­ malachische Negierung verspricht, nach reiflicher Prüfung ,­­ die­ schleunige­ gerichtliche Bestätigung­­ dieser Gesellejaft,, des Rer­­seschnittes, der übernommenen­ Lasten und, ihrer Statuten und verpflichtet, sich „ jede Ab­­a­­r len ud Privilegiums anzuerkennen, zu der­­ E 9 eilt, Kat­ze über die eit Zeitung "Farmer, Ger wü­rde. Zeit und­ des­we­­gen ze­it folge Bolt Pre­eg die Zufluchtnahme zur Der niedere­n GER AA Kontordate in in firchlicher Hinsigt fast unabhängigen kirchlichen Berufs betrachten Bilchdfe ausüben wird. >­chriftliches \ jene des eine wirkliche ín un Ge­­bid Die Fehronianische Gefegz diese 10, 15. in Kraft ist, rm­erechtigt ist. Dieser ist, im Namen der Gesellschaft, Kaution, Verbindlichkeiten, zu Leiten. Bon bem, Augenblide an, --.-.·« wo .das Privilegium nach x . Guido Karacsonyi, der Konzessionsinhaber .. . Die walachische Eisenbahn.. ei­eft, 31. März. "(B­D.3) Folgendes sind die Bedingungen, ‚welche in kt als gat aufgestelt "hat, um Kanady über die Konzession einer Eisenbahnlinie in der. Daladjet : jut unterhandeln. .. Die t­alachische Regierung verleiht dem Herrn» 1.sowol das Recht eine Eisenbahn zu bauen,welche sich an die große westliche Eisenbahn anfließt,s.,von d­er Grenze bei Orsoswa ausgeht,aber­ Bu­­t­u festläuft,und die Walachei bis zu einem Punkt an der Donau durchschne­i­det,»die von der walachischen Regierung naher«.bestimmt werden wird­­als auch das Recht des»­B«etriebe­.der genannten Eisenbahn sich den Personen-und Waarent­ransport,««so daß solange die gegenwärtige Konzession in Kraft ist,keinemx wider­n das Recht hertbeilt werden­ kann,eine Eisenbahn zum­ öffentlichen Gebrauchs­ zwi­­schen deutscheitspunkten zu bauen.Indem man daß es nothig sein sollte,Zweigbah­­«­neuzubauen,wird der Konzessionsinhaber davon benachrichtigt werden,und kann»sich darum betreibet,welche vorzugsweise ihm und unter denselben Bedingungen gewahrt «tverdentvird. .« 2.Die Konz­ession ist ausschließlich und hat eine Dauer von....Jahkm. 3. Die Linie geht von der österreichischen Grenze bei Orfova über Krajova nach Bukarest, um­ zu einem Donauhafen zu gelangen „ der am geeignetsten Ast, diese inte: mit der Eisenbahn zu verbinden, welche die Gesellschaft sich.verpflichtet, mit Ge­nehmigung, der­ hohen­ Pforte, zu gleicher Zeit bis zum Schwarzen Meere fortzuführen. Der­ ausgearbeitete Entwurf: und­ die besondern Pläne­ des Haupt­­traktes werden der Regierung­ zur Genehmigung vorgelegt werden. 1­ann und Der gegenwärtige Vertrag : wird. feine, volle Giftigkeit nur ub­ so weit haben, als. nie. Gesellschaft durch eine Wiebeneintrift mit der hohen Pforte, die ‚Zufierung‘ gegeben hat ; : dags die Fortlegung der­ Linie: von der Donau bis zum Schmwiarz­em Meer ausgeführt wird. > » ...-5.­.Wir gewähren der Gesellschaft fü­r die ganze Eisenbahnstrecke den nothigen Boden zu einer­ doppelten Schienenlinie,zu den Stationen und den Haltpunkten dem ksdeseyegemäß,«twel«dies»bereits ausgegeben ist,und gegen eine billige Entschädigung, welche gemeinschaftlich bestimmt werden wird· .6.Die­ B.rei­ts.d­ äs Str­aße sowie die Erd-und andern Arbeiten werden so be­­rechnet«tretzden,dazum je auch zwei Schienenlinien legen kannz der Konzessionsinhaber wird indessenso lange nur eine legen, als die Bruttoeinnahme für seine deutsche Meile nicht 90.000­ Gruppen beträgt.­­ ES ist Übrigens, seine Pflicht auf seine Kosten und ohne irgend­eine Entschädigung von Seiten der Regierung beanspruchen zu­ können , die Eisenbahn während­ der ganzen Dauer seiner Konzession in­ vollkommen, gutem, be­nugungsfähigem Zustande zu erhalten, und beständig ein für die Bedürfnisse des öffent­ Ken Dienstes­ hinreichendes­ Material vorräthig zu haben. +=7 Bas Telegraphenlinien betrifft, som­ft der Konzessionsinhaber: ver­­­­pflichtet, nicht­ nur deren­ Bau und Bewugung zu gestatten, sondern auch die bestehenden = Briten dur­ die Bahamwächter beaufsichtigen ‚zu Taffen, ohne eine Vergütung dafür ver­­­­­langen zu­ können. 7. Die bevollmächtigte Gesellschaft kann sogleich damit beginnen, sich von dem einzuschlagenden Wege in Kenntniß, zu fegen, und die­ walachische Regierung wird die SIngenieurs, welche zu dieser Arbeit verwendet werden, nach allen Sträften unterstü­gen.­­ Das Privilegium ist erloschen und wird als nichtig und gar nicht ertheb­t­er­­:Härt, wenn ihre Vorarbeiten (les’&tudes) ; der oben angedeuteten Linie in einem Zeiitraumplon sechs Monaten nichts angefangen sind, vom Tage der Unter­­zeichnung­­ Dieser Konzession an gerechnet, und, wenn in einem ‚Zeitraum von ach­t­­zehn Monaten, von demselben Datum an gerechnet, der Bau der Bahn nicht begonnen hat. , 9.Wenn bei den Erdarbeiten und Ausgrabungen auf der Strecke der Eisen-­bahn sich Steinkohlen oder andere Metalle finden sollten,so wird deren Aus­­eutung­ der Gesellschaft überlassen,welche dem Eigenthümer den zehnten Theil des reinen Gewinns abgeben wird.Ausgenommen sind von diesem Zugeständnis die Salz­­gttt dem deren Monopol dem Staate gehört«. Schnellpfeifendruch von Emil Mülle­rt, Servitenplap Nr. 4. — Berlag der Petter Slopb-Gesellschaft, Börsen­ und Handelsnachrichten. “Met, 8. April, Noch febt uns Keine auswärtige Mittheilung dar­­über in Kenntniß, welchen Einfluß Die Freigebung des russischen Getreideexportes auf die Weltmärkte in Körnerfrüchten an den englischen, französischen, hollän­­dischen und­ deutschen Küsten geübt hat. Zu morgen dürfen die bezüglichen ersten­ Nachrichten erwartet werden, welche wohl das unbestimmte Dunkel­ der gegenwärtigen Geschäftslage in Etwas aufhellen werden. Doc neigt­ man ich allgemein der Ansicht zu, daß die Einwirkung auf den Geschäftsgang in Oester­­reich nur eine sehr entfernte und mittelbare sein werde. Die Seftigkeit der Tondsherfen scheint in den letten Tagen etwas nach­­zulassen ; in der Pariser Passage de VOpera wid am Sonntag, die Sprogentige Rente, bei geringem Geschäft, bis 73.10. Hingegen sollen in Wien sehr ber deutenden Naufordres zu normirten Koursen für Sreditanstaltartien im­ Zuge sein. — Der Zudrang von Substribenten zur Zeichnung von Graz-Röslacher Eisenbahnpapieren ist in Wien ganz fohmwac,; man zweifelt, daß die ganze Höhe des erforderlichen Anlagekapitals werde erreicht werden.­­ ·«. Einem an der Pariser Börse­ Fourfirenden Gerüchte zufolge , wurde­­ die Dank von Frankreich ihren Zinsfuß noch um 1 pCt., von 5 auf 4 herabgeben, und gleichzeitig eine Vermehrung ihres Kapitals vornehmen. Die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft soll beschlossen haben, das Bett des Donauarmes von Naab bis Gönyö so ausbaggern zu lassen­,daß auch­ die großen Dampfbote bis Raab fahren können.Bereits ist»e«in"Theil der««e«rfor­­derlichen Maschinen an Ort und Stelle gelangt. s «Bekanntlich liegt der Chef des Bankierhauses Sinn,Herr Baron Georg Sinn,seit läng­erer Zeit schwer erkrankt darnieder.Sicherem Vernehmen nach werden dessen Sohn und Bruder,die Herrert Simon und Johann Singdqs Geschäft unter allen Umständen fortführen. « « In Folge hohen Ministerialerlasses wurde allen österreichischen Bolläm­­tern bedeutet, daß von der Befugniß, im gereissen Fällen zur wirklichen Erhe­­bung des Neingewichtes der zur ÜBerzollung gelangenden Waren zu sehreiten, nur mit aller­ V­orsicht und Mäßigung Gebrauchh gemacht ‘werde und jede Be­­schwerniß des redlichen Handelsverfehrs fern zu halten’ sei, die Durch die MWich­­tigkeit Des 3wedes­ nicht gefordert wird. * Wien, 7. April. Eine theilweise Dedung ver Kontremine hob die Kreditaktien von 310, auf 3245 fie blieben, wegen sehr schwerer Prolongasion, 319— 320. Die meisten Industriepapiere gingen bedeutend höher, Bankaktien fliegen um 10 fl. per Stüd, Nordbahnaktien, schon auf 292 gebrűht, erholten sich zur Notiz. Nur Nationalanlehen ging von 875­ auf 8719 zurück. Es zeigten sich wegen des Geldmangels einige Berläufer. Die Baluta '/, pCt. günstiger. Gold 5, 5 Silber 1,7 Berantwortlicher Rebalte­n: ari Weißfircher. «·

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