Pester Lloyd - Abendblatt, April 1856 (Jahrgang 3, nr. 75-100)
1856-04-08 / nr. 81
,,aber die Kirchenverfassung in Oesterreich auf ewige Zeiten festzustellen. Rató des Talgolishen 30 Ihes in ‚Oefterreich „und bergeprdnefent ler us müfen aunächfkrpon "den oStonferenbefihlüfe is desiizk den Sistrß bis detjie xx römissche Eurfel Defterreich ) fortan andere Rückfichtenahme der Synode, erwartet aber, das biete nur auf solchereit fort, würde Hat unzweifelhaft, einen Anspruch auf die befontel Redace nehmen werde, wodurchy echt versin" ver neben ven Tirollidjen weit mehr weltliche Waffen zur Berbheir 'Sigung wein zeitlicher Interessen angesammelt waren, nur beflagen Tünnen , da es Verordnungen, wodurch. Infolge des" Konkordard' Berfafler des dur Leben gepflangt wird, die im Wesen der christlichen Kirche gelegen sind und die sich ‚mit Sedermanns meyt wohl vertragen. "Daher, fährt: Artikele der Allgemeinen mittelalterlichen geistlichen Rüftdie Rechte Der ‚Anderegläubigen beschränkt oder vernichtet würden, und melden geeignet wären, Kollisionen zwischen 'Kathıo= Yiten und’ Archiporiten' Hervorzurufen als ein bevauernewürdiges Bekennen der műffen ; daher stürbe es endlich jede "von den Hierarchen ausgehende, Hemmung des berechtigten Wortfritten auf, dem s geistigen und 'materiellen: Gebiete: nur, Hödlich, mißbilligen können, Klerins, mag aber noch seine besondern Wünsche, Hoffnungen und Befürchtungen hegen, " welche ganz ofen "anezusprechen hoch an "per Zeit At. "Nachdem das kanonisch Recht bgebung in Dösterreich befeitige foorden, ward der untergeordnete Nerud in seiner Beziehung“ amt Hierarchen mehr an den Gt dargemiefen, "der ihn in Gen Weh gk TTI DECERTETEIST ABER: «s«’« «« « ."««räseit«derRths dersappellation donnot pem gegenntto aige Willkür SH head geifffiifen "Obernett Schuß nahm. " Fedoch ‚fand dieser Schuß "viehe auf den Papier Tai ebet; und? farb" betiteltem nicht o wirksam, “pie der it ben dad fireng fanonitehe" Recht "dem untergeordneten Klerus bietet. Hat der „recursus ad principem " für den Geist"Viohen "aufgehört, und seht er ausschließlich "unter Der Gerichtsbarteit des Bisdhofs, welcher gegen "pflichtvergessene Geistliche nöthigenfalls: „ven weltlichen Hm anrufen kann, so daß jept der den Vifhöfen“ gestattete „recursus ad principem" eine ganz andere Bedeutung hat." EA s An sich betrachtet kann der i österreichische Kierus die»se»Veränderung, bez ziehungsmeise den Berfust seines Frügem Nedjto night" bedauern, unter der Borz ‚„ausfegung nämlich, daß, en wiederum, unter den Schuß, des frenglanontischen Rechte gestellt ‚werde. „Gemäß „des fanonischen Rechts “if, die ‚bischöfliche Amtsthätigkeit „nach allen, Seiten, ‚hin mit geießlichen Schranfen „umgeben, die. aller Dings:,hie, und, da etwas ‚unbesimmt und samplisirt sein mögen, „Durch, die aber ‚Am Wesentlichen , das: Necht. des Einzelnen, sowohl,, ale, bei Körperschaften den nöthigen Schuß, findet. .. Demnach wird, der ‚Österreichische Klerus ‚nur dann ohne „ Besorgniß, in; die ‚Zukunft. biiden können, wenn fortan die bischöfliche Gerichte‘ darfeit,nach den Grundlagen und Normen, der, tanonischen Himl - und Strafgerichtsverfassung ausgeübt, wenn. der, Kirchliche Instanzenzug, wieder hergestellt, frenn Provinzial» und Diöhtefanspnoden wieder gehalten, aud wenn auch, bit ganze bischöfliche, Administration nach den kirchlichen, Gefeben ‚geführt wird, , 4 a a Schließlich wird; noch die, begründete Hoffnung, ausgesprochen, „die bischöfliche, Konferenz werde rau, auf die Höcht mißliche „materielle Lage mancher Geistlichen Bedacht nehmen, und die, ‚mohlerworbenen, und altherkömmlichen Nechte der ‚verschiedenen geistlichen, Korporationen wohl beachten. . « verpflichtet, vorläufig eine entsprechende für dieropllommene Erfüllung der In der gegenwärtigen Urkunde eingegangenen "tritt der Staat in den vollen Befug der Bahn, von allen darauf haftenden Schulden, als: für den Boden, Erd- und Mauerarbeiten, Gebäude über und unter der Erde, unbewegliche Güter als Auf- und Abladepläge, "Bauten an’ den Orten ‚des Ankommens und Abfahrens, Stationen und Wächerläufer ‚ihre Einrichtung, Maschinenhof, wi. ‚richtsbarkeit des Kandessign unterwerfen, ohne gänzlich Frei Pest,8.April-Von Seite des Pest-Ofn«·e«r·Musikve»rei·nsk«nservatoriumst wird das Wahlresultats von der am 26.März«l.·J.«abgehaltenen Generalversammlung hiemit amtlich bekannt gemacht.Zum Vereinskräses wurde Herr Baron Gabriel Prónay,zum Vizepräises Karl Ajtalosz zum Direktor des Konservatoriums,Hr.Gabriel Måtray,zum Vizedirektor Herr Franz Bräuer,zum Kassavorstand Herrn Fr.Weiß,zum Kassier Herr Anton Paul Barabas,zum Anwalt Heeraniel Barabas mit Stimmenmehrheit gewählt. Zu Ausschußmitgliedern wurden folgende Vereinsmitglieder gewählt, als die Herren Joseph Brauer,Franz Csaper,Franz Doppler,Balthasar Elischer, Graf Leo Festetics, David Fleischl, Bartholomäus Gombos, Graf Lapislaus Győry, ‚8.2. Hausner, Johann Hunyady, Safob . .ıSjahren ‚erlischt, 16.Der Konzessionsinhaber verpflichtet fi tin allem was Bezug auf laufen und Verbindlichkeiten des gegenwärtigen Vertrages hat, fid den Gefegen und der Ge- DiedDafeine auslandtifhe Gerichtsbartettfid immifhendarfi « ’ ---17.Der Konzessionsinhaber wird,während der ganzen Dauer der Konzession Steuerfreiheit für die Unternehmung der Eisenbahn genießsen. «, ·««Pest,8.April.G«estemain7.d.hat sich ein junger wohlgekleideter 77 Jahre alter Mann,A.W.,aus Breel-angebürt«ig,bei den Ziegelhöfen an der Waitznerstraße selbst««e«r«scho·ssen.Der Leichnam wurde zur Obduktions-in«das Bürgerspital zu St.Rochus geschafft und heute·dort.obduzirt.« Kern,«« Sarob Klöfel, August Kubingt, Johann Langer, Joseph Mátray, Joseph Meißner, Graf Johann Mttes, Franz Mildner, Karl Paradid, Joseph Patay, Graf Johann Pejäcsenich , Johann Pentsch, Baron Simon Nesay, Julius Rózsavölgyi, Karl Schernhoffer, Joseph Szekrenyesfy, Adalbert Szabó, Foseph Szabó, Anton Szyantöffy, Alexander Nitter, Vereinssekretär. Die walachische Regierung gestattet dem Inhaber der Konzession , so lange für Die Bedürfnise der Eisenbahn 40-Klosterwälder Tauszua fworüch den Durafänittöpreis des Holzes in Den Jahren 1850 bi8.11855. be“neohhu = en Bean een ETB » .:11—.Die walachise Regierung erlaubt«·diex;zollfreie«Ginsu—hraller Materialien«»Utensilien,Eisen,Maschinen und anderer Gegenstände« welche,·ausschließlich·für den Bau der Eisenbahnen verwendet werden. « . . . 12. Die Betimmung des Tarifs für den Transport der Meisenden und der Waaren auf den salachischen Eisenbahnen bleibt für die ganze Dauer der Konzession dem... . . oder denen anheim gestellt, welchen er sie „abgetreten hat, jedoch so daß dieser Tarif nicht mehr betragen darf, als der höchste der ‚Eisenbahnläge zwischen Wien und der maladhischen Grenze und so dag die Bestimmungen in seinem Fall dem Publium Taftig sein dürfen. 13. Nachdem die Vorarbeiten der zu bauenden Eisenbahn beendet sein werden und nachdem in Folge einer genauen Berechnung bag Kapital‘ bestimmt sein wird, welches der Bau der Eisenbahn mit allem was dazu gehört hoften wird, verpflichtet fi Die, walachische, Regierung Deffen, Interessen, nach dem Zimsfuß zu verrischern, der alsdann festgefegt werden wird, ‚und, Diejenigen speziellen Einkünfte anzuzeigen, die sie zu diesem 3wed bestimmt. Die Garantie wird mit dem Tage anfangen, an dem die Eisenbahn auf ihrer ganzen Linie dem öffentlichen Gebrauch übergeben werden wird. "Die Mepr-Einnahme der Eisenbahn Ciber ven Lag der Zinsen welcher bestimmt werden wird, sol im Gegentheil Dazit verwendet,'m werden, dem Staat die durch diese Garantie verursachten eventuellen Ausgaben, wiederzuerstatten, so: lange bis dessen Borsohüffe getilgt sind. 14. Die Regierung wird dem, , . . . „das Net einräumen, eine anonyme Gesellschaft zum Bau und zum Betriebe der" in Nede stehenden Eisenbahn zu bilden , und ihren Sík an jedem Orte zur dtabliren , der ihm pasfend scheint , so wie auch die Statuten der Gesellschaft zu entwerfen. Die malachische Negierung verspricht, nach reiflicher Prüfung , die schleunige gerichtliche Bestätigung dieser Gesellejaft,, des Rerseschnittes, der übernommenen Lasten und, ihrer Statuten und verpflichtet, sich „ jede Abar len ud Privilegiums anzuerkennen, zu der E 9 eilt, Katze über die eit Zeitung "Farmer, Ger würde. Zeit und deswegen zeit folge Bolt Preeg die Zufluchtnahme zur Der niederen GER AA Kontordate in in firchlicher Hinsigt fast unabhängigen kirchlichen Berufs betrachten Bilchdfe ausüben wird. >chriftliches \ jene des eine wirkliche ín un Gebid Die Fehronianische Gefegz diese 10, 15. in Kraft ist, rmerechtigt ist. Dieser ist, im Namen der Gesellschaft, Kaution, Verbindlichkeiten, zu Leiten. Bon bem, Augenblide an, --.-.·« wo .das Privilegium nach x . Guido Karacsonyi, der Konzessionsinhaber .. . Die walachische Eisenbahn.. eieft, 31. März. "(BD.3) Folgendes sind die Bedingungen, ‚welche in kt als gat aufgestelt "hat, um Kanady über die Konzession einer Eisenbahnlinie in der. Daladjet : jut unterhandeln. .. Die talachische Regierung verleiht dem Herrn» 1.sowol das Recht eine Eisenbahn zu bauen,welche sich an die große westliche Eisenbahn anfließt,s.,von der Grenze bei Orsoswa ausgeht,aber Butu festläuft,und die Walachei bis zu einem Punkt an der Donau durchschneidet,»die von der walachischen Regierung naher«.bestimmt werden wirdals auch das Recht des»B«etriebe.der genannten Eisenbahn sich den Personen-und Waarentransport,««so daß solange die gegenwärtige Konzession in Kraft ist,keinemx widern das Recht hertbeilt werden kann,eine Eisenbahn zum öffentlichen Gebrauchs zwischen deutscheitspunkten zu bauen.Indem man daß es nothig sein sollte,Zweigbah«neuzubauen,wird der Konzessionsinhaber davon benachrichtigt werden,und kann»sich darum betreibet,welche vorzugsweise ihm und unter denselben Bedingungen gewahrt «tverdentvird. .« 2.Die Konzession ist ausschließlich und hat eine Dauer von....Jahkm. 3. Die Linie geht von der österreichischen Grenze bei Orfova über Krajova nach Bukarest, um zu einem Donauhafen zu gelangen „ der am geeignetsten Ast, diese inte: mit der Eisenbahn zu verbinden, welche die Gesellschaft sich.verpflichtet, mit Genehmigung, der hohen Pforte, zu gleicher Zeit bis zum Schwarzen Meere fortzuführen. Der ausgearbeitete Entwurf: und die besondern Pläne des Haupttraktes werden der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. 1ann und Der gegenwärtige Vertrag : wird. feine, volle Giftigkeit nur ub so weit haben, als. nie. Gesellschaft durch eine Wiebeneintrift mit der hohen Pforte, die ‚Zufierung‘ gegeben hat ; : dags die Fortlegung der Linie: von der Donau bis zum Schmwiarzem Meer ausgeführt wird. > » ...-5..Wir gewähren der Gesellschaft für die ganze Eisenbahnstrecke den nothigen Boden zu einer doppelten Schienenlinie,zu den Stationen und den Haltpunkten dem ksdeseyegemäß,«twel«dies»bereits ausgegeben ist,und gegen eine billige Entschädigung, welche gemeinschaftlich bestimmt werden wird· .6.Die B.reits.d äs Straße sowie die Erd-und andern Arbeiten werden so berechnet«tretzden,dazum je auch zwei Schienenlinien legen kannz der Konzessionsinhaber wird indessenso lange nur eine legen, als die Bruttoeinnahme für seine deutsche Meile nicht 90.000 Gruppen beträgt. ES ist Übrigens, seine Pflicht auf seine Kosten und ohne irgendeine Entschädigung von Seiten der Regierung beanspruchen zu können , die Eisenbahn während der ganzen Dauer seiner Konzession in vollkommen, gutem, benugungsfähigem Zustande zu erhalten, und beständig ein für die Bedürfnisse des öffent Ken Dienstes hinreichendes Material vorräthig zu haben. +=7 Bas Telegraphenlinien betrifft, somft der Konzessionsinhaber: verpflichtet, nicht nur deren Bau und Bewugung zu gestatten, sondern auch die bestehenden = Briten dur die Bahamwächter beaufsichtigen ‚zu Taffen, ohne eine Vergütung dafür verlangen zu können. 7. Die bevollmächtigte Gesellschaft kann sogleich damit beginnen, sich von dem einzuschlagenden Wege in Kenntniß, zu fegen, und die walachische Regierung wird die SIngenieurs, welche zu dieser Arbeit verwendet werden, nach allen Sträften unterstügen. Das Privilegium ist erloschen und wird als nichtig und gar nicht erthebter:Härt, wenn ihre Vorarbeiten (les’&tudes) ; der oben angedeuteten Linie in einem Zeiitraumplon sechs Monaten nichts angefangen sind, vom Tage der Unterzeichnung Dieser Konzession an gerechnet, und, wenn in einem ‚Zeitraum von achtzehn Monaten, von demselben Datum an gerechnet, der Bau der Bahn nicht begonnen hat. , 9.Wenn bei den Erdarbeiten und Ausgrabungen auf der Strecke der Eisen-bahn sich Steinkohlen oder andere Metalle finden sollten,so wird deren Auseutung der Gesellschaft überlassen,welche dem Eigenthümer den zehnten Theil des reinen Gewinns abgeben wird.Ausgenommen sind von diesem Zugeständnis die Salzgttt dem deren Monopol dem Staate gehört«. Schnellpfeifendruch von Emil Müllert, Servitenplap Nr. 4. — Berlag der Petter Slopb-Gesellschaft, Börsen und Handelsnachrichten. “Met, 8. April, Noch febt uns Keine auswärtige Mittheilung darüber in Kenntniß, welchen Einfluß Die Freigebung des russischen Getreideexportes auf die Weltmärkte in Körnerfrüchten an den englischen, französischen, holländischen und deutschen Küsten geübt hat. Zu morgen dürfen die bezüglichen ersten Nachrichten erwartet werden, welche wohl das unbestimmte Dunkel der gegenwärtigen Geschäftslage in Etwas aufhellen werden. Doc neigt man ich allgemein der Ansicht zu, daß die Einwirkung auf den Geschäftsgang in Oesterreich nur eine sehr entfernte und mittelbare sein werde. Die Seftigkeit der Tondsherfen scheint in den letten Tagen etwas nachzulassen ; in der Pariser Passage de VOpera wid am Sonntag, die Sprogentige Rente, bei geringem Geschäft, bis 73.10. Hingegen sollen in Wien sehr ber deutenden Naufordres zu normirten Koursen für Sreditanstaltartien im Zuge sein. — Der Zudrang von Substribenten zur Zeichnung von Graz-Röslacher Eisenbahnpapieren ist in Wien ganz fohmwac,; man zweifelt, daß die ganze Höhe des erforderlichen Anlagekapitals werde erreicht werden. ·«. Einem an der Pariser Börse Fourfirenden Gerüchte zufolge , wurde die Dank von Frankreich ihren Zinsfuß noch um 1 pCt., von 5 auf 4 herabgeben, und gleichzeitig eine Vermehrung ihres Kapitals vornehmen. Die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft soll beschlossen haben, das Bett des Donauarmes von Naab bis Gönyö so ausbaggern zu lassen,daß auch die großen Dampfbote bis Raab fahren können.Bereits ist»e«in"Theil der««e«rforderlichen Maschinen an Ort und Stelle gelangt. s «Bekanntlich liegt der Chef des Bankierhauses Sinn,Herr Baron Georg Sinn,seit längerer Zeit schwer erkrankt darnieder.Sicherem Vernehmen nach werden dessen Sohn und Bruder,die Herrert Simon und Johann Singdqs Geschäft unter allen Umständen fortführen. « « In Folge hohen Ministerialerlasses wurde allen österreichischen Bollämtern bedeutet, daß von der Befugniß, im gereissen Fällen zur wirklichen Erhebung des Neingewichtes der zur ÜBerzollung gelangenden Waren zu sehreiten, nur mit aller Vorsicht und Mäßigung Gebrauchh gemacht ‘werde und jede Beschwerniß des redlichen Handelsverfehrs fern zu halten’ sei, die Durch die MWichtigkeit Des 3wedes nicht gefordert wird. * Wien, 7. April. Eine theilweise Dedung ver Kontremine hob die Kreditaktien von 310, auf 3245 fie blieben, wegen sehr schwerer Prolongasion, 319— 320. Die meisten Industriepapiere gingen bedeutend höher, Bankaktien fliegen um 10 fl. per Stüd, Nordbahnaktien, schon auf 292 gebrűht, erholten sich zur Notiz. Nur Nationalanlehen ging von 875 auf 8719 zurück. Es zeigten sich wegen des Geldmangels einige Berläufer. Die Baluta '/, pCt. günstiger. Gold 5, 5 Silber 1,7 Berantwortlicher Rebalten: ari Weißfircher. «·