Pester Lloyd, März 1860 (Jahrgang 7, nr. 50-76)

1860-03-01 / nr. 50

« Italien. £ Ehe Napoleon III. morgen gesprochen hat, sind mehr alle Muthmaßungen über den wahren Stand der Ann­ez­sionsfrage einer Kannegiererei. Heute haben die off­in­ösen Federn im „Constitutionnel” wie in der „Ind. b." wieder die Parole, zu leugnen, daß Frankreich das eigent­­liche Hinderniß der Inforporirung Mittelitaliens sei : dasz selbe sei vielmehr in der russischen und preußischen Politik, namentlich aber in derjenigen des Petersburger Hofes zu suhen. Nun gibt das­ Blaubuch in einer Depesch­e des englischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers in Petersburg, Sir John Crampton, einen Einblick in die russische Politik, wer sehr bezeichnend it. Kaiser Meranver lief, wie aus diesem Affenstüde, das vom 29. Juli 1859 datirt ist,­­hervorgeht, dem englischen Gesandten fer den Fürsten Gortscharo­ff die Er­­klärung ertheilen: „daß Nußland und England si auf ge­meinschaftlichem Gebiete begegnen künnen, weil die erstere dieser Mächte sich nicht zum Anwalt einer extremen Doktrin machen wird, weder der absolutistischen noch der liberalen, und weil dieselbe die Regierungen Italiens in eine Lage zu verlegen versuchen wird, in der sie durch die freie Entfal­­tung ihrer natürlichen Hilfsquellen e­er geweihen können, als wenn viefes Wohlergehen von besonderen Formen oder Spystemen, die vom Auslande aufgedrängt wurden, erwart­­et wird.” Das ist nun allerdings eine Meußerung, welche der Sache Mittelitalien’d nicht gar so ungünstig zu lauten scheint. Nichtöpertomeniger sol Bittor Emanuel seine Züge bisweilen in so düsterem Lichte betrachten, das er, dem Züriner Berichterstatter der "Ind. b." zufolge, neue lich gesagt hätte: „ich werde die Annexion um jeden Preis proflamiren, Italien unter die Waffen rufen und den An­­griff festen Fußes erwarten — ich würde meine Krone auf's Spiel fegen, ehe ich mich beugte!” Freilich würde ein sol­­cher Schmerzensführer höchstens als der Ausbruch einer schnell verfliegenden Stimmung zu betrachten sein, wenn es sich auf der andern Seite bestätigen sollte, waß der König, wie ein Pariser Korrespondent desselben belgischen Blattes schreibt, Napoleon ersucht, und zwar nicht ohne Erfolg erz­aucht habe, ihm ein Ultimatum zugusenden, das ihm sein Benehmen den Herzogthü­mern wie den Legationen ge­­genüber genau vorzeichnen und auf das er sich zu seiner eigenen Rechtfertigung den Italienern gegenüber beziehen­önne.. Doch, wie gesagt, morgen schon muß ja der feles graph­ung lehren, was an diesem angeblichen Zwiespalte zwischen Frankreich und Sardinien Wahrheit, was Masse it! Was die militärische Stellung grant reich’8 und Piemont’s in Italien anbelangt, so melden Mais­länder Blätter, was die frangösischen Truppen zwei verz­schanzte Lager beziehen werden, eines in Pizzighettone, das andere in Pavia, jedes zu 30.000 Mann. In San Mau­­rizio Provinz Turin­ wird Quartier für 10.000 Mann hergerichtet. Die Brigade Pavia hat dort bereits ihr Des­pot. Die „Opinione“ schlägt die Zahl der Truppen, melde Piemont, mit Einfluß des zentralitalienischen Heeres, bis Anfangs April unter den Waffen haben Fanne, auf 150.000 Mann an. Auch sollen die Kommandanten der National­­garden in den Provinzstädten Piemont’8 bereits befragt worden sein, wieviel Mann sie im Nothfalle zu mobilisiren im Stande wären. Endlisch versichert der Pariser Kor­­respondent der „Ind. b." aufs beflimmteste, daß allerdings zwei französische Stabsoffiziere in Livorno als Duartiermar­c­er für kaiserliche Truppen eingetroffen sind. Der sarpinische Finanzminister hat seinen Ber­­icht über die Finanzlage des Landes nebst den erfor­­derlichen Belegfunden auch in Betreff der Bombardei veröf­­fentlicht. Danach beträgt das Defizit für das ganze Jahr 1859 38.826,236 Lire, das für 1860 29.915,000 Lire, im Ganzen also 68.741,236 Lire. Die Nationalanleihe von 100 Mill. reicht zu, um das Defizit zu deben und die nicht vorgesehenen dringenden außerordentlichen Ausgaben zu ber fb­eiten. Die Kriegskosten sind bei den Ausgaben mitge­ rechnet und betrugen im Ganzen 88.920,887 Xire. Da von der Anleihe von 100 Millionen nur sieben Zehntel zur Deckung des muthmaßlichen Defizits von 1860 erforderlich sind, so ist die Lage des Staatsschages nicht nur unt be­denklich,, sondern gut und Vertrauen erweckend. Die „Op­is nione” erklärt, unter Sinnwerfung auf diesen Finanzaus­­weis, alle Gerüchte, als wolle die farbinische Regierung schon wieder eine Anleihe von 20 Millionen Lire machen, für grundleg , wenn die Einverleibung Mittelitaliens ohne Krieg abgehe, so sei­ne­ Finanzlage beruhigend , und die Regierung werde dann auch im Stande sein, durch öffent­­liche Arbeiten dem Nationalaufschwunge neue Hilfsquellen zu eröffnen, sollte aber der Ruf der Belfer nach Frieden durch Das Streben der Negierungen, den Krieg fortzufegen, zu­ Schanden gemacht werden, so werde man zu neuen Ans­­trengungen genöthigt sein. Es sei unumgänglich nöthig, das Piemont an dem Tage, wo er die Einverleibung aus­­führe, schlagfertig vastehe, im Nedrigen habe jedoch seine Macht in den Nützungen etwas weiter zu sehen, als das Mittel, die Nation, die Freunde und die Bundesgenossen für äußerste Fälle zu beruhigen. Sonst liegen aus Italien folgende Nachrichten vor : Aus Mailand vom 24. b. wird der „Triest, Ztg.” ge­­schrieben: „An Betten fehlt es bei der Anwesenheit des Königs nicht, unter denen n­ur nur einen vom venetianischen Nevolutionsfomite gegebenen Ball, mit dem Eintrittspreise von 20 Frances per Kopf, erwähnen. Der 3wed war auf den Eintrittskarten mit den Wor­­ten: „per la liberazione del Veneto" angegeben, was jedoch weder französische noch piemontesische Offiziere von dem Besuche desselben abhielt. Auch Garibaldi wurde, Da er eingeladen war, erwartet, hat aber mit der trockenen Erklärung , „daß er die Zeiten nicht ball­­mäßig ansebe”, abgelehnt, Bet eier vom Könige Über sämmtliche hier garnisonirende Truppen abgehaltenen Revue mar die National­­garde in der Stärke von 10.000 Mann ausgerückt. Der Kassationsc­hef wird am 1. Mai d. I. in Mailand feierlich installirt werden. Graf Cavour beginnt bereits die rauhe Seite herauszufehren. So hieß es, daß mehrere den ersten hiesigen Familien angehörende Ka­­valiere eine Ergebenheitsabresse an den Papst vorbereitet und dem­­selben sogar namhafte Geldbeträge zugescjidt hätten. In­folge dessen wurden mehrere Nobili und einige Priester verhaftet. Auch in Bergamo sind mehrere Geistliche verhaftet worden. Die von Karl Albert 1833 ringetete Deputation für vaterländische Ge­­schichte,, welche bereits 9 Bände mit größtentheils bisher ungedruck­­ten Affenstliden herausgegeben hat, denen im Laufe dieses Jahres der 10. und 11. folgen sollen während für den 12, der Stoff be­reit liegt, ist angemiefen worden , ihre Arbeiten auch­ auf die lom­­bardischen Provinzen auszudehnen.“ Die römische Polizei macht die mehr erwähnte Studenten­­kundgebung gegen die Adresse an den Papst zum Gegenstande einer großartigen Untersuchung. Bereits 60 Studenten wurden zum Monte Estorio geladen und vom Polizeiaffesfür Pasqualeni vernommen. Etwa die Hälfte davon ist auf Bürcerstrafen gefaßt; in diesem Falle fürchtet man jedoch neue Kundgebungen. Die Schließung der Uni­­versität wurde aus dem Grunde nicht ausgeführt, weil man es ber­odentlich findet, einen solchen Schwarm unzufriedener Köpfe über das Land zu verbreiten. 1 . Wie die , Pfeffe" hört, traf am 24. In Venedig ein Tf. f. Kabinetsfourier mit Depeschen an den Statthalter und den Kommandanten der II. Armee, Grafen Degenfeld, ein. „Unter diesen­­ fährt der betreffende Korrespondent fort — befand si auch ein Handschreiben Sr. Majestät bey Kaiferd an den Nitter v. Toggenburg, und es werden natürlich hieran verschienenartige Konjunkturen geknüpft. Alles, was bis nun über den Inhalt jener Depeschen ge­sprochen wird, beruht freilich lediglich auf Gerich­ten und Vermuthungen. Nicht gefehlt dürfte es jedoch sein, mit Bes­­timmtheit daran zu glauben, daß wichtige Anordnungen her­vorstehen, und die Zeit der Reorganisirungen und Inan­­griffnahme von Reformen auch für­­­ieses Kronland gekom­­men sein dürfte, worauf so mannichfache Anzeichen hindeuten.“ Zur Befißfähigkeit der Jüdinen veröffentlicht ein Fur­­­st folgendes Votum in der „Presse“ : „Ungeachtet unser allgemeines bürgerliches Gefegbuc­h eine ausdrüchliche Bestimmung über den Einfluß des Ge­­genlechtes auf die Rechtsfähigkeit der Personen enthält, so ist er doch in der Theorie wie in der Praxis allgemein aner­­kannt , daß das meibliche Geschlecht in der Regel gleiche Rechte mit dem männlichen genießt, und daß unter Auge drüsen, melde, wie z. B. Staatsbürger, Enkel, Gatte, Bürge, Schuldner, Gläubiger, Käufer, Bestandnehmer u. Der, auf das männliche Geflecht Hinrenten, immer auch die Frauens­­personen begriffen seien. Insbesondere ist dies noch im $. 732 ausgesprochen, welcher­ sagt, daß, wenn der Erblasser eheliche Kinder des ersten Grades hat, ihnen im Wege der gesehhlichen Erbfolge die ganze Erbschaft zufällt, jo mögen männlichen oder weiblichen Geschlechtes sein , dann im §. 763, zufolge dessen hin­­sichtlich des Anspruches auf einen Pflichtiheil zwischen dem männ­­lichen und weiblichen Geschlechte­r ein Unterspiend stattfindet, und im $. 1349 , melcer verfügt, daß fremde Verbindlichkeiten jedermann ohne Untershich des Geschlechtes übernehmen künne, Im Oegentheil, wo es das Gefeb für nothwendig findet, Die Rechtsfähigkeit der Srawengpersonen ausnahmswweise zu beschräne­ten, wie z. B. hinsichtlich der Uebernahme einer Vormundschaft oder Suratel, dann der Zeugenfähigkeit bei rechtwilligen Anord­­nungen und sogenannten Zabularurfunden, bei der­ Erbfolge in Sideifommisfen u. |. w., ist Dies ausdrücklich hervorgehoben. Eine solche Ausnahme ist aber rücksichtlich des Grundbefises nur bei der Erbfolge in Bauerngütern angeordnet, von der die Personen weiblichen Geschlechtes zwar nicht ausgefähoffen sind, bezüglich welcher sie aber 004 Den Söhnen des Erblasr fers nachgehen. Dagegen wurde in den kfaiferlichen Patenten vom 29. November 1852 und 29. Mai 1855, über die Auf­­hebung der Avitivität in Ungarn und dessen ehemaligen Ne­­benländern sowie in Siebenbürgen, ausdrüchlich erklärt, lag von dem Tage der Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Lesegbuches Der Unterschied zwischen männlichem und weiblichen Geschlechte weder auf Das Verfügungsrecht unter­ Lebenden oder auf den Todesfall noch auf die geiegliche Erbfolge einen Ein­­flug habe. Wir hegen daher nicht den leisesten Zweifel, daß die Seraelitinen in Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Sche fien, Ungarn, Serbien mit dem Temeser Banate, Sirvatien, Slavonien, Siebenbürgen, dem Slüttenlande (Görz, Gradista, Ifrien und Trier) und Drimatien ebenso, wie die Personen männlichen Geschlechts zum Besitz unbemweglicher Güter berech­tigt, mit anderen Worten, das nach einer allgemein anerkann­­ten Auslegungsregel unter dem Ausdruck „Seraeliten” auch die „Seraelitinen“ zu verstehen seien. Anders gestaltet sich die Sache in Galizien, Krasau und der Bukowina ; nicht, weil das Gefäß bezüglich der ge­­dachten Kronländer sich eines abweichenden Anspruches bedient, denn hier wie dort ist nur den „Seraeliten“ die Rede,­­ sondern weil es zur vollen Perfessionsfähigkeit Bedin­­gungen vorausseht, melde von Srauenität nachgepwtiefenm werdenfännenz, die dem­ aus einem ähnlichen Grunde nach von bisher beslehenden Gefegen das unweibliche Geschlecht auch von dem Betriebe der meisten Gewerbe ausgeschlossen war, während erst nach der neuen Ge­­twerbeordnung vom 20. Dezember­ 1859 das­ Geschlecht in Be­­zug auf die Zulassung zu Gemwerben seinen­ Unterschied der gründet: Nach der für die rebtgenannten Kronländer erflosse­­nen Verordnung sind nämlich die­ Seraeliten rücksichtlich der Befipfähigkeit nur dann, glei­­chen ristlichen Unterthanen zu behandeln, wenn sie „Untergymnasien, Unterrealschulen, Dans­­elschulen, landnwirthschaftliche Lehranstalten, Sorte, Berg, oder nautische Schulen absolvirt haben, oder den Offizierscharakter befleiden“. Nun ist es offenbar, dag Trauenspersonen di­er fen Erfordernissen zu entsprechen nnt vermögend sind , sie können somit nach dem Wortlaute des Griebes nicht: Die volle Befisfähigkeit für sich in Anspruch nehmen, sondern nur solche Realitäten an sich bringen, zu deren Erwerbung sie fon nach den vor dem Jahre 1848 bestandenen Geseben berechtigt waren. (Bergl. hierüber unsere Darstellung in Nr. 53 die­­ser Zeitung). Konsequenter­weise müßte man behaupten, bag auch die Gattin oder Tochter eines israelitischen Gutschefibers, mag sie eine noch so hohe Stufe der weiblichen Bildung — die aber eben nicht auf Gy­mnasien u. s. wm. erlangt wird — einnehmen, nach dem Tode ihres Mannes oder Vaters die von demselben erworbene Realität nicht Frafz Erbrechts erwer­­ben könne, wenn diese Realität nicht zu jenen gehört, melde schon nach den älteren, vor dem Jahre 1848 bestandenen Ber fegen von Jeraeliten an sich gebracht werden konnten. Weln eine Zerrüttung aber eine solche Beschränkung und die damit verbundene Nothunwendigkeit, das erechte unbewegliche Cut hintanzugeben, in die Vermögensverhältnisse einer Fami­­lie zu bringen leicht geeignet sei, bewarf wohl seiner weiteren Auseinanderlegung. Dies scheint uns aber auch nicht in der Ansicht der Regierung gelegen zu sein. Nach dem offiziösen Artikel der "Wiener Zeitung" gründet sich die verhältnismäßig größere Beschränkung der Seraeliten in den galizischen Stron- Ländern lediglich auf Die niedrige Kulturftufe, auf welcher sich ein großer Theil der jüdischen DBenöfferung daselbst befindet. Wo allf die Frau eine höhere Bildungsftufe­ erreicht hat, müßte wenigstens Tonsequenterweise für sie jener Grund der Ausschliegung vom Realdesige hinunwegfallen ; wenigstens scheint es die Gerechtigkeit zu fordern, daß jene Personen weiblichen Geschleits, welche eine verhältnismäßig gleiche Bildung, wie die obbezeichneten Personen männlichen Geschlechts genießen, diesen au in Ansehung der Belitfähigkeit gleichgestellt­­ wer­­den. Wenn wir aber auch nit zweifeln, lag Dieses im Sinne und in der Absicht des Fatserlichen Erlasses vom 18. Feber I. I. gelegen zu je reduzirt und steht Dog der Wortlaut des Gefäßes zu Ihroff entgegen, als dafü­r zu behaupten wagten, unsere An­­sicht sei die eine authentische Erläuterung zur­­ praftischen en zu bringen,s­oweit­ das Gutachten. Um zu zeigen, welch einschnei­­dende Bedeutung Die­ angeregte Frage Hr in mo ee fung auf das Refisrecht der Suven männlichen Geschlechts in Galizien haben kann, erhellt aus dem Falle der ehelichen Giütergemeinschaft.­giment zu Fuß geschrieben: ‚Bleibt die Frau befigunfähig, Zur Situation ‚‘ Der Dartier „Moniteur” vom 26, enthält, mie bereits_telegraphisch erwähnt, das vom 20,.d..M. vatirte Dekret über die Reorganisation der Artil­­le­rie... Danachh werden 17 Regimenter, fem Rie­giment aufgehoben, u­rten Batterien Batterien. zu je Negimenter reitender Trainartillerie.. Man ín der Linie die Depotjadres der wird in ein den Tuilerien so. würde Dem" Ehepaare gehörigen befisunfähig werden künnen. Eine Konsequenz, welche das Gefeb nicht beabsichtigt haben kann. Die 30 Artillerieparfebatterien mit den 4 Kompagnien Bedienungsmannschaft im 1.—6. Ne­­dagegen 20 Fußbatterien errichtet “und 5 auf das, 1.—5. Regiment vertheilt. Die 105. mon­­de8 7,13. Regiments werden auf 100 10 auf 10 Regimenter vertheilt. "Drei Regimenter werden neu formirt und erhalten die Nummern 14, Ereignisse gefaßt wäre. Weiter wird in dann die vier wieder hergestellt und in 6 Schwadronen formirt. Im der Gardeartillerie fallen die Depotfahres der zwei Regimenter fort, und wird eine Division Fußartillerie aus einer Bat­­terie und einer Pontonnierfompagnie neugebildet wenn der Staat auf Die Möglichkeit ;. das Rez­io erhält auch die Garde Fine Ch­iapron des Eintrittes wird , erwartet davon eine Vermehrung der Geflüge im Betrage von 200 Stüd, und­ erblich natürlich darin ein kliegerisches Anzeichen, ebenso­­wie in’vem Um­­stande, daß in dem Defrete über die Befreiung vom Dienste nicht flirrt is, ganz als ernster aus Paris vom 26. «(­­ Ueber die Direktion­ der Expedition«von China scheint man zwischen England und Frankreich noch zu"kekneren s«ogilg­tigen Verständigung gelangt zu sein.——Mssr.Dupanlojts hatte gestern eine lange Konferenz mit dem Justizminister De­langle.­­— Heute fand der feierliche, Em­­pfang Befit Efendi’s, statt. Drei Hofwagen holten ihn und sein Gefolge aus seinem Ho­­tel dritten tienhofe. In dem ersten Magen befanten si ein Unterzeremon der Gefreter des Gesandteneinführers , in dem der Botschafter in reichem Kostume und Baron de Las­sus, Zeremonienmeister und Gesandteneinführer, und. Affreditive wurde Vefit Efendi der auswärtigen Angelegenheiten s don in dem von Tulle­­seiner mitten nämlichen Zeremoniel nach seinem, Hotel » zurückgeführt. — Dem­ spanischen Minister len soll sogenannten Staphans dres, versehen werden. — Die Bestätigung der Wahl­ £­ac­ors daire's zum, Akademiker der Hiffe, stoßen , was, ter Napoleon bei dem Kultusminister auf Hin­­feit der Reorganisirung der­­ Akademie an: Aus Konstantinopel vom 15. d. sind in Paris Nachrichten fennung Sultan fönnen, werden, tod noch nicht die­ser zufolge Rußland die Aner­­der­familie­ des Fürsten Milosch gefordert hätte, und fürchte man für den Fall einer abschlägigen Antwort einen Aufstand in Serbien, Ueber die von Spanien an Maroffo gerichteten Borz­ierungen äußert ‚englische­r Observer” : „Die Mauren sie müßten denn ihrem fanatischen Glauben untreu auf solche Vorschläge nicht eingehen, und wenn auch „hungrige Hunde schmusigen Pudding“ treffen,­­e8 Sollte legte Bedingung (Zulassung eines spanischen diplomati­­schen Agenten und Errichtung einer katholischen Milfzon in 863) angenommen werden, so kann die mohameranisce Be­völkerung dem Frieden Lebewohl sagen. Was jedocl das Behalten von Tetuan betrifft, so hat die englische Rez met; Grundstück vom 15, 16 ab. 1­­ auc) der Mari­nienmeister und zweiten sei, so ohne von jet an I. hinsichtlich ;.die Nummern 1720 mit Zaub­erapparaten, Eben waren Truppen Artillerie, Der, Artillerietrain Botschafters, Loshaufstumme­n o­der, Ehrenlegion. ‚eingetroffen, des, Erbrechtes un « des neuen türkischen. aufgestelt. verliehen. fol. ver — nicht vorgefommen­­‚denen. it, führen montirtes verwandelt mit der Kaiser den Groß for­­Alte Schraubendampfer andere Mitglieder “der Gesandtschaft. hat In Nag Meberreichung so scheint so weit mit ihnen gekommen zu sein. > none pa um we voran 5 7 > EEE Aus dem Gerichtslanle. Bei dem Landesgerichte in Wien warb dieser Tage bag leie der nur zu oft wiederkehrende Verbrechen der Banknotenfäls­­schung verhandelt. Weder das gerichtliche Verfahren wird aus Wien gemeldet. Im August des vorigen Stahres wurden die beiden Emissäre der Newyorker Fälscherbande,, Karl 9. Tallian und Mar­tin Neidenberger, von dem Wiener Strafgerichte, als dem vom Justiz­­ministerium zur Verhandlung delegirten Gerichtshof, sowohl wegen Erzeugung als Verausgabung falscher österreicisper Banknoten ab­­geurt­eilt. Die beiden damals ihrer Bestrafung zugeführten Indi­­viduen waren jedoch nicht die einzigen Theilnehmer an diesem mit gleicher Kühnh­eit und Gefährlichkeit durchgeführten Unternehmen. Die jenige Verhandlung mach­t uns nämlich mit einer andern Per­­sönlichkeit befannt , welche zu der Beifertigung und dem Vertriebe dieser Falsifikate ihre Mithilfe geliehen hat. Es ist dies Placidus Gwetinder, Gemeinderat­ und Bierbrauer zu Bregenz. Die Beschuldigten, welche ihm von der Anklage entgegengehalten wird, besteht wesentlic in Folgendem : Während in England Tall­en und Rei­chenberger die Her­­ausgabung der von Fazer in Nemwpork verfertigten Salfififate zu 100 fl. sich angelegen sein Tiefen, reiten die (in der Schweiz abge­­urtheilten) Valentin Keil und Konrad Hausamann in die Schweiz, um von dort aus die Emission der Falsifitate zu 160 fl. und 5 fl. zu vermitteln. Ihr in der Schweiz wohnhafter Bundesgenosse hatte, von ihrer Ankunft bereits früher in Kenntniß gefegt, dieserwegen mit dem Angekragten Gmeinder Unterhandlungen gepflogen­, in Folge deren er sich auch thatsächlich zur Unterbringung der Falsifi- Fate bereit erklärt hatte. Als nun 9. und 8. aus Amerifa ange­­langt waren, wurden zwischen den Schuldigen, welchen sich Über­­dies noch der ebenfalls schon in der Schweiz abgeurtheilte Ignaz Müplebach als Genosse beigeselt hatte, an verschiedenen Orten Un­­terredungen gepflogen und an Gmeinder Banknoten, und zwar 100 Stüd falsche Hunderter und gegen 260 Stüd falsche Fünfer ausge­­folgt. Hievon bat der Angeklagte nach seinem eigenen Geständnis je 4 Stüd Fünfer an den Innsbrucker Landelsmann Franz Tiefentha­­ler an Zahlungsstatt abgegeben. Die übrigen Balfififate will er, aus Hardt vor der Entdeckung, in den Rhein versenst haben. Dem Angeklagten fällt jedoch noch eine thätige Borschubleistung bei der Erzeugung der Banknoten zur Haft. Es is nach seinem eigenen Geständnisse erwiesen, daß er von der Fabrikation der Banknoten durch Anwendung von Maschinen wußte. ES ist ferner aus dem Ge­­fängnisse des 8. und H. ermiefen, daß er zur volltändigen Ausfer­­tigung der noch nicht mit Serien und Nummern versehenen Bankno­­ten ein­­ Verzeichnis der auf echten Noten befindlichen Zahlzeichen en­t­­warf und seinen Complicen übermittelte, ihnen zugleich Rathschläge über die Form und Ausführung der Falsififate ertheilte, sowie schließ­­lich echte österreichische Banknoten zum Behufe der Bergleihung und als Muster überließ. Da nun sowohl die bei Tatltan und Reichenberger ge­­fundenen Hundertguldennoten, so wie die in der Wohnung bei Mühle­­bad, den Magazinär ber Fälscher, noch vorgefundenen 455 Stüdk Hun­­derter-Falsifikate nach dem Ausspruche der Nationalbank zusammengehol­­ten, da auf diesen Fälschungen sowohl, als auch auf den in Tirol und den anderen Provinzen vorgefundenen durch den Angeklagten verbreite­­ten Salfsfikaten die von Gmeinder feinen Complicen mitgetheilten Serien und bis auf wenige Abweichungen auf die Nummern auf­­gezeichnet sich befinden, so wird Gmeinder wegen dieser feiner thäti­­gen Mitwirkung an der Vollendung der Falsifikate des Verbrechens der Bettschuld der V­erfälschung öffentlicher‘, als Münze geltender Strebu­spapiere beschuldigt. E83 muß erwähnt werden, daß Gmeinder in Bregenz wegen eines mit Keil abgeschlossenen Pferdeverlaufs ver­­nommen und daß von ihm seine damalige falsche Aussage beschtp­­ren würde. Diese falsche Zeugenschaft wird ihm, weil ‚offenbar im Bewußtsein seiner Schuld zu seiner eigenen Vertheiligung unter dem Druce eines unwidersteblichen moralischen Zwanges abgelegt’’, nicht als strafbar angerechnet. Placidus Gmeinder is ein Mann von 54 Jahren, von hoher schlanker Statur. Sein Gefiche, das ohnehin starr von Nunzeln durchfurcht­et, erhält durch Das ungeordnet um den Kopf hängende schwarzgraue Haupt- und Barthaar einen eigenthümlic harten Cha­­alter. Er­st der Sohn eines Bierbrauers in Bregenz, hat eine mäsige Schulbildung erhalten und zuerst in St. Gallen bei einem Großhändler und später bei verfrhiedenen anderen Kaufleuten in der Schweiz, I­talien übernahm er das väterliche Geschäft, einen hübsschen Gewinn traut, Es und Deutschland abgeworfen gedient, das ihm haben sol. seiner Brauerei. Im Jahre bis vor Seine Einkünfte verwendete er zur Vergrößerung Műdíiát auf die schlechten Erfolge der legten Jahre, so der Ehrenanstellung eines Gemeinderathes ber und fett vielen Jahren Bekannter des Angeklagten, machte ihn mit der in Newport begonnenen saubern Spekulation bekannt, an derselben ein und verlangte von dem Angeklagten die Mediersen­­dung von echten österreichischen Banknoten. Als Grund wurde in dem Schreiben des Döly die Nothwendigkeit angegeben, die fai­­ren Noten mit den Serien und Nummern echter zu versehen. Gmeinder sah darin nur einen Berfuch, dem Geld zu­ entladen, und antwortete gar nicht. Auf wiederholtes Andringen Döly’s fhichte er ihm endlich ein Verzeichniß von Serien und Nummern, die ihm zu dem erwähnten 3wede gar nicht tauglich fehlenen. Einige Zeit darauf kam mieder von Dölly ein Brief, welchem zwei Stück Fünf­­guldenfalsififate, jedoch ohne Nummern und Serien, beigefohloffen waren, und in welchem der Angeklagte nochmals angegangen wurde, sich als Affoete dem Unternehmen anzuschließen. Gmeinder wollte sich jedoch damals noch in Nichts einlassen und fchtete einfach die Noten zurück. Später kam Hausamann zu ihm und nun wurde zivi­­leren ihnen eine Zusammenkunft mit fegterem und feinem Komplizen verabredet. Obwohl die Zusammenkunft für Lindau angesagt war, fand sie da in Rorsbach, wie der Angekragte sagt, ohne sein Da­­zuthun statt. Er war nach Rorschach angeblich in seiner Eigen­­schaft als Gemeinderath gegangen, um sich die dortige Schranne zu beseßen, und traf daselbst sämmtliche in der dortigen Gegend am Unternehmen betheiligte Personen. Im ,,Schweizerhof”‘, einem GSaftbaufe daselbst, wurde das ganze Verhältnis zwischen ihnen durchgesproc­hen. Dort forderte Keil echte Banknoten von ihm. Nicht gemilst, solche in einem höheren Betrage berzugeben , und im Stauben, gar keine großen Banknoten in der Brieftasche zu finden, öffnete er diese, Keil erblickte eine Hundert und eine Zehngulden­­note darin, welche Gmetinder zufällig eingenommen haben will, rif sie heftig an sich und der Ab­gekragte mußte sie ihm nolens volens überlasfen. Der Beifehleiß der Noten wurde dem Angeklagten unter der Inflativen Bedingung, daß er nur ein Fünftel des Preises für die Noten zu bezahlen habe, übertragen. Einmal mit den Fallzimm­­­ern Yii­t, konnte er nicht mehr zurück und mußte daher auch die Salfififate nicht nur übernehmen, sondern al) zu verschiedenen Ma­­len dem Keil bedeutende Beträge ausfolgen. Obwohl er gegen 375 Stüd Fünfgulden- und 160 Stüd Hundertguldennoten vom Keil erhalten hatt, verwendete er doch nur 4 Stu zu einer gabe­lung an Tiefenthaler. Alle anderen Noten hat er, als sein Verhältnis zu Keil und Konsorten entdeckt zu werden drohte, in den Nein ver­­senzt. Die voluminören Aussagen der in der Schweiz zur Untersu­­gung gezogenen Mitsehuldigen werden verloren. Keil und Hausamann waren Anfangs 1858 in Moridach angelangt und festen sich durch Vermittelung Daly’s mit dem Angeklagten in’s Einvernehmen. Am 14. Oktober fand die erste Zusammenkunft statt. Im derselben theilte Keil mit, daß er 500 Stüd falscher Hundertgulden­ und 800 Stüd falscher Fünfguldennoten mitgebracht habe und daß diese dem Angeklagten in Beschleiß gegeben werden sollten. Der Ange­­lagte erklärte sich hierzu bereit und versprach für das Hundert 20 fl. zu bezahlen. Bei dieser Gelegenheit gab er an Rathschläge über die fernere Ausführung. Bei der nächsten bald darauf fattge­­habten Zusammenkunft in Rindau erhielt der Angeklagte 100 Stück Hundertguldennoten von Keil. Anstatt ihm jedoch­ verabredeterma­­fen 2000 fl. dafür auszubezahlen, gab ihm Omeinder unter dem Borwande, er habe nicht mehr bei sich, nur 403 fl. Später erhielt SGmeinder abermals ein Paket von 100 Stüd Fünfguldennoten und noch weitere 275 Stüd folder Falifikate. Hingegen ftelte er dem Keil die Hunderter, weil sie schlecht nachgeahmt waren, mit dem Bemerfen zurück, er wolle es nur mit den Fünfern versuchen, weil die Leute Begharts dieser Noten weniger vorsichtig wären. Da Gmeinder Fein bares Geld hatte, überließ er sein Pferd um 138 Lonisdor an Mühlebach, melcher sich hierfür mit Keil zu sei­­­­in so wie daß er 11 Kinder zu ernähren hat, außer seinen Gebäuden kein weiteres Vermögen befigt. Er war bisher unbeanstandet, ja sogar von sei­­nen Mitbürgern mit ist um so mehr zu verwundern, Daß er zu einem fe weren Berbrechen, wie das vorliegende es ist, seine Hand bieten konnte. Was er in seinem Berhere darüber aussagt, wollen wir hier Furz zusammenfafe fen. Sean DELLY, schweizerischer Staatsbürger Tub ihn zur Theilnahme rechnen hatte. Erwähnenswerth ist eine Deposition des Keil. Bei der endlichen Ü­errechnung zwischen ihm und Gmeinder wollte Xepterer blos die empfangenen 375 Stud Künfguldennoten und zuvar mit 375 fl. bezahlen. Die Hunderter wollte er nicht behalten. Keil beklagte sich lebhaft darüber mit dem Bemerken, daß die ganze vorgenommene ‚Spekulation‘ nur zu­ seinem Schaden ausgefallen sei. Medrigens möge Gmeinder die Hunderter nur bes halten. Die Aussagen der übrigen Mitsehuldigen sind im Wesent­­lichen mit der obigen gleichlautend,. Der Angeklagte erklärt diese Angaben in allen jenen­ Punkten als Lüge, in welchen sie von ih­nen Bethauptungen abweichen, und betheuert, daß er außer den an Tie­­fenthaler abgegebenen Banknoten keine Palfififate verbreitete. Von Seiten der Nationalbank wurden die bei Tiefenthaler vorgefundenen Noten als auf Velinpapier mit nachgeahmten Wafserzeichen auf Platten abgebruchte, ziemlich ähnliche Falfififate erklärt. Die Staatsbehörde beantragte in Rücksicht auf die vielfachen Milderungsgründe die Verurtheilung zu der mindesten gefeglichen Strafe. Der Berbhtheidiger Dr. Dürnberger plaidirte für die Empfehlung des Angeklagten an das Obergericht behufs meite­­rer Strafmilderung. Der Gerichtshof erkannte auf eine schwere Kerkerstrafe in der Dauer von 19 Jahren und be­­schloß, den Angeklagten zur Strafmilderung der Oberlandesgerichte zu empfehlen, Bo­rt Aus Scmwerth vom 23. wird geschrieben: Wie seiner Zeit gemeldet, ward der im Februar vorigen Sabres aus der Strafhaft entlassene Ad­vokat Hane durch ein Dekret der groß» herzoglichen Justizkanzlei zu Rostod, aus Anlaß seiner Berurt­ei­­lung und Bestrafung wegen Hochverraths, im Disziplinarwege von der Advokatur und vom Notariat remopirt. Für diesen Art und dessen Bekanntmachung, so wie für die Kosten der Rechtsmittelin­­stanzen ist ihm nun kürzlich, wie die „Hamb. Nacht.“ melden, von der Suffizkanzlei eine Rechnung im Belaufe von 50 bis 60 Tpir. zugegangen. Da Hane aber fünf Jahre in Untersuchungshaft und dann circi dreiviertel Jahre in Strafhaft sich befand und nicht bi­s dadurch in seinem Erwerb vollständig gestört ward, sondern auch in der Untersuchungshaft die Kosten seines Unterhalts zu bestreiten hatte, und da er nach seiner Entlassung aus der Hast dur die Suspension und demnächtige Remotion von Advokatur und Nota­­riat am Erwerbe behindert ward, so ist es begreiffteh , daß er die Kostenrechnung für diese Nemotion für den Augenblick nicht fakti­­ren zu künnen erklären mußte. Sin Folge dessen ist nun auf Re­­autsition der großherzoglichen Justizkanzlei in diesen Tagen der Eremutor bei Kane eingeri­kt und hat ihm in Ermangelung sonsti­­ger Gegenstände eine Büchse und einen Hirschfänger abgepfändet, mit welchem Hane als Mitglied eines schleswig-holsteinischen Frei­korps in dem Feldzuge vom Jahre 1848 gegen die Dänen armirt war. „ Das seltsame Testament eines für sich in Venedig verstorbenen sehr reichen Sonderlings macht viel son fich reden. Derselbe hat nämlich, mit Weitergehung sammtlicher nähern rechtmäßigen Erben, eine sehr weitläufige Verwandte, ein hübsches junges Mädchen von 19 Jahren, zur Universalerbin seines sehr ber­trächtlichen Vermögens eingefegt. , Bis dieher wäre nun nichts Un­­gewöhnliches zu bemerken, das Merkwürdige folge aber — der Erb­­laffer war nämlich von der Natur mit einem ganz­­ anständigen Höder und einem Klumpfuße ausgestattet worden ; eine Klausel in feinem Z Testamente bedingt nun, daß die Erbin nur dann in den Besit des Ihr vermacten Vermögens treten dürfe, wenn sie sie mit einem Manne vermähle, Der die zwei Naturschmuch-Gegenstände ber­eige, welche den Erblasser auszeichneten. Außerdem müsse Die Er­bin jedes Jahr die ersten drei Monate in einem Kloster zubringen,­ wo sie für das Seelenbeil des Verstorbenen beten müsse. Ob­ die Erbin Die vorgeschriebenen Bedingungen eingehen wird, ‚ist­ unbe­­kannt, fosiel ist aber gewiß, daß die übergangenen Erben die Gif­­tigkeit des Testamentes anfechten wollen, da sie behaupten, daß nur ein Betrachter berlet Sodeen haben künnte: * In München ist am 25. Abends Friedrich von Thiersch gestorben, * In Paris it am 25, der dritte Band von Nap­o­leon’s­ Korrespondenz ausgegeben worden; derselbe enthält viele Dokumente, deren man sich für und gegen die heutige Kolitur Franfreichs wird ‚bedienen­ können. ·2·—«Der,Volksfrexsnd««enthält die folgenchange vom Zens’ tralausschuß des Severinusvereins:«Da s ich zur Pil­­gerfahrt nach Jerusalem eine Ja nicht gemeldet von hat, so muß diese Fahrt Ph­eleiben." * Die Scauspielerin Fräulein Oberbuber­furt war­ vor einiger Zeit Augenärzte Wiens gaben der das Augenlicht wieder in Klagen. Die berühmtesten wenig Hoffnung, zu erhalten, um so freudiger überraschte, wie die „Yath, 3." unterm 20, b. aus Klagenfurt berichtet, die Nach­­richt, da die Kranke plöglich vor Augenlicht unwieder erloich. In einer ber­legten Nächte fühlte sie es plöslig unter ihrer Binde wie Schuppen von den Augen Raum zu geben, gez­wungen, siimmen ; wer aber gegen fallen, sie ver­hoffnung durch irgend­eine üb­liche Reaktion der nächtliche Schleier von ihrem Leben­ gezogen sei, und kann sich nicht entschließen, durch Lüftung der Binde, der Erregtheit ihres Be­­müthes die Beruhigung Alle Vorübergehenden eg Morgen ; der Arzt fommt, bie Binde wird entfernt, und die Ahnung der Kranken wird zur freudigen Gemeißheit. Sie ficht! Die Er­­blindung des Fit, Oberhuber war ebenfalls­ über Nacht erfolgt. rt Det dem Kölner Karnevalszug am Baldhings­­montag (,‚Rosenmontag‘’) machte ein Wagen, der das ‚allgemeine Stimmrecht‘ darstellte, viel Spar­ darstellte, wurden , Annerton" abzer= der Beflger des Wagens, dessen Maske eine sehr bekannte Physiognomie sogleich aus dem Wagen hinaus­werfen. * Eine unterschobene Komposition des­­ Schlosses zu Eisenberg befindet sich segreto fhen Kapelimetiter Anton Cartelliert. todtgelegenverschiede11. welcher burdy einem Deifer in der Mitte, wird damaligen fürstlich Loblowig­­Das Zertbuch, gedrudt in Wien 1905, dem J. F. Hoftheaterdichter Luigi Pristolali. Diese Operette enthält in ein Quintett die Oper dunfeln Terzworte drophezeien ,­­ Berborgenes mehrere Tag der 106jährigen Geburtsfeier Mozarts 1856 bei, Artam­aro in Wien als eine bis dahin unbekannte Komposition W. A. Mozart­s im Stiche ern­en. Buchfächlich beibehalten, aber die Namen der handelnden Personen sind wegget lassen. Es ist nicht bekannt, von wem diese Mystifikation ausging.“ N * SpnWten it am 26, b, der Defan des theologiichen Pro­­fefforenfollegtums Dr. Sof, Kärle, Profeffor her arabifchen, fy­­ ae) Er ale dir höheren Eregese an der­stener Universität, nachdem er a­uf be * Man schreibt dem „Dresd. 3." aus Altenburg: „Einen traurigen Beleg dafür, wie Ietcht in den niederen Bolfskreisen noch fest der Aberglande Verbreitung findet. Alles angewendet haben Iiefert ein Unfug, Gegenden unseres Weltkreises in fast un­­glaublicher Weise mit einem sog. „Storchschnabel” getrieben wird. Ein ganz einfaches Instrument, aus vier Stäbchen bestehend, mit dazu angewendet, um aus auf den Titel geschriebenen Zahlen und zeugen, segnabel grafirt dort noch Ztternden ».­Die irische Schriftstellerine Lady Morgan hat nun auch über ihrem Grab im Kirchhof von Brompton,bei Lon­don,ein Marmordenkmal erhaltenk.Unter einem Baldachin,der auf 2 bis3 Fuß hohen schlanken Säulen ruht,liegen auf zierlichem Fußgestell die irische Har­fe,ein Lorberkranz sind mehrere Bücher mit den Aufschriften ihrer bedeutendsten Werke.Dazu die einfache Aufschift des Namens.Die Arbeit ist von dem Künstler Westmacott. II­ Aus Rom vom 17.wird gemeldet:Gestern gegsen Abend entstand Feuer in der»Kirche San Michele in Borgoss S»ie liegt hinter den Säulengängen des St. Petersplages , Der päpstlichen Residenz gegenüber, Die Flammen brannten aus, beim Löschen fichtig das­ innere Es scheint, daß der Sakristan der Vesperbenediktion nicht vor­­spricht man auch von böswiliger Brandlegung. Nach den neuesten Ausweisen befinden. fich in­ Wien 2995 Literaten und Künstler verschiedener Kategorien, 1839 5 Jahren bag er, | | erhalten son jv war, * Do plöglich daß vielleicht des Slüdes im Finle sento’’), In den Wagen zu treten , geschrieben 1804 von dem ist dies doch bis fest noch und zerstörten auch das Dac. der Altarbergen nach folgende Mittheilung seiner Getroffenen : ‚Im Musikarchive entdecen de. Obschon Die ist von brillare il euor mi ohne jegt in mehreren , zu eben genüigende Anzahl : ; flimmte, den­n es erblindet, Kaum und wagt zu verschaffen, Endlich wird Buchstaben alles Mögliche zu die Behörden zu über, nicht gelungen nd der Stordi tie Annexion, über die Wartitur, der einartigen Operette melodies um die Leute von fo , mie bet (‚Ah Sefegenheit sind dem Unsinn seiner Zeit in mancher gebildeten Gesellschaft.” Wir das „‚IL come lieto freilich « - ET­ramLEnnenEn

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