Pester Lloyd, September 1861 (Jahrgang 8, nr. 204-228)

1861-09-01 / nr. 204

;­­ ,­­ Die ewige Wahrheit. =. Pest, 31. August, Die ewige Wahrheit, das un­­erschütterliche­­ Recht, wir stehen in ihrem Dienste, und so überdrüssig wir oft des Kampfes mit ihren rastlosen Geg­­nern werden könnten, das Bewußtsein der Heiligkeit des Dienstes läßt uns nie ermüden, gibt uns stets neuen Sie­­gesmuth. Er verläßt uns auf heute nicht, wo uns der Herr Staatsminister im­ voller Rüstung entgegentritt und Herr Dr. Kuranda mit nie­­ geahnten Waffen die Kampf­­stätte betreten. Denn darin liegt eben­­ die Freudigkeit des Kämpfers für Wahrheit und Recht, daß die Wahrheit nur eine, das Recht nur eines ist, die Vertheidigung beider daher nie schwer fallen kann. Der Herr Staatsminister beginnt “damit, daß er ven­ Re­chtsstandpunkt befindrt, den Se. Majestät „mit dem Oktoberdiplom eingenommen . . . „Es war das, sagt uns Herr Ritter v. Schmerling, der Standpunkt der Machtvollkommenheit gegenüber einer verwirkten, thatsäßlich außer Wirksamkeit gekommenen Verfassung, gegenüber der thatsächlich beseitigten, durch die Beschlüsse des Debre­­cziner Konvents zerrissenen ungarischen Verfassung. Es gab damals gar seine Wahl, als wenn man anerkannte, daß Se. Majestät ver­­pflichtet gewesen wäre, als König von Ungarn die ungarische Ver­­fassung als zu Recht bestehend anzuerkenen, abgesehen davon, daß Se. Majestät eine rebellische Nation zu Paaren getrieben, nicht ein Land erobert, sondern eine Revolution niederges<lagen hat. Wenn man das anerkannte, wenn man daran glaubte, es gebe kein anderes Mittel als Sr. Majestät zu empfehlen, die ungarische Verfassung, wie sie war, u. a. die Verfassung vom Jahre 1848 unbedingt wiederherzustellen, dann gab es für Sr. Majestät nicht das Mittel, aus eigener Machtvolk­ommenheit Modifikationen der­­selben eintreten zu lasse. Wenn man aber anerkannt hat, daß es die Wohlfahrt des Reiches erheische, Modifikationen in der Verfassung eintreten zu lassen, ohne Mitwirkung des ungari­­schen Landtages — und von seiner Mitwirkung ist im Okto- Diplom mit k­eine­m Worte die Rede, — dann muß man auch anerkennen, daß Se. Majestät im Eisige der Machtvollkommenheit sich befunden habe, und daß diese Machtvollkommenheit begründet war durch die früheren Ereignisse.“ Wir können uns die Mühe sparen, das ministerielle Räsonnement durch ein anderes vielleicht besser begründetes zu widerlegen , sind wir doch in der angenehmen Lage, mit Thatsachen, mit kaiserlichen­ Handschreiben zu antworten. Wenn nämlich der Herr Staatsminister behauptet, „von der Mitwirkung des ungarischen Landtages ist im Oktoberdiplom mit seinem Worte die Rede’, so steht wem zweierlei entgegen : erstens, gibt das Diplom selbst an, daß seine Feststellungen „auf Grundlage der pragmatischen Sanktion­ erfolgt sind, was an und für sich gegenüber von Ungarn wohl die Machtvollkommenheit beschränkt ; zweitens, modifiet Se. Majestät in einem allerhö<sten Hang- Bee vm­ 20. Driver I Baron Bay die Einberufung unseres­ Reichstags mit den Worten , es ist Meine Absicht , die definitive Regelung der staatsreitlichen Verhältnisse Meines Könige­reichs Ungarn zu Oesterreich je eher im Sinne der Gesetze durch Erlassung eines Diplomes und durch seine Krönung zu besiegeln. Nun, wer die Bedeutung des, der Krönung ungarischer Könige vorhergehenden Si­ng­u­­raldiploms feint , kann nicht im Zweifel sein, daß hier allerdings von einer „Mitwirkung des „ungarischen Landtags“ die Rede ist, und selbst für denje­­nigen, wer dies nicht weiß, muß aus den zitirten Worten unzweideutig hervorgehen, daß Se. Majestät selbst die „des­finitive Regelung der staatsrechtlichen­­ Verhältnisse‘ erst mit Unserem­­ Landtage vereinbaren wollte. — Hierin liegt ja eben auch die Lösung dessen, was dem Herrn Staats­­minister so räthselhaft ersceint, daß nämlich selbst die unga­­rischen Patrioten, welche am Oktoberdiplom gearbeitet, mit aller Entschiedenheit das Federpatent bekämpfen­­; denn wie wer Herr­ Tavernikus jüngst mit Recht behauptete : Hinsichtlich Ungarns ist zwischen dem Geist der gesammten­­ Entschließungen vom 20. Oktober, — denn es ist hier nothwendig,­­ folgen­de unsere Großmachtstellung noch „heute fortwir­­kende Hilfe Rußlands wenden? Der Kaiser und die Völ­­ker diesseits der Leitha. Die Zeit ist jezt gekommen, waß­­ Ihr diese Opferwilligkeit uns lohnet. Sollte diese Argumentation aber auf reellen Werth Anspruch machen, so wäre zuerst die Frage zu beantworten: Wer hat denn den Kampf im Jahre 1848/9 heraufbeschwo­­ren, wer wies jede Friedensunterhandlung zurück? War es nicht im September 1848 , daß eine Deputation des unga­­rischen Reichstags an den Pforten des Wiener Reichstags vergebens um Gehör nachsuchte , war es nicht im Dezember wieder, daß eine aus den hervorragendsten Persönlichkeiten bestehende Deputation, die um Friedensbedingungen bat, die Worte zu hören bekam ; mit Rebellen unterhandle ich nicht! Ist es ferner wahr oder nicht wahr Herr Dr. , waß der Beschluß, die russische Hilfe herbeizurufen, gefaßt worden ist, bevor noch die Debrecziner Beschlüsse, — wie selbst wer in dieser Beziehung gewiß Vertrauen verdienende Görgei sagt, als Antwort, auf die Verfassung vom 4. März,­­ ins Leben traten ?­­­ Und doch kommt es auf die Beant­­wortung dieser Fragen vor Allem an, wenn man uns für alles Unheil der russischen Hilfe verantwortlich machen will. Auch Herr Dr. Kuranda ruft den materiellen Gewinn in's Gedächtniß, der uns im abgelaufenen Dezennium zu Theil geworden; aber selbst wenn es sich wirklich so ver­­hielte, selbst wenn wir nicht von der Ueberzeugung beseelt wären, daß wir ohne die Fürsorge der Herren Minister jenseits der Leitha weit größere Fortschritte auf volkswirth­­schaftlichem Gebiete­ gemacht hätten, — auch dann wäre die Beweisführung unseres Gegners ohne allen Werth, aus dem einfachen Grunde, weil uns unsere staatsrechtliche Un­­abhängigkeit, das theuerste Erbe unserer Ahnen, um keinen Preis feil ist. Es wurde wiederholt ausgesprochen, die königlichen Reskripte hätten den großen Vortheil geboten, waß sie die beiden Deaf’schen Adressen zur Folge hatten und so den gediegensten Kommentar zur pragmatischen Sanation veran­­laßten; ähnlich können wir heute sagen , die Botschaft an den Reichsrath hat unseren Zwecken den besten Dienst geleistet, sie führte die entschiedensten Gegner insgesammt auf den Kampfplatz , jener derselben bediente sich seiner schärfsten Waffen, und das Gesammtergebniß ist, — sie er­­weisen sich als stumpf, als völlig ungefährlich. Daß aber selbst die Gegner un­d den Sieg bereiten, wem verdanken wir es ? wem anders als der heiligen Fahne, die wir hoch halten : der Fahne des unerschütterlichen Rechts, der ewigen Wahrheit ! Herr Nitter v. Schmerling “in der Abgeordnetensißung vom 30. August. Nach einer Debatte, die in voller Lebendigkeit durch drei Tage gewährt hat, nach einer Debatte, an der die bedeutendsten Redner von beiden Seiten des Hauses theilgenommen haben, würde sich die Regierung Sr. Majestät gerne die Verpflichtung auferlegt haben, nicht ferner die Geduld des Hauses dadurch in Anspruch zu nehmen, daß sie durch eines ihrer Organe das Wort ergreift. Allein die Be­­deutung der Frage, die in diesen Tagen verhandelt worden ist, die Angriffe, die gegen das Ministerium gerichtet worden sind werden es begreiflich, werden es entschuldigt finden lassen, wenn ich noch für einige Zeit die Geduld des Hauses durch eine Erörterung des Ge­­genstandes in Anspruch nehme. Die Angriffe, die gegen das Ministerium gerichtet wurden, haben zunächst zwei Punkte betroffen. Man hat den Vorgang des Ministeriums daß es diese Mittheilung an das h. Haus gebracht hat, inkonstitutionel genannt. Und man hat vom Ministerium vor­­geworfen, es habe nur diese Mittheilungen deshalb gemacht, um sich ein Vertrauensvotum von Seite des h. Hauses zu erringen. Gegen diese beiden Angriffe muß ich im Namen des Ministeriums entschie­­den Verwahrung einlegen. Der Weg, den das Ministerium betreten hat, indem es mit der Mittheilung an den h. Reichsrath gekommen ist, ist kein inkonstitutioneller., Im Gegentheile , wir sind uns be­­wußt, daß wir dabei die Grundzüge, die Formen des konstitutionellen Staatslebens genau befolgt haben. In allen Staaten, deren konsti­­tutionelles Leben schon weiter reicht als das unfrige, ist es Brauch, ist es Sitte, daß wichtige Kundgebungen seitens der Regierung im Namen des Regenten geschehen. So weise dabei insbesondere auf Großbritannien hin, wo alle entscheidenden Mittheilungen, alle Bot­­schaften, die Eröffnungen, die Schließung des Parlamentes wenn dieselbe nicht vom Regenten selbst vorgenommen, wenn sie durch eine Kommission vorgenommen wird, immer im Namen, mit Anführung der Absicht, der Wünsche, der Intentionen des Regenten geschehen. Ich weise insbesondere darauf hin, daß dem ungarischen Landtage gegenüber die Mittheilungen die von Seite der Regierung gesche­­hen, immer unter Anführung der Person des Königs erfolgen, und ich glaube, daß ein Brauch, eine Sitte die einem Landtage weg über angemessen ist dem Reichsrathe — einem bei weitem höheren politischen Körper — ganz gewiß gebührt. Wir haben damit, daß wir den Namen Sr. Majestät in der Mittheilung der Regierung­szi­­tirten, in keiner Weise gegen den Glanz der Krone, gegen die Hei­­ligkeit der Person unseres gnädigsten­ Herrn und Kaisers gefehlt. Aber wir waren uns bewußt der Stellung die Se, Majestät der Kaiser in dem organischen Staatsleben einnimmt. Se. Majestät der Kaiser ist der Träger der Exekutivgewalt, er übt sie unbeschränkt aus, er übt sie aus, sich bedienend des Rathes seiner verantwortli­­chen Minister. Die Minister mußten mit sich zu Rathe gehen, welche Verhältnisse es nothwendig machten, den ungarischen Landtag aufzu­­lösen. Diese ihre Anschauungen waren aber nur die Anschauungen eines Beirathes. Diese Anschaungen mußten zu persönlichen Anschauungen Sr. Majestät des Kaisers werden, um praktisch ins Leben zu treten. (Bravo.) Nicht das Ministerium, Se. Majestät der Kaiser hat den ungarischen Landtag aufzulösen befunden nach dem Rathe , nach dem Gutach­­ten seiner Minister, erst dann, als Sie höchstpersönlich von der Be­­deutung dieses Schrittes überzeugt waren.­­ Wenn wir daher Se. Majestät auf den Plan stellen, der Ihm gebührt als dem unbesc­hränk­­ten Träger der Exekutivgewalt haben wir in keiner Weise unsere Verantwortlichkeit für das, was wir gethan, für unseren Rath auf­­gegeben, oder bintangeregt Io erkläre unumwunden, daß das ge­­sammte Ministerium für die Rathschläge, die es in dieser wichtigen und verwidelten Angelegenheit Sr. Majestät dem­ Kaiser ertheilt hat, die volle Berantmortlichkeit übernimmt. Wenn uns zum Vor­­wurfe gemacht wurde, daß wir die Person Sr. Majjestät­ als den Schild hingestellt haben, hinter welchem wir uns rieden, so ist wenig­­stens praktisch von diesem Schilde die Opposition nicht abgehalten worden. Die Herren haben mit großer Offenheit mit großer Un­­umwundenheit den lautesten, entschiedensten Tadel bezüglich der An­­gelegenheit, die hier verhandelt wurde, gegen das Ministerium aus­­gesprochen und haben daher praktisch ausgeführt, daß die Person des Regenten unverletzlic­h, die Minister aber für die Maßregeln verant­­wortlich sind. Man hat uns auch zum Vorwurf gemacht, daß wir diese Mittheilung an den Reichsrath gebracht haben, um daraus ein Ver­­trauensvotum für uns zu erringen. Meine Herren ! wenn es uns gelingt ein Vertrauensvotum zu erringen, so sind wir stolz darauf. Wir erkennen, daß in einem Verfassungsleben nur in der Ueberein­­stimmung der Legislativgewalt mit der Regierung das Heil des Va­­terlandes erblühe, und in der Richtung mögen wir und werden wir immer das größte Gewicht darauf legen, waß die Ansichten und An­­schauungen der Regierung mit jenen des Reichsrathes in Ueberein­­stimmung stehen. Aber nicht deshalb haben wir diese Mittheilungen an den Reichsrath gebracht , es lagen Gründe höherer Art jener Antwort zu Grunde, so sehe davon ab, daß eine Maßregel gegen­­über dem ungarischen Landtag bei den innigen Beziehungen, in wel­­chen alle Königreiche und Länder zu­einander stehen, gar nicht er­­griffen werden könne, ohne die übrigen Königreiche und Länder aufs­mpfindlichste zu berühren, daß es daher in dieser Richtung schon die­­ gewöhnliche Rücksicht der Höflichkeit gewesen wäre, eine solche Maßregel von diesem hie­ß dem höchsten politischen Körper, der in Oesterreich einfu­rt, dem Reichsrathe mitzutheilen. Aber noch in einer bei weitem wichtigeren Rücksicht ist diese Mittheilung geschehen. Der ungarische Landtag war berufen, in Ausführung­ der Verfassung Abgeordnete für den Reichsrath zu wählen; er war nicht nur­ dazu berufen, er ist auch dazu aufgefordert worden. Es mußte dem Hause die offizielle Kunde werden, daß dieser Aufforderung von Seite des ungarischen Landtages­ nicht entsprochen ist, und daß es hauptsächlich die unbedingte Zurücweisung der Verfassung gewesen ist, die Se. Majestät bewogen hat, den ungarischen Landtag aufzulösen. Aus diesen Gründen war es daher ein Akt der Pflicht für das Ministe­­rium, jener Körperschaft, die demnächst am organischen Leben des ungarischen Landtages so wesentlich betheiligt war, von jener Maß­­regel Kunde zu geben, die demselben gegenüber ergriffen werden sollte. Aus diesen Gründen, meine Herren, ist die Mittheilung er es " folgt, und wenn auch im Laufe der Debatte das Gebiet derselben dahin betreten wurde, daraus ein Vertrauens- oder das Ministerium zu machen, so darf Mißtrauensre­­ich für mich und meine Kollegen feierlichst erklären, daß diese Absicht in keiner Weise vorgelegen ist, eigentlich schon von Seite unserer politischen Gesinnungsgenossen vielfach in warmer und beredter Weise die Politik des Ministeriums unterstüßt und verthei­­digt wurde — Da für dieselbe noch einige bedeutungsvolle­ Momente eng zu machen. — Das Ministerium hat dem ungari- Gentandta­ge gegenüber einen doppelten Standpunkt tandpunkt des Rechtes und den Standpunkt der­­ en. Dem ungarischen Landtag gegenüber war das Öster­­reichische Ministerium auf dem Standpunkte des Rech­­tes, indem es die Anerkennung der Verfassung gefordert hat. Wir befanden uns, wir Minister, die wir am 20. Oktober noch nicht im Amte waren, und den 20. Oktober als vollendete Thatsache über­­kommen hatten, doch unbezweifelt in der Lage , anzuerkennen, daß am 20. Oktober jene Männer, denen Se. Majestät damals die Aus­­fertigung­ dieses wichtigen Dokumentes, des Diploms anempfohlen hatten, mit sich im Klaren sein mußen, welchen Standpunkt Se. Majestät dem ungarischen Landtage und der ungarischen Verfassung gegenüber einzunehmen hatte und eingenommen hat. Es war das der Standpunkt der Machtvollkommenheit era Bee einer wirrten,thbatsächlich an­stät 2 tatsäc­hlich dur B­hschlüsse des Debrecziner Konvents zer­­rissenen ungarischen Verfassung. Standpunkt am 20 hang des Diploms <webt hätte, so muß ich bekennen, daß ich es es möglich gewesen wäre, das Diplom garn betrifft Es Wenn man aber anerkannt hat, den Ereignisse­ ausfertigen keine Wahl, als wenn man anerkannt­, daß Se, Majestät verpflichtet ge­­wesen wäre, als König von Ungarn die ungarische Verfassung als zu Recht bestehend anzuerkennen, abgesehen davon, wie sie war, und zwar wiederherzustellen ; dann gab es für aus eigener Machtvollkommenheit Modifikationen tages — und von seiner Mitwirkung ein Land erobert, sondern eine Revolution niedergeschlagen hat. Wenn man das anerkannte , wenn man daran Mittel als Se. Majestät zu lassen. beseitigten, glaubte, es gäbe kein anderes ist Wenn man diese Thatsachen nicht man nicht im Stande, das Diplom Sr. Majestät Es ist im Herrenhause die damals gar die ungarische Verfassung 1848 unbedingt Se. Majestät nicht das Mittel, es die Wohlfahrt des Reiches erheifche, Modifikationen in der Verfassung eintreten zu lassen, ohne Mitwirkung des im Oktoberdiplom mit keinem Worte die Rede -- dann muß man auch anerkennen, daß Se. Majestät im Besige der Machtvollkommenheit sich befunden habe,­­ und daß diese Machtvollkommenheit begründet war durch Sr, Majestät rathen, unter gewissen Modifikationen, plone geschah, die Verfassung in­ s Leben treten zu lassen. So gehe von diesem nie und nimmer geleugnet werden kann, wird so war zu empfehlen. So wiederhole es, es gab gar keine Wahl, als entwe­­der anzuerkennen, daß die alte ungarische Verfassung zu Recht be­stand — und dann konnte sie von Sr. Majestät aus Machtvollkom­­menheit nicht geändert werden — oder man mußte anerkennen, daß die­ Verfassung nicht mehr zu Recht bestand und dann wie es im Di­­Standpunkte des Rechtes auf den Stand­­punkt der Staatsklugheit über. Es ist­ gestern in sehr beredter Weise auseinander geseßt worden und wird von einem praktischen Staats­­manne nicht geleugnet werden, daß , salus rei publicae maxima Das Wohl des Staates läßt sich nicht nach der Regel von­ Privatverhältnissen beur­­thei­ln und der Regent hat die heilige Pflicht, für das Staatswohl, wenn auch vielleicht in verlebender und entscheidender Weise , einzu­­greifen, von einem verehrten Herrn Redner, es ist auch im Abgeordnetenhause laut und unumwunden das Bedürf­­niß anerkannt worden, daß ein gewisser Grad von Zentralisatio: für alle Staaten Europa's ein Bedürfniß sei. Es nicht geleugnet werden können, daß für einen Staat, der, wie Oesterreich , inmitten Europa's gelegen, mit der doppelten Mission, zwischen Ost und West das Gleichgewicht zu halten, daß dieses Bedürfniß das prägnanteste ist. Dieses Bedürfniß wird nicht geleugnet. I< frage nun, wie es in­ s Leben treten. Man erkennt, daß gewisse Fragen der Reichs­­finanzen , der auswärtigen Angelegenheiten, des Krieges durch eine Zentralgewalt behandelt werden sollen. Ich frage nun, was ist die Konsequenz , wenn man überhaupt ein konstitutionelles Staatsleben will ? Daß vertretung dieser Zentralgewalt zur Seite ungarischen Land­­stehe, Berfaffung ge­gab daß Wenn die Ausferti­­begreife, soweit vorge­­w­e es Un­­daß Se. Ma je­­derselben eintreten bie frühe­­eine Zentral­­das ist die nothwendige Konsequenz. Wenn wir nicht anerkennen, müssen wir den konstitutionellen Formen entsagen und mindestens für diese wichtigen Aktionen den Absolutismus einführen, konnte man soll Aus beiden meine Herren, daher vom Stand­­diesen Gründen rechtfertigt figy punkte des Rechtes vom Standpunkte der Staatsklugheit aus die Position, welche die Regierung den Ungarn gegenüber einge­­nommen hat. Nun erlauben Sie mir, in eine weitere Erbrterung jener Gründe einzugehen, die den ungarischen Landtag bestimmt haben mochten, oder wo er sich klar ausgesprochen hat, bestimmt haben, diese Verfassung zurückzumeifen. Man hat , vor allem gegen die Verfassung, vom 26. Feber eingewendet, daß sie eine veränderte Vertretung, eine veränderte Kompetenz als im Oktoberdiplome geschaffen habe. Ich muß das­ Erstere zugeben und das Zweite auf das Entschiedenste beant­­worten. Ohne mich in leiterer Rücksicht in eine weitere Erörterung einzulassen, glaube ich, daß es, so weit es das Königreich Ungarn be­trifft, kaum einer weiteren Erörterung bedarf. Vergleicht man den Wortlaut desjenigen, was dem Königreiche Ungarn rü&sichtlich seinem Landtage für Kompetenz zugewiesen wurde, im Diplom mit dem be­­züglichen Wortlaute der Verfassung, so werden Sie mir zustimmen, daß die beiden Bestimmungen beinahe wörtlich sich gleichen, und es läßt si daher auch durchaus nicht sagen, daß, was die Kompetenz des ungarischen Landtages betrifft, ihm durch die Verfassung vom 26. Februar irgend­eine Beschränkung auferlegt worden ist. Die Modi­­fikation betrifft allerdings die Z­ahl der Vertreter: das allerh. Diplom vom 20. Oktober enthält über die Zahl der Vertreter gar keine Bestimmung ; das­­ gleichzeitig Damals an den damaligen Ministerpräsidenten Grafen Rechberg erlassene Handschreiben fixirt „vorerst“ die Zahl der Reichsrathsmitglieder auf 100, au< damit ist daher ein Definitivum über die Zahl der Rei<svertreter nicht ausgesprochen. Wenn ich nun erwäge, daß vielleicht 25 aus dem ungarischen Landtag gewählte Abgeordnete in dem Reichsrath ihren Plan eingenommen hätten, wenn dieser Reth2rath nach der ursprüng­­lgen Anordnung aus beiläufig 100 Mitgliedern bestanden hätte, so glaube ich, wird das Verhältniß beinahe dasselbe gewesen sein, wie jeßt, wenn 85 ungarische unter 343 Deputirten den Plan einnehmen. Es ist beiläufig, nach einer Proportion berechnet, das Verhältniß dasselbe, Ic habe aber überhaupt nie gehört, meine Herren, und vor allem hat der ungarische Landtag dies durch seine eigene frühere Aktion bewährt, daß ein Volk sich darüber aufgehalten, daß man die Zahl seiner Vertreter vermehrt hat. Insbesondere hat man nur immer geklagt, wenn man die Zahl derselben vermindert hat. Einem Volke, welches an parlamentarischen Größen so reich ist, wie Ungarn, muß es nur willkommen sein, wenn es einer möglichst großen Zahl derselben gegönnt ist, ihre Talente, auch in anderen Kreisen, als in welchen sie bisher geglänzt haben, zu entfalten. So erwähne, daß gerade der ungarische Landtag auf diese zahl­reiche Vertretung den größten Werth gelegt hat durch sein eigenes Beispiel, denn, wenn man die Verfassung, welche im Jahre 1848, gegeben wurde, mit jener Repräsentation vergleicht, die bis dahin in der untern Tafel statt­­fand, so werden Sie sehen, daß die Zahl seiner Vertreter bei weitem größer geworden ist, so kann daher nicht zugeben, daß blos da­­durch, daß die Februarverfassung Ungarn gegenüber eine ausgebrei­­tetere Vertretung eingeführt hat, ein entscheidender Grund für den ungarischen Landtag war die Beschtung , des Wiener Reichsrathes abzulehnen. Auch darin, daß in früherer Zeit ein Mißverhältniß in den MEST ein ee Io­men zwischen Ungarn und den Ländern der nicht ungarischen Krone bestand, kann heute noch ein begründeter Vorwand nicht genommen werden, an den Berathungen in Wien nicht theilzunehmen. Io begreife, daß Ungarn in mehreren­­ Beziehungen in der Regierungsform und der Regierungsgewalt den nichtungarischen Ländern , wie sie heißen , ferne stand, so lange Un­­garn sich noch einer freien Verfassung erfreute, während die übrigen Kronlande absolut regiert wurden, Io begreife dies, allein diese Verhältnisse sind sehr ganz anders geworden. Dieselben Regierungs­­­formen, wie sie in Ungarn durch 300 Jahre eingeführt waren, sind nun durc die Gnade Sr. Majestät, allen Ihren Ländern und Völ­kern geworden. Es ist daher sein Grund zu einem Mißtrauen, in eine Versammlung zu treten, wo gleiche Grundsäße des konstitutio­­nellen Staatslebens in allen Richtungen ins Leben treten sollen. Man hat in dem ungarischen Landtage insbesondere in seinen Adressen und von jener Seite dieses Hauses, wo lebhafte Sympa­­thien für das ungarische Volk laut geworden sind, eine lange und traurige Schilderung aller jener Uebelständ­e gemacht , die die verflossenen 12 Jahre dem ungarischen Lande gebracht hätten. Meine­ Herren , ich und alle meine verehrten Kollegen , die jegt durch das Vertrauen und die Gnade Sr. Majestät des Kaisers berufen sind , als Räthe seiner Krone zu fungiren, wir hätten für unsere Person in keiner Weise die Pflicht, diesen Angriffen entge­­genzutreten , denn die Angriffe berühren eine Zeitperiode, wo wir uns noch nicht im Amte befunden haben. Aber als Mann der­­­tet, denn doch in die Schranken zu treten gegen alle diese An­­griffe, die auf das nun gefallene System mitunter sehr ungerecht ge­­richtet worden sind. Wahrheit“ und der Gerechtigkeit fühle ich mich in der That verpflich­­t< kann nicht genug lebhaft es betonen, daß Ich für meinen Thril und alle meine Kollegen mit mir dem konsti­­­­tutionellen Regierungssystem huldigen , nach innerer Ueberzeugung­­ huldigen, und ich namentlich glaube für mich das Recht in Anspruch , nehmen zu dürfen, daß man anerkennen muß, daß mein gesammtes politisches Leben dieses Glaubensbekenntniß als ein Bekenntniß der inneren Ueberzeugung und der Wahrheit bethätigt hat. Allein indem ich mich unumwunden für die Vorzüglichkeit für die Nothwendig­­keit der konstitutionellen Regierungsform in Oesterreich erkläre, kann ich mich wenner nicht der Ueberzeugung verschließen , daß auch in einem absolut regierten Staate gut regiert werden kann. Wir haben uns überzeugt , daß ein Regent erster Größe ein durch die Revolu­­tion aus allen Eugen getriebenes und gehobenes Neic­ in kurzer Zeit mäGtig , wohlhabend und einflußreich gemacht hat. Es war Napoleon 1. Wir haben uns Überzeugt, daß ein Regent in Preußen in kürzester Zeit durch seine Thatkraft, wenn auch gleich durch abs­o­­luten Willen, aus einem unbedeutenden­­ Staate eine Großmacht ge­­schaffen hat. „Und die österreichische Geschichte ist bei Gott nicht arm an Regenten , die , wenn gleich absolut regiert doch ausgezeichnet regiert haben. Ic kann daher behaupten, daß ich, wenn ich mich auch mit der­­ Regierungsform, die durch eine Reihe von Jahren in Oesterreic­h stattfand, nicht einverstanden erkläre, doch erklären muß, daß gerade Ungarn es war was unter der Verwaltung dieses Systems entschieden gewonnen hat. Wenn wir heute, meine Herren, unparteiisert, prüfen, wie Un­­garn sich gefunden hat, als es nach den Katastrophen von Temesvár, Komorn und Világos in die Hände der österreichischen Gewalt, der Gewalt damals, kam, und wie es war, als am 20. Oktober ein­ gro­­ßer Theil jener Beamten, die ihre Thätigkeit der Verwaltung, dem Lande gewidmet,­­zurückehrten, ich glaube, die Bilanz würde nicht zum Nachtheile der österreichischen Regierung ausfallen. Was, meine Herzen, macht ein Land glücklich ? Zweierlei, ich gebe es zur For­­men, die seiner Freiheit entsprechen, aber auch dasjenige, was seine materiellen Bedürfnisse befriedigt. Ich gebe zu, daß in einem Lande wie Ungarn, das durch die Jahrhunderte und länger noch eines konstitutionellen Staatslebens sich erfreute, der Mangel desselben so wer empfunden werden konnte und schwer empfunden werden mußte ; ich gebe zu, daß daher Ungarn si­ch merzlich ge­­troffen fühlte, als es die Freiheit, die es so lange genossen, voll­­ständig entbehren mußte , aber dem ungeachtet, meine Herren, dürfen wir doch zugestehen, daß, wenn von Seite der österreichischen Regie­­rung auf der einen Seite die Freiheit unterbracht wurde, auf der andern Seite für die materiellen Güter sehr viel — ich bekenne es, spreche es laut aus — sehr viel geschehen ist. Wie die Justiz in Ungarn sich befunden hat, als die österreichische Regierung dieses Land übernahm, darüber, meine Herren, werden Sie mir eine De­­tailschilderung erlassen. Es ist bekannt, daß es in diesem Lande eigentlich, das Wechselgeseb abgerechnet, gar keine Geseße gegeben hat, die nicht beinahe mittelalterlich waren, wenn es überhaupt ge­­schriebene Belege waren ; bekanntlich gab es gar kein geschriebenes materielles ungarisches Strafrecht. Es ist bekannt, daß beinahe in jedem Komitat sich ein anderer Usus für die Rechtspflege bildete, daß die Strafrechtspflege auf der tiefsten Stufe war, daß es exor­­bita­­te Körperschaften­­ waren, die eigentlich den Stoß der Bestra­­fungstheorie bildeten ; es ist bekannt, daß es in der Ziviljustiz bei­­nahe gar keine Justiz gab, daß Generation auf Generation an einem Prozeß zerrten, und daß derjenige sich glücklich preisen durfte, der das Ende eines Prozesses erlebte, dessen Antrag von seinem Groß­­vater gemacht wurde. Das alles, meine Herren, sind, glaube ic, Zustände, die, was die materiellen Angelegenheiten betrifft, in hohem Grade beklagenswerth genannt werden müssen. Diesen Zuständen wurde denn nun von Seite der­­österreichisc­hen Regierung entschieden ein Ende gemacht. Ich bin weit entfernt davon, zu behaupten, daß Alles, was auf dem Gebiete der Luftiggefeßanebung in Ungarn ge­­schah und die Art, wie die Organtserung durchgeführt wurde, über allen Tadel erhoben sei ; unbezweifelt werden darin manche Mißgriffe vorgekommen sein, aber es ist doch eine Thatsache, daß es eine Ju­­stiz gab, daß diese Justiz unparteiisch und möglichst­ prompt ge­­übt wurde. Nicht minder ist in einer villeicht zu entschiedenen Wi­ise die Bahn des Fortschritts in einer andern Partie, in der des Unter­­richts, betreten worden. Ein verehrtes Mitglied des­ Herren­­haus­s hat sich darin entschiedene Verdienstes um Ungarn­­ erworben- Ich: glaube recht gerne zugeben zu müssen, daß diese Verdienste etwas dadurch in Schatten gestellt werden mußten, daß man vielleicht etwas zu stark dabei germanisirte, und dabei etwas zu stark zentralisirte. Nur finde ich es sonderbar, daß gerade der Mann es war, der vor­­zugsweise germanisirte und zentralisirte, der rebt als eifrigster­ Ver­­theidiger des . . . (stürmisches Bravo und Heiterkeit). So viel ist gewiß, meine Herren, daß die Flamme des Unterrichts, diese­ Leuchte, in Gegenden getragen wurde und zwar wie es hieß, durch die verhaßte österreichische Regierung, wo man früher kaum das Christenthum kannte. Wenn Minister Thun nichts anderes, als die Pußtaschulen eingeführt hätte, so würde er dadurch gerechte Ver­­dienste auf die Anerkennung eines jeden patriotischen Ungars sich er­­worben haben. Es war Ihnen gestern, meine Herren, von einem Manne, der vorzugsweise mit den Verhältnissen des Handels und Ver­­i­ehr­s vertraut ist, hingewiesen worden, welche immense Kapitalien auf Kommunikationsmittel in Ungarn verwendet wurden. Das Land, wo früher die Kommunikation jenseits der Hauptstadt endete, denn es ist bekannt, daß man jenseits von West eine halbe Meile in einem Tage zurücklegte, dieses Land ist denn jegt nach allen Richtungen mit Straßen bedegt, und die Eingebornen des Landes, die früher nicht in der Lage waren, ihre Produkte zu verwerthen, werden, wenn sie gerecht sind, dankbar anerkennen, daß gerade dadurch­ der Werth ihrer Produkte vielleicht auf das Dreifache gestiegen ist. Welche unermeßliche Streben fruchtbaren Landes, die früher Sümpfen preisgegeben waren, durch die Thätigkeit und jene Energie der öster­­reichischen Regierung und ihrer Verwaltungsorgane ins fruchtbares Aderland umgestaltet worden ; das, meine Herren, wird jeder wissen, der das Gebiet der Theiß oder Körös oder Maros bereist hat. Ein Werk­­ von einer unermeßlichen­ Wichtigkeit, von­ einer unermeßlichen sozialen Wichtigkeit, das in andern Ländern, in andern europäischen Ländern zur Durchführung ein Menschenalter bedarf, wurde durch die Energie des Ministers, der gerade diesem­­ Gegen- Rande mit seltener Thatkraft sich widmete, in wenigen Jahren­ durch­­geführt + die Befreiung von Grund und Boden, die Grund­entlastung, und ig glaube dadurch, daß diese Maßregel we­­nigstens von Seiten des ungarischen Landtages, nicht der­­ Kritik»,un­­terzogen wurde, und daß die Judex-Curial-Kommission­ diese Partie des Staatslebens unberührt gelassen hat, dadurch, glaube ich, daß ein glänzendes Zeugniß der österreichischen Regierung geworden, daß sie diese Maßregel mit aller Thatkraft durcgeführt hat. Eine andere Maßregel von kaum geringerer Bedeutung, die Durchführung und Regelung des Avitizitätsverhältnisses,­ is auch in verhältnißmäßig kürzerer Zeit nur durch Österreichische Ner­vierungsorgane durchgeführt worden. Der ungarische Landtag des Jahres 1848 hat dem Prinzipe nach die Avitizität aufgehoben, mit diesem Prinzipe, meine Herren, ist aber noch sehr wenig­ gewonnen ; ein Prinzip muß durchgeführt werden, wenn es zur Wahrheit wer­­den soll, und die Durchführung dieser so schwierigen Maßregel ist auch in verhältnißmäßig kurzer Zeit und wie ich glaube, zur Befrie­­digung der Beiteiligten dur die österreichische­rer bewirft worden, so füge zur Befriedigung der Betheiligten, weil auch Pose Maßregel in keiner Weise, weder von Seite des ungarischen Lan­d­tages Judexkurial - Kommission irgend eine Anfechtung erlitten hat.­­ Wenn ich mir, meine Herren, das alles vergegenwärtige, was tu­ so eben so frei war, Ihnen vorzuführen, dann darf ich mit Recht mir sagen, daß die österreichische Regierung wenn sie auch absolut regiert hat, wenn es auch das ungarische Volk schmerzlich empfunden hat, seine konstitutionellen Freiheiten nicht ferne sein, wo von jenen Millionen von Leuten, die fleißig und arbeitsam sind, die den Werth der Arbeit zu schoßen vermögen, in dem Bürger- und Bauerstände in einer lauten Weise der abgetretenen österreichischen votum no Regierung doch nicht als eine Mißregierung hingestellt werden kann, und ich glaube, der Zeit­­punkt wird ein Vertrauens­­frund gegeben werden wird, 30 sehe daher in der That nicht ein, meine Herren, wenn ich alles das, was ich so eben zu schildern in der Lage war, überblide, woher denn der so entschiedene und so hartnädige Widerstand gegen die Annahme der Verfassung, der Beschikung des Reichsrathes von Seite des ungarischen Landtages, entgegengefegt wurde, und ich muß bekennen, daß ich zur Meberzeugung gekommen bin, daß auch darin nur jene hartnäßige Negation als Grund ange­­nommen werden muß, die am Ende dem ungarischen Volke bei sehr vielen trefflichen Eigenschaften eigen ist und durch Jahrhunderte von Seite jeder Regierung erkannt worden ist. Es ist bekannt, daß bei­­nahe jede Maßregel, die nur auf dem ungarischen Landtage von Seite der Regierung vorgelegt worden, auf den entschiedensten Wi­­derspruch gestoßen ist. Die ungarische Nation und insbesondere die ungarischen Korporationen haben von jeher das Prinzip der Nega­­tion in seltener Vollkommenheit geübt, und so will ich hoffen, wie es auch in früheren Zeiten gelungen­ ist, dieser Negation durc eine be­­harrliche positive Stellung, welche die Regierung behauptet, endlich Herr zu werden, daß es auch der österreichisten Regierung, wenn sie auf der eingeschlagenen Bahn ruhig und beharrlich verharrt, ge­­lingen wird, sie des Besseren zu Überzeugen und die Süßlichkeit der Insjtitutionen auch dem ungarischen Volke einleuchtend zu machen, gestern empfohlen worden sind, auf mich, ich bekenne es, nich­t den Eindrug gemalt haben , als ob sie zum­ Zweckk führen würden Meine Herzen! Der Herr Abgeordnete Dr. Smolka fin­det das Mittel , mit den Ungarn zur Verständigung zu gelangen, darin, daß man unbedingt dem Lande den Standpunkt des Jahres 1848 einräumt, den ungarischen Landtag vervollständigt und es dann abwartet, welche Theile und welches Maß seiner verfassungs­mäßigen Prärogative von Seite des ungarischen Landtages freiwil­­lig zum Opfer gebra<t werden. Ic bekenne , meine Herren, daß ich es im hohen Grade bedenklich finden würde, dieses Mittel anzu­­wenden. I< sage, derjenige ist glühlich , der im Resige ist und e ist non keinem gerathen worden, ein Haus freiwillig zu räumen, so lange er nur so glülich ist, sich in demselben behaupten zu können. Ich behaupte, daß derjenige General von allen Kriegskundigen es sehr schlechter Feldherr genannt werden würde , der eine vortheil­hafte Position aufgibt, um der möglichen Aussicht willen, sie vielleich den nächsten Tag mit Sturm zu nehmen , vielleicht um den Pre von zehntausend Leichen. Er wird besser thun, in seiner Positio zu beharren und es darauf ankommen zu lassen, ob er in derselbe angegriffen und daraus verdrängt wird. Das ist der Standpunkt den die Öösterreichisce Regierung einnehmen muß und einnehme wird, sich auf dem Gegebenen, auf dem Standpunkte des Gegebene und durch die Staatsklugheit Empfohlenen auf dem Standpunkt der Verfassung zu halten ; sie wird den Standpunkt nicht freiwilli räumen, um­­ vielleicht eine n Theil dieser Prärogative im Wege , Konzession von dem ungarischen Landtage als Geschenk wieder 41 empfangen, als Geschenk, das­ Diplom im Zusammenhang mit den unter demselben Datum erlas­­­­senen Handschreiben vor Augen zu behalten — und dem Patent vom 26. Feber der Unterschied der, daß während am 20. Ok­­­­tober das Prinzip selbst, die verfassungsmäßige Be­handlung und­ die Vereinbarung derselben mit der avitischen Verfassung in Aussicht gestellt wurde, ‚am 26. Feber o­h­ne die, nicht einmal versuchte Einwilligung oder " Vernehmung der Öefesgebung in dieser Hinsicht eine entscheidende Maßregel getroffen, und die Aufgabe des Reichstages blos auf die Berathung über den Modus der Wahl von 85 Mitgliedern be­­schränkt wurde. Wir haben das schwere­­ Geschoß des Herrn Ritter v. Schmerling so leicht­ aus dem Wege geräumt, daß wir bei den weiteren Argumenten uns nur kurz aufhalten dürfen. . Da suchen wir es z..B. gar nicht zu widerlegen, wenn von Neuem behauptet wird, die ungarische Verfassung sei durch die Debrecziner Beschlüsse verwirkt worden, — und mit noch größerem­ Gleichmuth könnten wir über die gr­o­­ßen Verdienste hinweggehen, welche die Bach'sche Periode sich um Ungarn erworben haben soll. Da­ die­­ Justizpflege in den abgelaufenen 12 Jahren hierzu­­lande „möglichst prompt“ geübt wurde , hören wir hier zum ersten­ Male, die Jahresberichte sämmtlicher Handels- und Gewerbekammern waren beharrlich ganz entgegengeseßter Ansicht; vom so sehr belobten Unterri<t wollen wir nur erwähnen, daß die Geschichte des Vater­­landes zu den verpönten Lehrgegenständen gehörte und von Lehr- -und Lernfreiheit nirgends eine Spur zu finden wars; auch die neuen Kommunikationsmittel werden uns in Erinnerung gebracht, als wäre es nicht Graf Stephan Sze<enyi gewesen, wer schon 1847 ein vollständiges Schienenneß für Ungarn entworfen, von dem bis zur Stunde kaum der vierte Theil ausgeführt worden, und als hätten wir alle etwaigen Verbesserungen nicht damit theuer genug bezahlt, daß wir an Steuern allein dem Bach'schen Regimente mindestens eine halbe Milliarde mehr entrichtet haben, als es unser vormärzliches Steuerausmaß mit sich gebracht. " Welches Verdienst schließlich die Bach'sche Regie­­rung um die Grundentlastung und Regelung der Avitizitätsver­­­­hältnisse in Anspruch nehmen kann, daß Beides von den 48er Ge­­regen angebahnt worden , ist hier männiglich bekannt, — und ebenso weiß hier Jedermann den Vorwurf zu würdigen, als wäre „„hartnältige Negation“ von unserer Seite die Ursache Gehen wir zu Herrn Dr. Kur­anv über, so sind wir ihm zunächst die Anerkennung schuldig, daß er es in offener Reichsrathsitzung erklärte ; er bemerke „mit Ver­­gnügen‘‘, daß die Anspielung der ministeriellen „Mitthei­­lung“ auf das „Recht der Eroberung kein Echo in der Adresse“ hat, also ein Zentralist von reinstem Wasser wagt es, das neueste Dogma der offiziösen Sphäre zu­ verleug­­nen.­­ Er bringt aber dafür eine völlig neue Waffe in den Kampf. Ihr erklärt, sagt er, die Debrecziner Beschlüsse als die Beschlüsse einer Minorität, die ein Diktator Euch aufprängte; nun, wer befreite Euch von dieser Diktatur ? Wer mußte zu diesem Eweche die größten Opfer bringen, wer mußte deshalb sich an die unheilschwangere, in ihren politischen­­­­ eingenommen, den davon gewesen, daß unsere Verhältnisse im Vormärz so lang­­­­sam vorgeschritten. Wer verschuldete es, daß wir kein Straf­­­­gefehlend hatten ? war es nicht der Widerstand in Wien, der die Sanftionirung eines Entwurfes hintanhielt, an wel­­­­chem außer Deaf unsere hervorragendsten Juristen gearbeitet hatten ? — Nein, die Argumente des Herrn Ritter v- Schmer= "ling ‚mögen die Bravo's ber Krisen im Abgeordnetenhause verdient haben, vor dem Forum der unparteiischen Geschichte werden sie als das erscheinen, was sie sind: Argumenta pro domo. . . ! MINT ! tum für ; 3 Und nun liegt mir ob — wenn, auch zu lassen. ! e­rt­sam e der t­e­X­n lex es tot Sr.­nen Oktober denjenigen Majestät empfohlen eine­­rebellische Nation zu zu Paaren empfehlen, , Herren, die haben , nicht nicht , wenigstens getrieben , nicht die Verfassung vom Jahre diese Nothwendigkeit zugibt zur Annahme dieser­­ : | von Gelte der ungariscen zu entbehren,

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