Pester Lloyd - Abendblatt, April 1865 (Jahrgang 12, nr. 75-98)
1865-04-08 / nr. 81
echlich von der Anwendung obiger Zustimmung ansges werden Diese Begünstigungen können denselben Staa Eieständlichen Gegenstände in nicht höherem Maße auch ,,sat»if.ssdhes·eeBeiträge zugestanden werd en. » 2 Net. TIL. bestimmt , dab vom 1. Juli ab gegenseitige BVerkehrserleichterungen auf Grundlage des freien Eingangs soher Naturerzeugnisse und des gegen ermäßigte Rolljäbe zu gestattenden Eingangs gewerblicher Erzeugnisse, eintreten. Demnach ist Oesterreich verpfldtet bei dem unmittelbaren Uebergange aus dem freien Verkehr des einen Gebietes in das andere für die in den Anlagen zum Bertrage A. (für den Eingang aus dem Hollverein in Desterreich) und B. (für den Eingang aus Desterreich um den Hollverein) bezeichnete Maarenteine, wesß. seine höheren als die hier bestimmten Eingangsabgaben zu erheben. Täht aber einer der beiden Theile während der Dauer des Vertrages Ermäßigungen in den Eingangszöllen der ee Maarten eintreten, so ist dem andern freigestellt, diese Wannen auf dem bezeichneten Zube nur gegen Ursprungseugnisse zuzulassen. Zollerhöhungen haben auf die vereinbarten Dertehtserleichterungen seinen Einfluß. (Art. IV.) Art. V. stipulirt : Wegfall der Durchgangsabgaben ohne Zunnebus und der Ausgangsabgaben mit Ausnahme von a) im Bollverein: : Pumpen und anderen Abfällen zur Rapierfabrikation ; b) in »Desterreich : Seilen und Häuten, Tumpen und anderen Abfällen zur Rapierfabrikation, Knochen und sonstigen thierischen Abfällen. Die bewilligten Ausfuhrsvergütungen dürfen über einen Grnd der Zölle oder inneren Steuern nicht hinausgehen. ·« « A . Art. VII. stipulier beiderseits Befreiung von Eingangs: und Ausgangsabgaben für Me: und Markwaaren, die nicht: in den Verkehr kommen (mit Ausnahme von Verzehrungsgegenständen) ; b).für Vieh, welches munerfauft von den Märkten zurückgeführt wird ; c) für Gloden und Leitern zum Umgieben, Wachs und Stroh zum Bleichen ; d) für Gewebe und Garne zum Walchen,, Bieihen, Walzen, Färben, Apvretiren, Bebruhen , Garne, Gespinnite zur Herstellung von Spisen, Häute und Felle zur Leder, und Pelzbereitung ; e) überhaupt für zur Reparatur , Bearbeitung und Bereilung der stimmte, in das jenseitige Gebiet gebrachte und nach Erreichung dieses Zweckes zurückkebrachte Gegenstände. Art. VIII. bis X. enthalten Bestimmungen zur Erleichterung der Zollmanipulation . und. ftipuliren ein. Zollkartell. (Anlage C.) — Die folgenden Artikel entsprechen ziemli genau den korrespondirenden im Federvertrage. Art. XXV. bestimmt, daß dieser Vertrag vom 1. Juli 1865 ab an Stelle des Vertrages vom 19. Juli 1853 in Wirksamkeit tritt und bis 31. Dezember 1877 in Giftigkeit bleibt. Dann heißt es : „Beide Theile behalten sich vor, über weiter gehende Verkehrserleichterungen und über mögliche Annäherung der beiderseitigen Zolltarife und demnächst über dietrage der allgemeinen Zolleinigung in Verhandlung zu treten. Sobald der eine von ihnennen für die Verhandlung geeigneten Zeitpunkt für Gefommen erachhtet, wird er dem anderen seine Vorschläge machen und werden Kommissarien der vertragenden Theile zum Behufe der Vers bandlungen zusammentreten.“ « Es wird beiderseits anerkannt,daß die Autonomie eines jeden hers vertragenden Theile in der Gestaltung seiner vollen Handelsgesebgebung biedwurd nicht bat beshränft werden wollen. Ark. XXVI. und XXVII. enthalten formelle Bestimmungen. Bezüglich der Kodifikationskommission, welche in den sebten Wochen bei der kön. ungarischen Hofkanzlei Berathungen pflog, Lesen wir im , Bécsi Hiradó" : Die kommissionelle Konferenz, welche von Zwed hatte, ein ungarisches Zivilgelesbuch auszuarbeiten, (und nicht, wie einige Blätter behaupteten, den österreichischen Koder den ungarischen Verhältnissen anzupassen, oder die ungarischen Geseche nach dem “österreichischen Koder zu modifiziren), hat nach Beendigung ihrer Vorarbeiten heute, am 7. desı unter dem Borfite des Vizehofkanzlers Be fe ihre fette Eisung gehalten, und ist aufgelöst worden." Aus Karlomis vom 6. b. wird der „Gener.-Korr.“ gemeldet, Giestern wurden die Petitionsentmürfe gelesen, heute der Kongresn feierlicher, Messe geschlossen. Im Namen des Kongresses wird die allerunterthänigste Dantragung an Se. Majestät ausgesprochen. Viele Deputicte sind bereits abgereist. Morgen (Freitag) soll in der Synode die Bischofswahl für Karlstadt stattfinden. Die „Narodni Lifty” in Prag wollen das bestimmt auftretende Gerücht vernommen haben, daß an die Stelle des Grafen Belcredi, dessen Eintritt ins Ministerium für ganz sicher gehalten werde, der jebige Statthalter von Schlesien kommen soll. — Der Prager „PBolit.“ wird aus Wien geschrieben : „Allem Anfcheine nach werden die Finanzverhandlungen bis in die erste Hälfte des Monats Mai andauern ; dann erst kommt der Berger sche Antrag über den §. 18 ins Plenum des Hauses, und dies dürfte der Wendepunkt für das gegenwärtige Ministerium sein.” In Schlan in Böhmen starb vor 14 Tagen der Amtsdiener B., welcher (den Nar. Lilly zufolge) sein ganzes Vermögen im Betrage von circa 3000 fl. Sr. Majestät dem Kaiser vermachte. Der Erblasser war unverheiratet und hatte in seiner Jugend bei der kaiserlichen Garde gedient. Ollendorff, der bekannte Verfasser der vielen Grammatiken moderner Sprachen, ist am 4. d. M. in Paris gestorben. Der traurige Unfall in Sziget: Mornostor, von dem wir im heutigen Morgenblatte nur ges rüchtweise berichteten, hat leider seine Betätigung gefunden. At erhalten nämlich aus dem benabarten St. Endre folgende Mittheilung : St. Endre gegenüber befindet sic) das auf der Insel gelegene, beiläufig 1000 Einwohner zählende Dorf Sziget: Voıofter Da die Weingärten dieser Insassen sic) auf der 67. Exdreer Seite zum Theile auch innerhalb des Hotters dieser Ditichart befinden, so begeben sich dieselben des Morgens zur Bestellung der nöthigen Arbeiten an das gegenüberliegende Ufer, um exit des Abends zuräczufehren. Am Ő. o. M. Abends gegen 7 Uhr geschah es nun, dab die Leute nach verrichteter Arbeit sich auf die Heimfahrt begaben. 36-38 Menschen drängten sie in den nicht im besten Huflande befindlichen Kahn, der außerdem mit Holz und Arbeitsgerätbchaften beladen war, so daß er blos in einer Höhe von 5 300 aus dem Wasser tauchte. Als das Bot in einer Stelle von heftigerer Strömung gerieth, hatte es bereits so viel Wasser in sich aufgenommen, daß es dem Unterfinfen nahe war. Die Gefahr stieg auf 003 Höchsite, und die Unglücklichen gelangten zu der Ueberzeugung, dab sie rettungslos verloren seien. Er herzerspütternnes Geldfrei vermochte seine Neitung zu bringen. BYo8 6—8 Wendhen gelang es schwimmend das Ueer zu erreichen, die Anderen fanden in den Wellen ihr Grab. Die St. Enpreer Aerzte, die Herren Dr. Knoll und Eizler, erschienen bald auf der Stätte des Unglücks, um, wo er möglich, sie an das Ufer Gebrenpten ins Leben zurückzurufen. Bis 10 Uhr Abend 3. wurden bereits 15 Leichname aufgefunden. Die Bestürzung in dem nieloorfe Tann eher gedagt als beschrieben werden, 5 Wien, 7. April. Es wird uns versichert, hab — wahrsgeinlich aus der besten Hälfte des Dienates März — eine Anhtrusition an die Gesandten Ruß, Lands an den veutschen Höfen ergangen ist, welche denselben nochmals den Standgunst der russischen Regierung in der Herzogthhümerfrage ausführlich darlegt. 63 soll betont sein, daß Rußland entiloffen sei, in der buchaus reservirten Stellung zu verharren, welche es sich dur die Webertragung seiner Rechte an den Chef des jüngsten Zweiges seines Hauses (am Divenburg) auferlegt, und daß es die Hoffnung hege, es werde die Einsicht und die Mäßigung jeder einzelnen deutlichen Regierung derjenigen Lösung eine bereitwillige Mitwirkung leihen, welche mit Fernhaltung aller partikularistischen Tendenzen und unter voller Wahrung der berechtigten Einflußnahme des Bundes, die mur zu lange ihhon nijene ‚ .. :