Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1865 (Jahrgang 12, nr. 226-250)
1865-10-26 / nr. 247
» (Die einzelne Nummer kostettkr.n.W.) Kaschau,24.Oktober.Se.ExzellenzBischof ähry hat heute das kön.Einberufungsschreiben zum bevorstehenden Reichstag erhalten.Se-Exzellenz wird jedoch schtierlich an den Berathungen des Reichstages teilnehem,in dem er sich genöthigt sah,wegen seines Augenleidens in den Dispens vom persönlichen Erscheinen aus dem Reichöage nachzusuchen. Its-Die bevorstehende Ernennung des Grafen Pejacswvice zum kroatischen Hofkanzler gilt dem»PestiNaple«als ein neuer Betweis,dass die Regierung bestrebt sei,sich mit ännern zu umgeben-die ihre Prinzipien theilen.Wenn das jetzige Ministerium,—meint,,Naple««,—den Auögt»ich nicht nur zwischen den großen Ländergruppen,sondern auch zwischen den Vöttern herstellen wolle,die unter der Krone des heiligen Stephan leben,so beobnige es auch für die kroatische Kofkanzelei Männer,die zu der,dem Ausgleich zwischen Ungarn und Kroatien anstrebenden Partei zählen«Auf die Hetzereien,welche die zentralistischen Feinde des Ausgleiches Kroatien gegenüber anzuwenden siehen,bemerkt»Naple«,daß der kroatische Landtag weder aus den unseren noch auf den Rath eines Anderen anstehe,um bezüglich seiner wichtigsten Interessen und seiner Zukunft rationelle Beschlüsse zu fassen. Die Wahlprogramme,t welche in den letzten Tagen uns zu gelangen bieten so manches Interessante:über die gemeinsamen Angelegenheiten,die Gleichberechtigung der Konfessionen,Freiheit des Bodens ist manches Wort in dens selben enthalten,das die Aufmeksamkeit auffiel-zieht-Im Nachstehenden versuchen wir es,die bedeutsameren dieser Stellen hervorzuheben: Tury Samuel,im Hajdukendistrikt,sprach sich gegenüber den Wählern von Szoboplö,Hadház und Vämoss Pörcs, über die gemeinsamen Angelegenheiten folgendermaßen aus: »Mein Verlangen ist,die Fundamentalgesetze unseres Vaterlandes,die pragmatischeg Sanition,den G.A.1790,x.und die 1848er Gesetze nach ihrem vollen Wesen aufrechtzuerhalten, und sie den Anforderungen der Zeit entsprechend derart weiterzuentwickeln,daß bei der konstitutionellen Behandlun der gemeinsamen Angelegenheiten sowohl die Großmachtstellng und Defensivkaft der Monarchie wie auch unsere nationale Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Wenn die Gesetzgebung bei der Weiterentwicklung der pragmatischen Sanktion und der 1848er Gefege feststellen würde, wie diese Soldatenngarn durchschnittlich und periodisch zur Vertheidigung und zur Wahrung der Grossmachtstellung der Gesammtmonarchie in Friedenszeit zu stellen verpflichtet sei,und auch den verhältnismäßigen Antheil der Auszüstungssunt-Bewaffnungskosten sowie der Kosten an den Ausgaben für Diplomatie und Zivilliste,und ebenso auch im Falle eines Krieges den Fall zu Fall dem Erforderiipa etnäss bestimmen würde, wenn feiner,laut Bestimmung der Gesetzgebung,die nationale Regierung sowohl das Rekrutirungswesen wie auch in Friedenszeiten—das Verpflegs-und Bequartierungswese und auch die Eintreibung der s zu bestimmi sciden Beitragenz besorgen würde,wenn eine jährlich zu wählende Reichsteigttommission im Vereine mit einer solchen aus der anderen Hälfte der Monarchie das Vertheidigungssystem kontrollrte und wenn endlich diestellenavancenientnindennnaaristden Regijnentern durch den König unter Kontrasignirung des ungarischen·Kriegsministers erfolgten könnte nicht an diese Weise die Berthellisungsfrage der gemeinsamen Monarchie, sowohl der Grshmasttelung der Monarcie wie unserer Unabhängigkeit entsprechend gelöst werden ? Hieraus folgt, daß ich — abgesehen von der Großmachtstellung der Monarchie — die volle Selbstständigkeit der Gefeggebung und der nationalen Regierung unseren Vaterlandes beanspruche; wie ich denn auch mehrere Zweige des Finanzwesens , als : das Keongütern, vom Sal; Hány iR vaterländifhen Gintommen aus ven Staat3- und unoben edlen Wietallen dem Nechtöge- Regierung erhalen will. Göemegi erklärte seinen Arader Mählern gegenüber unter Anderen: : „Es gibt eine Frage, deren Lösung im Geiste der Gerechtigteit und Brüderlichkeit, die Aufgeklärtheit unseres Jahrhunderts , unsere nationale Ehre und unser Sntsweise fordert, welche Frage übrigens, wäre die Nation von dem Gebiete der Aktion nicht verdrängt worden ,den längst nach den Storkerungen der Gerechtigkeit gelöst wäre. Diese Frage ibie Befeitigung der legten Reste des Religionshaffes, die Absgaffung bei der Kränfung oder Entziehung von Mechten wegen der Religion. 930 mire Ihrer Freundschaft unmürbig, spräche ich er nicht deutlich und entschieden aus, dab der Becht und die Ausübung von Meliten an keine Religion ebunden sein kann, und hak man Niemanden an nur bes seinsten der Rechte seiner Religion megen bersuchen kann, Gutopa siebt auf und, meine Herren, diese Gerechtigkeit müssen wir üben und können wir die ohnedies fon zu lange unterbliebene Schlichtung biefer_ Angelegenheit nicht ‚länger imehr verschieben und wollen wir sie auch nicht mehr verschieben !" Halák Balthasar, im Dabaser Wahlbezirk, Vester Komitat, punktirt in seinem Programm die privatrechtlichen Forderungen dabin: 1. die in den 1848er Gefegen nievergelegten demokratischen Ideen sind meiter zu ent:win und es sollen demnach die belebenden Strahlen ver Gleichberechtigung sich über Ale ohnehinter. Ihieb de8 Glaubens unddberflationalität, ergiehen ; — 2, meil, so wie nur der persönlich, freie Mensch seine sittlice Kraft auf die höchste Stufe zu bringen vermag, eben so auch nur der freie Boden mit möglichstem Cr tag Zultivist werden kann, und weil auf diese Weise, durch Berwerbung des Nationaleigentums, des bisher grobentheils sehlecht fultivisten Bodens, das öffentliche Vermögen, welches auch eine Grundlage der Kultur it, erhöht wird , darum wünsche ich, daß das, was der G.-A. 1848 : IX durch Abschaffung des Urbariums begonnen, (die Freimachung des Bodens) unch auf zehentpflichtige Weingärten, Rodegründe, ja auf Alles, was no jecht unter gutsherrlichem Rechtetitel besteht, genen billige und — wie hier beim Urbarium der Fall war , duch das Larıh zu leistende Entschäiigung ausgedehnt werde, und daß auch diese Dinge Gigenthum der gegenwärtigen Reicher werben. Graf Béla Keglevich veröffentlicht im „Kon“ folgende „Erklärung“ an seine Wähler in Monor: „Mehrere Wähler aus Gemeinden, die zum Monorer Wahlbezirk gehören, haben mich aufgefordert, hab ich, als der von ihnen aufgestellte Reihetagskandidat, in ihrer Mitte erscheine. Meinem Grundlage gemäß, halte ich den Ast der Deputittenwahl für eine so sehr nur von dem freien Woltwillen bedingte vertassungsmäßige Nechtsmusübung, haß ich jede wie immer geartete materielle oder moralische Iniiirung von außen nur für eine, die geiegliche Freiheit Hörende Einmischung ansehen muß ; und demzufolge bin ich genöthigt , für Die hochgeschähte und auszeichnende Sin , welcher ich nach den Mehlen Folge zu leiíten für meine Pflicht alten merbe , jebt Gesekgebung und