Pester Lloyd, Oktober 1867 (Jahrgang 14, nr. 230-256)

1867-10-01 / nr. 230

“ 94 b. Der Reichstag. eft , 30. September. Unter günstigen Auspizien nimmt der Reichstag wieder seine Situngen auf. Die nicht langen, durch die Verhältnisse hinreichend motivirten parlamentarischen Ferien sind durch seinen Zwischenfall getrübt woren, dent man eine ernstere Bedeutung beizulegen vermöchte. Wie der Friede nach Rufen, so ist auch der Friede im Innern des Landes aufrecht erhalten geblieben und, nichts mündet an, daß das Vertrauen in das Wirken des Reichstages abgenommen, die Anerkennung seiner bisherigen Leistungen sich vermindert habe. Alles ruft ihm zu, auf der Bahn zu beharren, die er mit so vielem Clyde betreten hat. Was dem Reichstag bei seinem Wiederzusammentritte sich gleich­sam als erster Gegenstand der Tagesordnung darbietet, ist ein Erfolg. Die nach Wien entsendete Negrikolarreputation hat ihre Mission erfüllt und der Reichstag Tamm zur Prüfung der Präliminarien schreiten, welche die Grundlage für den Abschlus 9­ 8 finanziellen Ausgleiches bilden sollen. So ist die Unter­brechung, welche die Session erfahren, durch eine Thatsache gek­­ennzeichnet, deren Wichtigkeit nicht neuerdings hervorgeho­­ben zu werden braucht. Die durch die beiderseitigen Deputa­­tionen getroffene Vereinbarung ist ein günstiges Zeugniß für die Vebenefähigkeit der 1867er Gefee ; ist eine wesentliche Be­­festigung des dualistischen Prinzipes als Basis für die konsti­­tutionelle Reorganisation der Monarchie. Dem Reichstag bleibt es nun vorbehalten, die Präaliminarien des finanziellen Ausglei­­ches in einen unverbrüchlichen Vertrag umzuwandeln. Ueberflüssig wäre es, aus diesem Anlasse lange Mahnun­­gen­­ an den Reichstag zu richten. Um den z­wei Jahren seiner Thätigkeit hat er hinreichende Proben davon gegeben, daß weder der politische noch der parlamentarische Geist der Nation er­­storben ist. Auch nicht den Schein des Rechtes hätte der Borz­wurf für sich , daß die nationale Vertretung die Bewegung der Zeit nicht verstanden habe. In den Räumen des Parla­­ments fand jenes verbütternde,, zum Stillstand verurtheilende System sein Unterkommen, das, den einmal adoptirten Stand­­punkt festhaltend, alle Veränderungen, die si rings umher­voll­­ziehen, negirt. Szene Utopien,, welche nur phantastischen An­­schauungen ihre Entstehung verbaufen , und welche sich nie zu fruchtbaren Schöpfungen der Wirklichkeit entwiiceln können, fanden im Neichstage nur wenige Anhänger. Wir halten es für unmöglich , daß der Neichstag bei Prüfung der zwischen den Deputationen getroffenen Vereinbarung seiner bisherigen, vom Geiste der Vaterlandsliebe und der Mäßigung geleiteten Volitis untreu werde und den Feinden des Ausgleichs eine Handhabe für ihre Bestrebungen biete. Die Quotenvertheilung, wie sie die Deputationen mit Einverständniß der beiderseitigen Regierungen festgestellt haben, ist fortwährend der Gegenstand heftigster Angriffe einflußreicher Wiener Organe. Man macht es dieser Vereinbarung zum Vorwurfe, daß sie Ungarn über­mäßig begünstige, alle Lusten auf die Schultern Cisleithaniens wälze. Bei der Schlußabstimmung der reichsräthlichen Aus­­gleichsreputation hat Sch. von Plener ein difsentirendes Votum eingereicht, in welchem er nachweist , daß Ungarn zur Staats­­sehuldenlast nach der neuen Vereinbarung nicht einmal 21 Proz­­ent beitrage. Wir erscheinen auf diese Weise in den Augen der cisleithanischen Benollierung als­ die Begünstigten, die Pri­­vilegirten.. Man sagt Ungarn an, das es das Gefühl der Billigkeit und der Gerechtigkeit verloren habe. Diese bittere und leidenschaftliche Polemik mag beweisen,, daß es in Cis­­leithanien noch viele Leute gibt, die für den Ausgleich nicht das richtige Verstänung haben ; aber sie ist auch ein Finger­zeig für den Reichstag , das­ Werk der Deputationen nicht ab­­zulehnen. . Jene heftigen Angriffe mögen auch dem Lande zur Beruhigung dienen, daß die ungarische Deputation bei ihren Konzessionen die richtige Grenze nicht überschritten hat. Der Reichstag wird weder den Vorwurf der Umhilfigkeit auf sich laden wollen, noch kann es seine Absicht sein , den Nei­dern Ungarns durch Ablehnung des finanziellen Ausgleichs eine Genugthuung zu bieten. Der Reichstag wird zu dem Werke, das er geschaffen, auch den Schlußstein sehen und in der Frage des finanziellen Aus­­gleichs jenen politischen Takt nicht verleugnen, wen er so name­hafte Erfolge verkauft. Aber wean der Reichstag einerseits dazu berufen ist, einen bereit Hochragenden Bau unter Dach und Fach zu bringen, so beginnt andererseits mit der Periode, die noch vor ihm liegt, auch eine ganz neue Phase seiner Thätigkeit. Er betritt ein neues Gebiet, wo er noch Großes zu leisten hat und das Land Großes von ihm erwarten darf. Bis zum Augenblicke der Krö­­nung hatte der­ Reichstag daran zu arbeiten, daß die Verfas­­sung des Landes einigermaßen sichergestellt werde, das unan­­tastbare Recht Ungarns wieder zur allseitigen Anerkennung ge­­lange. Er mußte gleichzeitig dafür sorgen, dieses Ziel praktisch erreichbar zu machen und er mußte zu diesem Zi­ede die Forde­­rung der Unabhängigkeit Ungarns mit den aus dem Fortber­stande der Monarchie sich ergebenden Erigenzen in Einklang bringen. Bei dieser hehren Aufgabe traten alle anderen Fragen in den Hintergrund. Unaufschiebbar waren auch jene Maßre­­geln , welche in einer Uebergangsperiode­ unvermeidlich sind, welche, wie beispielsweise die Entheilung außerordentlicher Bot machten an die Regierung, allein es ermöglichten, den Weg vom Provisorium in den gefeglichen Zustand zu und zu finden. Exit­jet daher gewinnt der Reichstag Zeit, Hand anzulegen an jene wichtigen Reformen , deren Durchführung das Land so sehnsüchtig erwartet, weil sie allein die Wohlfahrt des Landes zu­­ begründen, die lange Periode des Stillstandes in Betgeffen­­heit zu bringen vermöchten. Die Unabhängigkeit einer Nation wird vorzüglich dadurch gesichert, daß sie Über­reiche materielle Hilfsquellen gebietet und sie zu benügen versteht. Wie wäre dies aber zu erreichen ohne kräftige Innitiative der Volfsvertretung auf allen Gebieten, ohne eine erleuchtete freisinnige Gefeisgebung. Die Hohen Errungenschaften, bei welchen der Reichstag das her­­vorragendste Verdienst beanspruchen darf, sollen durch­ ihn auch praktisch verwerthet werden; er soll den Scha, ben er gehoben, auch in seine Münze umprägen.. Wie er der Gesammtheit zu ihrem Rechte, so soll er dem Einzelnen zu den Wohlthaten verhelfen, die er vom Staate als Errat der individuellen Rei­stungen fordern kann. Keine Schuld mahnt in dieser Beziehung dringender zur Heimzahlung, als diejenige, welche ihren Rechtstitel aus dem Prinzipe der Gleichberechtigung der Religionen schöpft. Be­rechtigkeit und Humanität, die Ehre der Nation und das Sin­­teresse des Landes — Alles mahnt uns, nicht länger mit der Erfüllung einer Pflicht zu räumen, die uns um so weniger als eine fast erscheinen darf, da wir ja nicht Fremden, sondern den eigenen, patriotisch fühlenden Söhnen des Landes gerecht wer­­den sollen. Nicht länger dürfen wir es dulden, dag ein nicht un beträchtlicher Theil der Benöfferung dem Geiste unserer Institutionen zutiider der unentbehrlichsten echte beraubt sei. Die Gefege von 1848 haben die Vorurtheile und die Privile­­gienwirthschaft des Deittelalters vernichtet ; warum sollten wir uns nicht beeilen, in dem einen­ Punkt der religiösen Gleichbe­­rechtigung, die Lade der 48er Geseke auszufüllen ? Handelt es ss ja nicht darum, einem unbekannten B Prinzipe, einer neuen Ueberzeugung Eingang zu verschaffen, sollen wir ja vielmehr nur die Intentionen in die Wirklichkeit übertragen, von denen alle Befferdenfenden, ja alle Urtheilsfähigen in unserer Mitte durchdrungen sind. Ohne den langjährigen Stillstand unseres Verfassungslebens wäre ja auch die lästige Schranke längst ge­­fallen, welche, wü­rde die­­ Vaterlandsliebe nicht alle Unterschiede ausgleichen und über jede Kluft eine Brücke­ bauen, einen Theil der Bevölkerung von der Gesammtheit der Nation trennen müßte. Mögen doch die wenigen Gegner der Gleichberechtigung der Religionen bedenken, daß mit der Annahme und Durchfüh­­rung dieses Prinzips, nicht ein Merk geschaffen wird, das etwa ausschließlich einer einzelnen konsessionellen Miraffe, Tendern­ ein solches , das der Gesammtheit, dem ganzen Lande zu Gute kommt. Die Sache des Fortschritts ist ein Allen gemeinschaft­­liches Interesse., a tote Am Schon einmal Hart am bes Grenzen ded kirchlichen Gebiets befinden, so­ll es wohl nicht unpassend, von der Schulfrage, vom der Hebung und Befreiung des Un­terrichts zu sprechen. Der Kultusminister selbst hat die in bies­­er Beziehung bestehenden Mängel anerkannt und sich mit einen Freimuth darüber ausgesprochen, der seinen Zweifel an beim Krufte seiner Absichten aufkommen läßt. Wir möchten nicht einmal den Schein ertreden, als wollten wir eine Frage urgi­­ven, deren Dringlichkeit sich von selbst ergibt. Wir wissen nicht, inwiefern der Reichstag Gelegenheit finden wird, sich über die wichtige Frage auszusprechen. Aber wir greifen dem parlamen­­tarischen Botum nicht vor , wenn wir von der Vorauslegung euggehen , dag die ungarische Volfsvertretung nur den einen Stundfa als maßgebend betrachten wird, dag die Entfinclung des Volgunterrichts der wesentlichste Hebel des nationalen Fort­schrittes ist.­­ Ein Gegenstand, der die Thätigkeit des Reichstages wäh­­rend der nächten Zeit vorzugsweise in Anspruch nehmen wird, it der Ausbau des ungarischen Eisenbahnnetes. Ueber den Nasen der Eisenbahnen sprechen, hieße eben so viel, als die Nothb­endigkeit des Sonnenlichts für das Erdenleben beweisen wollen. Die Rauch- und Dampfwolle, welche die eilende Loto­­motive durch das Land trägt, ist der Sendbote des Fortschritts. Die Eisenbahnlinien sind die Straßen, auf denen der Wohl­­stand seinen Einzug hält. Der Reichstag wird in kurzer Zeit dem Lande in seiner ganzen Ausdehnung jene unschätbare Wohlthat rascher und leichter Kommunikationen sichern , die ung ein absolutistisches und antinationales Regime allzu lange vorenthalten hat. Und so könnten wir fortfahren und noch eine Reihe von Arbeiten aufzählen, die der Reichstag zu vollbringen hat. Die Ministerien waren nicht mässig ; fast in allen Ressorts sind Vorlagen vorbereitet. Das Finanzministerium hat die Anleihe negotiert, um die Durchführung der vom Kommunikationsmi­­nisterium beantragten Eisenbahnlinien zu ermöglichen. Das A­ustizministerium hat die nothwendigsten Reformen auf seinen Gebiete vorbereitet ; ein, wie wir Hoffen wollen, den kommer­­ziellen und industriellen Imteressen Rechnung tragendes Han­delsgesetz ist in Angriff genommen und wahrscheinlich wird der Reichstag seine Zustimmung zu einem Wehrgefege geben, in welchen begrüneten Vermuthungen zufolge die nationalen Wü­n­­sche mehr Berücsichtigung finden werden, als vorurtheilsvolle Gegner des Ausgleiches fest annehmen. Auch ohne einem andebingten Optimismus zu Huldigen, darf man der wiederbeginnenden Thätigkeit des Reichstages mit den Gefühlen der Hoffnung und Ermuthigung entgegensehen. Es ist sein geringer Vortheil, daß er das streng praktische Ge­biet der Gefäßgebung betreten kann. Dank einer laufendjähri­­gen konstitutionellen Vergangenheit brauchen wir nicht erst, wie unsere westlichen Nachbarn, die Grundlagen des Parlamentaris­­mus zu schaffen, Brauchen und nicht erst die Regeln der par­lamentarischen Regierungsform und der Parteibildung einzuprä­­gen. Dn festen unverrüdbaren Formen bewegt sich bei uns das parlamentarische Leben. Können wir uns auch nicht über die vielen, noch zu besiegenden Schwierigkeiten täuschen, so trö­­stet uns doch Die Ueberzeugung, daß es wohlorganisirte Kräfte sind, denen das Schicksal das große Werk der Regeneration des Baterlandes anvertraut hat. or RE = Heute Nachmittag hat im Deckflub eine Partei» fonferenz stattgefunden. Wie wir hören, einigte man sich über die Wahl jener aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission, welcher die auf die Eisenbahnanleihe bezüglichen Details vorgelegt werden sollen. Die Wahl der Konferenz fiel zumeist auf jene Mitglieder, welche der nach Wien entsendeten Regnikulardeputation angehören. Hierauf machte der Ministerpräsident Graf An­hräsfy der Konferenz, eine Mitthei­­lung über die dem Reichstage zu machenden, auf den­ finanziellen Aus­­gleich bezügligen Vorlagen und erwähnte bei diesem Anlasse, daß die Delegationen bereits­ binnen vier Wochen zusammentreten dürften und daß während der Thätigkeit derselben die Legislative nicht vertagt wer­­ den, fordern ihre Arbeiten in ven Sektionen fortjegen foll. Aus dem Unterhanfe. Heft, 30. September. Ueber den Verlauf der Heute Vormittags abgehaltenen Sikung des Unterhauses Haben wir im Abendblatte bereit ausführlich berichtet und tragen wir, nun das Verzeich­­niß jener Betitionmen nach, die während der dreimonat­­­igen Unterbrechung der Unterhausfiungen eingelaufen sind . Aus dem Neograder Komitate sind mehrere Gefuche eingelaufen, warin gebeten wird, daß das bei Tarnócz aufgefundene Betrefatt, wiel­ es ungefähr­ 900 Zentner schwer ist, in das Nationalmuseum über­­bracht werde. Die Petitionskommission FR diesen Gegenstand schon frü­­her dem Unterrichtsministerium zuge­wiesen, welchem die öffentlichen An­­stalten untergeordnet sind. Dieses Ministerium hat vorläufig die Er­­richtung eines Nothdaches angeordnet, damit das Petrefakt, weilen Über­­führung 15.000 fl. beanspruchen würde, gegen die ungünstigen Einflüsse der Witterung geschübt werde. Die neuerdings eingelaufenen Gesuche werden der Petitionskommission mit dem Bedeuten zugeiriefen, daß sie diesbezüglich, mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse, dem Haufe einen neuen Borschlag unterbreiten möge. — Das Arader Komitat bittet um legislatorische Lösung der Nationalitätenfrage, jedoch unter Wahrung der Territorialintegrität Ungarns. — Remplin um Gá 1­03 bitten um baldige Regelung der Munizipien auf den Wege der Lex­­islative. — Das Sárojer Komitat bittet, daß die Distriktstafel auch ferner in Eperies gelassen werde. — Das Abaujer Komitat petitionirt um Verlegung des Appellationsgerichtes nah "K­afdau und dies umso m­ehr, da die Stadt Kajdau die erforderlichen Loyalitäten un­­entgeltlich zur Verfügung stellt. — Das Baranyaer Komitat uns­terstügt die obige Bitte. — Das Arpaer Komitat bittet um Wie­dereröffnung der Salgbergiverse von Polhora, Szlanicza und Babiagura. Sáro 38 beansprucht, daß nicht blos die Vizinalstraßen, sondern auch die Landtraßen der Zurispiktion der Komitate untergeordnet wer­­den sollen. — Debreczin bittet um Ausbau der Eisenbahnlinie Debregin­-Szatmár-Sziget und um P Veriwerfung der projektivten Linie Serened-Sziget. — Die Komitate Marmaros und Szatmár , sowie der Kövárer Distrikt , ferner die Städte Szatmár-Nemethy und Nagybanya verwenden si­ebenfalls für den baldigen Ausbau der obigen, von Des­bregzin befürwworteten Linie. — Lorenz Mayer, Hofkaplan und Re­ligionslehrer der Faiserlichen Kinder, bittet um das ungarische Indigenat. — Martin Rózsang­i unterbreitet einen Plan für Neorganisirung der Glomentar­ und M­ittelfeulen. — Die Volksschullehrer des Árvaer Komitates petitioniren um Neorganisirung des Volksunter­­richtes, sowie um bessere Detirung der Volksschullehrer. — Die Gemein­­den Ched, Écseg, Muzsle, Kozard, Nana und Kicsend bitten um Auf­­hebung des noch bestegenden Urbarial: und Meinzehentes. — Die Stadt Erlau bittet, waß ihr ein Drittel des­­ Verzehrungssteuerpachtes nach­gelasfen werde. — Die Gemeinde Glo­sen bittet um Abänderung eines Urtheils der königlichen Tafel bezügli­chrer Grenzangelegenheiten. — Sony 3 uh 3, Buchbruder in Neusas, bittet um Enthebung vom Ertrag der Kaution. — Emerich Horváth bittet um Entlassung aus dem Gefängniß. — Davor Grünhut aus Körmend petitionirt um Abhilfe vor Unbill, die ihm durch den dortigen israelitischen Gemeinde­­vorstand zugefügt wurde. — Jakob Márton aus Pollegtelet bittet um M Wiedereinregung in das duch ihn angesaufte Schanfrecht und um Schadenerfab. — Theodor Simay aus Debreczin fordert als Schaden­­erlag für 180 Mastlappen , die er im Feldzuge von 1849 lieferte, 19.850 fl. — Franz Salatos aus dem Udvarbelyer Stuhl bittet um Abänderung des Urtheiles in seinem Urrbarialprozesse gegen die Witwe des Joseph Szombatfaloy. — Die Witwe des Franz Lu­s­tavßf £y aus Best­petition ist um Auszahlung von 1598 fl. als Crlag für Militärequipirungsgegenstände, die bei ihr im Jahre 1849 durch die Gensdarmerie fonfizzirt wurden. Der gewesene Honvéd,Offizier Josepp Horváth bittet um eine Anftelung und um unentgeltliche Erziehung seines achtjährigen Sohnes. — Mar Berzeviczy aus Kalkau bittet um Abänderung des Ur­­theiles in seinem Prozesse gegen Eleonore Berzeviczy, wegen Berichtigung des Grundbuches anhängig gemacht. — Joseph Daurer unterbreitet einen Plan für Einlösung der Korjuth:Stäten. — Die Witiwe des Jo­­seph Guggenberger aus Perbenyik bittet um Auszahlung von 24 Verarialanweisungen vom Jahre 1848, sowie der entsprechenden Bin­­sen. — Sem­ih Schmeiger fordert die Auszahlung von 36,932 fl., welche Summe er auf Grund eines dur seinen Vater mit der Kron­ berschaft Diós­ Györ im Jahre 1827 abgeschlossenen Pachtvertrages bes­anspruch. — Einige Mitglieder der Turóczer Komitatz­ommission beschweren sich über die legte Komitatsrestauration und bitten um Ab­­hilfe. — Die Stadt Gyöngyös bitte, dab bie Hatvan : Miskolcer Eisenbahn über Gyöngyös,Büspölt geführt werde. Die oben angeführten Petitionen wurden ohne Ausnahme der Petitionskommission zur Berichterstattung zugewiesen,­­ , anderen Gesimden unmöglich zuí­rde , so steht er benm Seitens­­­führer frei, vor der Urtheilsfällung an dessen Stelle um die Einvernahme eines anderen oder mehrerer anderen Zeugen zu bitten. Kein Zeuge ist verpflichtet, solche Fragen zu beantwors­ten, auf die er ohne Beziehung seiner Ehre oder seines Suter­esses nicht Antiwort ertheilen kann. Schließlich hat der Entwurf die derzeit in jedem Prozesse angeordnete zeitraubende Tansa­­gung zur Erstattung der Bemerkungen über die Zeugenaussa­­gen auf den Fall besehräatt , daß die Parteien dies wünschen und ihren Wunsch bei Gelegenheit der Zeugenvornahme aus­­sprechen, da die Erfahrung lehrt, daß in vielen Fällen derarz­tige Tagratungen gar nicht abgehalten werden, somit die Zeit nur u­ni verloren geht. Der Entwurf einer neuen Zivilprozess­ordnung. VIII. L. B. 99eff, 30. September. Der vierte Titel handelt von den Beweismitteln im Brozesse. Der Be­weis­buch Geständniß wird kurz dahin zusammenge­­faßt (8. 112), daß jede Behauptung, die man vor Gericht oder außergerichtlich eingestand, fir wahr zu halten ist. Wie es sich mit dem sogenannten qualifizirten Geständ­­nisse rechtlich verhält, wird nicht angegeben, und wäre diese Lücke jedenfalls nachzutragen. Der Beweis von Urkun­­den ist ausführlich geregelt. Den öffentlichen Urkunden wird, insofern­ sie ü­ber solche Thatsachen ausgestellt werden, die zum gejeglichen Wirkungskreis der Aussteller gehören, volle Beweis­­kraft zugestanden, ohne jedoch einen Gegenbeweis auszuschließen. Dasselbe gilt von den öffentlichen Urkunden des Auslandes — wir hätten gewünscht, an Die Beweiskraft der letteren die Bez­dingung der Reziprozität geknüpft zu sehen. Den Schuld­urfunden wird dann volle Beweiskraft eingeräumt, wenn sie vom Schuldner eigenhändig geschrieben und unterschrieben, oder wenn die Unterschriften oder Handzeichen von zwei Zeugen foramisirt sind. In diesen Fällen hat der Schuldner die Be­weislast bezüglich der exceptio non numeratae pecuniae zu tragen. Eine Ausnahme hievon machen die vom Schuldner blos unterfertigten Kontofurrents, denen ebenfalls volle Ber­gweiskraft eingeräumt wird (8. 121). Ob die gerichtliche Leg­­­lfirung gleiche Kraft, wie die Zeugenfertigung habe, wird im Entwurfe nicht gesagt, und wäre diese Bestimmung noch nach­­zutragen. Wenn man einen Wechsel auf dem gewöhnlichen Zivilprozekwege einfragt, so­ wird er als ein nicht vollen Glau­­ben verdienender Schuldschein betrachtet, es muß somit in Folge einer Einwendung des Gegners bezüglich des Valutaerhaltes der Gläubiger den Beweis hierü­ber Herstellen. Bek­­am­tlich war die Praxis in dieser Rechtsfrage eine Auferst­ehwanfende und es war dringend geboten, diesbezüglich eine feste Norm aufzustellen. Daß aber ein Wechsel selbst im ge­wöhnlichen Zivilprogesse in dem Falle einen vollständigen Be­­weis liefert, wenn die Unterschrift von zwei Zeugen foramisirt ist, kann mit Nacsicht auf die in den Motiven ausgesprochene ratio legis feinem Zweifel unterliegen. Neu sind im Entwurfe die Verfügungen über den Beweis der sogenannte „gemein­­same" Urkunden. Wir hatten hierüber bisher gar seine gejet­­lichen Bestimmungen, und es hat sich der vorliegende Entwurf diesbezüglich dem Referentenentwurfe einer österreichischen Zivil­­prägelordnung mit wenigen Abänderungen angeschlossen. Wenn jemand eine Urkunde als Beweismittel im Progesse beniten will, die im D­efite des Gegners ist, und von der er behauptet, daß sie eine „gemeinsame”, d. hh. eine solche sei, die zu dem Rivede ausgestellt wurde, um beiden Parteien zum Beweise zu dienen, so kann er verlangen, daß der Richter den Gegner zur Vorlage derselben verhalte. Findet der Richter nach herange­­lassenem protofollarischen kurzen Verfahren, daß die Urkunde wirklich eine gemeinsame sei, und ist der biesfällige Bescheid in Rechtskraft erwachsen, so trägt er dem Refilter der Urkunde auf, daß er bieselbe vorlege, oder von Eid dahin ablege, daß er die Urkunde weder befite, noch wissentlich vernichtete, bieselbe auch nicht einem Dritten übergab und ebensow wenig wisse, wo er dieselbe befindet. Geschieht weder das Eine, noch das An­dere, so wird der vom Gegner behauptete Anhalt für beiwiesen Wird die Echtheit der Unterschrift der Urkunde von dem angeblichen Aussteller geleugnet, so wird der Beweis in derselben Weise geliefert, wie sie unser Wechselgefek vor­­schreibt. Ob die Vergleichung der Handschriften­­ einen Be­weif tiefere oder nicht, wird dem Ermessen des Richters anheimge­­stellt und von den besonderen Umständen des Prozesses abhän­­gig gemacht, — den Sachverständigen wird somit sein votum decisivum, sonvern blos ein votum informativum einge­­räumt. Wir finden diese Bestimmungen in allen neueren Pro­­zeßordnungen ; man scheint anzunehmen, dak selbst Sachverstän­­dige nicht in jedem Falle mit apopistischer Gewissheit die Echt­­heit oder Unechtheit einer Schrift bestimmen können. Die Eines­­formulirung ist dieselbe, wie im Wechselverfahren, und daher ebenso wenig Forrest, wie dort. Wir sehen nicht ein, warum Der­­jenige, welcher seine eigene Unterschrift­ leugnet, den Eid blos in der so sanften und leicht verführerischen Form ablegen sol, daß die Unterschrift feines Wissens und feiner Leberzeugung nach (tudtával és meggyőződése szerint) falsch sei. Dieser Beirat beschwichtigt sehr ein elastisches Gewissen, sollte somit wegbleiben ; dagegen wäre der Beilag zuzufügen , „daß auch sein Dritter in seinem Auftrage seinen Namen unterschrieb." Die Beweiskraft der Handelsbü­cher wird in dem Entwurfe ebenso geregelt , wie in unserem Wechselverfahren ; wir finden in Folge bessen auch in dem ersteren die rationell nicht zu rechtfertigende Bestimmung, dag dne gerichtliche Beglaubigung eines Kontokurrents die Be­weisfraft um anderthalb Jahre verlängere. Wir begreifen zwar voll­ommen , daß es nicht gut thunlich war, Die Beweiskraft der Bücher anders zu regeln, weil sonst ein Konflikt mit dem aufrecht bestehenden Wechselgefeße entstanden wäre ; allein eg steht doch so viel fest, daß diese Bestimmung nicht rationell ist und es wäre zu wünschen, daß auch unser Wechselgeset bald einer Revision unterzogen würde. Der Vorgang bei der gericht­­lichen und außergerichtlichen Nesognoszirung der Urkunden ist so ziemlich derselbe, wie bisher, und wurde eine bereits derzeit bestehende Lüde in dem Entwwurfe ebenfalls nicht ausgefüllt. € 8 kommt nämlich nicht selten vor, daß man zwar seine Ur­­sache hat, das Originaldolument für bedenklich zu erklären, daß aber die Abschrift, sei es wissentlich oder aus BVersehen des Abschreibers, eine fehlerhafte ist. Erklärt man in einem solchen Falle das Original für unbedenklich so wird die feh­­lerhafte Abschrift invotufert und dem Prozesse eine unrichtige Basis gegeben. Man muß somit einzig und allein aus dem Grunde, um die Vorlage des Originals bei der Urtheilsfällung zu erzielen, ein Originaldokument für bewenflich erklären, welches nicht bedenklich ist und welches man auch nicht dafür hält. Wir glauben, daß diesem Uebelstande durch die einfache Bestim­­mung abzuhelfen wäre, daß an in dem Falle das Original inrotulirt werden muß, wenn der Gegner die Nichtübereinstim­­mung der Abschrift mit demselben­ behauptet. Der Zeugenbeweis theilt sich in einen antizipir­­ten (sogenannten Zeugenbeweis zum ewigen Gedächtnisse) und einen regelmäßigen, nach geschehener Akteninrotuierung. Der erstere wird erst im neunten Titel behandelt ; es dürfte jedoch zweckmäßiger und der Uebersichtlichkeit zuträglicher sein, die Bestimmungen über diese beiden Arten des Zeugenbeweises hin­­tereinander im Gefüge zu behandeln. Dasselbe gilt von dem gerichtlichen Augenschein. In unserer Besprechung wollen wir jedoch der Reihenfolge des Entwurfes folgen. Die Zeugen wer­­den in unbedenfliche, absolut und relativ verwerfliche (in Folge der gegnerischen Einwendungen) und bedenfliche­ getheilt und dem Richter in manchen Fällen die Beurtheilung anheimgestellt, inwieweit er mit Nacsicht auf die obwalten­den Umstände Sei­­tenverwandte, Schwäger und Bedienstete als Zeugen acceptiven wolle oder nicht. Der Zeuge hat den Eid nicht mehr, wie bisz ber, nach, sondern vor der Einvernahme abzulegen. Die Beeidigung geschieht nach dem Religionsgebrauce. Wir fürchten, daß bei der Allgemeinheit dieses Ausp­ruches bei den Eibden der Israeliten, so wie bisher, auch in Zukunft sich ein verschiedener Ufus oder, richtiger gesagt, Abufus herausbil­­den dürfte und manche Gerichte die Beiziehung eines Nabbis fordern werden, während ertwiesenerma­ßen dies vollständig­­ über­flüssig ist. Wir wünschten daher, was im Gesete ansprüch­lich bestimmt werde, daß es von der Beiziehung eines Rab­­bis zur Eidesleistung­ bei Seraeliten sein Abkommen erhalte. Eine wichtige Aenderung enthält der Entwurf durch die Ber jtimmung, daß die Prozestparteien außer den Fragepunkten und Gegenfragepunkten noch weitere Fragen durch den Richter an die Zeugen stellen lassen dürfen. Seder praktische Jurist t­eiß, wie nöthig dies in vielen­ Fällen ist. Wenn ein im Prozeßt geführten Zeuge vor der Einvernahme stirbt oder dessen Verhörung aus Eine Representation Der­ Stadt West.­ ­ Welt, 30. September. Wir haben bereits ange­­zeigt, daßs in Folge Beschlusses des Repräsentantenkörpers­­ die Stadtgemeinde eine umfangreiche Repräsentanz an Se­ Érzel­­lenz den Herrn Minister des Innern gerichtet hat, im welcher die traurige Finanzlage der Stadt vorgelegt und um Hilfe gebeten wird. Wir theilen aus dem Schriftítüde , welches jedenfalls mehr als ein Lokales Unteresse hat, die nachstehenden wesentlichsten Stellen mit: Die Repräsentation erklärt vor Allem, daßs die traurige Finanz­­lage der Landeshauptstadt die städtische Vertretung zwingt, die Aufmerk­­samkeit der Regierung auf diese zu lenken, indem sie vorausseht, daß nicht nur die Regierung ihre Sorgfalt der hart bedrängten Stadt Belt zuwenden, sondern, sofern dies nothwendig sein sollte, auch die Theilnahme des geießgebenden Körpers in’s Mitleid ziehen werde, dass der Zentralpunkt des nationalen Lebens , die Landeshauptstadt, gesund erstarre und aufblühe. Unsere Bitte — heißt es dann — bezweckt den Grfag der d­urch die städtische sammerlasse bereits durch 6 Jahre getragenen Kosten für die Erhaltung der Gerichte und der Polizei und der im Jahre 1848/9 gehabten Militärpräftationen , nachdem die Stat nicht im Stande ist, aus eigener Kraft diese Laster mehr zu tragen und mit einem stets wachsenden Defizit zu kämpfen hat. Umsonst wer­­den die Gemeindesteuern hinaufgeschraubt­, umsonst bei der A­dministra­­tion die größte Sparsamkeit eingeführt, die Ansprüche des Publikums, die unabweislichen Anforderungen der fortschreitenden Zivilisation, die vermehrte Population , die zunehmenden Landessbeziehungen verbie­­ten es der Stadt, ihre Ausgaben auf das Minimum der Einnahmen zurückzuführen und ein Gleichgewicht im Budget ist gar nicht denkbar. Aus den Einnahmen der Stadt künnen kaum die täglichen Be­dürfnisse der Noministration gebehrt werden und zeigen sich bereits auch auf diesem Gebiete kleinere Defizite. Da solcher Weise teinerlei Kapita­­lien zu irgend­welchen Anlagen erübrigt werden, sind auch keinerlei grö­­ßere Reformen möglich. Wenn wennoch, von unabweislicher Nothmendigk­­eit gezwungen, den dringendsten Bedürfnissen der öffentlichen Interessen entsprochen werden soll, so ist dies eben nur dur Kontrahirung neuer Schulden, Aufkündigung von Altrokapitalien und Veräußerung von un­­beweglichem Beiisthum möglich , und da müssen die nothwendigsten Spestitionen unterbleiben, will man nit in envlose Schulden gerathen. Das Rublikum murrt , die Journale Hagen über Unthätigkeit und Zu­­rückleiben der Behörde; die von­ Zeitgeist begreifenden Männer treten täglich mit immer neuen Plänen hervor, welche oft sehr zweckmäßig und unentbehrlich sind ; allein die Stadtverwaltung i­ verdammt, das Alles hören, ertragen und sehen zu müssen,, weil sie sich ohne Mittel nicht rühren kann und froh sein muß, die laufenden Geschäfte ohne Be­wir­­tung weu­er zu führen Ein solcher Zustand ist nur nur unhaltbar, sondern sogar verlegend für die Würde einer Landeshauptstadt. Im Jahre 1859, wo die Stadt weder das Gericht noch die Po­­lizei zu erhalten hatte, betrugen die Ausgaben 1.592,141 fl., wobei ein Ersparniß von 70,000 fl. in der Kammerwaffe erzielt wurde. 1861 waren diese beiden Hauptzi­eige munizipaler Nechte in unseren Händen, freili ohne daß all die Quellen zurückerstattet wurden, aus melden die Mittel zur Bestreitung der Mehrauslagen früher getrofsen sind. Dennoch waren die Ausgaben nicht höher als auf 1.679,446 fl. gekom­­men, weil die Mehrausgaben auf der einen die Beschränkung auf der anderen Seite bedingten. 1866 waren die Ausgaben blos 1 577,236 R., wozu der Staat 100,000 fl. beigetragen hat; wir mußten indeb für die Zinsen der gesteigerten Schulen sorgen . Was nicht anders möglich war, als durch Abzüge an den Dotationen für laufende Bedürfnisse Seit dem Jahre 1859 bis Ende 1866 Hill tie Ehulvenlast der Stadt von 710,203 fl. auf 1.410,961 fl., also fast um das Doppelte, anstiegen. Außerdem wurden Grunditüde veräußert, so daß das liegende Vermö­­gen der Stadt in ven legten sechs Jahren um 390,023 fl. geschmälert wurde. Im Ganzen beläuft sie das größtentheils fremde Kapital, wel­­ches mir zu verwenden bemüssigt waren, auf 1.090,780 fl. Diesem Ber­­luste gegenüber können wir auf den Donauquai und das Fredouinge­­bäude, dann auf den Umstand hinweisen,, daß wir das Gerichts- und P­olizeiiwesen unserer Gemeinde selbst gehandhabt haben, welche jährlich 500,000 fl. im laufenden Jahre sogar 319,557 fl. beanspruchten. Allein wir müssen auch hinweisen auf unsere ungepflasterten Straßen , auf die­ verwesenden Misthaufen und Pfügen, auf die unbespristen Trottoirz, auf den Staub, auf die Waffenroth auf die schlecht fituirten, zusam­­mengepfechten Volksschulen und auf unsere baufälligen und unausge­­bauten Kirchen. Wir müssen auch noch darauf hinweisen, daß selbst ‘die Administration unvollkommen it, daß bei unseren Gefängnissen von einer Ordnung seine Rede sein künne und daß unsere Polizei nicht der­­artig organisirt ist, wie es die Ansprüche einer Großstadt erheirschen. Mit Bedauern müssen wir sagen, daß mir in allen vielen Richtungen nichts thim können, weil unsere Bemühungen mit von materiellen Geldmitteln unterfragt werden. Sollen wir unsere Schuldenlast, unsere Einkünfte vermehren und dem Volle neue Steuern auf den Hals werfen? Mir thun «3 ohne Rücksicht auf die Klagen. Wir haben die Tarife der Verzehrungssteuer erhöht und die Kontrole neu organisirt ; doch was nicht uns die Erhö­­­ung der indirekten Gefälle, wenn von dem 331/sperzentigen Kommunal­­zuschlag nach den direkten Staatssteuern mit Ende des vorigen Jahres 118,682 fl. noch im Nachstande sind? Er stehen wir recht. Der erste Entwurf unseres Budgets für das nächte Jahr zeigte ein Defizit von 446,227 fl.; wir sahen ein, daß dieser enorme Ausfall herabgedrückt werden müsse ; die Staatsverwaltung hat ung als Erlaß für die Gerichts­­kosten 128,000 fl. angewiesen, das in Aussicht genommene Defizit bleibt aber noch immer en und zu ho für ein Budget, weilen reale Einnahmen nit höher als auf 1.238,065 fl. angeschlagen werden kün­­nen. Im Folge dessen haben wir aus dem Voranschlage Alles gestri­­chen, was zu streichen möglich war; seine größere Pflasterung, sein Kanalbau wird in Angriff genommen und selbst nach dieser unbarm­­zigen Selbstverstümmelung sind wir genöthigt, die Summe von 101,208 fl. als unberedtes Defizit ins Budget einzustellen. , . MWern unter solchen Verhältnissen die Negierung uns nit hilft, werden wir troßdem , daß wir gar nichts gethan haben , neuerdings Schulden machen müssen. Wird nicht dann endlich das Land gemethigt sein, der Hauptstadt seine Hilfe in größerem Maße auf einmal zuzu­­menden, wenn nicht fest, wenigstens theilmeise, jene Unfosten erregt werden, welche wir, troß der zweifelhaften Verpflichtung hinzu, bereit­­willig getragen haben, und melche wir durch so viele Jahre bei der frem­­den Regierung erfolglos urgirt haben. Wir werden mit Ende dies­es Jahres nicht blos 102.000 fl., sondern viel größere Schulden machen müssen. Die beglühende Krönung des Königspaares hat uns zu einer unvorhergesehenen neuen Ausgabe von 95.500 fl. veranlaßt, welche wir durch eine An­leihe gedecht haben. In den lebten Tagen wurde aus gewichtigen Grün­­den beschlossen, die allgemeine Masterleitung in eigener Regie der Start zu erbauen und das erforderliche Kapital u­m Ansehenswege zu beschaffen. Für den Anfang wurden hiezu 600.000 fl. vollt, doch werden zur Durchführung des ganzen Unternehmens mindestens anderthalb Millio­­nen erforderlich sein. Das fünfzige Defizit gar nicht in Betracht gezo­­gen, it der Ausfall von jeht 800,000 fl., für dessen Bededung wir sorgen müssen. Wie trübe muß unsere Zukunft unter solchen Umstän­­den sein ? Und dennoch ist die Zeit gekommen, um die Träume des großen Szöchenyi auszuführen. Die Stadt Pet rechnet hiebei auf die Verkennung des Landes, in dessen Interesse sie vielfache und große patriotische Opfer gefragt hat­­ten Die Repräsentation betailiirt in ihrem weiteren Inhalte jene dringend nothunwendigsten Bauten und Verschönerungen, welche sie im Laufe der nächsten zehn Jahre auszuführen ber­absichtigt und welche im Ganzen 8.595,000 fl. erfordern ; sie beziffert jene Summen, deren Extag sie dem Staate zu fordern berechtigt­ ist, doch beschränkt sie sich blos auf die Bitte um Flüssigmachung eines Vorschhisses von 500,000 fl. aus den bereits liquidirten Forderungen. Schließlich wird von der Ge­­rechtigkeitsliebe der Negierung vorausgefeßt, daß bis zur end­­gültigen Entscheidung durch die Geregelung die Auslagen der Stadt für das Gerichts und P­olizeiwesen verhältnismäßig auch in Hinkunft aus dem Staatsschake vergütet werden, angenommen. Zur Kegelgeschichte. Beft, 30. September. Cs bedurfte kaum des den Kammern in Brüssel vorgelegten Heergeietes, das die Wehrkräfte, über welche Belgien verfügt, be­­deutend verstärkt, und des Petersburger Telegrammes, wonach in der russischen Armee nur kurze Urlaube bewilligt werden sollen, um­ die Welt zu überzeugen, daß Der politische Horizont noch nicht wolfenlos ist. Die Kriegspartei sowohl wie die Friedensfreunde — schreibt man aus Paris, 27. September, — arbeitet mit voller Kraft, um den K­aiser zu gewinnen, da dieser ja doch vor die Kammer mit einer bestimmten Politik wird treten müssen. Die Alternative , ein siegz und eroberun­gsreicher Krieg oder eine liberale innere Politik, wird von allen Seiten als eine nicht mehr zu umgehende bezeichnet, nur. bag: die Einei­ dem Krieg, die Anderen der Freiheit das Wort reden. Der Po- Vizeipräfekt, Herr Pietri, hat auf Grundlage bei ihm über die

Next