Pester Lloyd, März 1870 (Jahrgang 17, nr. 48-73)

1870-03-31 / nr. 73

. · ·· -.««--«-.· F — . «———-.-.-—.. «..-. ’ "-« « . EN « » A 9 TER « BAT E EN so BERN RIENTEL . Siebzehnter Fahrgang. . Donnerstag, 31. Mär. 1870.——Ur."73. Plüitumerattpnissedinguisse: den«·erLlohd«(Morgen­-u.Abens­blatt) b­e-Ihm equchenbeilagen: ochenblatt sstix kan v sund sor wi­t·hfcha­t" und „Das | a­uß. N . .. .fl.22 kör. te gan. Bere al $ IIDDERERE, it 5 . 5 Bierteltaler. „ 1.8.50 berefäß, ,, Tt den „Befree Lloyd” (Morgen: und Abend­latt) nebst der M Wochenbeilage: „Wochenblatt für Rand- und Borstwirthschaft” jedoch ohne Sandl.$. veres 18 Gami m. Borderl.fl2 nai. f. 9 u­anzi. m. postverf. fl. 20 AR jazadeg . 9 Halbjäl . 10­­ 550 Siertelige IE 5 Monats rig­. Cum -Imseparatet·postverf·etgduus deisbeudbimestwvieneiteihsigmehe. Hausstandesflirren-Dies-im Expeditionessureau des Westasien-«­Außerhaib West-Ofm mittelst fransirter Briefe duch alle Bestämter. „ 1.1.80 Monatl­ Amtliche Notizungen der Peer Wanren- und Effektenbörse vom 30 Mar 200], Sei­tag 5 Bon Bazıa sw­ea KEL B Redaktions- und Expeditions-Bureau : Dorotheagasse Nr. 14, ersten Stod. Ins erste und Einschaltungen für den Offenen Sprechsaal m im Expeditiond-Bureau angenommen. Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt. " In Wien die Herren Haafenstein 88 Vogler, Neuer Marti N. 14, M.Oppelit, Wollzeile 2211. U. Niemes, Alservorstadt Seeg. Nr. 12, Rudolf Moffe Seiler­­städte 2. im Wietburg Herr Ferdinand Notmann, R Im Ausland: die Hrn. Rudolf Moffe in WSNOZZDS Berlin und Minden, Sache 8 Komp. in Leipzig Mißaarensteins Vogler in 17 b­r,­amburg, SES 1. Stansfurt a. M., feimig, Basel, Zü­rich. M­YVTARH­äger’iche Buchhandlung. — Agentie in Dresden A bei Herrn MarRufcißler , Vertretung f. Holland Geyffardtídhe Buchhandlung in Amsterdam. Frankfurt /M. &. £. Daube & Komp; Havadı Laffites Bulier ,E. Paris, Place de la Bourse — Bertretung f. England und die Kolonien bei Hrn. Herm. Ch. Banzer, London 93. London Bau Beilagen werden angenommen Dieselben sind franjo an die Berlin « fir 1 fl, pro 100 Crpebitlokt bes „Beiter oyd“ zu senden, Pormerftag Mittags, Han­ne Bir, tag Nachmittags. 475] und Pest Dienstag. 121,15 gon formia. N ntezert? m­onneratags. - Bon Orfova nad­ Z te [6-8 Bon Wien tägli (1, R .iii­en n Bet Ant. Donanfürsten- Sr s­erg Be Tun er ee täglic Nachmittags 3 Ur. Sr Abong, Erlen , Gran­nagy Veit täglich Morgens 5 Uhr, ER met. aaa SU. m Hatvan—Miskolcz. n j 11,18 nam. A aof.101.250.Borın. SU.LOM.EE. Abt, al , Suferntef übernehmen : m 6 már 89 nn 4m 39. nn gegléd 10,—, Bm a 12,39, Mitt, ir 4,27 „MO. 2,45 „Km Rien 5n 59un Ann 6n In BiAndEn nl, Ant.5 „33 " " » »— " ««« V.11M.%b !­n iz Era­sit ‚Fr. —]von Belgrad und Semlin Montag, Dienstag,lSutvan ; 5,12, , 2,50, „12,55, D.spen­ter " Petttw., Donnerst., Freit. u, Sonnt, Kahn. 6­6 Arab — Gert — Bien, " . MR. ER 11,50, MÓt. « Nah " fugniffe in — füge zur Geltung kommen, und das wir thun , so wie sie möglichst übereinstimmende Grund: Handelsministerium hat in seiner im ersten Artikel erwähnten Zuk­rift an die Handelskammer auf diesen Umstand besonders hingewiesen. C3 ist daher von Wichtigkeit, zu tiffen, "wie man sich in Oesterreich der Neugestaltung des Haufirwesens gegen­­über zu verhalten gedenkt ; es ist bedauerlich , dab das Handelsministe­­rium in seiner Zuschrift an die Kammer nicht da doch jenseits der Leitha wenigstens die Grunds­täbe des für Oesterreich projektirten neuen Haufirgefeges angegeben hat, ein solcher Entwurf schon längst ausgear­­beitet und den dortigen Kammern zur Beurtheilung zugesendet wurde. ‚Mir wollen nun, bevor wir in die Beantwortung der vom Handelsmi­­nisterium gestelten Fragen selbst eingehen, zur besseren Orientirung die im österreichischen Gelegentwurfe vorgeschlagenen Nenierungen der bis­­her geltenden Bestimmungen des Haufirpatentes vom aus den bereit vor einem Jahre darüber gepflogenen Verhandlungen der Wiener Handelskammer zu erz­iehen sind, vieß um so lieber, also die Grundsäche des jen­­seitigen Gefegentwurfes zum größten übereinstimmen und daher an, wie wir glauben, als treffliche Anhaltspunkte bei Beantwortung der Fragen des ungarischen Handelsministeri­ums dienen können. Österreichische Regierung in dem Haush­handel nibt eine eigen­­t­äumliche F­orm des Gewerbebetriebes, welche beschränkende Mafßregeln nöthig machen würde; sie ist vielmehr geneigt, diesen Handelszweig duch Wegschaffung aller Hin­­dernisse zu unterfrügen, da sie im Haust­handel für viele Staatsange­­hörige eine Duelle des Erwerbes, für die Konsumenten in der Erspar­­niß an Geld und Zeit, die ihnen durch das Zuführen der Waaren in wirthschaftlichen Vartheil erblicht und weil sie angesichts der Vorzüge einer allseitigen freien Konkurrenz jede wie immer geartete Bevormundung des Güteraustausches nicht nur für die einzelnen Indiviuen, sondern auch für den Staat als schädlich erkennt. neue Haufirgeres geht daher dem Motivenberichte zufolge vom Prinzipe der vollstten Ge­werbefreiheit aus und gestattet nur dort Beschränkungen, wo man dieselben im­nteresse der Sicherheit seiner­­ Staatsangehörigen im Sinne der Aufgaben­­ des Staates für notbbendig erachtet. Die Erleichterungen , welche der neue Gelegentwurf gegenüber dem­ Patente von 1852 gewährt, bestehen in Folgendem : a) Während der Hausi­handel in Oesterreich bisher nur öster­­reichis­chen Staatsangehörigen gestattet war, sollen in Zukunft zu dem­­selben auch Ausländer zugelafen werden, wenn der Staat, dem sie angehören, hierin materielle Reziprozität übt. b) Zur Erlangung der Hausb­bewilligung ist nur mehr ein Rechenzalter von mindestens 30 Jahren erforderlich, sondern es genügt der Nachwweis der Großjährigkeit. 0) Das Erforderniß einer tadellosen politischen Haltung entfällt nach dem neue Entwürfe ganz, und es ist die Anforde­­rung an den Bewerber auf dessen unbesholtene Sitten beschränft. (1)Derzeit bezieht sich die u­rsprüngliche Bewilligung zum Hau­­sh­handel nur au­f jenes Kronland,i­n welchem sie ertheilt worden ist, und es muß um die Bewilligung zum Hausiren in einem anderen Kronlande erst besonders nachgesucht­ werde an dieser Richtung bietet das neue Gesetz eine sehr wesen­tliche Erleichterung dadurch,daß es den Hausk­ern beider Reichshälften freisteht,in jedem Lande der Monarchie ihr Geschäft zube bei Betretung der anderen Reichshälfte ihre Haufi­­äfte von der kompetenten Behörde jenes Bezirkes, in dem sie ihren Handel zuerst ausüben, vidiren lassen. ‚I Die Haufl­beinwilligungen sallen in Zukunft auf drei Jahre, statt wie bisher auf ein Jahr, ertheilt werden. t«)An Stelle der Vorschrift,daß der Hausirer in jedem­ von­ ihm b­etretenen Orte sein Hausirdoku­ment behördlichvidiren lassen­ müsse,tritt nach dem neuen Gesetze die bloße Verpflichtungieses Dokument stets mit sich zu führen und auf jedesmaliges behördliches Verlangen vorzuweisen. S)Die Bestimm­ung,daß die Hausirwaaren inländischen Ur­­sprungs mit dem Stempel und den Bezugsausweisend­ sehten sein müssen,ist i­n dem Entwurfe fallengelassen. h)Vom Hausirhandel sind nicht mehr ausgeschlos­­sen:Kirchengefäße und Paramente,Mater­ial-und Spezereiwaaren, destillirte Oele,insofern e sie nicht Mineralöle sind,Zucker,Zuckerwerk, Chokolade,Lebkuchen und überhaupt alle Leberbissen. i)Die Verwendung eines Gehilfen ist nicht mehr blos ausnahmsweise,d.h.in dem Falle gestattet,wenn der Hausirer nachweislich unvermögentlich seine Waaren selbst zu­ tragen,sondern sie ist ganz dem freien Willen des Hausirers anheim­­ge­­gebenz auch sind die Anforderungen,die an die Gehilfen von Seite­nechsetzes gestellt werden,herabgemindert. k)Endlich ist das Verbot,sich beim­ Hausiren selbst eines Lastb­ieres oder bespannten Wagens zu bedienen, aufgehoben.­­ Dies sind die wesentlichen Neuerungen, welche der österreichische Gelegentwurf — wie er vor dem Einlanzen der Kammergutachten be­­schaffen war — einzuführen geweint. Man sieht, hab im Ganzen ein liberaler Geist ihn durchmeht , was nun­ unsere Wünsche für das zu erwartende ungarische Gejet betrifft, so sind wir selbstverständlich der Meinung , daß dasselbe an Liberalität in allen Bünsten minde­sten­s ebenso u weit gehen müsse. Daraus ergibt sic eigentlich auch die Beantwortung der ministeriellen Fragen so ziemlich von selbst ; in manchen Punkten jedoch scheint der österreichische Gelegentwurf mit den im Motivenberichte ausgesprochenen Prinzipien vollster Freiheit wo ein wenig im Widerspruch zu stehen — solche Wi­dersprüche aber mit den all von uns voll acceptirten Prinzipien möchten wir — für Ungarn wenigstens — gerne vermieden sehen. Wir werden dieselben einzeln hervorheben und gehen nun zu den Fragen des Ministe­­riums über. 8. hausirgesetz. nr. 15 des zwischen 1852 in Kürze­ffizziren das Haus erwählt, einen Ungarn Boll: und Handelsbündniffes follen polllommen Das Den beiden Ländergebieten treiben, nur müssen sie Theile mit Ausführungen des Motivenberichtes Veit, 30. März, und Oesterreich bestehenden über die Ertheilung der Hausirbe­­n. September unseren Ansichten zufolge ertennt die Börsen- und Handelsnachrichten,­ ­ Best, 30. März. — Der am 1. Mai I. 3. fällige Coupon der Bester Straßen:Eisenbahn­- Gesellschaft kann laut Beschluß der Generalversammlung vom 23. v. St. schon am 1. April, jedoch nur gegen 59/ ige Verzinsung behoben werden. ..“ Die „R. Fe. Pr." schreibt über die Donau: Dampf­schifffahrt-Gesellschaft : Dura die Initiative des Finanz­­ministers Dr. Brettel dürfte die Angelegenheit der Donau:-Dampfseiff­­fahrt-Gesellshaft doch wo in der laufenden Reichsrathsjelion zur Er­ledigung kommen. Wie wir erfahren, hat der­ Finanzminister schon vor einigen Tagen den Gefäßentwurf wegen Auflösung des Garantie­ver­hältnisses dem Kaiser unterbreitet „ so daß die Einbringung der Negierungsvorlage, sobald die kaiserliche Ermächtigung hiezu eingetroffen, also vermutlich schon in den nächsten Tagen erfolgen dürfte. Es heißt auch, daß gleichzeitig mit diesem Gelegentwurfe Finanzmini­­ster Dr.­­Brettel die Vertheilung der­­ Steuern der Donau-Dampf- Schifffahrt - Gesellschaft anregen und sich vom Abgeordnetenhause die Ermächtigung zu einem mit der ungarischen Regierung abzuschlie­­ßenden Uebereinkommen geben lassen wird, nach welchem un­ter Berücksichtigung der Ausdehnung der gesellschaftlichen Linien in Ungarn viesem Lande eine größere Quote der Steuern zuzu­­fallen hätte. Unter solchen Umstän­den ist es leicht möglich , daß, noch bevor die außerordentliche General - Versammlung per Dampf­­schfffahrs - Gesellshaft zusammentritt, der Meichsrath bereits die Auflösung des bestehenden Vertragsverhältnisses eventuell geneh­­migt haben dürfte, und dak der General - Versammlung dann einfach nichts übrig bliebe , als die darauf bezüglichen Anträge der Administration zu genehmigen oder abzulehnen. In Bezug, auf die Bezahlung des verabredeten Pauschalbetrages steht es , so viel in Kreisen eingeweihter Aktionäre verlautet, fest, daß die hiezu erforderlichen Mittel doch eine Prioritäts - Anleihe, für welche die Mohács » Fünfeichen der Bahn das Planpobjekt bilden soll, beschafft werden wird, und daß, was bei dem großen Begehr nach Prioritäten nicht ohne Werth ist, von Aktionären das Bezugsrecht ge­­wahrt werden soll. Bemerkenswerth ist übrigens, daß, wo bevor das Aufhören des Garantie-Verhältnisses der Donaus Dampfschifffahrt,Ge­­sellschaft zur Thatsache geworden ft, die „Wiener Zeitung” bereits die Konzessionirung einer cisleithanischen Konkurrenz Gesellshhaft, des „Donau­ Liogp“, meldete. — Aus der heute vorliegenden Rundmachung ist zu entneh­­men, welchen Erfolg die öffentliche Substriktion auf die türkische Eisenbahn­ BPrämien-Anleih­e gehabt hat. Auf die aufgelegten 750.000 Lose sind 300.083 Stücke gezeichnet worden, was etwa 40 Perzent ausmacht. Ungezeichnet sind mithin 449.917 Stüdk geblieben. — Die Hansestädte haben Fett in einem ausführlichen Gutachten über den im preußischen Justizministerium ausgearbeiteten ©­er fegentwurf über die Aktiengesellschaften sich ausgesprochen. Nachdem doch hoffentlich bald auch bei uns ähnliche Dinge zur Sprache kommen werden, halten wir die Meinungsäußerung dieser vorgeschrittenen Kaufleute für interessant genug, um sie hier mitzu­­theilen. Das Gutachten äußert sich über die von Preußen an Stelle der Staatsgenehmigung vorgeschlagenen Normativbestimmungen wört­­lh wie folgt : Sie widersprechen auf das Entschiedenste den Verkehrs­­bedingungen und Nectsanschauungen der Betheiligten, gehen weiter als die einschränkenden Gefege in Frankreich und England und sind selbst für die Gebiete, in denen bisher die staatliche Genehmigung erforderlich war, von zweifelhaftem Werthe, da manche Operationen, die bisher mit Genehmigung zulässig gewiesen sind fortan, ganz untersagt werden sollen. Daß ein Aktienschwindel aus der einfachen Aufhebung der Staatsgeneh­­migung hervorgehen werde, sei erfahrungsmäßig nicht zu fürchten. Derartiger Schwindel sei seiner Zeit in allen Staaten ohne Rücksicht auf die verschiedene Gefäßgebung hervorgetreten. Gegen die Bestimmung des Entwurfs sprächen fast sammtliche in den Motiven selbst gegen die Staatsgenehmigung geltend gemachten Gesichtspunkte. Der Zi­ed der Normativbestimmungen werde nicht erreicht, und anscheinend gewährten sie den Milionären und Gläubigern Sicherheit, in Wirklichkeit er­­ten sie nur ohne Grund die Errichtung und Geschäftsführung der Aktien-Gesellschaften. Dies um so mehr, als es bei der großen Ver­­schiedenheit der Gesellshaftszwecke und Mittel niemals" möglich "sein werde, Normativbestimmungen aufzustellen, die für alle Gesellschaften gleich angemessen seien. Aus der Thatsache, was ausländische Aktien-Ge­­sellschaften freier gestellt wären, würden große Inkonvenienzen erwachsen. Viele Kapitalien würden in Folge dessen dem Inlande entzogen werden. Hamburg hebt besonders hervor : Schon die reglementarischen Vorschriften, welche das Handelsgefegbuch rücksichtlich der Kommandits Aktien-Gesell­­schaften eingeführt habe, seien hinderlich gewesen ; seit der Einführung 068 Handelsgesebbuchs in Hamburg habe si seine einzige solche Gesellschaft gebildet, wohl aber eine bedeutende Zahl eigentlicher Aktien- Gesellschaften. Bremen hält eventuell nur solche Vorschriften für zu­­lässig und geeignet, welche nach Vorgang der englischen Geseßgebung eine ausged­hntere Offenlegung der über die Organisation und Ver­­mögenslage der Gesellschaften Aufschluß gebenden Schriftstücke bezwehen. — Ernteaussichten in Nordamerika. Dem Agri­­cultur­ Departement­ der Vereinigten Staaten im Feuer zugegangenen offiziellen Aufstellungen­ zufolge zeigt sich in folgenden Staaten eine Abnahme des mit Winterweizen bestellten Areals im Vergleiche zum Borjahre: Allinois 8 pCt, Michigan 6 pCt, Indiana und Newyork 5 po&t. In Kalifornien Ohio, Wisconsin, Missouri und Minnesota hat die diesjährige Kultur‘ dieser ‚Getreideart denselben Umfang wie 1869. Dieselbe hat in Kansas, Arkansas, Kentucy und West-Virginien wesent­­lich zugenommen. Anderes Winterforn scheint im Allgemeinen eine Kleinigkeit weniger gebaut zu sein als im Borjahre. Ueber den Stand des se wird aus dem Ohio­ Thale nicht allgemein günstig berichtet, in Wiskonsin, Minnesota Kansas, Texas und Kalifornien steht diese Frucht bis jet 6-20 pCt. weniger, in den­­ meisten übri­­gen Staaten ebenso gut wie zur selben Zeit des Jahres 1869; au bessert sich der Stand der Felder sichtlich. Bis secht sprechen die Aus­­sichten nur für ein so außerordentlich fruchtbares Jahr, wie das legte. Ein stärkerer Anbau von Gerste wird aus Kentucy, Missouri, Indiana, Wiskonsin und Kansas gemeldet, jedoch stehen die Felder bislang durchshnittlich in Missouri 13 pCt, Indiana 9 pC t., 3: Er I p&t., Ohio 7 pCt. und Michigan 5 v6t. schlechter, als im­orjahre. . . Geschäftsberichte. Pest,30.März·Witterung:regnerisch;Thermometer 460, Barometer 28«6«',Wasserstand abnehm­end. Getreidegeschäft.Die­ Situation unseres Weizenmark­­tes hat keine wesentliche Renderung erfahren­,das Aufgebot blieb mä­­szig,b­ehm­erreservirt,der Um­satz auf etwa 10.000 Metzen beschränk­, die Preise erhielten sich auf gestrigen Standpunkte.Andere Körner sind durchgehends fest,doch wenig verkehrt. Zur amtlichen Notizung gelangten folgende VerkäufezWerk­­enTheiß-460Mtz.861J2pfd.a"5·fl.30kr.,800Mtz.87­J4pfo.a­5fl.4223kr.,200Mtz.871­.pfd.a5fl.40kr.740()Mtz.87pfv.4­5fl.40kr.,Alles 7 Monate,600Mtz.82pfd.s4fl.70kr.Kassa, Pester Boden-800Miks 58i4pfna·5fl.22112kr.,500Mtz.86pfd. s5fl-221s,kr.,200Mtz-851i9pfd.a5fl·15kr.abNordbahn,200­Mtz.87pfd.ei5fl.371J­,kr.abNordbah­n,240Mtz.87pfd.a­5fl· 35kr.abNordbahn,­600Mtz.86pfd.a6fl.30kr.abNordbahn, 400Mtz.85pfd.abfl.15kr.abNordbahn,800Mtz.841hpfd.is. 4fl.95kr.abNordbahn,AllesZMonate,·600Mtz.84pfd.a4fl. 75kr.Kassa abNordbahn,600Mtz.86pfd.a5fl.20kr.3Monate abNordbahn und Allesperson­sstx.Roggenl­OOMtz· 80X81pfd.asfl.25kk.,400Mtz.80pfd.·ag·fl.921i,kr.abMonok, BeidessMonate.MaistOOZollztrspaML 90kr.3Monate per Mai-Juni.Hafer 800Mtz,48f50pfd.22sl.20kr.3 Monate. Effektengeschäft.Die Haltung der Börse war heute eine sehr ruhige,der Verkehr in Folge des eintretenden Ultimos ein sehr begrenzter,wobei die Kurse nur unerhebliche Varationen erlitten­ haben.Für Straszeneisenbatchester hat sich eine günstigere Mei­­nung gezeigt,ohne daß es zu größeren Schlüssen gekommen wäre, schließen 415G.,:­3fl.höher.Of­er hingegen drückten sich von 215 auf 212G­,Tramwa verkehrten in Folzeberhöhaen Wiener Notiz zwischen 204314—20612,schließen206G.Banlaktienmatter;ungar. Kredit wichen von 94 auf 939 s«,Franco-ung.Bank von so auf 59«­«, Lokalbanken geschäftslos,Gewerbebank zu 432,Industriebank zu 3272 geschlossen-Von Sparkassen wurden Theresienstädter zu 37 gemacht, Mühlenpapiere u­nverändert,Walzmühlzu·1000,Pannoniazu 695 geschlossen-Dampfschiffunternehmungen animirtec,Ung.Dampfschiffzu 91—93,Lloyozu 118—120 geschlossen,Athenäum­zu 145 gekauft, ung.Maschinenzahl gemacht.Valuten und Devisen unverändert. Abendbörse.Bei schwachem Verkehr wurden Oesterr. Kreditzu 291-40 geschlossen,Tramway 205«X.—206. Die übrigen Geschäftsberichte befinden sich auf der Beilage: « AuszugausdemAmtsblattedes,,Közl"o"ny««. Lizitationen­.JnKalär:7.AprilZU.N.,Haus Nr.224,im Gemeindehause.—In Szolnokz 23.Apr­il·—23. Mai 100.V­,Haus Nr­ 33,im Grundbuchamte.—I n Dissel. (Veszprim):21.April 10 U.V.,Liegenschaften des Kritof Bezeredy, an Ort und Stelle. — In Koronczo (Raab): 22. April — 20. Mai 9 U. B., Liegenschaften des Ant. Zefete, in Szemere. — In 3fämbö6t: 23. April — 23. Mai 11 U. B. *, Geflion des of. Szanter, im Gemeindehaufe. — In Altofen: 6. April 1U. 8, Möbel und Kleidungsstübe des Lapagnolo Italico und Angelo Scarpa, an Ort und Stelle. — In Báncs­ob (Bihar): 19. April 11 U. B., Riegenschaften des Ladisl. Farkas, im Gemeindehaufe. — In Oien: 1. April — 2. Mai 10 U. B, Weingärten des Leopoldin Jot, im Grundbuchamte. — In Dömfeld: 26. April 27. Mai 10 U. B., Liegenschaften bes Sof. Meharos, im Gemeindehause. — Ir Becspard: Bauten in B-Baranot und Szt.-Ágotha, Offerte bis 20 April 12 U. M., zum Menntamte vajelbít. — In N.-$­ápo8 (Neu­­tra): 26. April — 27. Mai 9 U. B., Liegenschaften des Thomas Balla, im Gemeindehause. Firmaprotokollirungen. Beim Dedenburger Med­ielgerichte: „Dedenburger Medielstube", Geselligafter : Son. Blandorfer, Koh Ruß, Joh. Rupprecht, u. Kol. Reif. “ Beim Eperjefer Wechselgericht: „Salamon G­o Ip: far­b", Eisenhändler in Bärıfa. Waffenstend: Witterung: Veit, 30. März: 6 ° 117 ü. N. abn. Regneritch. Vreßburg, 30. Mär : 5’ 107 ü. N­. abn. Bewöltt. € zegevin, 30. März : 15" 2" ü. N. abn. Regneritch. Arad, 29. März : 4" u. N. zun. fa Bicsteret 29. März: 3" 6" ü. N. zun. Bemwölkt Eilegg, 30. März: 3 ° 11“ ha. N. zun. Regnerisch Sziszek, 29. März 10 117 N Schnee. Mitrowiz, 29. März 12" 0" u. N Bewöltt. Semlin, 29. März 14 6“ Troden.

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