Pester Lloyd, Oktober 1874 (Jahrgang 21, nr. 225-251)

1874-10-14 / nr. 236

— Dt . - k. a . . . , Budapest, 13. Oktober. So entstand der Entwurf 055 Als fünfreies Mesultat der Bewegung der administrativen Reform tritt zu versehen, damit uns vorerst allen Instanzen zu Tode gehegten Plan sein im Gebiete die Her­stellung der Dolomest­lalfaffen entgegen — als Resultat freilich nur in dem Sinne, daß der Minister des Innern sich die Mühe nicht verdriegen ließ, säuberlich in Paragraphen zu fassen und mit der üblichen Yabrissmarfe Reichstag wiederholt an­­Parlament gutes­ Gedeihen in den Prinizipien, und jintemal wir in der angenehmen Lage sind, das Opus gar nicht zu ken­­­nen, verzichten wir auch gern auf jede Kritik. Nur können wir uns nicht versagen, ein wenig die Tendenzen zu be­­­leuchten, aus welchen sich die Wiedergeburt Der Domesti­­­­faltaffen hervorgerungen, denn und was soll den Munizipien es will uns schier bebin­­es steche Hinter diesem Plane, ganz so wie hinter allen rettenden Ideen neuester Serie, eine arge Fiktion. Für die Herstellung der Domestikalfafien erwärmten sich zunächst die Anbünger der munizipalen Autono­­mie. Was­ taugt der Mantel, wenn er , die nicht­ gerollt ist, Autonomie, wenn sie nicht einmal das Ne­ch­t der Selbstbesteuerung haben — en deduzirte man, übersah aber gänzlich, daß Hier nicht eigentlich von einem Necht, sondern nur von einer aus dem Begriff der Selbstverwaltung fließenden Pflicht die Rede sein kann. Auf diese Distinktion kommt es indessen nnt on; angenommen,auc), die Selbstbesteuerung sei ein Recht, welches sich von der munizipalen Autonomie nicht trennen läßt — zu welchen Konsequenzen mußte man in der Praxis gelangen? Angesichts der territorialen Unge­­heuerlichkeiten unserer Munizipien, ist die Zahl derjenigen Komitate, die ihre Selbstverwaltungskosten aus eigener Kraft aufzubringen vermögen, eine recht bescheidene, ein­­ großer Theil der Munizipien dagegen ist auf die Staatshilfe ange­wiesen. Auf diese legieren fann Jonach selbstverständlich Das Prinzip der Selbstbesteuerung nicht mehr die rechte An­­wendung finden und man hätte es sonach mit der Anomalie zu thun, daß die größeren und reicheren Komitate ein Recht genießen, welches den kleineren und minder wohlhabenden vorenthalten bleibt. Dieses Widerspruchs bemächtigten sich alsbald die entschiedenen Anhänger der territoria­­­­len Reform. Es wurde als Grundlag proklamirt, nur dasjenige, Munizipium habe die Berechtigung zu selbstän­­diger Existenz, welches im Stande ist, die Raten der Selbst­­verwaltung zu bestellen und es müsse daher eine Ein­­schmelzung, Erflanirung, Inklavirung, Neueintheilung u. s. w. plaßgreifen, bis jedes Munizipium groß genug ist, um für sie­­ selber sorgen zu können, einer territorialen Neugestaltung der Munizipien. Wir mö­­gen ganz davon absehen, ob es thunlich war, das Nicht­­maß für die territorialen Umgestaltungen lediglich aus der materiellen Leitungsfähigkeit der einzelnen Muni­­—­zipien abzuleiten; die Erörterung würde nns viel zu weit­­ führen ; nur die Thatsache wollen wir fonstativen, daß in dem Augenblick als der Arrondirungsplan bekannt wurde, Ve Rechtsansprüce wegen Herstellung der Selbst­­besteuerung ‚gedämpfter auftraten. Man sjah sich plößlich den praktischen Konsequenzen des Verlangens gegenüberge­­­stellt und diese flößten die außerordentlichsten Bedenken ein. Da hörte man mit einem mal auf, Gründe für die Her­­stellung der Domestikalfaffen anzuführen und man forderte ‚die Tegteren einfach um ihrer selbst willen. Allein es will uns scheinen, daß in gefeßgeberischen Arten denn Doc Die Kaifon nicht fehlen dürfe, und wo sol man diese im Ge­sichtsfreife der munizipalen Autonomie entdecken? Sit sie ein Korollar der Autonomie, dann muß sie in jedem Mu­nizipium zur Geltung kommen und es darf nicht geschehen, daß eine größere Zahl der Komitate sich, vom Staate die Administrationskosten bezahlen läßt; oder sie steht mit der Autonomie nicht im Zusammenhang, unter welchem Titel kann sie dann von den Munizipien in Anspruch genommen wer­­den? Wir haben es also hier mit der Fiktion zu thun, daß Man Für die Munizipien ein Recht in Anspruch nimmt, welches sie der Mehrzahl nac­h gar nicht auszuüben ver­­­mögen.­­ Weiters erwärmten sich für die Herstellung der Doi­­mestikalkassen die Anhänger des Prinzips von der Ent­­­­la­stung des Staates.Die finanzielle Bedrängniß legte den einfachen Gedanken nahe,die Staatsausgabeil­s möglichst einzuschränken da aber den Ersparungen durch die Existenz gewisser Institutionen,die man nicht schlecht­­weg über Vord werfetc kann,ein»bishicher und nicht weiter««geboten ist,so gerieth man auf den Einfall,einen Theil der im Zentrumm versehenen Verwaltungsagenden den Munizipien,versteht sich auf ihre Kosten und Gefahr,zst .übertragen und zu diesem Vehufe die Domestikalkassen ein­­zuführen.Wie verhält es sich aber mit dieser rettenden­ Idee in der Praxis.Es­ wird beispielsweise den Munizi­­­pien zu­ ihren bisherigen Agenden auch noch die Sorge für Bau und Erhaltung der Straßen ü­bertragen;dieser Zu­­­wachsansagenden wird natürlich­ den Ausgabenetat des­­"Komitats vergrössern,ohne daß die Einnahmsquellen in gleichem Maße ergiebiger wü­rden.Das Komitat wird also genöthigt sein,neue und vermehrte Domestikalsteuern aus­­zuschreiben,und einzutreiben­.Nicht der Staatsschatz wird darnach die Kosten für Straßenerhaltung bezahlen,son­­dern——d·as Land.Macht dies im Wesen eina Unter­­schied?Das Komitat wird seine Bedürfnisse aus denselben Quellen schöpfen,aus welchen der Staatsschatz schöpft u und nun ist Eines von Zweien möglich:Entweder die Leistungs­­"«’««fähigkeit der Steuerzahler hat ihre Grenze schon der die Inanspruchnahme zu den»reinen«Staats«­­zwecken erreicht,dann wird das Komitat vergeblic­h die­ Schraube ansetzen,e­s wird die vermehrten Ver­­waltungskosten nicht eintreiben können,und die Interessen, deren Pflege den Komitaten übertragen ist,werden darüber in Verwahrlos­ung geräthe1t,oder aber die Leistungs­­fähigkeit der Steuerzahler gestattet noch eine weitere An­­­spannung und der Staat selber kann sonach die Steuer­­erhöhung jedenfalls risiciren.1 welche Nöthigung liegt damt vor,wichtige Interessen aus der Sphäre des Stew­tes auszuscheiden und einem Faktor zu übertragen,für "«dessen1"Bi­ rläßlichkeit nich­t die mindeste Garantie geboten ist?Dazu kommt nun wieder das Bedenken hinsichtlich der territorialen­ Uebelstände.Zugegeben,daß die größeren­ Munizipien mit ihren Domestikalkassen im Stande sei­n wer­­den,die Verwaltungskosten aufzubringen und sonach für eine zweckmäßige Austragung ihrer neuen Obliegenheiten zu sorgen;die kleineren Munizipien werden hier ganz gewiß Völlig außer Stande sein—wie will man es nun vom­ Gesichtspunkte der Staatsraison rechtfertigen,daß man einen­ Zustand schafft-in welchem ein großer Theil des Landes auf die Segnungen einer geordneten­ Administra­­tion schlechterdings verzichten muß.Wir haben es so nach­t mit der weitern Fiktion znthmt,daß man von einer Ent­­lastung des Staates spricht,während man thatsächlich eine neue Belastu11xz der Staatsbürger,also der Elemente des Staates,plant,und daß man die Domestikalkassen zum va­ßwede der Vereinfachung der Administration einführen wils, während in Wahrheit nur die Preisgebung gewisser Zweige der Verwaltung resultiren kann. Solcher Art waren die Tendenzen, welchen die Her­­dem Gefegentwurf des Ministers des Hnnern, der immerhin ein Meisterwerk Herstellung sein mag , werden wir der der Domestitaltaffen keine fanguinischen Hoff­­nungen entgegenbringen können. Vielleicht wird das Experiment eine Verminderung der Kosten einzelner Ver­waltungszweige zur Folge haben ; für die Besserge­­staltung der Administration wird dadurch schlechter­­dings nichts gewonnen sein. Jim Gegentheile muß man darauf vorbereitet sein, daß die verrufene Komitatswirth­ Ichaft nun auch in jenen Munizipien plaßgreifen wird, die sich bisher einer ziemlich anständigen Verwaltung erfreuten. Wie ist es denkbar, daß die oberungarischen Komitate den erhöhten Aufwand bestreiten sollen? Wie ist es denkbar, daß die Munizipalorgane die unerläßliche Strenge bei der Eintreibung der Steuern zu Munizipalzwecken anwenden sollen, während sie von der Wahl, also von der Gunst der Steuerzahler abhängen, und ist es nicht wahrscheinlicher, daß sie Lieber die­­ Verwaltungsinteressen vernachlässigen, als den Groll ihrer Wähler herausfordern werden ? Eine Entlastung des Staates kann die Einführung der Dome­stikal­affen allerdings zur Folge haben — nämlich die Ent­­lastung von wichtigen Interessen, die in einem geordneten Gemein­wesen nun und nimmer preisgegeben werden dü­rfen. Uebrigens ist es wohl möglich , daß mit dem Plane der Domestikalfasten der Hintergedanke verbunden ist, die uns­erläßliche Nothwendigkeit einer gründlichen territorialen Re­­form sozusagen ad oculos zu demonstriren — dann hätte er wenigstens die Berechtigung eines politischen Schach­­zuges; wer schließlich die Partie gewinnt, wäre freilich­ auch dann noc zweifelhaft. — Wie wir telegraphisch bereits meldeten, veröffentlicht die heutige „Wiener Ata." die Kaiserliche Verordnung vom 11. Oktober, mittelst welcher die Kaiserliche Verordnung vom 13. Mai 1873 be­­züglich des $, 14 der Statuten der Nationalbank außer Wirksamkeit gelegt wird. Die Verordnung lautet: Die kaiserliche Verordnung vom 13. Mai 1873 (R.-©.BL. Nr. 65), womit die Nationalbank ermächtigt wurde, statutengemäß Wechsel zu efsumptiven oder Effekten statutengemäß zu belehnen, ohne hinsichtlich der dafür ausgegebenen een an den im Ablage 2 des $. 14 der Bankstatuten (Geset vom 18. März 1872, N.-G.-Bl. Nr. 31) festgelesten Betrag gebunden zu sein, wird außer Kraft gerecht. ·. Die gegenwärtige Anordnung hat sogleich in Wirksamkeit zu treten.­­ Schönbrunn, 11. Oktober 1874. Franz Iofer m.p. Aunerspergm.p .ajferm.p.Banhansmp Stre­mayrm p. Clafermp. Unger m.p. Chlumecfym.p. Pretism.p. Dorftm. p. 3iremialtowmstim. p. — Dieser Tage wurde — wie bereits gemeldet — auch das Brälm­inare des K­ommunikationsministeriums Für das Jahr 1875 vom Ministerrathe endgültig angenommen und wird dasselbe ebenso wie die Budgetvoranschläge der übrigen Mini­­sterien schon nächster Tage im Druck erscheinen. Wir sind in die Lage verlegt. Schon heute. die Hauptsummen somit um fl. 1,207.048 weniger als im Jahre 1874. Im außerordentlichen Erforderniß fl. 5,517.065, daher im Vergleich zum T­aufenden Jahr ein Ersparniß von ff. 6,806.100. In der Bededung finden wir wie alljährlich ur ge­­ringe Beträge eingestellt, welche aus Berundirungen der Eisenbah­­nen (für Beaufsichtigung, Inspektorat e­tc.) und anderen­ kleineren Einnahmen herrühren. Was den zweiten Theil des Präsim­inares, nämlich­ den Borz­anschlag für die Staatseisenbahnen und die Maschinenfabrik be­­trifft, finden wir bei den Staatsbahnen im Präliminarium : Ktiesgeitmalleitimgien. 2.0 anne, ‚16a 108.000 2. für äußeren Dienst . fl. 2,045.700 3. auf fachliche Auslagen . fl. 2.892.3­0 bei der Maschinenfabrik. 1. für allgemeine Administrationskorten fl. 80.000 3. Fabrikationskosten . ... . fl. 765.000 somit unter diesen beiden Titeln fl. 6.696.000, daher um fl. 542.088 weniger als im Jahre 1874 präliminirt. Ebenso body wird die Bededung angenommen. Das NReineinkommen der Staatsbahnen it im­ Finanz-Grat mit fl. 2.404.000, das der Maschinenfabrik mit fl. 70.000 voranschlagt. Im Extraordinarium der Staatsbahnen wird fl. 348.000, so­­mit fl. 752.000 ,weniger präliminirt als im Vorjahre. Im Ganzen stellt sich das Budget des K­ommunikationsministeriums um fl. 8.607.080 geringer als im Porjaire. — Nach der Niederwerfung der Commune in Frankreich hatten — Schreibt „Bett Maple" — viele Franzosen, melde im Befige von ungarischen Werthpapieren waren, der unga­­rischen Regierung die durch authentische Dokumente erhärtete Mit­­theilung gemacht, daß die­se Werthpapiere durch die müthenden Communards vernichtet wurden­­ und richteten an die Regierung die Frage, welche Verfügungen das ungarische Geiet bezüglich der Amortisation enthält. Die Antwort auf diese Frage konnte seine sehr befriedigende sein, weil unsere geweglichen Bestimmungen in dieser Richtung sehr mangelhaft sind. In Folge dieses Anlasses wurde unter dem Präafi­ium Theophil Fabiınytis eine Kome­­mission entsendet, deren Aufgabe es sein sollte, in dieser Angele­­genheit einen begutachtenden Vorsschlag auszuarbeiten. Die Kont­mission konstituirte sich, hat aber bisher noch kaum eine meritorische Sigung abgehalten ; erst in jüngster Zeit soll dieselbe dem Ber­nehmen nach ihre Thätigkeit begonnen haben. . = Wie „M. All.“ mittheilt, hat der Minister des Innern an den hauptstädtischen Magistrat die Anfrage gestellt, ob die in der Hauptstadt bestehenden zwölf Freimaurerlogen auch jähr­­lich das Namensverzeichniß ihrer Mitglieder und Beamten einge­­reicht hätten. Nachdem dies von Seite der genannten Logen bisher nicht geschah, so werden sie zur Erfüllung der diesbezüglichen Ver­­pflichtung behördlich aufgefordert werden, was einige Sch­wierigkei­­ten aus dem Grunde bereiten dürfte, weil der Behörde die Aöref­­fen der Logen überhaupt nicht bekannt sind. — Die Forregung des Organisations-Entwurfes des griechische orientalischen serbischen Kirchenfangreffes geben wir auf der Beilage des vorliegenden Blattes, "jen,­er ordnungsmäßig gefü­ndigten Gefegentwurf günstiges und­­ vor­gebracht werden künne. Wir wünschen dem Stellung der Domestikalfasien die Anregung sie gerecht und Heilfem angeschichten genügend erörtert zu haben, also von den Wetter im verdankt. den in Ob find — das glauben wir im Bor­­Völlig abgesehen 2. Kosten der Werkstätte . fl. 125.861 18 201440 ff. 155.000 re­ s . fchottifure­sche System der öffentlichen Anklage re begrü­ndet ausführ­­lich die Vorzüge des Anklageprinzips, welches in der Vorlage acceptirt ist, bei deren Abfassung man von dem Wunsch geleitet wurde, eine einfache, wasche, billige und die größtmöglichsten Ga­­rantien bietende Strafjustiz einzuführen. Deshalb­ei das Unter­­suchungsverfahren analog dem Code Napoleon bedeutend vereinfacht worden, ebenso sei dem einzig der Oeffentlichkeit Rechnung getra­­gen und in der Verhängung der Untersuchungshaft eine liberale eforn, eingeführt worden; der hemmende Formalismus werde duch die Abschaffung der positiven Bewessregeln beseitigt und der Schuldspruch rein von dem subjektiven Grmeffen des Nichterfolle­­giums abhängig gemacht. Gegen das erstrichterliche Schulderkennt­­niß werde von nun an nicht mehr die Berufung an die zweite In­stanz, sondern bles die Nullitätsbeschmerde an den Obersten Ge­richts- als Kassationshof gestattet sein, wo die betreffende Ver­­handlung in einer öffentlichen Sagung stattfinden muß. Die Freisprechung „wegen Mangel an Bemetfen“ und die sogenannte „Verdachtsstrafe” werden nicht mehr statthaft sein; Während die Zahl der Richter bei den Schlußverhandlungen ver­­größert wird, werden bei den Bezirksgerichten bei den­ Verhandlun­­gen wegen Webertretungen zwei Geldworne mitzuwirken haben (Schöffengerichte). Die Todesstrafe wird nur nach einem­ einhelligen Ausspruch des Richterkollegiums verhängt werden dürfen. «­­Ri Der Redner schildert genau die anzuhoffenden mohrthätigen Folgen der Vorlage in sanitärer, freiheitlicher und petuniärer Hin­­sicht und empfiehlt warm die Annahme derselben. Der Entwurf wird in der Generaldebatte einstimmig ange­nommen, ebenso auch in der Spezialdebatte en bloc jene Para­­graphen, zu welchen feine Amendements­ eingebracht worden waren, während die Paragraphen, zu melden Dr. Derencsin und Dr. Pofilovice Amendements eingebracht hatten, mit den festeren zusammen morgen zur Verhandlung gelangen. d­en Befuc. Setterer unter­ieß es, en Befi 3 „za Corje” darauf im­ Monat September wieder Hafen von Galas besuchte , unterließ Choppart dem General Mafovika einen Besuch zu machen, es der Kommandant ts Xetterer scheint nun das Verhältniß an der fidh und den franzö­­­­sischen Offizier falsch aufgefaßt zu haben, indem er glaubte, es sei die Pflicht des SXepteren, sich bei ihm zu melden. AKatovita beging den zweiten ehler, daß er anstatt an das Ministerium nach Bu­­­­­karest zur berichten, fich direkt mit einem Schreiben an dem franzö­­sischen Konsul in Gala wendete und demselben erklärte, das Be­nehmen des Kommandanten Choppart entspreche nicht dem rumä­­nischen Militär-Reglement ; man werde deshalb das Schiff „La Corte“ nur wie ein Handelsschiff behandeln und es nicht dulden, daß die Mannschaft desselben die Stadt in Uniform betrete. Der Kommandant hat sich hierauf sofort mit einem P­roteste und einer Klage an den französischen Generalfonsul in Bukarest­­ gewendet, indem er gleichzeitig den Galater Hafen mit seinem Schiff verließ. Baron Desmichels nahm die Angelegenheit sehr energie im, die Hand und erlangte vollständige Satisfaktion, indem der rumänische Kriegsminister das Benehmen des Generals Nakovisa desapprobirte und ihn nöthigte, nach Bukarest zu kommen, uno selbst er dem fran­­zösischen Generalfonful (da „La Corfe“ nicht in Galab war) den Besuch zurückerstatten mußte, welchen Kommandant Choppart ihm im Monat Mai gemacht hatte und außerdem sein Bedauern je 2% ganzen Vorfall, der auf einem Mißverständniß beruhe, aussprach). » » « · Damit dürfte der Fall als beigelegt zu betrachten sein. I. C. Nom, 8. Oktober. Wahrhaft wohlthuend sticht von dem wortreichen Phrasengeflunter, mit welchem die Opposition der italienischen Kammer — die alte und junge Linke — in ihren M­ahlmanifesten rumorte, die Elgte, offene und zugleich entschiedene Sprache ab, melde der italienische Ministerpräsident Minghetti seinen Wählern gegenüber der Gelegenheit eines zu seinen Ehren veranstalteten Banteto geführt hat. „Die Achtung und das Ver­­trauen, sagte Minghetti, welches eine Nation genießt, hängt von dem­ Ernste ab, mit welchem dieselbe der Erreichung ihres Zieles zustrebt. Die Zeit der politischen Aktion it für Italien vorüber und die ganze Aufmerksamkeit des Landes muß sich nun der Ord- Kan der innern Angelegenheiten, der Regelung der Finanzwirth­­schaft, der Befreiung und der Reform der Verwaltung zuwenden.“ Minghetti erkennt die Mängel und Gebrechen auch, an denen die italienische Finanzwirthschaft und Administration leiden, aber ent­­gegen dem Gebahren der Opposition, welche in ihren Wahlmani­­festen eine Menge von Fehlern und Uebelständen anführt. Zur Affaire Arnim. Von deutschen Blättern wagen nur noch diejenigen vorweg gegen Arnim Partei zu nehmen, die sich durch ihre Beziehungen zum P­repbure an den Rüden gedeckt fühlen ; die unabhängen Organe tragen der öffentlichen Stimmung Nehnung und beschränken sich auf die Mittheilung thatsächlicher Daten über den Fortgang des Prozesses. Einen interessanten Beitrag zu dem Genfationsereigniß bringt heute die „N. fr. Br." in Form einer Berliner Korrespon­­denz, welcher wir Folgendes entnehmen : RS­­ „Welche Bewandtniß es mit der Selbständigkeit der Staats­­anwaltschaft “habe, geht wohl aus der merkwü­rdigen Art hervor, wie mit der Kompetenz des Stettiner Gerichtes umgesprungen wurde. 63 wird hier erzählt, daß das Berliner Kammergericht in anrei­nigungen sich nicht narü­her habe einigen können, ob das Ber­­liner Stadtgericht die Befugniß hatte, den Grafen Arnin aus dem Stettiner Gerichtssprengel hieher zu bringen. Dieses formale Ueber­­sehen findet seine Erklärung nur in der Gile, mit welcher die Ver­­haftung vollzogen wurde. Am Freitag hatte das Stadtgericht blos ein Schriftstück von der Reichskanzlei erhalten, welches die Weisung­enhielt, bei Gr. Arnim eine Haussuchung zu halten, eventuell mit der Verhaf­­tung zu drohen. In Folge telegraphischen Meinungsaustausches zwi­­schen dem Stadtgerichte, dem Justizministerium und V­arzin wurde jedoch Samstag Abends 10 Uhr pröglich eine Kommission sammt den nöthigen Erelativ-Organen zusammengetrommelt, welche die mittler­­weile eingelangte Weisung, Arnim zu verhaften, in Cile auszu­­führen hatte. Ein Mitglied dieser Kommission wurde am nämli­­chen Samstag von einer Bifite geholt und äußerte auf Befragen, er müsse augenblicklich nach Stettin gehen, um eine vielleicht ver­­hängnisvolle Evolution, die er jedoch momentan (vor der Abreise) wo für unglaublich halte, vorzunehmen In Eile langte man auf dem Gute Arnim’s an und vergaß, die Stettiner Behörde von dem Eingriff in ihre Kompetenz zu verständigen. Exit Sonntags spät Abends ging mit dem legten Zuge ein Erpreßbrief des Staatsan­­walts Teffendorf an seinen Kollegen nach Stettin, welcher das Be­­dauern ausdrückte, daß „höhere­ Dispositionen“ ihn vergefsen lassen mußten, daß eigentlich das Stettiner Gericht berechtigt gewesen wäre, gegen Arnim einzuschreiten. E 3 hat sich auf herausgestellt, daß Arnim in Berlin polizeilich abgemeldet erscheint und mithin in vollem Rechte. fi befand, wenn er gegen seine Abführung nach Berlin protestirte. SCHE Es wird nun klar,warum man ebenso h­astig die bedingte kaiserliche Genehmigung aus Baden-Baden­ einzuholen genöthigt war. Im Mai waren Sonntag Nachmittags noch seine An­stalten zur Aufnahme Arnim’s getroffen. Dies geschah erst nach dem Eintreffen des Grafen, dem die Zelle Nr. 12 eingeräumt wurde, ein Lokal, dessen enter mit Holz verkleidet sind, so daß dem Gefangenen die Aussicht nach dem Flusse gesperrt ist. Ein eisern­es Bett, mehrere Privatdeden, einige alte Jahrgänge des „R Reichsanzeiger“, ein paar Bücher juridischen Inhalts zur Lektüre erhielt der Verhaftete erst Montags. Der Vorzug, den die Belle des Grafen Arnim genießt, besteht in einem Wald­ifche und Leib­­stuhl. Alles dies war, wie erwähnt,­­ banden, und Graf Arnim weigerte sich an diesem Tage, zu essen. Er blieb zu Bette und verließ dasselbe körperlich leidend erst am Montag. Warum nun diese Eile, diese sich überstürzende und selbst über die geieslichen Kompetenzschranken der Gerichte stol­­pernde Haft, wenn das Stadtgericht, die man glauben zu machen bestrebt­et, mit der Verhaftung des Grafen Arnim nur einen durch die Ergebnisse reiflicher Untersuchung nothwendig gewordenen Akt vollzog ? Oder sollte dem Grafen Arnim noch eine­ besondere De­­mü­thigung bereitet werden, indem seine Verhaftung auch noch mit dem besonderen Eklat umgeben wurde, welchen die Abführung nach der Residenz hervorbringen mußte? ER RS 8 Im Allgemeinen ist das Publitum so ziemlich einstimmig in der Sans, daß Arnim ein Opfer der Staatsraison ist und daß bei dem ganzen Falle Motive maßgebend sind, die nicht eingestan­­den werden können. Dort, wo man Kenntniß von den Leidenschaften­­ hat, von meiden Staatsmänner oft fortgerisfen werden, hält man die offiziös angegebenen Gründe des stattgehabten Einschreitens nicht für­ die echten. Fürst Chlodwig Hohenlohe, der Nachfolger Arnim’s auf dem Pariser Bod­en, it ein feiner Diplomat, voll von Ehrgeiz und Schlauheit und vollendeter Meister in der großen Intrigue. Auf ihn wird die Entfremdung, welche zwischen dem Reichskanzler und Arnim eintrat und man sich zum traurigen Zerwirfniß gesteigert­ hat, in erster Linie zurückzuführen sein. Er hat die Abgänge im Archiv der Bariser Botschaft entdeckt und denunzirt, er hat die Berichte darü­ber nach Berlin gesdicht, und daraufhin wurde der Schon zum Botschafter nach Konstantinopel ernannte Arnim plöglich ganz fallen gelassen. Daß es eine Ungefiielichkeit und Nachlässigkeit ge­­wesen wäre, wenn Graf Arnim vertrauliche Papiere, Staatsge­­heimnisse enthaltende Dokumente, deren Bekanntwerdung Die Sicherheit des Staates gefährden würde, in dem Archiv der Bot­­schaft gelassen hätte, wo sie der Kognition des Botschaftspersonals preisgegeben blieben, hat Fürst Chlodwig Hohenlohe sicher nicht er­­­wogen. Wollte der ehrgeizige Mann einen Gilat hervorrufen, der in ganz Europa das größte Aufsehen erregt und unberechenbare Konflikte der Personen heraufbeschwört ? Die Kreise, wo der jebige Botschafter in Paris gelannt wird, hab­en eine solche Absicht nicht fre­ ausgeschlossen. Fürst Hohenlohe hat die Lunte angezündet und man fest in Paris ruhig eisen und zusehen, wie die gelegte Mine in Berlin aufflattert. Der Konflikt der Personen ist da, und die Mine wird unterliegen. War es das, worauf Hohenlohe abzielte ? 90 begnüge mich vorläufig mit dieser A­ndeutung. 9 Bukarest, 7. Oktober. Fürst Karl und Fürstin Elisabeth fehren am 11. b. M. nach Rumänien zurück, werden jedoch ihren Aufenthalt vorläufig in Sinai am Fuße der Karpathen nehmen, ob­­gleich das Wetter rauh und falt­et und auf den Seiten des Ge­­birges bereits Schnee liegt. Der neue französische Generalfonsul Baron­­ Desmichels hat sich seine ersten Sporen verdient, indem er einen Konflikt zwischen dem rumänischen Kommandanten von Glas, General Kaloviga, und dem Kommandanten des französischen Kriegsschiffes „La Corfe“, Kapitän Choppart, dadurch ausgeglichen hat, daß er dem franzö­­sischen Offizier vollständige Satisfaktion verschaffte. Der Vorgang war in Kürze folgender : Das Kriegsschiff „La Corfe“ nahm im Monat Mai dieses Jahres einen kurzen Aufenthalt im Hafen von Galat. Der Kommandant Choppart machte dem General Nakoviga : 63 wird natürlich viel erzählt und gefabelt, und ich will aus der Fülle des Zirkulirenden dasjenige herausgreifen, was nicht nur die innere Wahrscheinlichkeit für sich hat, sondern auch in Kreisen folportirt wird, wo man nicht, selten weiß, was vorgeht. Graf Arnim sol in neuerer Zeit ziemlich stürmisch seine Rehabili­­tation verlangt haben, da er durch seine Verlegung in Disponibi­­lität an seiner Ehre getranst worden sei. Fürchtete man nun In= disfretionen Arnim’s, welcher von der Kaiserin Augusta und dem Kronprinzen bis in die jüngste Zeit begünstigt wurde ? Belist Arnim Briefe des Reichskanzlers, melde gerade der Kenntniß der Beitrüger Arnim’s entzogen bleiben sollen, oder sollte Arnim durch die Verhaftung materiell verhindert werden, seine Rehabilitation dur­ persönliche Schritte zu betreiben Diese halten es nicht für un­wahrsgeinlich. Was den Inhalt der von Arnim zurücker­haltenen Spapiere betrifft, so sol sich darunter au ein Schriftstüd befinden, in welchem aus Anlaß des Sturzes des Präsidenten Thiers die Gesichtspunkte der deutschen Wolitit entmwickelt werden. 63 fol darin das Bedauern über Thiers’ Sturz und eine mögliche Restauration der Monarchie in Frankreich ausgesprochen sein, da Deutschland am Ende A­uklands doc nicht ganz sicher sei und die­ses zwar nie mit der feajatüjáes Republik, wohl aber mit einer in Frankreich unwiederhergestellten Monarchie sich gegen Deutschland verbinden könnte. Man begreift, daß eine derartige Korrespondenz geheim bleiben muß, da die D­erlautbarung des Inhalts viel kompromittiren Fan. Aber hier geht die Meinung dahin, daß man der Diskretion Renim’3 versichert sein konnte, und daß gerade aus diesem Gesichtspunkte die Verhaftung eines Mannes, der so gut wie jeder andere Staatsbeamte durch seinen Diensteid gebunden ist, nicht zu rechtfertigen sei.“ Uebrigens hat Graf Arnim die Zivilfrage wegen des Eigen­­thums der verlamb­ten Dokumente eingereicht; er muß sonach die Dokumente dem Gerichte zur Verfügung gestellt haben, nur ein einziges Mittel zur Vereitigung derselben zu nennen, gibt Minghetti auch die Mittel an, mittelst welcher denselben nach und nach ehr werden kann. M­it kurzen, aber entschiedenen Worten charakterisirt Min­­ghetti das Gebahren der Opposition, welche fortwährend nach Me­formen schreit, ohne anzugeben, welche Reformen und die sie durch­­zuführen seien, welche fortwährend neue Auflagen wollte, ohne die Mittel zur Deckung bewilligen zu wollen, u. dgl. mehr. Das müsse anders werden, nur wenn fumehr das Land wie seine Vertreter mit unwahrem Grnffe an die Ausrottung dieser Möbelstände gehen, kann eine Befferung eintreten. E 8 würde zu weit führen, den Auslasfungen des Minister­­präsidenten im Detail zu folgen und seine Vorschläge zur Beffer­­ung der Lage zu­ wiederholen. Es genüge zu fonstatiren, daß die Ausführungen Minghetti's einen bemältigenden Eindrud auf die öffentliche Meinung gemacht haben und anerkannt wird, daß man einen ernsten, hochpolitischen Mann vor sich habe, der sich seines Sieles bewußt­et und weiß, was er will und wie sein Programm zu verwirklichen sei. Ohne Zweifel war der Eindruch der Wahlrede Minghetti’s nachhaltig und m wird nicht ohne mohrthätige Folgen auf die bevor­­stehenden Wahlen bleiben, am Sonntag noch nicht vor­ Kroatischer Landtag. Agram, 12. Oktober. Die heutige Landtagssitung e­röff­­nete Präsident Kreftics um 10 Uhr, worauf nach den üblichen Formalitäten die Gefegentwürfe über die Organisation der Gerichtshöfe erster Instanz und über die Reguli­rung der Beamtengehälter in dritter Lesung mit gro­­ßer Majorität angenommen wurden. » " Sodann legt die Kodifikationskommission den Gesetzentwurf betreffend die Organisirung des Sanitätswesens vor,welcher an die Tagesordnung gesetzt werden wird. Zur Verhandlung gelangt sodann der Ausschußbericht über den Geetzentwurf betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Strafprozeßordnung vom Jahre 1853;daqu·us»schließt sich dem Separatantrage des Auss­­chusses an,dem gemaß jene Paragraphen,bezüglich welcher während der Generaldebatte keine Amendements eingebracht wurden,ein bl()c angenommen werden. Ins Meritum des Verhandlungsgegenstandes eingehend, mor ti­­et der Berichterstatter Dr. Spun-Strizfics die Vorlage, betont die derselben zu Grunde liegenden Prinzipien, führt den alten Strafrechtslehrer Gefare­ Beccaria an, der ion unter An­derem auch die Oeffentlichkeit des Strafverfahrens gefordert hat, erwähnt den D­eutschen L­nquisitionsprozeß, das französische und Velegr. Deperdjen des Vetter Son. Karlovik , 13. Oktober.­­ Orig-Telegr­. In der heutigen Sibung des Kongreßausschusses wurde der Antrag Marimovics’ über den Wirkungskreis des Kon­­gresses in unwesentlichen Details modifizirt angenommen. Miletics meldete ein Separatvotum an. Agram, 13. Oktober. Orig-Telegramm­ Maler bringt eine Interpellation ein wegen Gebrauchs der ungarischen Sprache auf den kroatischen Eisenbahn­­lnien. In der Spezialdebatte über die Abänderung der Strafproteordnung beantragt Derencsin, es mögen die Schwurgerichte für politische Verbrechen nicht einge­­führt werden. Brofilovics und Turelli plaici­­ren für die Einführung der Schwurgerichte und der Re­­gierungsvertreter Stanfovics erklärt, die Regierung betrachte die Einführung der Schwurgerichte als eine offene Frage. Span unterstügt Derencsin’s Antrag, welcher khrieglich auch angenommen wird. Der Sanitäts-Gelegentwurf pafsirte beide Lesungen. Wien, 13. Oktobr. (Original-ZTelegr) Wie der „Presse" aus Bukarest gemeldet wird, will Ru­mänien weder die von der Tirfei abgeschlossenen Tarif­­verträge anerkennen, noch auf die stets gewosfene Handels­­freiheit verzichten. Wenn die Mächte die Handelskonventio­­nen mit Numänien zur Herabseßung der Tarife nicht ab­­schließen, so bleiben die von den Kammern befehloffenen BZollgefege in Kraft. Bien, 13. Oktober. Orig.- Telegramm.­ Die , Brelfe" meldet aus Berlin: Das in Berlin einge­­troffene Amtsjournal der deutschen Reichsbotschaft in Paris soll von Arnim’s eigener Hand die Eintragung der nun von ihm als Privatkorrespondenz reflamirten Affensu­che enthalten. — Die „Charité wird von Schußleuten bes wacht. — Der Fuldaer Kaplan Pauly wurde wegen Ber­leidigung Bismarc’s für einen Artikel über das Kisfin­­ger Attentat zu einmonatlichem Gefängniß verurtheilt. . Berlin, 12. Oktober Die Ueberführung Arnim’s nach dem Charité-Krankenhause ist bereits erfolgt. Die „Voß’sche Zeitung“ enthält , eine augenscheinlich von Arnim befreundeter Seite aus­­gehende ausführliche Darstellung, wonach Bismarc und Arnim noch im Mai 1872 die intimsten Freunde waren; erst im September traten Symptome eines veränderten Verhältnisses hervor, als Arnim, von Baris kommend, von Bismard nicht empfangen wurde . Arnim unterstügte nicht die legitimistische oder orleanistische Restauration ; nichts lag ihm ferner als Bismard’s Stellung‘ zu erschlittern, mit dem er, obgleich im Detail verschiedener Meinung, in großen poli­­tischen Zielen übereinstimmte;­ durch Stifchenträgerei wurde die Mißstimmung gewährt und hatte Arnim zahlreiche Verlegungen zu erfahren; im­­ Jahre 1874 trug ihm Staatssekretär Bülow den Botschafterposten in Konstantinopel an, worauf Arnim Pinging, jedoch nach Paris zurücgekehrt Briefe rücsichtsloser Form vorfand, die ihm das Anerbieten des Konstantinopler Bostens als nicht ernst erscheinen ließen. D­iese Korrespondenzen sah Arnim als Privat­­korrespondenzen an, verweigerte deren Herausgabe , erklärte sich jedoch bereit, selbe dem Gerichte zu übergeben. Berlin, 13. Oktober, liegt dem Obertribunal zur oberstinstanzlichen Entscheidung vor. Baris, 13. Oktober. Die xufsische Großfürstin Marie mahnte der Theatervorstellung bei, welche zu Gunsten der Gljaß- Lothringer gegeben wurde. Großfürst Konstantin widmete diesem Briede 10.000 France zu. Baris, 13. Oktober. Das „Journal Officiel” meldet, daß­ der Kriegsdampfer , Drénogue" nach Toulon zurückberufen­­ wurde. Der Kriegsdampfer „Kleber“ begibt sich nac Korfila und verbleibt dortselbst, um jederzeit bereit zu sein, dem allfälligen Rufe des Papstes zu folgen. Civita­ Vecchia, 13. Oktober. Der französische Kriegs­­dampfer " Drénogue" ist heute Vormittags abgesegelt, am­ 3. Oktober. Bei Ueberreichung der Adresse durc den Volfsfrauenverein­ sagte der Papst: Die Katholiken künnen sein Mandat für das Parlament annehmen, das in Rom tagt und so die Befolgung der von der Kirche verdammten Gefege be­­schworen werden muß. ‚Wien, 18. Oktober. (Original-Telegramm.) &8 wurde das Falliment der französischen Getreide­­und Mehlfirma Schosmann in Lille hieher gemeldet, tragen bei 12 Millionen Francz. 103.80, Frankfurt die Passiven derselben ber Auch eine Mannheimer Getreide­firma wurde schmankend. Weitere Getreidefallimente in Süddeutsch­­land (Mannheim, Köln) drohen. Wien,­13.Oktober.(Original-Telegramm.) Die heutige Börse war für Deckungskäufe anfangs günstig,gegen den Schluß hin matter. Wien, 13. Oktober. (Schlußfurfe) Krechitastien 243.—, Anglo-Austrian 158.25, Galizier 240.—, Lombarden 141.50, Staatsbahn 309.—, Trammay 146.—, Nente 70.15, Kreditlose 164.25, 1860er 307.59, Napoleons d’or 8.83"/,, 1864er 132.—, Münzdukaten 5.24", Silber Y1.90,. London 309.90, Preuß. Kaffenscheine 1.62 °,, Untonbant 126.75, Zartenlose 55.25, Allg. Baubant 52.—, Anglo-Baubant 58.50, Bodenkredit ipal 33.75. eft. Wien, Unger. Grundentlastun­g Zarjaner 89.50, Anglo-d ungar. 80,50, Ung. Pfandbriefe 36.15, Alföld 138.50, 77.25, Munt­­Das Haftentlassungsgefuch Arnim’s 13. Oktober. (Offizielle 77,—, Ung. Schlußfurfe) Eisenbahnanl. 97.75, Salgo­­ungarian 32,50, Ung. Kredit 232.50, Franco» Siebenbürgen . . |

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