Pester Lloyd, Oktober 1874 (Jahrgang 21, nr. 225-251)
1874-10-14 / nr. 236
— Dt . - k. a . . . , Budapest, 13. Oktober. So entstand der Entwurf 055 Als fünfreies Mesultat der Bewegung der administrativen Reform tritt zu versehen, damit uns vorerst allen Instanzen zu Tode gehegten Plan sein im Gebiete die Herstellung der Dolomestlalfaffen entgegen — als Resultat freilich nur in dem Sinne, daß der Minister des Innern sich die Mühe nicht verdriegen ließ, säuberlich in Paragraphen zu fassen und mit der üblichen Yabrissmarfe Reichstag wiederholt anParlament gutes Gedeihen in den Prinizipien, und jintemal wir in der angenehmen Lage sind, das Opus gar nicht zu kennen, verzichten wir auch gern auf jede Kritik. Nur können wir uns nicht versagen, ein wenig die Tendenzen zu beleuchten, aus welchen sich die Wiedergeburt Der Domestifaltaffen hervorgerungen, denn und was soll den Munizipien es will uns schier bebines steche Hinter diesem Plane, ganz so wie hinter allen rettenden Ideen neuester Serie, eine arge Fiktion. Für die Herstellung der Domestikalfafien erwärmten sich zunächst die Anbünger der munizipalen Autonomie. Was taugt der Mantel, wenn er , die nicht gerollt ist, Autonomie, wenn sie nicht einmal das Necht der Selbstbesteuerung haben — en deduzirte man, übersah aber gänzlich, daß Hier nicht eigentlich von einem Necht, sondern nur von einer aus dem Begriff der Selbstverwaltung fließenden Pflicht die Rede sein kann. Auf diese Distinktion kommt es indessen nnt on; angenommen,auc), die Selbstbesteuerung sei ein Recht, welches sich von der munizipalen Autonomie nicht trennen läßt — zu welchen Konsequenzen mußte man in der Praxis gelangen? Angesichts der territorialen Ungeheuerlichkeiten unserer Munizipien, ist die Zahl derjenigen Komitate, die ihre Selbstverwaltungskosten aus eigener Kraft aufzubringen vermögen, eine recht bescheidene, ein großer Theil der Munizipien dagegen ist auf die Staatshilfe angewiesen. Auf diese legieren fann Jonach selbstverständlich Das Prinzip der Selbstbesteuerung nicht mehr die rechte Anwendung finden und man hätte es sonach mit der Anomalie zu thun, daß die größeren und reicheren Komitate ein Recht genießen, welches den kleineren und minder wohlhabenden vorenthalten bleibt. Dieses Widerspruchs bemächtigten sich alsbald die entschiedenen Anhänger der territorialen Reform. Es wurde als Grundlag proklamirt, nur dasjenige, Munizipium habe die Berechtigung zu selbständiger Existenz, welches im Stande ist, die Raten der Selbstverwaltung zu bestellen und es müsse daher eine Einschmelzung, Erflanirung, Inklavirung, Neueintheilung u. s. w. plaßgreifen, bis jedes Munizipium groß genug ist, um für sie selber sorgen zu können, einer territorialen Neugestaltung der Munizipien. Wir mögen ganz davon absehen, ob es thunlich war, das Nichtmaß für die territorialen Umgestaltungen lediglich aus der materiellen Leitungsfähigkeit der einzelnen Muni—zipien abzuleiten; die Erörterung würde nns viel zu weit führen ; nur die Thatsache wollen wir fonstativen, daß in dem Augenblick als der Arrondirungsplan bekannt wurde, Ve Rechtsansprüce wegen Herstellung der Selbstbesteuerung ‚gedämpfter auftraten. Man sjah sich plößlich den praktischen Konsequenzen des Verlangens gegenübergestellt und diese flößten die außerordentlichsten Bedenken ein. Da hörte man mit einem mal auf, Gründe für die Herstellung der Domestikalfaffen anzuführen und man forderte ‚die Tegteren einfach um ihrer selbst willen. Allein es will uns scheinen, daß in gefeßgeberischen Arten denn Doc Die Kaifon nicht fehlen dürfe, und wo sol man diese im Gesichtsfreife der munizipalen Autonomie entdecken? Sit sie ein Korollar der Autonomie, dann muß sie in jedem Munizipium zur Geltung kommen und es darf nicht geschehen, daß eine größere Zahl der Komitate sich, vom Staate die Administrationskosten bezahlen läßt; oder sie steht mit der Autonomie nicht im Zusammenhang, unter welchem Titel kann sie dann von den Munizipien in Anspruch genommen werden? Wir haben es also hier mit der Fiktion zu thun, daß Man Für die Munizipien ein Recht in Anspruch nimmt, welches sie der Mehrzahl nach gar nicht auszuüben vermögen. Weiters erwärmten sich für die Herstellung der Doimestikalkassen die Anhänger des Prinzips von der Entlastung des Staates.Die finanzielle Bedrängniß legte den einfachen Gedanken nahe,die Staatsausgabeils möglichst einzuschränken da aber den Ersparungen durch die Existenz gewisser Institutionen,die man nicht schlechtweg über Vord werfetc kann,ein»bishicher und nicht weiter««geboten ist,so gerieth man auf den Einfall,einen Theil der im Zentrumm versehenen Verwaltungsagenden den Munizipien,versteht sich auf ihre Kosten und Gefahr,zst .übertragen und zu diesem Vehufe die Domestikalkassen einzuführen.Wie verhält es sich aber mit dieser rettenden Idee in der Praxis.Es wird beispielsweise den Munizipien zu ihren bisherigen Agenden auch noch die Sorge für Bau und Erhaltung der Straßen übertragen;dieser Zuwachsansagenden wird natürlich den Ausgabenetat des"Komitats vergrössern,ohne daß die Einnahmsquellen in gleichem Maße ergiebiger würden.Das Komitat wird also genöthigt sein,neue und vermehrte Domestikalsteuern auszuschreiben,und einzutreiben.Nicht der Staatsschatz wird darnach die Kosten für Straßenerhaltung bezahlen,sondern——d·as Land.Macht dies im Wesen eina Unterschied?Das Komitat wird seine Bedürfnisse aus denselben Quellen schöpfen,aus welchen der Staatsschatz schöpft u und nun ist Eines von Zweien möglich:Entweder die Leistungs"«’««fähigkeit der Steuerzahler hat ihre Grenze schon der die Inanspruchnahme zu den»reinen«Staats«zwecken erreicht,dann wird das Komitat vergeblich die Schraube ansetzen,es wird die vermehrten Verwaltungskosten nicht eintreiben können,und die Interessen, deren Pflege den Komitaten übertragen ist,werden darüber in Verwahrlosung geräthe1t,oder aber die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gestattet noch eine weitere Anspannung und der Staat selber kann sonach die Steuererhöhung jedenfalls risiciren.1 welche Nöthigung liegt damt vor,wichtige Interessen aus der Sphäre des Stewtes auszuscheiden und einem Faktor zu übertragen,für "«dessen1"Bi rläßlichkeit nicht die mindeste Garantie geboten ist?Dazu kommt nun wieder das Bedenken hinsichtlich der territorialen Uebelstände.Zugegeben,daß die größeren Munizipien mit ihren Domestikalkassen im Stande sein werden,die Verwaltungskosten aufzubringen und sonach für eine zweckmäßige Austragung ihrer neuen Obliegenheiten zu sorgen;die kleineren Munizipien werden hier ganz gewiß Völlig außer Stande sein—wie will man es nun vom Gesichtspunkte der Staatsraison rechtfertigen,daß man einen Zustand schafft-in welchem ein großer Theil des Landes auf die Segnungen einer geordneten Administration schlechterdings verzichten muß.Wir haben es so nacht mit der weitern Fiktion znthmt,daß man von einer Entlastung des Staates spricht,während man thatsächlich eine neue Belastu11xz der Staatsbürger,also der Elemente des Staates,plant,und daß man die Domestikalkassen zum vaßwede der Vereinfachung der Administration einführen wils, während in Wahrheit nur die Preisgebung gewisser Zweige der Verwaltung resultiren kann. Solcher Art waren die Tendenzen, welchen die Herdem Gefegentwurf des Ministers des Hnnern, der immerhin ein Meisterwerk Herstellung sein mag , werden wir der der Domestitaltaffen keine fanguinischen Hoffnungen entgegenbringen können. Vielleicht wird das Experiment eine Verminderung der Kosten einzelner Verwaltungszweige zur Folge haben ; für die Bessergestaltung der Administration wird dadurch schlechterdings nichts gewonnen sein. Jim Gegentheile muß man darauf vorbereitet sein, daß die verrufene Komitatswirth Ichaft nun auch in jenen Munizipien plaßgreifen wird, die sich bisher einer ziemlich anständigen Verwaltung erfreuten. Wie ist es denkbar, daß die oberungarischen Komitate den erhöhten Aufwand bestreiten sollen? Wie ist es denkbar, daß die Munizipalorgane die unerläßliche Strenge bei der Eintreibung der Steuern zu Munizipalzwecken anwenden sollen, während sie von der Wahl, also von der Gunst der Steuerzahler abhängen, und ist es nicht wahrscheinlicher, daß sie Lieber die Verwaltungsinteressen vernachlässigen, als den Groll ihrer Wähler herausfordern werden ? Eine Entlastung des Staates kann die Einführung der Domestikalaffen allerdings zur Folge haben — nämlich die Entlastung von wichtigen Interessen, die in einem geordneten Gemeinwesen nun und nimmer preisgegeben werden dürfen. Uebrigens ist es wohl möglich , daß mit dem Plane der Domestikalfasten der Hintergedanke verbunden ist, die unserläßliche Nothwendigkeit einer gründlichen territorialen Reform sozusagen ad oculos zu demonstriren — dann hätte er wenigstens die Berechtigung eines politischen Schachzuges; wer schließlich die Partie gewinnt, wäre freilich auch dann noc zweifelhaft. — Wie wir telegraphisch bereits meldeten, veröffentlicht die heutige „Wiener Ata." die Kaiserliche Verordnung vom 11. Oktober, mittelst welcher die Kaiserliche Verordnung vom 13. Mai 1873 bezüglich des $, 14 der Statuten der Nationalbank außer Wirksamkeit gelegt wird. Die Verordnung lautet: Die kaiserliche Verordnung vom 13. Mai 1873 (R.-©.BL. Nr. 65), womit die Nationalbank ermächtigt wurde, statutengemäß Wechsel zu efsumptiven oder Effekten statutengemäß zu belehnen, ohne hinsichtlich der dafür ausgegebenen een an den im Ablage 2 des $. 14 der Bankstatuten (Geset vom 18. März 1872, N.-G.-Bl. Nr. 31) festgelesten Betrag gebunden zu sein, wird außer Kraft gerecht. ·. Die gegenwärtige Anordnung hat sogleich in Wirksamkeit zu treten. Schönbrunn, 11. Oktober 1874. Franz Iofer m.p. Aunerspergm.p .ajferm.p.Banhansmp Stremayrm p. Clafermp. Unger m.p. Chlumecfym.p. Pretism.p. Dorftm. p. 3iremialtowmstim. p. — Dieser Tage wurde — wie bereits gemeldet — auch das Brälminare des Kommunikationsministeriums Für das Jahr 1875 vom Ministerrathe endgültig angenommen und wird dasselbe ebenso wie die Budgetvoranschläge der übrigen Ministerien schon nächster Tage im Druck erscheinen. Wir sind in die Lage verlegt. Schon heute. die Hauptsummen somit um fl. 1,207.048 weniger als im Jahre 1874. Im außerordentlichen Erforderniß fl. 5,517.065, daher im Vergleich zum Taufenden Jahr ein Ersparniß von ff. 6,806.100. In der Bededung finden wir wie alljährlich ur geringe Beträge eingestellt, welche aus Berundirungen der Eisenbahnen (für Beaufsichtigung, Inspektorat etc.) und anderen kleineren Einnahmen herrühren. Was den zweiten Theil des Präsiminares, nämlich den Borzanschlag für die Staatseisenbahnen und die Maschinenfabrik betrifft, finden wir bei den Staatsbahnen im Präliminarium : Ktiesgeitmalleitimgien. 2.0 anne, ‚16a 108.000 2. für äußeren Dienst . fl. 2,045.700 3. auf fachliche Auslagen . fl. 2.892.30 bei der Maschinenfabrik. 1. für allgemeine Administrationskorten fl. 80.000 3. Fabrikationskosten . ... . fl. 765.000 somit unter diesen beiden Titeln fl. 6.696.000, daher um fl. 542.088 weniger als im Jahre 1874 präliminirt. Ebenso body wird die Bededung angenommen. Das NReineinkommen der Staatsbahnen it im Finanz-Grat mit fl. 2.404.000, das der Maschinenfabrik mit fl. 70.000 voranschlagt. Im Extraordinarium der Staatsbahnen wird fl. 348.000, somit fl. 752.000 ,weniger präliminirt als im Vorjahre. Im Ganzen stellt sich das Budget des Kommunikationsministeriums um fl. 8.607.080 geringer als im Porjaire. — Nach der Niederwerfung der Commune in Frankreich hatten — Schreibt „Bett Maple" — viele Franzosen, melde im Befige von ungarischen Werthpapieren waren, der ungarischen Regierung die durch authentische Dokumente erhärtete Mittheilung gemacht, daß diese Werthpapiere durch die müthenden Communards vernichtet wurden und richteten an die Regierung die Frage, welche Verfügungen das ungarische Geiet bezüglich der Amortisation enthält. Die Antwort auf diese Frage konnte seine sehr befriedigende sein, weil unsere geweglichen Bestimmungen in dieser Richtung sehr mangelhaft sind. In Folge dieses Anlasses wurde unter dem Präafiium Theophil Fabiınytis eine Komemission entsendet, deren Aufgabe es sein sollte, in dieser Angelegenheit einen begutachtenden Vorsschlag auszuarbeiten. Die Kontmission konstituirte sich, hat aber bisher noch kaum eine meritorische Sigung abgehalten ; erst in jüngster Zeit soll dieselbe dem Bernehmen nach ihre Thätigkeit begonnen haben. . = Wie „M. All.“ mittheilt, hat der Minister des Innern an den hauptstädtischen Magistrat die Anfrage gestellt, ob die in der Hauptstadt bestehenden zwölf Freimaurerlogen auch jährlich das Namensverzeichniß ihrer Mitglieder und Beamten eingereicht hätten. Nachdem dies von Seite der genannten Logen bisher nicht geschah, so werden sie zur Erfüllung der diesbezüglichen Verpflichtung behördlich aufgefordert werden, was einige Schwierigkeiten aus dem Grunde bereiten dürfte, weil der Behörde die Aöreffen der Logen überhaupt nicht bekannt sind. — Die Forregung des Organisations-Entwurfes des griechische orientalischen serbischen Kirchenfangreffes geben wir auf der Beilage des vorliegenden Blattes, "jen,er ordnungsmäßig gefündigten Gefegentwurf günstiges und vorgebracht werden künne. Wir wünschen dem Stellung der Domestikalfasien die Anregung sie gerecht und Heilfem angeschichten genügend erörtert zu haben, also von den Wetter im verdankt. den in Ob find — das glauben wir im BorVöllig abgesehen 2. Kosten der Werkstätte . fl. 125.861 18 201440 ff. 155.000 re s . fchottifuresche System der öffentlichen Anklage re begründet ausführlich die Vorzüge des Anklageprinzips, welches in der Vorlage acceptirt ist, bei deren Abfassung man von dem Wunsch geleitet wurde, eine einfache, wasche, billige und die größtmöglichsten Garantien bietende Strafjustiz einzuführen. Deshalbei das Untersuchungsverfahren analog dem Code Napoleon bedeutend vereinfacht worden, ebenso sei dem einzig der Oeffentlichkeit Rechnung getragen und in der Verhängung der Untersuchungshaft eine liberale eforn, eingeführt worden; der hemmende Formalismus werde duch die Abschaffung der positiven Bewessregeln beseitigt und der Schuldspruch rein von dem subjektiven Grmeffen des Nichterfollegiums abhängig gemacht. Gegen das erstrichterliche Schulderkenntniß werde von nun an nicht mehr die Berufung an die zweite Instanz, sondern bles die Nullitätsbeschmerde an den Obersten Gerichts- als Kassationshof gestattet sein, wo die betreffende Verhandlung in einer öffentlichen Sagung stattfinden muß. Die Freisprechung „wegen Mangel an Bemetfen“ und die sogenannte „Verdachtsstrafe” werden nicht mehr statthaft sein; Während die Zahl der Richter bei den Schlußverhandlungen vergrößert wird, werden bei den Bezirksgerichten bei den Verhandlungen wegen Webertretungen zwei Geldworne mitzuwirken haben (Schöffengerichte). Die Todesstrafe wird nur nach einem einhelligen Ausspruch des Richterkollegiums verhängt werden dürfen. «Ri Der Redner schildert genau die anzuhoffenden mohrthätigen Folgen der Vorlage in sanitärer, freiheitlicher und petuniärer Hinsicht und empfiehlt warm die Annahme derselben. Der Entwurf wird in der Generaldebatte einstimmig angenommen, ebenso auch in der Spezialdebatte en bloc jene Paragraphen, zu welchen feine Amendements eingebracht worden waren, während die Paragraphen, zu melden Dr. Derencsin und Dr. Pofilovice Amendements eingebracht hatten, mit den festeren zusammen morgen zur Verhandlung gelangen. den Befuc. Setterer unterieß es, en Befi 3 „za Corje” darauf im Monat September wieder Hafen von Galas besuchte , unterließ Choppart dem General Mafovika einen Besuch zu machen, es der Kommandant ts Xetterer scheint nun das Verhältniß an der fidh und den französischen Offizier falsch aufgefaßt zu haben, indem er glaubte, es sei die Pflicht des SXepteren, sich bei ihm zu melden. AKatovita beging den zweiten ehler, daß er anstatt an das Ministerium nach Bukarest zur berichten, fich direkt mit einem Schreiben an dem französischen Konsul in Gala wendete und demselben erklärte, das Benehmen des Kommandanten Choppart entspreche nicht dem rumänischen Militär-Reglement ; man werde deshalb das Schiff „La Corte“ nur wie ein Handelsschiff behandeln und es nicht dulden, daß die Mannschaft desselben die Stadt in Uniform betrete. Der Kommandant hat sich hierauf sofort mit einem Proteste und einer Klage an den französischen Generalfonsul in Bukarest gewendet, indem er gleichzeitig den Galater Hafen mit seinem Schiff verließ. Baron Desmichels nahm die Angelegenheit sehr energie im, die Hand und erlangte vollständige Satisfaktion, indem der rumänische Kriegsminister das Benehmen des Generals Nakovisa desapprobirte und ihn nöthigte, nach Bukarest zu kommen, uno selbst er dem französischen Generalfonful (da „La Corfe“ nicht in Galab war) den Besuch zurückerstatten mußte, welchen Kommandant Choppart ihm im Monat Mai gemacht hatte und außerdem sein Bedauern je 2% ganzen Vorfall, der auf einem Mißverständniß beruhe, aussprach). » » « · Damit dürfte der Fall als beigelegt zu betrachten sein. I. C. Nom, 8. Oktober. Wahrhaft wohlthuend sticht von dem wortreichen Phrasengeflunter, mit welchem die Opposition der italienischen Kammer — die alte und junge Linke — in ihren Mahlmanifesten rumorte, die Elgte, offene und zugleich entschiedene Sprache ab, melde der italienische Ministerpräsident Minghetti seinen Wählern gegenüber der Gelegenheit eines zu seinen Ehren veranstalteten Banteto geführt hat. „Die Achtung und das Vertrauen, sagte Minghetti, welches eine Nation genießt, hängt von dem Ernste ab, mit welchem dieselbe der Erreichung ihres Zieles zustrebt. Die Zeit der politischen Aktion it für Italien vorüber und die ganze Aufmerksamkeit des Landes muß sich nun der Ord- Kan der innern Angelegenheiten, der Regelung der Finanzwirthschaft, der Befreiung und der Reform der Verwaltung zuwenden.“ Minghetti erkennt die Mängel und Gebrechen auch, an denen die italienische Finanzwirthschaft und Administration leiden, aber entgegen dem Gebahren der Opposition, welche in ihren Wahlmanifesten eine Menge von Fehlern und Uebelständen anführt. Zur Affaire Arnim. Von deutschen Blättern wagen nur noch diejenigen vorweg gegen Arnim Partei zu nehmen, die sich durch ihre Beziehungen zum Prepbure an den Rüden gedeckt fühlen ; die unabhängen Organe tragen der öffentlichen Stimmung Nehnung und beschränken sich auf die Mittheilung thatsächlicher Daten über den Fortgang des Prozesses. Einen interessanten Beitrag zu dem Genfationsereigniß bringt heute die „N. fr. Br." in Form einer Berliner Korrespondenz, welcher wir Folgendes entnehmen : RS „Welche Bewandtniß es mit der Selbständigkeit der Staatsanwaltschaft “habe, geht wohl aus der merkwürdigen Art hervor, wie mit der Kompetenz des Stettiner Gerichtes umgesprungen wurde. 63 wird hier erzählt, daß das Berliner Kammergericht in anreinigungen sich nicht narüher habe einigen können, ob das Berliner Stadtgericht die Befugniß hatte, den Grafen Arnin aus dem Stettiner Gerichtssprengel hieher zu bringen. Dieses formale Uebersehen findet seine Erklärung nur in der Gile, mit welcher die Verhaftung vollzogen wurde. Am Freitag hatte das Stadtgericht blos ein Schriftstück von der Reichskanzlei erhalten, welches die Weisungenhielt, bei Gr. Arnim eine Haussuchung zu halten, eventuell mit der Verhaftung zu drohen. In Folge telegraphischen Meinungsaustausches zwischen dem Stadtgerichte, dem Justizministerium und Varzin wurde jedoch Samstag Abends 10 Uhr pröglich eine Kommission sammt den nöthigen Erelativ-Organen zusammengetrommelt, welche die mittlerweile eingelangte Weisung, Arnim zu verhaften, in Cile auszuführen hatte. Ein Mitglied dieser Kommission wurde am nämlichen Samstag von einer Bifite geholt und äußerte auf Befragen, er müsse augenblicklich nach Stettin gehen, um eine vielleicht verhängnisvolle Evolution, die er jedoch momentan (vor der Abreise) wo für unglaublich halte, vorzunehmen In Eile langte man auf dem Gute Arnim’s an und vergaß, die Stettiner Behörde von dem Eingriff in ihre Kompetenz zu verständigen. Exit Sonntags spät Abends ging mit dem legten Zuge ein Erpreßbrief des Staatsanwalts Teffendorf an seinen Kollegen nach Stettin, welcher das Bedauern ausdrückte, daß „höhere Dispositionen“ ihn vergefsen lassen mußten, daß eigentlich das Stettiner Gericht berechtigt gewesen wäre, gegen Arnim einzuschreiten. E 3 hat sich auf herausgestellt, daß Arnim in Berlin polizeilich abgemeldet erscheint und mithin in vollem Rechte. fi befand, wenn er gegen seine Abführung nach Berlin protestirte. SCHE Es wird nun klar,warum man ebenso hastig die bedingte kaiserliche Genehmigung aus Baden-Baden einzuholen genöthigt war. Im Mai waren Sonntag Nachmittags noch seine Anstalten zur Aufnahme Arnim’s getroffen. Dies geschah erst nach dem Eintreffen des Grafen, dem die Zelle Nr. 12 eingeräumt wurde, ein Lokal, dessen enter mit Holz verkleidet sind, so daß dem Gefangenen die Aussicht nach dem Flusse gesperrt ist. Ein eisernes Bett, mehrere Privatdeden, einige alte Jahrgänge des „R Reichsanzeiger“, ein paar Bücher juridischen Inhalts zur Lektüre erhielt der Verhaftete erst Montags. Der Vorzug, den die Belle des Grafen Arnim genießt, besteht in einem Waldifche und Leibstuhl. Alles dies war, wie erwähnt, banden, und Graf Arnim weigerte sich an diesem Tage, zu essen. Er blieb zu Bette und verließ dasselbe körperlich leidend erst am Montag. Warum nun diese Eile, diese sich überstürzende und selbst über die geieslichen Kompetenzschranken der Gerichte stolpernde Haft, wenn das Stadtgericht, die man glauben zu machen bestrebtet, mit der Verhaftung des Grafen Arnim nur einen durch die Ergebnisse reiflicher Untersuchung nothwendig gewordenen Akt vollzog ? Oder sollte dem Grafen Arnim noch eine besondere Demüthigung bereitet werden, indem seine Verhaftung auch noch mit dem besonderen Eklat umgeben wurde, welchen die Abführung nach der Residenz hervorbringen mußte? ER RS 8 Im Allgemeinen ist das Publitum so ziemlich einstimmig in der Sans, daß Arnim ein Opfer der Staatsraison ist und daß bei dem ganzen Falle Motive maßgebend sind, die nicht eingestanden werden können. Dort, wo man Kenntniß von den Leidenschaften hat, von meiden Staatsmänner oft fortgerisfen werden, hält man die offiziös angegebenen Gründe des stattgehabten Einschreitens nicht für die echten. Fürst Chlodwig Hohenlohe, der Nachfolger Arnim’s auf dem Pariser Boden, it ein feiner Diplomat, voll von Ehrgeiz und Schlauheit und vollendeter Meister in der großen Intrigue. Auf ihn wird die Entfremdung, welche zwischen dem Reichskanzler und Arnim eintrat und man sich zum traurigen Zerwirfniß gesteigert hat, in erster Linie zurückzuführen sein. Er hat die Abgänge im Archiv der Bariser Botschaft entdeckt und denunzirt, er hat die Berichte darüber nach Berlin gesdicht, und daraufhin wurde der Schon zum Botschafter nach Konstantinopel ernannte Arnim plöglich ganz fallen gelassen. Daß es eine Ungefiielichkeit und Nachlässigkeit gewesen wäre, wenn Graf Arnim vertrauliche Papiere, Staatsgeheimnisse enthaltende Dokumente, deren Bekanntwerdung Die Sicherheit des Staates gefährden würde, in dem Archiv der Botschaft gelassen hätte, wo sie der Kognition des Botschaftspersonals preisgegeben blieben, hat Fürst Chlodwig Hohenlohe sicher nicht erwogen. Wollte der ehrgeizige Mann einen Gilat hervorrufen, der in ganz Europa das größte Aufsehen erregt und unberechenbare Konflikte der Personen heraufbeschwört ? Die Kreise, wo der jebige Botschafter in Paris gelannt wird, haben eine solche Absicht nicht fre ausgeschlossen. Fürst Hohenlohe hat die Lunte angezündet und man fest in Paris ruhig eisen und zusehen, wie die gelegte Mine in Berlin aufflattert. Der Konflikt der Personen ist da, und die Mine wird unterliegen. War es das, worauf Hohenlohe abzielte ? 90 begnüge mich vorläufig mit dieser Andeutung. 9 Bukarest, 7. Oktober. Fürst Karl und Fürstin Elisabeth fehren am 11. b. M. nach Rumänien zurück, werden jedoch ihren Aufenthalt vorläufig in Sinai am Fuße der Karpathen nehmen, obgleich das Wetter rauh und faltet und auf den Seiten des Gebirges bereits Schnee liegt. Der neue französische Generalfonsul Baron Desmichels hat sich seine ersten Sporen verdient, indem er einen Konflikt zwischen dem rumänischen Kommandanten von Glas, General Kaloviga, und dem Kommandanten des französischen Kriegsschiffes „La Corfe“, Kapitän Choppart, dadurch ausgeglichen hat, daß er dem französischen Offizier vollständige Satisfaktion verschaffte. Der Vorgang war in Kürze folgender : Das Kriegsschiff „La Corfe“ nahm im Monat Mai dieses Jahres einen kurzen Aufenthalt im Hafen von Galat. Der Kommandant Choppart machte dem General Nakoviga : 63 wird natürlich viel erzählt und gefabelt, und ich will aus der Fülle des Zirkulirenden dasjenige herausgreifen, was nicht nur die innere Wahrscheinlichkeit für sich hat, sondern auch in Kreisen folportirt wird, wo man nicht, selten weiß, was vorgeht. Graf Arnim sol in neuerer Zeit ziemlich stürmisch seine Rehabilitation verlangt haben, da er durch seine Verlegung in Disponibilität an seiner Ehre getranst worden sei. Fürchtete man nun In= disfretionen Arnim’s, welcher von der Kaiserin Augusta und dem Kronprinzen bis in die jüngste Zeit begünstigt wurde ? Belist Arnim Briefe des Reichskanzlers, melde gerade der Kenntniß der Beitrüger Arnim’s entzogen bleiben sollen, oder sollte Arnim durch die Verhaftung materiell verhindert werden, seine Rehabilitation dur persönliche Schritte zu betreiben Diese halten es nicht für unwahrsgeinlich. Was den Inhalt der von Arnim zurückerhaltenen Spapiere betrifft, so sol sich darunter au ein Schriftstüd befinden, in welchem aus Anlaß des Sturzes des Präsidenten Thiers die Gesichtspunkte der deutschen Wolitit entmwickelt werden. 63 fol darin das Bedauern über Thiers’ Sturz und eine mögliche Restauration der Monarchie in Frankreich ausgesprochen sein, da Deutschland am Ende Auklands doc nicht ganz sicher sei und dieses zwar nie mit der feajatüjáes Republik, wohl aber mit einer in Frankreich unwiederhergestellten Monarchie sich gegen Deutschland verbinden könnte. Man begreift, daß eine derartige Korrespondenz geheim bleiben muß, da die Derlautbarung des Inhalts viel kompromittiren Fan. Aber hier geht die Meinung dahin, daß man der Diskretion Renim’3 versichert sein konnte, und daß gerade aus diesem Gesichtspunkte die Verhaftung eines Mannes, der so gut wie jeder andere Staatsbeamte durch seinen Diensteid gebunden ist, nicht zu rechtfertigen sei.“ Uebrigens hat Graf Arnim die Zivilfrage wegen des Eigenthums der verlambten Dokumente eingereicht; er muß sonach die Dokumente dem Gerichte zur Verfügung gestellt haben, nur ein einziges Mittel zur Vereitigung derselben zu nennen, gibt Minghetti auch die Mittel an, mittelst welcher denselben nach und nach ehr werden kann. Mit kurzen, aber entschiedenen Worten charakterisirt Minghetti das Gebahren der Opposition, welche fortwährend nach Meformen schreit, ohne anzugeben, welche Reformen und die sie durchzuführen seien, welche fortwährend neue Auflagen wollte, ohne die Mittel zur Deckung bewilligen zu wollen, u. dgl. mehr. Das müsse anders werden, nur wenn fumehr das Land wie seine Vertreter mit unwahrem Grnffe an die Ausrottung dieser Möbelstände gehen, kann eine Befferung eintreten. E 8 würde zu weit führen, den Auslasfungen des Ministerpräsidenten im Detail zu folgen und seine Vorschläge zur Befferung der Lage zu wiederholen. Es genüge zu fonstatiren, daß die Ausführungen Minghetti's einen bemältigenden Eindrud auf die öffentliche Meinung gemacht haben und anerkannt wird, daß man einen ernsten, hochpolitischen Mann vor sich habe, der sich seines Sieles bewußtet und weiß, was er will und wie sein Programm zu verwirklichen sei. Ohne Zweifel war der Eindruch der Wahlrede Minghetti’s nachhaltig und m wird nicht ohne mohrthätige Folgen auf die bevorstehenden Wahlen bleiben, am Sonntag noch nicht vor Kroatischer Landtag. Agram, 12. Oktober. Die heutige Landtagssitung eröffnete Präsident Kreftics um 10 Uhr, worauf nach den üblichen Formalitäten die Gefegentwürfe über die Organisation der Gerichtshöfe erster Instanz und über die Regulirung der Beamtengehälter in dritter Lesung mit großer Majorität angenommen wurden. » " Sodann legt die Kodifikationskommission den Gesetzentwurf betreffend die Organisirung des Sanitätswesens vor,welcher an die Tagesordnung gesetzt werden wird. Zur Verhandlung gelangt sodann der Ausschußbericht über den Geetzentwurf betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Strafprozeßordnung vom Jahre 1853;daqu·us»schließt sich dem Separatantrage des Ausschusses an,dem gemaß jene Paragraphen,bezüglich welcher während der Generaldebatte keine Amendements eingebracht wurden,ein bl()c angenommen werden. Ins Meritum des Verhandlungsgegenstandes eingehend, mor tiet der Berichterstatter Dr. Spun-Strizfics die Vorlage, betont die derselben zu Grunde liegenden Prinzipien, führt den alten Strafrechtslehrer Gefare Beccaria an, der ion unter Anderem auch die Oeffentlichkeit des Strafverfahrens gefordert hat, erwähnt den Deutschen Lnquisitionsprozeß, das französische und Velegr. Deperdjen des Vetter Son. Karlovik , 13. Oktober. Orig-Telegr. In der heutigen Sibung des Kongreßausschusses wurde der Antrag Marimovics’ über den Wirkungskreis des Kongresses in unwesentlichen Details modifizirt angenommen. Miletics meldete ein Separatvotum an. Agram, 13. Oktober. Orig-Telegramm Maler bringt eine Interpellation ein wegen Gebrauchs der ungarischen Sprache auf den kroatischen Eisenbahnlnien. In der Spezialdebatte über die Abänderung der Strafproteordnung beantragt Derencsin, es mögen die Schwurgerichte für politische Verbrechen nicht eingeführt werden. Brofilovics und Turelli plaiciren für die Einführung der Schwurgerichte und der Regierungsvertreter Stanfovics erklärt, die Regierung betrachte die Einführung der Schwurgerichte als eine offene Frage. Span unterstügt Derencsin’s Antrag, welcher khrieglich auch angenommen wird. Der Sanitäts-Gelegentwurf pafsirte beide Lesungen. Wien, 13. Oktobr. (Original-ZTelegr) Wie der „Presse" aus Bukarest gemeldet wird, will Rumänien weder die von der Tirfei abgeschlossenen Tarifverträge anerkennen, noch auf die stets gewosfene Handelsfreiheit verzichten. Wenn die Mächte die Handelskonventionen mit Numänien zur Herabseßung der Tarife nicht abschließen, so bleiben die von den Kammern befehloffenen BZollgefege in Kraft. Bien, 13. Oktober. Orig.- Telegramm. Die , Brelfe" meldet aus Berlin: Das in Berlin eingetroffene Amtsjournal der deutschen Reichsbotschaft in Paris soll von Arnim’s eigener Hand die Eintragung der nun von ihm als Privatkorrespondenz reflamirten Affensuche enthalten. — Die „Charité wird von Schußleuten bes wacht. — Der Fuldaer Kaplan Pauly wurde wegen Berleidigung Bismarc’s für einen Artikel über das Kisfinger Attentat zu einmonatlichem Gefängniß verurtheilt. . Berlin, 12. Oktober Die Ueberführung Arnim’s nach dem Charité-Krankenhause ist bereits erfolgt. Die „Voß’sche Zeitung“ enthält , eine augenscheinlich von Arnim befreundeter Seite ausgehende ausführliche Darstellung, wonach Bismarc und Arnim noch im Mai 1872 die intimsten Freunde waren; erst im September traten Symptome eines veränderten Verhältnisses hervor, als Arnim, von Baris kommend, von Bismard nicht empfangen wurde . Arnim unterstügte nicht die legitimistische oder orleanistische Restauration ; nichts lag ihm ferner als Bismard’s Stellung‘ zu erschlittern, mit dem er, obgleich im Detail verschiedener Meinung, in großen politischen Zielen übereinstimmte; durch Stifchenträgerei wurde die Mißstimmung gewährt und hatte Arnim zahlreiche Verlegungen zu erfahren; im Jahre 1874 trug ihm Staatssekretär Bülow den Botschafterposten in Konstantinopel an, worauf Arnim Pinging, jedoch nach Paris zurücgekehrt Briefe rücsichtsloser Form vorfand, die ihm das Anerbieten des Konstantinopler Bostens als nicht ernst erscheinen ließen. Diese Korrespondenzen sah Arnim als Privatkorrespondenzen an, verweigerte deren Herausgabe , erklärte sich jedoch bereit, selbe dem Gerichte zu übergeben. Berlin, 13. Oktober, liegt dem Obertribunal zur oberstinstanzlichen Entscheidung vor. Baris, 13. Oktober. Die xufsische Großfürstin Marie mahnte der Theatervorstellung bei, welche zu Gunsten der Gljaß- Lothringer gegeben wurde. Großfürst Konstantin widmete diesem Briede 10.000 France zu. Baris, 13. Oktober. Das „Journal Officiel” meldet, daß der Kriegsdampfer , Drénogue" nach Toulon zurückberufen wurde. Der Kriegsdampfer „Kleber“ begibt sich nac Korfila und verbleibt dortselbst, um jederzeit bereit zu sein, dem allfälligen Rufe des Papstes zu folgen. Civita Vecchia, 13. Oktober. Der französische Kriegsdampfer " Drénogue" ist heute Vormittags abgesegelt, am 3. Oktober. Bei Ueberreichung der Adresse durc den Volfsfrauenverein sagte der Papst: Die Katholiken künnen sein Mandat für das Parlament annehmen, das in Rom tagt und so die Befolgung der von der Kirche verdammten Gefege beschworen werden muß. ‚Wien, 18. Oktober. (Original-Telegramm.) &8 wurde das Falliment der französischen Getreideund Mehlfirma Schosmann in Lille hieher gemeldet, tragen bei 12 Millionen Francz. 103.80, Frankfurt die Passiven derselben ber Auch eine Mannheimer Getreidefirma wurde schmankend. Weitere Getreidefallimente in Süddeutschland (Mannheim, Köln) drohen. Wien,13.Oktober.(Original-Telegramm.) Die heutige Börse war für Deckungskäufe anfangs günstig,gegen den Schluß hin matter. Wien, 13. Oktober. (Schlußfurfe) Krechitastien 243.—, Anglo-Austrian 158.25, Galizier 240.—, Lombarden 141.50, Staatsbahn 309.—, Trammay 146.—, Nente 70.15, Kreditlose 164.25, 1860er 307.59, Napoleons d’or 8.83"/,, 1864er 132.—, Münzdukaten 5.24", Silber Y1.90,. London 309.90, Preuß. Kaffenscheine 1.62 °,, Untonbant 126.75, Zartenlose 55.25, Allg. Baubant 52.—, Anglo-Baubant 58.50, Bodenkredit ipal 33.75. eft. Wien, Unger. Grundentlastung Zarjaner 89.50, Anglo-d ungar. 80,50, Ung. Pfandbriefe 36.15, Alföld 138.50, 77.25, MuntDas Haftentlassungsgefuch Arnim’s 13. Oktober. (Offizielle 77,—, Ung. Schlußfurfe) Eisenbahnanl. 97.75, Salgoungarian 32,50, Ung. Kredit 232.50, Franco» Siebenbürgen . . |