Pester Lloyd, Januar 1875 (Jahrgang 22, nr. 1-25)

1875-01-13 / nr. 9

5 dem Expose, welche D. Ghyczy gestern Am­binanzan je entwickelte, sind nur dann Ziffern in die DOeffentlichkeit gedrungen und diese genügen immerhin, um eine verläßliche Vorstel­lung von der Höhe des Defizits und dem geplanten Modus der Bededung zu gewinnen, würden aber zur Feststellung eines Urtheils über die finan­­zielle und wirthschaftliche Tragweite der Politik unseres Finanzministers nicht ausreichen, wäre diese nicht ohnehin bereits bekannt. Wir erfahren demnach — was schon die Sonntags-Nummer unseres Blattes gemeldet hatte — daß in allen Abstrichen, welche der Finanzausschuß an dem Präliminare vorgenommen, noch ein Defizit in der Höhe von 25 Millionen zu beheben bleibt, daß der­ Finanzmini­­ster 12 Millionen dieses Ausfallsg aus den Anleihegeldern, 13 Millionen aber aus der Steuererhöhung, r­esp. aus der Erschließung neuer Einnahmequellen zu bededen gewilft sei, und endlich, dak am statt des fünfperzentigen Steuer­­sufchlages Für 1875 eine allgemeine Einkommensteuer ein­geführt werden sol, von mil’ lehrerer der Finanzmini­­ster fi ein Ergebnis von acht Millionen jährlich ver­­spricht. Das műre das Ziffern-Stelett des Ghyczy’schen Erposes, und wenn auch die Kenntniß der weiteren Aus­führungen und Details sehr wünschenswerth sein mag, so glauben wir doch, daß sie kaum geeignet sein künnten, das Bild, welches man schon früher von der Finanzpolitik Ghyczy­s gewonnen hat, wesentlich zu ergänzen oder zu alterbren. Diese Finanzpolitik zielt bekanntlich auf die vasdhe Beseitigung des Defizits um jeden Preis, das heißt um jeden ökonomischen­ Preis ab. Ohne Nachsicht auf die Fol­­gen, welche die geplanten Maßnahmen für die wirthschaft­­liche Entwicklung des Landes haben können, soll der Staatsshap die Mittel zur Bestreitung seiner Bedürfnisse dort holen, wo er sie am leichtesten findet. In dem Rah­­men dieser Politik bewegt sich auch der Vorschlag betreffs der allgemeinen Einkommensteuer — wir werden denselben eingehend besprechen, sobald der Gesehentwurf uns vor­­liegt — nur hat er den Vorzug, daß seine Wirkung eine ficiere ist, während die Resultate der übrigen Steuergefäße mehr und mehr problematisch erscheinen, und daß er, so­­weit­ eben diese Steuer in Betracht kommt, eine gleichmäßige Vert­eilung der neuen £ast involvirt, während unser be­­stehendes Steuersystem sich eines solchen Vorzugs nicht rühmen kann. Dieses legtere Moment rechtfertigt auch voll­­kommen das Vorgehen des Finanzministers, daß er nüm­ High, anstatt einen Zuschlag zu sämmtlichen Steuergattungen bis zur Höhe der erforderlichen Summe zu risieren, lieber die in ihrer Anlage gerechtere allgemeine Einkommensteuer­­ anwendet. Die Einführung dieser Steuergattung aber ist lediglich eine Konsequenz der ganzen Finanzpolitik des Herrn v. Ghyczy. Er nimmt zum Zwecke der schleunigen­­ Herstellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte die volle Leistungsfähigkeit der Bürger in Anspruch, ohne vor­­erst und gleichzeitig für die Hebung der Steuerfähigkeit weiter zu sorgen, als ein solcges Resultat durch die Rege­­lung des Staatshaushaltes an sich und nur die aller­­dings wesentlich eingeschränkten Investitionen erreicht wer­­den kann. Es kann daher nicht die Frage sein, ob man der Einführung der allgemeinen Einkommensteuer, welche die Leistungsfähigkeit allerdings stark­ in Anspruch­ nimmt, zustimmen soll oder nicht, denn sobald man die Grund­­züge der Ghyczy iden Finanzpolitif acceptirt, gibt es vor dieser Maßregel sein Entrinnen, sondern es kann sich nur um die Frage handeln, ob man der Finanzpolitif Ghyczy 8 überhaupt zustimmt oder nicht. Diese lettere Trage scheint selbst im Steuerausschusse seineswegs noch ent­­schieden zu sein. Wir verweisen nur auf den weiter unten folgenden Bericht aus der heutigen Sagung dieses Aus­­schusses, deren Physiognomie seine fü­r den Herrn Finanz­­minister besonders freundliche war. Nicht besser geht es im Finanzausschusse. Hier tritt, und zwar nicht blos aus der Gruppe der oppo­­sitionelen Mitglieder, sondern auch aus den Neihen der Anhänger der Deát-Partei eine Strömung an den Tag, welche der Finanzpolitit Ghyczy’s Schnurstrats zuwider­­läuft. Der Abgeordnete Wahrmann will das Schiver­­gewicht der Finanzpolitik nicht in die fiskalische An­wen­­dung der Steuerschraube, sondern in weitgehende Reduktio­­en des (gemeinsamen) Ausgaben-Etats, in eine Operation mit den Staatsgütern und endlich in die Schaffung von pirtsischaftlichen Faktoren verlegen, und der Abgeordnete Mm­dricz hat einen weitläufigen und, wie wir sofort be­­merken wollen, in vielen Beziehungen hypothetischen und nichts weniger als glücklichen Blan zur Herstellung des Sleichgewichtes vorgelegt, der ebenfalls die Negation der Ghyczy­iden Bolitit involvirt. Stünden nun Die Dinge — nicht finanziell, sondern po­litisch so günstig, dag man so, ohne eine unabsehbare Krisis besorgen zu müssen, freie Hand hätte in der Wahl zwischen einer Finanzpolitik, welche lediglich eine ras­che Wirkung zur Vorauslegung hat, und einer andern, welche zwar eine langsamere Gat­nirung der finanziellen Uebel verspricht, aber wirthschaftlic berechtigt it und einen gesicherten Erfolg in Aussicht stellt, so könnte man allerdings die im Finanzausschusse aufge­­tauchten Pläne und Vorschläge einer ernsten Erwägung unterziehen und es ist keineswegs ausgemacht, daß ein Theil derselben nicht zum Durchbruch, füme. Aller es gilt zumnicht zu erwägen, ob uns denn die Spontaneität der Entsehliegung noch gewahrt ist, ob wir überhaupt mehr wählen künnen, und wenn man sich diese Frage verneimen muß, so wird uns sehen die Divergenz, welche ich hinsichtlich der Beurtheilung der Ghyczy’schen Finanzpolitik zwischen den homogenen Elementen der beiden Ausschüsse zeigt, als eine bedenkliche erscheinen müs­­sen, da sie eine nichts weniger als günstige Perspektive für die bevorstehende Budgetdebatte eröffnet. Wie immer man aber über die Opportunität der im Finanzausschhsse geltend gemachten Bestrebungen urtheilen mag, so wird man doc Eines anerkennen müssen, daß nämlich manche der daselbst aufgetauchten been auch neben der Finanzpolitik Ghyczy’s ihre Berechtigung haben. Denn vergessen wir nicht, daß die drastischen Maß­regeln Ghyczy’s nur dann berechtigt sind, wenn sie als provisorische in Betracht kommen. Können wir uns aber darüber nicht täuschen, Daß sie nothwendig peren­­nigend werden mü­ssen, wenn es nicht gelingt, einerseits die unproduktiven Ausgaben zu verringern und andererseits für die Hebung der wirthschaftlichen Kräfte zu sorgen, so werden wir gestehen müssen, daß die Finanzpolitif &hyczy’s in jede wesentlichen Punkten der Ergänzung bedarf, und daß gerade in dieser Hinsicht die Vorschläge betreffs der Reduktion der gemeinsamen Ausgaben, betrefft der Rege­­lung des Kreditwesens, betreffs der Meodifizirung des Zoll­­und Handelsvertrages mit Oesterreich ganz und gar am Orte sind. Allerdings sind dies Fragen, die nicht im Handummenden gelöst werden können, da sie zum Theile an die Zeit gebunden sind; deshalb mögen sie auch als Mittel zur Lösung der finanziellen Zerrüttung vor den Plänen des Herrn v. Ghyczy in den Hintergrund treten. Allein wenn die legteten unstreitig wenigstens den Vorzug haben, daß sie uns Ruhe und M­uße zur Entfaltung einer­­ ökonomisch berechtigten Finanzpolitik verschaffen, so wird Man von Diesem Bortheile den ausgiebigsten Gebrauch bag die Annahme der Ghyezy’schen Entwürfe die lebensfähigen Ideen, welche im Finanzausschusse angeregt wurden, nicht nur nicht ausschließt, sondern im Gegentheil geradezu noth­­wendig macht, und daß das Abgeordnetenhaus ihnen die ernstlichste Erwägung nit verjagen sollte, machen müssen und es will uns daher scheinen. Auf den Wahlkonferenzen, welche die Mord­aten der Haupt­­stadt behufs Organisirung ihrer Kammer bisher Schon an mehreren Versammlungsorten abgehalten haben, ist die so ziemlich allseitige Einigung erzielt worden, daß ein Kandidations-Ausschuß, oder richtiger, eine V­orschlagskommission (weil ja die Freiheit der Wahl vollständig gemahrt bleibt) entsendet werde. Eine solche Kom­mission dürfte in diesem Augenblick bereits bestellt sein; vielleicht wird von anderer Seite bald eine andere folgen, und ehest eng werden durch Kieselben für den Präsidenten, wie für die übrigen Funktionäre der Kammer bestimmte Namen in Aussicht genom­­men sein. An einer der oberwähnten Versammlungen wurde der An­­trag gestellt, es als Grundlag auszusprechen und demgemäß der Borschlagskommission die Anstruktion zu ertheilen, daß nur solche Befiger eines Advokatendiploms in den Ausschuß kandidirt werden, welche die Morofatie zur Zeit thatsächlich ausüben, daß also auf diejenigen, welche sich nicht mit der Parteienvertretung befassen, nicht zu rerlettigen sei. Zwar begegnete dieser Antrag sofort vielseitigem entschiedenem Widerspruch und derselbe ist bisher einer weiteren Diskussion nicht unterzogen worden. E 3 künnte aber doch sein daß man ein solches Prinzip, ohne es auszusprechen, faktisch zur Anwendung bringt, deshalb mag es hier mit allem Nachdruch be­tont werden, daß gleich der erste Paragraph der neuen Nedvofaten, Ordnung Seden als Abdvofaten ansieht, Jedem das aktive und passive Wahlrecht für die Kammer zuerkennt, der — bei der Kam­mer als Advokat eingetragen ist. Das Gingetragen fein ist die ein­­zige Bedingung! Daß man zur Zeit dem Bublitum als Vertreter diene, eine Kanzlei halte u. f. m., das it Feine Bedingung — so das Gefes — und die P Vertheidiger von Not und Gefeß wer­­den sicherlich nicht gleich den ersten Schritt zur organischen Meger­­ung ihres Berufsstandes mit Rechts- und Geheimwidrigkeit in­­auguriren.­­ Es wird aber daran nicht genug sein;vielmehr müssen wise hohen Werth darauf legen,uns die Mitwirkung und Unterstützung jener hervorragenden Männer zu versichern , welche, indem sie dem obigen Erforderniß entsprechen, als unsere Kollegen an unsere Koryphäen sind, mögen sie auc­­h nit­erozesse für alle Welt führen. Wir dürfen und können sie nicht entbehren, am wenigsten fest und in der nächsten Zukunft. Offenbar ist die Wahl des Kammerpräsidenten selbst die weitaus wichtigste unter den Wahlen.Von allen diesfälligen Grün­­den sei hier nur der eine erwähnt:der Präsident wird dem Aus­­schuß gewiß,in vielen Beziehungen aber auch der Kammer selbst die Signatur aufprägen. Da tritt denn sofort, wie von einem magischen Ruf be­­sch­woren, — doch nein, es ist der Ruf der Harften, sichersten und darum augenblicklich fertigen Ueberzeugung — der Name und die Berson Balthasar Ho­rváth’s uns vor die Seele. Das ist der Mann für diesen Posten; sie werden einander gegenseitig durch­­dringen, ausfüllen. 63 sei mir gestattet, zu begründen und vielleicht auch vor Balthasar Horváth selbst zu rechtfertigen, wie ich dazu komme, seine Kandidation anzuregen. Ich will Beides in wenigen Worten thun. 34 habe mit Herrn Horváth versönlich niemals verfehrt ; ich ‚bin also von meiner Heberzeugung allein getragen und darf sie offen aussprechen, was seinen persönlichen Freunden vielleicht­­ verwehrt sein mag. I­n diesem Blatte habe ich wieder­­bolentlich meiner Ansicht, wenn es galt, Rechtes und Gutes zu fördern, Ausdruck gegeben: warum sollte ich sie diesmal unter­­drücken? Auch ist es übrigens ein Dienst, den ich lediglich dem Stande meiner Kollegen leisten möchte, seineswegs aber dem Mann, dem ich die Uebernahme eines schwierigen und mühevollen Amtes zumuthe. Die Ehre liegt in der Wahl; die Wahl, die Befriedi­­gung it vorüber, die Mühe, die Verantwortlichkeit, die Sch­wierig­­keit, die Bek­ennung, die Anfechtung moiederholen sich; bei uns wir­ ee damit sogar noch ernster aussehen als z. B. in Oesterreich weil unsere Verhältnisse — eigenthümlich sind. Ueber Horvath’s Geist und Charakter ein Wort des­ Lobes zu versuchen, dürfte wohl überflüssig sein. Gleichwohl muß daran erinnert und insbesondere unsere jungen Kollegen müssen darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Name des einstmaligen Ju­stizministers Horváth gleichbedeutend ist mit der neuen Nera unseres gesammten Rechtslebens­reform, Reform im Sinne moderner Zivilisation, auf Grund­­lagen demokratischer Freiheit, auf dem Niveau der heutigen Rechts­­und Staatswissenschaften — hat Alles gekennzeichnet, was Hor­­váth eingeleitet, als er 1867 das Justizportefeuille übernahm und mit Enthusiasmus gehegt und gepflegt — bis zu seinem Rücktritt. Was Bitte in einer kurzen Zeit zum geringen Theile durchgeführt, was nun Bauler zum großen Theile und mit der­­ ganzen Kraft eines eminenten Fachmannes ausführt, das it durch Horváth be­­gründet worden. Ein Mann, der als Justizminister dem Weizer A­dvokaten­­verein — dessen Ziele ja parallel laufen mit dem Wesen und Fried der Advokatenkammer — so viel Ehre und Nachsicht bezeugt, ihm auf die Legislative so viel Einfluß eingeräumt hat, wer­mird Pas für die Kammer als deren Präsident gewiß nur Vorzügliches eisten. Er war lange Zeit Parteivertreter ; nun vertritt er allen­falls nur eine Partei, die Bodenkredit-Anstalt. Er nennt das We­­sen der Advokatur, ihre Verhältnisse, die Mängel ihrer bisherigen, die Bedürfnisse ihrer künftigen Gestaltung; aber er wird nicht mehr gehießt durch das Drängen und Treiben derselben, alles das unbefangener beurtheilen, richtiger behandeln. Bei ihm könnte man, was man den praktischen Word­aten gegenüber so gerne thut, nicht an die Sprichwörter von den Wölfen oder von den Krähen erinnern. Ihm wu­rde die erforderliche Energie gewiß nicht fehlen ; aber es wäre nicht die starre, rücksichtslose Strenge, denn man darf billigerweise nicht außer Acht lassen, was an der Ehre und Mitürbe des Advokatenstandes, sagen wir, die Vergangenheit ver­­schuldet hat. Horvath ist eine glückliche Vereinigung von Milde und Draft; er wird in der Regel gewiß jene, fann aber da, wo es nöthig ist, auch diesen in seiner ganzen Kraft walten lassen. Die Budapester Advokatenkam­mer wird, sclton wegen der konformen Organtisation, zum Vorbilde den Kammern in allen Gerichtssprengeln dienen. Wo fänden diese ein mustergiftigeres Vorbild für ihre P­räsidenten ? Und im Auslande — wenn mir fan bei Allem und Jedem darauf sehen, darnach fragen wollen, „was die Welt dazu sagt” — genießt Balthasar Horváth europäi­­schen Ruf als der Inbegriff hervorragender, ausgezeichneter Eigen­­schaften. Die erste Aödvolatenkammer Ungarns — die erste nach Zeit und Rang — kann nur einen Mann ersten Ranges zu ihrem Vorstande wählen. Horváth it ein Spealist ? Wohl uns, wenn der Präsident dem Idealen zustrebt ; wir haben noch einen ent jeglich weiten Weg, bis wir es erreichen , desto besser, wenn mir uns ihm wenig­­stens fortwährend nähern, Kurz — für den gesammten Wirkungskreis des Ausschusses, wie derselbe im 8. 19 der Adnotatenordnung vorgezeichnet ist, und ebenso für die im §. 30 erwähnte, dem Präsidenten speziell zuge­­wiesene Vermittlung in Streitigkeiten befist Balthasar Horvaath die Eigenschaften in einem Grade, daß man mit Zug und Recht sagen kann: Der Mann ist zum Kammerpräsiden­ten­wie geschaffen. Dr. Ignaz Mannheimer­­­ können, daß der Entwurf des ungar. Strafgefeßbuches das Ver­­brennen der Heren anordnet, oder daß die Gottesurtheile wieder in Anwendung zu „kommen haben; diese Behauptungen wären nicht weniger begründet gewesen, als die Aufstellung, daß das ungar. Strafgefegbuch genau solche Bestimmungen enthält, wie die des §. 37 des geltenden österr. Presgefetes. das enthält das djterr. Brechgefeb im §. 37? 68 enthält eine Czelnikasztrafe also seine Kriminal­­strafe , bedroht nicht eine strafbare Handlung, seine absolut träfliche Mittheilung, „Sondern ein Zum Überhandeln gegen die Prekordnung, ein Auf­brachtlaffen jener Normen, welche der Staat für nunothmwendig erachtet hat, um die Ordnung der Breffe zu ermöglichen. Sie hatten also, verehrter Herr Redakteur, voll­­­ommen echt, wenn Sie es für ungerechtfertigt hielten, daß eine Nummer hres , gefrägten Blattes wegen einer nicht strafbaren Mittheilung vernichtet wurde, weil in derselben eine Verfügung der Preßordnung nit eingehalten wurde. Die Vernichtung als Ordnungsstrafe it wirklich ein Attentat auf den gesunden Men­­schenverstand. Mas enthält das ung. Strafgefeßbuch (8. 62) ? Es enthält feine­ Ordnungsstafe, sondern eine Kriminal­­st­raf e. e3 bedroht nicht die Ankeragtlajfjung der Brekordonung, z. B. die vorzeitige Mittheilung von gerichtlichen Aktenfunden, son­­dern strafbare S­andlungen absolut sträfliche Mittheilungen. Die Berichtung von Druck­schriften kann im Sinne des$.62 nur dann plan­­greifen,wenn ein im Strafgesetb und bedroh­­tes Verbrechen oder Vergehen vorliegt, also im Falle des Hochverrathes, der Majestätsbeleidigung, der Verleum­­dung u. s. w., u. Tf. w. In einem solchen Falle ist die Vernichtung der betreffenden Stelle, durch welche die strafbare Handlung began­­gen wird, vollkommen berechtigt ; sie hat aug darum in allen Strafgefegbüchern Aufnahme gefunden. Unser Strafgefegbuch enthält also nicht nur nicht genau das­­selbe, was das österr. Preßgefett, sondern gerade das Gegentheil. Lebteres nennt die Bernichtung als Ordnungs­­strafe bei Außerantlassung der formalen Prekordnung, ersteres nur als Kriminalstrafe auf absolut strafbare Handlungen, welche im Strafgefeßbuch als Verbrechen und Vergehen bedroht werden. All dies it so d­ar im Strafgefeßbuch enthalten, so klar, so bündig, daß unter Juristen ‚darüber sein Streit m­öglich ist. Wer dennoch anderer Meinung ist, der möge gleich damit kommen, daß das ungarische Strafgefegbuch auch die­sen nennt. . Wenn man schon unbegründete Behauptungen aufstellt, so kann man auch dies be­­haupten und der Eklat ist dann um so schlagender. Ebenso unbegründet ist auch die Interpretation, welche der Herr „Zuriff“ hinsichtlich des §. 62 des ungarischen Strafgeset­­buchs gewaltsam entstellt, wenn er behauptet, daß „nach der Tasfung dieses Paragraphen eine Aussceidung der strafbaren Theile von den nicht strafbaren nicht zulässig it". Wieder ist gerade das Gegentheil richtig und wahr: nur die strafbaren Theile der Druckschrift können vernichtet werden; 3. 8. wenn ein Inserat einer­ Zeitung eine­ strafbare Mitteilung enthält, so kann nur das Inferat beseitigt werden, nicht aber die ganze Zeitung. Eine jede andere Interpretation ist eine unsinnige, eine gemaltsame, die im Kopfe eines unklaren Juristen laufen kann, nicht aber von ernsten Männern ausgesprochen werden darf. Nacgerade wird in juristischen Kreisen allgemein aner­­kannt, daß der Entwurf des ungarischen Strafgefegbuches eine gediegene fodifikatorische Leistung i­, welche auf der Höhe ihrer gewaltigen Aufgabe steht. Mußten doch selbst oppositionelle Kritiker zugeben, daß der Entwurf selbst die beminderte­ Arbeit vom Jahre 1843 überragt! Je länger, je intensiver der Entwurf studirt wird, umso lauter wird auch die Anerkennung hinsichtlich desselben geäußert werden. Die Schreiber einer Kritik, die solche in, der oben berührten Zuschrift enthalten it, sollten darum zum eh die Bescheidenheit besigen, sich nicht für Juristen aus en. Ein anderer Jurist. Auftrage Sr. Majestät des Königs hat Das Kriegsministerium angeordnet, daß vorläufig alle der Defonomie-Offiziere in den­­ Truppenspitälern, der Kommandanten der Marodehäuser und Truppentransport-Häuser, dann die Dienste der Stations-Offiziere in jenen Garnisonsorten, in welchen Reserve-Kommanden dislozirt sind, durch den Proviant- Offizier oder dur einen Bataillons-Adjutanten zu versehen sind Keinesfals darf zu diesen Diensten ein Kampagne-Offizier ver­­wendet­­ werden.. Ebenso sind alle bei­den General-Kommanden zum Konzeptsdienste verwendeten Truppen-Offiziere innerhalb eines Jahres durch Offiziere des Ruhestandes abzulösen. Sa­emeinsame Kliegenheiten Die Richter des K­affationshofes haben nach „P. N" — um dem Mißbrauche der Richter-Inform­atio­­nem und den damit verbundenen Störungen in ihren zuhaufe Riegel vorzufieben — in einer zu beendigenden ‚Arbeiten Plenarfigung erklärt , daß siche Information entgegennehmen und haben gleichzeitig auch P­rotokollisten angemieten, in ukunft die Referenten der Geschäfts­­ftäde nicht zu nennen. Dem Beispiele des Kassationshofes merde In ae auch der Oberste Gerichtshof der und miünd­­eie die Beiter 1. Tafel olgen. M­it Angelegenheit zu bilden­den Budapester Ad­­vokatenjammer hat der Präsident­ des Beiter­­ Gerichtshofes Joseph Sártány nachstehenden Aufruf erlassen , zufolge der im und Beiter Landbezirk der $. 110 des G.­A. XXXIV. 1874 enthaltenen Ermächtigung und gemäß der von Sr. Erzellenz dem Herrn Königl. ung. Sustizminister hinsichtlich des Vollzuges dieses Gefeges erlasse­­nen Iufteuktion feße ich den Termin fonstitwirenden Fünigl. für die fonstituirende Ver­­sammlung der Budapester Advokaten-Kammer auf den 20. Feber 1875 fest und lade zu der am erwähnten Tage Vormittags 9 Uhr im großen Komitathaus­ Saale der gejeglich vereinigten Komitate Belt, Bilis und Solt (Budapest, innere Stadt, IV. Bezirk, Szenadiergasse Nr. 5) zu eröffnenden Bersammlung alle diejenigen im Sprengel des Diner, Oraner, Reiter, Gerichtshofes stabil mohner den Herren Aovolaten ein, melde im Sinne Alinea 110 die Berechtigung, Constituivenden dem Deifügen, daß die behördlichen­ Vertificate darüber, daß sie in einem an mit und u.­­w. in dei­ßen, Original-Advokatendiplome der ob­­aufgezählten Gerichtshofprengel und somit im Sprengel der Buda­­pester Advokatenkammer eine stabile Wohnung vorläufig, in einer Präsidial-Kanzlei (Budapest, Franzstadt, IX. Bezirk, Soroffärergasse Nr. 13 im ersten Stob) während der Amtsstunden einzureichen haben, weil­ die Un­­terlassung dessen im Sinne des angezogenen ©efeb-Baragraphen 110 sie des Rechtes an der konstituirenden­­ Versammlung theilzu­­nehmen verlustig machen würde. Budape­st, 8. Jänner 1875, Wahlfonsfriptions- Bezirke, Wahlkonsfriptions - Konmissionen Kon­itats werden nach den in der heutigen Generalversamm­­lung der des gefaßten Beischlüffen fé 70), Löringz-Kata, N.-Räta, M.-Ráta, Tot-Almas, Kóla, Szecsö- Säg, Süly, Sap, Mende, Úri, Gomba. — Kommiffionsmitglieder : Alois Megó, Andreas Czató, Julius Foger. b)Gyöm-ö,Peteri,xl)iotior,Uellö,Vecge·s,Sorokskit-, K.-Pest,Ko·ssuthfalva, Erzsäbethfalva.—Komn1issionsmitglieder: BaronBcktorAeeltn,MichaelSchtvarz,anaszesser, Johann Bál. a) Neupeft, R.-Balota, Dunatfep, Foth, Csopor, Gzinkota, R.-Rereptur, R.-C3aba, . Béczel, Gsiktartsa, Uogyoród. — Kommiffionsmitglieder : Lad. Ottlit, Anton Beniczty, Anton Süttd, Stefan Tótb. b) Siaßeg, Dany, Ferenczy, Folef Lorafich. Ziämbol, Baltó, BáczSz.-Lápló, Tura, Boldog, Heviz, Hevizgyork, Bag, Gödöllő, Ecser, Mágdod. — Rom­­miffionsmitgliedev: Koloman Megyery, Johann I. Wahlbezirk Abony. Konskriptiong-Bezirke Julius Gaal, Sofef Bele, Julius Sötét. Nekas, Újbáp. Dlärtin, Wlerander b) 3.-Szele, 3.-Györgye, T.-Szt.-Märten, Berczel, Janoshida, Zarmo83. — Rommijfionsmitglieder : Albert Burian AUlerius Dubra­­vuríy, Aladár Raldczy, Ignaz Hoffer. ‚OD Ö-Recse, Uj-Kecse, Alpar, Kömpdcz. — Konmiffiondmitglieder : Karl ner, Tihbamer Beres, Georg Lipthay. IV. Wahlbezirk Szt.-Endre. Konskriptions-Bezirke: a) Bőrösvár, Szt..H3ván, Bilis-Csaba, Tinnye, Verbal, Sol­­már. Kommiffionsmitglieder: Peter Korecz, Kerepes, — Kommifitons- Mitglieder: Franz Kerefdomb, Újfalu, PBeteri, . Paul Gul­­Báfárbelyi, b) Ralai, Bétás, Mengye, Ueröm, Borosjenő, Esabánta, Bilis, Szantó, B.-Szt..Revesd, Szt.-Läßld. — Rommij­­fionsmitglieder: Beter Bipés, Géza Hindy, Sofef Kelndorfer, Sofef Mednyanpty. c) aaa) _‚Bogdany, Töthfalu, B.-Megyer, V. Wahlbezirk Keczel. , It-Korány, Szt.-Endre, omas. K­ommissionsmitglieder: Stefan Jordan, Michael Szeles, adıslaus Kernly, Sofef Nyári. Konstriptions-Bezirke: a) Bätya, Misfe, Hajós, Dusnok, Teile, a ce — Kom missionsmitglieder : Stefan Kopács, Jurius Detsy, Daniel Nemeth, Martin Koháry, Gallina, Josef Norben en iten Konst­a­­ y-Tötgyörk-P.-Hatvav-Acsu-Csöve'r,K.-Ujfalu-« [ ingyat. b) Szilá 3l­do, 9$ób, ecdeg, Lad, Kartal, Domofy. — Kommissions­­ran in Levente Podmanisty, Josef Mitlöfy, Yosef Hör­­er, Josef Der. (°) Waiten. — Kommissionsmitglieder: Gmerich Bartos, Ste­fan Nemeth, Raul Gseke, Franz Kenedits. Vll.WablbezirkDabas.KonskriptionssBeztrke: ,a)Boßod, Nyäreäyhäzq, Pilis,Vats»AlbertI-vfa-Bünd, Vlcske,Yan)e-Kövü.—ommtsstonsmitglieder.JofefMay-Kob­­manJranyt,F.Bitskey,MichaelKoväcs. .·bSor1,F.-Dabas,A.-Dabas,Györ,Sotör,Szt-·Gyökgl)s Orkeny,Adach,·Banacs,PeßånUjsbortyäny,Kakuly,Pöthakaßt, cha.Kommtsstonsmitglieder:PattlSzölösn,LadislausSegeI-s väry,JofefDeäkundJofefFoit. · 0)Pereg,,?lporka,·Taksvnv,Horofli,A.-Nemedi,BVng- Delegy.Kommtsstonsmitglteder:K.Jeßenßky,AlexanderMAR- ge . Wabhlbezir .:Bec3e. Konfkrivtiong-Bezirke : a) Dömöd, Dab, Jafi, Szt.-Märton, D.-Vecse, Apostag, 2 -Egybháza. — Kommiffionsmitglieder : Kofef Földvary, Ferdinand Halmy, Peter Fehér und Michael Peter. b) Solt, HYarta, Akapto, Jzlát. — Kommiffionsmitglieder : Stefan Szöfe, Daniel Trencdenyi, Yofef Math und Gabriel Szappanos. · 1x,Wahlbezcrk:D.-Pata.Konskriptions-Vezirke: F)Kakocsa,-Lach,Szt.-Benedex,Ußöd,Foktü.-—Kommis­­stonsmttglieder:AntonSzabely,JuliusErdösy,KolomanSolyö undKarlKovaß. ··b)D.-P·atay,K.-Körös,Vadkert,Ordas.——Kommissons­­nntglteder:WilhelmDaramLudwigHoffman,JohannDobosund JohannHorak. —­­X.WohlbezirkR.-Keve.Konskrivtionö-Bezirke: ·a)Räcz-Keve,Becse,Makäd,Ldre,Szt.-Ujfalu,Sz.-Szent- Myrten,K.-Csep,Szent-Miklös,Tököl,Esepel.—Kommissions­­mitglieder : Roloman Éder, Timotbeus Mihálovics, Gregor Dzapa und Anton Dalmon. 1·))T·6t·eny,Promontor,Albertfalva,TöröksBålint,Budcör-s) Bra,Kts-Teteny.»·—Kommissionsmitglieder:LadislauiBodos, AndorSzabadbazt,JoseszekönAndreasFrank. c)Budaköz,Paty,Jenö,Telki,Zsä-mbög,Tök,hidegkut.— «Kommissionsmitglieder:Viktor Szokoli, Alex.V­iradi,Alex.Rigeti Szabó,Josef Frankle·aufer.· Die Konskription beginnt am­ 15.Feber und endigt mit 15.März. »­­——Die Siebenbürger Rumänen halten am­ 15.Feber eine Konferenz in Klausenburg,um bei dieser Gelegenheit die bei den Abgeordnetenwahlen einzunehmende Haltung zu besprechen. Die Einladung wurde von Mitgliedern des rumänischen Ausschusses des Klausenburger Komitat erlassen und trägt folgende Namens­­unterscriften: Alex. Lizar (Barteipräses), ©. Silafi (Vizepräses), Ghifa (Kaffier), Aub (Notar), Bajda, Bap, Mofiescu, Baleli, Ber­trand (Ausschußmitglieder). = Weder die im Froatischen Landtage eingebrachte Wahl­­novelle “­reibt die „Agramer Zeitung :" „Die bis fest stattgehabte Art der Wahlen hat viele Miß­­bräuche im Gefolge gehabt, welche Veranlassung gegeben, daß der Gefegartikel III: 1870 über die Wahlordnung demnächst eine Aenderung erleiden dürfte, da der Landtag eben jeht über dieselben debattirt. Die vorzüglichsten Anstände der fest bestehenden Wahl­­ordnung gipfeln in dem großen Spielraume, welcher der Willkür geboten war. Ohne Rücksicht auf territoriale Verhältnisse oder politische Eintheilung der Gemeinden, wurden nicht leicht zugäng­­lie Orte zu Wahlplänen bestimmt und die Wähler über dieselben bis unmittelbar vor der Wahl in Unterntniß erhalten ; selbst­­verständlich waren hiedurch die Wähler außer Stand gefekt, ich zu­ besprechen, da sie nicht mußten, an m welchem Otte sie ihre Stimmen abzugeben hätten. bezeichnet, daß die Negierung ihre und diese die Subsomites bestimmen, während die Mella­­mationen von der Regierung erledigt werden. Dadurch in der Regierung Gelegenheit geboten, durch und durch lauter Anhän­­ger derselben in die Komites zu bringen. "Der §. 2" der sehr in Verhandlung stehenden Wahlnovelle bestim­mt ausdrücklich, welche Orte in jeden Wahlbezirk g­ehören, während die SS. 3, 4, 5 den Komitats-Kongregationen und Stadtvertretungen, das Net ein­­räumen, die Zentralkomites und so viel Sublomites zu ernennen, als Vertreter zu wählen sind, welchen die Wählerlisten­ Zusammen- Zentral-Komites ernennt, Stellung und Wahlbewegung überhaupt überlassen bleibt und die Reklamationen wieder durch ein erwähltes Komite selbst am Tage der Wahl gestellt, zu erledigen wären. Die Wähler sind , am Wa­hltage, wie sie in den alphabetisch zusammengestellten Listen eingetragen sind, aufzurufen. Die neue Wahlm­ovelle entheilt auch den Geistlichen und Volksschul-Lehrern das Votum, sowie den Doktoren irgendwelcher Fakultät, und ist bestrebt, den bisher be­­obachteten Mikbräuchen und der nun bestandenen Willkür­­in jeder Hinsicht zu Steuern. ..­­ A­s. b Advol 11 fenkammer. § « zelnen = der = Die­­ Linken einen sie hinfort von Niemandem eine angezogenen Gejet - Paragraphen bis inklusive 15. Leber 1875 II, Tahlbezirk 6­58 s­­­­ ő, Versammlung sie ihre Komitats­maßen eingetheilt und Kontituirt : Há 1. Tahlbezirk Monor, Hiezu czixke , 4) Abony, Söpeg, Tertel, des gehören Sántha, Kalocsaer, zweiten Szabó, theilzunehmen , bejisen, sowie des Konstriptions- Bezirke Kikarcsa, Danielcsi, Géza , , die ein­­Beiter Stefan folgender­­die Konstriptions­­VBaul Laczko, Als weiterer Uebelstand wird. = Die Berichte „Aus dem Finanzauss­chufse” und „Aus dem Steuerausschufse” befinden sich auf der dritten Seite des Hauptblattes und auf der ersten Seite der Beilage. = Das Abgeordnetenhaus hält am 13. d. MM. (Mitt­­woch) um 10 Uhr Vormittags Sikung. — Der Ernennung Hyacinth Rönay’s zum Bischof von Stuhlmweißenburg soll, nag . EL", ein großes Hin­­dernis im Wege stehen. Rönay habe nämlich in seinen natur­wissenigaitrigen Schriften zum Darwinismus hingeneigt. In Rom fordere man tun, daß er diese , Dűresie" verleugne, mas sie der aufgeflärte Geistliche jedoch gewiß nicht ihm­ merde. · Prozeß Efenheim. (Telegraphischer Originalbericht des»Pester Lloyd«".) Wi­en,12.Jänner.Der Staatsanwalt verliest eine Reihe von Aktenstücken über die M­odelle.«­—" Ungefragter:Das Alles gehört nicht hieher. M­odelle gehören für die Werkstätte,.. nit aber unter die Betriebs­­mittel. Nach Beendigung dieser speziellen Frage folgt Die Verlesung von Altenstücken, welche auf die Angelegenheit im Allgemeinen Bezug nehmen. Ein großer Theil der Zu­­hörer , darunter auch viele Journalisten , verlassen den Saal. Eine aus den verlesenen Dokumenten hervorgehende Differenz zwischen dem ursprünglichen Kostenverhältniß und den Rechnungsangaben fuht der Angeklagte dur die Angabe zu erklären, es seien nachträglich Preisermäßi­­gungen und Ersparnisse vorgenommen. Der Angeklagte sucht überhaupt alle fraglichen Momente aufzuklären und meint schließlich, die Anklage könne über alle diese Punkte ganz beruhigt sein, das fehlende Protokoll enthalte nichts Anderes, als was er gesagt habe, daß ihm nämlich die Nemuneration duch den Verwaltungsrat­ zuge­wendet worden sei, der V­erwaltungsrath werde das‘ auch be­­stätigen. Im weiteren Verlaufe der Verhandlung über diesen Gegenstand entwicelt er abermals eine heftige Szene zwischen dem­ Angeklagten und dem Staatsanwalt. Der Leitere führte an, daß dagegen die beeideten Zeugen aus­­gesagt haben. — Angefl..: Beeidet ? Bräf.: Die Zeugen sind noch nicht beeidet. (Hei­­terfeit.) Br­äf. (stren­ge verweisend gegen das Bublitum) : 39 bitte ! Staat$anw.: Die Zeugen haben ausgesagt, daß die Provision der Gesellschaft bewilligt, und daß des­­halb eine Un­wahrheit vorgebragt wurde. — Angefl.: So muß mich auch gegen den Ausdruch „Un­wahrheit” verwahren. Es fallen mir vielleicht viele Sünden zur Last, aber nie eine Unwahrheit. Staatsanm.: 34 bitte die Umstände zu be­achten, dag die Anklage des Betruges ja body­ nur aus diesem Grunde erhoben wird. — Angell.: 34 Habe nichts weiter zu bemerken, doch bitte ich zu bedenken, daß ein Mann von meiner sozialen Stellung durch einen solchen Vorwurf sich verlegt und getroffen fühlt. Es wird hierauf mit der Verlesung der Dokumente fortgefahren und um halb 1 Uhr läßt der Präsident eine viertelstündige Unterbrechung der Sigung eintreten. Nach Wiedereröffnung der Sigung wird die Ber­lefung der Protokolle fortgelegt, was jedoch nur kurze Zeit dauert, denn sehen um halb 2 Uhr fließt der Präsident die Sigung und kündigt, entgegen der Morgens bekannt gegebenen Verfügung, für 5 Uhr Nachmittags eine Abend­­fisung an. ·­· Umb UhrAbends ist denn auch der Sitzungssaal in allen Räumen wieder dicht gefüllt. Der Präsident läßt nunmehr den Punkt voJl der Anklage in Verhandlung nehmen,in welchem der An­­­geklagte beschuldigt wird,er habe von der Gesellschaft der Lemberg-Czernowi­tzer Bahn die Ermächtigung erwirkt,die Konzession zur Fortsetzung dieser Bahn namens und zu Gunsten der genannten Gesellschaft zu erwerben,habe aber diese Konzession gleichwohl nicht für»die Gesellschaft als solche,sondern für ein Konsortium von Privatpersonen­. erwirkt,er habe dieses sein Vorgehen in derx Generalk« - /

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