Pester Lloyd, Mai 1876 (Jahrgang 23, nr. 101-125)
1876-05-16 / nr. 113
0 »I. INCLU, met für Yu er % 1876. — Ar. 18. " Abonnement für die öfferr.-ung. Monarchie " Bit den „Beer LIoHb" Oükergen: und Abendblatt) nebst der Gratis Bet» Bodenblatt für Land» und Korfiwirthshaft" Lage: „ Für Yudapef. nit Postverf. und große Auusgabe der „Sluftirien Frauen - Zeitung‘ Sanslähıe fl. 28.— Semlähr. 150. Halbjährlid , 14.— gutbräpetic AB. Wiowatlig |, 8. Monatlid u. 2.20 | Biertetjäßel. , 9. Bierteljähtl., [gut separater Vollversendung des Ademblattes 1 f. vierteljägrlich mehr. oft in ber Abminiftration bes „Xefter Lloyd“, Dorotheas , 44, I. Stod, außerhalb Budapest uittelst Boftanweisungen durch ale Boftämter. gen. werden angenommen für 1 ff. per 100. — Dieselben sind franco an die Expedition des , Bester Lloyd zu senden. Wenzjährkieg fl. 28. Ganzsähel. Fast : 3 te. ad Biertelfährt, „8.50 fl. 24.— ür Budapest it " ező ae br kel sz] Forverf. 7.50 Suferake und Einschaltungen für den Offenen Sprechsaal werden angenommen, Budapest Dreiundzwanzigster Jahrgang. 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Der der Aktie anhaftende Name bindet dieselbe an eine bestimmte Person und macht behufs ihrer Uebertragung besondere Formalitäten nöthig,während der Geist des heutigen Handelsverkehrs wie auch ·’"d"ie der Aktie innewohnende Tendenz die Natur eines an politeur «lautenden Werthes anzunehmen,fortwährend daraufhin zielt,alle hommenden Formalitäten abzuschütteln,den engen Konnex der Aktien.--mit dem Namen einer bestimmten Person zu lockem Der Ausgang dieses Kampfes ist wohl nicht zweifelhaft.Die Aktien werden mit vjeftigen lokalen Ausnahmen früher oder später Papiere auporteur werden.Bis dies jedoch geschieht,ist die Judikatur berufen,die streitenden Gegensätze auszugleichen,beide Interessengerecht zu werden. Mehrere Gerichte hatten jüngst Gelegenheit,ihren Scharffixur an einem derartigen Probleme zu zeigen,und gestehen wir esoffer, die Probe ist nicht gut ausgefallen.Es ist wahr,die ungarischen Gerichte haben hinsichtlich der praktischen Anwendung der Handelsgesetze bis jetzt noch keine Erfahrunghllein ebendies sollte sie dazu veranlassen,in Handelssachen auftauchenden Fragen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden,da sich unter«der unscheinbarsten Außerkfeste-wie in dem gegenwärtigen Falle unter einem einfachen s Exekutionss Begehren-—äußerst wichtige,und zwar juristisch und nationalökonomisch wichtige Frage abbergen können. An ein Gericht wurde nämlich das Ansuchen gestellt,eine an Namm lautende Aktie sowie deren Erträgniß zu Gunsten eines Gläubigers desjenigen,auf dessen Name die Aktie ursprünglich lautete,mit Beschlag zu belegen.Das Gericht prüfte das Exekutionsgesuch nach der heigebrachten Schablone,fand das Urtheil in Rechtskraft und ordnete die rekution auf die den Namen des betreffenden Schuldners lautenden Aftien wie auch auf deren Erträgniß an. Der Crefator begab sich zu dem betreffenden Institute, er sah dort aus dem Aftienbuche, daß wirklich einige Aktien, auf den Namen des Schuldners eingetragen, nahm nach der Schablone durch ein gerichtliches Verbot die Pfändung vor und belegte sowohl Aktie als Coupon bei dem betreffenden Institut mit Beschlag. Das Institut glaubte diesei Rechtens. Nun hatten aber Gericht und Exekutor und das Institut vergessen, daß eine Aktiengesellschaft keine behördliche öffentliche Kafse hat, daß eine Aktie kein auf Namen lautender Schuldschein oder eine einfache Geldforderung, sondern ein Werthpapier ist, welchem eine besondere juristische Natur innewohnt, und daß eine Evelution, melche unter gewöhnlichen Umständen Korvert műre, bei einer Aktie ganz und gar nicht am Plage sein kann. Es „zeigte ss dies auch im vorliegenden Falle na L kurzer Zeit. Als ‚die Erträgnisse der Aktie ausbezahlt werden sollten, kam ein Dritter, legitimirte sich als Eigenthümer der in Rede stehenden Aktie und verlangte die Ausbezahlung der Erträgnisse seiner Aktie. Nun konnte aber das Institut die Erträgnisse nicht ausbezahlen, weil sie ‚gerichtlich mit Beschlag belegt waren. Nett beginnt das Wirrsal, "aus dem sein Ausweg ist, wenn nicht die Kardinalfragen gelöst werden: Kann eine auf Namen lautende Aktie zu $aften des nominellen Inhabers mit Beschlag belegt werden, und wenn ja, auf welche Weise? Welche restliche Wirkung hat ferner einer Altie auf deren Erträgniß? Auf Diese Fragen wollen wir die Antwort in Nachstehendem die Pfändung versuchen. Die erste Frage ist theoretisch sehr leicht zu beantworten. Da " "alle Vermögens-Bestandtheile, welche das Eigenthum des Schuldners bilden, der Grelation zu Gunsten des Gläubigers unterworfen sind, die Akten aber jedenfalls einen Bestandtheil des Vermögens bilden, “auch sich nicht unter den in der Prozeßorditung tarativ angeführten, vor der Grefation ausgenommenen egenständen befinden, ‚unterliegt es seinem Zweifel, daß dieselben gepfändet werden können, wenn sie das Gigentraum des Schuldners bilden. Diese selbstverständliche und dem ersten Anscheine nach gänzlich unverfängliche Vorauslegung ist aber nichtsdestom weniger bezügzis der auf Namen kaufenden Aktien die Duelle der bisher bei unge aufgetauchten Konfusionen. Man glaubt gewöhnlich, daß die auf “Namen lautende Aktie rechtliches Gigenthum deffen sein müsse, "auf dessen Namen sie lautet. Dem ist aber nicht so. Das ungarische Handelsgefeg macht nämlich jener Strömung, welche die Aktien den Papieren au porteur zutreibt, manche Konzessionen und ordnet unter Anderem im $. 173 an, daß die Eigenthums-Uebertragung auf Namen lautender Aktien durch ein giro in bianco rechts- träftig geschehen kann. Blos der Aktien-Gesellsshhaft gegenüber ft bei einem „giro in bianco" zur Legitimation der Uebertragung die Umschreibung im Aktienbuche nothwendig, welche übrigens gegen bloße Vorweitung der Aktie, ohne daß die Gesellschaft zur Prüfung des Befistitels verpflichtet wäre, verlangt werden kann. Allen dritten Personen gegenüber wird daher die Lebertragung auf Namen lautender . Attien durch bloßesgiro in bianco vollkommen und in jeder Hinsicht ‚rechtäfräftig. Daher kann der Fall sehr Leicht vorkommen, daß irgend seine Akte im Aktenbuche der Gesellschaft an einer bestimmten Person gehörig figurirt, während dieselbe rechtäkräftig schton in zehnter Hand ist. Wird nun die Beschlagnahme nach dem Ausweife des Ittendudes bei dem Institute vorgenommen, so ist eg evident, daß wenn die Webertragung zwar rechtskräftig, jedoch ohne Umschreibung " geschieben ist, ein fremdes Cigenthum mit Beschlag belegt wird, ohne daß der rechtmäßige Cigenthümer, der sein Eigenthum in faktischem Befug hält, bievon eine Idee hat. Betrachten die Gerichte eine derartige Pfändung als rechtskräftig, so vereiteln sie nicht nur den Hauptziel des Handelsgefüges, die Leichtigkeit des " Bertelers so viel als möglich zu begünstigen und dem bona fide Handelnden allen Rechtsfchtig zu gewähren, sondern eine derartige An fit gefährdet’ direkt die Rechtssicherheit. Denn wenn jemand gezwoungen wird, sein rechtmäßiges, auf Grund und nach Vorschrift eines Speziellen Gefeges erworbenes Eigenthum einer Sache, welche "er Überdies noch in seinem faktischen Besitz hält, durch einen Anpruchsprozeß zu dokumentiren, bei dem ihm vielleicht, ah wenn er Venselben gewinnt, nicht einmal die KRoften zuerkannt werden und ‚wenn er dazu blos deshalb gezwungen wird, weil ein Dritter ohne Bermissen des Eigenthümers eine Rechtshandlung vorgenommen hat, die denselben gar nichts angeht, so ist dies ein direkter Angriff auf die Rechtssicherheit zu nennen, der an Intensität nur gewinnt, wenn man aus dieser Prämisse juristisch ‚folgerichtig. weiter schließt, daß der Eigenthümer der Aktie, falls er azufälligerweise das Amtsblatt nicht Liest und den Termin zur Geltendmachung seiner Ansprüche versäumt, nach fruchtlosem Verlaufe dieses Termins deshalb seines gefeglichen, rechtmäßigen und durch den faktischen Best bekräftigten Eigenthumsrechtes verlustig erfürt wird. 5. Eine solche B Pfändung von auf flamen lanzenden Altien, welche bei dem Snstitute durch Beschlag derselben und ihrer Erträgnisse nach den Daten des Aktienbuches geschieht, ist daher vom praktischen juristischen Standpunkte aus unbedingt zu verwerfen. Allein auch theoretisch befragter muß dieselbe als nichtig angesehen werden. Denn Aktien sind Wertpapiere, das ist körperliche, bewegliche Sachen, hinsichtlich welcher ein Pfandrecht nur so erworben werden kann, wenn die Sachen dem Erwerber des Rechtes thatsächlich übergeben werden. It die Lage nit da, min so kann eben das Pfandrecht nicht erworben werden. Sind also die auf Namen lautenden Aktien bei der Pfändung nicht in Wirklichkeit vorhanden und ist es außerdem nicht evident, daß dieselben das Eigentbhum des Gepfändeten bilden, so kann die Pfändung der Aktien nicht stattfinden. Vebrigens kann die Evelution auf Aktien, auch wenn dieselben als Privat-Obligationen betrachtet werden, nach S. 387 der Prozeßordnung nur durch Zession oder aber evelutive Feilbietung derselben stattfinden. In beiden Fällen it aber die körperliche Gegenwart der Akie eine conditio sine qua non. . In Vorstehendem glauben wir nun zur Genüge dargethan zu haben, daß die evelative Pfändung der auf Namen lautenden Aktien, den Anforderungen der Theorie und Praxis, dem Geiste und den positiven Bestimmungen des Handelsgefeges, endlich den Bestimmungen der Prozekordnung gemäß nur dann vorgenommen werden kann, wenn die zu pfändenden Aktien bei der Pfändung körperlich da sind und das Gigenthum des Gepfändeten auf die Aktien evident ist. Daraus folgt ferner, daß alle Pfändungen, welche ohne diese Prämision vorgenommen wurden, mit allen ihren Konsequenzen null und nichtig sind, daß alle jene, welche hiedurch in Rechten geschädigt wurden, wenn sie von der Pfändung Kenntniß erhalten, die Nullitätsbeschwerde erfolgreich erheben können. Hat jedoch die Pfändung einer Aktie rechtsträftig vorgenommen worden, dann bleibt wo die Frage zu lösen, welche Wirkungen hat,diese Pfändung auf den eventuellen Zinsengenuß und Dividenden der Aktie? Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, ob man die Zinsen und Dividenden der Aktie, die auf von der Aktie faktisch getrennte Coupon- Bogen bezahlt werden, als von der Aktie rechtlich getrennte oder mit derselben Einen Gegenstand ausmachende Bestandtheile ansieht. Am ersten Falle hat die Pfändung der Aktie auf das Erträgniß gar seine rechtliche Wirkung, im zweiten Falle theilt das Erträgniß das Schiksal der Akie. Die ausländische Yudikatur, namentlich das Leipziger Ober-Tribunal hat mehrmals entschieden, daß die Coupon- Bogen von der Aktie getrennte Sachen seien. Auch wir sind dieser Meinung, da es im Handelsverfehre längst gebräuchlich ist, Coupon-Bogen der Werthpapiere ohne das Werthpapier selbst zu veräußern. Da übrigens nach der Praxis der ungarischen Gerichte die Pfändung der Erträgnisse gewisser Sachen immer ausdrücklich angeordnet wird, so glauben wir, daß ss in dieser Hinsicht keine prakischen Schwierigkeiten ergeben werden. Nur darf bei der Pfändung der Coupon-Bogen nie außer Acht gelassen werden, daß dieselbe nur unter den nämlichen Vorbedingungen wie die der Aktien vorgenommen werden kon. Die Budapester Handelskammer hat in Angelegenheit der evelativen Pfändung der Aktien eine Zuschrift an das Justizministerium gerichtet und dasselbe auf die eingangs erwähnten Komplifationen aufmerksam gemacht. Wir hoffen, das Justizministerium werde Mittel und Wege finden, die Sicherheit des Verkehrs nicht nur aus juristischen, sondern auch aus handelspolitischen Nachsichten den Intentionen des Handelsgefüges gemäß herzustellen. 3 . 1 ein Zsoooixeitsgscxichidechiler EffektenbotseB —b Die Haltung des Effektemmarktes hat in der akklaziferten Woche keine wesentliche Besserung ersther, der»»Grundhefttrost zumrößten Theile in der Ungeklärtheit der poliktischenvsxtukp tiotfzuuchen Man ist im Allgemeinen trochuulizh vollständig über die sichere Erhaltung des Friedens beruhigt und gibt sich zeitweilig Befürchtungen hin, die durch die Thatsachen keineswegs ausreichend desavouirt werden. Die Börse sieht daher mit begreiflicher Spannung den Resultaten der Berliner Konferenzen entgegen und verhält sich einstweilen referent, was in den legten Tagen nicht ausschloß, daß Nentenpapiere und Anlageweiche abermals einen Theil der während der legten Deronte verlorenen Positionen einbrachten. Spielpapiere bleiben vernachlässigt, da jedermann größere Engagements vermeidet, das Wublikum aber sich mehr als je von der Börse fernhält. TE ‚lebhafter Nachfrage begegneten. An der hiesigen Börse war das Geschäft im Allgemeinen eineringfügiges, wobei jedoch die lokalen Werthe zu steigenden Kursen . Wir haben es schon wiederholt ausgesprochen, daß die sogenannten Lokalwerthe Wiens mit den unfrigen feinen BVergleich, auszuhalten vermögen und können heute nur abermals auf diese Thatsache hinweisen. . . . » Die Wiener eebrachten vor einigen Tagen, anläßlich des dritten Jahrestages der Krise — 9. Mai 1873 — eine vergleichende Kursstatistik sämmtlicher in Wien notirten Effekten. Unter den Titeln: Bank, Eisenbahn-, Baukank und Industriebank-Aktien befindet sie auch nicht ein einziges Papier, welcheseute die damalige Kurshöhe erreicht hätte, während bei im3 doch ämmtliche Mühlen und die Aktien der Ungarischen Affekuiranz noch einen höheren Kurs, als sie damals bejahen, erreichten. Aug Tapt sich nicht vertennen, daß selbst a unserer Institute, welche während der Krise oder später Verluste erlitten haben, nach und nach zur Konsolidirung gelangen und bald in den Stand gerecht sein dürften, bei einer einigermaßen günstigen Konjunktur_ Zinsen zu bringen. ·« » Die hauptfachlidierten Börsenmertbe zeigen Ba Veränderungen : NER LEHE AUS: nleihe bob fid um 1"), % auf 97.75, Brämsen-Anleihe um fl. Y, auf 75, Ostbahn-Prioritäten weiter Gmiffion um fl. 2%, auf 72, Affeluranzen bis auf eler Verfrierung , die fl. /, auf 46 °, verloren, unverändert. Straßenbahnen unverändert. Ungar. Bon Banken verloren Munizipal fl. 1',auf 13, Spartaffen ohne Veränderung. « Ton mü ba n- Attten verloren Konforbia fl. IL auf 196, dagegen apandirten Elisabeth mit fl. 8 auf 138 , Louisen mit fl. 5%, auf 128, Müller und Bäder mit fl. 4 auf 296, Walzmühle fl. 14 auf 180, Ofen-Petter mit mit $ istori fl. 10 auf 755, Bannonia mit fl. 10 auf 59. Von Industriemertben hoben sich Athendum um fl. 5 auf 250, Ganz’sche um fl. 10 auf 125, Salgo-Tarjaner Kohlen: Enag A mit fl. 4 auf 68, dagegen büßten Spiritus-affinerie fl. 30 auf 60 ein. Kredit fl. 1%, auf 123.75, Bodenkredit fl. 5 °, "Ungarische befserten fi um fl. 3 auf 36, DO um auf fl. 3, auf 26.50, kn Kommerzialbant 152, fl. 5 25 auf 805, Viktoria mit auf 635, auf 45.25, Krantorien-Altofner Volksbant fl. 6 auf 109, Dofner Kommerzialbant um um ©emwerbebant um fl. 2 der ‚Generalversammlung - Dividende zu vertheilen und den am mit 45 Gulden gleich einer Verzinsung von 221296 Ueberschuß Müllers und Bäader-Dampfmühgl-AktienGesellschaft« (Abgehalte11 am 14.MaiVormittags) Der Obmann err Quickler öffnet die Sitzung,indem er konstatirt,daß 642 Stück Aktien deptmiet wurde«und»ca.50 Aktios uäre anwesend sind,was zur Beschlußfähigkeit gelangt Es wird sodann der Geschäftsbericht verleiert,«dem wu« Folgendes entnehmen: Im Verlaufe des verflossenen Geseftsjahres wurden 505.272,4 Gollpfundeeizem 14.651,8680llpd.Korn, zusammen 519.924,32 Zollpfd. Getreide vermahlen und daraus 507.956,76 Zolle Pfund diverse Mahlprodukte erzeugt. gewinn beträgt nach strenger Schägung Der hieraus bie ven f 135.000 — als wodurch derselbe die Höhe von fl. 152.821.49 .·« erzielte Nein aller Werthe und Abrechnung der entfallenden Tantieme fälligen Coupon einzulösen, den zuzumeilen, somit den vierten Theil des eingezahlten Aktienkapitals übersteigen wird. Die im Sinne des neuen Handelsgejeges umgeänderten Statuten wurden en bloc angenommen, blose) Wegen Raummangel aus dem Sonntageblatte zurocgelegt. ‚„Reiter fl. 147.405.75. Der Verwaltungsrath beantragt vor fl. 12.405.75 aber 1. Juni 1876 dem Niefervefond erreichen und ,· $. 32 wurde dahin modire © 4 fizirt, daß statt 5 nur 3 Aufsichtsräthe und 1 Erfasmann, zu wählen sind. — Akionär Ehrlich stellt sodann den Antrag, die Generalversammlung wolle beschließen, daß in die Verwaltung keine Brüder oder sonstige nahe Verwandte gewählt werden dürfen. Der Obmann machte dagegen geltend, daß die En bloc-Annahme der Statuten bereits als Beschluß ausgesprochen, diese aber keine derartige Berstimmung enthalten. In Folge dessen meldete Theodor Baumann nach Bekündigung des Wahlresultates gegen diesen Protest an und verlangt, daß derselbe ins Protokoll aufgenommen werde. Der Obmann verweigert dies und wirft dem Protest-Steller vor , bios deshalb protestirt zu haben, weil man seinen Vater nicht in die Direktion gewählt habe. „Nein, replizirte Baumann, weil man die Juden hinausgerworfen, die ihrem Protestionsunwesen im Wege standen, weil man geheime Sigungen zu diesem Zwecke gehalten und legten Tag vor der Generalversammlung als Ausfluß jener, eine ganz neue Kandidaten-Liste hat druden lassen." Medner erkennt übrigens den Obmann nicht als kompetentes Forum in dieser Sache an und wieder an seinen Brotest im Sinne des neuen Handelsgejeges. Gemählt wurden: 1 den Dirertionsrath: Josef Puidl, Ferdinand Freißleder, Sie Schön, Georg Schmiedlechner, Franz Bauer, Heinrichh Müller, Karl Schmiedlechner, Anton Syl und Karl Schmalz. In den Aufsichtsrath : Karl Beer, I. E. Koller, Simon Sad. Aufsichtsrath- Erjasmann: Sofer Gräft. Generalversammlung der Iheigeisenbahn-Gesellschaft. (Abgehalten am 15. Mai, 11 Uhr Vormittags.) Präsident Graf Anton Szapáry begrüßt die Aktionäre und verliert nach Erledigung der Formalien nachstehenden Bericht : Die in Ihrer legten Generalversammlung von uns vertretene Anschauung, daß das Jahr 1875 bessere Betriebsresultate als das Jahr 1874 verspreche, eine Ansicht, welche uns zu dem Vorschlage führte — zur Deckung der durch Auszahlung der absnanmten pro 1874 entstandenen schwebenden Schuld von fl. 523.371.25 die Staatsgarantie vorläufig nicht in Anspruch zu nehmen — ist doch die Betriebsresultate des Jahres 1875 in erfreulicher Weise gerechtfertigt worden. Die Betriebseinnahmen des Jahres 1875 haben sich nämlich gegen das Vorjahr um ein Bedeutendes gehoben, während "die Ausgaben eine namhafte Herabminderung erfahren haben, wie dies in dem in ihren Händen Es Geschäftsberichte ziffermäßig nachgewiesen ist. Die günstigen Resultate des abgelaufenen Betriebsjahres sind einestheils der besseren Ernte zu daffen, andererseits sind sie das Ergebniß der in allen Zweigen des Ster fonsequent DEE ökonomischen Gebahrung. Hiebei müssen wir besonders betonen, daß nichtsdestom weniger alle zur guten Imstandhaltung der Bahn und des Fuhrparkes, sowie zur Erhaltung der vollen Betriebssicherheit erforderlichen Arbeiten ausgeführt worden sind, derart, daß der Zukunft keine wie immer gearteten ungerechtfertigten Mehrauslagen aufgebürdet werden. Die Angelegenheit der ziffermäßigen Wertstellung unserer Staatsgarantie befindet sich auch fest noch in der Schwebe. Unsere an das hohe E. ungar. Kommunikations-Ministerium am 30. April 1874 3. 948 gerichtete Bitte um endgültige Austragung dieser Frage, haben wir unterm 14. Dezember. 1875 3. 1041 erneuert und fehen der Erledigung entgegen. · «· MitlJtinner 1876 gaben wir«den ausschließlich ein Gesbrauch der ungarischen Sprae im exekutien und internen Dienste eingeführt-Wir können hier als eine erfreuliche Thatsache konstatieren,daß jene Beamte,«die der marischen Sprache nicht vollkommen mächtig warem in großer ehrzahlin der Erlernung der Staatssprache besondern Eifer und Fleiß entwickeln . Von dm heuer geherrschten Hochwässern aber auch in trott keiden gehabt,inden das Hochwasser der Theißtchm die Gegend zwischen Kisujpälläs und Karezngergoßmkdich,da an unserem Bahndmmte anstaute.Ueber Verlustgender überschwemmten Gesmeinden und nach Genehmigung der hohen Regrekuscg wurde ten der Bahndamm an zwei Stellen geöffnet und wurden hier provisorische Brückext hergestellt,wodurch eine Verkehrsstörung von 17 Tagen entstand.Zu Ihrer Beruhigung können wir jedoch konstatiren,daß der unsbetroffene Schaden einmäßiger genatmt werden kann. Das Uebereinkommen über die Führung des Betriebes der Linie Arad-Temesvor durch unsere Direktion wurde von dem Verwaltungsratheder Arad-Temesvarer Eisenbahn nach Ablauf dieses Uebereinkommens am 7. April 1876 einjährig gekündigt. Da der Betrieb der Arad-Temesvarer- Bahn konzessionsmäßig nur von einer der unmittelbaren Anschlußbahnen geführt werden kann, so wird es nunmehr zu neuen Verhandlungen über die Betriebsführung kommen und nachdem es in unseremnteresse liegt, den Betrieb dieser Bahn nicht in andere Hände übergehen zu sehen, so werden mir bermüht sein, einen Modus zu finden, der es ermöglicht, daß der Betrieb auch weiterhin uns überlassen bleibe. Nach dem Geschäftsberichte betragen die gesammten Einnahmen fl. 5,764.083.83, die gesammten ae . 2,838.335.86, also die Nein-Einnahme fl. 2,925.747.97. Von dieser Summe sind fl. 2,538.849.48 zur Deckung der Zinsen und Amortisation glatt erforderlich und nach Honorirung des Verwaltungsrathes, nach der statutenmäßigen Einzahlung in den Reservefond u. s. m. erübrigt ein verwendbarer Neinüberschuß per fl. 276.546.31. Da nun, wie bekannt, die Betriebs-rechnung pro 1874 einen unbedeckten Betrag von fl. 523.371.25 nachmeift und, wie mir vorausseßen, daß es Ihnen, meine Herren, vor Allem daran gelegen ist, bieten und belastenden Ausfall je eher zu tilgen, so beabsichtigen wir, den erzielten Ueberschuß ‚zur theilweisen Deckung dieser schwebenden Schuldu verwenden, wornach sich dieselbe auf fl. 246.824.94 herabminern wird. Hier wollen wir die Mittheilung anknüpfen, daß die Einnahmen des laufenden Jahres fignal gestalten und eine weitere Herabmnderung, wenn nicht gänzliche Tilgung D dieser schmwebenden Schuld anhoffen lassen. Wir beehren uns demnach,hnen, meine Herren, SE ap Beichlußantrag zu Stellen: „Die Generalversammlung enehmigt die Verwendung des verfügbaren Oberschussses des Nein-Erträgnisses des Jahres 1875 mit fl. 276.546.31 zur thheilmweiten Decung Des aus der Betriebe NRehnung Bee 1874 mit fl. 523.371.25 unbedect verbliebenen etrages" . Die Generalversammlung genehmigt den Bericht, erthebt der Verwaltung das Absolutorium und acceptirt den auf die Verwendung des Nein-Ertrages bezüglichen Antrag des Verwaltungsrathes. Die ausgelosten Verwaltungsräthe Graf Nemes, Dr. 3aques, Baron Shey werden wiedergewählt, ebenso die Mednungs-Nevisoren- V. Generalversandung der „Arad:Temesvarer Babu." Abgehalten am 14. Mai Nachmittags. wer, Präsident Graf Seiniih 3 ‚hy eröffnet die Sigung, indem er die Beschlußfähigkeit der Versammlung fonstatirt und als E. Kommissär den Sektionsrath Che örged vorstellt. Es folgt sodann die Lesung des Geschäftsberichtes, dem wir folgende Ziffern entnehmen : 3 BE Die Betriebsergebnisse haben sich im Jahre 1875 gegen das Borjahr günstiger gestaltet und beehren wir uns ein übersichtliches fifa der Betriebsresultate des Jahres 1875 im Nachstehenden zu feiern : Die Roheinnahme per Kilometer(bei einer Bahnlänge von 67,2 Kilometer)beträgt im Gesammt-Verkehr fl.4142fl.im.Ganenresultat gegen das Vorjahr per 1 Kilometereinemehme von 71. 545 oder 15.15%. Personen wurden befördert zusam. 85.869.Es zeigt sich eine Abnahme von 10.149 Personen oder 10.57% gegen das Borsjahr. Das Crtügnik war fl. 82.614, d. i. eine Abnahme von f.,5180 oder 5.85%. », · Im Ganzen wurden verfrachtet 66.518 Tonnen,mit der Einnahme von fl. 151.899, per Tonne entfällt eine Einnahme von fl. 2.28, die mittlere Transportentfernung beträgt 47,2 Kilom. und die durchschnittliche Einnahme per Tonne und Kilom. 4.8 fr. Gesammt-Einnahmen: Während die Transport- Einnahmen, welche fl. 236.969 betragen, eine Erhöhung erfahren haben, haben die Neben-Einnahmen eine Einbuße erlitten. Sie beruft 598, und ergibt sich somit eine Gesammt-Einnahme von : 37.567, oder per Kilometer fl 4158. 7 Im Jahre 1875 betragen die Betriebs-Auslagen mit Ausschluß der Kosten für die Behebung der Kollaudirungsmängel fl. 191.507.42, mithin gegen fl. 187.328.13 des Vorjahres, mehr um fl. 4179.29. Die Einnahmen betragen fl. 237.567.21, die Ausgaben 191.507.42, daher der Betriebs-Ueberschuß fl. 46.059 9 Tr. wäre. Von diesem wird der Mestbetrag für Behebung der Kollandirungee Mängel mit fl. 89.560.62 gedecht, daher ein Betrieb3-ÜUeberschuß von fl. 6499.17 verbleibten .Die eigentlichen Betrieb3-Auslagen betrugen , mit Ausflug der öffentlichen Abgaben per fl. 20.035.08 und der besonderen Neben- Auslagen, fl. 171.472.34, b. i. 72,18% der fl. 237.567.21 betragenden Einnahmen. Im Vorjahre betrug Dieser Godffizient 81% mnd fih fonah für das Jahr 1875 eine Berserung von nahezu 9%. Betriebs-Nehnung. Der Ueberschuß,der, Einnahmen beträgt laut ER zo de fl. 6499.17. Zur Berzinsung des Anlage-Kapitals mit 5% in Silber und zur Amortisation von 21 Stüd Prioritäts-Obligationen waren mit Nachsicht auf den Silber-Kurs fl. 297.461.59 nothwendig, Ronto-Korrent-Zinsen fl. 451 20 fr., zusammen. fl. 297.912.79. &8 verbleibt somit zu Lasten der Staatsgarantie fl. 291.413.62. Allgemeine Maßregeln. Zur Erzielung günstigerer Bedingungen wurde der Therkbahn das unter dem 21. Dezember 1870 geschlossene Nebereinkommen, betreffend den Betrieb unserer Bahn, gekündigt und im Sinne des S. 22 der KonzessionsUrkunde die an die Bahn anschließenden Bahnen eingeladen, um die Bedingungen bekannt zu geben, unter welchen sie geneigt wären, den Betrieb der Bahn vom 7. April 1877 an zu übernehmen. Auch das neue Hebereinkommen darf nur mit Genehmigung der Negierung ins Leben treten. err Sram Hazman hat in Folge seiner Wahl zum zsák sztk SSB rá auf die Verwaltungsräth-Stelle verzichtet. m Sinne des §. 52 der Statuten ist an seine Stelle Herr Franz Domabidy, Obergespan des GSzatmárer Komitats berufn worden. Die für Bier gemäß §. 55 der Statuten zum ustritte bestimmten Mitglieder sind die Herren Johann Schnedar und Johann Tihögl. Die Generalversammlung nahm den Bericht zur Kenntniß, ertheilte das Absolutorium und wählte die ausgelosten Verwaltungsräthe Schnedar und Tiehögl wieder. Somit war die Tagesordnung erschöpft und schloß der Präsident die Sigung. Börfen- und Handelsnadiridfen. Die Budapefterdandels- und Gemwerbe fammer wurde von Seite des Ministeriums für Adelbau, Gerwerbe und Handel verständigt, daß der f. u. f. Generalconsul in Paris in seinem jüngsten Berichte auf jene Handelsträuter hingewiesen hat, die in Seanfresh ein größeres und sicheres Abjagge finden würden und empfiehlt daher den Export derselben. Jede Artikel sind: Die gelbe Hollunderblüthe, Klatschrose, Netteblüthe, Wolltraut, Yuflattich, Arnifa und Malven, insbesondere die Wald- und die Schwarze (arborea) Malve, die Blüthe und die Wurzeln derselben, ferner Hyosolamus, Beiladonna, Cienta, Pfefferminze, Salvei, Anchusa und die Blätter des Chrysanthemum. Außer diesen eignen sich zum Grport nach Frankreich Wachs und Honig, Fefoen und Linsen, gedörrte Zweiichlen, Spanische Fliegen, Weinstein und Binenober (Vermillon marque Empire). Zur Vermittlung des Verkaufes empfiehlt der Generaltonsul die nachstehenden Firmen: ©. Gillet, Rue Rosiers 3. 9. Bettelheim Rue du chateau d’eau 42.%.Normandin, Ouai Balmy 57, sämmtlich in Paris, die auch geneigt sind, die an sie etwa zu richtenden Anfragen prompt zu besorgen. Ferner wurde die Budapester Handels- und Gewerbekammer von Seite des ke. und Tt. General-Konsulats in Bukarest verständigt, daß die protollirten Firmen „B. Dimitrievich u. a. Desto“ in Turn-Severin und Lukas Dniesevich in Bukarest auf ihr eigenes Ansuchen aus dem Handels« register gltist wurden. · « Gisenbahn-Direitoren-Konferenz) Die heute stattgehabte internationale Gisenbahn - Dirertoren- Konferenz beschloß die Auflassung des oösterreichisch-russischen und ungarisch - russischen Verbandes und Errichtung eines Öösterreichisch- ungarisch - ruffischen Verbandes. — Der Wunsch der österreichisch-ungarischen Bahnen, es möge zur Hebung des österreichischen Getreide-Exports der Tarif für ruffisches Getreide erhöht werden, gab zu lebhafter Diskussion Anlaß. Die ruffischen Direktoren erklären, daß auf den Anstrag in dieser Form nicht eingegangen werden könne, doch würden sie,einer Erhöhung des Getreidetarifs, im Falle russisches Getreide auf OBERSTEGEN Bahnen verführt wird, zustimmen. Nach Tariftlaffe B. — Mit Modifikation der Tarife, wegen Crrichtung ‚obigen Verbandes wurde ein Komité betraut, welches morgen den Borschlag hierüber unterbreiten wird. — Auch kamen Zariffwagen über und Koaks Möbel aus gebogenem Holze zur Erledigung. Neupester Spartaffe In der Generalversammlung der Neupester Spartaffe vom 7. b. M. wurden gewählt: Zum Präses: Lorenz Bank; perBräses-Stellvertreter: Kracher ; in die Direktion: ©. Leiner, D. Lömwy, K. Wilt; in den Aufsichtsrath: Ant. Benisgty, D. For beimrd. Leinen : Rebensversicherungs - Wirtheilung der PBester Berficherungs-Anstalt) Im April 1. 9. wurden 151 Anträge auf fl. 143.339 D Versicherungs-Kapital in fl. 38.065 Assoziations-Einlagen eingereicht; 128 WBositzen über fl. 87.949 Kapital und fl. 40.175 Einlagen ausgefertigt. Die Einnahme beträgt fl. 18.923.52 an Prämie und fl. 3675 an Einlagen. Todesfälle wurden mit 1500 fl. angemeldet. Seit 1. Jänner I. %. Ri die Gesammteilnahme fl. 86.527.57 an Prämie und Bern an Einlagen ; Todesfälle wurden 13 mit fl. 18.100 angemeldet. ; m nn Heldjűfts- D Berichte. Budapest, 15. Mai. Witterung: Gestern Landregen bei stattem Nordwind, heute trüb, Kalt, zu Regen je Theras + 8% Barometer 760,1 Millimeter ; Wasserstand abnehmend. Effektengeschäft. Die Tendenz der Börse war heute eine sehr ruhige, der Verkehr ein äußerst begrenzter, weder in Anlagewerten noch in Banken kamen namhaftere Schlüffe vor, nur einzelne 31 sdustriepapiere namentlich Mühlen und Athenäum, fanden Beachtung. Baltttek und Devisen etwas matter. An der Moorbörse tam in Besterreichien Kredit sein Schluß vor, Ungarische Kredit: zu 124.25—124 75 gekauft. An der, Mittagsbörse Defterr. Kredit zu 136.50—136.60 gemacht, Ung. Kredit zu 124 geschloffen, blieben 123.75 ©., Boden 45 ©, Munizipal 12.50 ©., Anglo 46.50 ohne Schluß. Pester Kommerzialbank zu 685 geschloffen. Prämienlose 72590 ©, Wahmmühle 810 ©. ohne Waare, Louisen 107 ©., (ex Coupon fl. 20), Viktoria lebhaft zu. 180—183 getauft, blieben, 181 ®., Barnomaey auf 620 &., Athenäum 255 ©., Dulatem 5.66, Berlin 58.45 ‹. Be Die Abendhärfe war total geschäftslos, blos einige Sclüffe in ‚Defterr. Kredit zu 136—135.50 gemacht. zu Getreidegeschäft. Bonderbft Weizen wurden 5000 Mttr. per. September-Oktober zu fl. 10.20—10.30, 5000 Mtr. Banater mais per Mai-Quni zu fl. 5.50, 5000 Mtr. dto per ult. August zu 5.60—5.68, 2500 Mttr. ungarischer per Maiuni zu fl. 5.30, 1400. Mitr. Aafer per September-Oktober zu . 7.39, 1000 Ditr. Banater Reps per Yuli-August zu fl. 14", gemacht. Auszug aus dem Amtsblatte des , Közlöny. Konturó in Budapest: Gegen die hiesige protokollirte Firma „Brüder Kreger“ (Elisabethplag Nr. 8), Anmeldungen 21. bis 23. August zum: Budapester E. Handels- und Wechselgericht, Litisfurator. Ignaz Bápay. Bewegung der Sruchtschiffe. Vom 12. und 13. Mai. Angekommcik in Budapestz»thnän«des Michael Tombatz,beladen in Zenta für Neumammw Komplext ML Mztr.Mais.——,,Ad«an1«'des.Morithscher,beladenaneeN kerek für B.Holliser mit«1736Mztr.Welze11—,,Lg"1y·s««des Michael Tombatz,beladen in Szentesfür Leopold u mit 2900 Mate: Weizen,’ 496 Mitr. Diverse, — Körös" des Andreas ae beladen in Szegedin, für Brüder Stern mit 3050 Aa: Meizen. — — , Szt.János" des Michael Tombas, beladen in Ada Be Neumann u. Komp. mit 2100 Mtr. Weizen. — „Elisabeth“ es Mika Lufits, beladen im Becsferef für Straffer u. König mit 1750 Miter Weizen. — | „Georg“ des Mika Lucsits, beladen in Becskerek für die Ung. Kreditbarth, mit’8500 Mitr., Mais. Transitirt nach Naab: „Gedeon“ des Ladislaus Duenyerßfy, beladen in Zenta für eigene Rechnung mit 2800 Mate. Mais. — „Eayenlöfeg” der: Ignaz Leopold Söhne, beladen in Neu-Becse für Leopold Holliser mit 3500 Mitr. Mais. —„Rosalie“ des Martin Gebo, beladen in, RN für Nabel mit 2467 Mitre Weizen. — , „Montefiore“ der an Leopold Söhne, beladen in Neu-Becse De Adolf Wolffinger mit 4800 Mitr. Mais. — „Stume“ ‚der Ignaz Leopold Söhne, beladen in Szanad für Adolf Wolffinger mit Mitr. Mais. « 3 - - _