Pester Lloyd, Juli 1879 (Jahrgang 26, nr. 180-210)

1879-07-01 / nr. 180

cEVschOIUUUchMontag Frübutt dans Morgetmnach eincchkertage«) Jükxitdapestg Mit Yoffverfendung: id m 11.— Monatlich n 2.— | Halbjähel, „ 12.— Monatlich lich fl. 22.— Biertelfährt, fl. 5.50 | Ganzjäher, fl. 24.— Vierteljährl, 1 separater Yoffverfendung des Abendblattes . . fl. 1.— vierteljäßerich megt. tr die skufriste Zranenzeitung sono a0 se. m ?.— ” 99 täm­merirt für Batdepeft in ver Administration beg, Fester Lloyd“, Dorotheagaffe v. 14, I. Stos, außerhalb Budepest mittelst Postenmeisung buch­ alle Proflänter. Je­ne Einzelne Nummer 8 kr, in allen Verschleisslokalen. Zuftrafe und Bluthattungen Abonnement für die öffere.­ungat, tonarcie a­n ben „Better Cloyd! Morgen und AbendbLatt)| werden angenommen, Budape für den Offenen Sprechlaal in der Administration, fl. 6.— | der 4. Hang, Dorothiagaffe Nr. 8; n 2.20 | Rinnsenstein , Wogier, Doro­­theagafse N­. 12. Infertionspreis nach aufliegenden Tarif. Unfransite Briefe werden nicht anges­­­­­­te As und zwanzigster Jahrgang. 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Steaten vor Singerstrage; Rolter­t Cie., I. | Nordamerika bei und 10 fl. 50 fl., b. Postanite in Köln, Bremen u. Hamburg 23 MI. 8 Pre. $tiemerg. 13. — Paris: Havas, | für die Türkei bei uns 10 fl. 40 Er., bei den baselöft aufgestellten f, 7. Posterpeditionen 7 fl. Kaffite & C­omp., Place de la­­ 15 f., für Griechenland mit Kampfen bei uns 10 fl. 50 Tr., b. Boltanite Teich­ 10 fl. 18 Fre Bourse.­­— Frankfurt m. Br. | für Schweden, Norwegen, Dänemark und Island bei und 10 fl. 50 fl., beim Bortaue Kiel 23 Dit. 8 Bf., für die Niederlande bei und 10 fl. 50 fl., b. Woftamte Oberhanten 2 Bir. 8 Wf.5 für Montenegro u. Serbien bei uns 9 fl., bei sämmtlichen Dortigen Postämtern 7 fl. 15 Er. G. L. Daube & Comp. Al­m­ement für das Ausland (Morgen- u. Abendblatt­) faffen bei und 10 fl. 50 fr.,b. Boftanfte in Triest 10 fl. 18 Er. , für Stanft» für die Schweiz bei und 10 fl. 50 fr, bei ven Boftamtert E , u­nd Stranf „ohne Obligo“ bei Tratten in Bezug auf die von ung im Abendblatte Nr. 146 mitge ezision des Obersten Gerichtshofes erhalten mir mehrere Aniiche Besprechungen, mit bderem D Veröffentlichung wir im Sehenden beginnen. I ‚Dr. Ig. M...h....r. Das Urtheil des DObersten Gerichts­­‚auf welches im Abendigg:te vom jünalten Stieitag als auf öchst wichtige prinzin, Entigeidung aufmerksam gemacht ,te uns nun in seinem vollen Anhalt bekannt. N. D. hatte den Wechsel an seine eigene Drdte ausgestellt D. St. ohne sein Obligo girirt, der Wechsel ward acceptirt, in Acceptanten nicht bezahlt. D. St. fragte den N. D. un dei­en, dab das Giro desselben „ohne Obligo" lautete. Die Kanz verurtheilte ihn; die königliche Tafel wies den Kläger Oberste Gerichtshof bestätigte unter 3. 426 das erstrichtei­­gen­ u. zw. aus folgenden Grü­nden: „Sellagter hat den im der Eigenschaft als Memittent, und nicht in der eigen­­e Traffant gib­­t; das aus dieser Indoffirung entstandene egültnib ist daher als ein ganz ursprüngliches und selbstän­­­­sav keinem Einfluß auf die Stellung des Geklagten als , deshalb hat auch die Uebereinkunft, welche zwischen ihm porben, seine Eigens­aft als Aussteller : Giratar bei der Uebertragung, resp. bei der Giri­ung Motive der Fünfgl. Tafel: „Da der Klagewechsel vom Aus­­sumöge des §. 5 des Wechselgefeges auf It worden war, so war er nach §. nicht berü­hrt“. seine eigene Drdte 8 des Wechselgefeges Mt berechtigt, in feiner ‚obigen Eigenschaft als MWechsel-Eigen­­den Wechsel mittelst Giro an einen Andern zu übertragen Indoffamente Innen dem © gegenüber Feine Verbindlichkeit zu tragen. “Da nach 10e8 Wechselgefeges durch das Andoffament nur die Nechte Mianten übertragen werden, E. als das Wechselrecht 3 lautet: 3 Wechsels wechselmäßig“. Und mehr dem Kläger ein anderes beflagt er den Wechsel ohne sein Okkigo 9 hat er sich diesem gegenüben "Ton­ig befreit.“ ‚So begreiflich andy"und so bedauerlich die Aufregung ist, in ich die Handelsteife durch eine st finden, mol­ge nicht nur einen oberstgerichtliche Entscheidung der Verein­­ungen unmöglich zu machen scheint, , jee hier hervorgehoben werden, daß sich unser Oberster Gerichts= v.vorliegender»Fr­age in voller Uebereinstimmung mit der Aus­zuug des Leipziger Reichs-Oberhandelsgerichtes befindet—und wies auch mit der Ausfanung des Obertribunals zu Berlin­­·­er Gerichtshof,das deutsche Delphi,ist aber eine Autorität, Imam abgesehen von seiner juristischen Weisheit,immerhint «Rücksicht für den Geschäftsverkehr,wie für die rechtliche Frei­­as Menschen zutrauen darf. Ehe wir weiter gehen, it zu bemerken, daß die hieher gehört­­orschriften 008 ungartigen Wechselgesebes mit denen des deutschen sterreichischen übereinflimmen. §. 7 unseres­­ 8. dessen Annnahme Hat er aber dem Südortamente die 8. einen 8 nicht zu. Da den Kläger nib­­t sondern auch „Der Aussteller haftet für die Annahme und Zahl 12 unseres (14, des der wechselmäßigen der erheblichen Theil megfes­illensfreiheit der Parteien beipränkt, obwohl sich die­­se völlig innerhalb des Vertragsrechtes bewegt : so muß doch und b. d.) Wechsel- b.) tgefees lautet : „Der, Sndoffant haftet jedem späteren Sinn des Wechsels für Zahlung megser Bemerkung „ohne Ges­ang“, „ohne Obligot oder Borz aus seinem inzugefügt, went befreit“. "orhart theilt in jenem Buche „Allgemeine Deutsche Tönung“, Berlin 1879, S. 119, Zufaß 254 die oberwähnten dungen vom 8. November 1879 (vespeftive vom 86 S fühnlichere, schärfere Kennzeichnung enthalten )­, ist ein vollständiger, Wechsel. 11. N­oveme jedenfalls in den itirten Motiven des Obersten Gerichtshofes. „Der Wechsel an Ordre traffirteer Die Unter: Hemittenten ist auf solche Indoffament ist nach Artikel IX ng seiner Verhaftung als (§. 8 u. B.G.) als eine Wechsel-Erklärung des Remittenten, die dem bestehenden Wechsel schließt, anzusehen und hat somit auf die durch die Ausstellung des 15 begründete Verpflichtung des Traffanten, 7 ) seinen rechtlichen Einfluß. Hat daher der Aussteller des an Drdire gezogenen Wechsel( seinem u. W.­G.) eben nur Art. VIII (§. eiiten ndorsamente nicht auf sein davon umabhängiges, doch die die so darf diese Aus­­indifferenter Ne mit­­Ausstellung Bechsels­ begründetes Verhältniß ausgedehnt werden. Ev ‚nach Art. IX. (§. 8 al­lemittent erden Hat beilegen wollen, nichts an, und die II. Dr. A. W. )3 liegt mir fern, zu der im Abendblatte Nr. 146 ten oberstgerichtlichen Entscheidung Die dortselbst angekündigte gemäße Besprechung“ liefern zu wollen. Wenn ich ohl Schon jebt, wo die M­otive der Etscheidung noch nicht­­ sind, die einige Bewerkungen in der Sache erlaube, so mag­en getheilten Empfindungen zugute gehalten werden, mit die Entscheidung in den weitesten Kreisen aufgenommen Habe ich den Fall richtig­ erfaßt, so handelt es sich um Fol : Der Aussteller hat den Wechsel (Tratte) an eigene Drbre­elt und sodann „ohne Obligo“ givivt ; nachdem der Acceptant­echsel nicht eingelöst hat, versuchte der Wechselbefiger an dem m, in dessen Eigenschaft als Aussteller, Negreß zu nehmen mede ihm derselbe auch bemilligt. CS handelt sich also um age: Ob der Aussteller eines an eigene­m lautenden und ohne Obligo girirten fels als Aussteller haftbar gemacht wer ann? Die Frage ist Feine netes fie it selbst bei uns eine alte —­tenprüfungs-Frage. In Deutschland wurde sie früher im enden, neuestens im bejahenden Sinne gelöst und aug die at hervorragender Wechselrechts - Schriftsteller gehen aus x. Die Diskussion der Frage ist daher, vollkommen gerecht­­sowohl vom praktischen als vom theoretischen Standpunkte, em Sinne erlaube ich mir einige Bemerkungen. Has an eigene Drdite ausgestellten Wechseln (Statten) ent , für Dritte nur durch die Begebung Rechte. Die Regelung streift Giros oder Cerfton geschehen. Lestere lassen wir hier Betracht und befalsen uns no mit dem Giro. Den Gegen- 18 Giros bildet die Nedertragung derjenigen Orderungsrechte, dem Giranten aus dem Wechsel zugestanden. Forderungs­­ub­verhältnisse sesen zwei Personen voraus, den Schuldner Gläubiger ; die Bereinigung leider in Einer P­erson dar­­daß ein Schuldverhältnis bestehen soll, ist juristisch undenk­­s. Niemand sein eigener Schuldner oder Gläubiger sein kann­­en es ih an im Wechselrechte. Ist der Wechsel an eigene usgestellt, so besteht der Wechselvertrag unter zwei Personen, Schuldner, (Heceptant) und dem Gläubiger (Aussteller und Mi); der Acceptant ist der Schuldner, des Ausstellers und iten, der Nemittent aber weder Gläubiger des Ausstellers, sei ein Schuldner des Nemittenten , Remittent und Aus­­nd ein und dieselbe Berson, es kann also zwischen ihnen Fein oder Forderungsverhältniß bestehen. Dieser Zustand ändert ss durch Die Begebung des Wechsels es Nemittenten nicht im geringsten ; denn den nicht emnttenten ngsrechten des Remittenten an den Aussteller Fan duch §. 12, Alinea 2 des Wechelgefeges seinem Wert beizufegen, daß er ohne sein Obligo Sale aber 11. ung f. „ohne hat “ der Eigenschaften fanktionirt. (Bgl. Art. X $.9 gefegte Indoffament muß als er auf . . fo st er tet werden und von des so Grund steht Ausstellers Gewährleistung“ ein­wiri­t, denen des Indofjaments gleichbedeutenden gegen den naspenien an der Verbindlichkeit mw.) in folgenden Worten mit, in und u. M.G.) Das wirkliches beigefeßt, als b. ge­­| das Giro kein Leben eingehaucht worden, und dann faßt das Giro nur die Abtretung der dem Begeber Aussteller und Demittenten­ aus dem Wechsel zustehenden Nechte in ich, so wie sie sind. Aus dem Giro wird daher dem Befsser des Wechsels die Forderung gegen den Aeceptanten und gegen den Öiranten, der auch gleich­zeitig Aussteller und Komittent ft, abgetreten. Die Doppelstellung des Aus­tellers hat in Fällen, in denen dieser unter voller Haftung Wechsel begibt, keine praktische Bedeutung. Aitualität gewinnt die Frage nur in jenen Fällen, in denen, wie im vorliegenden, der Wechsel „ohne Obligo“ begeben wurde. Die an eigene Drdre Tautende Tratter ist ohne Giro eine unfertige Tratte; . Im der Regel soll der Premittent vom Aussteller verschieden sein, ausnahmsweise gestattet §. 5 der ungarischen Mechtelordnung die Ausstellung an eigene Drdre, also, daß der NRemittent erst im Giro namhaft gemacht werde. Durch das Giro — Sagt Thöl — wird die Tratte cerst fer­tig, indem sie nun den Nemittenten nennt, nicht aber entsteht nun der Sage nach eine Tratte und ein Indoffament. Die Doppelstellung des Ausstellers ist daher nur eine formelle,­­ aber keine materielle rechtliche Basis, sonst aug feine materiellen ofgen. E38 ist oben auseinandergefeht worden, daß bei einem an eigene Driite ausgestellten Wechsel Dritter nur doch die Begebung die aus dem MWechsel entspringenden Rechte erwerben können und aug nur in dem Maße, als sie dem Demittenten zustehen. Das Giro alfoitt der Nechtsaft,der die Forderun­gen des Giratars begründet, bei Beuntheilung der Nechte des Giratars dem Giranten gegenüber, ist somit der Inhalt­­ § Giros maßgebend. Laut §. 12 der ungarischen Wed­el-Ordnung „haftet der Gi­­rant jedem späteren Befsser des MWechsels für dessen Annahme und Zahlung wechselmäßig” ; das it die Hegel, mit der wir bier ung nicht zweiter beschäftigen“ hier kommt es auf die in dem zweiten Alinea enthaltene Ausnahme an, wonach „den Giranten, wenn er dem Giro die Bemerkung „ohne Gewährleistung“, „ohne Obligo“, oder einen gleichbedeutenden Vorbehalt hinzufügt, aus dem Give seine Verpflichtung trifft.” Wie steht er nun, wenn der Wechsel an eigene Drdte lautet, Grant und Remittent und Aussteller ein und dieselbe Person ist, und mie steht er um den Aussteller, wenn der Wechsel ohne Obligo givirt it? »· » Der Giratan tritt auch beim Giro ohne Obligo in die ge­sammten,aus den wechselentspringenden Rechte;diese Rech­te sind aber nur jene,twelch­e dem Begeher zuge­­standen haben.Den Girant eik trifft keine weiteret wechselrecht­­liche Verantwortlichkeit,weil er eine solche durcb­ifügung des Vorbehaltes,,ob«.ceObligo«ausdrücklich ausgeschlossen»hat.Aber auch dersålussteller wird im vorliegenden Falle nicht für die Annahme und Zahlunng Wechsels verantwortlic­­«gemacht werden kön­nen, weil er mit dem Giranten identisch,ein und dieselbe Berson­is und Die Vorbehalte des Gerantenfichb auch auf ihn erstreden mü­s­­sen. „‚Wenn das indoffament — sagt Thöl (Handels-­ver I. Band ©. 636) — lautet „ohne Obligo“,so lau­­tet die Trattef. Da eine d­ieser Klanfel ent­haltende Tratte nicht ungiftig aber der Traf- Tat tott eb t­Vverpflichtet. ch To­il Dresim der Tratte an eigene Drdre und dem ohne Obligo lautenden Sndoffament enthaltene Tratte ein gültige, aber den Aussteller nicht ver­­pflichtende Tratte; Keinei­wegs ist der Au­s­steller als Sndoffant nchht verpflichtet, dage­gen als T­rasjant verpfligtet. Die dem­ Aussteller einer an eigene Ordre Tautenden Tratte imputerie Zwei-Seelen Natur it starrer Formalismus und die aus dieser Theorie abgeleitete Entscheidung, daß der Aussteller als Givant zwar nicht im Obligo ist, als Aussteller aber für die An­­nahme und Zahlung der Traite einzustehen hat, führt im praktischen Reden zu harten Ungerechtigkeiten, die eines gewissen Humors nicht entbehren. Als ob es dem Aussteller daranfan­­g käme, ob er in seiner Eigenschaft als Gr­­ant oder als Aussteller zur Bezahlung des Wechselbetrages verurtheilt wird! Und dann — fragen wir — fan dem Givanten, der einen Wechsel ohne Obligo greift, also auf dem Wechsel Schriftlich erklärt,daß er für den Wechsel nicht weiter haften wolle, imputirt und vom Civatar, der den MWechsel mit einem solchen Giro an sich wirbt und damit den Giranten jeder weiteren Haftbarkeit entbindet, ver­nünftigerweise angenommen werden, daß der übereinstimmende Wille der Parteien dahinging, den Ausst­eller­ als Giranten zu entlasten, ihn aber als­­ Aussteller im Obligo zu behalten? Widerstrebt eine solche Auffassung nicht dem Nechtägefühle, ist eine solche Entscheidung nicht ganz geeignet annehm­en zu lassen, daß hier wieder einmal der todte Buchstabe des Geseses, über dessen Sinn und flarven gormalismus Über Ntecht und Gerectigkeit gestellt worden sei? ” “ » 9 2örsen- und Landesstadrichten. (Der Ultimo) is in der Manufaktur-Branche ohne Störung verlaufen, weder hier noch in der Provinz ist eine Zahlungs- Einstellung erfolgt. Auch an der Börse ist das fällige Arrangement glatt vorübergegangen: Ueber den Gang der Kurz- Nürn­­berger- und Galanteriewantren = Ge­­schäfte3) erhalten wie von den Herren Em. u. Sul. Leipnifer folgenden Bericht: Das Geschäft hat in der zweiten Hälfte des Juni ein befriedigendes Resultat ergeben. Der Vlabverkehr war wohl etwas ruhig, jedoch war das Geschäft nach auswärts, worunter die durch Neisende erbrachten Aufträge zu verstehen sind, ziemlich belang­­reich. Die nunmehr in Aussicht stehende Gespäftsstille kann auch nur kurze Zeit dauern, denn im Verlaufe des Juli pflegen bereits Aufträge für die Herbstsaison einzufangen. Das Saraffo wollte nicht recht in Fluß kommen, aber der gute Wille zur stetigen Ab­­wicmung befindete sich in befriedigenden Theilzahlungen. M­ärche, Handschuhe, besonders Mode-Artikel blieben an in den verfloffenen vierzehn Tagen gut gesucht, ebenso an Leder­ und böhmische Bronce­­maare; Bänder fanden ebenfalls regen Abrat. Nadlerwaare, E$­­bestede und Nauchrequisiten zeigten ss vernachlässigt. Rechnungs -» Abschluf der künfglich ungarischen Staats- Eisenbah­nen pro 1878.) Laut den dem Verwaltungsrathe unterbreiteten Ausweisen betrugen die gesammten Betriebs-einnahmen dieser­ Bahnen, incl. der ehemaligen Ungarischen Ostbahn, der sogenannten Gömdzer Industriebahn und der Gavam-Berzengze-Schemniser Mohtanbahn, im verflossenen Sabre fl. 10,110.576.14 gegen fl. 10,071.237.70 im Borjahree, also um fl. 3933844 mehr; die Gesammt- Ausgaben hingegen fl. 7,185.185.40 gegen fl. 7,484.540.59 im Jahre 1877, s­omit um fl. 29935519 weniger Demnach zeigt fs eine Besserung der Gesammt-Bilanz, beziehungsweise des Neinertrages um fl. 338.693.63, oder, wenn man das in obigen Zahlen enthaltene Defizit per fl. 16.295.72 der im November 1878 eröffneten, jedoch wegen der alsbald eingetretenen Ueberschmenkung nur einen Getrag von fl. 4851 aufweisenden Dalya-Brooder Linie berücsichtigt, um fl. 854.989.35. Von der ausge­wiesenen Gesammt- Einnahme entfallen auf den Personenverkehr nur fl. 1,953.919.87, also nicht einmal 20 Perzent, und auf Militär-Transporte fl. 375.048.43. Das Gesammt-e Reinertägniß be­trug fl. 2,925.390.74 gegen 2,586.697.11 im Vorjahre. Was das Erträgniß der einzelnen Linien anbelangt, so entfielen allein auf die 798 Kilometer langen nördlichen Linien, incl. der Gömdrer Industriebahnen, rund fl. 2,800.000 gegen fl. 2,640.000 im Jahre 1878, während die 604 Kilometer lange östliche Linie, welche im Jahre 1877 bei Damals noch getrennter Administration einen Rein­­ertrag von fl. 97.480 hatte. Diesmal um circa fl. 170.000 mehr auf­­meist als im Vorjahre. Die Zunahme der Einnahmen dieses Theiles des Nebes ist jedoch, da die Brutto-Einnahmen desselben um circa fl. 130.000 niedriger waren, als im Vorjahre. Lediglich der Vermin­­­­derung der Ausgaben zuzuschreiben, deren Mode sowohl in der Ersparniß an der Zentralleitung, als auch in der geringere Aus­­lagen erheichenden Konsolidirung des Bahnkörpers zu suchen sein dü­rfte. Die zusammen 278 Kilometer langen südlichen Linien hatten endlich auf im Jahre 1878 einen Betriebsausfall von etwa fl. 120.009, das ist fast eben so viel, wie im Jahre 1877. . Das nördliche Net allein bringt daher eine nennenswerthe, circa vier­­perzentige Berzinsung des in dasselbe invertixten Kapitals und zeigt, wie wir dies seit Jahren zu konstativen Gelegenheit fanden, eine progressive Entwicklung, resp. Steigerung 008 Verkehrs, während die östlichen und südlichen Linien für ihre enormen Anlagekosten erst nach zweckmäßiger Arrondirung und Herstellung der fehlenden An­ Ichlüsse einigermaßen entschädigt werden, welche Fragen denn aug bekanntermaßen eben in neuester Zeit Gegenstand der eingehendsten Erwägungen der leitenden Kreise bilden. Der Getreideh­andel Naabs und der Donau-DBerein­ bsen den Gegenstand eines Längern Artikels im , Győri Közlöny", welcher sich entschieden gegen die geplante Donau-Regulirung wendet. Der DVerfasser schildert den Derfall des Naaber Getreidehandels, als dessen Ursachen er die Er­leichterung des divekten Verkehrs, die­­­iverten Tarife und die Er­­bauung der Lagerhäuser in Wien hinstellt. Sehr gebe es noch Reit­­abschnitte, wenn eben der Heine Wasserstand den Verkehr fü­r schwere Braptläiffe unmöglich macht, in welchen die Ladungen nach Raab kom­men und dort in Vek­ehr kommen, sollten sich aber die von Prof. Sueß im neugegründeten Donau-Verein angeregten Ideen verwirk­­lichen, dann werde die freie ungehemmte Schifffahrt den Verkehr voll­­ständig von Raab ab nach Wien lenken. Zum Schluffe wird die Negierung davor gewarnt, den Seen des Bros. Such Gehör zu ichenfen. — Wir registeiren diesen Schmerzensfhrer, ohne uns aber den Ansichten des Verfassers anschließen zu können; die Erhaltung 068 Naaber Handels muß durch andere Mittel versucht werden, als durch die ständige Vernachlässigung der mächtigsten Wasser-Ader des Landes. Der Handel einer Stadt kann nit in Der Weise erhalten werden, daß man Hemmnisse schafft, die den Verkehr auf Kosten der wirthschaftlichen Produktion eines ganzen Landes aufhalten. CG öt ut der Salzpreise­ Der Galgpreis wurde von Seite des j­ ung. Ministeriums er­h­öht, und zwar per 100 Kilogr. , beim Arader Salzamte von fl. 10.40 auf fl. 10.42, beim Naaber Salzamte von fl. 11.05 auf fl. 11.06, beim Honmonaer Salzamte (Südsalz) von fl. 10.40 auf fl. 10.42, beim Mohacser Salzamte von fl. 10.76 auf fl. 10.78, beim Rosenberger Salzamte von fl. 10.75 auf fl. 10.78, beim Szegediner Salzamte von fl. 10.37 auf fl. 10.38, beim Zemesvarer Salzamte von fl. 10.52 auf fl. 10.53, beim M.-Szigeter Salzamte von k 9.37 auf fl. 9.88, beim Terczovaczer Salzamte von fl. 10.90 auf 11.12 beim Sludoev Kommissions Verschleiß für Steinfals von fl. 11 auf fl. 11.15, für gemahlenes von fl. 11.17 auf fl. 11.295 dagegen [este sie den Breis herab: beim Bartfaer Salamte um 15 fr., beim Tipa- Uilafer um 2 Er., beim Silleiner um 4 fr. 5; diesen neuen reifen entsprechen die Breite des Staubsalzes und wurden selbe wie folgt geregelt: In Arad fl. 6.78, in Raab fl. 7.20, in Hommona fl. 6.70, in Mohács und Norenberg fl. 7, in Szegedin fl. 6.75, in Temesvár fl. 6.85, in Terczovács fl. 7.09, in Bartfa fl. 6.66, in Z.­Ujlat fl. 6.36, in Silein fl. 7.12. Diese Preise treten am 1. Juli 1. 3. ins Leben. A Generalversammlung der Raab-Deden­­burg-Gbenfurter Eisenbahn) In Ergänzung unse­­res im Ebenoblatte enthaltenen Berichtes theilen wir aus dem Divertiond-Berichte Folgendes mit: Die Netto-Einnahmen der Bahn­­ betrugen fl. 352.800.26 gegen fl. 350.191.04 pro 1877. Die Betriebs-Ausgaben betrugen fl. 186.884.55 gegen fl. 188.557.69 pro 1877. Die sonstigen Auslagen­­ betrugen fl. 6228.69 gegen fl. 6450.24 pro 1877. Die Sejanmnt-Ausgaben betrugen fl. 193.113.24 gegen fl. 195.007.93 pro 1877. Der Betriebs-Ueberschuß beträgt fl. 159.687.02 Bean fl. 155.183.11 pro 1877. Die Steigerung des Betriebs-Ueber- Huffes beträgt somit fl. 4503.91 oder 29 Prozent gegenüber dem Betriebs-Ueberschuffe vom Jahre 1877. Der Bericht konstat ist, daß die Betriebs:Ausgaben 529799 der Netto-Einnahmen gegen 5384% im Jahre 1877, die sonstigen Ausgaben 176% der etto-Einnahmen gegen 184% im Jahre 1877, die Gesammt-Ausgaben 547379 der Netto-Einnahmen gegen 55689 im Jahre 1877 in Anspruch nah­­men. Der erzielte Betriebs-Weberschuß repräsentirt eine 2749 ige Verzinsung des Prioritäten-Kapitals gegen eine 2649 ige V­e­rzinsung im Jahre 1877. Der zur Verzinsung der Prioritäten fehlende Betrag wurde analog dem vorjährigen im Wege einer fegwebenden Schuld beschafft. Die Direktion it endlich in der Lage, die Mittheilung zu machen, EN es ihr möglich war, von der Vollmacht Gebrauch zu machen, welche die Generalversammlung ihr in Angelegenheit des Ausbaues der zweiten Strecke am 28. November 1875 ertheilt hat. Die Mittel für diesen Ausbau sind in den, sowohl in der Konzes­­sions-Urkunde, als in den gesellschaftlichen Statuten vorgesehenen Ak­ien und Prioritäts-Obligationen gegeben. Die Dirertion stellt demnach den Antrag; Die geehrte Generalversammlung wolle a) die Ausgabe des im Art. 5 b) der Statuten für den Ausbau der Linie Oedenburg-Ebenfurt vorgesehenen Aktien-Kapitales von fl. 1,497.000 und b) die Aufnahme der im Art. 12 b) der Statuten vorgesehenen Brioritäts-Anleihe von fl. 2,245.600 in Silber, oder 4,491 200 deutsche Reichsmart, oder 5,619.000 Fres., oder 224.560 2. durch Ausgabe von 11.228 Grad 6%igen in Gold verzinslichen Obliga­­tionen, welche in gleicher Ranoordnung mit dem bereits aufgenom­­­menen Prioritäts-Ahrleden auf den gesammten Bahnkörper einzutra­­gen u­, berhliegen. Die geehrte Generalversammlung wolle ferner die Dirersion er­mächtigen, das Bau-Kapital der zweiten Strecke, unter Beobachtung der Weitfegungen des Art. 12 der Statuten, durch­­Begebung D dieser gesellschaftlichen Titrel oder durch eine auf Grund­­ derselben vorzunehmende Finanz-Operation zu beschaffen ae­s den Bau betreffenden Verfügungen nach ihrem Gutdürfen zu tejern. ...,@ön­ung Staatsbahnen) Anm 1. ul. S­ tritt ein neuer Ausnahme-Tarif für Steinkohle und Koale im Ver­­zehr von Dober-Schlesien nach folgenden Stationen der Waagthal- Linie in Kraft: Bösing, Tyenau, G­ered, Freistadt-Leopoldstadt, Piltyan, Waag Nteustadtl und Trencsin. — Nähere Auskunft kann bei der Direktion der Fön. ung, Staatsbahnen und in den Verband­­stationen eingeholt werden.­­ Ausnah­me-Tarif für nach Szegedin zu transportirende Baumaterialien) Mit heutigem Tage tritt ein bis zum 31. Dezember 1879 gültiger Ausnahme-Tarif in Kraft, welcher ermäßigte , blieb­e Srahtjáge für Bauholz von M.-Sziget und Burtyaháza nach Szegedin, ferner für Kalk von M.-Sziget nach Szegedin und für Steine, als­ Pflaster­­steine, Bausteine und Schlägelschotter von dem zw­ischen den Star­itonen Királyháza und Nagy-Szöllös befindlichen Steinbruche „Beketehegy“ nach Szegedin enthält. In den Stahtlagen für Steine st auch der Anlaufspreis derselbe sind be­­griffen. Die Transport-Bedingungen sind in dem Nasnahne- Zarif, welcher bei der General-Direktion tv Ungarischen Nordostbahn zu haben ist, enthalten. Bivatschiffe-Ver­ehr. Am 29. Juni am linken Donau-Ufer gelandet: Schiff des Salomon Xucsics mit 2045 Mitr. Weizen aus Zombor. — Chiff des Jakob Frig mit 293 Mitr. Weizen, 254 Mitr. Gerste, 114 Mitr. Mais aus Dunapentele. — Schiff des Karl Wallenfeld mit 8000 Stück Randsteinen aus Visegrad. — Schiff des Franz Zarias mit 409 Mitr. weißem Mar­­mor aus Süttd. — Schiff des Stefan Kovács mit 10 Mtr. Brod, 5 Mate. Dbit, 5 Mitr. Weizen aus Pócsmegyer. —­­lätte des Anton Dottenwald mit 10 Mitr. Brod, 20 Mate. Hafer, 10 Mitr. Mais aus Sziget-Ujfalu. — Blätte des Stefan Szalay mit 16 Mitr. Dbit aus Szt.-Endre. — Blätte des Alex. Simon mit 60 Mt. Obst aus Walzen. — Griff des Bancsovaer Konsortiums mit 2744 Mitv. Mais, 128 Mytv. Gerste, 521 Miztr. Hafer aus Bancsova, weniger ein. Ostbahn-Staatsobligationen holten fl. §, weniger Geld, blieben 73%­, ©., 74, W. Ungar’Gold-Nente [dok 93.50 G., 93.65 W., Ungarische Grundentlastungen zu 867, gemacht, Schloß in Geld, einheitliche Staatsschuld matter 67%), ©., 68 W., auch der Kurs der Oesterreichisch-Ungarischen Bank ermäßigte sich mit fl. 4 auf 825 G., 828 W., I. Baierländische Sparkasse 2700 ©., 2705 I, Bon Affeturanz-P­apieren verfestigte sich der Kurs der Pelter Ver­­sicherungsanstalt auf 110 °, ©. 111%, W. Straßenbahn 277 ges macht, folok 276 °, G., 277, W., Athenäum 5 höheres Geld. Allgemeine Boden-Kredit-Aktien fl. 1 festr 75 6., 76 38. Bon Prioritäten war I. Siebenbürger und Batta­eter etwas angenehmer, deren SKınye Y.—­ı anzogen. Balıten: Dufaten 2 fr. höher 5.48 ©., 5.50 24., BZmwanzig-Srancs-Stüde 2 fr. bilfiger 9.21—9.23, Deutsche Reichs-Banknoten 56.95 gemacht. An der Abendbörse hat sich die Stimmung wesentlich gebessert. Desterreichische Kredit-Aktien haben 265.1 eingelöst, stiegen auf höhere auswärtige Schlußkurse bis auf 266.70, ungarische Gold-Rente zu 93.65-93.85 gehandelt. Getreidegespärt Termin Herbst-Weizen wurde zu fl. 9.90 und fl. 9.85 und Banater Mais Yuni-Iuli zu fl. 5.20 gemacht. Neps sehr flau; 1050 Mitr. Kohlreps per August September 11 ° °/,., 500 Mtr. fl. 12 und 500 Mtr. Banater prompt fl. 10%, geschlossen. Ab Station wurden einige Bariien Kohlreps prompt zu sehr billigen Breiten abgegeben. « Saatenstandsberichte. «StatmeiHAicini.Die Witterung ist seit meinem letzten Beruhtesatz kohlniichi Reps schxiitt,als fü­r die Saaten anhaltettd gfiistig gebliebe­n.Was die Aussichten auf die Kohlreps-Ernte an­­belangt, so bestätigen sich nach den Aussagen von Delonomen meine früheren Angaben hinsichtlich der zufriedenstellenden Qualität, während die von den verschiedenden Legenden einlaufenden Berichte über Duantität täglich trüber laufen. Der Repsichnitt ist im besten Gange, der Drujch dürfte Anfangs Juli beginnen, daher sich bis dahin nichts definitives melden läßt. Beim Weizen begünstigt das Metter die Körnerausbildung, Rost it hie und da noch immer vor­handen, doch zieht derselbe bis mun nicht an die Palme hinan. Korn ist wenig gebaut, Hafer und Gerste sind durchgehend gesund und gedeihen vortrefflich. Die Maispflanze entwickelt ich prachtvoll. Am Weizengeschäfte herrscht totale Leblosigkeit in Folge aus­wärtiger flauer­­­erichte, und blieben wir im Verk whre auf den Briefigen Konsum beschränkt. Die Plasazufuhren sind dabei der Arbeitszeit halber ehr gering. i­n Telfös Szefli, 27. Nuni_ (Ferdinand Dam­berg) Die öfteren ausgiebigen Niederl­l­ge sind den Saaten in unserer Gegend sehr zu Glatten gekommen, insbesondere der Di­a iS­pflange, die des Üiegens bereits bedü­rftig genieien. Die Weizen­saat steht aller­­orts sehr üppig, die Entwiclung derselben ist über alle Erwartung befriedigend und ist von dem allgemein befürchteten Nolte wieder an dem Halme noch an der Röhre etwas zu bemerken; mehr sind die Blätter ein wenig angegriffen, doch hoffen wir, daßs dieser seinen besondern Schaden anrichten wird. An wenigen Stellen ist Brad bemerkbar. Vafer und Gerste sind durchgehends gesund ,sich gedeihen vorkreiflich. Die Mat S­pflanze hat sich sahen erhoft und wird schon mit dem Häufeln begonnen. Ber N­ep­p Schmitt hat bereits begonnen, die Qualität dürfte gut auffallen ; über das quantitative Ergebniß werde ich demnächst berichten. Witterung trüb, zum egen geneigt. Wolle, Gfee, 27. Juni. Ein großer Voten Bäcdkiaer mittels einer­­ Einschur wide heute zum Preise von fl. 113 per Mitr. 2% Iofo bier an auswärtige Händler abgegeben. » . London, 26. Juni. (Frieder. Hutbu.Komp) Die Eröffnung­ der dritten... Seine.. hiesiger.. Auktionen von Kolonial- Wollen ist, heute auf Dienstag, 12. August, anberaumt worden. Folgende sind Die aus der vorigen Gevie übergehaltenen Dane­titäten und die bis dato eingetroffenen neuen Zufuhren : Das Komité der Importewe hat, befehloffen, das ausyu­s bietende Quantum diesmal nicht zu limitiren, und folglich wird Alles bis um 4. p. m. am 12. August Gintreffende zugelassen met­­­den. Der Markt seit den legten Auktionen­ ist fest geblieben. Es besteht ziemlicher Vegehr, und Umläge geschehen zu Schlußpfeifen. n der am 24. d. hier abgehaltenen Auktion von vordinären Wollen­murden . Die Breite für Danskor stellten ich den iu der vorigen Auktion zu Anfang April gezahlten vollkommen gleich, und 84 Ballen felunda weiße Noftoff Löften 6 °, d. per 2b. Perfiihe waren gut gefragt mit Aufschlag auf vorige Auktionspreise von "4 d. fie Bagdad und 12—"­, d. fir Kavadi, b. b. zu 7—8 d. per 2b. für erstere und 5—7 d. fie rechtere. 60-Ballen hellgraue Georgi T miden zu 3'. d. per 2b. verkauft. Chinesische Wolle bedang­t/. d. Avance, oder 5'/—5 °/. d. per 2b. für gemafchene DuvÁjam­itter Dualität. Chinesische Kanteelhaare genossen nur mäßigen Begehr mit u­. d. Abschlag, oder zu 77], d. per fie. Dur­chnittswaare. Gap Ziegenhaare waren unverändert, aber sehr fest, und sind 16—19"/, d. per 2b. für prima, 12—15 d. fie jetunde, und 5'/—10 d. für tertia zu quotiven. Bon Ban Biegenhaaren lösten 50 Ballen fair weiße und 35 Ballen farbige zusammerte genommen 12 d. per £ b. Im Laufe des verfloffenen Monats sind 1500 Ballen Donskoi zu 7—77/, d. für Euro, 78/, d. für mittlere und 8 °, d. für lange meihe Rostoff Vließ aus dem Markte genom­men worden, wodurch der Vorrath von zufftischen Wollen in London fi auf circa 4000 Ballen reduzirt findet. Sc­hlachtviehntarft. Maris (2a Billette), 29. Juni. 2515 Stüid Obsen, 1323 C­tüd Kälber, 16.553 Stüd Hammel, 4005 St­ü Schmeine — Hievon blieben unverfauft 329 Stüd Objen, 22 Stid Kühe, 1 Stüf Stier, 52­ Stüd­­ Kälber, 117 Stid Sammel, 3 Stid Schweine Mat bezahlte Der Auftrieb mar 426 Stü­ck Kü­he,60 Stü­­­k Stiere­«ss Ddfen, prima 1.81, feliunda 1.66, tertia 1.48, äußerste Preife 144—1.86; Kühe, prima 1.66, fekunda 1.34, tertia 1.16, äußerste Breife 1.10—1.78, Stiere, mima ——, felunda 1.35, tertia 1.20, sekunda 2.——,tertia 1.80,äußerste Preise L 45bis tzSzHasMs m,el,prima2.—0,sekunda1.90,tertia1.60,(­äußerste Preise: 1.00bis:).10;Sch­weit1e,prinka1.50,sekundaLäQtertmk 1.45,äußerste Preisel 40-1.60x inFratccs per Kilogram­m·) (Die Preise verstehen­ sich; äusserste Preise—1.15—1.40;Kälber,prima 2.20,s’.'s«" Uebergehalten: Neue Zufuhren ; Spy... ee 5.000 Ballen 54.688 Ballen ort BED ak co». a. 14.000, 68.200 „ ÜCRUDES = ee seine 8 AT Sy 14.774 Dan Dtiemensland . . s 150 °, 1245 , Swan River. wie 450 „ 1829. “, New-Seeland. vele. als ai 6.000. 7, 78.484 „ Kon ea Haren “ N 29.043. , Totale : 80.000 Ballen 258.453, Ballen Gerhäfts- Berichte, Budapest, 30. Juni. Witterung: gestern und heute schön ; Rn + 25 ° 9; Barometer: 762,3 Mm.; Mafferstand ab­­nehmend. Effettengeschäft. Sowohl an der Vor- als auch an der Mittagsbörse herrschte Unthätigkeit, es fehlte jede Beweglichkeit, der Verkehr bewegte sich in den allerengsten Grenzen. An der Barbörse wurde Einiges in Defterr. Kredit bei unweichender Tendenz zu 266— 265.50 gemacht. An der Mittagsbörse büßte dies Site weitere 50 fr. vom Kurse, inden er sich von 265.50 auf 264.80 drückte, so Geld, und zu 265. offerirt blieb. Auch Renten und Banl-Effekten ermatteten und büßten von ihren Kursen mehr B Augzngaugdemetgblatte,,Budapesti-Közslösnycks Lizitationenits-Zudemer Lieferung von Strohsäcken und Strohpolster 11­.für das Ahnenhaus»En­schbethz«mum",om2·Jt1xi, IOUhy im Institute-Am 11.Juli,1011hr,Liegen­schaft7067;in Pest des Alex.«Worbeß,i­n Pester Grundbuch ab­—-Am 23.Auguszt,,s, 10Uhr,Hau 6329 in der Neustift des Thom­as Silberer,im Ofner. Grundbuchmite.­—le 25.J1uni,1011hr,Weingärten des Estknk hurd KaßtL im Ofner»Grundbuchamte.—­AmH.August,"10- Es Liegenschaft 2694 in Hunderthaus bes Yohanın Bincze, im Bi Grundbuchamte. — Am 4. Juli 10 Uhr, _Gartengrinde in Ofen (Landstraße) 0-8 Michael Hobaffy, im Ofner Graudbuchamte — — Am 4. Juli, 10 Uhr, Weingärten in Ofen der Mola Weigand, im Diner Grundbuchante — Am 4. Juli und 9. August, 10 Ur, Liegenschaft 793 in der Karpfensteingasse des Analfı Virkier, im Pester Grundbuchante. — Am 23. Buli und 23. August, 10 Uhr, Haushälfte 494 in der Wasserstadt der Therese Heinleim, im DAL Grundbuchante­ f Konkursintt da an Gegendes!prot.·thiveliev Josef Trottina(Hcrtva!::srgafsc1.5).Amnoldi­ngen 25.——E);'7. August zum»BudapesterNin-Handels-und Wechselgericht Mis­­kurator Jalms Posch . Beller «

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