Pester Lloyd, April 1880 (Jahrgang 27, nr. 90-119)

1880-04-22 / nr. 111

m " TürzsudapeEs Hakszzzivkxichnfee.—Vier­erskihr1. patozghktkich,.11.—Mongccich,.2.-Halbjöhrls Mitseparatergscsgversendung des Menwkalm Fia-die kzmsflich­e Franmzeitung...»..»»S­­» .««-—-k« - | 1880. — Ar. Abonnement für die öfferr­-unger. Monarchie dBür den „Bester Lloyd Morgen und Abendblatt) (Erfgeint and Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) Maapr­inn merk­t fü­r Firma­ est in der Aministaation des»Festingtovng Dorotheagasse Nr-14sl.Stock,außerhalb Budapest mittelsi Postanweisung durch alle Pksstämter. — W »»»-«--«-(·.-.-,:.-.«.-.»,.2.-J»:-..:.x-»--s»»»­­ 111. fl. 5.50 | Ganzjäßel. fl. 24.— Bierteljábri, ff. 6.— n 3.20 ZsisEoEvorscndnngx «1-.——Monatlich .­e fl. 1.— vierteffäftfich mehr. 99 Suferofe und Einschaltungen für den Offenen Sprechfeal werden angenommen, Budapest Siebenundzwanzigster Jahlgang. Inferete werden angenommen im Auslande: in der Administration, Dersthesgaffe Mr. 14, ersten tod, ferner : in­ den Anisneen-Expeditionen Arno §. Mayer , Leopold Lang Dorot­heagaffe Mr. 12 ; BHaasenstein , Vogler, Dorot­theagaffe Nr.11 s AV. Goldberger, Scrhitenplaß 3. Insertionspreis nach auffiegendem Tarif. Unfrankirte Briefe werden nicht anges­nommen. In Wien: B. A. Oppelik, Etit­­benhafter Nr. 25 WB. Messe, Seiler Kälte Nr. 9%; Maasenstein , Vogler, Walfn­ägaffe Nr. 10; A. Riemetz, Alfervorstatt, Seegaffe Nr. 125 Gt. E. Daube & Comp. allen Versehleisslokalen. Redaktion und Administration Sorstbengafle Ir. 14, erften Stod, Manuskripte werden in keinem Halle zurükgefellt Einzelne Nummern @ kr. in Nienterg. 13. — Paris: Havas, Lafite & Comp., Flace de la Bourse. — Frankfurt a. M. A. L. Daube 4 Comp. Bierteljährig: Für Deutschland: Bei uns mit direkter Aremgbandsensung 9 fl., beim nächsten Poftanite 15 MI. 76 Pf. für die Honeu-Fürstentsamern: bei uns 9 fl, 6. nächten Softanite 17 uc8. 20 Gent. ; fir Staffen bei uns 10 fl. 50 fl., 6. Boltamtein Trieft 10 fl. 18 fl. ; fc Frauf­­rei) bei und 10 fl. 50fv., bei Havas, Caffite u. Co. in Paris Place de la Bourse, 26 frcc.8n E, August Amel in Strassburg 28 rc. 95 E., für Spanien, Portugal bei uns 10 fl. 50Rr., b. Kofte amte in Straßburg 23 M. 8 Pf., für die Schweiz bei uns 10 fl. 50r., bei den Boflämtern 18 Grc8. 75 €. , für Großbritannien bei uns 10 fl.50 Tr., 5 Wostamte in Köln 23 Mr. 8 Pr; für Belgien bei uns 10 fl. 50 fl. 6. Postamt Köln 33 M.8 Pr.; für die Berein. Staaten vor Singerfivae, Rotter + Cie, I­­ns bei uns 10 fl. 50 Ér., b. Boftamte in Köln, Bremen u. Hamburg 23 Mr. 8 BE; in die Fürdet bei uns 10 fl. 40 Tr., bei den daselbst aufgestellten ?. f. Posterpeditionen 7 fl. 15 fr., für Heiehenland mit Egypten bei ıma 10 fl. 50 fr., b. Rostamte Triest 10 fl. 18 fr. in ee Te KE Danem­ark und Island Bei und 16 fl. 50 fr., beim Postamte Kiet 2 H sur Nomimegwitzabi-uswmissfl.,bei sämmtlichen doktigen Postämter 117 si.löst­­r diexksedet sande bei unstofl.50kr..b.Postant­eil-erhanfen2Mk.st-. I STE EEE? — --««--,:'-.—.«-—-s.«·«::.,--—.«-;.--..-«..«ss;.s«.s..«-..;.,-,-«..«,--..«»«s.«I-..-.«·-s.».is---sp-,-«-.-v—--«.—::««.—:1s-«.«- ..-.-..-:»..»..s«-»-,. . « Yevolkmn­äftigung von Ni­chtsxäkktionären zur Vertretung in Generalverstrmkungen. Vor einigen Tagen wurde in diesen Blättern in einem Artikel (,,aus kaufm­än­­ischen­ Kreise­n die Behauptung aufgestellt,daß im­ Sinne unseres Handelsgesetzes Nichts Aktionäre zur Ver­­tretung in­ Generlversammluncht von Aktionären­ nicht bevollmäch­­tigt werden dürfen,und wurde zur Begrün­dung dieser Behauptung auf die§§.176 und 180 des Andelsgesetzes hingewiesen Ich kanni­ sich dieser Ansicht nicht anschließen,weil ich sie nicht für richtig halte. Es versteht sich von selbst,daß in erster Link­dick­ bezüglich die Bestimmungen de Statuten­naßgebend sind. Der S. 157, welcher jene Momente aufzählt, die in den Sta­­tuten feflgerecht sein müssen, enthält im 9. Punkte: „das Stimmrecht der Aktionäre und die Art der Ausübung des­­selben“ Darunter ist nicht BloS die Besti­mm­ung zu verstehen, wie viel Ak­ten eine Stimme geben und wie viel Stimmen ein Aktionär vereinigen kann, sondern auch die Bestimmung, ob ein Aktionär an einen Nicht-Aktionär bevollmächtigen darf, oder nicht ? Wenn jedoch­ die Statuten hierüber nicht verfügen, dann erst entsteht die Frage, ob eine Bevollmächtigung eines Nicht-Aktionärs zulässig ist, oder nicht ? So finde diesbezüglich im Handelsgefege nirgends ein Verbot ausgesprochen. Der S. 176 lautet: „Alle Rechte, welche den Aktionären in den Angelegenheiten der Gesellshhaft zustehen, werden von der Ge­­sammtheit der Aktionäre in der Generalversammlung ausgeübt." Aus dieser Gefegesstelle ist nichts Anderes zu entnehmen, als daß die Ak­ionäre (und mir diese, somit nigt etwa Gläubiger der Gesell­­schaft und andere dritte Personen) ihre Rechte bei der Generalvers­­ammlung ausüben, es ist aber hierin auch nicht die leiseste Andeu­­tung enthalten, daß die Aktionäre persönlich ersceinen müssen, daß sie sich nicht Durch V Bevollmächtigte vertreten lassen dürfen, oder daß diese Bevollmägtigten nur Aktionäre sein künnen. Der § 180 bestimmt: „Ueber jede Generalversammlung ist ein Brotofoll zu führen, in welches die Namen der anmesen­­den Aktionäre und die Anzahl der von denselben vertretenen Arten aufzunehmen sind." Diese Gesebhesstelle spricht allerdings von anmesenden Aktionären, allein auf derjenige Aktionär, der duch eine andere Person vertreten wird,­ ist juristisch anmesend. Wollte man das Wort „anmwesend" nicht in diesem Sinne nehmen, dann wäre ja auch eine Vertretung der Aktionäre, also überhaupt jede Bevollmächtigung ausgeschlossen. Anders wäre es, wenn sich das Gefet des Ausdruches „persönlich anwesend" bedienen würde. Sowie es nun einerseits nach unserem Handelsgefege keinem Zweifel unterliegen kann, daß nur Aktionäre Stimmrecht haben, so finde ich andererseits in demselben Feine Bestimmung vor, welche die Ausübung dieses Stimmrechts durch Bevoll­­mächtigung eines Nichtaktionärs verbieten würde. In Ermanglung einer positiven Bestimmung ist somit §­ 1 des Handelsgesetes maßgebend. Derselbe verfügt: „In Handels­ fahjen sind, insoweit dieses Geset bezü­glich derselben keine Bestim­­mungen einhält, die Handelsgebräuche maßgebend und hat in deren Ermanglung 048 allgemeine Privatrecht zur Anwendung zu kom­mnen.“ Von einem „Handelsgebrauche” fan bezüglich der ventilixten Trage wohl fanm die­ Nede fein; e3 kommen somit die Bestimmun­gen des allgemeinen P­rivatrechts — bei uns also vorläufig noch di allgemeinen Rechtsgrundlage — zur Anwendung. An dieser Ric­tung num Dü­rfte Faum bestritten werden können, daß die Wahl der Person 02:8 Bevollmächtigten von dem Vollmachtgeber abhängt. € 3 handelt sich bei der Ausübung der Rechte auf der Generalversammlung wm seine „persönlichen” oder wie man sie gewöhnlich zu nennen pflegt „Höchst persönlichen” Rechte. Die Ak­iengesellschaft und die Aktionäre unterscheiden sich sehr lebhaft von den anderen Arten der Handelsgesellschaften und deren Mitglie­­dern, namentlich von der „offenen“ Handelsgesellschaft (Kollektiv- Gesellschaft), wo die Mitglieder eine Menge Pflichten haben, deren p­ersönliche Ausübung beabsichtigt wird. Der Aktionär hat gar keine andere Pflicht, als seinen Beitrag zu leisten. Was nun seine bei der Generalversammlung geltend zu machenden Nechte anbelangt, so ist es für die Ak­iengesellschaft ziemlich gleichgiltig, ob er sich Hiebei durc einen andern Aktionär, oder durch einen Nicht- Aktionär vertreten läßt, nahe orange = Bei „au porteur“ lautenden Ak­ten ist dies wohl Har; aber aug bei „auf Nansen“ lautenden Aktien ist es von seiner Bedeutung für das Untereffe der Aktiengesellschaft, ob die Bollmacht einem andern Aktionär, oder einem Nit-Aktionär ertheilt wird, da man ja nit vorausfegen darf, da der Bevollmächtigte gegen den Willen oder gegen die Instruk­ton seines Mandanten handeln wird. s 2ömwenfeld (das Medgt­ver Aktien - Gesellsgaften Seite 302) ist zwar anderer Ansicht. Er sagt: „An und für si wäre nicht viel dagegen einzuwenden, daß ein Aktionär sich durch einen an dem Unternehmen nicht interessirten Bevollmächtigten, veve treten ließe. Aber es kommt daneben der Unstand in Betracht, daß auch ein Bürger von Ak­ien gegen­­ü­ber der Generalversammlung sehr leicht die Rolle eines wirtlichen Bevollmäch­­tigten spielen kann, daß diese beiden an sich ganz verschiedenen Rechtsverhältnisse au­cin) eine geschikte Art der Vereinbarung einander zum Berwechseln ähnlich gemacht werden können, daß also durch die Zulassung solcher Bevollmächtigungen dem Eindringen fremder Interessen in die Generalversammlung die Wege gebahnt würden. Und Dieter Loptere Umstand erfordert dite überwiegende Rücksicht Deshalb ,­ von der Zu­­fung allee nicht persönlich an dem Unternehmen Interefsirten­svollmächtigten dringend abzurathen. In dieser Beziehung folgt auch die Vrir­s bereits einer richtigen Eingebung , denn die meisten Statuten schließen die Vertretung von Aktionären durch Nicht­aktionäre aus, und schreiben ausdrücklich vor, daß Bollmachten nur an Aktionäre ertheilt werden dürfen u.­­. w.“ Allein bc)­­ann mich mit diesem Ideengange nicht wei­ter freunden. Der Unstand, daß ein Bürger von Aktien sehr leicht die Rolle eines wirklichen Bevollmächtigten spielen kann, darf nicht zur Folge haben, da­ an wirkliche Bevollmächtigte ausgefähloffen werden, und müßte einem solchen Mißbrauche ander­weitig gesteuert werden. Was jedoch das Interesse der Gesellschaft anbelangt, so ist er mehr als zweifelhaft, ob dasselbe duch ein derartiges Verbot beför­­dert wird. Ich bin der entgegengefegten Ansicht. Wenn es ge­­fattet ist, si auch durch einen Nichtaktionär vertreten zu lassen, so wird dadurch dem Aktionär leichter Gelegenheit geboten, sein Inter­esse bei der Generalversammlung zu wahren, als im umgekehrten Bale. Derjenige fern wohnende Altionär, der an dem Dritte der Generalversammlung zufällig seinen Bekannten befist, der selbst Altionär ist, würde sich bei der Generalversammlung gar nit vers­treten lassen können, und wegen Zeitversäumniß und Ersparung von Reiseloften auch nicht persönlich erscheinen, während er am Orte der Generalversam­lung vielleicht Nicht-Aktionäre als Bekannte begicht, durch die er seine Rechte ausüben lassen würde. Ein derartiges Verbot hat also die Folge, daß gar ander wirftliger Aktionär an der Generalversammlung nicht theil­­nehmen kann. Dies liegt aber gewiß nicht im Sintereffer der Atiengesellsgaft. Dr. Leopold Bröde, im Sufereffe der Einführung der Cognac Bereifung, bat der Handelsminister an die landwirthschaft­iigen Vereine, welche in Wein produzirenden Gegenden , wirken, nachstehenden Drag gerichtet : "­«" Wein es auf dem Wege der Ueber die Verwerthung des Cogi­ac-Vereitlung,besonders aber über deren finanzielle Resultate habe ich mir i­n Interesse der notherendigen eingehender­en Orienti­­rung Daten in der Hinsicht verschfft,,m­­it welchem Ergebniß bei Anwendu­ng durch den Werschetzer Mäschzix ans Fabrikanten Neukomm konstruirten Apparates der Wet:1v3er1veji«th­e’tz werden könne.Der Preis eines solchen Brennerei-Apparates war nut nach der Größe, ein Apparat,der täglich SOObileOOLiter Weinzutöö bi 560- grädigem Cognac aufarbeitet,kostetfl.350,etw a 11f 1600 bis 2000 t hereingerichtetee Apparat kostetfl.600.Die Maßstä­be des klei­­nern Apparates zanasisnehmend,habe ich an Fachmänner den Aufruf gerichtet,sie mögen mit Berücksichtigung des durchschnitts­licht­ n Spritgchaftes der gewöhnlicherem in größerem Quantum und zu wohlfeileren Preisen erhältlichen Weinsorten eine Berechnung anstellen,wie viel der Cognacgewinn beträgt.««als Grundlage die obigen böbisksszs Haucht-tend-welches das Geldergebikiß sei,d.h. zurück­hekare11e 11ecn­ Hektoliter Wein auf dem Wege der Cognac- Brennerei eingerichtet werden kann. Daß bei Entscheidung dieser Frage unter Anderen auch die nach­ der Cognaci Brennnerei zu zahlende Spiritussteuer zu berücksich­­tigen­ ist,unbemerke ich hierauf,daß im­ Sintte vons 49 des GAXXM­­STZ ü­ber die Spiritussteuer die Cognacz Brennerei unter die subwaufgezählten Stoffe,nämlich Wein,Weinsteinges hört,1mch denen das Spirituss Ergebniß mit 7 Gradenl berechnet wird-Gemäߧ.47 ist der Neukomm’sche Cognac WremtsketsApparat I­it Rücksicht darauf,daß er wit eimzm Dephiegmator,verse»heu·ist« sub b) des 2. Bunttes u reihen, bei welchen Apparate das vierz­fache Quantum des NKeffelgehaltes die Red­ukti SählgBet des Brennerei-Apparates gibt. Da endlich gemäß $. 1 des Geleges nach jedem Spritgende eine Steuer von IL Kreuzern zu zahlen ist, so entfällt auf die eintägige­ Funktion des Newkonm’spen Kleinern Brennerei-Apparates die folgende Steuer : ? Der Kleinere Neuronom’sche Apparat, welcher nach Angabe des Erzeugers einen Brennfesselraum von 100 Liter hessst, ergibt nach $. 47, Buntt 2 b) eine Erzeugungsfähigkeit von 400 Liter; per Liter auf Grund des 8. 49, Buntt b) 3 Grad angenommen, ergibt diese Quantität 1200 Spiritusgrad, die einem Steuerbetrage von fl. 1.32 entsprechen. — Ich übersende die eingelangten Gutachten der Sachmänner unter A und B, mit der Bemerkung,daß dieselben als Muster für eine solche Berechnung dienen können, mit welcher das, finanzielle Resultat der Cognac-Erzeugung in....Gegend, bei Zur­grundelegung der dort bestehenden Faktoren, als Spritgehalt des eines, Preis des Weines, 028 V Brenm­aterials und Höhe de­s Arbeitslohnes erub­t werden kann. Hinsichtlich der Berechnungen in den fachmännischen Gut­­achten, muß ich übrigens bemerken, daß der durchschnittliche Sprit­­gehalt der Weine, insbesondere im Oi­achten A hoch angeschlagen wurde, nachdem zur Cognac-Erzeugung werthvollere Weine mit so hohem Spritgehalt nicht mit Vortheil verwendet werden können. Der in dem Gutachten der Fachmänner aufgenommene Preis für Cognac, der acht Monate lagerte, beruht auf den Behauptungen des Valorifenten Neulomm, er versteht sich aber von selbst, daß der Preis nicht nur von den wechselnden Marktkonjunkturen, sondern auch von der Dauer der Lagerung des Goanac abhängig ist, da länger­elagerter Cognac höhere Breite zur erzielen vermag. — Der Ber­affer des Gutachtens B nimmt die Steuer mit fl. 3 an, nachdem im die Höhe der Steuer unbekannt war; in seiner Rechnung sind die Preise des Weines, des Tagrohres und des Yenerungs- Materials nur annähernd angegeben und modifiziren fs in jeder einzelnen Gegend. Jchtheile die in dm beigefügten Gutachten enthalten­ Rund die warten angeführten Daten m­it der Aufforderung mit, daß dieselben zum Gegenstande eingehender Prüfung und Erwägung gemacht werden und daß mir Darüber das Gutachten abgegeben werde, ob die Weine der Gegend, mit Nachsicht auf ihren Sprit­gehalt und ihren Breis, für die Cognac-Erzeugung mit Vortheil zu verwerb­en sind? Und winn ja, auf welche Wiife und unter welchen Umständen Sie die Cognac-Erzeugung im der dortigen Ge­­gend glauben einbürgern zu können? Baron Kemény m. p. Die Gutachten der Fachmänner lauten : A) 1. Die von mir geprüften ungarischen Weine enthielten, mit Ausnahme der Ausbruchweine, 9.0 (Goeter Nothwein) bis 15.75 (Dedenburger 1868er Warimeine und Gelauer 1868er Moth­­weine), im Durhschnitte von 70 Sorten 12.58 Volumen-Berzent Al­kohol. 2. Ein Heftoliter Wein kann demnach bei der Destillation 9. 15.75, durchschnittlich 12.58 Liter Alkohol bieten. Diesen Zahlen entsprechend aber fünten 16.4­-28.6, im Durchschnitt 22.9 Liter SOgrädiger Cognac oder 15—26.25, durchschnittlich 21.0 Liter 60» grädiger Cognac gewonnen werden. 3. Meiner Meinung nach wäre der Cognac überhaupt nur bei 60% Alkoholgehalt zu destilliren, darunter nicht. In diesen Falle könnten aus 100 Hektoliter Wein meistend 15-215, im Dindschnitt 18 Heltoliter Cognac erzeugt werden. 4. Der Apparat Neukonm’S wu­rde bei dieser Annahme, bei täglichen 12 Arbeitsstunden und 8—10 Heftol. Weinfonsum 1.35—1.94, durchschnittlich 1.62 Liter 60 Gigen Cognac liefern können. 5. Nach achtmonatlicher Lagerung per Hektoliter mit fl. 60 verkauft, repräsentirt die oben erwähnte tägliche Produktion fl. 81—116.40 im Durchsschnitt fl. 97,20, so zwar, daß ein Hektoliter mit fl. 9—12.93 direchtschnittlich mit fl. 10 verwertet wu­rde. Thatjadglig jedoch muß die Barwerb­ung des Weines eine geringere sein, und zwar: a) wegen Amortisation der Babrils Einrichtungssorten ; 6) wegen der Menge des Neuerungs- Materials ; e) wegen des Arbeitslohnes und der sonstigen Betriebs­­keiten. Anderersei­s könnten Diese Kosten_theilweise dadurch gedeckt werden, wenn die in dem destitli­­en Wine enthalten gewesene Weinsäure auf die einfachste Weise als Kalktag gewonnen und so den Weinstein-Salerifen verkauft oder aber im­ Großen gleich zu Weinsteinsäure aufgearbeitet würde. — Hinsichtlich Der Punkte a) und c) fann ich, da das dort Bezeichnete größtentheils von den Totalverhältnissen abhängt und ich den Neufominschen Apparat nur oberflächlich kenne­n Fein dezidietes Gutachten abgeben, und 6. das bei der ersten Abdampfung des Weines gewonnene mindergradige (60%) Destilat­­­ion dich Nektifizirung zu 94—96gradigem, feinen Weinsprit verarbeitet werden, welcher zur Berschneidung ranfer, alkoholarmner, für den Grport D bestimmter Were verwendet wird, nicht minder bildet ex bei der Des­teitung feiner Ligqueure einen ehr­gesuchten Artikel, oder dieses erste Destillat kommt nach längerer Lagerung in Fussern als geistiges Getränk unter dem Kanten „Sognac“ in den Handel. Bis heute wird der Cognac nur in Frankreich, allerdings seit Jahrhunderten, aber auch dort blos in gewissen Theilen des Landes aus bestimm­ten Weinsorten in großartigem Maßstabe erzeugt und ist nur von dort aus in den Handel gekommen. Daß in Ungarn ein mit dem fran­­zösischen Cognac konkurrenzfähiges Fabritat, zu Stande kommen könne, an dessen Erfolge ich nicht zweifeln kann — dazu halte ich vorläufig das Verfahren Neufomm’s nicht fir, acceptabel, [auf ]wel­­chem das erste Destillat niedergrädiger Weine nach achtmonatlicher Lage­­rung auf den Markt zu bringen sei. Ein solches Destillat jedoch ist aug nach achtmonatlichem Liegen noch Fein Cognac oder Fann, wenn er auch so genannt wird, nur auf die niedrigste Dualität Anspruch machen. Der Cognac gewinnt feine Dualität Aroma und feinen Geschmahl und feinen Werth (5 fl. per Halbe) durch langjährige Lagerung in solchen Ziffern, die seit Jahrhunderten AR a enthielten, oder durch ebenso Lange Aufbewahrung in afhen. Wenn bei uns das junge, nicht einmal ganz fertige Produkt auf den Markt gebracht würde, dann würde der in"Aussigt stehende neue Industriezweig schon im Beginn seinen Kredit" einbüßen. Diesbezüglich erlaube ich mir zu betonen: a) daß nicht jede Wein­­sorte zur SHerstellung eines konkurrenzfähigen Cognacs geeignet scheint, weßhalb die geeigneten Sorten duch in­­ größerem Maßstabe auszuführende Berfuche aufzusuchen und festzustellen wären. b) Damit die einzuführende Cognac-Industrie lebensfähig und erfolgreich se, wäre — mit Rüclicht auf feine Sonderheiten — die Gabe auf die von mir bereits früher bezeichnete Grundlage zu initiiren. B) Der Alkoholgehalt unserer Weine it unter dem Einflusse der herrschenden natürlichen Verhältnisse zwar großen Schwankungen unterworfen, dennoch Fan man im großen Durchchnitte denselben auf 8 bis 10 P­erzent annehmen, er kann aber, wie bekannt, auch auf 6 Perzent sinken. Die Weinpreise aber variiren­­ unter dem Ginssuffe dieses und anderer Faktoren noch mehr. Aus diesen mittel-alkoholhaltigen Weinen können 20—25% 55—60gradiger Cognac gewonnen werden und so bleibt, wenn man die Leistungsfähigkeit des Neukomm’schen Destiitiv-Apparats vor­­ Augen hält, die tägliche, d. i. zwölfstündige Cognac-Erzeugung auc­­ un innerhalb dieser Grenzziffern. Bei ununterbrochen Tag und Nacht arbeitenden Apparaten wird auffallend mehr erzeugt. Zur Teststellung des Preises, beziehungsweise ihree Ber­­wert­ung auf diesem Wege jedoch wäre in den Kalkül­­ einzube­­ziehen: a) ob die D­estillation auf ein- oder zweimal zu Ende geführt wird und ob bei offenem Feuer oder mit Dampf? Das bei offenem Feuer gewonnene Sabrilat it angeblich bessel. Mit Rücksicht auf den hohen Alkohol-Behalt des Berfeczer Cognac, scheint derselbe das Produkt einer zweimaligen Destillation zu sein, deshalb wäre die erzeugte Quantität auf die Hälfte des oben erwähnten zu reduziren, oder aber zur Erzeugung eines Hektoliter N­eftoliter Wein zu rechnen; b) der Taglohn und das Gehalt 005 Brenners; c) Dualität und Preis des Brenn­­materials ; d) die gesammten Anvestitiond-Rotten ; e) die Steuer; ferner f) cb Einer Wein oder auch zusammengetauftes Geläger ver­­wendet und ob aus diesen an Weinstein und Weinöl erzeugt wird und zu welchen Preise diese abgelegt werden? g) ob auf den Ge­schmack des Yabrilates einflußgabende Stoffe verwendet werden, oder nit? Wenn man diese Daten nit fennt, kann man auf die Bers wert­ung der­ Weine nicht genau­­ nachweisen. » Schretschchei pieist·jetzt ein sol­ r gedru­ckter und in Aussicht svvich sind sichd uß Derselbei Hochwetter zurückgeht,da die vorlährige Fechs­sung noch kvenig Käufer gefunden,deshalb kann die Bognacs Fabrikation gegenwärtig tentabex genannt werden.Bei eventuellen En-gros-Ein­­kauf könnte man vielleicht den Heliwli­ters mitfl.8­­9.bekommen; diess!1t.Basi3215hMe­ 1d.könnte man wenn der Unternehmer selbst der DestillUWklstssokakknlirein LIO Hektoliter Weinäst.8-9 -fl.80·-·-20-2.3Taglöh11eå801k.=fl.2.40,3.Abnützung und Verzinsung des App msqtegfLL4.FeuerungsmaterialZfl., 5.Stet­ terfl.3,zuqin­nen fl.89.«4u—99.40;hiezu kämen noch achts monatliche 5% Binsen 4.45—4.95, Summe der Ausgaben fl. 93.85—104.25, verbleiben wein fl. 26.15—15.65 ; davon entfällt auf 1 Hektoliter Wein fl. 2.60—1,65. Der dritte Punkt der ange­­nommenen Süße kann modifizirend einwirken, insofern seine Ber gin­tung nach der Zahl der Arbeitstage aufzutheilen ist, sowie auch guftige andere Investitungen, wie z. B. Säfter u. 1. w. den Kalkül ändern können.­­­­ Cognac wären 4—5 Mörsens un­d HandelL­nati­richten. (Bonder Börse) Seit wenigen Tagen ist über die Effertenmärkte eine Baiffe hereingebroc­hen, für welche sich selbst die genauen­ Renner der Verhältnisse, des Marktes keine­ zutreffende Erklärung zu geben vermögen. Die politische Situation hat sich nicht geändert, die finanzielle Lage ist dieselbe wie seit Wochen und Mo­­naten, die Geld Abundanz, hat nicht abgenommen, der Glaube an die Möglichkeit größerer finanzieller Transaktionen it. nicht warnend geworden, und doch hat ein schüchterner Berfuch der Kontremine genügt, um eine Dexoute auf­ dem­ Markte hervorzurufen, die man vor Kurzem noch kaum für möglich gehalten hätte. Wenige Papiere haben in den lesten drei Tagen ihre Bosition zu behaupten vermocht, und insbesondere hart wurden die Bankwert­e mitgenommen, welche in der jüngsten­ Epoche gar nicht Gegenstand größerer Spekulationen waren und für die man, mit Rücksicht auf die von den verschiedenen Bankleitungen entfaltete Thätigkeit, lebhaftere Nachfrage und kräftige Kurs-Unancen erwartet hatte. Noch vor wenigen Tagen glaubte man, von dem großen Deminne, der den Kredit-Anstalten aus dem Geschäfte mit der Theißthal-Anleihe winkt und dessen Realisirung nahe bevor­­steht, auf eine feste Haltung dieser Aktien schließen zu dürfen, doch die Kurse dieser Papiere haben si ebenso­ wenig unwiders­tandsfähig erwiesen, wie die Ak­ien jener Mittelbauten, die bestrebt sind, ihre A­ktionskraft zu erhöhen und ihre Klientel zu erweitern. CS scheint denn auch für die totale Flanheit nur ein Grund vorzuliegen, näm­­lich die­ Niederladung der Spekulation, . 008. Heranziehen des kleinen Publikums zu Börsen-Operationen, wodurch dem Markte der sichere Halt benommen wurde und dadurch auch die Möglichkeit, einem An­­griffe der Kontremine Widerstand entgegenzufegen. Vielleicht darf man aber in dem jähen Fall der Kurse das Streben kräftiger Kate­­rieen erbliden, dahingehend, die Werfen für große Aktionen vorzu­­bereiten, indem man eine breitere Basis für ein neues V­orwärts­­­ reiten haft. Ungarische Gold-Henze hat sich vergleichsweise noch gut gehalten, obwohl der Nachgang von nahezu 13­, Berzent kein geringer zu nennen ist. Der­ Markt für unsere Zolalwerthe hat sich ebenfalls verschlechtert, hier sind aber ebenfalls momentane und nicht tiefergehende Ursachen wirkend gemesen. MEYE EGEK DA en. Begehung der Altien der Ungarischen Estompte- und Wechslerbamnt) Wie bereit gemeldet, hat fi dieses Synodi­­sat aufgelöst und in verhältnißmäßig kurzer Zeit einen Gewinn von circa 75.000 Gulden abge­worfen, was per Allie fl. 5.08 beträgt. Der Gewinn it an die Theilnehmer schon zur Vertheilung gelangt. Ein großer Theil der realisirten Aktien wurde nach der Schweiz und nach Süddeutschland verkauft. (Die Generalversammlung der Bester Baugesellschaft,­ deren wir bereits im Abendblatte Kurz Erwähnung machten, verlief in folgender Weise: Nach Erledigung der üblichen Fom­alien duch den Vorfigenden Heinrich Rehtniß wurde der Direktionsbericht verlesen; derselbe Lautet im Wesent­­lichsten wie folgt: Das vorliegende Gewinn und DVerlust-Konto schlieft mit einem Ueberschuß von fl. 3001.86, wobei allerdings gleich wie im DVorjahre auf die Zinsen der­ranco-Desterreichischen Bank in Liquidation seine Nachsicht genommen ist. Wir können getroff der Hoffnung Ausdruck geben, daß es nunmehr der Ab­­zahlung dieser Schuld an die Franco -Oesterreichische Bank in Liqui­­dation bedarf, um die Aktionäre in den langentbehrten Genuß von Bütten zu fegen. Wie Ihnen bereits im vorigen Jahre mitgetheilt wurde, sind 10.800 Stüdk Aktien-Interimsscheine in Folge nicht ge­leisteter Einzahlung von uns statutengemäßh induzirt worden. Wir haben im vorigen Jabre noch Der Nom­inalbetrag Dieser Faduzisten Interimsscheine in unserm Aktienkapital als balfivum angeführt und dagegen den Betrag dieser­ Interimsscheine als in unserm Portefeuille befindlich vorläufig dem Neservefond zuge­wiesen. Nach dem jedoch die Aussichten auf Realisirung D dieser Akten-nteriims­­seine auch heute seine günstigen sind, halten wir es für zweckmäßig, diese Ak­ien-Interimsscheine definitiv außer Verkehr zu geben, das Aktienkapital auf die Höhe der thatsächlich in Umlauf befindlichen 9200 Stüd Interimsscheine’& fl. 200 = fl. 1,840.000 zu reduziren und den hierurch frei gewordenen Nefervefond zur Deckung des in der vorjährigen Bilanz ausgewiesenen Berkustes von fl. 858.715.59 zu verwenden. 63 it damit das Gleichgewicht­ zwischen Aktiven und Passiven der Gesellsc­haft wieder hergestellt und der Neservefond verfügt noch über ein geringes Saldo von fl. 5284.41. Dem Obigen ent­sprechend sind wir bei Aufstellung der Bilanz pro 1879 in der M­eife vorgegangen, daß in derselben das laut Bilanz pro 1878 mit nominal fl. 4,000.000, resp. laut Einzahlung mit fl. 1,646.000 aus­­gewiesene Aktienkapital nach Abzug des den 10.800 Stüdk Ak­ien- Interimsscheinen entsprechenden Nominalbetrages per fl. 2,160.000, resp. des Einzahlungsbetrages , fl. SO — 864.000 das Nominal- Aktienkapital mit fl. 1,840.000, das fattijá eingezahlte Aktienkapital aber mit fl. 782.000 aufgenommen ist. Ferner haben wir von dem in der Bilanz pro 1878 ausgewiesenen Reservefond per fl. 864.000 den Berlust per fl. 858.715.59 abgeschrieben, es verbleiben somit zu Gunsten des Reservefonds fl. 5284.41. Die Schäßungswert­e der Realitäten sind, obzwar sich die Miethverhältnisse im vorigen Sabre etwas gebessert haben, ebenso wie in der Bilanz von 1878 ein­­gestellt. Wir beantragen: Die Generalversammlung möge beschließen, daß sie das Aktienkapital der Gesellschaft um den Betrag von ft. 2,160.000 in der Weise reduzirt, daß sie gleichzeitig beschließt, an Stelle jener 10.800 Stüdk Aktien-nterimsscheine, welche in Folge Nichterzahlung des im Jahre 1878 eingeforderten Betrages Faduzirt worden sind, seine neuen Ak­ien-Interimsscheine emittiren zu lassen. Die Generalversammlung möge auch unter Einem aussprechen, daß sie sich das Recht vorbehält, das Aktienkapital der Gesellschaft im Falle des Bedarfes durch Emission neuer Aktien zu erhöhen. Ferner beantragen mir, die Generalversa­mmlung beschließe die Abänderung des §. 8 der Gesellschafts-Statuten wie folgt: „Das Aktienkapital der Gesellschaft besteht aus fl. 1,840.000,­­ vertheilt auf 9200 Stüd Aitien, jede zu fl. 200.” Die Generalversammlung beschließe, daß der laut Bilanz pro 1878 ausgewiesene Berlust von fl. 358.715.59 aus dem Neservefond per fl. 864.000 gedecht werde; endlich daß der laut Bilanz pro 1879 ausgewiesene Gewinn von fl. 8001.86 auf Rechnung des laufenden Jahres vorgetragen werde. Die General­­versammlung nahm den Bericht zur Kenntniß und genehmigt sämmt­­liche von der Direktion gestellten Anträge unter gleichzeitiger Enthei­­ßung des Absolutoriums. (Erstellung von Elbe-11111 schlagtarife 11.)­­Wie man uns aus Wien schreibt,beschäftigen sich die am Ver­­kehr mit Hamburg interessirtes i österreichisch-un­garischen­ Bahnen lebhaft mit der baldigen Etablirung vo­x Elbe-Umschlagtarife 11 für alle wichtigeren Artikel nach Dresden-Elbequai— wohin ein solchcharif für Mehl und Getreide bereits­ besteht­­dann nach Laube(Station der österreichischen Nordwestbahn an­ der böhmisch-säch­sischen­ Grenze)und im d­eutscha Station der böhmischen Nordbahn und der Pragchamp and Segels SchifffahrtsGesellschaft).Mem hofft auf diese Weife den Transport ab Budapest oder Wien bis Hamburgcxmj bis 11»,­­­3 Mark pro 100 Kilogramm zu ver­billigen und so der Nordroute die Bedeutung wiederzugeben,welche sie vor den­ heller eingetretenen THE-Erhöhun­­gen besaß,und welche heute ernstlich in Frage gestellt ist Sollt­st diese Bemühungen jedoch vom Erfolg gekrönt sein,so ist Jesunum's gänglich nothwendig,daß für dexk Schifftransport auf der Elbe seitensverläßlicher Gesellschafter1 oder Firkixejiuichcimrfeste Taxen erstellt,sondern auch getragende Garantiengegenewichtsverlust und­ Schädigun­g der Waaren geboten­ werdet­,welche seinerzeit häufig vorkamen und insbesondere unsere Milheu veranlaßten,sich so­­ungeachtet der höheren Kostenn­ie der dejxe ausschließlichen Bahn-,­ -transporte zuzuwenden. .. (Königlich ungarische Staats-Eisenbah­­nen.)Fü­­r den allgemeinen Waarenverkehr zwischen der Station» Ofen der Sü­dbah­tI und der Station Budapert Hau­ptzolla 1111«der k.ungar.Staatsbahn­en treten folgende ermäßigt Frachtsätze in Kraft, welche im Kartigungswege angewendet werden, und zwar: für Güter der I. Klaffe 15 fr. II. Kaffe 15 fr., Klaffe Spering 15 fr., Kaffe A 13 fr., Klaffe B 13 fr., Klaffe B 13 fr. per 100 Kilogr. in Banknoten. (Insolvenzen) Dr Wiener Kreditoren- Verein zum Schuße der Forderungen bei Inn­solvenzen gibt unterm 20. April folgende Insolvenzfälle bes­­annt : Sofef Sfarel, Schufmacher in Graz, Glacisstraße 34; Iynaz Schid, prof. Schnittwaarenhändler in Bardubis; Michael Santi in Klausen­burg A. B. 3. Rerner in Ganz; Sofef Horváth, Cemisdtimaarenhändeler in V­elovar; Werches. Privatschiffe-Verkehr) Am 21. April am linken­ Donau-Ufer gelandet: Schiff de8 Paul Luezenbacher Nachfolger mit 332 Meter Bremsholz aus Halomba. — 8 löße Saroslav; Peter M Dragitih de3 Karl Nenfdlob mit 100 Meter Bauholz aus Komorn. — 8 löße de8 Bernhard Teller mit 100 Meter Bauholz aus Komorn. — 8 Flöße des Felix Lord mit 100 Meter Brettern aus Komoren. — Schiff des Franz Tóth mit 400 Ditte. Weizen aus Gzegelein. . — Schiff des Franz Stagel mit 5500 Myhr. Würfelsteinen aus Bog­­dany. — Schiff des Karl Wallenfeld mit 7000 Würfelstenin aus Bogdany. wir­d F­rimd­ Schorrin Geschäfts-Zierste, Kredit zu 280,75 cm, Budapest, 21. April. Witterung: Schön; Thermometer 120 ° R, Barometer 7654 Mm, Wasserstand zunehmend. Effertengeschäft Auf­­matte ausländische Kurse, sowie auf Wiener Meldungen Schwierig gewordener Prolongationen war die Börse flau gestimmt, sowohl Bauten als Renten gedrüht, auch Lofalmirthe mehr offerirt, ohne einer Kauflust zu begegnen, weshalb auch der Verkehr sehr geringfügig blieb. DBaluten und Der v.Sen matt. An der Vorbörse febten Deiterr­x erholten sich auf 281.40, veagirten bis 279.50, ungarische Gold Rente auf Lieferung zu 105.27,g--105.37 °/, gemacht. An der Mittags­­bör­se blieben Oesterreichische Kredit zu 277.75 gegen 280 G. von gestern, Ung. Kredit zu 264 geschlossen, blieben 264 ° G. gegen 267 Geld von gestern. Ungarifehe Golo-Rente zu 105.10—-105.2', ge­schlossen, bited 105 ©., Ungerische Grundentlastungs-Obligationen zu 92.50 gemacht, blieben 92.50­6. Von Lokalbanken wurden Gewerbe bant zu 160 getauft. Minglen offerirt, Ofen Reiter zu 1550, Müller u. Bäder zu 350, Bannonia zu 1320, Viktoria zu 460, Theißbahn zu 247 gemacht. Straßenbahn zu 379.50—379 geschlossen, blieben 379 ©. Landeszentral-Sparkasse zu 156—151 gemacht, blieben 151 Gl. Montanmwerthe angeboten. Ganz ut. Komp. Eisengießerei zu 470, Salgs-Tarjaner Kohlen zu 1411.50 ausgeboten. Brauereien 575 , Unton-Radversicherungen zu 194, 6%ige Kommerzialbant-Pfan­dbriefe zu 102,75 geschlossen. Die Abendbörse blieb in Folge starrer Abgabe s­ehr flau, erholte sich gegen Schluß auf Deckung und Meinungskäufe. Oesterreichische Kredit-Aktien drücten si von 275.80 bis 275, erhöhten sich bis 276.30, ungarische Gold-Keute blieb 104.65 nac­ 104.10 auto 104.20. Getreidegeschäft Termine Weizen per Hexbit wurde zu fl 10.40­—­10.47 °/,, Mais, Banater, per Mais zu fl. 7.33 und Internationaler zu fl. 7.70 gehandelt. Getreide, DI VBeppline, 19. April. Trot­ze8 heute schmach belag­­enen Wochenmarktes ging Weizen dennoch gegen die­ Borwodje um fl. 1 per Mite. zurich. Die übrigen Fruchtgattungen blieben unverändert. Notirt wurde: Weizen fl. 12—1240 Korn fl. 10.50—10.70, Gerste fl. 7—8, Kuluruz fl. 7—7.60, Saferf.3, Breinf. 13, Hirfe fl. 780 bis fl. 8. Alles per Mitr. ein, OD Gegprint, 19. April, Dr Saatenstand ist ein ausgezeichneter und stellt es sich immer mehr und mehr heraus, daß die Zucht vor den Frostschäden eine wohl gerechtfertigte, aber nicht begründete mar. Alle Geld- ud Weingarten-Arbeiten sind, vom schönsten Wetter begünstigt, bereits beendet, nur lebt noch immer die Furcht, daß die Weingärten nicht so mit heiler Haut davongekommen sein mögen, wo die Saaten. Die Weinftöde geben so­r ein Lebenszeichen von sich und steht soviel fest, das der größte Theil der über die Erde hervorgeragten Neben gänzlich erfroren ist und daß der größte Theil der mit Grde zugedecht gewesenen unteren ein­ oder zwei Augen wie es scheint vom F­roste verschont geblieben it. Der­­ Wein-Export ist von der Plattensee- und hiesiger Gegend ein imm­enser. Täglich langen von Frankreich, der Schweiz, Steiermark und allen Theilen Deutslands Käufer und Aufträge auf große Duantitäten Weine hier an und mas bei diesem Umstande das Bemerkenswertheste­ tt, daß troß _Dieser ungehuern Ausfuhr die Weinpreise nach immer den gewiünschten, Aufschwung, welcher dieselben annähernd den Kultivirungskosten gleich brächten, nicht erreichen können. Noch immer sind sehr gute 79er und auch 78er Weine mit fl. 10—12 per Hektoliter und mitunter auf billiger zu haben. Berwegung der Fruchtschiffe vom 19.—20. April. Angekommen in Budapest,»Szeged«der Fr­eundiz Triebitsch,beladen m KalocsZa für Gwßberger u.Stensergertml 125 Tonnen Weizen,35 Tonnen Mgis,32 Tonne 11stinken­— ,,Tipa«­des Fraanotmayer,beladen m Goxnbos für Johann Mayer mit 25 Tonnen Weizen,167Tonne anker,1Tot1ncReps. —,,Napredok««des Johann Forovics3-beladenm Pancsova für E. Mansfeld mit 117 Tonnen Hafer,111 Tonnen Reps.—»—,,M-griska« des Martin Gedo,beladesii­ Zenta·für Bru­derstchon­it ZZS Tonnen Weizen.—»Juliamm«des ELcaSLöbL beladenm Szivas für eigene Rechnung mit 160annen Wekzem 100 Tonkrei-Hafer- ZO Tonnen Fisolcm BO Tonnen Virse.­—,,Duingldvär«des Jatzkö u.Strauß,beladen in Pakss für SGOIDIteen mit LL Tomcey Weizen, 13 Tonnen Hirse, 37 Tonnen Hanfsamen, 8 Tonnen Mohn — „Theresia" bes Gmerich Sleithmann, beladen in cse für Schlesinger u. Bolafovics mit 196 Tonnen Fisolen.­­ Witterung : Waterkand. Budapest, 21. April. 2.60 M. über Null, zunehmend. Rein. Breßburg, 21. April. 211 PM. über Null, abnehmend. Troden. M.­Sziget, 21. April. 1.24 M. über Null, abnehmend. Heiter. Szatmár, 21. April. 1.75 M. über Null, unverändert. Troden. Tokaj, 21. April. 5.98 M. über Null, abnehmend Rein. Szohros, 21. April. 5.38 M. über Null, zunehmend. Deiter. Szegedin, 21. April. 6.06 M. über N­ell, zunehmend. Troden, Arad, 20. April. VAL IR. über Null, abnemend. Gr.­­Becsieret, 20. April. 0.71 MR. über Null, zunehmend. Eregg, 21. April. 1.38 M. über Null, zunehmend. Barcs, 21. April. 0.71 M., über Null, zunehmend. Stifel, 21. April. 187 M. über Null, abnehmend. Atorjova, 21. April. 3.10 98. Über­ Null, abnehmend. in

Next