Pester Lloyd, Mai 1880 (Jahrgang 27, nr. 120-149)

1880-05-01 / nr. 120

Asc­aiment für die österr.saugar.skthlt Für den»Pester Llpyd«(Mo­geni und Abendblatt) 8 N jährl. fl. 5.80 Ion Aber. fl. 24.— Bierteljährl. fl. 6.— a Grscheint auch Montherspand am Morsenaach ii Mielertage-) Mk Ki­p­flverseudung- Cattsährlichfl.ss. Halbährlich»ll­—Monatlich bährl.«lI.-Monatich Mksevstcthoflvecympsug seossmd mtm«Dissståd­kiswski sät diesllnfl­irteztautuzeitung.·....·.--I--­n Man Pränumerirt für Tadepest in der Administration des „Weller Llond“, Dorotheagafle Nr. 14, I. Stod, er Budapest Allein Bofenteilung durch alle oftämter. Redaktion und Einzelne Num­ern 6 kr, Juwleassei4.0ppellissuc-U « benbames-szil.slomp En Administratiom [fait Mr. 3; Mansenstein d -" «" oktek-WsllfchsasseNr-10;A. Niemats,slltvorftadt,Se-9ste RrJUGJhDsaheæCoasp Singerstuieksottekæcteqx Riemsrs.18.—ksleeskuv-s. klwsscowqulncsdqla soM.--knsltfnkts.s. in allen Verschleisslokalen. G. L. Daube & Comp. Dorotheagasse Nr.14,crse-M Mauntstkpfe werden inäer anWM Re Inserate und Einschaltungen für den Offenen Spie­l werden angenommen, 2indapefl Siebenundzwanzigsler gang. jöve in der Administration, Dorstheagaffe Nr. 14, ersten Giad, ferner : in den Annoncen-Expeditionen Arno J. Mayer , Leopeold Kang Borotheagaffe Nr. 12­5 Hansenstein , Vogler, Doro­­theagaffe Nr. 11; A.V. Goldberger, Seroitenplah 3. Infertiongpreig nach anfl­iegendem Tarif. Unfr­anfixte Briefe werden nicht angez­­ommen. se werden angenonmen im Auslande: Abonnement für das Ausland (Morgen- u.­ugendblatt.) Bierteljänrig: Für Deutschland: Bei uns mit Breiter Areusbandsendung 9 ff., Dein nihRen Boftamte 13 Mt. 76 Pf für die PonanAürkentfnmerne bei une 9 fl., $. näcften Per Tc6. 20 Gent. ; flv $ta­­ere rei bei uns 10 fl. 50 fr., bei Havas, Laffite­n, Co. in Bay.§ Place August Animes in Straßburg 38 res. 95 €,, für Spanien, Portugal bei uns 10 fl. 50 fr., b. Forts­amie in Straßburg 33 M. 9 Pf., für die Schweiz bei und 10 fl. 50 fr., Bei den 18 §rcs. 75 €.; für für Belgien bei uns 10 reg bei uns 10 fl. 60 fr., b. Postamte in Köln, Bremen u. Hamburg 23 ME. 8 Piz­ür die Fü 15 fr.; für Ériedenland mit für Säweden, fien bei uns 10 4, 50 %r., 5. Bostamte in Zeit 30#.18 fr. ; für Frank d­e la Boursa, 28 Brc8. 85 8. Bei bei uns 10 fl. 40 fr., bei den daselbst aufgestelten ?. ?. Posterpeditionen 7 fl. aupten bei uns 10 fl. 50 kr., b. Gottamte Triest 10 fl. 18 fn­­orwegen, D­art und Island bei uns 16 fl. 50 fr., beim Pottamte Kiel 23 Mt. 8 Pf. , für die Niederlande bei uns 10 fl. 50 fr., b. Postamte Oberhausen 2 Mt. 8 Pf. für Montenegro u. Serbien bei ung 9 ff., bei sämmlilien dortigen Postämtern E sh. 35 fr, ostämtern Großbritannien bei uns 10 ee­f. 8 Bf. ‚5o8r. 5 Boftamte in Köln 29 . 60 fv. 6. B Hoftamt Köln 13 M. 8 Pf.; für die Verein. Staaten von Der Vertrag mit der „Adria-Schiffartt- Sefelligrafi­­ tion haft der "Adria"-S hifffahrt- Gefell­­beiäloffen, den mit der „Adria“ abgeschlosfenen Vertrag selbst zur Inartikulirung zu empfehlen. Der Vertrag lautet: Vertrag über die ‚Stablirung eines r­egel­­mäßigen Dampfschifffahrt-Dienstes zwischen Stume und den west-europäischen Häfen,­­ geschlossen einerseits garische Ministerium für Aderbau, der prinzipiellen Genehmi­­gung seitens des ungarischen Reichstags — durch das Königlich­en Industrie und Handel und andererseits der „Adria-Steam-Ship-Company”, ver­­ gehörig bevollmäctigten Herrn Gottfried Der duch Shenfer. §. Herven Burvel and Sen vollswirthschaftliche bat bei Verhandlung des Gefegentwurfes — unter Vorbehalt 1. den biezu Ausschuß in Glasgow des Abgeordnetenhauses Subven­­über die Die „Adria-Steam-Ship-Company“, bestehend aus Ken und Schenker & Komp. vn . 19. Die gegenwärtigen Theilhaber der Dampfscifffahrt-­­ Gesellchaft „Adria“ behaften sich das Net vor, zwei Dritttheile des Aktienkapital der Ungarischen Dampfschifffahrt-Gesellschaft „Adria“ aufzubringen. Doc­holl wenigstens ein Dritttheil des Aktienkapitals zur öffentlichen Subskription in Ungarn gelangen. « §.20Des­ Sitz der Dampfschifffahrts Aktiengesellschaft,,Adrea«« wird Budapest sein. Die Mitglieder des Budapester Verwaltungs­­rathes werden zu zwei Dritttheilen ungarische Staatsbürger sein, die Konstituirung eines englischen Komites zur Wahrung der Interessen der englisen Aktionäre bleibt vorbehalten. · « . Der Gig der Betriebsdirektion bleibt in Fiume. Nach Konsti­­tuirung der Nitiengesellsgaft ist der in §. 2 erwähnte Betriebsdirek­­­or jedenfalls zu ernennen. 3 §. 21. Das Programm­ und die Statuten der Ungarischen Dampfiifffahrt-Aktiengesellschaft „Adria“ sind vor der Konstitui­­rung der Gesellschaft dem E. ungar. Ministerium für Aderbau, I­n­­dustrie und Handel zur Genehmigung vorzulegen. Die Konstituirung der Atiengesellschaft und­ die damit zusammenhängenden Verträge und Fa .Sowie die Aktien-Emission werden stempel- und gebühren s­ein, 822. Gegenwärtiger Vertrag tritt in Nechtstraft, sobald die ungarische Legislative denselben prinzipiell genehmigt ha­ben wird. Ausgefertigt in zwei Exemplaren. Budapest, 10. April 1880, ,­­ Wiener Börsenwoche, Original-Bericht des „Peter Lloyd“) — 29. April. K. Das April-Wetter machte auch während der abgelaufenen Mode seine Herrschaft an unserer Börse geltend. Das Duedsilber im Wetterglase stieg fortwährend auf und nieder, mit launenhafter Unbeständigkeit bald Lieblichen Sonnenschein, bald wieder einen aus­­giebigen Negenschauer bescheerend. Die Spekulation, welche bei Be­­inn dieser Woche durch die festere Haltung der ausländischen Börsen ermut­igt, die reaktionäre Strömung der Vorwoche für be­­seitigt ansah, versuchte auch hier wieder à la hausse zu operiren und einigermaßen begünstigt von partiellen Deckungskäufen, der Bontremime, gelang , an während einiger Wersetage der günsti­­geren Stimmung Eingang zu verschaffen. Allein kaum waren die ersten Schritte nach vorwärts unternommen, so wurde das Angebot dermaßen überwältigend, daß die Hauffiere nicht Stand halten und ihre Position fehleinigst verlassen mußten. Man hatte eben allzu voreilig sich der Stusion hingegeben, daß der Markt durch die vor­­hergegangenen Grefations-Verkäufe seitens der schwachen Hände ge­­nügsam entlastet sein müsse und daß demnach Raum für voeiteg­­ehende Operationen gewonnen sei. Die schwachen Kräfte scheinen ,so neh der Bewegung des dieswöchentlichen Werfeverfehrs jev ein recht ausgiebiges Kontingent zu unserer Gperula- Hon au­­ftellen, denn man fan es bei jeder nur einigermaßen beachtenswerthen Bursigmantung ganz leicht beobach­­ten, wie allsogleich massenhaftes Material auf dem Markte erscheint und um jeden Preis zum Angebot gelangt. Die Ausschreitungen, welche sich gewisse Elemente unseres Plate in dieser Richtung zu Schulden fon­men lassen, sind nahezu unglaublich, und noch unglaub­­licher erscheint es, daß Börsebesucher,­­welche Schon zu wiederholten Malen das in sie gefegte Vertrauen mißbraucht haben, stets wieder den enormen Kredit finden, der es ihnen ermöglicht, die Folloffalften­engagements einzugehen. Die Leichtfertigkeit, mit welcher an unserer Börse Kredite bewilligt werden, wird und muß Schließlich eine Neuf­­tion herbeiführen, welche eine gründliche Säuberung des Papier­­marktes von derlei unlauteren Elementen zur Folge haben wird. Es wäre denn da­ recht schlecht um unsere Börse bestellt, wenn man annehmen mochte, daß nur jene Speculations - Mit­­lieder die Oberhand behalten werden, die ein Tinteresse aran haben, seine gesunde Entwicklung des spekulativen Wörseveriehrs aufkommen zu lassen und Reformen, die sich Ks dringender geltend machen, zu hintertreiben. Mit der­chon so oft in Anregung gebrachten und immer wieder bei Seite efegten Einführung eines Zeitgeschäftes wäre, wenn auch nicht ganz, 0­004 theilweise vielen Spekulanten anrüchigster Art das Hand­­werk gelegt, und man wäre auf dem Wege zu einer gründlichen wrifizirung des Börsesaales um einen großen Schritt vorwärts gen­ommen. Weil eben dermalen die Spekulationsges­cäfte von einem Tage zum andern in’S Arrangement gelangen, nehmen viele, selbst solidere Agenten seinen Anstand, solchen Persönlichkeiten, die ihnen im vorhine­n kein geschäftliches Vertrauen einflößen, einige Schlüffe zu Eveditiven. Eben darin liegt aber das Gefährliche und Ungesunde des dermaligen Geschäftsganges. Denn von demselben beschränkten Vertrauen geleitet, Ereditiven ebensowohl B wie C und D demselben maghalsigen Spekulanten, allerdings nur für ein Arrangement einige Schiffe und tritt in der BZwischenzeit eine wesentliche Kursände­­rung ein, so haben gewöhnlich alle miteinander das Nachsehen. Die Gründe, melde von mancher Seite gegen die Anbahnung eines Termin-Geschäftes für Spekulationswerthe und Treffen geführt w­erden, fallen doc lange nicht so schwer und Gewicht, als die be­­­timmte Aussicht, die damit geboten werden kann, einen engeren, aber­ umso vertrauenswertheren Kreis von Geschäftsgenossen zu schaffen, der mit der Zeit sicherlich wieder solidere Elemente heran­­sehen und die in den ge­wählteren Kreis nicht zulässigen abst­en­önnte. Die verhältnismäßig zahlreichen Insolvenzen, welche in der- SH der festen zwei Wochen bei eigentlich nicht so­gar bedeutenden ursrücgängen zu verzeichnen waren, gemahnen wieder daran, tag mit dem Besuche der Börse ein verabscheuensmwerther Mißbrauch getrieben wird und daß es an der Zeit ist, energisch an die Reorga­­nisirung des Papiermarktes, namentlich was den Spekulations­­verkehr anbelangt, zu denken. Wenn man bei der Aufnahme der Börsebesucher mit mehr N­igorosität verfahren und die DBörfe nigt als Baufluchtsort Für mancherlei kaufmännische Fat­lm­a­­ifche, Griftenzen betrachten würde, menn man endlich einmal hin Geschäfte in Spekulations-Rapieren einführen und diese nur doch, die Hand erprobter und verläßlicher Agenten durchzur Hirn entschlossen wäre, dann miürde man ficherlich nicht die ge­ade beschämende Erfahrung machen, daß regelmäßig bei Schman- Pure von nur wenigen Gulden eine ganze Reihe von Namen auf der schwarzen Tafel sichtbar werden, die nicht in der Lage sind, den Verpflichtungen gerecht zu werden; die Einen, weil sie seinen Anstand nehmen, die etwas leichtfertige Art der Kreditgewährung in gewissenloser Weise auszunäsen und ohne Prüfung ihrer Kräfte das Zehnfache dessen entriren, was sie überhaupt zu tragen vere­mögen, die Anderen, weil sie ohne jedweden Fond in die Geschäfte eintreten und von der naiven Ansicht geleitet werden, zum Börse­­n gehöre nicht ebenso wie zu jedem andern geschäftlichen Unternehmen, ein entsprechendes Kapital und eine gewisse geschäft­­liche Routine. — Die Flauheit, welche unsere Börse im Laufe dieser Woche mitten in der günstigsten Disposition überraschte, wurde von Berlin importirt, wo ein starres Decouvert in Spekulations- Papieren den Markt beherrscht. Berlin begrü­ndete die flauen Ba­zorog mit der dort hervorgetretenen Verstimmung über am Kabinet Gladstone, und die hiesige Börse nahm keinen Anstand, diesen auf so unsicherer Gruudlage ausgestellten Stimmungsm­ cttel zu unterschreiben. AS ob nicht der kurzsichtigste Lobber schon acht Tage vorher hätte aus den Bemerkungen der englischen Tagespreise der verschiedenartigsten Parteigruppen hätte den Schluß ziehen kön­­nen, daß keinem Andern als Gladstone die Bildung des neuen Ka­­binett werde überlassen bleiben. Es war sicherlich nicht die Beängstt­­ung vor dem neuen Kabinet in London, welche die flauere Stim­­ung in Berlin zum Ausdruck brachte, es war lediglich ein Fühner­inbruch der Contremine-Spekulation, die auf die Mederbürdung der Hauffiere rechnete. Der Einbruch kann auch als gelungen ange­sehen werden, und wenn die Contremine diesen Moment bewaht hat, um ihre Dedungs- Operationen durchzuführen, so hat sie recht meise gehandelt, denn nach der Stellung des Marktes darf kaum ange­­nommen werden, daß eine weitergebende Verflauung plaßgreifen und die dies wösentliche Verstimmung anhalten wird. Der Mai Soupon, der bis fest noch in seiner Weise fühlbar wurde, dürfte auf dem Anlagemarkte doc einen mohlthuenden Einfluß üben, und in zweiter Linie auf die Spekulation à la hausse ermunternd wir­­i­: Die relative Fertigkeit der Nenten bei Schluß dieser Woche läßt teje Anfigt vollkomm­en begründet erscheinen. Jeder die Bewegung an unserer Börse während der abger Ben 500 gibt nachfolgende Zusammenstellung ein beitäti­­ges Bild: Wien, Budapest und Fiume als offenen Gesellschaftern, in Verbin­­dung mit den Herren Burns and Mac­ver in Liverpool als ver­tragsmäßigen Mitgliedern für den Dampferdienst Fiume-Liverpool, und den Herren Starlton & Komp. in London, für die Beistellung außerordentlicher Dampfer, hat sich als Gesellschaft Konstituirt, deren Bried der Betrieb der Seeschifffahrt mit den eigenen Dampfern der Theilhaber und mit gecharterten Schiffen ist. §. 2. Die oberste Leitung sämmtlicher Geschäfte der Gesell­­schaft ist der Direktion in Fiume übertragen. ER Der Betriebs-Direktor der Gesellschaft hat ein in Fiume am fälliger ungarischer Staatsbürger zu sein. SR a­ür die Verteilung des Betriebs­-Direktors, forvie für Die Dienstei­nstruktion der Direktion in Fiume ist die Genehmigung des königlich ungarischen Ministeriums für Aderbau, Industrie und Handel einzuholen. · §.3.Die Gesellschaft verpflichtet sich,vom SJännerl SIO an auf die Daimanö Jahren jährlich mindestens 150.Dampfer­­fahrten zwischen Fiume und den westeuropäischen Häfenzautz teil nehmen,von welchen 60­—75 Fahrten vom­ westeurpärischen Häfen nach Fiume und der Nefz Ausfahrten von Fiume nach westeuropäi­schen Häfen sein sollen. $. 4. Unter den in §. 3 fi­irten Fahrten sollen mindestend folgende regelmäßige Fahrten sein: « Monatlich Fahrten von Fiume nach Lverpool,ZFOHVM von Liverpool nach Fiume, 1 Fahrt von Fiume nach Glasgow, 1 Fahrt von Glasgow nach Fiume, 1 Fahrt von Fiume nach Lon­­don oder Hull oder Leith, 1 Fahrt von London oder Hull oder Reith nach Fiume, 1 Fahrt von Fiume nach Amsterdam oder anderen holländischen oder belgischen Häfen, 1 Fahrt von Fiume nach Mar­­seille, 1 Fahrt von Marseille nach Fiume. » Abänderusage 11«in1 diesem Fahrplane kön­nen nur mit Genehm­migung des Ministeriums für Aderbau, Industrie und Handel und gegen Substi­cirung anderer von denselben vorgeschriebener Linien vorgenommen werden. » §.5.Die Gesellschaft verpflichtet sich­,regelmäßige Dampka- Verbindungen mit Havre-Rouen undmtterländischen Hafemitte mit anderen vom Ministerium«für Ackerbau,Industrie und Handel gewünschten westeuropäischen Linien«zu unterhalten,wenn wenigs­­tens halbe Dampferfracht zu den jeweilig im Adriatischen Meere bestehende­n Danwfers Frachtsätzen gesichert ist. » Diese Fahrten sind auch über die in§­3bestiMMtO,ZChk vot­ 150 Fahrten zu letzten jedoch kann die Gesellschaft nicht mis mehr als 170 Fahrten verpflichtet werden. É §. 6. Die Gesellschaft wird nur erstktasfige Dampfer mit durchgnittlichem Gehalt von 800 Register-Tonnen verkehren lassen. · §­7.«Die Fr­achtsätze von und fü­r Fkunxe können tkkcht höher sein,a·ls die für die betreffende Relation in den übrigen nord­­adrintrischen Häfen jeweilig bestehenden regelmäßigennachtätzez « Die Gesellschaft wird direkte Frachtsätze von den ungarischen Eisenbahns Stationen nc­ch den»von i­hren Schiffen berührten Käfert und den Eisenbahns Statinen im Hinterlande dieser HäfenJowke nach Nord-und Südamerika erstellen. §.8.Die Gesellschaft behält sich vor,auf dent­rten von und nachimme Zmischenhäfen zu berühren,ohne daß jedoch dies durch Kre­nner der Reise ungebührlich verzögertt werden dürfte. Sie verpflichtet sich jedoch,in Fcume,beziehungsweise für Firmierederzeit zwei Drittel des Schiff-Traumes zu reserviren. Wird jedoch beidc­irekticm in Fiume»volle Dampfe«rs­ladung zu­ den eben bestehenden Frachtsätzen angemeldet,so wird die Gesellschaft den vollen Schiffsrum für Fiume reserviren,oder bin­­nen zwei Wochen einen außerordentlichen Dampfer abfertigen. Die Direktion der Gesellschaft wird monatlich die­ von und nach Finite ausgehenden Fahrten ankü­ndigen und über die Frachts­bewegung monatlich Ausweise veröffentlichen. » » «Die Ankündigungen und Veröffentlichungen haben in einem ungarischen und einem englischen Journale zu­ folgen. §. 9. Die Dampfer werden auf Berlangon" der E. ungar. Seebehörde je einen das erste Jahr des Lehrsitzes in Fiume oder den ganzen Lehrkurs absolvirten Seemann von Fiume nach ihren Endhäfen gegen Vergütung der Berföstigung frei befördern. $. 10. Die Dampfer der Gesellsschaft werden dur die f. und f. See-Konsulate nach Fiume hingesendete ungarische Seeleute gegen Vergütung der Verköstigung frei befördern.­­ E 3 kann jedoch nur der Transport von je zwei Seeleuten per Schiff gefordert werden. Kranke und Verbrecher sind von der Beförderung aus­­seichlossen. §­11-Die ungarische Regierung gewährt der Gesellschaft auf die Dauer von fünf Jahren, vom 1. Jänner 1880 an, ene jährliche Subvention von 150.000 fl. ö. W. Die Subvention wird bei der Betriebs-Direktion in Fiume duch die E. ungar. Seebehörde in dem Verhältnisse der monatlich unternommenen Fahrten, in monatlichen nachträglichen Noten gegen mit Bet Vertrags­ und Duittungs-Stempel versehene Duittungen ausgefolgt. Die Gesellschaft erlegt eine Kaution von 30.000 fl. in baarem Gelde oder in kautionsfähigen Staatspapieren. ‚Sollte die ungarische Regierung diese Kaution von 30.000 fl. im Sinne 0­8 §. 16 gänzlich oder theilweise in Anspruch genommen haben, so­ll die Gesellschaft gehalten, binnen 15 Tagen nach er­­haltener Aufforderung die Kaution auf die volle Summe von 30.000 fl. zu ergänzen und ist die Regierung, falls die Gesellcaft dies zu thum unterließe, berechtigt, die fehlende Summe den nächste fälligen Onbventions-Noten zu entnehnen. 8. 12. Wenn wegen Kriegsgefahr, Blofade, See-Rontunaz oder anderer Fälle höherer Gewalt einzelne Linien nicht befahren werden können, so ist die Gesellschaft ihrer Pflicht bezüglich Unter­haltung dieser Linie zwar ledig, kann jedoch unter diesem Titel vom Staate keine Entschädigung verlangen. Hingegen ist es ihr in einem solchen Falle freigestellt, ent­­weder die Verlängerung 8:3 Vertrages um ein Jahr oder aber die Herablegung der Minim­alzahl ber­ahrten auf die Dauer der höheren Gewalt zu verlangen. Im leiteren Falle erfolgt die gleich­mäßige Herabminderung der Subvent­on, §. 13. Die königl. ungarische Negierung macht sich verbind­­lich, für die im gegenwärtigen Vertrag namentlich bezeichneten Linien während der Vertragsdauer keiner anderen Dampfer-Unter­­nehmung eine Subvention zu gewähren. · «Sollte die ungarische Regierung»die Etablmung als derer als der«in den§§.4 u 11d5 erwähnten Li­nien nach«den neuen Beab­­sichtigem so wird sie diesfalls vorerst die Dampfschifffahrt Gesellschaft ,,Adr­ia«einvernehmten und·falls diepr-se·llschaft,,Adria«diese Fahr­regt unter gleichen«Bedingungen wie die anderen Offerenten unternimmt, so gebührt ihr der Vorzug. Dasselbe sollnit Ablauf der Vertragsdat­er der Fall sein, falls die ungarische Regierung den Fortbestand der zu jener Zeit durch die Gesellschaft „Adria“ befahrenen Linien vertragsmäßig sicherzustellen sich bestimmt finden wird. » §.14.Die Gesellschaft untersteht bezüglich der pünktlichen Aus­­führu­ng dieer Vertrags der unmittelbaren Aufsich­t der kön.ungar. Seebehörde. §. 15. In allen Streitfällen, welche sich aus den in diesem Vertrag­ enthaltenen Rechteverhältnissen ergeben sollten, entscheidet ein Schiedsgericht. Für dessen Konstituerung, sowie Vorgangsmeise die Bestimmungen der ungarischen Zivilprozeßordnung maßgebend sein werden. · · §.16.Fal·ls die»Gesellschaft,ohne einen der im§.12vor· gesehenen Betreuungsgrunde für sich»ge·ltend machen zu können irgendwelche der in di­zsem Vertrag stepultrten Fahrten nicht unter­­nimmt,und wenn sie die ausgebliebene Fahrt in der durch das Mini­­sterium für Ackerbau,Industrie und Handel anberaumten Frist nicht nachhält,so hat das Ministerium das Recht,solche»Fahrzeit auf Kosten und Gefahr der Gesellschaft,wofür die Kaution derselben auszus kommen hah durch anderweitige Schxsssetgetzthümer«bewerkstelligen zu lassen. Mederdies behält sich die­­. ungarische R­egierung für den Tal eines Vertragsbruches, sowie im Allgemeinen, wenn von Geite der Gesellschaft die vertragsmäßig übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden, das Necht vor, sich ihrerseits von allen in biez­tem Vertrage gewährleisteten­­Berpflichtungen und insbesondere Ee Bestimmung in Al­nen 1 des §­ 11 für entbunden erachten zu können. §­17.Die Gesellschaft­ wird sich spätestetzs bis Ende des Jahres 1881 als ungarische Aktiengesellschaft konstruiren.Schmut­­ki die aus gegenwärtigem Bei­trage resultirenden Rechte und Pflichten übergehen an diese Aktiengesellschaft. « §.Itz.Zweck der Ungarischen Dampfschifffahrt-Aktiengese­ll­­schaft,,A»dria«wird der Betrieb der Schifffahrt Jud­den eigene um das Megister der ungarischen Geehandelsschiffe , eingetragenen Dam­­pfern der Gesellschaft und mit gecharterten Schiffen sein. . . „Die Aktiengesellschaft wird sogleich im ersten Jahre wenigstens fünf eigene Dampfer mit einem Gesammtinhalte­ von ‚mindestens dreitausend Bealikertunnen in­ Dienst stellen. Die Zahl der­ eigenen Dampfer der A tiengesellschaft soll in jeden zweitern Jahre während der Vertragsdauer um mindestens einen von m wenigstens 800 Tonnen­­gehalt vermehrt werden. - -«-- = ·-­­" Zöörfen- und Sandelsnachrichten. Der Ultimo­ üt auf dem hiesigen Plage im Manufak­urgeschäfte ruhig ohne Störung vorüber gegangen, selbst aus der Provinz ist in den fetten Tagen seine Zah­­lungseinstellung von Bedeutung gemeldet worden. Auch an der Börse ist die Megulirung glatt vor sich gegangen. Ungari­ge allgemeine Bodenfredit Ul­iengesellshaft) Die Geschäfte dieser Anstalt haben sich in den besten Monaten derart gehoben, daß sich die Er­­nennung eines zweiten geschäftsleitenden Direktors als nothmendig erwiesen hat. Wie wir vernehmen, ist für diese Stelle Herr Louis Lichtenstein, vor Jahren Direktor der hiesigen Kreditanstalts- Siliale, ausersehen, der nun mit deren Direktor Leo Lancyy ge­meinsam die Geschäfte der Bank leiten wird. (Erlaß in Angelegenheit der Stempel- und Gebührenzahlungen bei Konversion von Pfand­brief: Darlehen.) Der Finanzminister hat bezüglich der Stem­­pel und Gebühren, welche nach der, im Wege der Zinsfuß­herab­­fegung und Abänderung der Tilgungsmodalitäten stattfindenden Konversion von Pfandbrief-Darlehen der zur öffentlichen Rechnungs­­legung verpflichteten Kredit- und Geldinstitute zu zahlen sind, an sämmtliche Finanzdirektionen folgende Verordnung erlassen: Wenn die im Sinne ihrer Statuten zu Brandbrief-Darlehen bereitigten, zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Kredit-und Geldinstitute den Einftuß ihrer Pfandbriefe Darlehen herablegen, die bedungene Bar­luta mit Ausgleichung umänden und die Zwilgungsbedingungen ohne Veränderung des Rechtsgrundes und der rechtlichen Natur des Darlehens abändern wollen, so ist bezüglich der Stempel und Ge­­bühren, welche nach den bei der Durchführung dieser Kredit-Ope­­ration auszustellenden neuen Obligationen und neuen grundbücher­­lichen Eintragungen zu leisten, sind, Folgendes zu beachten: 1. Die duch die Schuldner des HJnstituts über die noch leer stehenden Schuldrüestände auszustellenden neuen Obligationen fallen mit Rücksicht darauf, daß diese über dasselbe Darlehensgeichäft (dem bereits die vorgeschriebene slalamäßige Gebühr f ür die un Obligation” entrichtet wurde, und daß die beabsichtigte Konversion­­ blos die­ Modifisirung­ der bisherigen Til­­sungsmodalitäten, die Herablegung­ des Zinsfußes und eventuell die Umänderung der beduungenen Baluta unter Ausgleichung enthält — nicht unter eine neue ffalamäßige Gebühr, sondern sind dlos im Sinne der §§. 61 und­­ 63 der Gebühren-Ordnung, nach je einem Bogen mit je einem 50-fr.-Stempel zu versehen. &3 ist aber jeden­­falls erforderlich, dab im Texte der neuen Obligationen der Zusam­­menhang der Darlehenssumme mit dem ursprünglichen Darlehen, beziehungsweise die Identität des als Gläubiger fungirenden Inn­stituts, wie auch die Natur der Konversions- Operation ax­exsichtrlich gemacht sei. Die in der Person des Schuldners Hinsichtlich desselben Darlehensgeschäftes in Folge von Erbschaft, Kauf oder irgend­einer anderen Eigenth­umsübertragung eingetretene Veränderung zieht­ die neuerliche Bemessung und Forderung der fragenmäßigen Gebühr nicht nach sich, da zur Natzahlung des Darlehens nit nur der ursprünglige Schuldner, sondern auch jeder Rechtsnachfolger Des felden verpflichtet ist, und da die Ausfertigung des neuen Dokuments überhaupt nur aus Anlaß der beabsichtigten Konversion nothwendig geworden. Andererseits aber versieht es sich von selbst, daß für den tal, als das ustitut seinem gegenwärtigen Schuldner durch Erhöhung der ursprünglichen Darlehenssumme — im Wege der Erneuerung anläßlich der Konversion einen neuern Vortheil zutheil werden läßt, die nach der Differenz zu bezahlende ffala­­béta eztán­as von der neuen Deligation unbedingt abzustatten ein wird. 2. Die auf Grund der den Gegenstand der Konversion bil­­denden Obligation zu erwartende Grundbuchs-Eintragung is­t er­bührenfrei, indem die wiederholte pfandrechtliche Eintragung der nämlichen Darlehens-Eintragung zu Gunsten des nämtlichen Gläubi­­gers vorliegt, folglich eine neuerliche Bemessung der einmal schon entrichteten vorterifismäßigen Eintragungsgebühr nach den in ‘Pot Nummer 16 der Gebühren Benreffung enthaltenen Grundfäßgen nur infomeit, d. h­. in jenem Werthverhältnisse : plasgreifen könnte, in welchem aus Anhast der Konversion ein neueres, bisher noch nicht bestandenes Pfandrecht gewonnen werde. Demgemäß werden die F. Gebühren-Bemessungsämter ange­wiesen, in den Fällen solcher Konversionen die Grundbuchs-Bescheide, mit welchen die wiederholte pfandrechtliche Eintragung angeordnet wird, in das GSerienbuchy A­ gar nicht einzutragen, wenn nicht aus ihrem Inhalte Hervorgeht, das auf Grund des erwähnten Grund­ buch3-Bescheides zum Theil ein neues Pfandrecht erworben wurde, in welchem Falle selbstverständlich nach­ dem Werthverhältnis des erworbenen neuen Brandregt3 die "/, Yige Eintragungs-Gebühr zu bemessen sein wird. 3. Die behufs Streichung eines Bis zur Höhe der Original- Anseheng- Summe erwirkten Ansehens auszustellende Erklärung ist im Sinne des $. 92 der Gebühr­nbemessung mit den, der Sfala H entsprechenden Stempelmarken zu versehen, eine Summe, die sich nach Abzug des zu konvertirenden Kapitals von der ursprüngligen Ansehenssumme, erweist, weil nach der noch ungetilgten und aufs neue zu intabulirenden Kapitalssumme nur gelegentlich der seinerzeit eintretenden grundbücherlichen Zöschung von der Löschungs­erklärung die ordnungsmäßige Duittungsgebühr zu entrichten ist. Durch­ diese Verordnung erleiden aber selbstverständlich die im $. IL des 6.A. XVI.1869 enthaltenen Bestimmungen seine Veränderung. Budapester Handels­- und Gewerbekam­­mer.) In der am 29. b. M. abgehaltenen Sagung der gemeinsamen Sach­sektion der Kammer wurde vom Präsidenten Baron­ K­o­ch­meister unter Anderem and jener Interp­­ation Erwähnung ge­­than, welche der Reichstags-Abgeordnete Th. BrileBky in einer jüngst abgehaltenen Konferenz des liberalen Klubs in Angelegenheit der von der Oesterreichischen Staatsbahn aufgestellten Differen­­tial-Sarife an den Finanzminister gerichtet hat und in mel bei den kaufmännischen reifen der­ Vorwurf gemacht wird, daß sie diese Angelegenheit gar Feiner Beachtung gewürdigt hätten. Diesem Vorwurf gegenüber wird von Seite des Vorfigenden sowie mehrerer Kammermitglieder mit Nachdruch hervorgehoben, daß die Budapester Kammer,femwohl in ihren­ Jahresberichten als, aug in längeren Memoranden schon öfters Gelegenheit genommen hat, die Frage der Differential-Tarife sehr eingehend zu behandeln und die Aufmerk­­samkeit der Negierung auf diese hochwichtige Angelegenheit hinzulen­­­en. Wenn die Kammer seinen Anlaß nahm, die jüngsten Verfü­­gungen der Oesterreichischen Staatsbahn, zum Gegenstande einer neueren Eingabe an die Regierung zu machen, so geschah es, weil sie eine Sank­ung der Angelegenheit nur von der in Zukunft zu be­folgenden Verk­ehrspolitik der Regierung, besonders der Donaus Dampfschifffahrt-Gesellschaft gegenüber, erwarten Tanır und auch er­­warten zu können glaubt. Auf Einladung des Donau-Bereich in Wien zur Theilnahme an jenen Konferenzen, welche Anfangs Mai in Wien in Angelegenheit der Einführung der Kettenschifffahrt auf der oberen Donau abgehalten werden, werden Vizepräsident Alois Straffer, Kammermitglid Raul Luczenbacher und Kammer-Sekretär Dr. Szvetenay als Delegirte der Kammer entsendet. Auf Veranlassung des Ministeriums­ des Aeußern wird die Kammer von Seite 0­8 F. ung. Handelsministeriums aufgefordert, sich bezüglich der Nothwendigkeit der Errichtung eines österreichhssch-unge­­rischen Konsular- Amtes in Berviers (Belgien) zu­ äußern. Auf­ Grundlage des motivirten Referats des Kammermitgliedes Mar Ritter v. Brill beschliest die Situng, die” Errichtung “dieses Konsular-Am­tes der Regierung nicht zu empfehlen. — Der Antrag des Kammermitgliedes Wilhelm Müller, betreffend die Entsen­­dung einer ständigen Tarifkommission, wird behufs Vor­berathung einem aus dem Präsidium der Kammer und den Kantoner­­mitgliedern 28. Müller, 2. Häutler und W. Leipziger bestehenden Komite angewiesen. ‚ Oesterreichisch-Ungarische Bank) in der aeftrigen Sigung des Generalrathes der Oesterreichisch-Ungarischen Bank kam eine Zuschrift des österreichischen Finanzministers in Ange­­legenheit der Klassenscheine der Triester Kommerzialbank zur Verlegung. Die Bank verwahrte sich dagegen, daß die Triester Kommerzialbank unverzinsliche, bereite fällige Kaffenscheine ausgebe, da solche Scheine im Mefen den Banknoten gleichkommen, und bezeichnete diese Ver­­actung des Triester Instituts als eine Verlegung des Privi­­legiums. y der erwähnten Zuschrift wird nun gesagt, daß eine fehnlebare Verlehung nicht fonstatirt werden konnte, daß sich der Statthalter selbst mit der Sache befaßte und daß der Triester Kommerzialbant eine strikte are: der Grenzen ihrer Sta­tuten aufgetragen wurde. — Iin Derselben Gigung wurde die Belehuungsfähigkeit der jüngst emittixten 6,8 Millionen Gulden Goldprioritäten der Kraichbau-Doderberger Bahn aus­gesprochen. — Endlich wurde beschlossen, am 1. Juni nebst der ordentlichen eine außerordentliche Beru­fung von Pfandbriefen im Betrage von 5 Millionen Gulden vorzunehmen. Im vorigen Semester fand eine außerordentliche Verlosung von 2%­ Millionen Gulden statt. Die Ursache der außerordentlichen Verlosungen ist nicht ein Rückgang der Darlehen, der die Folge zahlreicher Erne­digungen wollre, sondern Liegt in Folgendem: Solange die Pfand­­briefe unter dem Bannstande notigten, leisteten die Hypothelar­ Be die Rüczahlungen in Pfandbriefen. Nunmehr stehen diese jedoch über Bart, die Nachzahlungen werden daher baar ere­stattet. In Folge dessen muß die Bank, um den Stand der Hypo­­thelar-Darlehen mit der Summe der zirkusirenden Pfandbriefe im Gleichgewichte zu erhalten, für die baare Nachzahlung die entsprec­ende Pfandbrief-Berlofung vornehmen. In der legten Zeit wurden einige wenige, jedoch große Summen umfassende Kosten gek­ündigt ; unter Andern zahlt die Stadt Szegedin, welche aus dem Erlöse der Theiß-Anleihe Geld erhält, 500,009 fl. zurück. (Die „Borytnigaer Balfer- und Bade- Ak­iengesellschaft“) Hielt heute Nachmittags ihre General­­versammlung ab. Laut dem zur Beriefung gelangten Direk­­­ionsberichte betrug der NReingewinn fl. 3569.09, welchen die Direk­­tion in folgender Weise zu vertheilen beantragt: 6 Perzent wären dem RReservefond anzuführen, 5 Perzent an Dirertions-Tantiemen, 4 Perzent an Aufsichtsrathbg-Tantieme, 1 Perzent an Beamten- Remunerationen auszuzahlen. Nach diesen, zusammen fl. 583.69,­­ betragenden Abzügen verbleiben noch fl. 3036.25, die auf Antrag der Direktion nicht zur Einlösung des Aktien Coupons als Dividende ausbezahlt, sondern zur Deckung der Badehaus-Baukorten ver­wendet­ werden sollen. Der etwaige Ausfall wäre aus dem Neserve­­fond zu ergänzen. — Die Generalversammlung erklärte sie mit dieser Gemeinmvertheilung einverstanden und entheilte das Absolus­torium, womit die Stäung zu Ende war. F . (Ungarisch » Französische Berfidherungs- Ul­iengesellschaft „Franco-Bongroise“) Im April [. $. wurden bei der Lebensversicherungs-Abtheilung der Franco- Hongroise 336 Anträge auf 801.500 fl. Bersicherungskapital ein­­gereicht und 802 Poliszen über fl. 731.800 Kapital ausgefertigt. Seit dem Beginne­n der Operation in der Lebensbranche, d. t. Seit 1. Feber 1.5, wurden 722 Anträge mit fl. 1.877.000 Ber­­sicherungs-Kapital eingereicht und 580 Bolitzen, über fl. 1.517.600 ausgefertigt. » (Erste ungarische allgemeine Aifelurany Gesellsgaft) Im Laufe des­ Monats April 1880 wurden bei dieser Gesellschaft neue Lebensversicherungs-Bolizzen im Betrage von fl. 906.555 ausgestellt. Die Prämien-Einnahme dieser Bränche vom 1. Sinner bis Ende April beträgt fl. 454.170.89 und die Summe der angemeldeten Todesfälle während desselben Zeitraumes fl. 148.655. Die Gesellschaft hat seit Aufnahme der Lebens­­versicherungs - Branche in den Kreis ihrer Operationen bis­ Ende April I. S. für Todesfälle den Betrag von fl. 4,573.402.07 aus­bezahlt. Ende April [ 3. waren bei der Gesellschaft Lebens­versicherungen im Betrage von fl. 39,603.974.51E in Kraft. Berichtigung­ in dem in unserem heutigen­ Abend­­blatt enthaltenen Bericht über die Generalversammlung der Steine tohlen- und Biegelmerts-Gesellschaft hat sich ein Druckfehler einges Sclichen. Die K­ohlenbeförderung hat im vorigen Jahre nicht 379.201, sondern­ 679.201 Mitr. betragen. Königlichb ungarische Staatsbahnen­ Am 1. Mai 1880 tritt von einigen Stationen der f. f. priv. Oderberg- Bahn und F. ungar. Staatsbahnen nach Oberberg ein Ausnahmetarif in Kraft, welcher für Gifenwacren-Transporte bes­­onders ermäßigte Säge enthält. Exemplare sind in den som­mere­ziellen Bureau der betheiligten Bahnen zu haben. (Ungarische Nordostbahn) Mit 1. Ma L.$. tritt zu dem Ausnahmetarif für die Beförderung von Bauholz, Kalk und Steinen nach Szegedin der a­HI in Kraft, welcher befond­s ermäßigte Frakträte für Kalk von Técső nad Sze­gedin enthält. ...100tsn«:xxg.mw Kaja ährend Kiefer = Am Am N­ei­­es ne. 3 23. April: 29. April; bödíte: mniebrigftes Kurfes Breta 72.80 72.05 712.85 2.3 72.66 eiterr. Golorente 88.40 88.85 83.85 88.40 88.66 Ungar. Golörente 105.— 105.20 105.20 104.35 104.92 p Tobant § 14750 144.75­­ 14920 143.50 145.32 eiert. Kredit Aktien 276.— 274.50 276.80 270.75 273.90 Ungar. Kredit-Aktien 263.25 263.50 264.50 259.25 262.40 he tere.-Ung. Bant 836.— 837— 837.— 833.— 835.66 anpficcht Aktien 596.— 590.— 597.— 590.— 592.— Theißbahn-Aktien 246.50 246.25 246.50 246.— 246.20 Devise London 119.10 119.15 119.30 119.10 119.175 9.485 9.50 9.48­9.485 Gold (20-dvancsít.) 948 ° Silber ; _— u el rat — ( Geschäfts-Berichte. Budasest, 30. April. Witterung: trüb, fahl, zum Neguen geneigt, Thermometer­­— 14" R., Barometer 764.2 Mm, Wasserstand zunehmend. Pr Effektengeschäft Auf Nachrichten über Schwere Ver­sorgung von Effekten, namentlich die der Menten eröffnete die Bors­börse in vereroi­ter Haltung. Desterreichische Kredit, welche 273.80 einfegten, erachten sich bis 273, ungarische Gold-Rente zu 104.70 bis 104.60, auf Lieferung von 104.30 bis 104.85 gemacht. An der Mittagsbörse verkehrten Desterreichische Kredit zwischen 272.40 bis 273.99, jloffen 273 80 ¥. gegen 274 90 ¥. von gestern, Ungarische Kredit zu 264 getauft, blieben 263.50 ¥., ungavische Gold-Rente zu 104.90 gefchloffen, blieb, 104.85 ¥., Ungarische Eisenbahn-Anleihe verkehrten zwischen 124.25—124 °­., fejloffen 124.25, Ostbahn II. Em­ 98 ©., ungarische Prämienlose zu 111.25 gemacht, blieben 111.25 ©, Ungarische Grundentlastung zu 92.75, getroffen, blich 93.75 ©, Gewerbebanf zu 154—155 gemacht, blieb 154­6. Mühlen gefragt und höher bezahlt, Konkordia zu 480—190, Lonnfen zu 232, Miller u. Bäder zu 335—340, Bannonia zu 1225—1239, Viktoria zu 415 bis 435 gekauft. Bahnen­stil. Grundentlastungen höher. Ganz u. Komp. zu 438, Steinsohlen- und Ziegelwerke zu 129—130 ger­troffen. Baluten und Devisen wenig verändert. Paris zu 47.10, London zu 119,25 gemacht. 2a Die Abendbörse verlief ziemlich lebhaft und bewegt. Oesterreichische Kredit-Aktien verkehrten zu 27459 bis 27350 und 275.80, schlieben 275.20, Ungarische Kredit- banf-Aftien zu 269.75 begeht, ungarische Gold- Rente­bu­ch 105.20 nach 104.85. Getreidegeschäft Weizen per Herd wurde zu fl. 10.50, fl. 10.45 und fl. 10.41 gemacht. Auszug aus dem Amtsblatte „‚Budapest_ Közläny“, Konkurse in der Provinz: Gegen den Greinamangerer Sleifghaner Johann Haidem, Anmeldungen vom 17. bis 19. Juni zum Zönigl. Gericht daselbst. — Gegen den Malder­ne fassen Albert Meer, Anmeldungen vom 24. bis 26. Mai ‘zum Zönial. Gericht in Szegedin. — Gegen die Nürnberger­ und Kurzwaarenhändler Franziska Bed un. Sohn, A­nmel­dungen bis 26. Juli 9 Uhr zum Zönigl. Gericht in Velprim. Konkurs-Aufgebungen in der Provinz: Des Nohen« Leopold Schabffel, vom GSifjet, 30. April. 0.00 At., abnehbmenb. Alt-Orsova.80-April.2.87M-überNull,avnex)mend· »F Rein. -

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