Pester Lloyd, Dezember 1880 (Jahrgang 27, nr. 332-361)

1880-12-01 / nr. 332

; gür die Infintte Fratenzeitung . po­s­s­o a 6­gy dm 63. Don rg für Budapest in der Administration des , Peffer Lloyd“ itfworh, 1. Dezember. | Abonnement für die österr­-unger. Monothie Für den „Reiter Lloyd“ Morgen und Abendblatt­ (Erfgeint and Montag Fraß und am Morgen nach einem Feiertage.) Ait Budapest: Mit Poflversendung: Ganzjährlich fl. 22.— Bierteljährl, fl. 5.50 Ganzjährl. fl. 24.— Bierteljä­hr, .6.— Varójásrtd „ 11.— Monatlich r 2.—­­ Halbjährl, s 12.— Monet § n 2.20 nit fegarater Poflversendung des Abendblattes a . Fr. 3.— wirb­elätetid mehr. vere­rgtg Dorotheagaffe v. 14, I. Stoß, außerhalb Budapest mittelst Postanweisung buch alle ae safl S Inferate and Einschaltungen für den Offenen Sprechifant werden angenommen, Budape Siebenundzwanzigster Jahrgang. in der Administration, Dorotheagaffe Nr. 14, erstien Grod, ferner : in den Annoncen-Expeditionen Leopold Lang Giselleplat Nr. 3. Haasenstein & Vogler, Dors­­thengaffe Nr.11; A.W. Goldberger, Servitenplaß 3. 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L] Das Gebührengefeß ist eigentlich nichts Anderes als eine systematische Zusammenfassung der auch bisher zu Recht bestandenen formalen Gebühren-Normalien. Aber auc an den bisherigen Normalien nehmen mir mehrere bedeutende Veränderungen von großer Tragweite wahr. So ist denn nicht nur der Wirkungskreis der einzelnen Aemter sorgfältig geregelt, sondern auch der Rekurs gegen die ein­­geforderten Gebühren ist an einen bestimmten Termin gebunden. Und in dieser Hinsicht sehen wir die für die Parteien eine große Begünstigung bildende Neuerung, daß man binnen 30 Tagen nach Behändigung des Zahlungsauftrages intra dominium, binnen fer­neren 60 Tagen aber extra dominium appelliren kann, während bislang die Appellation wohl wann immer, aber stets extra domi­­nium erfolgt. Das Appellationsforum wird in zweiter Instanz die Finanzdirersion, in dritter und fester Instanz in jeder strittigen Angelegenheit der zu errichtende Finanzgerichtshof bilden. Gegen zwei gleichlautende Bescheide wird keinem weiteren Rekurse Raum gegeben; damit jedoch die billigen Interessen der Parteien nicht ge­schädigt werden, ist auch in solchen Fällen die Nulitätsfrage, in allen Fällen aber, in denen man den für Rechtsremedien vorgeschrie­­benen Termin nicht einhalten konnte, die Rechtfertigung gestattet. ALS vortheilhafte Berfügung it nur zu erwähnen, daß die Verpflichtung der Anmeldung behufs Gebührenbemeilung bei vor Öffentlichen Amtsstellen und Notaren geschlossenen Geschäften aus: Schließlich diese und nicht die Parteien belasten wird und daß in Fällen, in denen die Anmeldung wohl den P­arteien zur Last fällt, jedoch mit Verzug geschieht, oder aber die Steuer- und Wertezeugnisse nicht eingeliefert werden , so wird in Zukunft außer der eigentlichen Gebühr nicht die vole Summe, sondern ein der Versäumniß ent­­sprechender Betrag als Bönale ausgeworfen werden. Schließlich ist es eine sehr wichtige Verfügung des Gebührungs­­gejäß Entwurfes, daß dem Steuer-Ruspektor ein unmittelbarer Eis­fuß auf die Kontrole der Gebührengebührung gesichert wird ; dadurch wird nicht nur die Kontrole wirksamer und die Gebührung vollkom­­mer, sondern es wird eine neuere Vreiche in jene Hinesische Mauer geschlagen, welche die Verwaltung der direkten Steuern von jener der indiveksen trennt; ja duch jene Verfügung, dergemäß der Steuer­­" Suspestor in erster Linie kompetent sein sol zur Gewährung von Gebührenerstrebungen, wird auch dem Rubiitum eine große Erleich­­terung geboten, denn dasselbe wird nicht gezwungen sein, sich an zwei doren zu wenden, wenn es eine Steuern- oder Gebührenerfiredung verlangt. Nicht weniger wichtig sind jene Modifikationen, welche die Negierung in den materiellen Gebühren-Normalien, welche in ihrer gegenwärtigen Ber­affung vorläufig beizubehalten sind, zu beweit­­stelligen winft. Diese sind zum Theil onerofer­atz die bisherigen Dispositio­­nen, allein die Zahl und Tragweite der milderen Berfügungen ist so überwiegend, daß sie die Bilanz entschieden diesen zuneigt. Jede T­eile des Gutwurfs, in denen die mit Rechnungen und Megfeln äquiparent betrachteten Hanverz a.s... nom­ai werden middle Art-Fer,Acvocki—gk.:ck,ussigsog­ gesetzt wird, sing tust also nerofer zu betrachten­ zd stxik der auch heute giltige Stenxpel wird ja beibehalten, nur daß die Negierung denselben in Wirkligkeit zur Geltung zu bringen wünst. Auch sehen wir darin seine neue Be zur Verhinderung von Mißbräuchen getroffene Verfügung, bis 5 Gulden gehende konstante Stempelgebühr, Kläger vorfrieden sel, wurde der unschuldig Geklagte im Falle des Klägers oft ungerechterweise mit der Gebühr belastet. Eine entschieden neue Bajt bilden die Vorschläge, daß die die Rechnungen erregenden Büchelchen mit 15 Kreuzer-Stempel, telegra­­fische Eingaben aber mit dem ordentlichen G Eingabe-Stempel ver­sehen werden. Ferner daß im Falle der Nichtabstattung der Stempel­­gebühr die Strafgebühr bei den Rechnungen und den unter Olala I fallenden Wechseln von dem jenigen zehnfachen Betrage auf das Fünfzigfache derselben und bei den unter Skala II fallenden Wechseln von dem Dreifachen auf das Zehnfache der Gebühr erhöht werden sol. Alle diese Verfügungen halten wir für gerechtfertigt, denn man kann nichts dagegen einwenden, daß die die Neh­nungen festgefeßten Stempelbeträge belastet werden, und endlich wird das reelle Geschäft wenig davon berührt werden, daß die Strafsäte er­höht sind. Die übrigen strengen Maßregeln des Entwurfs die bestehenden Regeln auch jedoch halten yom­ fire sehr zu erwägende, obwohl wir anerkennen müssen, daß in vielen Fällen ohne solche strengen Maßregeln das Finanz Tera­raum in der Lage sein wird. Zu diesen Maßregeln der Strenge rechnen wir jene Vorschläge, und Administration d « Behörden permifftio zustand, daß dieselben mit Ausnahme der regelmäßigen Zivilprogesse, ungestempelte Eingaben vor Entrichtung der Stempel­­gebühren nicht in Verhandlung ziehen und daß auf Grund mige­stempelter Akten rigierliche oder administrative Handlungen nit in Bollzug gefeßt werden sollen, bevor der fehlende Stempel daß für den Inseraten-Stempel auch die Drudereibefiger haftbar fallen und daß gegen jene, die wiederholt Stempelverfünzungen­den, ein Gefälls-Strafverfahren eingeleitet­ werden soll. Außer dem Angeführten plant die Regierung dem Gebühren Aequivalent eine geringe Steuer- Erhöhung, und zwar für die Verm­ögenssteuer bei den von der Landesfürstlihen­lichen Donation abhängigen meist nach je 100 fl. unbeweglichem Vermögen statt der bisher bezahlten 371, Tr. nunmehr 50 Er., bei den sonstigen meist fivaliden und Gemeinde- Sumebilien nach je 100 fl. Bermögenswerth statt der bisher bezahlten 37, fv. nunmehr 40 kr., vom Mobilarbifib und von dem Vermögen der Aktien-Gesellschaften überhaupt nach je 100 fl. statt der bezahlten 1897, fv. nunmehr 20 Ér. betragen. Die Steuer-Erhöhung ist wohl Wir wiederholen, dad wir manche der vorgeschlagenen Maß­­regeln fir alleu streng halten würden, wenn im Falle die Uebertragung von Immobilien während eines kurzen Beitraumes oftmals geschieht, nur von der ersten Uebertragung die ganze Gebühr bezahlt werden sol, während für die tragungen Gebühren­ Ermäßigungen plusgreifen. Gebührenbemessung, welcher eine natürliche Konsequenz der Auf­fassung der Gebühr als Reallast ist, war bei uns vor dem Jahre 1873 in Geltung, derselbe fiel aber — mit Ausnahme der Ver­mögens-Uebertragungen unter Verwandten — den einseitigen fiska­­lischen Nachsichten zum Opfer. Wir können es nur billigen, wenn troß des fiskalischen Opfers die alte Norm wieder eingeführt und der Werth und die Kreditfähigkeit der Immobilien dadurch günstig beeinflußt wird. Nicht minder wichtig ist es, daß der Stempel laut Sfala I — der Stempel für Wechsel mit weniger als sechs Monate Laufzeit — so wie* dies in Oesterreich eingeführt ist, um zwanzig Perzent herabgefegt wird. Der Nachlag ist zwar, wegen der geringen Höhe — bisher durhschnittlich */,, perzent des Werthes, jebt 1/5, Perzent desselben — des Stempels unbeträchtlich aber für die Handelswelt wird es eine große Bequemlichkeit sein, daß sie wegen der geringfügigen Differenz nicht mehr genöthigt ist, bei den aus Oesterreich wiedergelangten Wechseln eine Meberstempel­lung wegen des Stempelzuschlages vornehmen zu lassen. Desgleichen gewährt der Handels­welt jene Maßnahme eine Erleichterung, welche geplant ist und laut deren nicht die Finanzämter, sondern auch an­dere Nennter, insbesondere die BPostämter, zur Ueberstempe­­lung der Wechsel ermächtigt werden. Als Humanitäre Maßregel ist zu erwähnen, daß die Mittelforen fortan nicht nur beim richterlichen, sondern auch bei administrativem Verfahren Stempelfreiheit genießen werden, und als gerechte Neue­­rung, daß bei Waarenverfragitungs- und Bauverträgen, wenn sie mit dem Staate geschlosfen werden, die Parteien nir mehr gehalten sein sollen, von solchen Verträgen unbestimmter Em­ension die Ge­bähe in vorhinein zu entrichten, sondern daß sie bei Auszahlung der Schuldigkeit außer dem Duittungsstempel auch den­­Vertragsstempel abstatten können ; ferner daß bei mehrjährigen Pacht-, Lieferungs­­und Leistungsverträgen, nach welchen gebt — wenn sie an nur für einen Tag in Erfüllung gehen — die auf die ganze Vertragsdauer entfallende Gebühr zu zahlen kommt, fortan, wenn sie nicht über zwei Jahre in Kraft waren, nur nac Maßgabe der Geltungsdauer die Gebühr zur zahlen sein wird. Betrachtli­tt außerdem die Gebühren-Herablegung bei der nag Straßenbahn-Fahrt­arten eingehobenen und bei der im Falle von Extpropriationen zu zahlenden Gebühr. Die Straßenbahnen zahlen PM nach jeder der förderten Person, wenn der Fahrpreis nir über 20 fr. ausmacht, 3­, fr., wenn derselbe über­­ 20—50 fr. beträgt, 1 fr. als Gebühr. Von nun au­s­ von je beginnenden 20 fr. ?/, fr. als Gebühr zu entrichten, was — nacdem theurere Fahrkarten als 40 fr. nit in Verwendung sind — Soviel sagen will, als daß bei den Fahrpreisen über 20 fr. die Gebühr auf die Hälfte der bisherigen herabgefegt wird. Bierpropriationen ist sehr (seit 1868) die Ge­bühr wie bei gewöhnlichen Kauf und Verkauf zu bezahlen. Nach dem Geietentwurfe würde von nun an nur die Hälfte der Gebühr ent­fallen, in jenen Sillen aber, wenn die Expropriation zu Staat$­­zweden oder Zweden öffentlicher Wohlfahrt geschieht, wäre seine Gebühr zu entrichten. In administrativen Hnsicht werden diese be­trächtlichen Zugeständnisse jedenfalls von sehr günstige­r Wirkung in. Für eine sehr zweckmäßige Maßregel von großer Tragweite either A­vi von jl. 4000 fortan in Stempeln enwichten Tann und Daß es den Parteien freistehen wird, auch über­dies hinaus die Gebühr in Stem­­peln zu entrichten, und daß die bisher in Achteln ausgedrückten Per­­zentual-Gebühren, was dem Publikum schwierige und unverständliche Nehnungen involvirte, nunmehr in Behnteln werden bewertstelligt werden. Durch diese Modifikationen wird die Strenge der Gebühren­­normalien so sehr gemildert, daß sie ohne empfindliche Belastung insolange getragen werden können, bis die Zeit der radikalen Reform 908 materiellen Theiles derselben genommen sein wird. Es ist aller­­dings wahr, daß auch einige V­erschärfungen in Antrag gebracht sind, allein wir müssen anerkennen, daß die Anzahl und Tragweite der Milderungen weitaus überwiegt und daß diese gerade in jener Richtung in Vorschlag gebragt sind, in welcher auf unsere öffent­­­igen Verhältnisse zweifellos günstige Ginwirkungen erfolgen werden. Hassung, daß der Stem­pel von alle Exemplare auf das erfte Exemplar die Bittschriften erregenden Telegramme Hälfte vom Kläger, friegenden Bücher mit monah im­perativ Strafbetrag bezahlt sind, dieselbe so unwesentlich, daß sehen ist. weichliches Gegengewicht geboten weldhen die Regierung die lindern trachtet. ju sehen. ő den der Gersten Angelegenheiten stellungen eine etwas plögliche, aber bezüglich der Prozeß-Eingaben ebenso strenge Halten wir von für offentlichem wäre Strenge Eine ganz duch mit Tichlihen Unter diesen Vorschlägen halten wir für in gelieht wird, welche billig, folge dem Interesse für und sonftigen. Zutrnft sondern eine Daß die bisher denn bei zur bislang des der Gebühr Bittgerude durchgeführt Dieser Modus der und staat­­bisher Vermögen any nicht ein Vorschläge, mit übrigen Meber Benefizien denselben für zur Hälfte vom Gefragten getragen wurde, bei dem dem Nebnungsstempel gleichwert­igen, ausgesproc­hen werden sol­l was bisher Vermögenslosigkeit der Sicher und der Verfügung sie eher als eine Abrundung ist es, fein lie­­bei dem geistlichen Vermögen der jegigen Normen wieder zu ist den wigtigsten, daß reinem Maßttat j NERTELIEET­TTERETEES nen nenn Zerfen- und Landels nachrichten. (Das Genose VES <olteorverärishen Finanzminis­ters,) welches in einem ausführlichen Aus­­zuge vorliegt, ist gesättigt mit dem Sanguinismus, der allen Schab­­kanzlern zu eigen ist, die ein beträchtliches Defizit zu beschönigen, neue Steuerlast auf die Schultern der Steuerträger zu wälzen haben. Das Defizit beziffert sich auf 34 Millionen, nachdem der Minister bereits 73 Millionen aus den vorhandenen Steuern, 3,2 Millionen aus dm Tabakgefälle, aus dem Erträgniffe von Post und Telegraphen, aus der gesteigerten Produktion der Staats­­domänen, als Mehreinnahme in das Budget eingestellt hat. Einer Steigerung der Staatsausgaben um 16 Millionen i­ der Finanz­­minister nicht im Stande eine Zunahme der Einnahmen nur annähernd gegenüberzustellen, denn wer wird an die gesteigerte Steuerkraft des Staates zu einer Zeit glauben, in welcher man noch wenig von jener allgemeinen wirthschaftlichen Befreiung wahr­­zunehmen in der Lage ist, von welcher Herr v. Dunajewski in beredter Weise gesprofen hat? Der österreichische Finanz­­minister glaubt aus der Regelung der direkten Steuern und an der Erhöfung der indirekten Steuern, aus einem uenzulassenden Gebührengefege zusammen weitere 14 Millionen Gulden aufbringen und auf diese Weise das Defizit, in welches sich in der That weder herabdrnden noch seines chronischen Charakters entkleiden läßt, vermindern zu können. Auch die gegen­­wärtige österreichische Regierung vermag auf dem­ Gebiete der Fi­­nanzverwaltung das Arkanım nicht zu finden, welches geeignet wäre, das Bareggio im Staatshaushalte herzustellen. Das Schul­­denmachen, die Erhöhung der Zinsquoten dauert fort, die Steuer­­träger werden überbürdet und langsam und langsam­ gleitet man die abschüssige Bahn hinab, weil man sich nicht entschließen kan, jene Ausgaben zu vermindern, welche allein einer Herabminderung fähig sind. Wie unbedeutend erfessen gegenü­ber den vorgeschlage­­nen Mehrbelastungen die von der Negierung in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Maßregeln, die Hebung der Landwirtschaft und die Nenderung der Verkehrspolitik ! Es sind Dies — wir wissen dies aus Erfahrung — Schlagworte, Hingeworfen, um momentan ihre Wirkung zu thun; in der Brazis bleiben sie leere V­ersprechungen, denn Dieselben Männer, die nicht den Muth finden, Millio­­nen und Millionen für unproduktive Ausgaben zu verweigern, schieden davor zurük, vergleichs­weise geringe Summen für wirklich produktive Zwede aufzubringn. — Im Ganzen hat das Exrpose auf uns keinen günstigen Eindruck gemacht. Wir vermissen weite Zurückhaltung in den Ausgaben, Aufsparen der Steuerkraft des Volkes für große Zwecke und empfangen die Vor­­pression, daß auch in Oesterreich die Situation des Staatshaushaltes eine sehr ernste geworden is. In dem Erpose äußert sich sein Bestreben, den kostspieligen Verwaltungs-Apparat einigermaßen zu vereinfachen. Während bei uns im dieser Beziehung bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen wurde, zeigt man drüben nicht die geringste Neigung hauszuhalten, und wir können aus dem Erpose des österreichischen Finanzministers die Neberzeugung schöpfen, daß in unserem Staatsbudget das Prinzip der Sparsamkeit in un­­vergleichbar höherem Maße zur Geltung gelangt ist, als in Defter­­rei, wo man so oft und mit so vieler Vorliebe an unserer Finanz­­wirthschaft genergelt hat. Konferenzen in Angelegenheit des desterreichhfg-ungarisch-rumänischen und d­eutsch-rumänischen Ö Güterverkehrs) Wie man uns aus Wien schreibt, fanden all dort in der Bornoce Verhandlungen zwischen den an den genannten Verfahren betheilig­­ten österreichische ungarischen Bahnen und den rumänischen Staats­­bahnen bezüglich der Rekonstruktion und Ergänzung der betreffenden Verbandstarife, sowie bezüglich der Leitung dieser Transporte über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Routen statt, welche im Algemeinen zu einer befriedigenden Verständigung führten und nur noch — bezüglich des Oesterreich Ungarn nur transitirenden deutsch­­rumänischen Verkehrs — der Zustimmung der deutschen Bahnen be­­dürfen. Eine Wenderung der Tarife, sowie der Luftradirungen wird hauptsächlich durch die rumänischerseits erfolgte Verstaatlichung der dortigen bisher gesellgaftlichen Linien (exklusive der rumänis­­chen Strecke Zaffy-Roman der Leonberg-Ezernowiger Bahn), resp. deren Bereinigung mit den Staatslinien Plojesti-Bredeal und Bu­karest-Oiurgevo zu einem großen, zusammenhängenden Ver­ehrs­­wege von nahezu 2009 Kilometer bedingt, während andererseits auch­ die in Folge der Bereinigung der Theißbahn mit dem ungarischen Staatsbahnnebe bevorstehende Neuerstellung der allgemeinen Tarife der ungarischen Staatsbahnen in Nehnung gezogen werden müssen. €s ist zu hoffen, daß hiedurch, sowie doch eine rationelle Tarif­­politif überhaupt die noch sehr entwicklungsfähigen Verkehrs­­beziehungen zwisgen Ungarn und Rumänien jenen Aufs­hwung nehmen werden, welcher den großen Opfern entsprict, die für die Herstellung der betreffenden Bahnverbindungen beiderseits gebragpt wurden. Oesterreichische Länderbank) Das zu­­simmende Botum der Wiener Börsefammer über die Eingabe der Länderbank behufs Kativung ihrer Ak­ien im Wiener Kursblatte i­ an das Finanzministerium geleitet worden. Der Tag der Ein­­führung der Aktien ist noch nicht fire. Dieselbe dü­rfte wahrschein­­li parallel mit dem Schluffe der Pariser Monats-Liquidation er­­folgen. In den Verwaltungsrath sol demnügst der Generalkonsul Frankreichs in Budapest, Here Baron Bo­urgoing, optirt wer­den. Dem General-Direktor der Länderbank, Herrn ©.9ahı, ist anläßlich seines Austrittes aus der Direktion der Südbahn der Titel eines Regierungsrath He­r verliehen worden. Dofen-Raadber Eisenbahn­ Heute Mag mittags hielten die fü­r diese Linien sich interessirenden Abgeordneten in der Wohnung Stefan Nalovsky's eine Konferenz, in welcher Prä­­sident der Kommission Ladislaus Berczel über seine bisherige Wirk­­samkeit Bericht erstattete. Die Konferenz besprach — wie die „Ung. Bolt" meldet — die in dieser Sache getroffenen Verfügungen und beschloß Hinsichtlich der weiteren Agenden, aus der Reihe der in der Hauptstadt weilenden und für diese inte fid­ interessivenden Ab­­geordneten an den Finanzm­inister und an den Kommunikations. Minister, wesp. an die Regierung eine Deputation mit dem Exrfuchen am entsenden, im Superesse Dieser für das Land so migtigen Eisen­­bahn je früher Die nothwendigen Verfügungen treffen zu wollen. Suräanger Rübenzuder- Fabrik­ Am 27. 6. fand in Breßburg die erste außerordentliche Generalversammlung dieser Fabrik statt. Der Bericht der Dirertion weist eingangs darauf hin, daß die Schwierigkeiten der Gründung der W­ellengesellschaft durch die Kreisung eines V­ertragsverhältnisses zur Anglo Dester­­reichischen Bank, nämlich des mit dem Bestandvertrage vom 24. April 1879 und Sozietätsvertrag vom selben Datum begrün­­deten Pacht- und Sozietätsverhältnisses überwunden worden sind. Dody haben sich die an dieses Vertragsverhältniß geknüpften Er­wartungen nicht erfüllt, indem die erste, auf 16 Monate, b. is auf die Zeit vom 1. April 1879 bis 31. Juli 1880 firirte Geschäfts­­periode mit einer großen Berlustziffer abschied. Die per 31. Juli 1880 von der Anrglo-Desterreichischen Bank für diese Geschäftsperiode aufgestellte Bilanz weist nämlich ein Berlustsaldo von Gulden 681.807 auf, wobei der Verlust der Raffinerie mit fl. 189.140, jener der Rohruderfabrik mit fl. 315.443 eingestellt erscheint. An diesem Gesammtverlust ist die Aktiengesellshaft gemäß ihrem nnt­er Anglo-Desterreichischen Bank kontrakteten stillen Gesellshafts­­verhältnisse mit mit ihrer Einlage per fl. 86.419, die sich durch die Binsen derselben per fl. 6913 und durch einen Haden-Salto bei Bahtschillings-Kronto per fl. 6423 auf fl. 99.755 erhöht hat, mit die­­ser legtgenannten Summe betheiligt. Den Rest fällt der Angler Oesterreichischen Bank zur abt und bildet ihren Verkuftaniheil aus der ersten Geschäftsperiode. Auf Grund dieser Sachlage trat man mehr die Anglo-Oesterreichische Bank an die Sänger Aktiengesells­­chaft mit der Eröffnung heran, daß sie das bisherige Vertrags­­verhältniß nicht weiter fortdauern lassen wolle und könne. Die hierüber troischen der Bank und der Gesellschaft geführten langwie­­rigen Verhandlungen hasten zum Schlußergebnisse die in den Grund­­zügen vorliegenden Vereinbarungen mit der Anglo-Oesterreichischen Bank, wonach 008 Sozietäts-Verhältniß zu derselben vom 1. August 1880 aufgelöst ist und die Anglo-Oesterreichissche Bank die Liquidation der aus diesem Verhältnisse noch anhängigen Gestäfte durch­zuführen hat, während der Bachtvertrag mit 31. Juli 1881 endet. Wie ferner vereinbart wurde, erhält die Gesellschaft für das nächste Fahr einen Bagte­rgilling von fl. 70.000, cS wird ihr weiter die Schuld für den Neubau und die Nekonstruktion der Nobruder-Fabrik und für die Administration­ Spesen des Berg­werkes Fenyd-Koktolany nachge­lassen, womit ein­­ Baffiv-Bolten von fl. 281.615 entfällt. Der Heft von fl. 63.679 wird ihr in neun jährlichen Raten zinsen­­frei gestundet, und auch die Zahlung jener Kapitals-Annuitäten (es sind dies Beträge von fl. 38.581, fl. 65.047, fl. 34.200 und fl. 15.600) wird der Gesellshaft auf drei Jahre (diesfalls verzinslich) gestundet. Mit­ Anssicht auf alle diese Wortlteile, sowie um VBrogebführungen mit fraglichen Resultaten zu vermeiden, empfiehlt die Direktion die vorliegenden Vereinbarungen zur Geneh­­migung. — Die unter Boris des Direktors Dr. Burian in Bred­­burg abgehaltene außerordentliche Generalversammmlung der Aktionäre der Suranger Rübenzuder-Fabrik, in welcher 2140 Aktien mit 208 Stim­­men vertreten waren, genehmigte nach einer allgemeinen Debatte über den Bericht der Direktion, die vorgelegten Banktationen der neuen Vereinbarungen mit der A­nglo-Oesterreichischen Bank und ermäch­­tigte die Direktion zum Abschlusse des definitiven Ü­bereinkommens auf Grundlage dieser Funktationen. Die Direktion wurde ferner beauftragt, 043 Bergwvet Fenyd-Koptoläany zu verkaufen und es wurde ihr fü­r die Verzögerung in der Einberufung der ordentlichen Generalversammlung das Absolutorium ertheilt. Die Versammlung betraute sodann ein Giebener-flomite mit der Auf­­gabe, für die fünftige Gestaltung des gesellshaftlichen Unternehmens Borsorge zu treffen, wobei im ersten Linie Die Sicherung des Fort­betriebes der gabrit duch anderweitige Verpachtung, eventuell der Verkauf der gesellschaftlichen Grablifsem­ents und die Ziquidation der Aktiengesellschaft ins Auge gefaßt werden. In dieses Komite wurden berufen die Direktoren Dr. Mar Burian und Raul Brima­­veli, die Aufsichtsräthe 3. Haushta und Bulav Ober­mayer und die Aktionäre Leop. R.v. Lippmann und Dr. Gustav Heidi; ein Drittes­­ Mitglied aus der Mitte der Aktionäre wird sonptirt werden. (Zentral-Weinteller) Nag dem Muster aus­­wärtiger Weinbörsen wird von der Regierung um Laufe Dieses Jahres im Köttelet ein Zentral-Weinkeller errichtet worden. Haupt­­zweck desselben ist, den Produzenten mit dem Händler in diverse Verbindung zu bringen. Heute Vormittags besichtigte Regierungs- Kommissär Julius PMEL3 im Auftrage 028 Handelsm­inisters die Keller- und Kanzlei-Loyalitäten des neuen Instituts und fand Alles dem Zwecke entsprechend eingerichtet. Diese neue Weinbörse wird unter die Aufsicht des önologischen Wanderprofessors Philipp Kienner gestellt. » (Zur P­atentreform in Oesterreich.) In einer so weit über das Niveau gewöhnlicher Handelsrechtlicher Auflage erhebenden Brosciüre (Separatabbrnd einer Artikelreihe aus der "W. Allg. Ztg.") spricht, fich ein aufs vortheilhafteste bek­­annter Wiener Rechtsanwalt (Dr. Th. Schuloff) über die Patent­­reform aus. Er ist ein Gegner des bloßen A­nmeldungsverfahrens­­ und plaidirt für das Vorprü­fungs­-System nach deutichem Müsler das sogenannte „An­gebot-Verfahren“. Dies Verfahren besteht aus einer vorläufigen Prüfung sofort nach Anmeldung der Erfindung und einer Bekanntmachung des Patenttitels (falls das Amt Die Patentirung nicht für ausgeschlossen hält), Auflegung der Patent­­beschreibung zur Einsichtnahme, achtwöchentliche Frist zur Erhebung von Ginsprüchen, sodann Beschlußfassung, welcher die Anhörung von Betheiligten und Einholung technischer Gutachten und andere Er­­mittlungen vorausgehen können. Gegen die Ertheilung oder Bef­ fagung des Patentes geht die Beschwerde an eine andere Abtheilung des Patentamtes oder auf Verfügung des Amts-Präsidenten an mehrere vereinigte Abtheilungen des Am­tes. Der Berfaifer verkennt die Schwierigkeit nicht, welche die dualistische Geiesgebung Oester­­reich-Ungarns der Einführung dieses Verfahrens bereitet, und nimmt auch von der in Frankreich gegen die ernstere Vorprüfung herrschen­­den Abneigung Akt, pflichtet aber der österreichischen Sektion des Ratentinngreffes in dieser Hinsicht bei, welcher die Halbzeit der in Paris (1878) beliebten vertraulichen Mittheilung an den Ansuchen­­den verwirft. Der Berfaffer Evitifirt die bestehende österreichische Organisation des Patentwesens ,darf und proponirt im Wesen fol­­gendes Verfahren: Das Patentgesuch für Oesterreich Ungarn it nach der Staatsangehörigkeit des Watentwerbers bei einem der beiden Patent-Aemter in doppelter Ausfertigung anzubringen. Aus­länder können nach ihrer Wahl in Wien oder Budapest Patente ansuchen. Das Dirpkirat der Ausfertigung ist sofort an das andere Patent-Amt zu leiten. Die Vriorität der Erfindung in beiden Reichs­­hälften wird durch die Anbringung des Geruches bei einem der bei­­den Batent-Aomter gewahrt. Das BatentAmt der Ueberreicung ist zur ersten­­ Vorprüfung des Geruchs und zur sofortigen Zurück­­weisung kompetent. Gegen die Zurückweifung ist lediglich Die Bes­chwerde an den Plenarsinat desselben Amtes zulässig. Das Auf­­gebot mit der Wirkung provisorischen Batentshuges wird in den beiden Batentblättern Desterreichs und Ungarns veröffentlicht. Cin ípcud­ ist bei dem Batent-Amte der Ueberreichung zu erheben. It nach gleichsoffenen­ Borprüfungs-Verfahren das Patent-Amt der Ueberreichung zur Ertheilung 008 patentes bereit, so sendet er die gesammten Vorakten an das Amt der anderen Reichshälfte, welches binnen eine Brit fein­n Widerspruchh gegen die Bew­illigung ein­­zulegen hätte. Wird Widerspruch nicht erhoben, so erteilt das Amt der Leberreihung endeilig das angefuchte Patent. Wird Widerspruch erhoben und beharrt Bat Ylant der Leberreihung auf seiner Ansicht, daß das Patent zu­ bewilligen sei, so entscheidet über Bewilligung oder Abweisung des Lekteren der vereinigte Patenthof. Gegen die Verweigerung oder Ertheilung des Patents nach geschlossenem Aufgebotsverfahren steht auch dem Patentwerber, resp. dem Einsprecher Die Berufung an den vereinigten Patenthof zu. In Nichtigkeitsfällen it das Patent-Amt der Ueberreinigung zur Entscheidung zuständig ; die Berufung geht an den vereinigten Batent­­hof. Im Lontradiktorischen Verfahren it die Verhandlung vor dem Batent-Ante mindlich. — Den Batenthof will der Verfasser­­ aus den ständigen Mitgliedern der beiden Batent-Agenter und aus außer­­ordentlichen Mitgliedern zusamm­engefegt missen, welche vom Patent­­hofe selbst berufen würden. Dieser Batenthof sollte in vierteljährlichen Situngen amtiven, abwechselnd im Wien und DBudapest. Die BatentMemter wären als unabhängige Behörden nach deutschem BVBorbilde zu organisiren, mit ständigen und außerordent­­lichen Mitgliedern­­ und vollständigen Archiven. Yedesg würde ein periodisch3 Patentblatt vröffentlichen, falls nicht die Ausgabe eines Batent-Journals für beide Neidhätheile ermöglich werden sollte. — Die Batent-Strafgereggebung wünscht der Berfafler in dem neuen Patentgefege separat fizier, weil wir drei verschiedene Straf­­gefeggebungen haben und die Einheit des Patent Rechtes, wie er sie im Borstehenden anstrebt, die Einheit der Patent-Strafgefebgeb­ung vorausfegt. Auch ist er für Ligenzzwang. Endlich plaidirt er für eine erschöpfende Normirung der im Eingriffsverfahren nothirendi­­gen provisorischen Vorkehrungen, insbesondere der Beschlagnahme, in welcher Hinsicht das Deutsche Gefeg eine Lüde zeigt. — Die Arbeit Schuloff’s zeigt große Belesenheit in der einschlägigen D­ie des« Literatur und verdient von unseren Kahmännern gelannt und nag Gebühr gewürdigt zu werden. Geschäfts-Beriche, Bubenpest, 30. November. Witterung: Morgens Nachmittags Schön und falt. 0 Nebel, Thermometer: + 15 ° &.; Baro­­meter: 7777 Dim. Bahleri­and: abnehmend. Gffel­engesgäft Die Börse verlief heute in ruhiger und ziem­lich geschäftsloser Haltung und haben an die Kurse nur schwache Berinderungen erlitten. In­ Baluten und Devisen ent­­wickelte sich ein ziemlich reges Geschäft. An der Barbörse Defter­ veihn­he Kredit 285.30, 286.69 und 286.40, gar. Gold-Rente an 108.50, 108.42’, und 198.45 gehandelt. An der Mittags­­börse bewegten sich weiterreichtige Kredit zwischen 286.39 und 286.80, blieben 285.50 6., Ungarische Kredit blieben 253 ©., ungarische Gold-Rente verhielt es unverändert, auf 108.35 ©. oskalbanien feiter, Budapester Bankverein zu 92, Gewerbe­bank zu 151 geschlossen, 5/2 %ige Bodenkreditgesellschaft-Brandbriefe ein Botten zu 99 gesc­hlossen. Von sonstigen Werthen kamen Au­fbau-Oderberger zu 152, Can u. Komp. Ofsengiederei zu 496, Gschwinderche zu 330, Draf’ige zu 133—184, Steinbrucher Ries gelet zu 203—205— 207, Stankin-V­erein zu 152 geschlossen. Dentsehe läge zu 59.02; —58.07 °/,, Baris zu 46.37, London zu 117.60 bis 117.70 gemacht. An der Abendbörse war Schwader Berker. D­eh­er weibliche Kredit-Aktiven warirten zwischen 286.20 und 285.80, Schließen 286.29, ungarische Gold-Nente zu 108.30 und 108.27 °­, umgeföst, blieb 108.49, · Getreidegeschäft.Nachmittags ist kein Schlußvohs gefallen. Borstenvich, Steinbrad, 30. November. Drig-Ber)Borsten( vielchhändler-Halle in Steindbrach) Iu­folge tarkten Ausgebotes weichen die Preise. Wir notlen: Ungar­iishe alte fehmere 52—53 Ffr., junge Schwere 55—56 fr., junge mittlere 51—55 fr. — Bauernwaare 48 bis 61 fr. (Alles per Kilogramm.) Bewegung der Fruchtläiffe vom 28. November. Hngelosumen in Budageft: „Moriz" dev. Zeopold Stauber u. Sohn, beladen in D.-Földvar fir Stauber u. Spiger mit 519 Miv. Weizen, 220 Mitr. Mais, 381 M­iv. Gerste, 12 Mitr. Fisolen. — . D.-göölövár" bei Sablo u. . Strauß, beladen­ in D.-Földvar fir M. Strauß mit 1250 Mitr. Weizen, — „Olga“ der Weiß u. Brud, beladen in D.-Bentele für 93. Bind mit 504 Mite. Weizen, 344 Mitr. Oerste, 50 Mitr. Hafer, 178 Mitr. Korn. — „Szeged“ der Freund u. Trebitte, beladen in Gservenfa für Kofer $öbl mit 1001 Mate. Weizen, 146 Myte. Mais, 862 Mitr. Hafer. — Man“ bes MW. Fischer, beladen in D.­Földoar für B. Braun mit 1654 Mittr. Weizen. — „Rofa” des 3. Frib, beladen in D.­Dec3e für Sofef Sekules mit 927 Mitr. Bevíte, 431 Mitr. Hafer. — „Yofef“ des Moriz Flyer, beladen in D.Becfe für 5. Freund Söhne mit 1461 Mitr. Garst, 55 Mtr. Hafer. — „Sitleza“ des M. Meleg, beladen in Berbách für Schlesinger u. Bolakovics mit 1710 Mittr. Weizen. — , Sofia" des Daniel Andraffy, beladen in Solt für Kraus u. Frisch mit 551 Mitr. Weizen, 220 Mitr. Gerste, 177 Mitr. Hafer, 169 Mtr. Hirfe. — n Baula" der Brüder Fichtel, beladen in D.­Földvar für Alexander Straub mit 1457 Mitr. Weizen, 7119 Mitr. Geritz, 285 Mir. Hafer, 66 Mitr. Korn, 28 Mitr. Fiolen. — „Erzieher“ der E. Fleischmann, Hátán in Babák für Schlesinger u. Polatovics mit 1948 Mitr. Weizen. Transtiirt nam Naab­ , Gyula" des Zaleb Amon, beladen in eg für den Eigenthümer mit 760 Mitr. Weizen, 18 . Safer. Wasserkand Witterung : Preßburg, 30. November. 2.08 über Null, unverändert. Nebel. M.­Sziget, 30. November. 0.92 M. über Null, abnehmend. Brewölft, Szatmár, 30. November. 1.10 M. über Null, abnehmend. " Tofaj, 30. November. 3.70 M. über Null, abnehmend. Nebel. Szolnot, 30. November. 4.52 M. über Null, abnehmend. Syegedin, 30. November. 4.53 M. über Null, zunehmend. 5 Arad, 29. November. 0.15 Mt. unter Null, abnehmend. VA­Gy.Becsteret, 29. November. 0.66 M. über Mull, abn. ,, Bezdc­m 29.November.2.43 M.über Null,abnehmend.Trocken. Verbåß,29­.November.1.93 M.ü­ber Nu­ll,unverändert . Effeag, 30. November. 314 M. über Null, abnehmend. Rebel. Barcs, 30. November. 1.90 IR. über Null, abnehmen­d. 6 Siffet, 30. November. 6.27 M. über Null, abnehmend. —­­Alt-Orsova.30.November.3.57 M.über Null,zun­ehmend.Nebel-

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