Pester Lloyd, April 1882 (Jahrgang 29, nr. 90-118)

1882-04-08 / nr. 97

— . . .­i-iN­odiksidek»,.ssx-e. j Tent egegtő Rajk bi . .­­ . nicht im Gange; der publizistische Krieg aber ist schon jegt fast auf seinem Höhe­­­­­punkt, angelangt and Deutschland führt Tag für Tag Die wuchtigsten Hiebe gegen den Gegner. Wer sich die Geschichte der legten fünfundzwanzig sjahre vergegenwärtigen Én, der weiß, eine vie eminente Nolle in der großen Aktion Preußens und Deutschlands der Pubblizistis zufällt. Sonst nehmen die deutschen Machthaber von der Breite nicht allzu viel Notiz, wo aber eine Frage auftaucht, wie welche man die nationalen Empfindungen auch die europäische Meinung gewinnen m­öchte, da steht die publizistische Leistung geradezu auf der Höhe der militärischen Leistungen des Reiches. Gegen Dänemark, gegen Oesterreich und gegen Napoleon II. gar hat Fürst Bismarc in solcher Weise Kriege geführt und Siege erlangt, lange ehe der eine Schuß gefallen war. In­­ der ganzen öffentlichen Meinung Europas war das zweite­­ Kaiserreich schon erniedrigt, verdächtigt, verhaßt gemacht geraume Zeit vor dem Ausbruch des Krieges. Wenn sonst noch ein Zweifel über die Gesinnungen des Fürsten Bismarc gegen Nußland bestü­nde. Diese Vorgänge wü­rden jeden Zweifel in der erfreulichsten Weise beseitigen. Eröffnet wire der resige Feldzug durch jenes berühmte Gespräch des Fü­rsten Bismard mit dem „Zimes“-Korrespondenten, in welchen Fürst Gottscharoff so grausam mißhandelt wurde. Bald Darauf begamm der Krieg in allen Zeitungen, so weit die­se deutsche Zunge reicht. Wo die Zeitungen nicht genü­gten, da na­hm man zu Dicken amd recht grü­ndlichen Büchern Zuflucht. Eines dieser­ Bilder enthielt z. B. eine genaue Zusammen­­stellung alles dessen, was die russischen Zeitungen seit vielen Jahren gesagt hatten, um Deutschland zu verkleinern oder zu beschimpfen. Es war an der Arbeit ersichtlich, daß Die­selbe von langer Hand vorbereitet gewesen und mm durch das­­ Zusammenwirken zahlreicher Kenner von Land und Sprache möglich­­ w­rde. Ein solches Dental nationaler Nanceuie fan ein einzelner Mann unmöglich aufrichten. In diesem Augenblicke jedoch erscheint in Berlin eine Schrift, welche alle bisherigen SKriegs-Bublikationen weit überragt. Es ist das die Schrift, deren wir in unserer fepten Abend­­ausgabe von ausführlich Erwähnung gethan haben ud von welcher wir an anderer Stelle Dieses Blattes wieder ein Kapitel veröffentlichen. Es handelt sich da um Mfzenftitee, welche in jeden­ Lande der Welt, selbst in der Türkei, als tiefstes Geheimmiß behandelt werden und man einigen Menschen zugänglich sind. Es sind die Berichte der Neid­kontroleure an den Kaiser Alexander I über die Beamten- Korruption , in der Marine un­d in­ der Finanzverwaltung.Das Reichskon­­­troleur-Am­t bildet eine Art finanzieller dritter Abtheilun­g, eine geheim­e Behörde,deren­ Chef in­ dieselbe Klasse mit den­ Ministern raugh­t,dem­ Kaiser direkt Vortreib­e hält und Über alle Details der Verwaltung,soweit sie sich auf "«Geldsachen beziehen­,Aufklärungen verlan­gen und Vorschläge m­achen­ kann­.Die Berichte eines solchen Wü­rdenträgersail den Kaiser und­ die eigen­händi­gen Bemer­­­kungen des Kaisers zu­ denselben sind gewiß nicht jedem Neugierigen zugänglich,u­nd daß man es hier nicht m­it einer Fälschun­g zu thun hat,dafü­r bürgt die Firma Dunckeen.Hu1­ublot,die zu den vor­­nehm­sten in Deutschland gehört,der an­ ihrem Ru­fe m­ehr gelegen ist,alss an ein­em Profitchen von­ einigen hundert u­n­d tausen­d Mark,und die sich dahei­ auch die Hand ge­­nau besieht,aus der sie ein­e solche Publikation entgegen­­nimmt-Man kann man erm­itthungen darüber haben, "iedergleichen Schriftstü­cke in fremde Hände gerathen »öffnen,dass es aber überhau­pt möglich ist,so intime Aktenstücke ihrer amtlichen Bestimmng zu­ en­tfremden,das zeigt immerhin,welche Wirthscha­ft selbst in den höchsten russischen­ Regierungsämtern geführt werden muß.Da ist es kein­ Wu­n­der,ivenn­ die Nihilisten­ ü­ber die Absichten­ der Polizei u­nterrichtet sin­d,iveiii­ es einer frem­den.... Verlagsfirma möglich ist,sich so geartete Juimediat-Ein­­·gc·iben zu verschaffen· « Insofern wü­rde diese Publikation eine hohe Bedeuz­­ung haben, ganz abgesehen von dem Inhalte derseiben. Dieser Inhalt aber gibt ein geradezu behauerliches Bild ge­sellschaftlichen Zertresfenheit. Da it es fein vagabundiren­­der Nihilist, der seiner Verbitterung Luft machen will, da it Fein Satirifer wie Herzen, Gogol oder Salzstoff — bewahre der Himmel! Se. Ex­zellenz der Here General Adjutant Greigh, Chef des Reichs-Kontrolamtes, Hat mit solchem Gesichter durchaus nichts zu thun, er spricht in er sterbender Demuth vom Ezar und dessen uhr, aber — der General-Adjutant it der Sohn eines in russische Dienste getretenen Engländers, also sozusagen selber ein Engländer und er kann nichts dafü­r, wen sein englisches Blut ist­­ Empörung geräth beim Anblik der unerhörten Diebereien, welche St. Majestät allerhöchste Brüder und Rettern nicht minder, wie St. M­ajestät hohe und niedere Beamten, Ge­nerale, Offiziere und Lieferanten verü­ben im Krieg und im Frieden. Es ist ein Engländer mit ruffischen Alluren — ein echter Nuffe wu­rde Cer Majestät nicht mit Dingen molestirt haben, welche Höchstdieselben ja wissen mußten. Wie war's da, als Der fleime Sohn des damaligen Thron­­folgers, redigen Kaisers, zu seinem Großonkel, dem Groß­­fürsten Konstantin, sagte, er solle ihm einmal „die Flotte“ zeigen. Der Großfürst wußte nicht, was Diese Bitte be­deute. „Neun“, sagte der Kleine Unhold mit der schredlichen Naivetät, welche auch kaiserlichen Kindern nicht abgewähnt werden kann, „mu, mein Bapa sagt daß Du Die Halbe Flotte in die Tasche gesteht hast — laß ie sehen!" Dam­irch woh­l au­ch der Kaiser etivas von der Sache­­ erfahren­ haben.Als­ er da s ein­ oberster Kontrolbeamter ihm —­darü­berreserirt,m­acht die Sache doch einen tiefen Eindruck .—.aåi.f:«thi.Der arme Kaiser Alexander I.muß wohl kein ausnehmend geistreicher Herr gew­esen sein,oder er wü­ßte es doch sehr resignirts zu verbergen­.Wenn der General- Adju­tant sagt,die Gaunereien­ müßten aufhören,schreibt er an den Ran­d:»Gebe Gott!«oder»Ich wi­ insche das ebenfalls“ und dergleichen Noten mehr. Was sollte der arme ! Gar auch thun ? Der Generalkontrolent sagt ja im Grunde genommen an mit ein bisschen anderen Worten, was Mikolaus I. viel plastischer ausgedrückt hatte in dem Sape : „Mein ganzes Neid­ besteht aus Dieben, der erste Dieb fitt in meinem Barzimmer." Was sollte der arme Czar sagen, menn man ihm berichtete, daß während des tü­rkischen Krie­­ges in Europa und in Asien, zuhause und auf dem­ Kriegs­ Shanplage, auf den Eisenbahnen und auf der Post, vom Biel und Militär, von Hoch und Niedrig, vom Höchstkom­­mandirenden bis zum rechten Trainkutscher, Alles, Alles ge­­stohlen und geraubt Habe, und daß es bei der Marine noch ich im­mer hergegangen sei, als bei der Landarmee. Was sollte er sagen, wenn man ihm berichtete, Daß die in Odessa angeschaffte in Dorräthe verdorben waren; „von dem Heun wurde kaum der zehnte Theil als tauglich erkannt; das Uebrige, mehr als die Hälfte, war voll­­­ fändig verfault und die Quantität desselben konnte nicht einmal genau festgestellt werden, da der beifende Staub, welcher sich beim Auseinanderreißen des Heues erhob, auf Die­ Augen und Lungen der Soldaten so schädlich wirkte, daß es verboten wurde, Dieselben zu Arbeiten in einer Heu-M Nie­­derlage zu verwenden.“ Der zehnte Theil brauchbar — das it ja noch ganz verportabel, aber es wurden ja Millionen bezahlt für Lieferungen, Die nie das Licht Der Sonne er­­blikt Hatten! Man gewährte zuerst doppelte Preise, damit der­ Ziviebrad in Filzester Srift geliefert werde, dann hob man die furze Lieferfrist die doppelten Breite, die Lieferanten aber lieferten spät, unbrauchbares — Berg amd — verständigten fi mit Gr. Döhjt­ommandirenden über den Meft, Demonstration vor. Dub­igno » Rußland sehr, faum daß isjen Marine, Se. Hoheit Großfür­ne „in die Tasche gesteht", so kampfunfähige Schiffe auftreiben Fan, um auf dem Plane zu erscheinen. Seine anderen Schiffe erweisen sich als it valid, so wie sie nur in die See stechen. Niemals, niemals it unter Abdul Aziz, der in seiner Ber­eitertheit Hähne köpfte, in der Türfei eine so schmachvolle Wirthschaft geführt worden, wie in jenem Nußland, das auszog, um dem Orient Freiheit und Gesittung zuzuführen. Das it die Erbschaft, welche Alexander III. übernommen hat; das ist Das Neic­, mit welchen wir eine rechte Abrech­­nung zu pflegen haben werden, wenn endlich einmal der Friede gesichert sein jo in Diesem Welttheil. auf, Deließ CV u aber im Heer, Hoheit dem drei bei der alte, D — — . Gi$ in der Commission mixte Budapest, 7. April, s Die Verh­andlu­ngen in der donau- Frage scheinen noch immer nicht an ihrem Ende ange­langt und über die Resultate der Mission des Grafen Wol­­fenstein in Paris ist bis zur Stunde noch nichts Authenti­­sches bekannt. Was das Substrat der gegenwärtigen Nego­­tiationen betrifft, so wird uns über dieses Thema von unter­richteter Seite Folgendes geschrieben : „Der Vorschlag Barrières, von dem jept so vielfach die Sprache ist, wird ganz inniger Weise so aufgefaßt, als ob er nur eine einzelne Bestimmung enthielte oder gleichsam nur ein Amendement zu dem ursprünglichen Avant-projet bilden wü­rde. Die Bioposition Bar­ vere’3 ist vielmehr eine Substitution des gesammten Avant-projet und umfaßt einen ganzen Komplex von Bestimmungen, welche sich auf die Schifffahrt und die Fluß-Bolizei beziehen. Sowie der Bar­reressche Vorschlag zur Grundlage der Berathungen genommen wird, it damit d­as ursprüngliche Avant-projet ganz von selbstaugfer Disfussion gefest und gemeilte Differenzen, die vorden Durch einzelne Bestimmungen des Avant-projet hervorgerufen werden, haben damit ihre raison d’atre verloren. In diese Kategorie rangirt unter Anderm auch die Frage der voix pro ponderante. Der Barrere’sche Vorschlag nennt diese Frage einfach nicht mehr. Das ursprüngliche Avant projet hatte vier Theilnehmer für die Commission mixte festgefegt. Da mußte der Ball vorhergesehen­ werden, daß­ einmal Stimmengleichheit eintritt und es mußte Vorsorge getroffen werden, in welcher Art solchen alles die Entscheidung der Kommission herbeizuführen sei. Der Vorschlag Barrere’s hat eine andere Zusammenlegung der Commis­­sion mixte zur Vorauslegung, er gibt der Kommission nicht vier, sondern fünf T­eilnehmer (Oesterreich-Ungarn, Serbien, Bul­­garien, Rumänien und ein Repräsentant der internationalen Donau-Kommission) und bei einer Abstimmung von fünf Mit­gliedern kann sich der Fall von Stimmengleichheit unten seinen Umständen ergeben. Wohl aber kann fi ein Anderes da­bei ergeben, was gerade Fein Nachtheil Für Desterreich-Ungarn wäre, daß nämlich zur Zeit, da der öserreichisd­­ungarische Repräsentant der Donau-Konmilsion seinen einnimmt, die Monarchie in der lebteren Kommission über zwei von den gesammten fünf Stimmen disponiren wird. Derselbe­n Vortheil wird ss auch für Rumänien ergeben, da dies Königreich nach dem Artikel 53 des Berliner Vertrags in der internationalen Donau-Kommission seine Ständige Vertretung hat. Da die Verleihung eines solchen Weber­­gewichtes an Rumänien ganz ohne Bedeuken i­, sei hier nicht weiter erörtert; allein sonderbar erscheint es unter allen Umständen, daß das junge Königreich troßdem dem Barrere’schen B Vorschlag eben­so heftige Opposition wie seinerzeit dem Avant­ projet macht. Was Oesterreich-Ungarn betrifft, so ist es selbstverständlich, daß Die gemein­­sam­e Regierung den Barrere’schen Vorschlag nicht als ein Dogm­a und auch nicht als bas lette unvermeidliche Auskunftsmittel zur Lösung der Donaufrage­ betrachtet. ES em­ftirt für unsere Diplomatie noch ein Ausweg, auf den schon vielfach hingedeutet worden und der auch in diesen Blättern (f. „Pefter Lloyd" Morgenblatt von 5. April) in ganz klarer Yeife bezeichnet worden is. Allen er­st nach dem­ Berliner Vertrage unsere, wie die Verpflichtung jeder Sigratarmant, an der „Ausarbeitung der Reglements für die Schifffahrt, Flußpolizei und Aufsicht vom Eisernen Thor bis Galap“ theilzunehmen, und die­ser Verpflichtung uns zu entziehen, haben wir weder ein Hecht noch eine Veranlassung. . CS gehört jedoch nicht zu unseren Pflichten, jedem Reglement unsere Zustimmung zu ertheilen und Niemand kann uns zwingen, eine Organisation zu acceptiven, welche unseren legitimen Interessen an der Donau nicht vollkommen entprechen woi­rde. Daß das Avant­ projet zurü­ckgesteh­t und daß an dessen Stelle der Barreverche Vorschlag gefegt wir­de, in eine Thatsache . Daraus folgt jedoch seine Umweg, das 09056 Barvereiher Brojettzunfer erjerbst auch d­ann­ angenommen werden müßte oder angenommen würde, wenn Dasselbe sich in wegend einem Britter den Suteretten der Monarchie nicht vollständig atform­­md Teen wir De.­­ aus dem allgemeinen Verhältnisse des Privat- und des Strafrechtes zu­einander, ja es muß sogar die im strafrechtlichen Sinne genom­­mene Rechtswidrigkeit Sowermwiegender als die Unrechtmäßigkeit im zivilen Sinne sein. Wir halten nur dafür, daß, wenn wir wegen Manchers strafen, der Kriminalrechtliche Gesichtspunkt im Privatrecht wurzle; daß man ferner bei der Fixierung Dieses Gesichtspunktes an Diesem nicht drehen und deuten könne, und daß, wenn der Wucher als strafbar erklärt wird, wir direkt von der Verfügung des Zivil­rechts ausgehen sollen. Sprechen wir es offen aus, daß der Wucher die gewerbsmäßige Ueberschreitung des Zinfen-Marimums Sei. Wir müssen gar nicht sagen, daß der Wucher den Vorkomme­nissen des alltäglichen Lebens gemäß darin liegt, daß es Leute gibt, die bei ihrer Kreditgewährung das Zinfen-Marimum gewerbsmäßig ignoriren. Auch die Auffassung des alltäglichen Lebens fehrt sich gegen diese Menschen, und sie sind es auch, gegen welche die Energie des Gesebgebers noththut, die in der frafenden Macht des Staates zum Ausdruck gelangt. So viel, glauben wir, ist unbedingt noth­­wendig. Über­dies genügt auch. So viel und nicht mehr kann auch im Leben mit größerem Erfolge durchgeführt werden. Wenn wir auch annehmen, daß die in dem Entwurf m­anifestirte Intention sich auch im Leben bewähren wirde, daß nämlich nicht gerade die Ueber­­schreitung der 8 Berzent in jedem einzelnen Falle den Muder fest­­stellen werde, so wide in der Anwendung des­­Kü­nftigen Wucher­­gesäßes sich eine Latitude ergeben, für m welche der Verkehr­sarm Dank wüßte. Die Beschäftigung mit der Linsennahme, die über das Zinsen-Maximum hinausgeht, wu­rde dem Gerichtshof zum Nache theile des Verkehrs keine solche weitgehende Appreziation gestatten, wie die Definition von 8. 1­063 Gefäßentwurfes, aus welcher, wie wir gesehen haben, viel herauswarjien kann. Begnügen wir uns damit, womit wie dem Leben mehr wüsen, als Schaden. Wozu brauchten wir das österreichische oder Das deutsche Gefeß, selbst dann, wenn das Prinzip der Binsenfreiheit auch bei uns bestünde ?_ Selbst jene sind sogar bei dem Prinzip der Binsenfreiheit Gefege von zweifelhaften Werth, und im Leben sind sie bisher noch nicht erprobt worden. Unserem­­ Rechtszustand ent­ feuche eher das Beispiel der französischen Gefetgebung schon aus dem Grunde, weil es in Frankreich gleichfalls ein Maximum gibt. Als die Franzosen dem­ Code Napoléon schufen, nahmen sie der Zins­­freiheit gegenüber Dieselbe Stellung ein, wie wir 1868. Wie sie, glaubten auch wir, es werde genügen, die Ausbedingung von über das gejegliche Maß hinausgehenden Zinsen an die Bedingung des Schriftlichen Vertrages zu nüpfen, und es werde dies die Geldver­­leiher zur Genüge in Schranken halten. Wie sie, haben auch wir uns getäuscht, und wir sind zum Prinzip des Marimums zurücgekührt. Nun müßten wir den Wucher ebenso behandeln, wie sie e3,1807 und 1850 b­aten, und die ge­­werbsmäßige Mederschreitung des Marimums als Wucher Statuiven. Freilich wäre es auch dabei nothwendig, daß unser Marimum so beschaffen sei wie das ihrige. Nicht nur dürften die über ein ge­wisses Maß hinausgehenden Zinsen einer Rechtshilfe nicht theil­­haftig werden, sie müßten au) ungiftig sein. E83 wäre das noch immer besser, als diesen Entwurf anzunehmen. « Wir em­pfehlen die erwahnten Bestim­m­ungen umso eher,als in den Bestimm­un­gen dieses Entwurfes die Wu­rzelm­­auchennebel­­standes daher stam­­mt,dass bei der Redigirung des Entwurfs ein ausländisches Gesetz blind befolgt wurde-Man respektirte nicht ein­­nichlun­ser Strafgesetz.Schon der U­mstand,daß der Entwurf auf die Uebertretunng Wuchers eine Geldstrafe von 10­ bis 20.000 fl., oder Gefängnis z von 1 bisc Monaten setzt,verstößt gegen­ das Strafgesetz,welches keine alterna­tiven­ Strafsätze kennt,—schon dieser Um­stand allein beweist,mit welcher——Sorgfalt der Entwwurf ausge­­arbeitet wurde, Dr. Iulius Kovács, « s- - DerIsiiidergeseiÆiiiionrk. II.(Schliis3.)-7«) Sehen wir nun aber-Jovis unter un­serm Verhältnissen eigent­­lich zu­ thun wäre.Wie könnte ein Gesetz mehr nu­tzen als schaden? Was müßte vor Allem im Auge behalten werden ? Die bestehende Basis wäre zweifelsohne das Zinsen-Maximum ; dieses zu fiktigen, fällt gewiß Niemandem ein. Bon da müßte man ausgehen. CS dürfte daher weder das österreichische noch das deutsche Wuchergefäß eingeführt werden, da diese auf der Basis der Zinsen­­freiheit beruhen und aus diesem Grunde erträglich sind. Es gibt daher keinen anderen Modus, als auf Basis des Zinsen-Mam­mums einen Schritt vorwärts zu machen. Wollen wie unter diesen Umstän­­den dem Mancher ein Gegengewicht bieten, müssen wir vor Allen auf privatrechtlichen­ Gebiete Vorkehrungen treffen. Nachdem wir den Entwurf gelesen, sic reden wie selbst davor nicht zurück, das fon festgefeßte Binfen-Maxim­um noch intensiver zu gestalten. Das Binfen-Maxiimum soll nicht nur daraus bestehen, daß der Nichte nit mehr als 8 Merzent zum­theilen fünnen soll, Daß mehr als 8 Berzent wieder intabulirt, noch in eine notarielle Urkunde aufgenommen werden könne, sondern das zwischen den Parteien vollzogene Geschäft sol — insofern Fein Handelsgeschäft in Frage steht —, wenn die Briten die Mam­malhöhe von 8 Berzent uübberschreiten, seine Giftigkeit verlieren. Die Zinsen über 8 Perzent fallen, selbst wenn sie als Säntexeffen sehon bezahlt worden sind, in das Kapital eingerechnet oder aber zurücgefordert werden dürfen, falls das Kapital schon rücgezahlt wäre. Das wäre für den Verkehr jedenfalls mit geringeren Unannehmlichkeiten verbunden, als die Be­stimmungen des Gefegentwurfes mit den Verationen des Geteafver­­fahrens. Wir haben gesehen, daß das fragliche Wurchergefeb ohnedies das Mesultat haben wü­rde, daß die Ueberschreitung des Binsen- Mar­mums ungiftig wird, und zwar mit der in einem Gefege erforderlichen Entschiedenheit, jedoch ohne die Verationen und nachtheiligen Folgen des Strafver­­fahrens. Statt der einzelnen und exzeptionellen Einschränkungen, welche im Gefegentwurfe die Zinsenhöhe ohnehin erfährt, wie das Verbot der Verzinsung der Binsen, sowie daß die Zinsen das Kapital nicht überschreiten dürfen, wäre es besser, das aus dem Binsen- Maximum sich ergebende Verbot ganz und völlig auszusprechen. Darüber ist sein Zweifel, daß für Strafbestimmungen gegen den Wurcher gesorgt werden muß. Es ist nur die Frage, worauf die Strafbestimmungen gerecht werden sollen. Wir glauben, daß man mit den Strafbestimmungen nicht so weit gehen künne, wie mit den Verfügungen ziviler Natur. Es is unmöglich, daß wir das Niederschreiten des Bindfußes in jedem einzelnen Falle, sei es von Amts­wegen, sei es auf Ansuchen des Schuldners zum Gegen­­stande eines Kriminalprozesses machen. Unleugbar müssen die Straf­­bestimmmungen mit den Beifügungen privatrechtlicher Matur im Eing­auge sein, ja wir haben auch dieses möthige Verhältnis in der . Der Chef der Finanzlandes-Direktion für Bosnien und die Herzegovina erließ folgende Krundmachung über den Tabathan : „Mit dem Grelaffe des gemeinsamen Ministeriums von 10. März 1882 wurden die Bestimmuungen Hinsichlich des Tabak­­baues in Bosnien und der Herzegovina fü­r das Pflanzungsjahr 1382 festgefeßt, wonach ein jeder Pflanzer, der überhaupt nach den Bestimmungen der Monopols-Ordnung zugelassen werden darf, in ganz Bosnien und der Herzegovina Tabak zum eigenen­ Gebrauch anbauen kann. Wer nun in Bosnien und der Herzegowina jener Tabak bauen will, und zwar für den eigenen Gebrauch, hat diese Absicht bis längstens Ende Juni 1882 bei dem Gemeinde­­vorstande mündlt oder aber schriftlich anzuzeigen, welcher dann das weiter Nöthige behufs Erlangung einer Lizenz einzuleiten haben wird. Sie aber, welche für die Negie bauen wollen, haben ihre Anmeldungen bis Ende Juli d. h. einzubringen. Als Minimal-Area für den Tabatban zum eigenen Gebrauche wurden ausnahmsweise fü­r dieses Jahr 40 Quadratmeter für das Santilienhaupt bestimmt, für welches 1 ff. an Webermachungsgebühr und an Verbrauchsabgabe fü­r jeden Quadratmeter 12 fr., daher die ganzen 40 Quadratmeter an Ueberwachungsabgabe und an Ver­brauchsabgabe zusammen 5 fl. 80 fl., welcher Betrag in vorhinein beim Empfang der Lizenz zu entrichten ist. Der Tabakbau für die Regie wird in der gamen Herzegovina und in Bosnien mit Aus­­nahme des Kreises Bihacz, welcher von Negie-Tabakdaue aus geschlossen wird, bewilligt. Die Anmeldungen für den Negiebau sind ebenfalls in Wege der Gemeindevorstände einzubringen. Die Lizenz­gebühren der für die Negie bannenden Bilanzer werden nachträglich bei der Einlösung hereingebracht werden.“ = un der Schußligung des Unterhauses vor den Osterferien, am 5. 5., biet Gladstone, doch den Deputirten Gorst pro­­vozirt, eine bemerkenswerthe Rede über die Zustände in Irland. Der Premier sagte: In Bezug auf gewisse Punkte Habe der Vorredner Ausdrü­de gewählt, welche das über alle Maßen ernste und ungeheure Unheil, das die Verhältnisse beherrscht, übertreiben. Durch solche Uebertrei­­bungen werde aber nichts gewonnen, denn die Sache sei zu ernst, und es habe seine Neigung, die Schilderung auf den Ton herabzır­­stm­men, den die Thatsachen verdienen. Die Drohbriefe seien ein großes Hebel in Alan ; sie gäben ein Beichen des gestörten Baustan­­des der Gesellschaft ; gelegentlich auch stünden dieselben mit der wirk­­lichen Ausführung von Verbrechen in Verbindung. E38 sei aber eine Uebertreibung der Richter, dieselben von der Nichterbant aus als etwas, was an sich ein ernstes Kriminalverbrechen konstituire, zu bezeichnen. Der ehrenwerthe Vorredner sei noch in einen andern Fehler vers fallen, indem er nicht verstanden habe, einen genauen Unterschied zur machen zwischen agrarischen und nichtagrarischen Verbrechen. Seine (Gladstone’s) Auffassung sei, daß die Negierung, seit der Gründung der Land-Liga ii­ einem Zustande der Dinge in Irland zu thun hatte, welcher durchaus verschieden sei von allen Zuständen in Ir­­land seit fünfzig Jahren, und wenn man fünfzig Jahre zurü­ckgehe, so finde man einen Miniaturzustand der Operationen, welche­­ seit den lesten drei bis vier Jahren in Wirkung waren. Auch verstehe der ehrenwerthe Borreduer nicht den Unterschied zwischen einer politischen und einer sozialen Revolution, welche er für eins und dasselbe halte. Zur Bekämpfung einer politischen Revolution hätte das Ministerium Macht genug und er sehe seinen Grund, warum die Wangen best selben erbleichen oder seine Herzen finten sollten bei dem Gedanken an einen Kampf mit einer politischen Revolution. Eine soziale Rer­volution aber sei ganz etwas Anderes, und es betrübe ihn, zu sehen, daß nach seiner Meinung eine große Zahl von Mitgliedern auf der Gegenseite, mit Einschluß des ehrenwerthen Vorredners selbst, den Ernst dieser sozialen Revolution nicht begriffen habe. Der Ur­sprung dieser Bewegung falle nicht in die Zeit der gegenwärtigen Regierung, weil vor diesen Reitpunkte die Land-Liga bereits bestand. Die „Lo­rent“-Dok­rin war zwar noch nicht aufgestellt, wohl aber war die Lehre von der willkürlichen Wahl in Bezug auf die Pacht­­zahlung­­on in voller Kraft und Ausführung und weder gegen die Liga noch gegen diese Lehre wurden irgend­welche Maßregeln ergriffen. P Barnell’s Pläne waren längst bestimmt, ausgesprochen und versündigt, ehe Die gegenwärtige Regierung in’s Amt­ trat, und Herrn Barnell war freies Umhergehen gestattet Gemisse an­­dere Personen wurden abgefaßt, aber deren gerichtliche Ver­­folgung wurde nicht mit dem gehörigen Nachdruch und der Schnelligkeit, wie er die Lage erheiflte,, durchgeführt. Dies seien Thatsachen, die nichts umstoßen künne. A­ 3 günstige Umstände in der gegenwärtigen Lage lands führte der Premier im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen an, daß der aktive Widerstand­ gegen die Anwendung der Gefege aufgehört habe; daß die Bachstrah­­ungen in einem großen Maßstabe willig geleistet würden und daß­­ welche davon Gebrauch wachen so­llen, ihre legalen Forderungen zur Geltung, zu bringen. Die Wirfsamk­eit der Land-Afte,­­ welche die Regierung fortwährend ihre Haupthoffnung gebe, gewinne täglich an weiterer Ausdehnung, während das „Norent“-Manifest von der Macht des Gefäßes und der Energie der Datei lahıngelegt wu­rde. C3 würde ihm Tiele sein, die Versicherung zu haben, daß die Gelder der Landliga nicht zur­ Förderung von­ Gewaltthätigkeiten verwendet würden. Er könne aber­ dem Haufe die­ Versicherung geben, daß, die Regierung den Ernst der Lage nicht untershäge und daß, semweit deren Energie­­ weighe, dieselbe alle ihre Kraft in der­ Erfüllung ihrer­ wichthaften Pflicht einfegen werde. "e8 fest in der Macht derer stehe, ja a s Unser Projekt würde dasselbe ergeben,­­ 7) Sp bent gesteigen . Artikel, zweite Spalte, 2. Abfab, Tete man statt: „daß die Binsen frei vereinbart werden können“: „daß die Hinfen mit Aussicht auf. NRechtsichtig. frei. vereinbart werden fün­­an RN! in der 16. und 13. Zeile statt „10 Berzent“ ud Berzent unbeobachtet wähnenden desselben nicht gering, zweites Telegramm eine sehe ruhige, schaften befigen. soll als Da hat den befannten En —­­n Bude die Mine unter bei diesem ange eine sehr große M­olle spielte, doch nicht geleugnet werden, daß die Polizei denselben sich diesmal nicht entschlüpfen ek, wie ihre dies unter der Lei­­tung des mit dem General Mrowinski gleichzeitig verurtheil­­ten Staatsraths Furhfoff, gewesenen Chefs fähigen Angedenkens, pafsirte. Schon fest vorzufinden, der Geheimpolizei in vier Monaten sicher­­wachten die Organe der Staatspolizei einen gewissen Bogdanowitsch, welcher zwar Tegal, d. h. auf einen echten Bal lebte, jedoch verdächtig war, nihilistische Proklamationen und Zeitungen verbreitet zu haben. An einem gegebenen Eigenbild, wo man meinte, bei einer Haussuchung die nöthigen Corpora delicti überraschte- die Polizei den fie Dorauslegungen fanden sich der V Bogdanomwitsh und siehe da, ihre glänzend erfüllt, denn ein ganzes Wadet nihilistischer Drakfschriften fand sich in der Wohnung des Verdächtigen vor. Natürlich wurde Bogdano­witsch sofort verhaftet und der Fall dem Direktor Staatspolizei gemeldet. Doch war die Weberraschung ein einem der eintraf, auch dort Bogdanowitsch sei ein Bogdanowitsch verhaftet worden. Natürlich wurde, um dieses Näthfel zu lösen, der Befehl gegeben, beide nach Petersburg zu bringen. Durch einen seltsamen Zufall erkannte der " Dwornit" des gräflichen Mengden’schen Hauses, in welchen die Kobofeff’sche Käsebude gewesen war, in V Bogdanovitsch den früheren Hausbewohner wieder, trug dem derselbe Haar und Bart ganz anders trug. Zeit seiner Minivarbeit, Identität ableugnete, wurde die Jakimowa aus Diesen Menschen niemals gesehen fürötete, daß man auf­­ die Salimova die bekannten der Fang fet identisch seien, heiße feine der Festung‘ geholt und mit ihn konfeontirt. Sie sah und erkannte ihn sofort, erklärte jedoch, zu haben. Da Roboteff „Beicht-Zwang­­mittel" anwenden würde, so rief er aus: „Anna Wassilieronat ich raußte, Dir werdest mich niemals verrathen! Sa, meine Herren, ich bin der Tanggesuchte Kobofeff, ich in Wirklichkeit Bogdano­­witsch !” Hierauf wurde die Sakimoma wieder in die Festung zurü­ck­­gebracht, wohin ihr nach Firzem Verhör, in welchem Bogdanowitsch seine Thaten voll berannte, aber selbst gegen seine Schon verurtheilten Genossen nichts aussagen wollte, bald nachgeführt wurde. Man ver­­muthet, auf Andeutugen des als Verräther bestens qualifizirten Mexikuloff hin erfolgt, da derselbe wiederholt den Namen Bogdanowitich nannte, wenn er auch nicht wußte, daß Kobofeff und Bogdano­witich Die Haltung des seine Persönlichkeit sogar besteh­ende Eigen­­beinahe gleichzeitig so fann 8 aus Kiew als zur jedoch Robofeff-Bogdanowitsch Psseudo-Robofeff belegr. Depeshen­d. „Weiler Slopd.“ Kien, 7. April. Die „Politische Korrespondenz“ meldet aus Petersburg, Großfirst Wladimir werde in kürzeíter Zeit nach Petersburg zurückehren, und durfte die Nichreise über Berlin nehmen, um daselbst einige Tage zu verweilen. Wien, 7. April. DOrig-Telegr) Der russische Gesandte am­ rumänischen Hofe, Fürst Meuffoff, ist heute hier ange­­kommen. Amt: Orig-Telegr) Der Bien, 7. Korrespondent der „Deutschen Zeitung” theilt folgende Episode aus den jüngsten Kämpfen in der Krivoschi­e mit: Gegen 150 Infurgenten waren in einer Höhle versteckt und wären durchwegs gefangen worden, wenn nicht Die monte­­negrinischen Korbontruppen ihnen „Borsicht!" und „Aufs palten!“ zugerufen hätten. So k­onnten Die Aufständischen über die Grenze entwischen. Nur zwei wurden gefangen und weil sie sich zur Wehre festen, erschossen. Diejenigen Krivo­­rchianer, welche si in den noch stehenden Käufern von Dragalf festgelegt hatten, "wehrten sich­h mehrere Stunden lang, wurden aber schließlich­ nach Montenegro geworfen. Dabei gingen die Häuser in Rlammen auf. Die griechische Kirche, welche­ die Truppen schonen wollten, zimpeten­­ die Stnrgenten selbst an... In Folge des Brandes lagerte ein so Dichter Rauch über der Ebene, daß das Gefecht eine Viertelstunde lang unterbrochen werden mußte. »­­,Zara,7.April."(Orig.-Telegis.)Meldu­ng der »Presse«:Unsere Truppen lagern bei Bielagora und Maciastopa in Nothhütten s­n­d kleinen Feldverschanzungen, welche die In­surgenten errichtet haben.Der Fü­rst von Montenegro berief mehrere in Bielogora befindliche Justie­­gentenfü­hrer und riet­ ihnen­ Un­terwerfung an­.In Mon­te­­negro befinden sich dreitausend Kinder und Greise aus der Krivoschije,jedoch sehr wenige inraffenfähige Männer.—— Un­ter den in Mostar wegen Theilnahme an der Jusu­rrek­­tion­ Verhafteten­ befindet sich auch deanchhändler Petro­­vics.Bei demselben wurden mehrere Schriften vorgefu­n­den­, aus welchen entnommmen wurde,daß er in Verbindung mit der serbischen Zeitung»Srbski List«in­ ZAM steht.Es wurde eine strenge Untersuchung in­ den Lokalitäten des­ ge­­n­annten Blattes vorgenommen,die jedoch resultatlos verlief. Hagufa, 7. April. Orig-Telegr) Meldung der „Deutschen Zeitung” : Kriegsminister Blumenac­kt nach dem Distritt von Biva abgegangen, welcher bisher das Berpflegsgebiet der Banden des Serdar Tungus und Salto Forta bildete, um dort die Aufstellung des Grenz- Kordons zu überwachen. — Yu Nifano und Morinje wur­­den wegen Einverständnisses mit den Aufständischen Vers­haftungen vorgenommen. Paris, 7. April. (Drig-Telegr) Meldung der „N. fr. Bresje“: Zwischen Italien und Frankreich werden Verhandlungen wegen Medernahme des Botschafter­­postens in Paris duch den Grafen Borti gepflogen. — Gambetta bereitet eine Agitationsreise nach M­arseille vor. Paris, 7. April. Die sechs Großmächte sind betreffs der Veränderungen des von der egyptischen Notabeln­an­­m er­votirten Finanzgefeßes übereingenommen, jedoch Hat­ sich mit dem Gefege noch nicht befaßt, und es it ungewiß, ob sie si jemals damit beschäfti­­gen wird. Konstantinopel, 7. April. Auf die Reflamation Wien, 7. April, über das Vermögen der Gräfin Wilhelmine Festetics, der gewesenen Gattin des Börseaners Fischer, der Konkurs eröffnet. Die „Wiener Allgemeine Zeitung“ meldet, daß der Gerichtsdiener, welcher heute in der Wohnung des gräflichen Ehepaares in der Nibelungengasse er­­schien, Alles leer fand. Graf und Gräfin Festetics haben Wien vers­taffen und nichts Vewerb­bares hier zurückgelassen. Man glaubt, daß sie si nach Ungarn begeben haben. Die von der Gräfin fon­trahirten Schulden, sile meldje ihr minderjähriger und mit seiner Familie entzweiter Gemahl nit aufformen Tann, sollen sich auf einige hunderttausend Gulden beziffern. Wien, 7. April. Orig-Telegr) Das Hilfskomite, welches die Vertheilung der Spenden an die Hinterbliebenen der beint Ringtheater-Branche verunglüdken zu bewerkstellten hatte, ist das Opfer eines raffinirten Bezeuges geworden. Ein Geflügelhändler Namens Sofef Gertler, 40 Jahre alt, mosalischer Religion, it im Einverständ­­niß mit seiner Ehegattin in der verhängnißvollen Nacht des 8. Dezem­­­ber von Wien versehmunden und wurde von seiner Frau Tags dar­­auf als vermißt bei der Polizei gemeldet. Die rau deponirte, Gertler habe sich geäußert, er werde sich vielleicht einen guten Tag­­ anthun und das Singtheater besuc­hen; er sei aber nticht mehr zurückgekührt und scheine ein Opfer der Flamm­en gewor­­den zu sein. Ljofel Gertler erschien hierauf, in der offiziellen Liste der Vermißten und die unglückliche Familie erregte das größte Mitg­leid. Die Frau erhielt­ eine augenblickliche Unterstübung von 200 fl und später wurde sie eine Jahresrente von­ 860 fl. “gugesprochen des bulgarischen Agenten ‚betreffs der Truppenverstärkungen bei Dihuma erwiderte Alfın Barcha, er habe hievon keine Kenntniß, werde aber Erfundigungen einholen, indessen dü­rfe Bulgarien sich nicht wundern, wenn die Pforte am gesichts der Agitationsanzeichen in den angrenzenden Ländern Vorschtsmaßregeht ergreife. Die Pforte RE DOrig»Telegr) Heute wurde _ 3 =

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