Pester Lloyd, Juni 1886 (Jahrgang 33, nr. 151-179)

1886-06-01 / nr. 151

eh « éa: [/ "1886. — air. 151. Abonnement für die Offerr­­ung als Monarchie ür den „Befter Lloyd" Morgen und Abendblatt €rndeint aug Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) Für Budapest: Mit Voflversendung: an pränumerirt für Budapest in der Administration bed , befter ERAT a SDR eo ostämter. Ar. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Postanweisung dur alle najährlich fl. 22.— Vierteljährl, pri a 11.— Monatlich n 2.— Mit separater Volfversendung des Abendblattes für die I­ustrirte Frauenzeitung . assess fl. 8.50 | Ganzjährl. fl. 24.— Vierteljährl, fl. Halbjährl. „ 12.— Monatlich a .. fl. 1.— vierteljährlich mehr. 0.6 gg. Fe] 9 99 6.— 2.20 Inserate und Einschaltu­ngen für den Offenen Sprechfaal ang : Sudapes­it der Adminisration, Dorotheagafie Nr. 14, ersten Stod, ferner: in den Annoncen-Expeditionen Leopold Lang Dorotheagafie 9 ; Hansenstein , Vogler, Doros­theagaste Nr.1 A. V. Gold­­berger, Väczi­ uteza 9. Insertionspreis nach aufliegendem Tarif. 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Herr György macht uns den Vorwurf, daß wir seine Bemerz­­tung bezüglich der Bek­ürzung der Muttraer Route mit Gu­ll­­weigen übergangen haben und auf die „Preisgebung eines großen Eiles der durch die Muttraer Route theuer errungenen Verfehräquoten die — laut dem Haren Wortlaute des Ausgleichsvertrages — ni­ch i­nfurrenzberechtigte Silleiner Route­­ t konfuriert­ haben“. Wir können bei diesem Punkte dem Herrn drgy das Zeugniß nicht verweigern, daß er es meisterhaft versteht, die Haren Bestimmungen des Gefeges Verfügungen hinein zu in­­sretiren, welche darin nich­t enthalten sind. Daß die Gilleiner nie nicht Konkurrenzberechtigt sei, it in dem sgleiche vertrage mit feinem Worte ausgesprochen, Die diesbezüig­­e Bestimmung desselben lautet nämlich wörtlich: . . Die Tf. E priv. Desterreichische Staatsbahn verpflichtet sich,­­ sie jene Eisenbahnlinien, welche die Gesellschaft auf Grund dieses Ertrages erlangt, oder welche durch sie gebaut werden, gegen die z­gl. ungarischen Staatsbahnen zu seiner Konkurrenz benügen wird, gegen verpflichtet sich die königl. ungarische Regierung, daß auf fönigl. ungarischen Staatsbahnen mit Hilfe der oben erwähnten Jenbahnlinien (5. i. Budapest—Brud) oder von deren Statio­­n der £. £. priv. Oesterreichischen Staatsbahn keine Konkurrenz be­­ten werden , namentlich zwischen jenen Stationen, deren Ver­ehl in Zeit die Linien der einen vertragsschließenden Partei wet­­teln, wird die andere mit Hilfe der oben erwähnten Linien seine­n Kurrenztarife aufstellen." Herr György folgert aus diesen Bestimmungen,daß die seiner Route keine konkurrenzberechtigte ist,aber auf Grund der­ JenLogik,mit der­en Hilfe er zu diesem Schlusse gelangt,hätte er sequenterweise folgern müssen,daß die Brucker Route ebenfalls k­onkurrenzberechtigt sei,denn die königlich ungarischen Staats­­iien und die Oesterreichische Staatsbahn-Gesellschaft haben sich ja .s.­;)mäßig verpflichtet,eintander mit Hilfe der neuen Linien keine­nkurrenz zu machen und für den Verkehr jener Stationen welchen Zeit des Vertragsschlusses die Linien der einen oder der reten Partei vermittelten,mit Hilfe der neuen Linien keine Konf­­erenztarife zu erstellen.Herr György interpretirt diese Bestimmung hin,daß die Ruttkaer Linie keine konkurrenzberechtigte sei,weil se Interpretation für die,von ihm verfochtene,aber unbegrü­ndete nichtgütestig ist,läßt aber­ diese Interpretation fallen,sobald diese­­ unbequem werden könnten,,Man merkt die Absicht u­nd wird stimm­t.'« Die Alternative ist dabei sehr einfach: entweder ist die­­ einer Route nicht konkurrenzbere­chtigt, dann gilt dasselbe auch : die Bruder Route, oder aber es sind beide Linien Konkurrenz, jtiger transportberechtigt, denn der Vertrag­ bestimmt nur, daß t Hilfe der neuen Linien seine Konkurrenz bereitet und seine Kon­­svenztarife erstellt werden sollen. Und was ein Konkurrenztarif ist, darf doch feiner Erklärung. ,"­­" Hätte der Ausgleichsvertrag der Silleiner respektive der Brtecker -11te die Transportberechtigun­g versagt,wie es Herr György beharte­­,dann wäre die Einwerbu­ng der Waagb­akbahn seitens der Oestar­­chischen Staatsbahns Gesellschaft ein­ unerklärlicher Mißgriff gewesen ,dann wären die 20 Millionen Gu­lden,welche sie für dieseLikrie Zher geopfert hat einfach hinausgeworfen,dann hätte der ungarische taat die Millionen,welche er für ein­e zweite weitliche Linie aus­­geben hat,ebenfalls besser verwenden können.Aber von der Wer­­gung der Transportberechtigung findet sich im Vertrage kein Wort, Ja auch sehr natürlich ist,denn man baut und erwirbt keine Osenbahnlinien,um auf denselben nicht zu transportiren. Die Silleiner Route ist im Besitze der Oesterreichisch-Ungaris Den Staatsbahn,aber auch nur in deren Besitze eine ,t­raktionsfähige,während der Betrieb auf der Ruttkaer Linie,­elche als Kampfmittel gegen die Oesterreichische Staatsbahn ver­­gliche Dienste geleistet hat,sehr kostspielig ist.Die ungarischen Traatsbahnen haben aus diesem Grunde einen Theil jener Verkehre, die sie bis dahin über Muttfa leiteten, über Brud inftradirt. Bei­­theilung der einzelnen Verfehre nach den einzelnen Linien wurden önigl. ung. Staatsbahnen keineswegs verkürzt, wie das Herr ‚örgy behauptet, denn sie erhielten von jenen Verfehren, bei welchen Muttfaer Linie beibehalten wurde, zwei Drittel, während die Defter- Hích-Ungarische Staatsbahn, sich mit einem Drittel begnügen ıßte, Herr György meint, auch Dies sei eine Verfünzung , und findet zum­ Beispiel unbillig,, daß. von dem Budapest-Breslauer, oder ettiner, oder aber Budapest-Hamburger Verkehr 66?/, Perzent auf Jünigl. ung. Staatsbahnen und 33%/­ Perzent auf die Defter- SHih-Ungarische Staatsbahn-Gesellschaft entfallen. Nach seiner gumentation sollten aber auf der Silleiner Linie nur leere ige verkehren. Was Herr György über das Kartell mit der Südbahn : seinen Artikeln schreibt, darü­ber wollen wir Tein Mort verlieren; tr haben in unserer Studie nur bemeisen wollen, daß jene Behauu­­ng des Herrn György, als würden die 1. ungarischen Staatsbahnen die direkten Tarife nach Finme erstellen können, mit den Thatsachen M Widerspruch steht. Herr György mußte zugeben, daß er sich geirrt­­e, und das ist für ung genug; aber auf diesen Umstand hat Herr yörgy alle Anklagen bafirt, und mir glauben noch weiter ausfü­hren­­ müssen, daß, wenn die Basis der Anklage fällt, auch die Anklage­­ bit hinfällig geworden ist. Nachdem mir nun an der Hand des Vertrages und der Kartellb­­estimmungen be­wiesen haben, daß die Behauptungen des Herrn görgy mit den Bestimmungen des Vertrages selbst im Widerspruch e­­ben, und daß die Meinungsänderung des Herrn György über den Werb­ des Vertrages mit der Oesterreichhisch-Ungarischen Staatsbahn­­ejellschaft durch die Thatsahen nicht gerechtfertigt ist (denn diese sben sich nicht geändert), so könnten mir unsere Entgegnung auch fließen, wenn wir, provoziert duch den Schlußartikel des Herrn Yörgy, nicht gezwungen wären, und auch mit den persön­­ld­en Ausführungen des Herrn György zu beschäftigen. Herr György glaubt, er habe die Legende, welche unsere Eisen­­ahnpolitik mit dem Namen der Herren Hieronymi und Tolnay ver­­zapfte, vernichtet, aber zu seiner Bestürzung findet er, daß je Legende wieder auferstanden sei. Iit dem­ Herr György ernstlic­he Meinung, daß die abgeschmahten Fabeln und drolligen Gouliffen­­fchichten, welche er nun wieder auffriihen will, auch eine Minute mg vermocht haben, die öffentliche Meinung irrezuführen? Wir Tauben dies Bestreiten zu dürfen, denn mir Haben eine zu hohe Nennung von dem ungarischen Bublitum, als daß wir glauben Fün­­­m, es hätte die Broschüre des Herrn György ernst genommen und it als das betrachtet, as sie ihrem Zwecke und ihrer Art nach ist; d­en Literarischen Produkten pflegt man seine Bedeutung beizulegen.­­ Herr György bezwecke mit seiner Broschüre, jene Rolle zu beleuch­­en, welche die Herren Hieronymi und Tolnay in der Führung unserer Aisenbahnpolitik inne­hatten, und glaubt bewiesen zu haben, da H­eronymi und Tolnay nur Statisten waren, welche vom Publikum nit Unrecht auf den Schild gehoben wurden; die eigentlichen Akteure kreativen Elemente des Ministeriums sich zu dieser Selbstentdekung, bei welcher die Geburtshelferdienste die Broschüre des Herrn György vertrat, freuen, so gönnen wir ihnen diese Freude umso eher herzlichst, da ja die öffentliche Meinung in diesem Falle vieljährige Versäum­­nisse zu sühnen hat und bedauern nur, daß mir die so schwer ver­­dienten und so lang entbehrten Kränze noch nicht minden sehen. Daran trägt aber nur die Broschüre des Herr­n György die Schuld. Die öffentliche Meinung möchte ja so gern diesen hochverdienten administrativen Elementen huldigen, nur hat Herr György vergessen, diese administrativen Elemente namhaft zu machen, und so rennt dieselben, Herrn György ausgenommen. Niemand — und das ist auch besser für sie, denn das, was Herr György, ihr Entwecker, zur Bekräftigung ihrer Verdienste vorzubringen mußte, gereicht dieser vielköpfigen Bureaufratle wahrlich nicht zum Ruhme. Wir meinen das berühmte Protokoll über die Verhandlungen des zum Studium der Gruppirung der Eisenbahnen eingefegten Komités, dessen Majo­­rität aus eben diesen administrativen Elementen bestand. ALs diese Kommission tagte, war der Grundstein zu­ unserer künftigen Eisenbahnpolitik bereit­ gelegt: die Ak­ten der Theißbahn waren schon erworben; jedoch kein „administratives” Mitglied dieser Kommission wußte von diesem hochbedeutsamen Schritte eher, als dieses im Interesse des Gelingen sorgsam behütete Geheimniß endlich zur öffentlichen Kenntniß Tam. 63 ist aus den Auszügen, welche Herr György aus dem Protokoll publiziert, nur das Eine für, daß wir auf jenen Wegen, welche die ber treffenden Herren erfannen, das Ne der ungarischen Staatsbahnen nie und nimmer organisch gefügt und zweidienlich ausgebildet wor­den wäre. Dieses berühmte Protokoll, der­ sprechende Beweis der totalen Gedankenlosigkeit, welche unter den ad­ministrativen Elementen bereichte, fühden jene Herren, welche es dem Herrn György zur Ver­­­­fügung gestellt haben — denn Herr György war ja nicht Mitglied der Kommission und so ist auch das Verhandlungsprotokoll ihm nicht von Amts­wegen zugegangen —, ruhig wieder zu den Alten Tegen; e3 wird besser sein für ihre Reputation, wenn e3 vom Staube zer­­treffen wird — ein besseres Sgidial hat dasselbe nie verdient. Sobald Herr György in seiner Broschüre zur Behandlung des Ausgleichs mit der Oesterreichischen Staatsbahn gelangt, hassen ihn die Protokolle im Stich und da er seine Enthüllungen zu machen weiß, denn die Verdienste des Herrn Hieronymi um das Zustande­­kommen dieses h­ochmichtigen Vertrages sind zu bekannt, um sie ab­­leugnen zu können, schlägt Herr György einen andern Ton an. Die Form, in welcher er diese Frage behandelt, ist eine so gehäffige, daß wir beim Lesen dieser persönlichen Ausfälle im Interesse des Herrn György wünschten, daß diese Zeilen ungeschrieben geblieben wären. — Herrn Hieronymi haben sie nichts geschadet, aber von Herrn György kann man frei nach Petőfit sagen: „Er hat sich selbst um seinen schriftstellerischen Ruhm gebracht.” Wenn Herr György über die Ausgleichsverhandlungen seine , Details zu erzählen weiß, so ist dies dem Umstande zuzuschreiben, daß diese Angelegenheit nicht in bureaufratischer Art und Weise er­­ledigt wurde und daher die administrativen Elemente, von denen Herr György seine Informationen geholt hat, auch nichts Näheres über dieselben mijjen kennen. Es ist sein Geheimniß, denn es haben die Journale darüber zu jener Zeit ausführlich berichtet, daß Herr Sonbert, der Vollmacht­­träger der französischen Nationäre, mit Umgehung des gewöhnlichen Instanzenzuges, die Verhandlungen zur Schaffung des Ausgleichs direkt mit dem Minister-Präsidenten und dem Kommunikations- Minister Droodny geführt hat. Selbstverständlich wurden bei diesen Verhandlungen nur die Konturen des Ausgleich festgestellt. Aufgabe des Staatssekretärs Hieronymi war es, auf der gegebenen Grundlage das Friedensinstrument, respettive die einzelnen Bestimmungen des späteren­­Bertrages festzustelen. Das war der Antheil Hieronymis an dem Merfe, und wir heben hervor, daß alle Buittationen des Vertrages bereit besprochen und festgestellt waren, ehe die „administrativen Elemente” des Ministeriums — nach Herrn György die Träger unserer Eisenbahn-P­olitik Kenntniß von denselben erlangt hatten. Herr György jagt in seiner Broscü­re, der Minister-Präsident und der Kommunikations-Minister seien nach Wien gereist, um mit den offiziellen Vertretern der Gesellschaft Verhandlungen zu pflegen. Wir mü­rden auf dieses nebensächliche Moment sein Gerü­cht Iegen, aber mitunter haben auch solche Details eine Wichtigkeit. Der Minister-Präsident. und­ der Kommunikations-Minister sind nir nach Wien­ gereist, um mit­ den offiziellen Vertretern. der Sesellschaft Verhandlungen zu pflegen, sondern meil damals — es war im April 1882 — die Delegationen in Wien tagten. In Wien wurde ein Ministerrath abgehalten und diesem wurden die Buns­­tationen, welche am 17. April unterschrieben wurden, vorgelegt. Die erste Notiz über den Vertrag brachten die Zeitungen am 22. April 1882, und Tags darauf enthielten sämmtliche Zeitungen einen aus­führlichen Auszug des Vertrages,, von­­ welchem auch die offiziellen Vertreter der Gesellschaft exit nach Unterschrift desselben Kenntnis erhielten. Herr György Jupponirt, daß der Minister-Präsident den Bei­trag deshalb publiziren ließ, um Herrn Hieronymi eine Satisfaktion zu geben für die parlamentarischen Angriffe, welchen er ausgeregt ge­­ben. Wir missen nicht, ob diese Supposition zutreffend ist, aber eine solche Behauptung, welche, zusammengehalten mit den Fol­gerungen, die Herr György aus derselben ableitet, zu einer falschen Beurtheilung führt, darf nur dann aufgestellt werden, wenn sie aug begründet ist. Und die Begründung bleibt Herr György schuldig ; er behauptet dreist, daß der Vertrag, um Herrn Hieronymi Satisfaktion zu geben, publizirt wurde, und da nach Herrn György aus der Publizirung des Präliminarvertrages fehmermwiegende Nach­­theile für das Land folgten, ist dafür ( Hieronymi verantwortlich). Denn hätte der Minister-Präsident seine Veranlassung gehabt ihm eine Satisfaktion zu geben, so wäre die Publizirung des Präli­­minarvertrages unterblieben. Die hätte nicht gejubelt, die Wiener nicht gejammert und dann wäre der endgültige Vertrag nicht so nachtheilig, für Ungarn ausge­­fallen. Dies ist die Argumentation des Herrn György. Aber er it nit im Stande, dafür auch nur den geringsten Beweis zu liefern. Was den Herrn Minister-Präsidenten leitete, indem er die Publisirung der Punktionen zuließ, können mir nicht missen, aber da nach unserer Ueberzeugung aus der Publikation des Uebereinkommens sein Nachtheil für das Land erwachsen ist, können mir uns dies auch auf eine andere Art, als Herr György, erklären. Der Vertrag war, was die ungarische Negierung betrifft, perfekt; es stand nicht zu befürchten, daß aus der Publizirung ein Nachtheil für das Land folgen werde. Der Abschluß dieses Vertrages war für die rungarische Regierung ein glänzender Erfolg, die­ Delegationen verhandelten, während der Aufruhr wütdete; die kosmische­ Ossupation machte Die allgemeine Stimmung zu einer sehr gedrückten, und unter diesen Um­­ständen sollte man einen großen Erfolg der Regierung ni­ch­t sanf­­tioniren, wo doch der Vertrag einige Tage später zur öffentlichen Kenntniß gelangen muß­te, da er dem Verwaltungsrathe der Ge­­sellschaft vorzulegen war. Und wir müssen hier auch daran erinnern, daß, nachdem die ersten Verlautbarungen über den Absc­hluß des Vei­trages in sämmtlichen Zeitungen gleichlautend erfolgten, ein der Bahn nachheftehhendes ein Geheimniß geblieben wäre, auf wenn die­ ungarische Regierung seinen Anlaß zu seiner Veröffentlichung gegeben hätte, und daß die Wiener, durch das Pariser Komite umgangene Vernwal­­tung nicht Alles daran gesegt hätte, mit Hilfe der unseren Interessen feindlich gesinnten Wiener Presse gegen den Vertrag loszuziehen ? Die Supposition des Herrn György, daß der Vertrag im Inter­esse des Herrn Hieronymi vorzeitig veröffentlicht wurde, müssen mir daher mit allen aus derselben gezogenen Folgerun­­gen als eine im höchsten Maße tendenziöse, entschieden zurücmeifen. Der Präliminarvertrag wurde von Herrn Soubert unter­­zeichnet; dem Herrn György ist er ebenso gut bekannt mie­tig, nur verschweigt er diesen Umstand, daß dieser Herr damals nicht berech­­tigt war, namens der Oesterreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft Verträge abzuschließen. Dies war auch der Grund, in weshalb nach dem Präliminarvertrag ein definitiver Vertrag geschlossen werden mußte Zum Abschluffen des Vertrages war einzig und allein der Verwaltungsrath der Gesellschaft berechtigt. Der General­­direktor der Gesellschaft hat dieses Vertrages halber seinen Abschied genommen. Here György liebt die Suppositionen anscheinend sehr und es scheint auch dent Zmed seiner Broschüre sehr dienlich zu sein, daß er die Bennweife für Suppositionen schuldig bleibt. Eine solche Suppo­­sition ist auch jene, als hätte die Oesterreichische Staatsbahn-Gesellschaft in Folge der frühzeitigen Publikation des Präliminarvertrages, welcher 8 Tage nach dessen Abschlusfe aug vom Verwaltungsrathe der Gesellschaft genehmigt wurde, der österreichischen Negierung solche weitgehende Konzessionen machen müssen, die sie sonst nicht gemacht hätte und für melche sie in dem definitiven Vertrage mit Ungarn erfolgreich Gefaß suchte. Es ist wirklich Geistesschmäche, welche Herr György seinen Lesern zumuthet, indem er voranzießt, daß diese so naiv sein werden zu glauben, die österreichische Regierung hätte nicht dieselben Konzessionen gefordert, welche Ungarn erlangt hat, u befümmert ob der Vertrag frühzeitig publizirt wurde oder nicht, ob die ungarische Presse darob gejubelt hat oder nicht ! Herr György vermag nicht den Be­weis zu erbringen, daß zwischen dem BPräliminar und dem definitiven Beitrage ein unwesentlicher Unterschied ist ; um aber den Beweis schein­­bar dennoch zu liefern, treibt er mit den Bestimmungen der Vei­träge, der gesellschaftlichen Statuten und des Kartellvertrages ein so lebhaftes Ballspiel, daß der schlichte Leser schließlich ganz irre wird. Die Organisation der Verwaltung der Gesellschaft entspricht nicht ganz den Bestimmungen des Präliminarvertrages, das mußte man, bevor Herr György diese Gegenfäte zu gleicher Zeit mit den admini­­strativen Elementen des Ministeriums entdeckt hat; aber Diese Gegen­­fäbe sind mit der Zeit theils zu beheben, wo es sich um eine einfache Kostenfrage handelt, theils folgen sie daraus, daß die Bahn einer Gesellschaft gehört, was man beim Abschluß des Vertrages nicht ge­­nügend berücksichtigt hat, theils sind sie sehr untergeordneter Natur. Mit Ausnahme der Verwaltungs­organisation der Gesellsc­haft, stehen aber: jänımtliche Bestimmungen des endgültigen Vertrages‘ mit dem P­räliminarvertrage in Uebereinstimmung und es wurde seitens der ungarischen Regierung der Gesellschaft keine weitergehende Konzepsion gegeben, im Gegentheil wurde eine sehr wichtige, wie wir gezeigt haben, erlangt. Herr György meilt dies eben so gut als mir, aber er findet es nicht, nothunwendig zu sagen, daß Herr Hieronymi, al Staatssekretär in den Verhandlungen betreffend den Abschluß eines Kartells mit der Oesterreichischen Staatsbahn seinen Antheil­ genommen hat, daß die Vorwürfe, die er in Bezug auf das Kartell — wir haben gesehen, mit welchem Grunde — erhoben hat, Herrn v. Hieronymi nicht treffen können, aber auch Herrn Tolnay und die Direktion der ungarischen Staatsbahnen nicht. Der Referent im Abgeordnetenhause über den Vertrag — notabene über den definitiven Vertrag — mit der Staatsbahn war Herr György. Der Schlußfas seiner damals gehaltenen Rede lautete: „SH denke, der Bertheil,diese3 Ber trage, seine epochemachende Wichtigkeit für d­as hungarische Berth­ehrsmessen liegt eben innen Dani mır. Dun Mami hr­eg, meiigsten, was da3 Berfehrömejen be­trifft Die F9denke rere ed dir eln ÖV­OTA wirtlichten melhen seinerzeitsmpr Dean Augen Szchenyi sijh mebten.” Und derselbe Herr György, welcher im Jahre 1882 mit solchen Worten den Vertrag zur Annahme empfahl, schreibt heute Vroschi­en, wie »Vasuti politikänk­&es a közvwelemeny«. Dr.Franz Holtai, ungarische Presse Voukswirtyschaftliche Durchsicht­ in Steuern und Zölle, Bordem B Zollfliege) An Bukarest wird ung geschrieben : „Nachdem absolut Feine Aussicht vorhanden it, daß der eben erst im Senate auf der Tagesordnung stehende modifizirte autonome Tarif im Laufe der nächsten vier Tage Gefegeskraft erlangen kann, wird also vom 1. Juni ab auf österreichisch-ungarische Provenienzen der am 1. Juli vorigen Jahres allen Nichtvertragsstaaten gegenüber in Kraft getretene ältere autonome Tarif in Anwendung kommen. Davon, da Rumänien den Tag Ablauf des Vertragsverhältnisses zur Verzollung gelangenden österreichisch-ungarischen P­rovenienzen eine Nespektzeit von dreißig oder gar von vierzig Tagen gewähren wils, ist gar seine Rede. Höchstens dü­rfte die hiesige Negierung im­nteresse der rumänischen Importeure nur solchen Waaren eine Fury bemessene Ausnahmsfrist gemähren, von welchen nachzumessen ist, daß sie blos in Folge des Massenandranges österreichisch ungarischer, für Rumän­nien bestim­mter Waaren bei den Verkehrsanstalten der Habsburgischen Monarchie nicht bereits vor Ablauf des Handelsvertrags zur Bestollung­ an der rumänischen Grenze gebracht werden konnten. Was die vorermahnten Masfentransporte anbelangt, so ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß durch dieselben der hiesige Markt mit Waaren österreichisch ungarischer Provenienz auf Monate hinaus verfolgt werden wird und daß sich in folge­ndieses Um­standes die Nacwirfungen des Zollkrieges auf die Exportindustrie Oesterreich- Ungarns erst nag geraumer Zeit fühlbar machen werden. Dagegen finde ich­ nirgends darauf aufmerksam gemacht, daß eine über den vorhandenen Durchschnittsbedarf hinausgehende Zufuhr einem zumeist mit Kredit arbeitenden und zu dem unter den Folgen einer no. nicht völlig übermundeten Handelskrise leidenden Markte besonders dann gefährlich werden muß, wenn Die Zahlungskraft seiner­­­erbrauchskreise aus irgend­einem Grunde wo in außerordentlicher Weise geschwächt wird, Lebteres ist aber bei Rumänien mit aller Bestimmtheit zu befürchten. Und zwar wird nach den bisherigen Symptomen die Kündigung der Verbands­­tarife der österreichisch-ungarischen Verk­ehrsanstalten im Vereine mit der Ausschließung der rumänischen Landwirthschafsprodukte vom österreichisch-ungarischen Markte den Handels- und Gewerbestand Rumäniens umso sch­werer treffen, als von der Gesammtbevölkerung Rumäniens mindestens drei Viertt­eile vom Erträgniß der Landunwirt­schaft leben. Wie ich höre, bat man die Absicht, Dem rum­ä­nischen Getreide durch einen rumänisch rufen­de deutschen V­erbandstarif einen neuen Weg nach Deutschland zu erschließen, mit Rücksicht auf die der Verwirklichung dieses Projektes sich gegenüberstellenden mate­­riellen und politischen Bedenken aufgegeben. Man miss nun dafür den Export zur She forch­en und werden zu vielen Friede die rum­äiischen Staatsbahnen ihre Grabfläche bis Galat-Braila in außerordentlicher Weise ermäßigen. Das it nun allerdings recht Schön und Löblich. Doch ist dabei wohl die Frage erlaubt, wie es mit der Berzinsung der schon heute kaum 1'/. Berzent tragen­­den rumänischen Bahnen aussehen wird, wenn dieselben zu einer außerordentlichen Zei­tung zu Gunsten der Getreide-Ausfuhr herbeigezogen werden. Freilich, sind sämmtliche­ Bahnen Rumänien, mit Ausnahme der auf rumänischem Gebiete befindlichen Linien der Zemberg-Ezernowic Saffyer Bahn ( tSeigen­­thum, so zwar, Daß ihr: Mentabilitäts U·­nd­es etf­fentlichen 7 % 1 ; ) wenn der rumäűnische Staat außerordent­­liche Opfer bringen will, ‘um seine Landmwirthe für die­ Folgen des Aber der neg in den Staatswaffen verbliebene Stod bereits votlrter rumänischer Nententitres ist bereits sehr zusammengescmolzen und wird si binnen Kurzem erschöpfen, ohn­e Noth heraufbeschwornen Zollfrieges schadlos zu halten.­ Berfebr. «(Die neue Geschäftsordnung der k.unga­­rischenn.St­aatsbab 11e11­)welche­ w 1.August d.J.ins Leben trittJ ihn mehr wöchentlichen Verab­ungen,an denen,unter Vorsitz des Staatssekretärs Gabriel Baross,die Vertreter der Ministerreit fü­r­ Kommunikationen,Finanzen,Handel,des gemein­­samen Kriqgsminuteriums und der Direktion der ungarischen Staatss­bahn­enth»e·11 genom­men haben,festgestellt worden Die Geschäfts­­ordnung it sehr umfangreich und behandelt in ihren einzelnen Ab­­schnitten die Gesamm­theit des Direktoriums der ungarischen Staats­­bahnen, die Stellung und die Machtbefugnisse des Präsidenten­­ des Direktoriums, die Eintheilung der Direktion, die Stellung und Kom­­petenzen der an der Soige der Abtheilungen stehenden Direktoren. Lerner enthält dieselbe allgemeine Bestimmungen über die Admini­­tration und spezielle Bestimmungen über die Hauptabtheilungen und Sektionen, so über die Betriebs-­Sektion, über das General-Sekretariat, das Sekretariat, die Recht-Sektion, die Sanitäts-Abtheilung, die Hilfsämter, die Bahnerhaltung, die Verkehrs- und Fahrordnungs- Sektion, die Wagen-Kontrole und Dirigirungs-Abtheilung, Mate­ trial und Inventar-Anschaffungs-Sektion, die Finanz-Sektion, Die Sektion für das Budget und die allgemeine Sratistik, die Kontroll- Sektion und über die Art der Kontrole in allen Abtheilungen sowohl hinsichtlich der Einnahmen, ab­ der Ausgaben, über die kommerzielle­ Sektion der Tarif- und Defaktie­,­ sorwie der Kartell- und Refaktie- Derrechnungs-Abtheilungen und zum­­ Schluffe über die Sektion für Maschinen. Es sind demnach für den gesanmten Dienst neue Normen geschaffen, von deren strikten Einhaltung in den leitenden Kreisen günstige Resultate bei den ungarischen Staatsbahnen erwartet w­erden. Ungarische Westbahn­ In der gestern nach der Generalversammlung­ abgehaltenen­ Situng der Direktion­ der unga­­rischen Westbahn wurde Graf Edmund Zichy als Präsident. und­ Prof. Dr. Julius Kant als Vizepräsident m wiedergewählt. Bauten und Aktien-Geselschaften. (Marmaroser G Salzbahn - Aktiengesell­schaft) Unter Borfib des Direktions-Präsidenten Dr. Emil v. Reis und in Anwesenheit des Ministerial-Konzipisten Lırd­wig Mandn wurde heute Nachmittags die ordentliche Generalversamm­­lung der Marmaroser Salzbahn-Aktiengesellschaft abgehalten. Nach Erledigung der Formalien wurde der Diversionsbericht vorgelegt und zur Kenntniß genommen. Derselbe Konstati­t, daß der Personenverkehr in Folge der getroffenen Maßnah­men einen bedeutenden Aufschwung genommen hat. Der ordentliche und regelmäßige Gang des vorjähri­­­gen Betriebes wurde durch nichts beeinträchtigt, obwohl das außer­­ordentlich starre Hochmaster der Sza und deren Zuflüsse die Suga­­tager Linie an einigen Stellen beschädigt hat. Der Bericht hebt weiter hervor, daß die Prioritäts-Nitien die Kautions-, resp. Vadiumsfähig­­keit erlangt haben, — ferner daß die Oesterreichisch-Ungarische Bank die Belehnung der gesellschaftlichen , Prioritäten bis zu 60% des jeweiligen Kursmert­es gestattet hat. . Die Frachten-Einnahmen betrugen fl. 115.021.52­­ (+ fl. 3700.06). Die sämmtlichen Brutto-Einnahmen beliefen sich auf fl. 117.457.82. Die Betriebs-Auslagen (ohne Steuer und Gebühren) fl. 35.217­4 fr., vemnach betragen die Einnahmen abzüglich der eigentlichen Betriebsauslagen fl. 82.240.78 ° (-­ fl. 2932.87). Hinsichtlich Der" Verwendung des Betriebs-Uieberschuffjes per 67.288 fl. 88 fr. beantragt die Direktion, zur Einlösung der­­ verlosten 164 Prioritäts-Aktien fl. 16.400, zur Bezahlung der 5%igen. Dividende der Prioritäts-Aktien fl. 39.220, zur Dotivung des­­ Reservefonds fl. 800, zur Amortisation der Stammaktien fl. 10.000, als Dividende nach den Stammaktien fl. 800, demnach zusammen fl. 67.220­­ zu verwenden und den Rest von fl. 68.88 auf neue Rechnung vorzu­­tragen. — Die Generalversammlung nahm den Bericht zur­­ Kennt­­niß, acceptirte die gestellten Anträge, ertheilte den Funktionären das Absolutorium und besli­mmte, den Coupon der Priorität Aktien mit je fl. 5 einzulösen und für den Coupon­ der Stamma­ktien an Amortisation sammt Dividende fl. 2 zu bez­­ahlen. Nachdem noch über das Ableben des Direktions-präsidenten Dr. Karl v. Szelényi dem Bedauern protofollarisch Ausdruck ge­­geben wurde, wurden gewählt in die Direktion: Leo Lanczy (neu) und in den Aufsichtsrath die Herren Sean Shoch, Alois Wolny und Rudolf Huber. Anstweife. Leben­ und Nenten- Bersicherungd: Gesellschaft Der Anfer“) Laut letzjährigem Rechnungs­­absc­hluß entfällt auf die Todesfallversicherungen mit Seminnantheil eine Dividende von 24% der Jahrespräm­ie. Nach Kinderversicherun­­gen (Tarif E) entfällt für das Jahr 1885 eine Ge­winnquote von 37,29 des Kapitals und werden für versicherte fl. 1000 zuzüglich des Gemwinnantheiles fl. 1372 gezahlt. 635 wurden im Monat April 607 DVersicherungsanträge im DBetrage von fl. 1,627.901 ein­­gereicht und 648­­ Wolitzen über fl. 1,692.306 ausgefertigt. Seit 1. Jänner 1886 wurden 2830 Anträge per fl. 7,540.621 eingereicht und 2699 Verträge per fl. 7,046.350 ausgestellt. V­ersicherungsstand am 31. Dezember 1885: 73.928 Verträge mit fl. 146.605.064 Kapital. Seit dem Bestehen der Gesellschaft wurden über 40 Millionen Gulden ausgezahlt. «­­ Geldjüfteterichte. Budapest, 31. Mai. Witterung : " veränderlich, : Mittags Gemitterregen. Thermometer + 20.6 ° E., Barometer 761.4 Mm Wasserstand abnehmend. Bei vorwiegend südlichen, stellen­weise starren Minden hat die Temperatur um M Weniges noch zugenommen, der Luft­­bruck hat im Allgemeinen wenig Renderung erfahren. Das Metter ist im Osten heiter, im Westen veränderlicher Bemöh­ung, sehr warm. — 63 it im Allgemeinen veränderliches, unwindiges Wetter, stellen­­weise mit Negen, hie und da­mit Gemitter zu gewärtigen. Effektengeschäft. Die Tendenz der Börse gestaltete fi ziemlich günstig und die Kurse der leitenden Werk­e s­chließen nicht unwesentlich höher, das Geschäft blieb jedoch sehr beschränkt. Von Transport-Gffeften gingen Staatsbahn höher, alle anderen­ unver­­­­ändert. Von Lokalpapieren fanden Essomptebant und Straßenbahn mehr Beachtung, schließen höher. Baluton und Denisen blieben fast unverändert. Mittags­börse bewegten sich Oesterreichische An der Vorbörse variirten Oesterreichische Kredit-Aktien zwischen 282.70 und 282.30,Ungarische Kredit-Aktien zu 2891xg,­ ungarische Gold-Rente per 15.Junizuls­ 5.271x2 bis 105.20,,unga­­­rische Papier-Rente per 15.Juniz 1c94.95 bis 94.90,Ungar.Eskompte-« und nl zu 92.75 bis 92.60 geschlossen. n der Kredit-Aktien zwischen 282 und 282.60, Ungarische Kredit-Aktien zu 239.25 gemacht, blieben erstere 282.50 ©., lettere 289 6., Ungarische Esfompte- und MWechslerbant zu 92.50 bis 92.75 geschlossen. Ungarische Gold-Nente per 15. Juni 2 ungarische Papier-Nente per 15. Juni zu 94.90 Bis 94.95 gemacht, blieb erstere per 15. Juni 105.35 ©., lettere 94.90 ©. Von sonstigen Werthen kamen 470, sonst Schlußlos. Zur Erklärungszeit: 282.10, ungarische Gold-Nente per 15. Juni 105.22"/2. Die Nahbörse war total geschäftslos. Oesterreichische Kredit- Aktien An der Abendbörse kamen vereinzelte Schlüffe vor in Ungarische Essempte und Wechslerbanditien zu 92.50, Oesterreichische Kredit-Aktien nominell 282.50. Getreidegeschäft.­Termine:In Folge eins getretenen Regens habet­ Nachmittags die Terminkurse bei recht namhaftemeideschäfte sich durchgehends abgeschwächt.Es wurden ge­­­schlossen­ Weizen per Herbst von fl.7.80 abfallen»dbisfl.7.72, später erholt auf fl.7.75,Maisper M­ai-Juntzufl.5.40, fl.5.39 und fl.5.41,Maisper Julis Augustzufl.5.52 und fl. 5.54. Geschäftsschluß war die Tendenz etwas weniger versteift. Borstenviehbericht. Steinbruch, 31. Mai, der Borstenviehbhändler- Halle in Sreinbruch. Das Beihäft ist unverändert. Ungarische alte fehwere von 40 Fr. bis 41 fr., junge MEINT schwere von 43 fr. bis 44 fr., mittlere von 43 fr. bis fr., Teichte von 44 fr. bis 44% Er. Bauernmwaare fchmere von 42 fr. bi342­­, fr., mittlere 42 fr. bis 42%­, fr., leichte 42%, fr. bis 431), fr. — Rumänische,da­­fonger fhwere — fr. bis­­­ fr. tranfito, mittelihmere — fr. bis — fr. tranfito, leichte — fr. bis — fr. tranfito, dto. Stadeln fhwer — fr. bis — fr. tranfito, mittel — fr. bis — fr. tranfito — Serbische fehwere 41"), fr. bis 42%, fr. tranfito, mittelfedmere. 41 2), fr. bis 42%, fr. tranfito, leichte 41”), fr. bis 42%, fr tranfito­­(IV ter-Schmein zu 105.20 bis. 105.374), in Verkehr, Straßenbahn zu Drig.-Lelegt) Bericht Hafer per Herbst zu fl. 6.13 und fl. 6.12. Ber % ) - « - ,

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