Pester Lloyd, Dezember 1887 (Jahrgang 34, nr. 330-359)

1887-12-01 / nr. 330

· B 1887, — 38.330. | PES “wre, ír Abonnement für die österr.-ungar. Monarchie Für den „Befiter LLoyd" (Morgen­ und Abendblatt) (Erscheint and Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) Fürstin­est Zkixpflsttfeudunge Ganzjährlichfl.se.—VierteljährLfLSIO Huchjähklich«u.­Monanich»2.-Halbjähkeich»12.—M­uat1ich Fixierurutetxosttet seudaug dass-unmitt-si.1.-viertet jägttichraeer. Für die zensttitteztautuztiling---.--.. a 2.— 99 . ’ Man pränumerirt für Budapest in der Administration des „ Vester Lloyd“, Dorotheagasse Nr. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Boftanmessung duch alle Postämter. Ganzjährlich fl.24.— Bierteljährl. fl. 6.— jährlich fl­ierteljä­gr­iferate und Griffhaltungen a den Gfotten Sprechjani Werden angenommen: Budapest in der Adm­inifiration, Dorotheagafe Nr. 14, ersten Stod, fernec: in den Annoncen=@;peditionen Leopold Lang, Divotheagaffe 95 Hansenstein .­ Vogler, Daros , theagaffe Nr. 11; A. V. Gold­­berger, Váczi­ utcza 9; Anton Mezei T Dorothbeggafie 6. 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In Gemäßheit des dem§.·7 beigefügten fünften filmendem eUFB sol bestimmt werden,daß die Versicheru­ngs-Gesel­lschaften diem wiederkehrenden Perioden zu zahlende i x Präxien nur in·dem Falle Im GeritSwege zu fordern berengt seien,wenn bei unbedinigter Aufrechterhaltung der Güftigkeit der Versicherung die Prämien­­ Tredi­­tirt wurden ; im entgegengesegten Falle hätte der Versicherer blos das Recht, den Versicherungsvertrag als rechtsunverbindlich zu betrachten ; eine solche Bedingung aber, wonach die in wiederführenden Perioden VR zahlenden Prämien auch gerichtlich gefordert werden können, der erfrierte aber bis zur thatsächlichen Bezahlung der Prämie nicht als versichert zu betrachten sei, sol im Gehege als ungüftig erklärt werden. Diese Verfügung wűre höchst ungerecht, und m wirde auf Kosten der ame Kassen Rechte und der berechtigten­nteressen der Versicherer, den DVersicherten in ganz unmotivirter Weise ganz außergewöhnliche Vartheile gemähren. Der seitens der DVersicherten beliebte Vorgang, die Prämienbeträge am Beifallstage nicht pünktlich zu bezahlen, fände im­­ Gesetz , eine Ganstionirung. Bisher konnte die Bezahlung der fälligen Prämien seitens der BVersicherten ohne Befürchtung eines Rechtsverlustes, nicht verweigert werden. In Gemäßheit der geplanten Gejegesverfügung würde diese Befürchtung aufhören und daß Dieser Imstand den Versicherten gemäß nicht aneifern wird, die Prämien pünktlich zu bezahlen, braucht­e nicht hervorgehoben zu werden. Der Versicherte würde nur zu oft die Prämienzahlungsleistung unter­­lafen und witre­doch während der ganzen Vertragsdauer versichert. Der BVersicherte könnte im Schadenfalle,­ ohne die fällige Prämie entrichtet, also ohne das Entgelt der Versicherung geleistet zu haben, vom Ver­­sicherer Schadenerrat fordern, was ungerecht und in praktischer Ber­ziehung auf das­­­ersicherungsgeschäft von bedeutender Tragweite gäre. 4.3 Der Hauptziel der mehrjährigen Versicherung besteht darin, daß sich der Versicherer­ den Bestand des V­ersicherung­geschäftes auf längere Zeit hinaus dadurch sicher­­stellt, daß der­ Versicherte von dem auf die Dauer von mehreren Jahren abgeschlossenen Geschäfte einseitig und will fürlich nicht zurüch­­treten kann,­ indem er Die Verpfkitung zu übernehmen hat Die Prämie, eine festgerechte Reihe von Jahren zu bezahlen ; dem gegenüber je­der Bereicherer die Gegenleistung in Gestalt eines Prämien-Nachlasses. Die­s das Geschäft, mehrere San hindurch aufrechtzuerhalten und während dieser Zeit im Ge­rufe des Prämieneinkommens zu bleiben, bestimmt den Versicherer dann, den Tarifgas der Prämie zu ermäßigen. Wenn also der Versicherer die Versicherung auf­ die ganze ver­­­tragsmäßige Dauer, aufrecht­erhalten will und BHie für eine Gegen­­leitung bereitö an td hat, so kann und darf ihn das Recht nicht benommen werden, für Die ganze Zeit die Prämie einfordern zu können. Dem Bereicherten wid schon im ersten Jahr die Begünsti­­ggung der ermäßigten Prämie gewährt, in der Vorauslegung, Daß er auch die weiteren — ebenfalls ermäßigten — Prämien pünktlich ent­­zichten wird; es ist also nur gerecht und billig, daß auch der Ber­­eichereg seinerseits in die Lage verlegt et, die Vermirklichung­­ dieser Borapisregung. Dieser vertragsmäßigen Bedingung geltend machen zu Tünnen, ohne der Eventualität ausgefeßt zu sein. Dadurch, daß er sein gutes Recht geltend macht, Schaden zu­ erleiden, welch rebterer Fall nicht eintreten­ könnte,­­ wenn der Versicherte troß der Nichtbezahlung eh­er als versichert betrachtet werden sollte, da in diesem alle er Versicherte während eines Jahres oder auf mehrerer Jahre ett Die Begünstigung der ermäßigten Prämie genießen mürde dann : die Prämienzahlumg­­eimstellen und: bei Eintritt : des Hadens deg) Schadenetlas Fordern könnte, ex wűre also berechtigt, ohne Leistung Gegenleistung zu fordern. .. Der Versicherungsvertrag ist ein Bilateralvertrag,welch­er also Als­ Ingrund Gegenleistung beruht.Der Versicherte hat die Sämienzahlung zu leisten und man gegenüber im Schadenfalle als Gegenleistung den Erlag seines Schadens fordern. Der Versicherer hat im Schadenfalle Erlaß zu leisten, wenn der­­ Versicherte feinerfette Die, bedungene a ehat leistet.­­ Hieraus­­ folgt, daß die Ver­­sicherung nur dann zu Kraft besteht und der Versicherer nur dann Schadenerlag zu leisten hat, wenn der DVersicherte die Prämienzahlung eleistet hat. Wenn aber der Versicherte die Zahlung unterläkt, den­ken also nicht erfüllt, so kann er auch seinerzeit einst verlangen, daß ihm der Schaden erregt, der Vertrag vom Bereicherer erfüllt werde. Die Tonstante Ludifatur it Diesem Standpunkte beigetreten und dieser Spruchprazis wird an in dem soeben besprochenen Amen­­dement Erwähnung gethan. Diese auf dem Gefege beruhende und vollberechtigte Praxis abzuändern, it draus sein Grund vorhanden. Wenn in dem intendirten­­ Gefege in dieser Beziehung irgend etwas verfügt werden soll, so müßte eine ne Disposition getroffen erden, daß die Berechtigung der soeben gekennzeichneten Spruch­­prazis auch noch besonders anerkannt und ausgesprochen werde, Daß bei mehrjährigen ‚Versicherungen, wenn eine Prämie nicht pünktlich bezahlt wird, die Versicherung suspendirt wird, und der Versicherer berechtigt ist, die Prämienforderung auf auf dem Gerichtämege ein­zutreiben, die Versicherung aber nur mit der thatsächlichen Bezahlung der Prämie wieder in Kraft tritt.­­­­Die im§­8 des Entwurfes enthaltenen Strafbestimmungen und von drakonischer Strenge.Die angedrohte Strafe steht in keinem­erhältnisse zur eventuellen Verletzung des­ Gesetzq.Die möglicher­weise vorkommenden Verstöße gegen das intendierte Gesetz könnten auch größtentheils solche sein,aus welchen für Niemand ein ein Schaden erwachsen wü­rde,1111ddoch würden dieselben mit voller Härte geahndet werden. Für die geringste,durch ein untergeordnetes Orga­k begangene Unregelmäßigkeit könnte der Auftraggeber und selbst»die«Direknoln, respektive die Repräsentantz der Gesellschat in empfindlicher Weise bestraft werden,oh­ne daß dieselben vom Betoße des untergeordneten rgans auch nur Kenntn­iß gehabt hätt. Außerdem ist dieser Paragraph auch mangelhaft textixt,da a in demselben nich­t bestimmt wird,welcher Behörde das Rech­t eingeräumt werden soll,Strafe aufzuerlernen,ob die Gerichts-oder Verwaltungs­­behörde und melde von diesen hiezu kompetent sein soll und ob gegen die von den betreffenden Behörden erfließenden Erkenntnisse ein­echtsmittel eingelegt werden kann oder nicht. * * * Dem vorgelegten Gefekentwurf dürfte es kaum gelingen, an nur im entferntesten jene angeblichen Mißbräuche und Webergriffe zu beseitigen, welche einerseits der Institution der Mobil-Agenten dur­ Mederversicherung und unregelmäßige Acquisition zugeschrieben­­ wer­­den und welche andererseit3 aus den Brämienmechleln entspringen. € 8 wűre sowohl den Versicherern, als den Versicherten besser gedient, e3 würden die vorhandenen Mißbräuche sicherer abbestellt werden, wenn an Stelle des geplanten Gelegentwurfs Verfügungen getroffen werden, die einerseits die Regelung und präzise Bestimmung des Wirtunge­­bi­­ttes der Mobil-A­genten und anderer­­se­its die Systematisirung über die usr­stellung und Einforderung der auf die Leistung der Brämien Bezug habenden Verpflichtungs -Urkunden zum Gegen­­lande hätten. Außerdem wäre es sehr angezeigt, gleichzeitig einige dahin­­gehende Dispositionen aufzunehmen, welche einem dringenden Bed­­ürfniß entsprechen wü­rden und zur Beseitigung allgemein fühlbarer Mißstände geeignet wären. Es wäre höchst wünschenswerth, das be­­stehende Vorgehen bei der feuerpolizeilichen Untersuchung von Brands­chäden zu regeln. 63 müßte bestimmt werden, daß ohne vorgängige gründliche Untersuchung Schuldlosigfeits-Zeugnisse überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen, daß die Schuldlosigfeits-Zeugnisse nur von der hiezu kompetenten Vermwaltungsbehörde, in Städten von der Polizei (Stadthauptmannschaft) und in den Komitaten vom Ober-­stuhlrichteramt (nicht aber von den Gemeindevorstehungen) auszustellen seien ; und schließlich, daß die Schuldlosigkeits-Zeugnisse nicht nur die Erwähnung der stattgehabten und durchgeführten Untersuchung ent­­halten sollen, sondern daß im Zeugnisse auch die Hauptmomente des Ergebnisses der Untersuchung angeführt werden, damit den Bereiche­­rungsgesellcchaften die Möglichkeit geboten werde, eine Kontrole zu üben und eventuellen Mißbräuchen vorzubeugen. «­­. em. . Dr. Hugo Bel, — DEBÜT EEREOBACHTUEGEL­ ­ . Sefimmungen für das kommissionsreife Inkasso-Geschäft: der Ob­erreichiich-Unge­­­ rtrájen Bank. An Vervollständigung der in unserem " Morgenblatte Nr. 329 veröffentlichten Bestimmungen für den Giroverkehr der Oesterreichisch- Ungarischen Bank theilen wir nachstehend die für­ das Kommissions­­reise Sntafjo-Geschäft getroffenen Verfügungen mit. 1.Sämmtliche Bankanstalten sind erm­äch­tigt,Wechsel aller Art,acceptirt oder unacceptirt,dann Checks,Anweisungen und Akkre­­ditive,auf einen bestimmten Betmg undmtfQr die lautend,sowie Rechnungen zu­m kommissionsweisen Inkasso zu übernehmen. 2­ Die Wechsel müssen in österreichischeerwhrtung(Noten­ oder Silber),oder in Gold(österreichisch-ungarisch­en Goldgulden,Reichs­­mark,Francs,italienische Lire)längstens binnen 2 Tagen an dem Einreihungsorte oder längstens binnen 14 Tagen an dem Orte einer anderen Bankanstalt, beziehungs­weise in deren Intalfo-Rayon­) oder an einem Banfnebenplage zahlbar und von dem Einreicher in bianco oder an jene Haupt oder Zweiganstalt giri­t sein, an deren Plan, beziehungsmeise in deren Bezirk dieselben zahlbar sind.­­ 3. Alle Inkaffo-Wechsel sind der betreffenden Bankanstalt mit, nach Baluta und Zahlungsort getrennten *Listen?) zu übergeben. Wechsel, welche eine bestimmte Zeit nach Sicht zahlbar sind, dann un­­acceptirte M Wechsel, bezü­glich welcher die vorherige Präsentation zur Acceptation verlangt wird, sind ebenfalls getrennt von anderen In- Tajlo-Wechseln, mit besonderen Listen einzureichen. Auf jeder Liste ist der Zahlungsort der Wechsel und der Wohnort des Einreichers beizu­­legen. Die Einreichung von Snkafjo-Wechseln kann jedoch mit Anmes­­sungen und Affreditiven, welche auf demselben Plage und in derselben Baluta zahlbar sind, auf gemeinschaftlichen Listen erfolgen. 4. Werden unacceptirte Wechsel zum kommissionsrreifen Salafjo übergeben, so werden dieselben lediglich am Verfallstage zur Zahlung präsentirt. Sollen dieselben aber vorher zur Annahme präsentirt wer­­den, so ist dies auf den Einreichungslisten ausdrücklich zu verlangen Buntt 10). Werden zur Annahme präsentirte Wechsel nicht acceptirt, so wird seitens Der Bank die Protestleik­ung Mangels Annahme auf Kosten des Einreichers veranlaßt, wenn nicht derselbe die Protest­­erhebung Mangels Annahme auf der Liste ausdrücklich untersagte. Ebenso werden zur Annahme präsentirte, aber nigt angenommene M Wechsel — sie mögen Mangels Annahme protestirt worden sein oder nicht — vor dem Beifalldtage nur auf ausdrücklichen, auf der Ein­­reihungslite ersichtlich gemachten Wunsch zurückgestellt. 5. Werden zum kommissionsnerten Inkasso übergebe­ne Wechsel auf auswärtige Bankpläne zur Verfallszeit nicht eingelöst,­­ so veran­­laßt die Bank die rechtzeitige Protest-Leerung Mangels Zahlung auf Kosten des Einreichers, wenn nur derselbe die Protestleik­ung Man­gel Zahl­ung auf der Liste ausdrücklich untersagt hat. Die Oester­­reichtssch-ungarische Bank betrachtet lediglich den Einreicher des betref­­fenden Wechfels als ihren­ Bormann und verständigt nur diesen von der erfolgten­­Brotestation. Auch übernimmt Dieselbe keinerlei Ver­pflichtung zur Erhebung von Serinitäts-P­rotesten oder Vorkehrung sonstiger Sicherheitsmaßregeln. A­uf die Broteich­ung der am Einreichungsorte zahlbaren Mechtel läßt si die Bank­ nicht ein. W­ünscht der Einreicher,daß der Eingang der eingereichten Jnkassos Wechselc sofort u­rf seine Kosten telegraphisch angezeigt und der entfallende Nettobetrigs sogleich«nach"Eintreffen dieser steige an ihrk ausbezahlt werden soll,sso«sind diese Wechsel mit einer­ beson­­derenx Liste’einzureichen,"auf welcher dass erwähnte­ Verlangen ersicht­­lich zu machen ist. « »Jeden aus mangelgfter Listgabe der Adresse oder aus den ob erwähntens besonderen-«-Er­kl­ärungen­ des Einreichers etwa entsprin­genden Nachthejmat,dieser alleins zu tragen. -’--’ . Jeder jede Einreichung erhält der Einreicher eh­te Bestäti­­gung (Listenabsc­hnitt)., Die Bankanstalt­ betrachtet den Weberbringer einer solchen Betätigung­, als berechtigt, die­ etwa zurü­dkommenden Sntafjo-Wechsel zu übernehmen, die Einreichun­gslifte zur beheben und gegen deren Nachstellung an der Kaffe Den eingegangenen Betrag in Empfang zu nehmen.­­­­7.»aufeb­ewiftzt,welche an einem Bankplatje außerhalb des Einreichungsortes zahlbar«sind,weniger alsS Tage,und solche Wech­­sel,welche auf einem­ Banknebenplatze zahlbar sind,weniger als 10 Tage,»soll bewi1111nt die Oesterreichisch-u­ngarische Bank kein Re­ch zur rechtzeitigen Präsentation, beziehungsweise !Pro­­estation. „3. Sobald sämmtliche, im einer Liste verzeichnete Inkasio- MWechsel entweder eingegangen, oder die nicht eingegangenen retonn­irt sind, wird der eingegangene Betrag nach Abzug der Brovision und Spesen an­ den Einreicher bezahlt. Die in Silber, beziehungsweise in Gold eingegangenen Beträge werden nach Abzug der Brovision­­ in gleicher Balııta ausbezahlt. Fü­r Goldbeträge kann die Zahlung auf Verlangen mit Berüksichtigung der für den Ankauf von Goldmünzen bestehenden Bes­timmungen“*), an in Noten geleistet werden. Für das jeweilige Guthaben des­ Einreichers von Inkasio-Wechseln leistet die Oesterreichisch-Ungarische Bank seine Verzinsung. Für Inkasio-Wechsel, melde auf Mark oder Francs, oder auf italienische Sire lauten, werden auch Noten der Neid­ebant oder an­­dere im­­deutschen Reiche kursfähige Noten, beziehungs­weise Noten der Bank von Frankreich, italienische Staatsnoten oder andere in Italien fursfähige Noten, in Zahlung angenommen. Die Anstahlungen des Sntafjobetrages wird dem Einreicher im den eingegangenen Noten gegen Porto-Vergü­tung geleitet.­­ Werden dergleichen auf jende Währung lautende, nicht „effektiv“ zahlbare, Snkassio-Wechsel in u öierreihtiger Währung­ gezahlt, so wird — falls der Wechsel die Angabe des Umrechnungstirfes nicht enthält — Lebterer nach dem Durchschnitte zwischen dem Geld: und Waaren- Kurse der bezüglichen Münzsorte, welche in dem amtlichen Kursblatte der Wiener, beziehungsweise Budapester Börse des dem DBerfalldtage der betreffenden ukajjo-Wechsel unmittelbar vorangehenden Börse­­tages­notirt erscheinen, angenommen. Bei Umfäßen iit. Posten zu 500 Gtüd a 20 Frances oder 8 Goldgulden, 500 Ctüd Dukaten und 500 Gtüt a 20 Reichsmark wird der Provisionsgas auf, als Perzent ermäßigt. .. « 9.Die M­Ikasjo-Provision,«welche stets­ in der Valuta des ein­kassirten Papieres abgerechnet wird,betr­ägt: a) für auf Bantplägen zahlbare Wechsel: 1. per Mille, oder mindestens dreißig Kreuzer per Stüd, b) fie auf Baninebenplägen zahlbare Wechsel: 4 Berzent oder mindestens sechzig Kreuzer pr. Std. Bortojpesen werden dem Einreicher — die in Punkt 8, alinen 2 und in Punkt 11 berührten Fälle ausgenommen — nicht in Anrech­­nung gebrach. N 10. Für die Einholung von Accepten auf Wechseln, für die erste Präsentation von Licht-Bapieren u. dgl. berechnet die Bank außer­ der­ Lukaffo-Provision eine besondere Manipulations-Gebühr, welche bei derlei auf Bankplägen zahlbaren Intafjo-Wechseln mit dreißig Kreuzern per Stich und bei solchen auf Banknebenplänen zahlbaren Inkafjo-Wechseln mit sechzig Kreuzern per Stüc ohne Nad­­fit auf die Höhe des Nominalbetrages festgerecht ist. 11. Für mangels Zahlung, ‚ beziehungsweise mangels Accept suradkommende Inlafio-Mechiel wird außer der etwaigen Manipula­­tionsgebühr und den etwa­s ausgelegten Biotest- und Notifikationsspesen eine fire Provision in Anrechnung gebracht, welche für derlei Papiere, zahlbar auf einem Bankplage, dreißig Kreuzer per Stad, und für 1) Der Inkaffo-Nayon einer Bankanstalt umfaßt in der Regel das ganze Gebiet der politischen Gemeinde am Orte der Bankanstalt. Jedoch kommt zu bemerken, daß der­­ Inkaffo-Rayon der Hauptanstalt Wien außer den 10 Verwaltungsbezirken des Gebietes der Gemeinde Wien (I. Innere Stadt, II. Leopoldstadt, III. Zandstraße, IV. Wieden, V. Margarethen, VI. Mariahilf, VII. Neubau, VIII. Lofeistadt, IX. Alsergrund, X. Favoriten), auch die „Vororte: “Fünfhaus, Sechshaus, Rudolfsheim, Gaudenzdorf, Ober- und Unter-Meidling, Neu-Lerchen­­feld, Hernals, Ottakring, Währing und Weinhaus umfaßt; ferner daß der Inkasso-Rayon der Hauptanstalt Budapest aus den innerhalb der Berzehrungsitener-Linie­­ von Budapest gelegenen Gebietstheilen der folgenden neun Bezirke 505 Stadtgebietes von Budapest gebildet wird: I. Seftung (Vár), Raizenstadt (Taban) und Christinenstadt (Krisztina­­város) ; II. Wasserstadt (Viziváros) und Landstraße (Országut) ; II. Neustift (Ujlak) und Altofen (Ö-Buda); IV. Innere Stadt (Belváros) ; V. Leopoldstadt (Lipótváros) mit Ausschluß der Margarethen-Insel (Margitsziget); VI. Theresienstadt (Terézváros); VII. Elisabethstadt (Erzsébetváros) ; VIII. Sofefstadt (Józsefváros) und IX. Franzstadt (Ferenczváros) ; und endlich, daß der Inkasjo-Nayon der Bankanstalt Krajan auch den Vorort: Stadt Wodgorze um­faßt. , 7)Am Einreichungsorte zahlbare Inkasso-Wechsel sind mit ein­­fachen,an anderen Bankplätzen un­d«an Banknebenplätzen zahlhmik­en sind mit doppelt ausgefertigten Inkasso-Liften (A­ und B) ein­­zureichen. j 5) Die Bankanstalten. Faufen und verkaufen Goldmünzen, also österreichisch-ungarische 8 fl.-Stüde, 20 Francz-Stüde, 20 Reichsmark Stüde und Dukaten unter sofortiger Ab­widlung je nach Konvenienz und an Maßgabe ihrer jeweiligen Vorräthe zu dem zu vereinba­­renden Kurfe und gegen "e Perzent provision, derlei Papiere, zahlbar auf einem Bannnebenplage, Sechzig Kreuzer per Grad ohne Rücksicht auf die Höhe des Nominalbetrages beträgt. 12. Für: Satafjo-Wechsel, melche in einem der sub Punkt ( Anmerkung) bezeichneten Varorte zahlbar,­­sind, wird ,nebst den ent­­fallenden sonstigen Gebühren (Punkt 9 bis 11) mod ‚eine Distanz­­gebühr­­ von fünfzig Kreuzern per Wechsel, ohne Nachsicht auf den Betrag, ‚desselben, Torróbi für die Präsentation zur Zahlung, mie 48 für ‘die eventuell vorangehende­­ Präsentation zum ccepte u. dgl. daher­ für jede stattfindende Präsentation des Wechsels in Anvehnung gebracht. a 13. Stellt sich nachträglich heraus, daß Intafio-Wechsel­ ober­­halb des Intafio-Rayons der betreffenden Bankanstalt zur Zahlung oder zum Accept zc. zu präsentiren sind, so hat der Einreicher für die erwachsenden Wagenspesen Vergütung zu leisten. , 14. Die Bankanstalten sind ermächtigt, nöt­igenfalls von dem Einreiher einen entsprechenden Borschuß zur Deckung allfälliger Snkaflo­, respektive Protestspefen einzuheben, sowie die Besorgung des Sntafjo von Wechseln ohne Angabe eines rundes­ abzulehnen. 15. Vorstehende Bestimmungen über das Kommissionsmeife Intaffo. von Wechseln (Punkt. 2 . bis 14) finden auch auf. das, fom­­missionsmeife Sntaffo von Cheds, Anmessungen und Necreditiven, solche von Rechnungen mit der Ausnahme sinngemäße Anwendung, daß die Protestlenk­ung mangels Zahlung bei nicht eingelösten Chefs, An­wertungen und Affreditiven seitens der Bank nur über besonderen, auf der, Liste. ersichtlich zu machenden Auftrag, des Einreichers und auf dessen Kosten veranlagt wird­e­­­ n " . Volkswirthschaftliche Machriften, Staatsfinanzielles, Verpachtung der ungarischen Staat Eisenwerte) Die Verhandlungen in Angelegenheit der Ver­­pachtung der staatlichen Eisenwerte haben eine Verzögerung erfahren und werden­­ erst nach­ Beendigung der Budgetberathungen im Finanz- Ausschusse aufgenommen werden. B­inanzielle( aus Spanien) Die küniglich spanische Finanzdelegation in Berlin hat im ansprüchlichen Auftrage des Finanzministers eine Erklärung erlassen, daß alle Nachrichten über eine geplante Couponsfteuer von 10 Verzent auf die auswärtige Schuld auch der geringsten thatsächlichen Unterlage entbehren. Nac einer Madrider Meldung der „Daily News“ beabsichtigt der Finanz­­minister aber, seine früheren Absichten in Betreff der Besteuerung der inländischen Sculd in Form einer Stempel­gebühr von 1 Prerzent auf die Coupons der Interieurs jeder aufzunehmen. In der legten Session der Kammer war ein hierauf zielender Antrag bekanntlich nicht genehmigt worden. Eine Madrider Korrespondenz der »Rev. Econ.« läßt übrigens die Absicht einer Besteuerung der Interieurs unermahnt und schreibt dem Finanz­­minister vielmehr den Gedanken zu, das nächstjährige Defizit dadurch zu decken, daß er 40-50 Millionen Francs durch eine Mehrbesteuerung des Alkohols mit 100 Francs per Hektoliter verlangen wolle. Da der mit Ende des Finanzjahres 1897/88 ablaufende Vertrag mit der Bank von Spanien betreffs Erhebung der diversen Steuern erneuert werden wird, steht noch nicht fest. Dem Vernehmen nach sol Herr BPulig­­ter Der die Erneuerung von der Bedingung abhängig machen, daß die Bank ihn Hilft, Die ihmwebende Schuld zu reduziren oder zu konsolidiren. Dieselbe beträgt gegenwärtig 146­ Millionen rands, dürfte aber­ in Folge des seit Beginn 968 gegenwärtigen Rechnungs­­jahres ein­getretenen Nachganges der Steuererträge erheblich anwachsen. Steuern und Bölle. (Deutsche Getreidezölle) Im Motivenberigte zur Vorlage über die Erhöhung der­ Getreidezölle wird das sofortige Snölebentreten der erhöhten Zölle folgendermaßen begründet: Die Nothlage der Zandunwirthschaft erfordert, daß ihr die Hilfe, welche durch die vorstehend in Borschlng gebrachten Renderungen des Rolltarifs gewährt werden soll, unverzüglich­­ zutheil werde. Zu dem Ende mirő einer weiteren Ueberführung des inländischen Marktes mit ausländischen Getreide 20. thunlichst vorgebeugt werden müssen. Eine solche Ueberführung würde ungmeifelhaft eintreten, wenn die Spekulation Zeit gemänne, jeßt wo­ Mengen von Getreide aus dem Auslande oder von den Privattransitlagern 568 Anlandes zu den bisherigen Zolltären in den freien Verkehr zu bringen. Die hierin liegende Gefahr it nach den bei früheren Zolzerhöhungen, namentlich im Jahre 1885 bezüglich des Getreides gemachten Erfahrungen so groß, daß auch außerordentliche Maßnahmen zur Abwendung derselben gerechtfertigt erscheinen. Aus diesen Grunde wird, in Vorschlag gebracht, die Giftigkeit der betreffenden neuen Tariffage wenigstens für Getreide und Malz (Positionen a, b, a und ß,­c, e und f der Nr. 9­88 Rolltarife) und für M­ühlenfabrikate aus Getreide (in Nr. 25 g 2 5e8 Zolltarifs) Schon mit dem Tage eintreten­ zu lassen, an welchem durch die Einbringung dieses Geietentwurfs an den Reichstag die Absicht der verbündeten Negierungen, eine solche Zoll­­änderung herbeizuführen, allgemein und in zweifelsfreier Weise bekannt wid: Auch it bereits V­orsorge­n getroffen, daß bei der­ Zoll­­abfertigung von Getreide zc. die bei I­nkrafttreten des Gele­es eventuell der Nachverzollung unterliegenden Boften­ notirt werden, mid daß eine amtliche Feststellung des augenbilcklichen Bestandes der Niederlagen an den in Betracht kommenden Artikeln eintritt. Die Schwere der Zollmaßregeln wird in ganz Deutschland tief empfunden, und aus allen Kreisen, die agrarischen, selbstverständlich ausgenommen, ertösten die heftigsten Broteste gegen die­ Belastung der Konsumenten und gegen die Vernichtung des Handels. In Süddeutsch­­land ist die Verbitterung noch wo möglich stärker, da dasselbe ohnehin höhere Getreidepreise als Ost- und Norddeutschland zu zahlen hat. Un­­zr­eifelhaft wird die Debatte über die Zölle im Reichstage Äußerst heftig werden, obzwar der Ausgang derselben feinem Zweifel unter­­liegt. In der gestrigen Gißung des Reichstages hat der Abgeordnete Rickert den Anlaf der Budgetberathung bewaht, um die Getreide­­zollvorlage zu bekämpfen. Er sagte u. W.: Al die Regierung 1879 einen Getreidezoll von 50 Pfennig vorschlug, habe Fürst Bismarc erklärt, einen Zoll von 2 Mark verlange selbst der verm­ichterte Ugre­­vier nicht. Heute beantrage die Negierung 6 Mark Zoll von 100 Kilo­­gramm, also 70 Verzent des Werthes. Damit treten endlich die Ugra­­tier mit der lange geleugneten Absicht hervor, Brod und Getreide r­irklich zu besteuern. Die Regierung, welche vor Monaten­­ die Vor­­lage ankündigte und erst jeßt einbringe, habe dadurch eine Spekula­­tion mit Nachsicht auf die Zollerhöhung hervorgerufen, und doch wolle sie je­ durch die unerhört rigorose Maßregel der Nachverzollung neue Unruhe in die Handelstreife bringen. Diese Vorlage stehe in Traffem M Widersprüche mit der angekündigten sozialpolitischen Maßregel der Alters- und Invaliden-Versicherung der Arbeiter,­­ da sie das Brod­­fern des armen Mannes in einer in Preußen nie dagemesenen Weise besteuere. Der Gegensal­z zwischen dem Wollen und Thun der Negie­­rung misse endlich dem Wolfe die Augen öffnen. Richert erinnerte im Laufe seiner Ausführungen an Bennigsers Erklärung bei Berathung der Branntweinsteuer, daß die Regierung den Reichstag : hoffentlich jeit nicht mit neuen Steuern auf Lebensmittel belästigen­ werde; fer­­ner an die Nenkerung Dechelhäuser’s im Jahre 1881, daß mit einer weiteren Erhöhung der Zölle auf Lebensmittel kein liberales Pro­­gramm vereinbar sei. Bauten und Aktiengesellsschaften, Ungarische Waffenfabrik) Der Gelegentwurf über die Errichtung der Ungarischen Waffenfabrik wird­­ ü­ber­ die der Unternehmung zu ger­ährenden Begünstigungen, namentlich über die Ueberlastung von Grund und Boden, über Steuerfreiheit, Einfuhr der Maschinen verfügen. Auch das Staatliche Aufsichtsrecht, nam­ent­­lich der Wirkungstreis des zu ermittigenden Regierungs-Kommissärs wird in der Vorlage geregelt­ werden. Wie verlautet, wird der vor­­aussichtliche Präsident der Gesellschaft, FML. Gh­yc3Y, im Interesse der Fabrik eine Reise ins Ausland unternehmen. Verkehrswesen­. (In Angelegenheit des Waggonmangels) hat die Szegediner Lloyd-Gesellschaft eine Eingabe an den Kom­munikations-Minister gerichtet.In derselben wird der «a­llgemein sich fühlbar machende Mangel an Eisenbahn-Lastwagenher­ .­­5 · zn ·­ vorgehoben,weiter die Weigerung der Bahnen, Rezepiffe auszufolgen. Dich den Umstand, daß nur­ Depotieine und­ nicht Nezepiffe asz­gestellt werden, sind die Kaufleute außer Stande, den Werth­ der Ge­­treidesendungen von den Empfängern zasch zu erhalten ,und erleiden dadurch einen beträchtlichen Zinsenverlust. Die petitionirende Gesell­­schaft richtet an den Herrn Kommunikations-Minister das Anfuggen, die seiner Oberaufsicht unterstehenden Direktionen der Küniglich unga­­rischen Staatsbahnen, der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn- Gesellschaft und der Arad-Branader Eisenbahnen anzumeisen, die den vaterländischen Handel und die wirthschaftlichen Hintereffen in gleicher Weise schädigenden Hindernisse rasch zu beseitigen. Landwirtsscha­ftliches, Saatenstand.). Die im Ministerium für Aderbau, Ge­werbe und Handel bis heute eingelaufenen offiziellen Berichte über den Stand der Saaten lauten: Her­bstsaat«en.Links der Donau in Entwicklung begriffen, in Allgemeinen befriedigend;früherer Weizenanbau sehr schön,hie und da beginnt en vom Regen gelb zu werden;in einem Theil des Honter Kom­tats ist er mit Unkraut vermengt,im Warb­urger Bezirk ist der Anbau gut aufgegangen,aber schwach,im Neusohler Bezirk liegt er schon in der Scht­ee Rechts der Donaufichtd«er frü­here Herbstanbauhubschbus wirdhUch der spätere ist gut aufgeganem im Oedenburger Komitat hemmt die ungünstige Wittert­ng die Entwick­­lung.Im­ Eisenburger und Paranyaer Komitat treter!Würmer auf« b­ischerc Donau und Theiß ist der Anbau größtentheils beendigt, schön aufgegangen, doch würden Feldmänse und Würmer besonders im Bács-Bodroger ıund Jap Nagy-Run-Szolnofer Komitat. Rechts der Theiß it der frühere Anbau schön und buschig und ist der­­­ spätere , mit geringen Ausnahmen schön, aufgegangen, im Dönczer Bezirk, ebenso.im Tornalljaer Bezirk zeigen sich Mäuse: Reps steht, überall befriedigend. Links der heiß, ausgenommen im Szlägger, ist der Anbau Schön aufgegangen und entmictelt sich gut. An manchen Stellen ist man auch jept neg mit dem Anbau zurück, da Regen und rost denselben hemmten; am Weizen haben Mäuse stellen­weise Schaden angerichtet; Reps ist stellenweise mangelhaft auf­­gegangen. Zwischen Theiß und Maros sind die Herbstsaaten bei gün­­siger Witterung schön aufgegangen. Die früheren sind Schön Buldig, sind aber an einigen tieferliegenden Stellen des C3anäder Komitat vom vielen Negen gelb geworden, woährend sie anderswo von Feld­­männen­ viel leiden. Im Temeser Komitat mußte der Reps größten­­theils umgeadert werden. In Siebenbürgen it der Anbau — aus­­ee das Szolnos-Dobofaer Komitat — fast überall beendigt­­er frühere Weizen- und Noggen-Anbau steht sehr idön, Buschig, " auch der spätere ist időn aufgegangen und entwickelt sie bei günstiger Witterung gut. Die früheren Saaten leiden stellenweise von­ Mäusen, Drahtmu­rmern und gemeinen Raupen.E Tarifarisches. Königlich ungarische Staats-Eisenbahnen) Sir Die Weiterbeförderung der Sendungen aus den, mit der Station Klausenburg in Schienenverbindung stehenden. Lagerhäus­ern der dortigen Kreditbank und Pfandleih-Gesellschaft wird von 10. Dezember angefangen statt der bisherigen fü­nfmonat­­lichen ‚eine siebenmonatliche Srift _ bemilligt­en Uebrigen bleiben bezüglich der, für die erwähnten Lagerhäuser „bestehenden Reerpedi­­tion“-Begünstigung die sub Nr. 10923/83 und 17401/85 publizirten Bedingungen unverändert aufrecht. Insolvenzen. (Insolvenzen im Auslande) Die Budapester Han­dels- . und, Gewerbekammer, wurde amtlich verständigt, ‚daß Die REITER, Shita Constantinescu in Bukarest, €. jardica in Syra und Gt. Fri­d u E. Knoblody im Turn-Geverin ihre Zahlungen eingestellt haben. ..­­ Geschäftsberich­te. Budapest,30.November.Witterung:bewölkt.The«r1nom­eter —FO.3".C.,Bgrometer»762.6Mm.Wasserstand zunehmend.­.Bei südöstlichentheils westlichen mäßig an inden hat die Temperatur wenig Rendercieg erfahren;dea Oftdruck ist ü­berall kleiner geworden— Das Wettertrt im·Westen.trü­b,theilsnebelig,im Oftest verändeks­licher Bewölkung,linquach m­it geringem Frost,im Ganzen ohn­e Niederschläge.«—EsFftz mjt exst trijbetheilsnebeliges Wetter,stelle’n­— weisch mit Niederscic­igem bei geringer Temperaturveränderung zu ge­­märtigen. ».Effektengeschäft. Ungeachtet der etwas festern Tendenz verlief die Börse in­­­ geschäftsloser Haltung. Spekulationspapiere und Renten erzielten mäßige Kursaufbesserungen, die Umfäge blieben jedoch bei der vollständig reservirten Haltung der Spekulation belanglos. ·­­»Traxisportss Effekten erhielten sich unverändert,nur Staatsbahn­schließennut einer kleinen Avance.Von Lokalpapierc 11i waren Gecth­sche und Pannonias Rückversicherungs-Aktien gefragt,schließen höher. Auch Salgös Tarjaner Kohlea­ktien war etc begehrtt und gingen höher. Valuten und Devisen blieben unverändert An der Vorbörse«w111­ drichterreichische Kredit-Aktien zu er bis 277.20, ungarische­­ Gold-Rente , zu .99 bis 99.05. gemacht. r Under, Mittagsbörse schwankten. Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen 277.20 und 277.60. blieben 277.40 ©, Ungarische " Kredit-Ak­ien blieben 282.75 ©., ungarische Gold-Rente per Medio " au 99.10 bis 99.20, ungarische P­apier-Rente zu 85.70 bis 85.50 : gemacht, blieb erstere per Medio 9915 ©., Sektore 85.70 ©, Straßenbahn 406.50 bis 407. 5" operzentige Prioritäten der ve­A 100.50, Ganz’iche zu 800, Salgö-Tarjaner Kohlen zu 178 geschlossen. Zur Erklärungszeit:Oesterreichische Kredit-Aktien 277.30,ungarische Golds Rente 99.12V2. Prämiengeschä­ft.Kursstellung in Oesterreichischen Kredit- Mitten auf acht Tage 4.50 bis 5.—, auf einen Monat 8.— bis 9.—, auf drei Monate —.— bis — —. An der Nacbörse wurden Oesterreichische Kredit Aktien zu 27760, 277.80 und 277.20, ungarische Gold- Rente zu 99.17, bis 99.224, ungarische Papier- Rente zu 85.72", gehandelt. Die Abendbörse war ruhig, in der Tendenz jedoch fest. Oesterreichische Kredit-Aktien wurden zu. 277.60, un­garische Gold-Rente zu 9.25 bis 99.32", ungarische Papier-Rente zu 85.70 bis 85.75 geschlossen. . « Getreidegescho­ift Votr effektive in­ Weizen wurden noch verkauft:Ba1ner 1000 Mztr.77.61 und 1000 Mztr.78.6 zufl­ 6.971-2 per drei Monate. Termine hielten sich auch Nachmittags fest,der Verkehr blieb jedoch nur auf einige Abschlüsse in Weizen per Früh­­jahr beschränkt,die von fl.7.25bis fl.7.28 gemacht werden und zu letzterem Preiseangeboten blieben a­­bends schließen:Weizci­ per Frühjahr zu fl.7.27Geld,fl.7.28 Waare,Maisper Pkai-Junizu fl.5.82Geld,fl.5.83 Waare,Hafer per Frühjahr zu fl. 5.57 Geld, fl. 5.58 Waare, Wiener Waarenbörse, Wien, 30. November. (Drig.-Telegr.)­­Heute kamen nachfolgende Abschlüsse vor: Binderholz 19 Waggons ab Barcs, 9 Waggons ab oberungarische Station, 2 Waggons ab siebenbürgische Station, 8 Waggon ab Staatsbahn Wien, 20 Waggon Tannen- und­ Fichtenbretter, div. Dimension per Kubikmeter fl. 12.85, 10 Waggons r­ ozöllige Tannenbretter, 4 bis 7 300 breit 39 fr., 5 Waggon Eichen­­klogen per Kubikmeter fl. 25.50, 1 Waggons Eichenklogen per Kubik­­meter fl. 19.—, 5 Waggons Eichenfriese per Kubikmeter fl. 41.50. Borstenviehmarkt. Steinbruch, 30. November. (Orig.-Telegr.) Bericht der Borstenviehhändler-Halle in Steinbruch. In­folge des großen Auftriebes auf den ausländischen Konsumplagen ist das Geschäft flauer. Breite weichen. Der Schmeinevorrath betrug am 28. November 77.835 Stüd. Am 29. November wurden 1163 Stüd auf­­getrieben, hingegen wurden abgetrieben 920 Stüd. Es verblieb demnach am 29. November ein Borrath von 78.078 Gtüd Borstenvieh. — Wir notiren: Ungarische alte schmere Waare von 43 Fr. bis fr.,­ junge ungarische schmere von 44 fr. bis 45— fr. mittlere von 447. fr. bis 45 fr., leichte von 43 fr. bis 44— fr. — Bauernmwaare jhmere von 43 fr. bis 43%, fr.,­­mittlere von 42, fr. bis 431% fr, leichte von 41 fr. bis 42— Er. — Rumänische, Baronyer,, jhmere von — fr. bis — Er. tranfito, mittelshmwere von — fr. bis — fr. tranfito, leichte von — fr. bis — fr. tranfito, dto. Stacheln­echmere von — fr. bis — Fr. tranfito, mittel von — fr. bis — fr. tranfito. — Serbische Schwere von 42— fr. bis 43— fr. tranfito, mittelschwere von AL— bis 42 fr. tranfito, leichte von 40 fr. bis 41 fr. transig. fut­­ter-Schmeine, einjährige von — fr. bis — fr. Maisfutter- Schmeine vn — fr. bis — fr. Eichelfutter-Schmeine zweijährige von -- fr. bis — fr. mit 4% von der Bahn gewogen. _ — - " '

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