Pester Lloyd, Februar 1888 (Jahrgang 35, nr. 32-60)

1888-02-01 / nr. 32

- .. , Abonnement für die österr..ungar. Monarchie. Sür den , Bester Linyd“ Morgen und Abendblatt) ; (Srigeint an Montag Früh und am Morgen nag einem Zeiertage.) ©­­ N Für Budapest Au­ Yofiversendung:­anzjährlich fl.24.— Bierseljährl. fl.5.80 | Ganzjährlichfl.24.— Bierteljährl. fl. Salbjährlich „11.— Monatlich n 2.— ae új 12.— Monatli9 . Mit separater Polversendung des Abendblattes.. A. 1.— vierteljährlich mehr. Für die IAufritte Frauenzeitung -- -- -- -- a 2. “ 53 Dan promumerirt für Hudapef: in­ der Administration des „Defler Éfopnd“, Dorotheagafse Nr. 14, 1. Stod, außerhalb Budapest mittelst Bofammerluts dur alle Bostämter. Inserate und Grifcheldtungen für den Offenen rerhsam­ Werden angenommen: Budapest in der Admmmistration, Torotheagaste Nr. 14, ersten Stod,­­ ferner: in den Annoncen-Ex­peditionen Leopold Lang, Dorotheagaile 95 M Hansenstein , Vogler, Doro: 2.20 | theagaile Mr. 11; A. V. Gold­­berger, Väczi­ uters 9; Anton Mezei Dorotheagen­e 6. Inertionspfeid wagaufliegendem Tarif. Unfraniirte Briefe werden nit anges­­­tommen. Zins unddreifigster N­ahrnang. Inferate werden angenommen im Auslande: In Wien: Be A. Oppelik, Stu­ Benbastei Ji­.2; BR. Niesse, Seiler- Redaktion und Administration­­ ter 3 Jansenstein @ . Dorotheagasse Nr. 14, ersten Stod. Manuskripte werden in Beinem Hale zurück­gestellt. ‚Einzelne Nummern in Budapest 6 kr, in der Provinz 7 kr. in allen Berfchteiglofalen, 3. Danneberg, 1. Kampfgasse 75 A. Niemetz, Alservorstadt, Seegasse Nr.12; Heinrich Schalek, 1., Wollzeile 14, M. Dukes, Alois Herndi,1., Schulerstraße. — Paris: John F. Jones, 31 bis Faubourg Montmartre. — Frankfurt a. M.: G. L. Daube & Comp. Mitten), 1. feier. Abonnement für das Ausland (Morgen- und Abendblatt): Bierteljährfich Bei uns mit direkter Kreuzbandsendung: für Denisijland, Bulgarien, Mentenegro, Rumänien und Serbien 9 fl., für alle übrigen Staaten 10 fl. 50 fl. Abonnements werden auch aufgenommen für: Zeigten beim Vostamte Köln 17 M. 73 Bf., Deutschland bei den deutschen Bostämtern 13 M. 78 Bf, England und Anterike beim Bostamte Köln 17 Straßburg 17 M. 73 Bf., Italien, Griechenland uns Egypten beim Postamte Triest 11 fl. 19 fr., Niederlande beim Postamte Oberhausen 17 M. 78 PF., Burmünner bei den rumänischen Postämtern 17 grc8. 20 Et .Schmeiz bei den Schweizer Postäm­ern 18 res, 80 &18., Serbien und Montenegro bt bei den dortigen österreichischen Poftämte­rn 7 fl. 88 fr., für faktum nur Auch Dig M. 76 Rf., frankreich, Spanien und Bartugal beim B­ostamte Ar dortigen Postämtern 16 Zres. 60 Et3., Gürket kniferl, zulfisc­hen Bokänder 27 1%. 50 fr. in Gold pre aumo. mn­ae ": BESTER STEDASERISTTNGEIFENSAELERRLENSANUE BRONTAER, Der enge­­ Branntweinfeuergefek-Entwurf. (A. B.) Mag fast zwei Jahre beanspruchenden Vorbe­­reitungen liegt heute der Legislative ein Bogbedenutendes geiedgeberisches Merz vor, durch welches eine durc­­greifende Reform der Brannt­weinbesteuerung bezweckt wird. CS ist seit zwei Dezennien das fünfte Spirtusstener-Reformiert, während jedoch die "bisherigen Reformen der Geießgebung sie damit begnügten, durch­ Ausbau­­ des pro tempore acceptirten Gystem3 der Be­­steuerung — Gährraumpanfhalitung, Sabrifatsteuer — die fista- Kishen Interessen, speziell die seitens des Staates beanspruchte Steuer vom Branntwein zu sictern, betritt die vorliegende Gefäßgebung ganz neue Bahnen, indem sie durch die Branntweinbesteuerung gleichzeitig auch einschneidend gemerklich, landwirthschaftliche und national­­ökonomische Interessen zu wahren bestrebt ist. 63 ist vor Allem zu­ bemerken, daß die Regierung zur neuer­­lichen Reform der Branntweinbesteuerung nicht ausschließlich durch die Parole moderner Staatswirthschaft, aus dem Branntwein möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, gedrängt wurde, sondern daß Dieselbe die Aufgabe hatte, eine dem Ruin preisgegebne Industrie zu retten, und schmere Schädigungen der michtigsten land­wirths­chaftlichen Spatereffen zu verhüten, zumal die Entwicklung ‚einer selbstständigen Einnahmsquelle ohne Gesundung der Verhältnisse der Industrie selbst — bei der direkten Abhängigkeit beider Interesfen 30 einander — undenkbar erscheinen muß. Die „Spiritus- ‚Erise“, welche nun seit Jahr und Tag bereits besteht, ist als Aus­­gangspunkt der neuen Steuerreform vor Augen zu halten und die Beurtheilung der neuen Gereggebung hat vornehmlich von diesem Standpunkte zu ‚erfolgen, ‘wobei selbstverständlich alle obgenannten Interessen,­­ die " finanziellen, w­irthschaftlichen und industriellen mit maßgebend sein müssen. «­­« ing Ungemisfe . Der Gesetzentwurf bricht mit den bisherigen Prinzipien der Branntweinbesteuerung und lenkt thatsächlich ist ganz neue Bahnen ein. Es ist somit ein Sprung der Entmarh enthält ein Novum in der Gesettgebung der in­direkten Steuern und somit in der Finanzunwirthschaft. Derselbe führt eine R Konsumsteuer ein; mir sagen „eine“ und nicht „Die“ Konsumsteuer, weil die Reform, die­ hier unter dem Namen Konsumsteuer ins Werk gefegt wird, dem bisherigen Prinzip und dem theoretischen Begriff der Konsumsteuer widerspricht, indem Dieselbe nit direkt vom Konsumenten, fonden vom Fabri­­kanten und vom Spiritushandel eingehoben werden sol, während die reine Konsumsteuer — wie se­n$ranfreid besteht — den Spiritus so lange verfolgt, bis­ er unmittelbar zum K­onsumenten gelangt. Die neue Konsumsteuer sol ferner eine Rege­­lung, eine Beeinflussung des Konsums selbst herbeiführen, und zwar dadurch, daß sie in z­r­e­i Steuersummen bemressen wird, also eine Staffelsteuer, eine stufenrreife Belastung des Konsums einführt, durch­­ welche das Uebermaß im Konsum einer größeren Steuerlast unterworfen erscheint. Die Höhe der Steuer beträgt in diesem Sinne­ 35 Gulden und 45 Gulden; der Geltungsbereich des niedrigeren Sreneriases ist durch­ Feststellung eines Minimal­­konsums gegeben. Die Geießgebung geht von der Vorauslegung­ aus, daß im Lande ein gewisses Duantum unbedingt vom Konsum aufgenommen wird und berechnet dasselbe auf Grund genauer Prü­­fung der Produktionsziffern der Testen, sechs Jahre für Ungarn mit­­ 872.542 Heftoliter, für Defterreich . mit 997.458 Hektoliter. Dieses Quantum soll den im Lande bestehenden Industriebetrieben — SFabrisen und landwirthschaftlichen Brennereien — durch selbstständige Verfügung beider Staaten zugemessen werden ; die über dieses zuges­ressene — fontingentirte — Quantum beabsichtigte, respektive erfol­­gende Erzeugung fällt unter die hö­here Steuer von 45 Gulden. Selbstverständlich behält sich die Geießgebung vor, das kontingentirte Duantıım, falls dasselbe als zu gering bemessen erscheinen sollte, jer­weilig mittelst Einverständnisses der beiden Negierungen abändern­­ zu können . Diese Steuer wird mit Grund der Kontrole eines Meß­­apparates und auf Gru­nd der­ Kontrole des Gesammt­­erzeugnisses erhobenx"fällig ist sie jedoch­ nur dann,wenn sie von der Erzeugungsstätte direkt in Konsum gelangt,währen­­d fü­r die Vorräthe,sowie die dem Handel ü­bergebenen Mengen die Steuer gestundet,respektivekreditirt wird.Die Kontrolmaß­­regeln sind in diesem Sinne für die Erzeugung ganz dieselben, wie bei der Fabrikätsteuer, mit dab die Kontrole auch darauf ausgedehnt erscheint, wohin der erzeugte Spiritus gelangt. It er in den Konsum überführt, so wird die Steuer fällig, it er, noch in der Erzeugungs­­stätte, oder in Entrepot3 — Freilagerräumen — des Handels ein­­gelagert, so wird die Steuer Freditint, bis der Spiritus schließlich in direkten Konsum gelangt ist. Die landwirthschaftsgen Brennereien erhalten eine Begünstigung, die nach der Größe des Betriebes derselben — welcher jedoch im Marimum nur 7 Hektoliter pro Tag betragen kann — von 3 Gulden bis 1 Gulden bemessen wird (1 Gulden bei einer täglichen Erzeugung von 4—7 Hektoliter, 2 Gulden bei Erzeugung von 2—4 Hektoliter und 3 Gulden bei einer Erzeugung bis 2 Hektoliter). Der Begriff der land­wirthschaftlichen Brennereien ist auf Grund der Natur, Bestimmung und Leistungsfähigkeit , des Brennerei-Betriebes als landwirthschaftlichen Nebenge­werbes präzis festgestellt; nen ist nur die Verfügung, da( auch die Einrichtung genofsenschaft­­licher Brennereien ermöglicht werden sol. Die im Lande bestehenden übrigen Brennereikategorien bleiben im­ Reformentwurfe dem Wesen nach unberührt. Der steuerfreie Brand­ erscheint bei den bisherigen Einschränkungen (nur für den Eigenbedarf und nur aus eigenen Früchten) auc­h fernerhin gestattet, die große Anzahl der feinen und kleinsten Brennereibetriebe —­­ gemeinhin Kesselbrennereien genannt — wird dem bisherigen System der Besteuerung — Raufhalirung nach Leistungsfähigkeit des Brenn­­apparates und Abfindung mit dem Brenner — unterworfen, nur daß selbstverständlich die Höhe der­ Steuer dieselbe­it — 35 Gul­­­den pro Hektoliter abssoluten Alkohols —,mie \ für. Die als Konsumsteuer einzuhebende Steuerlast. Die Maßstäbe und Vorauslegungen für die Besteuerung der Kleinbrennerei sind dieselben wie im bisherigen Steuergesetz, nämlich gerittelung der Ausbeute­­normen nach Verschiedenheit des aufzuarbeitenden Materials und Leitstellung der Leistungsfähigkeit des Brennapparats (Zahl der täglich zum Abtriebe zugeführten Füllungen), lediglich die Steuer- Höhe, die die Bestimmungen für die Brenndauer werden an, fi. unmesentlichen Veränderungen unterworfen. Bezüglich des Exportes enthält der Reformentwurf das Prinzip der direkten Erportprämie, welche in der Höhe von 5 Gulden pro Hektoliter betrefsen erscheint, jedoch wird diese Prämie nur für eine­ beschränzte Ausfuhrsmenge — 200.000 Hektoliter im Jahre — gemährt; was über Diese Menge zum Export gelangt, hat keinen Anspruc­h auf die Prämie. Dies sind die Hauptprinzipien der neuen Geießgebung. Der finanzielle Standpunkt erscheint in derselben in einem Ausmaße befriedigt, wie es bisher in unserer Finanze wirtschaft,den­ muthigsten Stürmern nicht besser gelingen könnte; der Sprung von der bisherigen Höhe von 11 Gulden (die effektiv aber nur 9 Gulden waren) auf 35 Gulden, die fest voll auf dem Artikel Tasten werden,­­ erscheint mit Rücksicht auf die im Lande als den Konsum belastende Schanksteuer — Regalien —, wenn aug nicht gewagt, doch immerhin Fühn­ genug. Die steuerpolitische Berechtigung der Branntmeinsteuer in dieser Höhe läßt sich gemäß nicht leugnen, jedoch " liegt die Befürchtung nahe, dak indem zu dieser Steuerlast auch noch die in Form der Regalien bestehenden Lasten einen Druck auf den Konsum ausüben können, derselbe mehr abnehmen kann, als es vom industriellen und vom finanziellen Standpunkte erwünscht erscheint. Das zweite hochwichtige Moment ist die Einflußnahme auf die Erzeugungsverhältnisse der Industrie Dieselbe hat im Sinne der vorliegenden Gesebgebung aufgehört ein freies Gewerbe zu sein; sie begibt sich des Medstes auf die Erzeugung selbst. Die volksunwirtscchaftliche Bedeutung der Brennerei, die Stellung der Landwirthschaft zur Brennerei, bieten genug Beweggründe dafür, eine Einflußnahme des Staates in jener Richtung "hin erwünscht erscheinen zu lassen. Daß dieselbe vor Krifen bewahrt bleibt, vor Krifen, die aus der Meberproduktion entstehen künnen, — diese Absicht der Gefeggebung gelangt in dem Ausmaße der Steuer in zwei Höhen unverkennbar zur Meukerung und die Bes ichränkung der Produktion durch Kontingentirung des Betriebes ist von diesem Standpunkte nit anzufechten; am allerwenigsten hat die Industrie es zu bedauern, die Freiheit des Gewerbes geopfert­ zu sehen, da ja der Beweggrund direkt die Wahrung ihres eigensten Isnteresses it. Jedoch könnte die Industrie in bedenkliche Verlegenheit gejegt werden, wenn die Kontingentirung des Betriebes nicht glücklich getroffen wird. E8 [ehe sich viel darüber jagen, weshalb die ungarische Industrie, die vor noch wenigen Jahren der österreichischen weit über­­­legen war in Bezug auf die Produktion, zu einer Konzession in Bezug auf die Beschränkung des Betriebes gedrängt wird (Oesterreich soll volle 125.000 Hektoliter mehr erzeugen können im Tontingentirten Betriebe), wo Doc die derzeit bestehenden Produktionsverhältnisse aus einer totalen Beschiebung der Lage der Industrie durch die Steuergeseßgebung entstanden, demnach in der geschichtlichen Ent­­­wicklung der ungarischen Industrie nicht begründet sind. Ein ge­­rechteres Audomaß in der Kontingenti­­rung des Betriebes erscheint demnach als nicht unbegründete Forderung der In­­dustrie; aber auch das Staatsinteresse e­rheilcht die größte Bor­­fit bei Feststellung der Kontingentirungsziffer, da bei dem gemein­­samen Zollgebiete leicht ein Theil der beabsichtigten Steuereinnahme der anderen Reichshälfte zufallen könnte. Die Höhe der Kontingentirung mi 8 72.000 Hektoliter per Jahr für Ungarn allein, it zwar auf Grund genauer Prüfung der Produktionsziffern der legten Sahre festgestellt, dürfte jedoch Anlaß zu mehr­ weniger begründeten Befürchtungen in Bezug auf eine größere, namhaftere Abnahme des Konsums, schon in Folge der erwähnten Belastung durch die bestehenden Schanfgerech­­tigkeiten, bieten. Das fiskalisc­he Interesse hect sich diesbezüglich, voll­­kommen mit demjenigen der Industrie; je niedriger die Kontingen­­tirungsziffer bemessen wird, desto größer wird ja das Geltungsgebiet der höheren Steuer, folgegemäß je größere Einnahmen für den Staat, während bei zu hohem Ausmaß der beschhänzten Produktion — und wir finden die angeführte Ziffer entschieden für zu Hoc­h leicht die Gefahr entstehen kann, daß der Konsum sprunghaft abnimmt und hiedureh für die Indu­strie und die Landmixthikraft wieder die großen Verlegenheiten der Heberproduktion, wenn auch nicht so schwer wie bisher, ermachten Tönnen.­­ Hochedentiam­­ ist-Feiner Die große Mayr, die der Negierung betreffs Auftheilung der fontingentirten Produktion’in Die Hand gegeben werden kann und műre uns Flarere, abge­­messene Feststellung des­ diesbezüglichen influsses sehr erwünscht — aug vom industriellen Standpunkte aus. Er könnte nämlich, nachdem die neue Gereggebung hierüber noch keine endgültigen­ Be­­stimmungen enthält, Teicht dazu kom­men, daß jeweilig, nach Luft und Neigung der Regierung und Legislative die Griftenz einer oder der anderen Brennerei-Kategorie bedroht wird. Nichts jhnst Die industriellen Brennereibetriebe davor, daß sie mit dem geringsten Aus­­maße der Betheiligung in der fontingentirten Erzeugung zugelassen werden, was ja eventuell auch den Ruin dieser großartigen Betriebe mit fi bringen kann, und deshalb wäre­n und hier etwas mehr des staatlichen Einflusses auf das Gewerbe nicht unerwünscht geweien, beispielsweise die Verfügung, daß keine neuen industriellen Betriebe in die Kontingentirung zugelassen werden, wodurch­ die bestehenden m­in­­destens auf eine sehr lange Zeitdauer der ihren Einrichtungen halb­­wegs entsprechenden Produk­tionsthätigkeit gesichert erscheinen könnten. 63 dürfte sie übrigens — nachdem die Kontingentirungsziffer im Einverständniß der beiden Negierungen jeweilig abgeändert werden kann — bald herausstellen, ob die­ obigen Ausführungen­ be­­rechtigt sind oder nicht. Die Begünstigung der landwirthcchaft­lichen Brennerei it im Defebentwurfe unseres Erachtens nach glückich getroffen. Dieselbe hat ja ihre Grenze darin, daß die Differenzen in den Erzeugungssosten ausgeglichen werden sollen. Nur bis zu dem Maße ist eine Begünstigung statthaft, als es sich in der Brazis konstat­ren läßt, um wie viel höher die Erzeu­gungs­­torten je nach Kleinheit des Betriebes ich herausstellen. An dem Mo­­mente, wo diese Differenzen in den Erzeugungstorten durch die Be­­günstigung überschritten sind, erleidet die andere, ent­­schieden ebenfalls als Trägerin landwirthh­aftlicher Interessen anzur­­erkennende Kategorie der Spiritus-Industrie die ihm erste Unbill; sie würde einfach mifsentlich und absichtlich dem Beifalle preis­­gegeben. Das Ausmaß der Begünstigungen für die landwirthschaft­­igen Brennereien halten wir mit Nachsicht auf unsere Verhältnisse für berechtigt. Thatsächlich bedarf unser landwirthichaftliches Ge­­­werbe, welches technisch noch nicht die Endstation des Fortschrittes erreicht hat, billige Berufsichtigung der Differenzen in den Erzeu­gungssosten, melde demselben Bestand und unwünschenswerthe Ent­wicklung sichern. Daß die Kleinbrennerei in den bisherigen steuer­­lichen Verhältnissen fast unberührt belassen wird, speziell aber das Dulden des steuerfreien Brandes für den Eigenbedarf, ist ein Möbel­­stand in dem vorliegenden Entwurfe. Es ist in diesem Blatte schon oft beleuchtet worden, daß der Bestand dieser Brennerei-Kategorie in so ausgedehnten Maße, die derselbe fest einft­rt, von fisfalischem Stand­­punkte unangenehm, von wirthschaftlichem Standpunkte nicht noth­­mendig und von Hygienischem Standpunkte einfach unermünscht ist. Alle Argumente, welche hiefür angeführt waren, treten verstärkt Dor uns, wenn mwhr den Anreiz zur Defraunda­­tion­, welcher in­ jeder Stewerschohbung liegt,i in Betracht nehmen. Wenn je­ eine Reform der Kleinbrennerei geboten erschien, ist dies bezüglich des vorliegenden neuen Gefeges der Fall, indem der finanzielle Erfolg desselben Teichs eine tiefe Schädigung erfahren kann durch die vielfachen Möglichkeiten der Defraudation, die der Gefäßentwurf duch Feststellung strenger Strafbestimmungen allein, gemäß nicht vereiteln wird können. € 8 mürde zu weit führen, ausführlicher auf diese Richtung der Geieß­­gebung einzugehen; wir begnügen uns damit, das Gefährliche einer unvollkommenen Reform nachdrücklichst zu betonen. “ Flüchtig soll noch berührt werden, daß die Gewährung einer direkten&orportprämie von 5 Gulden bis zur Gesammtmenge von 200.000 Hektoliter eigentlich Feine Auf­­hilfe für unseren stark reduzirten Export bedeuten fan. 50 lange ein unmittelbarer Nachbarstaat eine direkte Prämie von 25 grancs ger­währt, und durch dieselbe unseren Erport einfach verdrängt, ann uns eine Brämie von 5 Gulden nicht helfen. Er hätte sich vielleicht empfohlen, sobald einmal der Staat die Hilfe für den Erport in der runden Summe einer Million firiet hat, demnach seine übergroßen Opfer für diesen mchtigen Faktor­ bringen will, diese Summe­ nach den 4 tatsächlich­en Verhältnissen des Exportes zu Gunsten des­selben verwenden zu lassen. . Die Trage­­r da 9­ft­en er, als wesentlichster eber­ gsangsbes­timmung, können mir gleichfalls nicht unerwähnt lassen. Dieselbe entspricht einer v­o­llen Nachversteuerung, indem zu dem Betrage von 24 Gulden, welcher eingehoben werden sol, die derzeit betehende und entrichtete Steuer von 11 Gulden hinzugerechnet werden muß, moduc der volle Betrag der "Steuererhöhung gegeben "­. Wohl ist es wahr, daß die Steuer, heute effektiv nicht 11 Gulden, ja für­ den Spiritus, der aus landwirthschaftlichen Brennereien­ stammt, sogar viel weniger, etwa nur die Hälfte beträgt, aber es dürfte doch der Berücsichtigung werth erscheinen, diejenigen Vorräthe, welche heute im Lande vorfindlich sind, nicht durch die volle Last der Steuererhö­­hung zu treffen. Auch eine Hintanhaltung der etwa vor Insiebentreten der neuen Gesehgebung plöglic in die Höhe zu treibenden Erzeugung — wie Dies in Deutschland geschah — wűre vom finanziellen und industriellen Standpunkte nicht überflüssig gewesen. Alles in Allem glauben wir sagen zu können, daß die Prinzipien und Grundgedanken dieser Reform klar und richtig gefaßt sind, daß aber durch einzelne Verfügungen der neuen Gesäßgebung diese Grund­­fäße theilweise nicht so ausgebeutet werden, wie dies vom Standpunkte einer radikalen Reform der Branntweinsteuer gefordert werden kann. Im weiteren Ausbau des neuen Systems der Branntweinbesteuerung, wenn dasselbe, wie zu hoffen Steht, als wirthschaftlich entsprechend und dem National­­mohlstand förderlich befunden werden wird, müßte — unseres Erach­­tens — die fette Hand angelegt werden an die konsequente Durchfüh­­rung der in dem Gelegentwurfe geltend gemachten großen Prinzipien und­ wir können den Wunsch nicht unterdrücken, daß dies je eher, viel­­leicht noch bei Durchberathung des Entwurfes geschehen möge, mel­­cher dann eine bedeutsame Grundlage zur Umgestaltung unserer gesammten Finanzwirthschaft abgeben wird. . . , Bolkawirthfaftlinge Harhrid­en. Handel. (Der Ultimo) ist ohne Störung verlaufen, indem weder in der Hauptstadt, noch in der­ Provinz eine nennenswertde Insolvenz benannt wurde. (Ungarische K­aufmannshalle) Der Ausschuß der Ungarischen Kaufmannshalle hielt heute unter Vorfig des Vize-Präsi­­­­denten Koloman v. Bräzay die ordentliche Monatsfigung, in der folgende wichtigere Gegenstände verhandelt wurden: Die Zuschrift 008 Ministeriums,­­ laut meldber der Lastenverzehr auf der K­ettenbrüde (mit einigen durch die Tragfähigkeit der Brüde motivirten Beschränkungen) weiter aufrecht­erhalten w­ird, wurde zur erfreulichen Kenntniß Ben. Auf Antrag des Ausschußmitgliedes Sigm. Bintáb wurde beschlossen, beim­ Finanzministerium bittlich‘ ein­­zusommen, daß den­ Rechnungen, bis einschließlich, 10 fl., so wie dies in Oesterreich geschieht, Gebührenfreiheit bemilligt­­ werde. Die Anträge des Herrn Josef Schulz senior, er möge im Schoße der Kaufmanns­­halle eine T­arif-Abtheilung errichtet werden, ferner solle beim Ministerium dahin gewirkt werden, daß: Frachtbriefinhaber zur Bes­ hebung ‚etwaiger Mehr-Porti, auch weiter­­­ereinigt seien, und sonac jene Berfü­gung der­ Divertoren-K­onferenz, wonach die etwaigen Mehr- Rick + Dies” Dem ’ Em­pfänger­ der Sendutn­g arisgefolgt werden, außer Wirksamkeit geseßt werde, wurde zur Begutachtung der Fade­feftion der’ Spediteure abgetreten Schließlich wurde die " erfreuliche Zunahme der Mitglieder-Anzahl" (in der Sigung wurden 25 neue Mitglieder aufgenommen) zur Kenntniß genommen. Bemko und Aktiengesellschaften­. (Budapester Straßen­eisenbahn-Gesellschaft.) In der heute stattgehabten Sitzungdd­irektiotx wurde beschlossen, für das Betriebsjahr 1887 die Vertheilung einer Dividende von fl. 24 per Aktie = 12 Perzent der Generalversammlung in Borsáslag zu bringen. Verfehrsiwesen, Bizinalbah­n Warasd­in-Golubovec) Die Arbeiten an der Lokalbahn Warasdin-Golubovec, deren Betrieb die ungarische Staatsbahn übernehmen wird, werden im Frühjahr in Angriff genommen. Der Ausbau der Strecke wird in Zoo getheilt, an Subunternehmer vergeben und findet die Offektverhandlung am 15. Seber I. 3. bei der Direktion in Ivanec statt. Die Strede wird vorläufig nur bis Ivanec ausgebaut, nachdem die Zukunft der weiteren Strede nur von dem Kohlentransporte abhängt und der Konzessionär Legros, melcher die ausgedehnten Kohlenmerfe der Steierisch Kroatischen Glaskohlen-Gemeinschaft zu pachten beabsichtigte, mit der­­selben nicht einig werden konnte. Steuern und Zölle. (Der neue Schmetzernsche Zolltarif- Entwurf) Der eidgenössische Ständerath und Nationalrath haben am 17. Dezember 1887 folgendes Bundesgeseß, betreffend die Abänderung des Zolltarifgejeges vom 26. Juni 1884, angenommen, für welches die Referendumsfrist bis zum 23. März 1888 dauert. Im Generaltarif wurde an Stelle der entsprechenden gegenwärtigen, eine Reihe von abgeänderten weit höheren Zollfäßen beantragt, die in vielen Fällen nicht nur über die Zollfäße des Generaltarifs vom Jahre 1884, sondern auch über jene 063 Konventionaltarifs hinaus­­gehen. Da der österreichisch-ungarisch-schweizerische Vertrag gekündigt wurde, so würden, falls sein neuer Vertrag zu Stande käme, unsere Produkte bedeutend höhere Zölle zu entrichten haben. Eine Gegenüber- Stellung der alten Zölle des Generaltarifs vom Jahre 1884 und der dermalen noch geltenden Zollläge des Konventionaltarifs (in Francz), dann beim­ Sicht stehbenden Zölle des neuen Generaltarifs, und zwar für die im Verfehre mit Oester­­reich-Ungarn wichtigsten Brodutte, ergibt folgendes Bild: *) Weine mit mehr als 15% Alkoholgehalt unterliegen für­­ den Ueberschuß der Monopolsgebühr, sowie einem Zoluschlage von 20 Zupfen per Grad und Duintal. Alte Konventional- Neue Zölle Zölle Zölle Maaren 100 Kilogramm Mehl von Getreide 2c., Graupen, Gries, Orübenii, - en 1.25 1.— 2.50 Gried­­aus. Hartweizen --- --- --- --- 1.25 1.— 1.25 Teigwaaren, Zmwiebad und feine­n Bäckerwaaren ohne Zucker--.... 10.— 5.50 15.— Somos a 2 le­in Sal 8— — 15.— erg ; RR 19 — Sr­utter, frisch, gejotten, gesalzen --­­en — Fa Eier... a AKKETK KlA s ÚRBIVTRNTT 2— Fleisch, [räg geschlachtetes .-- --- 2.— —­­.­­Geflü­gel,lebendes--. «3.—- 4.— 6.— Geflügel, getödtetes; MWildpret --- 8.— — ...12— SÖR EETRETŐ BE 2 = 22-2... 8.— — 20.— Sareltrauben, Teibe: --- --- --- se 2.50 _ . . . 4.— Kaffeesurrogate aller Art --- --- --- 4 — — 8 Tabak, fabrizirter , Naud­, Schnupf­­und Kautabak--. 50.— —_ 75.— Zigarren. und Zigarretten.-- --- --- 100.— —_ 150.— Bier u. Malzertratt in Fälfern --- 3.50 — 5.— Mein in Fallen”­ --- --- --- .-- 5.— 3.50 6.— Haute, bernuth CNN 30.— 16.— 80.— . Stüd Stüd - Stüd­ien und Stiere, geschaufelt --- 5.— — 25.— Kühe und Rinder, geschaufelt --- --- 5.— —_ 20.— Singvieh, ungeschaufelt .-- --- 2.— — ús Kälber bis 6 Wochen oder nicht über 60 Kilogr. Gewicht --- --- 1.— — 3.— Edmeine mit od. über 25 Xgr. Gem. 2.— — 8.— Schweine unter 25 Kar. Gem. --- --- 1— = 3.— 100 Kilogramm Bau und Nusholz, gemeines: roh, SR ik pe der Art Boden echtmeiden apho zobes, Neifholz, Rebstechen --- --- --- --­­ Hiemit ist die Aufzählung der im Verfahre zwischen Oesterreich- Ungarn und der Schweiz wichtigeren Waaren, erschöpft. Der beste­­hende Vertrag ist gesündigt , im Falle derselbe nicht erneuert. Eine, hätten, wie bereit erwähnt, viele unserer­erportartikel dahin höhere Eingangszölle zu entrichten. Ein Theil derselben wird auch ohne Konvention eo ipso höhere Zölle zu zahlen haben, da der neue Ver­trag — und mir hoffen zuversichtlich, daß ein solcher wieder zu Stande kommt — nicht alle genannten Artikel vertrag­mäßig binden wird. Amerikanische Zölle. Nach dem­ von den demokratischen Führern im Vereinigten Staaten-Kongreß vorbereiteten neuen Zollgefäß-Entwurf erstrebt sich das­ Verzeichniß der zo­ll­freien Gegenstände auch auf folgende Artikel: Metall­erze, Salz, Holz rohe und teppichgmw­olle Suntefasern Grüfer, Chemitolrem un Sarbmaaren für Färbereizmede Das Ver­­zeichniß der steuerpflichtigen Wollen ist zur Herstellung größerer Ein­­heitlichkeit neu geordnet worden, aber es it wenig Veränderung in den Zollfägen selber vorgesehen worden. Die Zollfäge für Baum­­wollmaaren sind durchgängig herabgefest und auch für Tensterglas, Glaswaaren un irdene Ge­schirre ist eine beträchtliche Herabseßung vorgeschlagen worden. Der Ruderzoll ist um 25 Berzent und der Metallzoll so viel ermäßigt worden, daß er nur noch ein Jahreserträgniß von 1.000.000 Dollars gestattet.. Der Zollfaß für Stahlesjhienen it von 17 auf 13 Dollars die Tonne herabgefegt worden. Das Gefeg mag, wie der vorstehenden Kabelmeldung hinzugefügt wird, in dem Aus­­fluß für Mittel und Wege, wo die Demokraten die Mehrheit haben, Annahme finden, aber daraus folge noch nicht, daß der Kongreß den Entwurf gutheißen werde. Landwirthschaftliches. Wein-Ausstellung. In Silösc nährt Baja wird am 14. Seber [.. 3. eine Ausstellung rein manipulirter rother Schiller­ und weißer Landweine stattfinden.. Auch wird eine Rosthalle errichtet sein. Bisher sind 159.225 Liter Num­mern, 20.135 Liter sogenannter „Schiller“ und 30.000 Liter weißer Wein zur Mugstellung, bezie­­hungsweise zum Verkauf angemeldet worden. Südösch liegt blos eine Stunde Weges von der Bajaer Eisenbahnstation entfernt, in der Längenrichtung gesägt oder gespalten (Schnittwaaren, Schin- Deln:2c)5 eichenes j:i--42r- I-.- 0.40 Bin DN Dane Da on. 040 abasbunaens in 0.60 Slechtmeiden, geschált­­:- --- --- --- 0.60 Grobes Verpadungsmaterial Bad­­tten, Padfäfler u.‘ dgl.) für trockene Gegenstände--- --- --- --- 0,50 Holgwanten : vorgearbeitete , gehobelte, nicht zusammengefegte, Holzdraht zur Brandhölzchenfabrikation , Riemen, oder unverleimte Bodentheile für arakieterie =. 0.200022 2.— ke 4— Adolzmaaren, fertige, grobe aus ge­meinem Holze; Dreschsler-, Tisch­­ler-, Wagnerarbeiten, rob, nicht bemalt, nicht fonr­irt, ohne Me­­tallbeschläge =. 2.2... sas 7 4 um 8.— Tischlerarbeiten, Möbel u. Möbel­­theile aus gemeinem Holz : bemalt, geschnikt, gepolstert 26. --- --- --- 20.— 16.— 20.— Geschäftskeridgie. Budapest, 31. Männer. Witterung : starrer Schneefall, windig. Thermometer —6,0 ° €., Barometer 759.3 Mm. Wasserstand ab­­nehmend. Bei zumeist östlichen, theilweise nördlichen, stellen­weise stär­­feren Winden ist die Temperatur zumeist etwas gestiegen. Der Luft­druc­kt zum großen Theile um Weniges größer geworden, im Süden etwas gelunden. Das Wetter ist vorwiegend trüb, mit slachen Nieder­schlägen, stellenweise mit Nebel, zwischen 268.80 und 268.30, ungarische Stfeifengeschäft. Die Börse verlief heute in entschieden luft- und geschäftsloser Haltung und es mußten die Surfe der leiten­­­den Merthe etwas nachgeben. Zum Schluffe der Börse machte sich auf bessere ausländische Berichte eine etwas günstigere Tendenz bemerkbar, Transport-Effekten lagen auch heute sehr ruhig. In 2ofalpapieren kamen wenige Schlüsse und diese zur gedru­h­­ten Rursen vor. Valuten und Devisen erhielten sich unverändert. An der Barbörse vari­ten Oesterreichische Kredit-Aktien Gold-Rente per Medio zu 96.70 bis 96.80, ungarische Papier-Nente zu 33.50 geschlossen.­ An der Mittagsbörse schmankten Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen 268.70 und 268.20, blieben 268.70 ©., Ungarische Kredit-Aktien zu 271.50 ©., Ungarische Cstomptebanft zu S5 °%, Bankverein zu 103.50 geschlossen, ungarische Gold-Nente per Medio zu 96.65 bis 96.80, ungarische Papier-Nente zu 83.35 bis 83.45. gemacht, blieb erstere per Medio 96.80 ©., septere 33.40­6.­ Müller und Bäder-Miühle zu 338 bis 345, Bannonta-Pfühle zu 7.40, Athenäum zu 510, Drafche’iche zu 220 geschlossen. 487 An der Nachbörse w­ınden Oesterreichische Kredit Aktien zu 268.40 bis 268.60, ungarische Gold- Rente zu 96.773], His 96.721, gemacht. · »· Die Abendbörse war geschäftslos.Oesterreichischsei Kredit-Aktien zu 268.50 bi5268.40,1tngaris­che Gold-­ Rente zuk)6.671lgbi696.70,ungarische Papreszente zus ZBO geschlossen. .­­« »« Getreidegeschäft.Von­ effektivem Weizen wurden noch verkauft: 2500 Mztr. Theiß 78.4 fl, 7.40, drei Monate Bier. Termine Das Nachmittagsgeschäft war anfangs luftlos, schließlich zeigte sie auf Provinzordres mehr Kaufluft,­­wodurch die Tendenz fester wurde und die Kursen bei besserem Verkehr­ etwas an­zogen. — Geschlossen wurde: Weizen per Frühjahr zu fl. 7.30, fl. 7.33 und fl. 7.32, Neumais zu fl. 6.02 bis fl. 6.08, Hafer per Frühjahr zu fl. 5­4 Abends­chließen: Weizen per Herbst zu fl. 7.63 Geld, fl. 7.70 Waare, Weizen per Frühjahr zu fl 730 Geld, fl. 7.32 Maare, Mais per Mai-Suni zu fl. 6.02 Geld, fl. 6.03 Waare, Hafer per Frühjahr zu fl. 5.65 Geld, fl. 5.67 Waare, Getreide, G. Bodwoloczysiea, 27. Zänner. Das Ausgebot auf une rent. dieswöchentlichen Getreidemarkt bestand blos aus unbedeutenden Duantitäten, welche per Bahn aus Rußland zugeführt wurden, während die Achstransporte in Folge eingetretener Schneevermehungen w­esentlich abgenommen haben. Der Markt verkehrte regungslos, in­­dem Händler dur die auf der K­arl-Ludwig-Bahn erfolgte Verkehrseinstellung sich reservirt hielten und Umfäse blos ar­ Spekulanten bemerkstelligt werden konnten, wodurch auch Die Weizenpreife eingebüßt haben. Der einzige Artikel Hanflörner war­ gesucht, wurde aber parti offerirt und konnte das Geschäft auch für diesen Artikel an Lebhaftigkeit nicht gewinnen. Notirt wird nach­ Qualität per 1OO Kilogramm inklusiv­es Sack ab Bahnmagazin Inländischer Herrschaftsweizet ist GLO bis fl.6­.50,»s Roggen fl. 40 bis fl. 440, Brauergerste fl. 475 bis fl. 5.40, Buchmeizen fl. 5.60 bis fL.6.—, Neuffin­der Herrschaftsmeizen sammt Nefaktiezugabe­ fl. 6.40 bis fl. 6.75, Roggen fl. 3.— bis fl. 3.40, Hafer fl. 3.— bis fl. 3.25, Bud­­­­mweizen fl. 5.— bis fl. 5.20, Hanflörner bis fl. 9—. (Alles unverzolft.) Worstenviehmarkt.« « · »­­Steinbruch,31.Jänner.«(Orig.-Telegr.).·Bericht der Borstenviehhändler-Halle in Steinbruch. — Schwere Waare wird gesucht. — Der Sch­weinevorrath betrug am 29. Jänner 79.214 Stüd. Am 30. Jänner wurden 92 Stüd aufgetrie­­ben, hingegen wurden abgetrieben 774 Stüd. 63 verblieb demnach am 31. Jänner ein Vorrath von 78.532 Stad Borstenvieh. — Wir notiren: Ungarische alte schhwere Waare von 47— fr. bis­ 49— fr., junge ungarische schmere von 49%­, fr. bis 51 Fr., mittlere von 49— fr. bis 50— fr., leichte von 48 ° fr. bis 49— fr. — Bauernmwaare schmere von 47— fr. bis 48— fr, mittlere‘ von 46 °, fr. bis 48 fr., leichte von 46— fr. bis 47— fr. —­ Rumänische, Baflonger, fhmere von — fr. bis — Eu tranfito, mittelschwere von — fr. bis — fr. tranfito, leichte Dom, — fr. bis — fr. tranfito, dto. Stacheln fchmere von — fr. bis; — fr. tranfito, mittel von — fr. bis — fr. tranfito. — Serbische, schwere von 46— fr. bis 46 °], fr. tranfito, mittelsschwere von 45— fr. bis 46— fr. tranfito, leichte von 44 fr. bis 45— fr. transito. Tut­­ter-Schmeine, einjährige von — fr. bis — Fr 5.62, fl. 5.65 und fl. 5.66. — . " « je A

Next