Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1888 (Jahrgang 35, nr. 225-251)
1888-10-01 / nr. 225
. x . - «(Einzelne Nummern in Budapest 3kr.,in der Provinz 4kr.in allen Verschleißlokalem) — .. . , Montag, 1. Oktober, : , , Budapest, 1. Oktober, solche Rechte sprechenden Urkunden "oder Beweismittel vernichtet. Die Ueberzeugung, daß der Bruch des „verfälsscht oder unterdrückt. “ Deutschen Kaisers in Wien mit den schwebenden politischen oder diplomatischen Fragen nichts zu thun habe und zu keinerlei konkreten Verhandlungen führen werde,ist so «»vollständig Gemeingut aller politischen Kreise geworden,daß dieser Punkt noch vor der Ankunft Kaiser Wilhelm I.in Wien vollkommen geklärt ist.Der Kaiserbesuch erscheint demgemäß im Lichte einer Freundschaftsvisite,wobei die Freundschaft allerdings ebenso wohl auf das politische wie auf das persönliche Gebiet sich erstreckt.Dieselben Verhältnisse treffen auch in Rom zu.Auch dort werden keine speziellen politischen Angelegenheiten oder Fragen zu behandeln sein.Es ist vorerst kein Anlaß zu solchen Verhandlungen gegeben und wäre er selbst vorhanden, dann müßte man immer noch sagen, daß der Saiser zu hog steht, um sich mit ‚Auseinanderlegungen und Details zu befassen, deren Behandlung jener Regierung zuftcht.. Duck Diese Ansichliegung spezieller politischer Themata, und konkreter Fragen verlieren die bevorstehenden Kaiserbesuche , nicht nur nicht an Wichtigkeit, sie werden vielmehr in ihrer Bedetnng no erhöht. Nicht als Anwalt’ oder Vermittler, fremder Standpunkte oder Forderungen, einzig ‘und’ als Repräsentant des mächtigen Reices, dessen Herrscher er ist , erscheint Kaiser Wilhelm I. in Wien und im allein Rom, um doch seine Anwesenheit zu manifestiren, daß er die Freund» ichaft an de Bundesgenossenschaft, die sein Großvater geschlossen, sein Vater gepflegt hat, „in deutscher Treue“ weiter gelegen und halten wolle. Zu neuen Verabredungen oder Vereinbarungen is Fein Anlaß und seine Nöthigung vorhanden, die Bindniß-Stipulationen von 1879 haben bisher ‚ ausgereicht und werden es wohl aug für die Zukunft. € 3 it von denselben nichts hinwegzunehmen, zu demselben nichts hinzuzuthun ! = Ob er noch Midter gibt in Berlin, das uwissen, wir nicht, wollen es indessen immerhin hoffen; daß es aber in der ehemals freien Stadt Hamburg prompt arbeitende Staatsanwälte gibt, das unterliegt wohl feinem Zreifel. Die Nachricht, daß der „im Berdachte der Einsendung des Tagebuchs des Kaisers Friedrich stehende” Geheimrath Geffden in Untersuchungshaft genommen wurde, macht dies Kar genug. Wir sind mit der deutschen Preß- und Strafgeseßgebung nicht genügend vertraut, um beurtheilen zu können, inwieweit das Verfahren gegen Geffden mit der geieglichen Praxis in Einklang steht, ja wir nehmen ohne weiters an, daß in dem Falle seinerlei Willkür geherrscht habe ; allein nach unserer Empfindung und unserer Anschauung vom Wesen der Preffreiheit erscheint er uns nichtödestoweniger als eine Umgehenerlichteit, daß Jemand für die Einsendung eines Aitenftndes an eine Zeitung, dessen Echtheit am getreifelt wird, kurzer Hand hinter Schloß und Riegel gebracht wer‘den Tann. Angesichts dieses Vorganges dürften die Ausführungen des vom Nenim-Prozesse her bekannten Rechtsanwalts Mundel über die strafrechtlichen Folgen der Veröffentlichung der Tagebücher von besonderem Interesse sein, und wir reproduziren daher im Folgenden einen in der „Nation“ erschienenen Artikel des genannten Juristen über den Gegenstand : « Noch ist es erlaubt,von einem Tagebuche des Kaisers Friedrich zu sprechen,aus welchem Veröffentlichungen stattgefunden haben; denn der Reichskanzler,oder vielmehr der preußische Minister-Präsidentt versichertxkur..daß er»cm»die·Unecht,hett.»glaube...aber er hält immerhin die Echtheit für möglich·Under sägt«hinzu,daß er bei Annahme der Echtheitiicher Veröffentlichung den zweifellosen Thatherkand des Zandesperraths findet, während für den Salz der Unrechtheit ihm das Vorhandensein dieses Verbrechens bedenklicher ist, und begufs Ber ghmdung der Strafbarkeit $. 189 und andere, von den Staatsanwaltschaften noch aufzufindende unbedeutendere Strafvorschriften aufgeboten werden. Somit ist dem Justizminister gegenüber, anmelden fi der Erlaß vom 25. September 1888 richtet, die Strafbarkeit selbst als in jedem Falle vorhanden dargestellt. Die verlangte Anmeisung an die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich ergehen und zweifellos befolgt werden. Eine Anmeisung an das zuständige Gericht ist unmöglich und deshalb unterblieben. Der Staatsanwaltschaft ermächt eine bedeutungsvolle Aufgabe. Da (in Dem Berichte des Fürsten Bismard) ein schweres Verbrechen — Landesverrath — ausdrücklich behauptet wird, und das Vorhandensein dieses Verbrechens dann zweifelloser sein soll, wenn das Tagebuch echt ist, so muß das erste Streben — Der Anklagebehörde darauf gerichtet sein, Diese Echtheit über allen Steifel erhaben darzuthun. 63 ist für das Gedeihen der Rechtspflege — vielleicht auch mancher andern Pflege — mit Zuversicht zu hoffen, daß ihr dieser Nachweis gelingen werde, be . Eine andere Frage ist es, ob — jenen Nachweis bereits als geführt vorausgefegt — in der That Landesverrath nach S. 92 des Str.-6.B. in der Veröffentlichung zu finden ist. Die Vorscrift bedroht Denjenigen, der Staatsgeheimnisse oder solche Nachrichten öffentlich bekannt macht, von denen er weiß, daß ihre Geheimhaltung einer andern Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates erforderlich ist. Daber muß, wie es auch in dem Erlasse des Minister-präsidenten geschieht, unterstellt werden, daß die veröffentlichten Thatjachen an und für sich der Wahrheit entsprechen. Denn was nicht it, oder nicht wahr ist, kann nicht geheim gehalten werden. Nun bezeugt aber der Herr Minister-präsivent selbst, daß alle jene Thatjachen, deren Veröffentlichung er dem Deutschen eicht für gefährlich hält, nicht wahr sind, so die Absicht des Kaisers Friedrich, die Firddeutschen Bundesgenossen zu vergewaltigen, die Urtheile desselben über die Könige von Baiern und Mürttemberg, die Entlehnung des Briefes des Königs von Baiern und die Absichten der preußischen Regierung gegenüber der päpstlichen Unfehlbarkeit. Gerade diese Thatsachen sollen in dem Maße unmahr sein, daß eben deswegen die Echtheit des Tagebuches bezweifelt wird. Wäre nun gleichwohl das Tagebuch ec, so blieben dennoch — wenn man nicht dem Zeugniß des preußischen Minister-Präsidenten Glauben versagen will — die angeführten Thatfachen unwahr. Man würde auch dem echten Tagebuch gegenüber gezwungen sein, an einen Stehum des Aufzeichnenden zu glauben; denn ein Serthum des ‚ihre Gegentheil behauptenden Minister-Präsidenten in der Sachlage nach ausgeschlossen. In der Darlegung des Graffes, der nur zwei Fälle, Echtheit und Unechtheit des Tagebuchs, unterscheidet, it ver Unterfall vergessen, daß auch das echte Tagebuch irrthümliche Angaben enthalten könnte. Oier sollte dieser Fall nicht vergessen und für den Fall nachgewiesener Echtheit dem deutschen Bolfe überlassen bleiben, amwischen der Sachdarstellung des Kaisers und des Reichskanzlers eine Wahl zu treffen ? Das kann nicht wohl sein, weil darin wiederum eine Gefährdung des Wohles des Deutschen Reiches zweifellos zu finden sein würde. Sind die veröffentlichten Thatsachen nicht wahlzufällt ihre Veröffentlichung,ganz abgesehen von der Frage der Echtheit oder Unechtheit des Tagebuchs nicht unter den§92(1)Strafgesetzbuchs.Der Anzuklagende wird sich dieser Anklage gegenüber mit Erfolg auf das Zeugniß des Hemk «lchZk·anzlers berufen.Er wird das umso mehr mit Fugtham als Preferxtere,nienehr allerdings der Erörterung nicht mehr jedokstd Frage der Gefährdung des Deutschen Reiches das Glxtachten desselben sterrn Reichskanzlers das allein maßgebende sein Il wurde und das mitåilrecht,denn Scheichskanzler hat nac dem Lkrkheil aller innerhalb der Politik stehendensjjiänner—nochmalk DIE DeUtsch-einsinnigen nicht rechnet—das Deutsche Reich geschaffen und muß weisem was ihm wohl und wehet gut.Es ist ausdrücklich besegt,daß Tctt,warum sogar der Kroikprinz des Deutschen Tciches bemaßgebendes Urtheil nicht haben konnte.Und das Deutsche Reich leidet Wie bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten ersichtlich wird, Loch flk HMnchexcgefahr droist den Kinderkrankheit ein Überdiedekikaatsanwalt helfen muß,es hinwegzubringen bevor es zur Manneskraft erstarken wird. Das Schichhten des Reichskanzlers aber ist in demctsprlasse niedergelegtem Glück für den anzuklagenden Missethäter,daß irrlichkeit dafür niedergelegt ist daß die veröffentlichten Thatsachen der Wahrheit entbehren Denn der ferner für den Fall der ermiesenen Fälschung des Sachen in sich schließen sol, obwohl auch hier der Erlaß wieder übersieht, daß in einem echten Zagebuge rrthümer, in einem gefälschten wahre Thatsachen enthalten fett können —also der für diesen Fall angedrohten Anklage aus § 92 (II) des Strafgeiegbuches wird der Unzufragende mit einiger Ruhe entgegensehen können. Dieses Gejäß bedroht Denjenigen mit Strafe, welcher zur Gefährdung der Rechte des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaats im Verhältiß an einer anderen Negierung. Die über demselben Grund aus ans Beugnis derselben maßgebenden PerlenDie Borschrift fest mithin das Vorhandensein echter Urkunden voraus, mit melden irgend eine strafbare That vorgenommen wird. 63 bedarf kaum einer Darlegung, daß der Fall nicht vorliegt. Bon solchen echten Urkunden, die der Herausgeber der „Deutschen Nundiehau“ in die Hand bekommen hätte, it nirgends die Nede. Bon einem Vernichten oder Unterdrücen ist ohnehin in der Thatsache einer unbequem gewordenen Veröffentlichung seine Spur zu entdecken. CS scheint vielmehr, als wenn es die Nichtunterdrückung műre, die den Staatsanwalt herausfordern sole &, bleiben mithin nur die Strafvorschriften untergeordneter Bedeutung übrig, mit welchen sich auf Erfolg im Sinne des Erlasses rechnen läßt. Dabei versteht sich von selbst, daß ihre Anwendung vor allen Dingen die Unechtheit des Tagebuchs vorangfegt, weil bei entegengefegter Annahme Kaiser Friedrich wenigtens bis zu einem gewissen Grade als mitverantwortlich erscheinen würde. Auch geht der Erlak selbst davon aus, indem er am Schluß gerade das Andenken Saileree selbst als durch die Veröffentlichung verumglimpfte zeichnet. Das Endurtheil über die belegte Behauptung wird die Geschichte zu sprechen haben... Das schließt nicht aus, daß vorläufig auch die Gerichte darüber zu sprechen haben. Im Arnim-Brozesse traurigen Andenken sprach ein nationalliberales Blatt die Hoffnung aus, Daß den Fürsten Bismarc „seine Richter” nicht im Stiche lassen m würdaß die Richter die "gerechte. Dache nicht im Stiche lassen werden, läßt sich die Hoffnung heute wiederholen. E& wird si aber bezweifeln lassen, ob ein preußisches Gericht wird annehmen künnen, das durch das Tagebuch das Andenken des Kater Friedrich dadurch beschimpft sei, daß wider besseres Willen eine, verächtlich machende oder in der öffentlichen Meinung herabmwürdigende Thatsache über ihm behauptet sei. Es wird auch bezweifelt werden können, daß ein Antrag Sr. Majestät des regierenden Kaisers, Ihrer Majestäten der Kaiserin Augusta und der Kaiserin Friedrich, oder Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich, auf Bertrafung zu erlangen sein wird, während die Stellung eines Strafantrages einer dieser erlaubten Personen zur Strafverfolgung nach S. 189 nothwendig sein würde. ·»« : Ich enthalte mich der Prüfung, inwiemeit eine andere lebende oder verstorbene Person durch den Inhalt des Tagebuches beleidigt sei. Der Reichskanzler selbst, dem sonst in dieser Hinsicht seine Empfindung nicht abzusprechen ist, scheint sich nicht beleidigt zu fühlen. Aber ich habe die Meinung, daß es schwer sein wird, selbst bei starrem und redlichem Willen eine derartige Beleidigung aus dem Inhalt des Tagebuchs heraus oder selbst Hineinzulesen. Denn das Gefühl des Wergers, welches manche eier des Tagebuchs gehabt haben mögen, und melde den Wunsc einer Sühne, wie sie der Erlaß empfiehlt, den Betheiligten nahe legen mag, kann denn doc nach dem heutigen Stande der Rechtsnwissenschaft und Rechtsübung den Thatbestand der Beleidigung nicht erregen. _ 5 Be Somit wird die Staatsanwaltschaft auf ihre eigene Findigkeit angemiesen sein; eine Aufgabe, deren Dankbarkeit im vorliegenden Falle wenigstens zwweifelhaft ist. Vielleicht ist 8 zmwedmäßig, ihr dabei insofern zu Hilfe zu kommen, als auf zwei Strafvorschriften vermieten meiden kann, welche beiden nicht paffen. Der §. 131 Strafgefegbuchstraft Denjenigen, welcher willentlich erdichtete oder entstellte Thatsachen öffentlich behauptet, um dadurch Staatseinrichtungen verächtlich zu machen. Die Zeichenerfassung oder ein Theil derselben wird in dem Tagebuch ein „Chaos“ genannt. Die Bezeichnung it nicht schmeichelhaft, aber von dem Ausbruch der Verachtung weit entfernt. Sie enthält im Gegentheil ein hohes Lob des Herrn Reichskanzlers, welcher trog der behaupteten Verwirrung mit dieser Berfaffung nun schon 18 Jahre regiert hat oder Hat regieren helfen. Einen anderen Gesichtspunkt bietet §. 263 des Strafgesehbuches. Man könnte behaupten, daß der Herausgeber mit dem angeblich echten Tagebuch Gewinn habe erzielen wollen, während er die Unechtheit nannte. Allein dazu müßte zunächst der Beweis der Unechtheit geführt werden, während es, wie gezeigt, in erster Linie Die vornehmste Aufgabe der Staatsanwaltschaft tt, die Echtheit darzuthun. Jedenfalls könnte nicht Beides in derselben Anklageschrift behauptet werden. Und dann möchte der Beweis der SKenntnig der Unechtheit, noch ichmerer sein. Wenn selbst der Herr Neicskanzler nur eine Vermitthung der Unechtheit hat, so märe es eigentlich vermessen, wenn ein Anderer die bestimmte Kenntniß haben wollte. «.».·Und damit bliebe die Zuflucht aller bedrängten Anklagen,der: Unfugsparagraph,sübrig.Sich darüber aber des«W·eite·ren3v« äußern,müßte mit Recht selbst als ein grober Unfutg angesehen werden. Mundel. — Der ‚Blasgom- Herald“ Bringt im seiner Nummer vom Samstage, 22. September, eine aus Budapest datirte Korrespondenz über die Mandper der österreichisch- ungarischen race, melde an Schärfe und Herbheit des Urtheils das Weiterste leistet, so daß die ganze Omanation fast den Charakter eines Schmähartikels gewinnt. Dies tritt insbesondere in den Meußerungen über die leitenden Persönlichdes Generalstabes zutage. O5 wohl Sache des Lebteren sein, die Dinge richtig »stellen zu lassen, melde hier in einem meitverbreiteten englischen Blatte dem großen Publikum aufgetischt werden. Wir unsererseits möchten im Allgemeinen nur bemerken, daß Manöver einen didaktischen 3med haben, den Zmed, daß die Betheiligten dabei lernen und lehren. Wenn also die vom „Glasgow Herald“ besprochenen Mängel und Fehler bei den Manövern von Wieselburg und Belo « · «· ivar wirklich vorgekommen wären,was wir nicht wissen,jedochbis Tagebuches—die zugleic dielmsichtigkeit der·angeführten That’ s auf Weiteres bezweifeln,so würden sie eben Irrungen bilden,die jedem Lernenden oder Lebenden·widerfahren können.Und ist die Irrung mirerkannt und bei der Besprechuig richtig kritisirt worden, so ist ja damit auch der Lehrzweck des Manövers erreicht und diesewährgewonnen worden,dass die betheiligten höheren Führer,die Stabsoffiziere und Generale mit praktischen Erfahrungen bereichert i vom Manöverfelde heimkehren. ‘den. Richtig gestellt ‚dahin,feiten P- »-»..L. — = .—.»-...· « W szan == Besen) a · bd hd Kirche in ihrem Verhältnis zu einander“, ie über das „Deutsch Neich und die Bantfrage Geröffentfit” Knbeln besetze. Schriften nicht die gleiche Beachtung wie die De Geffcken’s jgefundeng fe find BR der politisgen En sr den Parteien wohl völlig unbekannt. (Die Direktionsfriste in der Königlichen Oper) geht nunmehr ihrem Ende entgegen. Herr Gustav Mahler, zuerst Operndirigent in Prag bei Angelo Neumann, später erster Kapellmeister am Leipziger Stadttheater, derselbe, welcher MWeber’s Opernfragment „Die drei Brntos" ergänzt und bühnenfähig gemacht, Fam, einer Einladung , des Regierungskommissärs Herrn v. Bennezly folgend, vor wenigen Tagen nach der Hauptstadt und erklärte sie bereit, die Dirersion zu übernehmen. Herr Mahler, welchem auch von der Münchener Intendanz ein Vertrag unterbreitet worden, it gestern "abgereift, um denselben zu storniren, kehrt aber am Donnerstag wieder zurück und dürfte an diesem Zage den SKontrast als Direktor der Königlichen Oper unterzeichnen. In diesem Falle dürfte Herr Mahler bereits innerhalb der nächsten vierzehn Tage die Leitung der Oper übernehmen, wird aber bis Neujahr nicht am Dirigentenpult er erkeinen. Anfangs Jänner m wird er sich mit der Premiere von Wagner „Rheingold“ auch künstlerisch einführen, welcher vier Wochen später „Die Walküre“ folgen sol. Beide Opern wird er persönlich einstudiren und Dirigiren. Behufs Ergänzung der Lüden im Solistenpersonal wird Herr Mahler mehrere Neffen unternehmen. Der zukünftige Direktor,der ein gebürtiger Mähler ist und eben das 30. Jahr vollendet hat, zeichnet sich, mie verlautet, dur große Energie aus, die nicht selten bis zur Schneidigkeit geht. j - « — Der Beczely-200-Dufatenpreis munde, gestern von der aus den Herren Zoltán Beöthy, Gustav Heinrich und Doref Szigeti bestehenden akademischen Kommission einstimmig Ludwig BarthF für dessen am 5. b. zur Aufführung gelangendes geschichtlies Drama zugesprochen. (Die hauptstädtische Finanzkommission) hielt heute eine Sittung, welcher, in Stellvertretung des mit Urlaub abmesenden Vizebürgermeisters Kada, der Magistratsrat dp Horváth präsidiirte. | , | Gageswenigkeiten, (Der Prinz von Wales)besuchte gestern Mittags das Atelier Julius Benczuk’s,wo ihn in Abwesenheit des Meisters dessen Schüler Tornai,Komlóssy und Mannheimer empfingen.Der Prinz,in dessen Begleitung Graf Stefan Károlyi und General Clis waren,verweilte dreiviertel Stunden und besah eingehend jedes Bild und jede Skizze,besonders interessirten ihn das Gemälde »Die Einnahme von Ofen«und die Porträts der Gräfin Julius Károlyi und ihres kleinen Sohnes.Bevor sich der Prinz entfernte, dankte er den Schülern Venczur’s auf das liebenswürdigste und bat sie diesem zu sagen,wie sehr er sich freuen würde,den Meister bald in London zu sehen. Wegen der Kürze der Zeit mußte Se. Hoheit darauf verzichten, die anderen Ateliers zu besichtigen. — Heute Morgens 7 Uhr 25 Minuten hat sie der Prinz mittelst der ungarischen Staatsbahn nach Misfold begeben. Auf dem Zentralbahnhof war bei der Abreise von offiziellen Persönlichkeiten nur Ober-Stadthauptmann- Stellvertreter BPetary anwesend. Morgen Früh kehrt der englische Thronfolger wieder nach der Hauptstadt zurück. Abends fährt der Prinz über Turn-Severin nach Bukarest, wo er längeren Aufenthalt nehmen wird. Von dort begibt er sich sodann zu den Görgenyer Bärenjagden. ..« Aus Miskolcz wird heute telegraphisch berichtet:Der Prinz von Wales ist um 12 Uhr 10 Min Mittags hier eingetroffenx und auf dem Bahnhofe mit großen militärischen Jahren empfangen worden. Auch waren jungem ein zahlreiches Publikum anwesend,welches den Prinzen mit begeisterten Elfenrufen begrüßte. Nach der vom General Stransfly und dem Obersten Forestry erstatteten Meldung fglitt der Prinz von Wales, während die Regimentsmuftt die engste Hymne spielte, die Chrenfompagnie ab und stieg darauf zu Pferde, um auf den Uebungsplat zu reiten. Hier führte das Kommando Oberstlieutenant Anderle. Die Uebungen dauern (um 1 Uhr 10 Minuten Nachmittags) noch fort. Die Stadt Miskolczit anläßlich des hohen Besuches seitlich beflaggt. Auf den Straßen magt ein riesiges Bublitum auf und ab. Ein späteres Telegramm meldet: Die Nachkehr, des Prinzen von Wales vom Everzierplage in sein Absteigquartier glich einem Triumphzuge. Tausende der Bevölkerung bildeten zu beiden Seiten der Straßen Spalier. Der Prinz bewacte auf der Jahrt vom Gretzierplate bis zu seinem Logis einen hieher gesandten Hofmagen, dem eine ganze Reihe von Privatequipagen folgte. Das Bolt begrüßte den Prinzen mit unbejgreichlichem Enthusiasmus, begeisterten Elfen-Rufen und Tücherschwenden. Im Laufe des Grerzierens bewährte sich der Prinz als ausgezeichneter Reiter. Nach Schluß der Uebung sprach Se. Hoheit dem Offizierskorps, insbesondere dem Obersten seine Zufriedenheit aus. Der Prinz zog sich, im Hotel angekommen, in seine prachtvoll eingerichteten Appartements zurück, worauf alsbald das Dejeuner servirt wurde. Nach demselben empfing der Prinz die Zivilbehörden, (Erzherzog Josef) ist mit seiner Familie heute Mittags aus Alcsuth in der Hauptstadt eingetroffen. (Gräfin Ludwig Batthyány FF) Das Leichenbegängniß der Verblichenen wird in provisorischer Weise Heute Nachmittags in Dáfa stattfinden, die definitive Besiehung aber in näher zu bestimmender Zeit hier erfolgen; ihrem fegten Willen gemäß wird die Gräfin neben ihrem Gatten im Batthyany-Mausoleum ruhen. — Von den Mitgliedern der Familie ist gestern Graf Elemér nach Däfa gereift, wohin sich auch die Töchter, Gräfin Helene (verehelichte Gabriel Beniczky, früher vermählt mit dem Grafen Béla Keglevich) und Gräfin Emanuele begaben, um die nöthigen Berfügungen zu treffen. Mit dem Arrangement der Leichenfeierlichkeiten ist Die Budapester Entreprise des pompes funèbres betraut worden, deren Funktionäre gestern bereits in Dala die Aufbahrung in pompöser Weise vollzogen haben. Die Gräfin ruht in einem doppelten Metallfarge im Renaissancestyle, gleich ihrem Gatten und Franz Deäf. — Der ungarische Landes-Hausfrauenverein, dessen Präsidentin die Verblichene war, wie auch die zahlreichen anderen M Wohlthätigkeitsvereine, denen die Gräfin angehört, haben erst heute aus den Zeitungen die Trauernachricht erfahren und sofort die nöthigen Anstalten getroffen, um der verstorbenen Gräfin in mürdiger Art ihre Pietät zu bezeigen. Von der Familie wurde folgende Traueranzeige ausgegeben : Graf Elemér Batthyány gibt im eigenen und im Namen seiner Schmettern: Emanuele, deren Gatten Graf Géza Batthyány und Söhne Ludwig sammt Gemahlin und Kinder Géza und Béla , Helene, deren Gatten Gabriel v. Beniczíy und Sohnes Grafen Bela Keglevich jun. und dessen Gemahlin und Kinder, Tomie im Namen der Brüder der DVerblichenen tiefbetrübten Herzens die Nachricht, daß seine unvergebliche Mutter, beziehungsweise Die Großmutter, Urgroßmutter und Schwester: Frau Witme Gräfe Ludwig Batthyány de Nemet-Ufpar und Szabadbatthyán geb. Gräfin Antonie Ziy de Vajonted am 29. 5. um 6 Uhr Abends in Data nach mehrmöchentlichem Leiden und nach Empfang der legten Tröstungen im Alter von 73 Jahren gestorben it. Die sterblichen Ueberreste der Verewigten werden am 1. Oktober, Nachmittags 3 Uhr in Däfa nach röm.lath. Ritus eingesegnet werden. Die Seelenmessen finden am 2. Oktober in der Suche der PP. Tyrannisianer in Budapest, solnte in jänmtlichen Patronatsticcjen der Batthyäny’igen Güter statt. Dála, am 30. September 1888. Die Gräfin it im Mai von hier auf ihr Gut war Dála übersiedelt und war damals noch vollständig gesund. Im Laufe des Sommers wurde sie von einem gefährlichen Nierenleiden befallen, zu dem sie auch die Gelbsucht gesellte. Die Gräfin wurde von ihrem Hausarte Dr. Batodgy behandelt, der während des Sommers sehr oft in Dala war. Eine Zeit lang ging es der Gräfin besser,so daß man mit Bestimmtheit auf Genesung hoffte. Plöglich trat ein Rücichlag ein und vorgestern hauchte sie ihren Geist aus. (Die Vermählung) des Prinzen Nikolaus Esterház,9, des Bruders des Obergespans Fürsten Ban Esterházy, mit der Komtesse Irma Andrafffy, der Tochter des Grafen Manó Andraffy, soll, dem , Rozsnyói Hiradó" zufolge, demnächst stattfinden. (Gehbsimrath, Geffden) Der gestern in Untersuchungshaft gezogene Profeitor Dr. Geffden, von dem es heißt daß er der Einsender des Tagebuchs Kaiser Friedrich’3 fer,st einer der namhaftesten Rechtslehrer unserer Zeit. Insbesondere auf dem Gebiete des Völkerrechtes zählt er zu den ersten Autoritäten. Er hat sich duch eine große Reihe von Schriften beispielsweise über den Staatsstreich von 1851 und seine Nachwirhung auf Europa, über die Alabamafrage, über die orientalische Frage, über Die Donaufrage weithin bekannt gemacht. Neuerdings hat Geff den Heffter 8 berkanntes Lehrbuch des Völkerrechtes neu herausgegeben und mit Anmerfungen versehen, ferner Martens’ bekannten „ de diplomatique“ neu bearbeitet und in C. Holsendorffs "Handbuch des Wölferrechts" eine Reihe von Auflagen veröffentlicht, so über die völferrechtliche Stellung des Bapttes und über Neutralität. Die meisten Arbeiten Geffden’s sind von solcher Bedeutung, dab sie in fast alle Kultursprachen übersegt sind. Das Ansehen dieses Mannes ist daher ein gerechtfertigtes und allgemeines. Geffden it im Jahre 1830 zu Hamburg geboren und hat ursprünglich die Diplomatische Karriere eingeschlagen, war 1854 Legationssekretär in Paris, dann von 1856—1866 erst Geschäftsträger für Hamburg, dann hanseatisscher Ministerreferent in Berlin, dann 1869 in gleicher Eigenschaft wird seiner großen Bedeutung als Rechtsgelehrter wurde in London und either Syndikus des lhamburgischen Staates. Bei Geffden im Jahre 1872 als Professor der Staatswissenschaften und des öffentlichen Rechts an die Universität Straßburg berufen, wo er im Jahre 1880 aus besonderem Vertrauen des Kaisers Mitglied des reichsländischen Staatsraths wurde, bis er im Jahre 1382 aus Gesundheitsrücksichten seinen Abschied nahm und sie nach Hamburg zurückzog, um fortan nur der Wissenschaft zu leben. besonderen Art seiner Studien it ein lebendiger Zusammenhang mit der Politik unablässig nothmendig, um auf dem Laufenden zu bleiben. Alle völkerrechtlichen Streitfragen der unmittelbaren Gegenwart werden von Geffden unwissenschaftlich geprüft, und seine Auflage über solche Fragen gehören zu dem Lehrreichsten, was den Lesern geboten werden kann. Geffden ist deshalb auch ein von der ernsten Breite des Inlandes wie des Auslandes viel gesuchter Autor ; "er wird in den meisten völkerrechtlichen Streitfragen um sein Gutachten angegangen, umso mehr, was er alle Kultursprachen beherrscht. Auf Staatsrechtlichem Gebiete ist Geffeen seltener thätig gewesen. Er hat einige Broschürren über die „Reform der preußischen Verfassung“, über „die Verfassung des deutschen Bundesstaates“, über „Staat und Voxbeginn per Berathung interpellerte Repräsentant Gustav Fuchs inBetressbauerwerbung des städtischen Ausstellungss Bavillons.. Der Borfigende erklärte, diese Angelegenheit in der nächsten Magistratsfigung zur Sprache bringen zu wollen. — Hierauf folgte die Tagesordnung, deren erster Gegenstand , eine unbedeutende Bedeuungsvorlage, Unrab zu einer scharfen Kritis der Baukommissien bot, meldte in ihrer jüngsten Lisung den Versuch unternommen hatte, den Ertrag der Pflasterungsmauth zu Pflasterungszmeden an sich zu ziehen. An der Diskussion betheiligten sich die Herren Szarvassy, Herczog, Fenyvessiy und Breußner. .Ausnahmslos wurde betont, daß der Antrag der Baukommission praktisch unbrauchbar und den Iteressen der Stadt nicht entsprechend sei. Einzelne Redner gingen noch weiter, indem sie der Ansicht Ausdruck gaben, daß es überhaupt nicht Aufgabe der Baukommission sein künne, Finanzpolitik zu treiben. — Ein Gesuch des Käufers einer städtischen Baustelle Namens Gut Schwarz um Bewilligung eines neuen Bautermins wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. — Schließlich fragte Repräsentant Remy an, m warum die Baulizenz für die Stationg- und Bodmankzeygafsen-Trammag noch immer nicht ausgefolgt worden sei? Der Vorjigende erklärte, diese Anfrage dem Magistrate zur Kenntnis bringen zu woslen. Damit war die Gigung zu Ende. Der 1. Oktober ist ein militärisches Datum, bedeutsam für die Krieger aller Waffengattungen vom Alowebel (respektive Wachtmeister, Feuerwerker, Oberjäger) abwärts, einschließlich aller einberufenen Reservisten, da es sich um die Rückkehr zu Haus und Hof handelt, insbesondere aber für das frische Rekrutenvolk, dessen Einkleidung an diesem, heute , Nieder ins: Land getretenen Tage 199 geschieht. Die „Alten“ gehen, die Jungen rüden ein. „Der ‚Strohrad, auf dem heute Nacht ein absolvirter Soldat den legten Kasernenschlaf gethan, dient nag dem heutigen Zapfenstreich schon einem Neuen zur Stätte ehrgeiziger Träume: „Hat er’s zum Korporal erst gebracht, dann steht er auf der Stufe zur höchsten Mad." So ein Korporalg- Tang aber mils verdient sein, und bis es dahin kommt, ermesst sich das Kriegerhandunwert auch im Frieden als ein beschmerlihh Ding. Nlicht viel besser hat er die bevorzugte Klasse der Einjährig-Freiwilligen, von melder adretten Soldatengattung heute fon der ganze neue Zuzug in der nagelneuen Uniform auf der Straße zu sehen ist Sie künnen auf eigene (das heißt auf der Eltern) Kosten besser essen, abs er aus der Menagelücke zu haben ist, aber beim Grieverzieren wird mit ihnen seine Ausnahme gemacht. Da heißt es Fapiren und parken denn rafür der erste Urrest diktirt, gegen den feine Appellation gemachten ist und für den man sich ertra nk bedünften muß. Aber schließlich kann Alles überwunden werden, mit gutem Willen auch die Anfangsschwierigkeit des Waffendienstes. Und einem fertigen Soldaten schlagen dann alle Herzen entgegen, besonders die unweiblichen. Den neuen Kriegern also ein herzliches Glücauf ! (In der Budapester Schießstätte)wurd"enaw·" 3).Septe 111berl.J.SSDO Schüsse abgegeben.Für die besten Zentrumsschüsse haben Prämien gewonnen:Auf der Feldscheibe,die Herren Alexander Havas,Alfons Szävoßt,Franz Trittner,Andreas Grinovey Anton Nåmai und Konstantin Korolovitz;auf der Standsscheide:die Herren Anton Nämai,Alfons Szävopt,N.Gabrinyi, Anton Litschauer und Alexander Havas.Für die meisten Treffer in LOSchuß erhielten Prämien auf der Feldscheibe:die Herren Alfons Sszopt,Anton Námai,Anton Litschauer,Franz Trittner,Konstantin Korolowitz und N.Gabrinyi;auf der Standscheibe:die Herren« Alford Szävopt,Anton Nåmai,Anton Litschauer,Alexander Kavask Andreas Grindhr und N.Heymianek.—·Die Prämiens der Pistolenscheide trxtgenheim:die Herren Peter Herzog die erste und dritte, Stefansoarsänyi die zweite und N.Palotai die vierte.—Industriescheiben-Prämien errangen sich die Herren Andreas Grinover,Alfons Szävoßt,Anton Litschauer,Anton Nemai,Alexander Havas,Anselm Andreetti,Anton Grafer,Karl Brauch,Franz Trittner,Stefan Harányi und N-Gabrinyi. . Ein befraucirender Buchhalter) Der Kölaer Getreidehändler Freund zeigte auf telegraphischem Wege der hauptstädtischen Polizei an, daß der bei ihm angestellte Buchhalter Bartholomäus Stegel unter Mitnahme von 3000 Gulden flüchtig geworden sei und sich angeblich nach Budapest gemeldet habe.Freund erfuhr um die Ausforschung und Inhaftnahme des Defraudanten. ..(Ein gefährlicher Taschendieb)wurde heute in der Person des Vieltreibers Johan 11 Miskolczite dte Lukas Dobos Grundcolizei verhaftet.Derselbe hatte Nachts vor dem Hotel»Königin von England«dem dort auf einen Passagier.« wartenden Fiaker Josef Böße die Taschenuhr gestohlen. (Feuer.)Im jüngsten Morgenblatte berichteten wir über den Fremd von zwei Strohtrissen nächst den Ofner Bitterwasserquellen des Andreas Saxlehner.Das Feuer,kaum gelöscht,brach bald wiederums und fielen den Flammen nicht weniger als LZsMB und Stroh zum Opfer.Das Feuer dürfte höchstwahrscheinlich gelegt worden sein. 7 (Ballarrangeur und Taschendieb.)Eine eigens thimliche Geschichte erzählt»Egydortäs«in Folgen d semt Einwohlsgabender junger Mann war vor einigen Tagen nach Budapest gekommen,der mit seinen hiesigen guten Freunden einige lustige Abende verbrachte.Bei dieser Gelegenheit kam es auch mit dem Apothekergehilfen Franz Fili zusammen,einem jungen Herrn,bekannt als Ballarrangeur,als FreiInd der jeunesse dorée,der als Gentles mangalt,stets zierlich gekleidet ging und,mit einem Worte,seit Jahren an der Oberfläche des hauptstädtischen Lebensschwamm Vorgestern nach Mitternacht kam der Gast mit zwei Freunden und Filo in ein elegantes Pafé,wo er ermüdet einschlief.Filo versuchte es wiederholt ihn zu wecken,schüttelte,umfaßte ihn,doch es wecr Alles vergeblich.Als er endlich doch zu sich kam,entdeckte er zuseinem Schrecken,daß seine silberne Ilhr und feine Börse ver— Schwrmden seiet(Antlautesten wies Filö den Schatten jedes Vers dachtes von sich).Schließlich wurde ein Polizist gerufen,der die ganze Gesellschaft aufforderte,ihm zu folgen.Auf dem Wege zur Polizei nahm der Konstabler wahr,daß Filö eine silberne Uhrspott sich schleuderte,was zur Folge hatte,daß Filo verhaftet wurde.AUT der Oberstadthauptmannschaft wurde unter seinem Hemdenxich eins Fünfguldens Note entdeckt.Nach hartnäckigem Leugnen geflandele die That,die er vollführt,als er den jungen Mann unters demorwande,ihn zu coecken,umarmt hatte.Aus der Börse habe er··5ssgezommen und sodann das Täschchen mit dem übrigeanhalt in den Hof des Kaffeehauses geworfen.Vorläufig wurde Filo auf freie Fuße belassen. (Verhaftung eines Mörders Man schreibt uns aus Raab,30.September: .Einen der Mörder des Nänaer Richters hat die hiesige Polizei bereits dingfest gemacht.Er heißt Martin Ruzsits.Auftragen legte sich derselbe aukssenenea gez milte von nichts wissenz später Bei Der — Ein Generalstabsgebäude in Wien it eine Nothrwendigkeit, welche, wie man uns von dort schreibt, in den leertreffenden Kreisen immer dringender empfunden wird. Gegenwärtig ist der größere Theil der Generalstabsbureaur im Gebäude des gemeinsamen Kriegsministeriums untergebracht, wo auch das Kriegsarchiv mit dem Schriftenarchiv, Kartenarchiv und der Kriegsbibliothet Pas finden muß. Mehrere Generalstabsbureaus sind jedoch zerstreut im Gebäude des Korpskommandos, sowie in dem militär-ärarischen Gebäude auf dem Deutschmeiterplage provisorisch untergebracht. Maßgebenden Ortes wird daher schon seit geraumer Zeit der Bau eines eigenen Generalstabspalastes geplant, nachdem die stetig machenden Geschäfte des Kriegsministeriums auch eine Ausbreitung aller Abtheilungen der obersten Militär-Zentralbehörde naturgemäß bedingen. Wrde der Generalstab das Kriegsgebäude räumen, so k könnten Die Abtheilungen des Ministeriums in einer den dienstlichen Forderungen entsprechenderen Weise placht werden. Da jedoch ein so grokartiger Bau, wie es die Ausführung eines den ZIweden des Generalstabes angemessenen Balastes erheichen wirde, nigt nur mit großen Kosten, sondern auch mit der Klarstellung mannigfacher Befig- und Rechtsfragen verbunden wäre, so beanspruchen die bezüglichen Borstudien begreiflicherweise eine umfangreiche Arbeit und die Lösung prinzipieller Borfragen. Unter den in Erwägung gezogenen Projekten verdient wohl jenes Die größte Beachtung, in welches den Bau des Generalstabsgebäudes mit der Lösung der Wiener Kasernenfrage in Verbindung bringt. Bekanntlich hat Schon Sriegsminister Graf Bylandt-Nheidt vor Jahr und Tag von Genie-Obersten Grafen Geldern-Egmond mit der Aufgabe betraut, Die Wiener Kasernenfrage zu studiren und positive Vorschläge zu deren Lösung zu machen. Durch die Umdüsterung des politischen Horizonts wurde jedoch Graf Geldern in seinen Arbeiten unterbrochen, da ihn dringendere Aufgaben nach Galizien beriefen. Wenn jedoch Diejebige friedliche Strömung anhält, so können die auf Die Wiener Kasernenfrage bezüglichen Arbeiten wieder in Fluß kommen. Dann hat auch das Projekt viele Chancen, wonach die Privathäuser Nr. 12 und 13 Am Hof, entlang welcher einerseits die Drahtgasse, andererseits der Schulhof führt, angetauft oder erpropritiirt werden sollen, um, an deren Plage das Generalstabsgebäude aufzuführen. Die Kirche Am Hofe „Zu den neun Chören der Engel" würde in diesem alle das verbindende Glied zmissen Kriegsministerium und Generalstab bilden. Auch ein großes Baukonsortium hat ein Projekt für den geplanten Generalstabspalast fit und fertig gestellt und einen „geeigneten" Plan ermittelt, dieser Entwurf konnte jedoch an maßgebender Stelle als „verfrüht“ noch keiner sachlichen Erwägung unterzogen werden. « . H