Pester Lloyd, November 1890 (Jahrgang 37, nr. 301-329)
1890-11-01 / nr. 301
= | Hase Ki: darf. Natürlich den«Finanzen-nichts verstehh Es lagert eine solch behagliche Solidität über dem Budget,daß man auf die Ausübung der patriotischen Pflicht,den Ruin des Vaterlandes zu prophezeien, ruhig verzichten denfen wir dabei nicht an den zarten Ueberschuß, der unter den Händen des FinanzAusschusses noch ein wenig gewachsen ist. Unter uns gesagt: dieses Plus imponirt ung eben so wenig, als ein gleich um beträchtliches Minus uns befimmern wirde. Nicht darin, daß Ausgaben und Einnahmen bis auf den [Legten Sreitzer flappen, exbliden wir das Stennzeichen der günstigen Wandlung, sondern in dem Gleichgewicht zwischen der unwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes und dem erpassiv fortschreitenden finanziellen Bedarf. Das bietet auch die beste Gewähr für die Dauerhaftigkeit des Errungenen. Die Nation it im Stande, aus eigener Kraft den macgtenden Staatsforderungen zu genügen: in Dieser einfachen Formel drückt sich die finanzielle Gesundung aus. Allerdings gilt es man aber, mit aller Sorgfalt darüber zu wachen, daß dieses glückliche Verhältniß zwischen der ökonomischen Tragfähigkeit und den fiskalischen Umweden nicht, abermals gestört werde, und in dieser Hinsicht darf man dem Ernften der Entschlossenheit und Umsicht des Finanzministers wohl vertrauen. Dr. Weferle ist nur der Mann, der irgendwelchen Nichsichten zuliebe sein eigenes Werk der Gefährdung preisgeben wide, ja, wir halten es sogar für wahrscheinlich, daß man seiner Eifersucht, mit welcher er die Defizitlosigkeit leitet, manches Zugeständniß an Die weitere Entwicklung der Institutionen wird abringen müssen. Allein ein solcher Kampf ist leichter zu ertragen, als der Kampf gegen die finanzielle und wirthschaftliche Zerrüttung, und es braucht uns um den guten Ausgang nicht bange zur sein. Darum, meinen wir, sei eine sogenannte großangelegte finanzielle Debatte nicht zu gewärtigen. Bleibt also die übliche politische Modescladt, nur wißten wir nicht zu jagen, auf welchem tontreten Boden diese sich berwegen sollte. Gewiß, wenn man durchaus den Kampf will, dann braucht man, so lange es im Parlamente eine Mer gierungspartei und eine Opposition gibt, um den Vorwand oder selbst den Rechtstitel nicht verlegen zu sein. Die Opposition hat ja das Recht, mit der Regierung und der Majorität nicht einverstanden zu sein, eben weil sie die Opposition ist. Aber in solchem Falle wirft sich von selbst die Frage nach der Exittenz-Raison einer oppositionellen Partei überhaupt auf — und wir glauben nicht, daß die oppositionellen Parteien unseres Reichstages derzeit dringende Made haben, Diese Frage zu foreiren. Zunächst nicht die auf staatsrechtlicher Basis stehende Opposition. Indem sie wiederholt feierlich proklamirt hat, daß die leitenden Ideen des Ministeriums Szapáry ihre eigenendeen seien, hat sie, ob sie es nun zugeben will oder nicht, Sich selber den Boden der Sonderstellung unter den Füßen hinwegprofiamirt. Freilich hat sie ihre Borsbehalte bezüglich des Geistes, in welchem sie antie richtigen Ideen ausgestaltet und ausgeführt werden möchten ; aber dieser Vorbehalt kann sie schließlich doch, nur zu einer reservirten Haltung, nicht aber zu einer gegnerischen Stellungnahme bestimmen. Sie wird dann ruhig abzuwarten haben, wie die Neformngedanken in den Neformvorlagen zur Erscheinung gelangen, und sie wird doch schwerlich den Grundtag acceptiven wollen: wir fennen nicht die Atentionen der Negierung, aber wir mißbilligen sie! Wohl wird Graf Szapáry bei der Berathung über das Budget des Ministeriums des Innern einige Andeutungen über den Charakter der geplanten administrativen Reformen geben, doch werden das eben nur Andeutungen sein dürfen, weil es doch nicht gerathen sein kann, in der Budgetdebatte eine große Verwaltungsdebatte zu provoziren, so ins Blaue hinein, und die öffentliche Meinung fir oder wider Die Vorlagen einzunehmen, die noch gar nicht vorhanden — oder wenigstens außerhalb der Ministerialbureanu noch nicht bekannt sind. Auf feldschwanzende Aussichten hin kann eine ernsthafte Oppositionspartei seine Aktion beginnen und das Baumwarten m wäre sonach selbsit in dem alle gerathen, als die allgemein gehaltenen Andeutungen des Ministers nicht ihren Beifall fänden. Ja, wenn es der gemäßigten Opposition in der Reserve zu langweilig werden sollte, so gäbe es für sie einen sehr praktischen Ausweg : den Anschluß an die liberale Partei. Sst es ihr wirklich darum zu thun, Daß ihre eigenendeen in ihrem eigenen Geiste verwirklicht werden, was fühnte sie Dazu Besseres thun, as aftiven Antheil zu nehmen an der Reform arbeit? Doch das ist etwas, das sie mit sich allein auszumachen hat und das uns nichts angeht. Nur leiten wir aus alledem die Konsequenz ab, daß die oppositionelle Partei, welche mindestens der Möglichkeit Raum gibt, auf Grund forierter Reformentwürfe Hand in Hand mit der liberalen Partei zu operiren, nicht darauf ausgehen kann, Die Beziehungen zu Dieser Partei zu vergiften. Im Gegentheil, sie mag vielleicht das Bedürfnis empfinden, Manches vergeissen zu machen, was die Gemüther irritirt hat. Bon diesser Seite scheint also in der Budgetdebatte Feine stürmische Bewegung aus gezeigt zu sein. Aber die äusßerste Linke? Nun, ach diese dürfte vorerst von seinem unbändigen Thatendrang getrieben sein. Trügen nicht alle Zeichen, so dürften die Orthodoren mich die Neologen sich gegenseitig mancherlei zu schaffen machen. Mit der bloßen Trennung it noch lange der Streit darüber nicht entschieden, welche der beiden Gemeinden im Besitz des echten Ringes sei und welche der beiden Personal-Unionen Die richtige sei, und es ist mindestens nicht unwahrscheinlic, daß sich die Kontroverse an im Reichstage weiterspinnen werde. Sollten sie darüber die Liberale Partei zum Schiedsrichter machen wollen, so hätten wir natürlich nichts dagegen, daß selbst in der Budgetdebatte die Personal-Union auf die Tagesordnung gelegt werde, denn es fühnte nichts Schaden, wenn die Tendenz, die sich neuestens so aktuell gebeldet, abermals recht gründlich abgethan würde. Doch darauf dürfte es weder Die Jrängis, noch die Ugron-Fraktion abgesehen haben. Wahrscheinlicher ist, daß man die administrative Reform als Angriffsobjekt benügen dürfte, und man muß zugeben, daß die beiden extremen Oppositionen es in dieser Hinsicht besser haben, als die Partei des Grafen Apponyi. Denn jenen genügt die einfache Verneinung der Reform und die Betonung des Munizipalismus. Hat sich ja Herr Jianyi vor einigen Monaten gar zur Drohung mit der Obstruktion verstiegen, während Herr Ugron — bisher freilich mit jeher geringem Erfolge — alle Mannen aufrief ‚zum Schuge der Verfassungs-Bollwerke. Für ausgeschlossen halten wir es also nicht, daß die Herren schon in Der Budgetdebatte eine Generalprobe des Sturmlaufs gegen die Beritaatlichung der Verwaltung inszeniren werden ; aber man werden Ugron und sein Anhang, Jianyi und seine Gemeinde getrennt marschen und vereint geschlagen werden. Wenn es sie durchaus drängt, im Reichstage und im unvermeidlicher Folge auch im Lande die Schlacht zu verlieren, ehe der Krieg begonnen hat, wenn es ihnen rathsam erscheint, die Neminiszenzen der berühmten Waffenbrüderschaft mit der gemäßigten Opposition zu vernichten und diese legtere in eine ent 9046 af Deutsche Handelspolitik. TV Berlin, 26. Oktober. Orig-Rorr Die „ren zeitung“, welche sie mit der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ in die Vertretung der Interessen des Grundbesißerstandes theilt, brachte kürzlich einen Artikel, im welchen die Bereitwilligkeit zu einer Ermäßigung der Getreidezölle im Vereht mit Oesterreich-Ungarn ausgesprochen, gleichzeitig aber eine Ermäßigung im allgemeinen Rolltarif entschieden abgelehnt wurde. Dieser Artikel hat mit Medgt viel Beachtung gefunden. Während die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung” — sich bisher gegen den Gedanken wehrte, daß irgendeine Herablegung der Getreidezölle, sei es auch nur in Kompensation für österreichischungarische Zugeständnisse in der Behandlung deutscher Industriewaaren, in Frage kommen könne, betont das hochkonservative Blatt die Opferrilligkeit der Agrarier zu Gunsten einer wirtscchaftlichen Einigung mit dem verbündeten Donaureiche, um desto lebhafter gegen die Erleichterung der Einfuhr amerikanischen und russischen Getreides zu protestiven. Freisinnige Blätter treten schroff gegen die „Kreuzzeitung” auf und mollen namentlich einen Beweis von Opferwilligkeit nicht erkennen, so lange nicht dem amerikanischen und dem russischen Getreide die gleichen Vortheile gewährt werden sollen, als dem ungarischen. Ganz natürlich, das Interesse an einen einzelnen Handelsvertrage muß für den Freihändler Hinter dem Interesse an allgemeiner Milderung des Chuszollsystems zurücktreten. 68 wird nun wieder behauptet, eine Beschränkung der Vergünstigung auf Oesterreich-Ungarn sei gar nicht möglich, mindestens müßte sie auch wegen des unkündbaren Artikels 11 im Frankfurter Friedensvertrage fü $Frankreich gelten. Das ist richtig. Aber die „Kreuzzeitung” und ihr Anhang werden sich wenig daraus machen, wenn Frankreich einen Vortheil erhält, der praktisch Teinen Werth hat, da es im Getreide-Export wenig konkurrenzfähig ist. Sprit man nur von der Möglichkeit eines einseitigen Vorgehens, so fragt es si vor Allen, ob Rußland und die Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden können. Für Rußland ist die Frage unbedingt zu bejahen, für Amerita hängt die Entscheidung von der Beseitigung der Meistbegünstigungsklausel ab, welche in dem Verkehr mit den Vereinigten Staaten noch besteht. Was aber die geleugnete Räth Lidkeit eines einseitigen Vorgehens betrifft, so steht zweifellos fest, daß weder in dem Verhalten Ruslands, noch in dem der Vereinigten Staaten ein Grund vorliegt, sich den Produkten dieser Länder freundlich zu erweisen. Beide haben sich rüchjigtslos abgesperrt, Rußland befsst sogar differentielle Zölle auf Kohle und Eisen zu Ungunsten Deutschlands. Die Hoffnung erscheint auch eitel, daß die amerikanischen Gefeßgeber durch entgegenkommende gefeßgeberische Initiative Deutschlands zu freiwilliger Wiedervergeltung demogam werden künnten. Der praktische Amerikaner wird sie ammenigsten, doch milde Nachgiebigkeit, ängstliches Zurückweichen und Hafen als Stoßmuth imponiren lassen. ER 63 fünnen also nur die eigenen Jnteressen Deutschlange: Frage entscheiden, ob auch Nußland und Amerika, überhaupt das Ausland, von einer Grmäßigung der Getreidezölle Vochheil haben sollen. Nach freihändlerischem Standpunkt ist ja die Gabe, außerordentlich einfach: einzig das Interesse des heimischen Getreideverbrauches gibt den Ausschlag und dieses verlangt die Abschaffung der Zölle auf Brodfrüchte, welche — das wird eingeräumt — nur allmälig erfolgen kann und fol. 68 wäre aber eine große Täuschung, vor der nicht Dringend genug gewarnt werden kann an die Macht dieser Richtung in Deutschland zu glauben. Man mag es befragen oder nicht, thatsächlich steht das System des Schubes der nationalen Arbeit heute noch im Allgemeinen sicher und fest, und im Besonderen denkt so wenig wie die Landwirthschaft auch die Grobindustrie an eine Befestigung oder Abbrödelung der landwirthschaftlichen Zölle. In den Parlamenten hat die Schußzöllmeris die Strömung gegenwärtig noch mindestens in demselben Grade als vor 10 Jahren Oberwasfer, ımd hieran gemessen ist die Bereitwilligkeit, zu Gunsten Oesterreich-Ungarns auf einen Theil des landwirthschaftlichen Zollidutes zu verzichten, eine bedeutende Konzession, ‚welche von Deutschland nicht gemacht werden‘ würde, wenn nichte ein großes politisches Interesse an einer wirthschaftlichen Einigung überhaupt fi mit demnteresse an Gegenkonzessionen in den österreichisch-ungarischen Industriezöilen verbände. Die gleichen Vortheile aus Ausland und Amerika zuzus gestehen, in Deutschland war Ansicht der leitenden Kreise durchaus nicht in der Lage. Abgesehen von allem Anderen läßt es die innere politische Lage nicht weniger als ermiűlich erscheinen, wenn die konservativen Parteien, deren man im Kampfe fite eine Sozialreform gegen die Sozialdemokratie, bei der Wahrung aller verfassungsmäßigen Rechte nicht entwatnen kann, in eine entschiedene Oppositionsstellung gedrängt würden, was die nothunwendige Folge von Versuchen zur Beseitigung der Zölle wäre. Daß der Vortheil für Oesterreich-Ungarn unmso größer it, wenn die Ermäßigung der Getreidezölle nur für dieses Neic gilt, versteht sich von selbst. Wie wenig leicht die hypothetische Konzession an Oesterreich- Ungarn für den Abschluß eines neuen Handelsvertrags in Negierungstreffen genommen wird, beweist das neuerdings auftauchende Gericht, die Stellung des preußischen Landwirthschaftsministers Freiheren v. Zueins sei schwierig geworden, weil er starre Bedenken gegen eine bescränkte Deffnung der Grenzen für österreichisch-ungarisches Rieh ı und später eventuell für Getreide, solche gegen die geplante Aufhebung des Identitätsnachweises geltend mache. Jedenfalls ist es richtig, daß sich der Reichskanzler v. Caprivi auf Grund von eigenem Studium und von Gutachten, die er sich hat erstatten lassen, eine bestimmte Ansicht in den handelspolitischen Fragen, die zur Berathung stehen und all, wie mehrfach erwähnt, das Verhältnis zu Italien betreffen, gebildet hat und daß er vor Allem die politischen Unteressen, die für eine wohtchaftliche Einigung im Drehbund sprechen, hoch anschlägt. Henrih Schwicker betont die große Wichtigkeit der Vorlage und bemerkt, Dieselbe unterscheide sich in mehrfacher Beziehung sehr vortheilhaft von jener, welche in dieser Angelegenheit vor zwei Jahrzehnten dem Het SZETA KEJT unterbreitet, jedoch nicht verhandelt wurde. MNedner billigt im Allgemeinen die gefegliche Regelung dieser Frage, bo müssen mir auf diesem Felde mit großer Vorsicht vorgehen, da" uns hier die Erfahrungen anderer Staaten nicht vorliegen. Unter den Hauptprinzipien der Vorlage sieht Medner den Zwang zum Besuche der Kinderbewahranstalt, ein Prinzip, welches ihm Bedenken einflößt. (DS würde die Staatsgewalt bis in das ‚Heiligthum der Familie ausgedehnt werden, wenn alle Gltern gezwungen mrden nachzumeisen, ob sie in geeigneter Weise für die Erziehung der Kleinen sorgen. Wenn man von den Gltern fordert, daß sie das Kind den ganzen Tag fremden Händen überlassen, entwöhnt man sie des Pflichtbewußtseins und gewöhnt sie daran, Alles vom Staate zu erwarten. Diesen Besuchsstrang kann Medner nicht billigen ; in Pass Hinsicht war die Verfügung des Götvös’schen Entwurfes orrelter. Stefan Leifs glaubt, Jedermann sei von der Mäglichkeit des Entwurfs überzeugt, denn die Sinderbewahranstalt bildet die Grundlage der Volkserziehung und der Magyarisirung. Nedner hegt die feste Heberzeugung, diese bahnbrechende Schöpfung des Ministers werde von den ersprießlichsten Erfolgen begleitet sein. Hinsichtlich der Durchführung, bhegt der Nedner wohl Bedenken, namentlich: in der Richtung, ob der Minister bezüglich der Subventionen über genügende Geldmittel verfügen werde; troßdem acceptirt aber Nedner denen Entwurf. Karl Badnay hält den Entwurf unseren Verhältnissen vollkommen entsprechend. Gegenüber den Ausführungen Schmider’s bemerkt Medner, daß mein seine Argumentirung in Wahrheit bestehen würde, dann auch die Schule gefährlich wäre, da ja auch diese einen großen Theil des Tages über die Kinder von ihren Eltern fernhält. Redner ist der Anschauung, jede forchte Magyarisirung sei gegen das Interesse des Ungarthums, nleugbar sei es aber, daß es auch für die Kinder des armen Dorfes nothwendigei, die Mittel zu finden, um sich die Staatssprache aneignen zu können. Redner acceptirt den Entwurf. . . Minister, Graf ESAfy hält den Besuchszwang vollständig motivirt durch jene Gründe, melde die Regelung des Kinderbewahrwesens unbedingt nothwendig machen.. Wenn der Besuch dem Belieben der Betreffenden überlassen würde, dann könnten die Zmede des Entwurfes nicht sichergestellt werden. Webrigens gilt. der Anang nur Denjenigen, die ihren Kindern nicht die gehörige Pflege zutheil werden lassen. Bei diesen ist aber die Verfügung wahrhaft nochwenig, weil wir sonst die Zmede des Gesekentwurfes nicht erreichen würden. Der Gesetzentwurf wurde hier au1f.im Allgemeinen angenommen, worauf sofort in die Spezialdebatte eingegangen wurde. s. Beczn§.2 gibt Albert Kovåcs der Ansicht Ausdruck,die Pewahramtalten wären vollkommenl der Leitung von Frauen zu überlassen,da zur Lösun der Aufgaben,welche der Bewahratstalten harren,die Fra3envie fähiger sind,also die Mäntke an einer Zeit, in welcher so viele Frauen in der Gesellschaft der Gefahr des Verkommens ausgesetzt sind und eines anständigen Wirkungskreises ermangeln wäre es wahrhaftig motivirt,diesen Wirkungskreis ausschließlich bei«Frauen»zu reserviren. · Nosswal schließt sich im Interesse der Sicherstellung der Zwecke des Gesetzentwurfes den Ansichten des Vorredners an ·.Koloman Törs meint,wenigstens im Anfange möge die Möglichkeits zur Verwendung von Männern in den s Bewahranstalten bes lossen werden,obschon es zweifellos ist,daß nur eine Frau die mütterliche Pflege ersetzen könne.(5.)Juci)Redner schließt sich den Anschauungen der Vorredner an,wenn hinsichtlich der Durchführung keine Schwierigkeiten obwalten würden,d.h.wenn auch bei ausschließlicher Verwenchtung von Frauen der Zweck des Entwures sichergestellt werdenönnte. Minister Grafssäky erklärt er selbst habe im Gesetz mihilfe dererwendung von Frauen in die erste Reihe gestellt,und der Paragraph ermöglicht nur als Ausnahme die Verwendung von Männern, wenn nämlich Frauenbewahrerinen nicht in genügender Zahl zur Verfügung ständen, denn er nimmt Rücksicht auf den Umstand, ha thatsächlich auch Männer bei den Bewahranstalten in Verwendung stehen. . . Staatssekretär Berzeviezh bemerkt, daß obschon die Männer bisher von der Verwendung in Sinderbemwahranstalten nicht ausgeschlossen waren, gegenwärtig dennoch 725 rauen und nur 47 Männer in Bewahranstalten angestellt sind und daß gegenüber dem vorigen Sabre die männlichen Angestellten abgenommen und die Frauen zugenommen haben. Nedner gibt der Ansicht Ausdruck, daß die naturgemäße Entwicklung der Verhältnisse die Lösung der Frage am besten regeln werde. —Fynyvesti beantragt,"ausz"nsprechen,7 daß befähigte Kindersbewahreriicht,eventuell in Ermanglung solcher Ktinderbewahrer verwendet werden können. Der Austduk acceptivt den Barapraphen mit dieser Modifization. Bei S. 3 beantragt Nostival auszusprechen... daß... in dem Falle, wertn Private um die Errichtung von Beiwahranstalten einkommen, und den geießlichen Anforderungen entsprechen, der Schulinspektor die Bewilligung nicht verweigern könnte. »Baroxt Nosner meint,daß von dem Ansuchen unz«die Bewilligung dort Umgang genommen werden könnte, uno Private aus Wohltätigkeit eine Bemahranstalt zu errichten. winschen. .Nach den Bemerkungen des Gmfen Csåky wurde jedoch der Paragraph unverändert angenommen. .. - Ver§4(Besuchszwang)beantragt Schwicker die Streichtung des Paragraphen. Minister Grafistiky wiederholt der Berbie Hauptkraft des Gesetzentwurfs sehen in der Dekretirmit der Bepflichtung erblicke und srabi den Bed selbst im größten Maße gefährdet sehen würde. « s« , . Der Paragraph wird unverändert angenommen. Bei§.6»meint SchIwicker,die mit 80 festgestellte Maximalziffer der Pfleglsteige,1 welclei 11 einen Lehrsaal dex«Bewahranstalt a 11fgewonnen werden«können,sei zu hochgegriffen,dagegen wäre es auszuwrecheln daß die Bewahranstalten mit Garten und Küche versehen werden müssen. ». Referent Hagara ist der Ansicht,daß die Dispositionen des Paragraphen unseren heimischen Verhältnissen vollkommen»entsprecht. Der Paragraph wurde unverändert angestommel1. Bei§.81 wünscht Nossival aus der Disposition,wonach die Kinder in der Bewahranstalt anmtdächtige Gebete gewöhnt werden sollen,das Wort»ande ichtige«zustreichen. Minister Graszisky bemerkt,daß den"Kindern in dem Alter, in welchem sie swch keinen Religionsunterricht genießen,nur allges meine,in jede Religion passende Gebete beigebracht werden können, und dies wollte er im Entwurfe mit dem Worte,andächtig"bezeichnen. Der Paragraph wurde ohne meritorische Modifikation angenommen. $. 9 wurde unverändert angenommen und sodann die Fortiegung der Berathung auf heute Vormittag 10 1101 anberaumt. Heute Vormittags 10 Uhr wurde die Berathung unter dem Vorfise Julius Fireza ®’S fortgefebt. Bei § 13, welcher das Minimum des Gehaltes der Kindergärtnerinen oder Wärterinen festlebt, münscht Fenyveffy auch eine Verfügung hinsichtlich des Gehaltminimums in den D durch Private errichteten Bewahranstalten. « »Staatssekretär Berzevik zu bemerkt,«die Anstellung s sei hier privatrechtlicher Natir und entspringe einem Vertragsverhältnisse;es wäre sich schwer,die Durchführung einer solchen Bestimmung des Gesetzes EN fontroliven.inister Graf CSáry bezeichnet die vorgeschlagene Verfügung als unpraktisch und ungedmäßig, welche al erschwerend auf die Errichtung von Bewahranstalten einwirken würde. NHoffival würde es mit Rücksicht auf den Umstand, daß hier den Kindergärtnerinen ein Gehaltminimum von 300 fl. gesichert wird, für unwünschenswerth halten, daß der Minister noch vor Schaffung dieses Geleges einen Gelegentwurf unterbreiten mücde, mit welchem an sämmtlichen Rollschullehrern ein Gehaltminimum von 300 fl. gesichert würde. Minister Graf EIAFHY erklärt, er werde mit der Unterbreitung seines diesbezüglichen Gelegentwurfes nicht räumen, da Nedner selbst den gegenwärtigen Zustand unhaltbar findet. Der Paragraph wurde unverändert angenommen. . Hp.14 wurde nach längerer Debatte in mehreren Richtungen modifizirt und ist der folgendext Textirung festgestellt:" »Jede mit Jurisdiktionsrecht bekleidete,Stadt,sowie jede als Sitz eines Komitats dienende Gemeinde,ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer direkten Staatssteuer,und jede Gemeinde,deren direkte Steuer selbst samit der von den im§17 erwähnten Steuerpflichtigen entrichteten direkten Staatssteuer zusammen jährlich den Betrag von 15.000 fl.übersteigt,ist gehalten,aus eigenbitteln eine Kinderbewahr-Anstalt,beziehungsweise Kinderbewahrs Aktstalten zu errichten und den Veifügungen des Gesetzes entsprechend zu erhalten falls es in der Stadt oder Gemeinde keine Bewahranstalt gibt oder wenn mindestens 40 solche Kinder da sind, die im den bestehenden Bewwahranstalten nicht mehr untergebracht werden können und der ständigen Aufsicht oder Pflege entbehren. Eine solche Kinderbemadr-Anstalt faren werden.” .. ,...».Vachsem vom Staatssekretär Versevier’vorgezeigten Daten beläuft sich die Zahl der Gemeinden welche durch den obigen PUITC-« graphen berührt werden, auf 1259. ANA Bei §. 20 gibt Moffival der Ansicht Ausdruck, daß Feinerlei Konfession oder Rechtsperson verpflichtet werden kan, eventuell unentgeltlich Kinder anderer Konfessionen in ihre Bewahranstalt aufzunehmen, weshalb auszusprecgen wäre, daß die Angehörigen anderer Konfessionen zumindest in dem Verhältnisse zur Erhaltung der Bewahranstalt beizutragen haben, in welchem der Gründer die Kinder der eigeren Konfession begünstigt; dieser Beitrag solle aber nicht mehr als 3 °), der von den Eltern der Kinder entrichteten direkten Steuer ausmachen können. 3 3 Baron Nosner unterfragt diesem Antrage gegenüber , die ursprüngliche Verfügung des Paragraphen, wonach in dem fraglichen Falle die Kinder ohne Unterschied der Konfession und der Muttersprache ein gleiches Schulgeld bezahlen. Der Ausschuß stellt hie auf den bezüglichen Theil des Paras gxenben folgendermaßen festz:,In dem Falle,wenn in der Gemeinde expostantliche oder kommunale Kinderbewahr-Anstalt oder ein Asyl Zucht errichtet worden ist,sind in die von den Konfessionen und juristischen Personen dort erhaltene Kinderbewahr-Anstalt oder in das Asyl die Kinder ohne Unterschied der Konfession oder der Muttersprache»für ein den Verhältnissen angemessenes innerhalb des c Schranken der vom Gesetze festgestellten Anzahl aufzunehmen Die Kinder solcher Eltern, welcherlre Armuthnachtweise 1«c,1 werden von d diezahlung dieses Sd)ielgefoles befreit. Vor dem§22 beantragt Leffke,es soll ausgesprochen« werden, daß die Seelsorger der Konfessionen von Amts wegen Mitglieder des Aufsichts-Komitee seien. — Noffival hält eine Solche Verfügung fir, umso nothwendiger, al dort, wo es einen Schulstupl gibt, die Seelsorger im Sinne des Gefäßes von Amtswegen Mitglieder desselben sind. — Fenyveffy betont dem Antrage gegenüber, daß die Kinderbewahr-Anstalt seinen konfessionellen Charakter habe. — Referent Hagara meint, eine solche Verfügung könnte nicht in fortestereise in diesen Paragraphen eingefügt werden, welcher ausshließlich von der sanitären Beaufsichtigung handelt. Der Paragraph wurde hierauf ohne meritorische Modifikation angenommen. Ebenso wurden, die $$. 23-25 ohne meritorische Renderung angenommen und die, Hertießung der Verhandlung , auf 6 Uhr Abends verschoben. In der Abendfigung wurde die Berathung fortgefekt. Bei der Bestimmung des $. 31, wonach Präparandien für Kindergärtnerinen, juristische Personen und Private nur mit Be rwilligung des Unterrichtsministers errichten können, beantragt Hoffival, daß der Minister die Errichtung nicht verweigern könne, wenn sonst den gefeglichen Anforderungen Genüge geschieht. Minister ESAEy vermeist darauf, daß es den Konfessionen vollkommen freisteht, solche Anstalten zu errichten, worauf der Baragraph unverändert angenommen wurde. Der §. 32 hält es Noffival für eine übermäßige Begránzung, daß Bersonen über 40 Jahre nit in die Präparandie aufgenommen werden dürfen, während doch z. B. die Witwen der Lehrer sehr gute Kindergärtnerinen wären. Minister ESAEHy hat nichts gegen die Aufnahme der Berfügung einzumenden, wonach Personen über 40 Jahre lediglich mit Bereilligung des Ministers aufgenommen werden können. Der Ausschuß acceptirte den in diesem Sinne amendixten Paragraphen. h . Der $. 33 meint Schwicer, die Zahl der für den zweijährigen Lehrkurs der Präparandien festgestellten Lehrgegenstände sei zu groß. Nach den Aufklärungen des Ministers ESÁEY wurde der Paragraph unverändert angenommen. Bei $. 38 beantragt Moffival, daß den konfessionellen Bildungsanstalten das Recht eingeräumt werden solle, giftige Diplome auch ohne die Unterschrift des Schulinspektors aufstellen zu können. Referent Hagara möchte die fette Bestimmung des Paragraphen dahin abändern, daß der Schulinspektor die Unterschrift des Diploms sogar verweigern müsse, wenn der Prüfling der ungarischen Sprache in Wort und Schrift nicht genug mächtig sei. Der Ausschuß lehnte den Antrag Roffival’s ab, nahm jedoch das Amendement Hagara’s an. Der §. 43 beantragt Nostival, der Minister wolle auf dem Wege von Ernennungen ins Aufsichtssomite und nicht dur Ernennung eines Theiles des Personals bei subventionirten Bildungsanstalten seinen Einfluß ausüben. Auf Ansuchen des Ministers wurde der Paragraph verändert angenommen. Bei S. 46 strich der Ausschuß die Bestimmung, daß das Gefeg am 1. Jänner 1891 ins Leben trete. Hiemit Schloß die Berathung des Gefekentwurfes. Mit der Vertretung im Plenum wurde Viktor Hagara betraut. unert, in welcher die werden ; ferner s -nurmi-man -mäßiges.Schulgeld ·. y.. male Ordnung würde nur mit der Defizitlosigkeit im Gut angestehen. Doch, wie dem alt werden mag: die Regierung und die liberale Partei sind durchaus in der Bewafsung, die parlamentarische Konstellation zu beherrschen. Einträchtig zusammengeschlossen, wie je zuvor, und einig in den Reformbestrebungen, wie selten zuvor, werden sie unter allen Umständen ihre Aufgabe zu lüfen wissen, und sollten Schwierigkeiten erwachen, nin so werden sie auch Diese zu meistern im Stande sein. st ÉS üt fon wider ein neuer Prätendent für den bekauntermaßen seineswegs vasanten bulgarischen Thron entdeckt worden. Der „Warschauer Bote“, der als das Organ des General-Gouverneus Gurko gilt, bezeichnet ‚als solchen Prätendenten und Nußlands neuerten Kandidaten den jungen Herzog von Zeta, Den zweiten Sohn des Fürsten von Montenegro. Das genannte über die Talente, den Muth und Zagen die Sobranje eröffnete, hat vorgethan, daß Bulgarien unter seinem gegenwärtigen Regime fi politisch und wirthschaftlich ganz wohl befindet. Wesentlich verstärkt wird dieser Eindruck noch durch das Zeugniß, welches Gladstone, der bekanntermaßen nicht zu den Gegnern Nurlands gezählt werden kann, am Montag in jener: Teßten Midlothian-Nede über den Zustand Bulgariens abgelegt hat. Gladstone berief sich hiebei auf einen Bericht von einen höchst intelligenten Freunde, der die Verhältnisse Bulgariens aus eigener Wahrnehmung kennen gelernt und der folgendermaßen lautet: „Sejeß und Ordnung bereichen überall im Lande ohne die geringste Schwierigkeit. Die Brigantage habe vollständig aufgehört. Die Verwaltung ist gerecht. Straßen nach allen Nichtungen sind angelegt und verbessert worden, Schulen sind in jeder Gemeinde etablirt worden; dabei herrscht Sparsamkeit in solchem Make, daß die Staats fgure von drei Millionen Pfund Sterling, die einzige, die Bulgarien bisher aufgenommen, vollständig zu Zwecken des Eisenbahnbaues verswendet werden konnte. Wenn die Bulgaren sich gegen Rußland auflehnen, so vertheidigen sie damit nur ihre Selbstständigkeit. Die einzig wahre Schranze zwischen Rußland und der Türkei ist eine lebende Barriere‘ freier Männer und eine solche Haben die Bulgaren aufgeritet. Es wird in der Zukunft s hhmierig sein für die Russen durch Bulgarien auf Konstantinopel zu marschiren ohne die Zustimmung des bulgarischen Wolfes“ »Wenn das Fiumaner Gebiet dem Voden,»Klin»tau»nd der Race der Einwohner nach slavonisch-kroatisch 11nd Italie 111s.»cbtst,so ist es dennoch durch die Opfer,welche die Ungarische Regierung sich für dasselbe miterlegte,und die Resultate,die sie erzielte,»an 11·ungern und an dessen Geschick geknüpft worden.Zuwollensyessen ists eine der am wenigsten bestreitbaren Eigenschaften des magyarischen Volkes. Durch diese Eigenschaft vermochte es,ohne von dem,«was,es als seine unverjährbaren Medhte betrachtete, auch nur das Mindeste aufzurgeben, in der modernen Geschichte fast beispiellose Perioden politischer Vernichtung und sozialer Kalamitäten zu überdauern. Durch diese Eigenschaft vermochte es, nachdem seine Hegemonie in den Ländern der altehrmwürdigen ungarischen Krone anerkannt worden, dahin zus Die Zinderbemühung. = Der Unterrichts Ausschug des Abgeordneten- Hauses hat gestern unter dem Präsidium Zulms Firczaf"S eine Situng gehalten. In derselben Sprach Ministerialrath Georg Szathmary seinen Dant aus für die freimdlichen Worte der Anerkennung, welche in der legten Sigung des Ausschusses ihm gewidmet worden. Präsident begrüßte die neuen Mitglieder des Ausschusses : Franz FKenpyreffy, Koloman Törs und Stefan Leisto. Hierauf wurde der Gelegentwurf über die Kinderbewahrung in Verhandlung gezogen. Neferent Hagara betonte, diese Vorlage befriedige ‚einen seit langer Zeit gehegten Wunsch der Bevölkerung und der berufen, unsere nationalen Institutionen zu entwickeln. Er dankt dem Unterrichtsminister für die Einreichungieser Gefegvorlage. (Allgemeine Zustimmung.) Hierauf beleuchtet Redner eingehend die Bestimmungen derselben und betont, daß in der Vorlage die Rechte der Konfessionen respeftirt sind und dem Staate nur jenes Aufsichtsrecht gesichert ist, welches EN notwendig ist, damit die Institution _in,zmedentsprechender Weise funktionire. Gr. empfiehlt die Vorlage im Agemeinen zur Annahme, Ministeriaachükp stellt Pems Ausschusse Georg Szatthi wort,das gewesene eifrigetlied des Ausschusses,unsener N JAY" , » « — In Angelegenheit des Gefegentwurfes über die Modififastion der richterlichen und staatsanwaltlichen Organisation wird — wie „Ügyvedek Lapja" meldet — am Dienstag, 4. November d. $., unter dem Vorfige des Austizministers eine Engpuste stattfinden, zu der außer den beiden Staatssekretären im Justizministerium geladen sind: Niklaus Szabó, Präsident der Königlichen Kurie, Alois Daruváry, Vizepräsident der Königlichen Kurie, Franz Karap, pensionirter Genatspräsident der Königlichen Tafel, sowie die Kurialrichter Julius Puky, Solest Vanicsek und Ludwig Shedius. Referent, wird der Budapester Universitäts-professor Dr. Julius Wlaffits sein.Ein französischers publizisk,der sich seit einigerseid durch eine Artikelserie,betitelt:»Les slaves d’Autriche«(Die Slaven Oesterreichs)im Pariser,,S«iecle'durch nichts wenigers als freundliche Gesinnungen für Ungarn bemerkbar macht, kann doch nicht umhin, bei seiner Besprechung Fine, die auf unmittelbarer Ansdauung beruft, die ungarische Politik und deren Verdienste um Fiume zu bewindern.' 50 heißt es in dem betreffenden Artikel unter Anderem: —