Pester Lloyd, Februar 1891 (Jahrgang 38, nr. 32-58)

1891-02-01 / nr. 32

"der­­reichische 11 Budapest, 31. Jänner. A Der Stimm, den die theils völlig grundlosen, theils auf übertriebenen und unwichtigen Vorauslegungen beruhen­­den Vorwürfe gegen den neuen ungarischen Frachtentarif in Oesterreich entfesselt haben, beginnt sie allgemach zu legen und es scheint im Den dortigen kommerziellen und industriellen reifen eine ruhigere, objek­­tive Auffassung der Sachlage plaggreifen zu wollen. Von einer „Verlegung des Zoll- und Handelsbründnisses" ist kaum mehr die Nede und mit aufrichtiger Befriedigung vernehmen wir den gedämpfteren Ton, welcher aus der ihren wesent­­lichen Inhalte nach in unserem jüngsten Morgenblatte publi­­szirten Eingabe des niederösterreichischen Gewerbevereins an den Österreichischen Handelsminister, insbesondere aber aus der Rede, mit welcher der Präsident dieses Vereins, Herr Matcheko, dieselbe begleitet, herausklingt. Herr Matchero weis vorerst mit Bezug auf die Interpellation des Abgeordneten Baron Kaas im Namen seines Vereins den Vorwurf zurück, als würde österreichischerseits gegen den deutsche österreichisch-ungarischen Handelsvertrag agitirt und er erklärt, sein Petitum richtet sich nur gegen die drei Worte des ungarischen Lokaltarifs „aus ungarischen Fabriken”, d. h. gegen die Differen­tielle Behandlung vom Waaren, in einem und demselben Zollgebiete. Weiter bedauert der geehrte Präsident des niederösterreichischen Ge­werbevereines, daß die ganze­ Angelegenheit in Ungarn als Angriff gegen das ungarische Zah­lhoheitsrecht oder als Peinpieligkeit gegen Ungarn aufgefaßt wurde, was dem Verein voll­­ständig fern Liege, und schließlich erklärt er, man wolle im kommerziellen ad industriellen Interesse Frieden und Freundschaft mit Ungar­n, verlange jedoch Vertragstreue und gleiche Behandlung in beiden Theilen eines und best jelben Bolfgebietes. » . .Um nuuunferen verehrten Freunden jenseits der Leitha die Bethätigung dieses­ Wunsches,den wirs voll­­ständig theilen, zu erleichtern, wollen wir, nachdem uns das Recht zur selbstständigen Regelung unserer Eisenbahn­­angelegenheiten nicht mehr bestritten wird, den Kern Der Streitfrage nochmals in ruhiger und objektiver Weise m­iz resumiren, und nochmals nachweisen, daß ungarischerseits nichts gefliehen sei, was den often Interessen unwiderstreitet. Und Da wollen wir glei­ zu jenen vielgenannten Ausnahmetarifen des neuen ungarischen Lokaltarifs über­­gehen, welche den Funken bilden, der sich in das Bulverfaß verirrt und seither so viel Spektakel, aber giitlicherweise bisher nach seiner Seite hin wirklichen Schaden an­gerichtet hat. Budapest, 31. Jänner­­sz In den ersten Morgenstunden kommt die ver­blüffende Nachricht, daß Krispi und das G­esammtministerium die Demission gegeben haben von den SKammervorgängen, welche den italienischen Staatsmann zu diesem Schritte gezwungen haben, bietet der Telegraph augenscheinlich nur ein sehr mattes und ladenhaftes Bild; doc gewinnt man den Cin­drud, daß die Zollfrage nicht die eigentliche Kippe gebildet habe, an welcher das Kabinet zum Scheitern fan. Er spricht aus der ganzen Debatte ein solch leidenschaftlich bewegter Ton, daß man nothwendig auf eine tiefgehende Verstimmung zwischen dem Ministerium und seiner eigenen Partei schließen muß. Woraus Diese­­ entstanden, läßt ich aus der Ferne schwer beurtheilen. Die leidigen Finanzen haben allerdings viel dazu beigetragen ; diese bildeten die schwächste Seite des Krispi’schen Regimes und schon der Wechsel im Finanzm­inisterium unmittelbar vor der Kammer-Eröffnung ließ die Ahnung aufkommen, daß es im weiteren­ Verlaufe nicht ohne Schwierigkeiten und­ Verlegenheiten abgehen werde. Gleichwohl mochten Wenige an eine sold plögliche kritische Wendung glauben, zumal Crispi in den Neuwahlen eine geradezu über­­wältigende Mehrheit gewonnen hatte. Eingemeihte wollten freilich schon beim Zusa­mmentritt der Kammer wissen — und wie haben Dieser Auffassung damals auch Ausdruck gegeben —, daß diese riesige Majorität die Keime der Zerießung in sich trage, weil unter dem Drud der gouvernemental gesinnten öffentlichen Meinung sich gar Viele unter der Negierungsflagge wählen ließen, welche von Haus aus anderen politischen Prinzipien anhingen. Das scheint denn auch thatsächlich der Tall gewesen zu sein. Anders siehe sich die Debandade, welche in der heutigen Sikung, der Kammer eingerissen, kaum erklären. In der That feinen mehr trübe Stimmungen als fonfret zu formulirende Gegenfüge den Ausschlag gegeben zu haben. Krispi hatte offenbar seinen glücklichen Tag — selbst von dem Abstimmungsresultat abgesehen ; der große Takt und die oratorische Klugheit, welche ihn font auch in den sehwersten Stunden niemals verließen, sie standen ihm heute nicht unbedingt zur Seite. Der Angriff auf die aus­wärtige Politik seiner Vorgänger, welche er als „servil“ brandmarkte, hat weite Kreise seiner eigenen Partei, in denen persönliche und politische Reminiszenzen fortwirkten, in Aufregung und­­­erwirrung gebracht. Doch welcher Art auch die näheren und ferner­liegenden Ursachen der heutigen überraschenden Wendung seien, in jedem Falle stehen wir vor der befragenswerthen Thatsache, daß der Staatsmann, der seit einer Reihe von Jahren nicht nur als Träger der auswärtigen Politik Italiens und also des Gedankens der Tripel-Allianz D da stand, sondern auch mit starrer Hand das Parteiwirrsal in den inneren Tragen Italiens gemeistert hat, seine Demission gab. Der Schritt scheint uns dermaßen folgenschwer für S­talien zu sein, daß wir einstweilen noc gern glauben möchten, die Demission werde nicht ohne­­weiters auch wirklich zum Rücktritt Krispi’s und seines Kabinets führen, es werde vielmehr möglich­ sein, die in die Flucht gerat­enen V­arteimänner wieder­ zum Stehen zu bringen und eine Korrektur des heutigen Votums zu erzielen. Auch die Möglichkeit it nicht ausgeschlossen, daß das Ministerium unter der Führung Crispi’s sich partiell erneuern, namentlich einen Wechsel in­ der Berson des Finanzministers, der offenbar nicht die Sym­­pathien der Sammer Hat, erfahren werde. Zu einer solchen Lösung drängen die P­arteiverhältnisse der Kammer selbt, die Parteiverhältnisse, die eine solche Ver­fahrenheit aufweisen, daß sie nur durch die bewährte Kraft des bisherigen, leitenden Staatsmannes wieder geschlichtet werden künnten . Drängen aber auch die Nachichten der auswärtigen Politik Italiens, welchen dur­chen Rücktritt Erispi’3 ein starrer Warter entzogen wu­rde, auf welchem das Vertrauen Europas ruht. Jubelten sind dies nur Augenblickskombinationen, welche durch­ die thatsächlichen Ereignisse des kommenden Tages über den Haufen gestürzt werden künnen. Und so wollen wir denn ererst noch auf einen­ Nachruf für das Ministerium ispi verzichten. Dieser italienische Staatsmann hat um die­ Konsolidirung der grundlegenden Zu­ seines eigenen Landes und um die Befestigung europäischen Friedenspolitist so­ große Verdienste erworben, daß man sie mit einigen flüchtigen Zeilen nicht abthun kann. Ya Erispi hat sich nicht nur als umsichtig und ug, sondern auch als tapfer bewährt, indem er gegen tief eingenistete populäre Vorurtheile und sogenannte patrio­­tische Ueberlieferungen mit offenem Bildv in die Schranfen trat. Scheidet er wirtlich vom Negierungsruder, so ließe sich nur feder fehwer der Mann finden, der ihn erfolgreich erregen künnte — von den Desolaten Parteizuständen ganz abgesehen. Darum wollen wir noch immer Die Hoff­­nung nicht aufgeben, "daß sie aus dem Zus­ammenstoß und der Katastrophe des heutigen Tages ein Klärungsprozeß herausarbeiten werde, welcher bessere Grundlagen für die Erneuerung des Erispi’schen Regimes bietet. Diese Tarife und der Zahl nach 25, während früher deren 57, respettive unter Zuziehung von 8 weiteren Tarifen, die unter dem Titel von „speziellen Begünstigungen" existirten, deren 63 waren. Mit Ausnahme von zweien, auf Die wir­ später zurü­ck­­kommen werden, bestanden alle diese, theils im K Haupttarife, theils in den 10 Nachträgen zu Demselben zerstreut, schon seit Jahren, mit nahezu wörtlich gleicher Saff­ung und unter diesen 25 Tarifen sind es nicht weniger als dreizehn, melde bezüglich aller, und Drei (männlich die Ausnahmetarife 1, 2 und 3), melde bezüglich der Mehrzahl der in denselben enthaltenen Artikel weder an eine ungarische tovenienz no —­mie es bei den allermeisten der somit noch übrigbleibenden 9 Tarife heißt — an die Aufgabe „in Stationen der Fön ung, Staatsbahnen und der von denselben betriebenen Bizinalbahnen sowie der Arad-Temesvárer Bahn“, in deren Nähe sich die betreffende Fabrik befindet, gebunden sind. Der Ausdruck „aus ungarischen Fabriken stammend“ kommt in solcher Allgemeinheit nur bei dem Artikel „Cement” (im Ausnahmetarif 1) und für Feuerlösch-Nequisiten (im Ausnahmetarif 25) vor und be­weist eben diese für Ledermann offen ausgesprochene Bestimmung, daß von Geste des ungarischen Handels­­ministers in dieser Sache durchaus bona fide vorgegangen wurde, dem es ja ein Leichtes ge­wesen wäre, file die ber treffenden ungarischen P­rovenienzen eine viel weitgehendere, eventuell die Frachtfreie Beförderung direkt den bei treffenden Fabriken in irgend­einer anderen Form zu gewähren. Bei allen übrigen wichtigeren begünstigten Artikeln : Kohle, Eisenerz, Mineralmaster, Spiritus, Rapier, Glas­­waaren, Petroleum, GEisen und Eisenwaaren — und damit ist Die Serie erschöpft, da die Aus­­nahmetarife Nr. 10 für Buder und Nr. 11 für Asphalt fi nur auf je zwei Speziell benannte Stationen beziehen — lautet die Formel wie oben : „für an Stationen der unga­­rischen Staatsbahnen gelegene Fabriken". Also sind von dieser begünstigten Berfrachtung auch Sendungen aller oben genannten Artikel ausgeschlossen, wenn sie, obgleich ungarischer P­rovenienz von solchen Fabriken zur Aufgabe gelangen, welche sich längs der nicht von den righrtsihen Staatsbahnen betriebenen unga­­rischen Privatbahnen (also der Südbahn, Oesterreichisch-Unga­­rischen Staatsbahn, Szamosthalbahn, Arad-Csanader Bayn 2c.) befinden. Von einer prinzipiellen und gene­­rellen differentiellen Behandlung „ungarischer Prove­­nienzen“ fan daher umso weniger die Rede sein, als auch die Aufgabe der Sendung nach den einschlägigen Bestimmungen des Tarifs nur von der bes­treffenden Fabriksfeller, um Produktion­orte erfolgen muß und die Begü­nstigung von einem Kauf­­manne oder Zwischenhändler in irgend­einer beliebigen Station keineswegs in Anspruch genommen werden kann. Es ist daher grundfalsch und — wir bedauern dies wieder­­holen zu müssen — in der That eine Irreführung, wenn von einzelnen Organen der Wiener Presse mit einer nur Durch Hebelwolfen erklärbaren Hartnädigkeit behauptet wird, daß ungarisches Papier, ungarisches Eisen 2c. in Budapest zu einen billigeren Sabe übernommen oder gar reerpe­ Dirt werde, sobald nur die ungarische Provenienz der ler treffenden Sendung nachgewiesen wird. ... Und hier dürfte auch die richtige Stelle sein, um von dieser angeblichen neuen Neerpeditiong-Begünstigung „speziell für ungarische P­reovenienzen“ zu prechen, welchen Zeufel einige Wiener Blätter mit flam­menden Zügen an die Wand malen, um uns oder ihren österreichischen Lesern das Gru­­seln zu lehren. Man höre doch: Auf Seite 23 der deutschen Ausgabe beg­neten ungarischen Solaltarifs steht wörtlich wie folgt: „Im Interesse der Weiterentwicklung des heimi­­schen Zwischenhandels wird der königlichh ungarische Handelsminister für einzele volfswirthschaf­tlich wichtige Güter, oder für solche Kläge, Fü­r welche dies im Interesse es 3wischenhandel­s begründet erscheint, die Begünstigung der in der Regel im Niüdvergütungsnwege durchzufü­hrenden und blos auf den Lokalverkehr sich­ertreden­­den Neerpedition gewähren.“ Hierauf folgt die Aufzählung jener Schritte, in welche zu unternehmen sind, um Diese Ber­günstigung­ erlangen.“ In dem ganzen Abjak ist also mit feinem Worte gesagt: fir Heimische Waaren oder fir Güter ungarischer Provenienz; im Gegentheil ist die Neerpeditions-Begünstigung, ohne Niüesicht auf die Provenienz der Waaren, lediglich dem hei­­mischen Ziwischenhandel (einen anderen als einen „heimischen haben wir ja in Ungarn nicht) und lediglich für den Lokal­­verkehr in Ansicht gestellt, weil im Rahmen eines Lofal­­tarifs eine solche ja nicht für den Verbands­verkehr gegeben werden kann, da dies die Zustimmung aller be­theiligten Verwaltungen voranstößt. Die Intention, welche den garden Handelsminister bei der in Nede stehenden Berfü­gung leitete, war offenbar die­ jenen Plägen, welche durch den neuen Lokaltarif, dessen Cüpe mit der Entfer­­nung viel stärker fallen, als jene des bisherigen Tarifs, im gebrochenen Verkehr daher mit größeren Meerpeditions- Differenzen als bisher belastet erscheinen — dort, wo dies nothwendig erscheint, die Möglichkeit des Zweifchenhandels zu bieten, was doch, da dieser sich ja mit Waaren jeder Herkunft befaßt, jedenfalls eine Förderung des all­­gemeinen Güterverkehrs involvirt. Uebrigens wurde, wie wiederholt bemerk­t, bis heute och seine einzige Der­­artige Begünstigung ertheilt, und in die Behauptung, daß schon heute mit derselben, aber nur für ungarische Waare­, gerechnet werden müsse, eine vollständig willkü­rliche und aus der Lust gegriffene. Zur Charakterisirung des auch durch Einfachheit ud Uebersichtlichkeit ausgezeichneten neuen ungarischen Lofaltarifs, welcher im Verein mit dem gleichzeitig ins Leben getretenen Wiener­­ Verbandstarif dem Gesammtverkehr der Monarchie eine fr alle Interessenten vortreffliche Unterlage bietet, ist nur noch der eine der oben erwähnten zwei neuen Lofal­­tarife hervorzuheben (der zweite ,­ nämlich der bereits früher behandelte Zudertarif), nämlich der Ausnahmetarif Nr. 8 für Sammelgut, welcher, da er so­wohl zwischen Ben und Budapest, als auch zwischen Budapest und allen wichtigeren Stationen der königlich ungarischen Staatsbahnen (sowie die Ausnahmetarife für Wein, Dinger aller Art, Ziegel, Getreide, lebende Thiere, Salz 2.) Jedermann, ganz allgemein zur Verfügung steht, an den öster­reichischen Provenienzen eine so gün­tige Beförderungsmodalität bietet, wie dieselben eine solche in Oesterreich selbst bisher vergebens angestrebt haben, und­ es it wahrhaftig nicht die Schuld der nungar rischen Regierung, daß diese wirthschaftlich und eisenbahne technisch fortschrittliche Einrichtung nicht s­chon längst für den österreichisch-ungarischen­­ Gesammtverkehr akfivirt wurde. Wenn wir noch erwähnen, daß ganz ähnliche Aus­nahmetarife, und zwar schon seit Jahren, so wie in Ungarn auch in Oesterreich bestehen, und zwar vielfach, namentlich für Mehl und­ Spiritus, ausdrücklich für derartige Artikel Keen Provenienz, ohne mag dies ungarischerseits zum Ausgangspunkt von Refriminationen genommen wor­den wäre, und daß während d­ieser Zeit je­wohl der Österreichische Import nach Ungarn, der jährlich Waaren im Werthe von während gesteigert, zur­ Genüge Des einen, dargethan Staates der andererseits zu haben, Monarchie auch Die ungarische Audusteie nennenswerthe Fortschritte gemacht hat, so glauben wir daß die Entiwidluug , nicht auf Kosten des anderen zu geschehen braucht und hoffentlich auch in Zukunft nicht geschehen wird. Wir neiden Oesterreich nicht feine Erfolge, bieten und doch diese eine erhöhte Gewähr für den vortheilhaften Abjag unnserer Produkte. Auch wir wollen also mit unserem Nachbarsiaante in Frieden leben, wir bieten demselben sowohl im Import als im Transitverkehr einen­ im Al­gemeinen billigern Eisenbahntarif für feine Produkte als jene sind, welche Den unserigen jenseits der Leitha zur Verfügung stehen. Wir führen feiner Industrie unsere Mol­produkte zu Sägen zu, wie sie nirgends auf der Welt zur Anwendung kommen, — nur das Eine verlange man nicht von uns, daß wir darauf verzichten sollen, unserer in der Entwiclung begriffenen udustrie, entlang unserem mit so großen Opfern geschaffenen Staatsbahnwege durch Tarif­­begünstigungen unter die Arme zu greifen, wie auch wir von unseren Nachbarn eine solche Verzichtleistung nicht verlangen. Schließlich bedauern wir noch besonders, daß sie diese mt­­­begrü­ndete und muthwillig vom Zoune gebrochene Agitation gegen jene ungarischen Tarifverfügungen gewendet hat, für welche uns auch Oesterreich umso c­er zu Dank verpflichtet. Liberalen sein sollte, als diese Maßnahmen einen Fortschritt und eine bedeutende, dem­ Handel zugute Tor­mende Bereinfahrung auf dem Gebiete der Eisenbahntarife bedeuten. Ach sind wir der festen Ueberzeugung, daß über kurz oder lang doch die Zeit kommen werde, wo wir Diesen Dank thatsächlich ernten werden, wo die Österreichische Agitation den auch für sie zuträglichen Weg betreten wird, auch auf den österreichischen Bahnen nicht beide Theile schädigende Mer pressalien, sondern ähnliche tarifarische Maßnahmen­ anzu­­­streben und das umso mehr, als die dort derzeit bestehenden tarifarischen Verhältnisse in dieser Beziehung noch sehr Vieles zu wünschen übrig hafjen, circa 400 Millionen Gulden umfaßt, fid) fort be graph immer 89 und 90 wurde auf Antrag . » en»-Aufklärungeik.kdegMinisterQ unperhs angenom­m­en.—Indie§§. · ·»· bxerxxnymiksdiebeusten Schmidung der»­1nr,"Sinne«der Dispositionen des Gesetzes modifizirten"Statute’nerforderlichs Unterbrettungsfrist statt mit 3,m­it 6 Mon­aten fehlgestellt­— Gleichfalls bei§.90 beantrag,tera.nkovics,daß»der Minis­er­­ie»n«e1f Krankenunterstützungskassem,welche sich beimJnslebentreten dieses Gesetzes auch nur der geistigen Ausbildung dechkwerbes gehilfetk beschäftigten,gestytten kann,·diese ihre Wirksamkeit auch fergekbi fortzusetzen,bis über die geistige·21»usbildung der Gewerbes gehklfen kein eigenes Gesetz verfügt.­—Munster Baross erklärte­­daß insofern die fraglichen Ha die Begünstigungen des ‚gegen­­wärtigen Gesäßes nicht in Anspruch nehmen wollten, sie ihre in Frage stehende Wirksamkeit ohne Hinderniß fortlegen können , falls sie jedoch den Disposittionen des­ vorliegenden Gelebes gemäß sich umgestalten wollten, dann fühnte Redner Hinsichtlich derselben seine diesem Antrage entsprechende Ausnahme machen. — Außer der ber­­ührten Verlängerung der Srift wurde der Paragraph ohne jedes weitere Amendement angenommen. — Nachdem die SS. 91—93 ohne menteeiite Modifikation angenommen waren, beschlok die Konferenz, falls im Plenum ein Antrag auf Zurückkerzung des Entwurfes an den volkswirthschaftlichen Ausschuß eingebracht werden sollte, diesem Antrage nicht zuzustimmen. — Hiemit war die Konferenz zu Ende. . = Der Finanz: Ausschug des Abgeord­netenhauses hat in seiner heutigen, unter dem Borfite Moriz Wahrımtann’z stattgehabten Gigung den Gefegentwurf in Verhandlung gezogen, laut welchem die Bestimmungen des G.A. XX.,1887 über die Versor­­gung der Witwen und Waffen der Offiziere und Mannschaften "des Heeres, der Kriegsmarine und des Landsturmes auch auf die Witwen und Waifen jener Offiziere und Mannschaften auszudehnen seien, deren Gatte, beziehungs­weie Vater bei dem Inslebentreten des 1887er Pensionsgefeßes ,chon im Neuhestande waren, Um­stände es gestatten. Den Gefegentwurf nimmt er mit größter Bereitun­g gefei A­elt es für nothwendig, daß dem Aus tr Verfügung gestellt werden, bes­onders it; auch macht er darauf aufmerksam, ürtarfend wesentlich verringern werde. ugty hält den Gelegentroumf nicht blos aus Humanismus, sondern auch aus dem der Gerechtigkeit für endig. Er hebt hervor, dab er es war, der vor fünf Jahren Idee anregte, welche im gegenwärtigen Gefeß­­entwurfe verwirklicht wird und bereits damals habe er den von Halt vorgelegten Beschlußantrag aufs märmste unterfragt. Er handle daher nur Konsequient, wenn er fest den Gefeßentwurf acceptirt, welcher nicht über jene Grenzen hinausgeht, die dem Medner fermetgei­ vorschwebten, als er Die Vorlage eines solchen Gejegentwurfs urgire. Minister Fejérváry meint mit Bezug auf die Frage Hegedüs? hinsichtlich­her Gnadengehälter, die Summe der Gnadengehälter und den Stand des Militärtarfonds aus, welcher es vollkommen er­­mögliche, daß selbst nach Annahme des gegenwärtigen Gefäßentwurfs außer der für die Pensionen im Allgemeinen erforderlichen Summe für den Kriegsfall ungefähr jährlich drei Millionen Gulden zur Ber­fügung stehen werden. Auf die Bemerkung Fal­s erwidert der Minister, daß die auf die weiblichen Waffen, über 18 Jahre bezüg­­lichen Bestimmungen dieselben sind, , wie diejenigen, welche für die Staatsbeamten im Allgemeinen giltig sind, daß man also weiter­­gehende Konzessionen auch in dem Militär-Witmen- und -M­affen- Pensionsgefege nicht einräumen könne. Im Uebrigen werde in ein­­zelnen Fällen, in welchen die Lage einer solchen weiblichen Waffe besondere Nachsicht verdient, ohne Zweifel im Gnadenwege eine Aus­nahme gemacht werden. Ferdinand Horánffy Fragt den anmesenden Finanzminister über das Maß der finanziellen Wirkungen, welche das neue Wehr­­geseb auf die Militärtare ítben wird. ‚Finanzminister Weferle ermiderte, daß die eingetretene Differenz im Budget in Mednung gezogen wurde. Ferdinand Horánfty legt Gemischt darauf, Daß das Ber­fahren hier sein anderes jet, als bei dem für die Zivilisten getroffenen Bensionsaefeb- Mar Falk­it von den Erlärungen 565 Ministers Fejérváry beruhigt. Die Vorlage wird hierauf im Allgemeinen acceptirt. Nach weiteren Henderungen Hegedüß’, Grit Daniel’s, Mar Fall’, Friedrich Harfanyi’s, Drhághóc, Matlejo­­vite? und Latkóczy’s wurde der §. 1 unverändert angenommen. §. 2 m wurde mit den von Horántíy und Eugen Gaál (Becska) beantragten Amendement3 angenommen. §. 3 wurde nach den Neu­erungen Wahrm­ann’s, Hege, DE’, Mar FalP’s, Horangfy’d und des Ministers Fejérváry unverändert angenommen. Mit dem Referat im Abgeordnetenhause wurde Graf Yulius endeaftd betraut.­­ Nach einem Konstantinopler Bericht, der „Bol. Rorr." hat man in­ Pfortentreffen den ‘von mehreren diplomatischen Vertretern in Sophia gemachten Schritt wegen­­ gerisser in­ Bul­­­garien weilender Individuen nicht ungern gesehen. Der tü­r­­kische Kommissär in Sophia wurde beauftragt, der bulgarischen Re­gierung­ ebenso freundschaftliche, wie eindringliche Vorstellungen in dieser Angelegenheit zu machen. Dem bulgarischen Agenten in Kon­­stantinopel Dr. Buk­ovics gegenüber t­at dies der Grokwezir, und Lepterer soll von der Aufnahme, die seine Aeuberungen fanden, sehr befriedigt sein. — Die reichstägige liberale Partei hat in ihrer heute unter dem Vorfig des Barons Friedrich BPodomaniczty stattgehabten Konferenz die Spezialberat­ung über den Gelegentwurf betreffend die Arbeiter-Krant­enuntertrübung & K­affen fortgelöst und beendet.­­ Bei jener Bestim­mung des §. 31, wonach die im Bezirk­ be­­schäftigten Versicherungspflichtigen nur bei einer der im Bezirke be=­findlichen Kaffen versichert sein künnen, wurde auf­ Antrag Die­ro­­nymis noch der Zufag beschlossen, daß von­­ dieser Vorschrift die Angestellten solcher Ber­ehrsanstalten ausgenommen sind, Deren Ber­triebsgebiet sich auf mehrere Bezirke erstrebt. — Bei jener Bestimmung 068 $. 46, wonach die Gemwerbebehörde die Errichtung einer Unter­nehmungslasfe nur in dem Falle verbieten kann, wenn hieduch,­­ der VBestand­ der betreffenden Bezirksfalie gefährdet würde, wurde auf Antrag Stefan Ticha’s das Verbotsrecht nicht der Gemwerbebehörde, Sondern dem Handelsminister übertragen mit dem Hinzufügen,­­ dab . die das Verbot enthaltende Verordnung sammt Der Begründung fundgemacht werden muß. — Der erste Bund­ des $. 61 wurde auf Antrag Koloman Tika’s in der Weise festgestellt, daß die „Ge­werbebehörde die Baulaffe auflösen kann. Beziehungsweise die Auf­­lösung an gestatten, verpflichtet ist, wenn der Bau aufgehört hat." — Bei $. 73 legt Stefan Ti­ga den Antrag vor, daß die Beiträge der privaten Rassen ebenfalls nach der Art der öffentlichen Steuern einzuheber­ seien. — Minister Baross Stimmt den Amendement zu. Doch soll hinzu­­efügt werden, daß die fraglichen Kassen durch „von der Gewerbe- Behörde legalisirte Buchauszüge die Beiträge nachzumessen haben. Die Konferenz beschloß, diesen und den $. 24 in diesem Sinne zu modi­­fisiren.. — Bei $. 74 beantragt Stefan Tiba die Streichung jener Verfü­gung, wonach „die Mitglieder einer Bezirks-Unternehmunge-, bezie­­hungsweise Fabrik­-, Bar, Gewerbekorporations- und Bergbaustransen- Unterftüsungstaffe in eine private Bereinstaffe nicht übertreten können.“ Nach den Aeußerungen des Minister- Barors wurde beschlossen, diese Verfügung hinsichtlich, der Mitglieder der Bezirks Gewerbekorpo­­rations- und Bergbau-Arbeiterwaffen aufrechtzuerhalten. — Ber §. 77 beantragt V Barasdy,, es solle ausgesprochen werden, dab Der­­jenige, der­ sich durch die GEnt­heigung, der Ausgleichskommission oder des Schiedsgerichtes in seinen Ansprüchen verlegt fühlt, sich extra dominium binnen 8 Tagen an das ordentliche Gericht wenden kann. Zi­gdemzsxeuipstaga Präsident Pschy eröffnet die Sitzung des Abgeord­­netenhauses nach Kouhk.—Schriftfü­hrer:Varasdi, Därdai,Madaraß.—­Aus den Minister-Fauteuils:Graf Szapáry,Baross,Graf Bethlen,Szögyány. Das Protokoll der­ jüngsten Sitzung wird verlesen und authentizirt. « Präsiden­ilegt tzi die Petition der Lehrer des Zirezer Bezirks in AItgelegenheit der­ Revision des Lehrerpensionss Gesetzes und ein­e Petition mehrerer Bü­rger der Gemeinde Udvari im Interesse der grhsgung der Kom­tatss Autonomie von.Geht an den Petitionss usu- Beladertelenyy legt den Bericht des Petitionss Ausschusses über­ die in der 22.Serie«enthalten­en Petitionen vor.Gebranden PetitionssAusschl1ß.—Die Petition der israelitischen Lan­­deskanzlei betreffend die Sonntagsruhe und die Petition des Budapester Arbeiter-Unterstü­tzungs-und Krankenvereins zum Gesetzk entwurfe über die­ Arbeiter-Krankenunterstützung werden in der Kanzlei des hauses de ponkrr ; gek . "Der Vebergang zur­ Tagesordnung ergreift in persönlicher Bemerkung Sofef Béres das Wort. Der Abgeordnete Szalay habe ihn gestern einen Panslaven genannt, obschon er ein geborner Ungar­n­ und sein Wort ffovatisch versteht. Der Abgeordnete hat den Bischof Daltit den Apostel­ der Panflaven genannt. Nun haben manche Blätter auch von verstorbenen Fürstprim­as gesagt, daß er ein Pan­­flave sei. Es ist hieraus zu ersehen, "wie reichtrentig man mit den Beschuldigungen bei uns herummirft. Emerich Szalay nimmt die Erklärung des Vorredners, daß er sein Banflave sei, freudig zur Kenntniß, meint aber, daß­ er sich berechtigt glaubte, ihn einen Panslaven zu nennen, da er einem katholischen Pfarrer gegenüber, der nur eine allgemeine soziale Ber a anstellte, den Bischof Baltit als nachahmenswerthes Beispiel anstellte. Präsident: Wenn Mitglieder des Hause es für gut bee­finden, einander anzugreifen, so mag alle das nicht richtig sein, allein dem Betreffenden in immer Gelegenheit zur Retortion geboten. Wenn aber ein Abgeordneter in vielem Hause jemanden angreift, der sich hier nicht vertheidigen kann, so ist das gewiß eine Unbillig­­keit, denn der Herr Abgeordnete vermag seine Behauptung nicht zu beweisen. (Zustimmung.)­­ Emerich Szalay: Kann er etwa die Beschuldigung gegen Sim­or beweisen ? Brärident:­ch glaube und hoffe, daß der Herr Abgeord­­nete, wenn er dessen sicher sein wird, daß er in unmürdiger Weise Den beschuldigte, den er jet angeklagt hat, es für seine Pflicht halten werde, seine Anklage in diesem Hause zurückzuziehen. Das műre das korrekte Vorgehen. (Zustimmung.) Das Haus sei die Spezialdebatte über den Gelegentwurf ber treffend die Sonntagsruhe fort. Man it bei §­ 3, welcher bestimmt, daß der Minister ermächtigt wird, die Ausnahmen vom Gefege im Verordnungswege festzustellen. Neferent Entich beantragt zu dem Waragraphen einige stolistische Verbesserungen. Edmund Szemiczeg nimmt das Wort, um sich gegen den Antrag Eugen Gaáls auszusprechen. Es sei unnötig, dem Minister eine dreijährige Frist zum Sammeln von Erfahrungen in Betreff der nothwendigen Ausnahmen einzuräumen. Eine Fach-Engquote wird dem Minister Hierin die nothwendige Direktive bieten. Will man nicht eine Unsicherheit, eine Stagnation in der Industrie herbeiführen, muß man dem Minister freie Hand lassen, die Ausnahmen im Verordnungs­­wege festzustellen. Es genügt vollkommen, wenn der Minister an­gewiesen wird, seine bezüglichen Verordnungen dem Reichstage vor­­zulegen. Indem Nedner sich anfchtet, einen Antrag in dieser Rich­­tung vorzulegen, leitet ihn seinerlei Mißtrauen, denn er hat das volle Vertrauen, daß der Minister dieses Gefek in fürrester und zried­­mäßiger Weise handhaben werde. (Zustimmung rechts.) . Dem Verrathge1t,die Sonntagsruhe auf die landwirthsch­aftlichz­eic Arbeiter auszudehnen,kann Redner nicht zustimmen.Dies wäre eine schwere Sch­ädigung,geradezu eine Gefahr für die landwirthschaftliche Arbeit.Diese Fragelmt das praktische Leben­,hat der gesinde Stan d erarbeitenden Bevölkeru­n­g schon gelöst.Unsere Landwirthschaftht für­ uns ein grßer Schatz;dieser Schatz besteh­t ski«witso sehr1»in dem fruchtbaren Boden,als der ser11sten,«g­roße 11-Leistungsfähigkeit unseres Landvolkes.Dieser Schatz darf weder mit Wort,noch m­it That berührt werden.­­ Redner unterstütt den Antrag Ullmann’s mnd fügt seinerseits einen Antrag Binz, mit welchem der Minister angewiesen wird, alle an die Ausnahmen bezüglichen­­ Verordnungen der Gesetgebung vor­zulegen. Sofef- Beres ist dafür, daß die Sonntagsruhe­ auf die land­woirthschaftlichen Arbeiter ausgedehnt werde. Die nöthigen Ausnahmen fan der Minister auf Grund der ihm entheilten Schädtigungen immer gestatten. x Edmund Gaisti: Kurze Frage, beziehungsweise Bitte an­richten. Vorher muß ich jedoch erklären, daß ich das Amendement des Heren Abgeordneten Szentesen im ganzen Umfange annehme, weil ich; Dadurch die Ingerenz der Gefeggebung auf jene Verordnung, welche eigentlich den Vollzug des Gefeges bedeutet, gesichert sehe. Daß die Ingerenz der Gefehgebung nothmendig sei, scheint mir nach den hier vernommenen Neu­erungen unzweifelhaft; besonders Geehrtes Haus! Ich möchte nur eine den geehrten Herrn Minister aber nach jener geistreichen Bemerkung, mit welcher mein sehr geehrter­ Abgeordnetenkollege Áros Beöthy die journalistische Arbeit charakteris firte, indem­­ er hervorhob, die Tarifung des Werthes der journali­­tischen Arbeit werde ganz dem persönlichen Belieben und­ der Auuf­­fall­­ng des betreffenden Ministers anheimgestellt bleiben, d. h. es werde von­­ der Auffaltung des Ministers abhängen, die Sonntagsruhe auch auf die journalistische Arbeit auszudehnen oder eine Ausnahme zu statuiren, in dem Falle, wenn er die Zeitungen für ein solches, Fin­d ansieht, welches man selbst 24 Stunden nicht missew­ann. Dürfte man die Frage aus diesem Gesichtspunkte allein bes­urt­eilen, dann könnte meine Aeußerung über dieselbe leicht sonderbar erscheinen ; denn wenn es mir einfiele, den Minister dafür stimmen zu wollen, daß er für die journalistische Arbeit eine Ausnahme statuire, könnte ich leicht der Einwendung begegnen, daß ich die Un­entbehrlichkeit der Journalistit für die Bedürfnisse des P­ublikums nicht hier im Hause nachweisen müsse, und mehrere von Szenen, die gleich mit sich mit Somrnalistit beschäftigen, würden bei dieser Gegen­­argumentation noch in eine gewisse Gene gerathen, wenn sie über den literarisschen Werth der Montagsblätter sich äußern müßten. Dies liegt mir also fern, denn ich will überhaupt seine persön­­lichen Beziehungen in die Debatte mengen. Indeß kann ich nicht umbin zu betonen, daß­ meine­­ gegen­­wärtige Beschäftigung im Privatleben mit meiner heutigen Neußerung in einem gewissen Zusammenbhange steht. Da muß ich auch betonen, daß ich als Redakteur mich nicht so jeder zu den Arbeitern, als zu den Arbeitgebern zähle. In­­ seiterer Eigenschaft hatte ich oft Gelegen­­heit, mich zu überzeugen, daß alle die Details, melche­­in dem seiner­­zeit eingereichten und dem Minister zur Berücksichtigung zugewiesenen Gesuche des Landesverbandes der Zeitungsfeger und Schriftgießer enthalten waren, das Schicial der Seger noch fürben, als es in Wirklichkeit it. Die Notd­wendigkeit der Sonntagsruhe zeigt sic, nirgends in so dringlicher Weise, als gerade im Buchbrucerei-Gemerbe, besonders immer nicht so düster aber bei den Schriftfegern, die mit ihrer intellektuellen und physischen Kraft gleichmäßig in Anspruch genommen sind, überdies im Hinblick auf das Letternmaterial in einer ungesunden Luft Leben, besonders bei der Nachtarbeit, bei ,welcher dem im Vergleich­­ zum­ Tageserwerb größeren Berdienst ein größerer Verbrauch der interlektuellen und physischen Kraft, besonders aber jestes Bemwußtsein gegenübersteht, daß bei dieser Arbeit die Sterblichkeit im Duchsschnitt um 5 Jahre früher eintritt, als bei anderen Arbeitszweigen. Wenn­ wir dies in Erwägung ziehen, dann ist die Sonntags­­rube fü­r alle Zeitungsfeger und Zeitungs-Arbeiter, die für die Geber überhaupt nicht blos eine soziale Frage, sondern eine Frage der­ Menschlichkeit. (Lebhafte Zustimmung.) Darum z­eid­e ich nicht, daß der Herr Minister seinerzeit, wenn er die Ausnahmen von der Sonntags» min A &

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