Pester Lloyd, Januar 1896 (Jahrgang 43, nr. 4-27)

1896-01-04 / nr. 4

is hav zi JT FR TEN je 3 charge ARTEN en A Sinner. feiner «­­NEL = Gänge, s­­.« jondern ne . ; ce es: u RR ER der Kongrua in in dem Maße zur Aufbesserung­­ ist Anspruch genommen werden Tamm, welchem er heute, D demselben 3wede dient. Da aber die. Beiträge des hohen, und "bes miedern Klerus sammt dem hier in Betracht kommenden Theile des eben­­erwähnten Fonds kaum genügen konnten, um auch einen stän­­digen Kongena= und Pensionsfond zu schaffen, wären diesen noch weitere Hilfsquellen zu eröffnen. Als sol­ge bezeichnet: Graf Szechenyi Die heutte der Kirche zufallenden Drittel "der Hinterlassenschaften nach, solchen Seelsorgern, die ohne Testament gestorben sind; die Ablösungsbeträge, welche Prälatert. für die freie Testament-Errichtung an den Staat zahlen und die Interkalar-Einkünfte der größeren Benefi­­zien. Wederdies sollte es jeden­­ fargolischen Geistlichen zur Pflicht gemacht werden, in seinem Z Testament Diefen Fond mit einem Legat zu bedenken und wären auch die Interkalat- Einkünfte der Dombherrenstellen mindestens zum Theil diesem Bewede zuzumenden. Dies sind die gewiß beherzigenswerthen Bor­schläge des Grafen Szechenyi; wir zweifeln keinen­­­ugen­­blick, daß der am Schluffe des Buches ausgesprocene Wunsch, es möge dur die Diskussion in weiteren Kreisen die Lösung der Kongruafrage beschleunigt werden, von Seite aller maßgebenden Kreise erfüllt werden, wird, we DR ez r­E ENT­RE " > Haben wir es zw Dante daß c8 ung ermöglicht wurde, v 1895 durchgemacht hat. Y RUN­ F jn · sc. N­enstein klar anegxth von dex Kunst zu erhalten,einen Gegen­stand in den Verschiedensten Korporationen und K011111111fio1lct1 zeherahrc­indurch in ernstes tc­exscz11­ verhande­ln,ohne ihn auch nur um einen einzigen wesentlichen Schritt der angestrebten Lösung näherst bringen.In seinem über die Kong«r11afragevor einiche Tagen mit Zuchmigung der Graner Metropolitanbehörde herausgegebenen Werke entfaltet Graf Széchényi mit, anerkennenswerther Historischer Da alle Phasen, welche diese Trage in den Jahren 1885 Die Thatsache, daß der Ver­­fasser aus dem reichen Archiv des Graner Erzbisthums gethöpft und Die ihm zu Gebote stehende Quelle­ in welch­­lichem Maße berügt hat, genügt wohl sc­hon au­ff, um seinem Buche besonderes Interesse zu verleihen. Erhöht wird Dieses Interesse dadurch, daß Graf Szähenyi seiner historischen Darstellung auch praktische Vorschläge anschließt, welche wohl kaum von allen Seiten gebilligt werden, aber immerhin einen dankbaren Stoff für weitere Verhandlungen bieten dürften, die dann auch zur Erreichung­ des von vielen Hunderten heißersehnten Zieles führen können. Den Lesern umnieres Blattes it die Geschichte der Kongruasdrage aus dem sechten Jahrzehnt und ihr heutiger Stand nicht unbekannt. Zu zahlreichen Wrtileln haben, wir diese Trage besprochen; über Die einschlägigen Berathungen und Besschlüsfe der Heinen und großen Kongena-Kommissionen, der Bischofs-K­onferenz und ihrer Sublimites Haben wir stets getreulich Teferich. Wir künnen uns Daher fest Darauf beschränken, Útrz zu erwähnen, daß diese Frage durch den Minister Trefort mit dem Rundschreiben vom 26. März 1883, zulegt von neuem in Fluß gebracht wurde. Seither stand sie mit Fürzeren oder längeren Unterbrechungen fon timmielich, auf der Tagesordnung und heute sind endlich Die Grundprinzipien festgestellt, nach welchen die Konstriktion der Einkünfte der einzelnen Pfarren und die der größeren katho­­lischen Benefizien erfolgen sol. Die Kenntnis der exjteren­st nothwendig,­­damit die Beträge erannt werden, welche zu dem BZweder erforderlich sind, damit jeder katholische Pfarrer und Kaplan das Bis nun noch nicht festgestellte Existenzminimum erhalte; die Einkünfte der größeren Benefizien aber müüssen deshalb ermittelt wer­­den, damit auf dieser Grundlage der Schlüssel bestimmt werden künne, nach welchem die Beiträge zur Deckung des erwähnten Erfordernisses zu leisten wären. Alles, was zu­m sehen dem 1885er Nundschreiben des­ damaligen­­ Kultus­­ministers und der im Laufe des eben zur Neige gegangenen Jahrs erfolgten Feststellung der Konskriptions-Mevdalitäten liegt, ist in dem Buche des Grafen Szechenyi dokumentarisch wiedergegeben, wodurch Dieses für die weitere Führung dieser Angelegenheit ein­ äußerst schäßbares Quellennwert wird. Zum leichtern Verständnisse der folgenden Ausführun­­gen muß jedoch noch hervorgehoben werden, daß Kardinal­­‚Füchtprimas Claudius B­akar eine allerhöchste Entschlie­­ßung in der Nichtung erwirkte, daß es dem­­ Epikfopat ge­­stattet wurde, vor der endgiltigen Regelung der Kongrita ‚die hinsichtli­cher Aufbesserung der materiellen Lage des niedern Klerus nothwendigen Verfügungen in provisorischer und dringender Weise im eigenen Wirkungskreise zu treffen. Se. Eminenz wurde dabei durch die Thatsache geleitet, daß eine duch die Bischöfe in ihren Dichteten schon im Jahre Konskription der Pfarreinfünfte das tramrige Resultat ergab, daß jährlich 907.359 Gulden erforderlich wären, damit jeder Pfarrer ein Minimal­­einkorminen von 600 Gulden, jeder Kaplan ein solches von 300 Gulden jährlich habe. Von diesem Betrage entfallen nur 198.591 Gulden auf römisch-katholische, 708.768 Gulden aber auf griechisch-katholische Diözesen. Leider blieb aber das auf diese allerhöchste Entschließung bafixte Bestreben des­­ Kardinal­ gürstprimas bisher resultatlos, obgleich er seinerseits­ sofort einen jährlichen Beitrag von 30.000 Gulden anbot. Der Epistopat konnte weder darüber schlüsfig werden, aus welchen Mitteln dieser Unterftügungsbeitrag zu schöpfen, noch auch Darüber, wer auch in welchem Maße hiezu heran­­ausziehen sei. Da ü­be­rdies die Ansicht vorherrschte, daß Die im Jahre 1838 vorgenommene Konskription nicht den That» sachen entspreche, trat der Episfopat der Auffassung bei, daß selbst eine provisorische Begehung der ungenü­genden Pfarr­­eink­ünfte nicht in gerechter Weise durchführbar sei, so lange die authentischen Daten über die bezüglichen thatsächlichen Verhältnisse fehlen. Kultusminister Wlassics hat auf Grund eines Vorschlages,welchen die gem­ischte Kongrua-Kommission ihm erstattet hat,diese Frage so weit gefördert,daß die Kon­­­skription aller katholischett geistlichen Einkünfte schilden Unächst wird in Angriff genommen werden können.Der­­ Umstand,daß eine nicht unbedeutende Zahl vor Formularien fest-und hergestellt,wie auch der weitere Umstand,daß das Einvernehm­e Ik mehrerer­ Ministerial bezüglich zahlreic­­er wichtiger Fragen erzielt werden muß,haben h­ier eine kleine Verzögeru­ng hervorgerufen,die aber umso leichter ent­­schuldigt werden kan­n,da hiedurch die Verläßlichkeit und Authentizität der zu beschaffenden Daten gesichert wird. Mit der Durchführung dieser S Konstriktion endigt aber vor­­läufig der aktive Einfluß der Negierung auf die Lösung der in Nede stehenden Frage. Die Bestimmung des Existenz­­minimums für Die Pfarrer und Kapläne, die Schaffung der nothunwendigen Fonds zur Deckung der erforderlichen Unter­frügung ; die Besti­mm­ung dessen, welche Benefiziaten zur Diesen Fonds beizutragen haben, in welchen Maße und nach welchen Schlüssel Diese Beiträge zur leisten sind; all dies bildet aus­­schließlich die Aufgabe des Episropats, der hierüber natur­­gem­äg im Einvernehmen mit all jenen Faktoren wird schlüffig­­, merden müssen, auf deren Mitwirkung er rechnet. Nur wer diese Beschlüsse, was ja kaum zweifelhaft ist, die allerhöchste Genehmigung, oder eine legislative DV­erfügung erherrschen sollten, teitt an die Negier­ung die Pflicht heran, Singerenz gif die endgültige Entscheidung zu nehmen. Zur Diese sind aber eben die erwähnten Vorschläge von bedeutendem Interesse, welche Graf Szécjényi mit Ge­­­nehmigung seiner geistlichen Oberbehörde macht und deren digen Fond zu Schaffen, der mit der Zeit weitere Beiträge und Opfer entbehrlich macht und die Kongrua des niedern Klerus gegenüber jeder Eventualität sictert. Für all dies erblicht Graf Szehemyi das geeignete Mittel mit Desteuerung des niedern Klerte selbst, welche Dame möglich wäre, wenn der Fond gleichzeitig ein Pensionsfond für Seelsorger würde, die ihre Kuratpflichten nicht mehr in windiger Weise erfüllen künnen. In klarer und erschöpfender Weise begründet der Berfasser diese Vorschläge Er widerlegt in vorhinein alle Einwendungen, Die gegen diese vorgebracht werden künften und führt in ebenso begeisterten als beredten Worten den Nachweis dafür, daß durch die Annahme seiner Anträge eine den obigen Bostulaten in jeder Richtung entsprechende Lösung er­­zielt und zugleich Die Frage der Pfarrerpensionen in einer "" dem Geiste der katholischen Kirche, der Würde des geistlichen Standes und aller­ betheiligten Iinteressen gleichermaßen Rechnung tragenden Weise geregelt wire. Graf SzéGényi anerkennt, daß der Studien und Religionsfond nicht in Bmed es ist, eine rasche, gerechte und allseits befriedigende Lösung der Kongrita­ grage herbeizuführen. Hiebei dienen ihm die folgenden Prinzipien als Nichtih­ne : Die zu ge­­währende Unterfrügung soll dem Bedürfnisse vollkommen ent­­sprechen und alle gerechten Ansprüche befriedigen. Die ein fünfte Derjenigen, die größere Benefizien genießen, sollen nicht in einem Maße in Anspruch genommen werden, das ihre materiellen Kräfte übersteigt, oder sie unfähig macht, ihren anderweitigen wichtigen Pflichten nachzukommen. Schließlich soll die Möglichkeit geboten werden, einen fran­­ Birdapest, 3. Yünner. (?) Das Restript des Minisers Berczel.in Der Hauptstädtischen Wohnungsfrager) Hat diese ehr wichtige Angelegenheit wieder in den Vordergrund der Diskussion gerückt. Und man sage nicht in Hoffnungs­­losem Ressimismus,, es sei eigentlich nichts geschehen, nur em­ftire ein ministerielles Neskript mehr, das an Die jaums jelige Hauptstadt gerichtet worden it. Es ist­ ja wahr, daß die Wohnungsfrage wie die Seeschlange immer wieder bei uns auftaucht, um dann hoffnungslos in der Bed­entung zu verschwinden. Allein diesen äußerst mißliebigen Charakter zeigt die Wohnungsfrage fast in allen europäischen Staaten. Wer ein wenig Umschau in der Gejeggebung anderer Län­­der hält, wird überall ein zögerndes, unsicheres Umbhertasten in der Behandlung dieses Problems wahrnehmen. Bergeisen wir nicht, daß es namentlich bei uns vor fünfzehn Jahren kaum noch irgend jemandem eingefallen wäre, die Wohnungs­­frage als einen Gegenstand der öffentlichen V­erwaltungs­­thätigkeit anzusehen. Als diese Angelegenheit im Gesichts­­treffen der Behörden erschien, waren diese völlig im Unklaren darüber, was sie zu thun hätten,­­ ganz so, wie auch die öffentliche Meinung sich in der Verwirrung befand. Wer also diesen modernsten Zweig der öffentlichen Verwaltungsthätigkeit von einem höheren Ge­sichtspunkte betrachtet, wird gewiß ein wenig Nachsicht walten lassen und trug mancher fehlgeschlagenen Bersuche der Hoff­nung nicht entsagen, daß die Anregung des Ministerial­­vertr­otes ihre guten Früchte tragen, ja daß­ sich, vielleicht sogar ein , praktischer Modus zur Besserung unserer recht reiften, eher verschlimmerten als verbesserten Hauptstädtischen Wohnungszustände finden werde. Nach Ansicht der Negierung liegt der Brennpunkt des ganzen Problems in der Frage der Arbeiterwo­h­­nungen, ja es wird sogar mit einer gewissen Entschie­­denheit die Ueberlassung von Hauptstädtischen Grundftäcken zur Errichtung von sogenannten Familienhäusern gefordert. Nicht als ob etwa die Wohnungsfrage, für weite Kreise des Mittelstandes als nicht einstizend angesehen würde. Bekanntlich hat gerade diese so berücsichtigenswerthe Klasse unter der steigenden Tendenz der hauptstädtischen Miethpreise sehr empfindlich, zu leiden. Allein man scheint in Begier­zungskreisen , der Ansicht zu sein, daß der Hebel an einem anderen Bunkte, nämlich bei der Unterbringung der großen Massen anzurjegen es; für diese wünscht man in erster Reihe ‚die öffentliche Opferwilligkeit Tomohl seitens piums, wie auch des Staates in Anspruch zu nehmen. Sit. des. Munizi­­einmal die Wohnungsfrage für die Arbeiterbevölkerung, so­­wohl was den Kostenpunkt betrifft, als auch in Hygienischer­ Beziehung leidlich befriedigend ‚gelöst, so muß von selbst Die größte Erleichterung für die zunächst in­ Betracht: fommenden Schichten­ des Mittelstandes als unmittelbare Konsequenz eintreten. Sind die großen Massen der hauptstädtischen­ Be­­völkerung in gemeisfen, an­ der­ Peripherie gelegenen Quar­­tieren untergebracht, so werden nicht nur die Höchst sanitäts­­widrigen Kellerwohnungen entleert, sondern auch zahlreiche Räumlichkeiten in den Seitengassen der drängenden Nach­­frage zur Verfügung­­ gestellt­ werden. Gemäß­ der­ Auffassung­ des Ministerialvertripts bedeutet also die Lösung der Ar­­beiterwohnungsfrage zugleich das Ende der Wohnungsnoth für alle Schichten der Hauptstädtischen Bevölkerung. Kun hat ja fon mehrfach ein Schriftenwechsel zwis­­chen Ministerium und Hauptstadt in­ dieser wichtigen Ange­legenheit stattgefunden. Fa, die Hauptstadt hat sogar, ab­ gesehen von der Errichtung von Not­baraten, noch andere M­aßregeln zur Hebung der proletarischen Wohnungsnote bes­cchlossen. Es wurde im Jahre­­ 1885 die Befreiung­­ jener Miethhäuser, welche Wohnungen mit blos einem Zimmer und einer Küche enthalten, von Kommunalumschlägen für die Dauer von zwanzig Jahren ausgesprochen, ferner sind für Miethhäuser leichterer Konstruktion verschiedene E­­leich­­terungen der ziemlich drücenden Bestimmungen des Baus­­tatuts gewährt worden. Diese Mafregeln sollten dem Un­ternehmungsgeist einen Anreiz bieten, um sich auf dem­ spezifiz­ichen Gebiet der Herstellung von Arbeiterwohnungen zu versuchen.­­ Der Eefolg dieses Schrittes it jedoch gänzlich ausgeblieben. Auch ist das, wenn man die Verhältnise näher in Betracht zieht, kaum zu vermindern. Seit zwei Dezennien ist die Hauptstad­t in­ einer vollständigen bau­­lichen Umgestaltung begriffen. Budapest is, wie man es wohl auszudrücken pflegt, „kaufmannis­ch­“ worden. : Ganze Straßenzüge zw­ischen den Hauptverkehrspunkten wurden aufgeführt, die Errichtung von giuspalais in den großen Ringstraßen bot dem Baugewerbe ein so großartiges Feld der Bethätigung, daß selbst gewisse spezifische Benefizien, welche die Hauptstadt stab­irte, das Kapital nicht auf­ das bescheidene Gebiet der Errichtung von Arbeiterwohnungen zu roden vermochten. Das­ ministerielle Reskript beflagt lebhaft, daß­ bisher die in manchen anderen Ländern prosperirenden gemeinnüsigen Baugesellschaften bei uns nicht zu Stande kommen konnten. Freilich erfordern gemeimüsige Baugesellschaften unter Anderem auch Gemein­­sinn und bei uns i­ Der ‚Gemeinsinn noch nicht zu der Erkenntniß gelangt, daß die menschenwürdige und hygienische Wohnung des Proletariats eine ungeheuere Wohlthat für die gestammte Bevölkerung und Für alle Klassen bildet. Die Peabody und Octavia Hill, welche für den Bau von Arbeiter­­wohn­mgen­ viele Millionen widmeten, die ü­berdies noch ganz konnete Zinsen tragen, bilden die Spezialität weicherer Länder. Bei uns hat das Unternehmungskapital durch den­­ Bau der Ringstrafe und die Damit­­ ver­bundene Zerrainspekulation solche bedeutende Gewinne erzielt, daß die Errichtung von Arbeiterwohnstätten, die zudem ein ganz spezifisches Nifito enthalten, fast vollständig verschmäht worden i­. Die " Berfugte des Munizipiums, doch Die oben erwähnten Benefizien einen Arrreiz zu bieten, sind nahezu vollständig erfolglos geblieben. Sogenannte gemeinmügige Baugesellschaften haben sich nicht gebildet, und wir fürchten, es wird auch nicht so bald die Zeit für Die Gründung solcher Bereinigungen kommen. Die Gemein­­nügigkeit­­­ieser Gesellschaften wird in der Regel dadurch anerkannt, daß ihnen mehr minder umfassende Benefizien gegen Die Verpflichtung des DBaues Kleiner mohlfeiler Wohnungen geboten werden. Die Stadt fordert die Vor­lage der Baupläne, der Kostenberechnung; in vielen Fällen *­ ©. Abendblatt des „Wester Lloyd“ Fr. 298 vom 28. De­­zember. vertreiimg ei­er Wohnungspreise — festgefecht tioniven Die sogenannten gemein­­leidlich, befriedigend und namentlich mies zur Hebung der, Wohnmmngsnoth v­.­on § nügigen 28 haben fe­e beigetrage­­ m, Abhängigkeitsverhältnis läßt sich jedoch das Unter­­ital unter Verhältnissen nicht gefallen, wo es, wie gi­n ig bei uns, auch. im­ freien­ Wettbewerb eine ungen­e­krative Verwendung findet. Selbst das Anlage­kapital, welches vorzugsweise ein Placement in Immobilien sucht, hat eine gewisse Abneigung gegen Zinshäuser mit Arbeiterparteien, weil­ hier der Nenzenbezug einen minderen Grad­­ von­ Regelmäßigkeit und Sicherheit aufweist. So­lange allg der Bau großartiger Zinspalais in der Hauptstadt enorme Kapitalien absorbirt, ist der­ Unternehmungsgeist, ei es in­ der Form von Gesellschaften, sei es der Einzelthätig­­fett, nicht leicht für die Errichtung, von Arbeiterwohnstätten zu gewinnen. Sur den gal, als­ diese Anregung bezüglich der Baugesellschaften sein­ Nesultat erzielen sollte, erklärt sich Herr v. Berczel mit, dem, Vorschlag, der „Errichtung von Musterhäusern fir Arbeiter seitens der Hauptstadt einver­­sanden. Soll nun wirklich, wie es der ernste Wunsch der Regierung. it, etwas Spositives geschaffen werden, so wird man wohl oder über diese dee ernstlich in Erwägung ziehen müssen. Nun­it allerdings Die Bauthätigkeit der Hauptstadt nicht­­ gerade die rühmlichste Seite ihrer Verwaltung und­­ es gilt so ziemlich als Feststehend, Daß das M­unizipium ebenso testspielig als wenig zweckmäßig baut. Es ist jedoch­ bei uns eine Gepflogenheit verbreitet, durch deren­­ Befolgung es der Hauptstadt­ ermöglicht­­ wäre, Den Bau­ von Arbeiter­wohnstätten mächtig zu fordern, ohne daß sie unmittel­­bar große Opfer zu bringen hätte. . Es gilt nur dem Beispiel anderer juristischer Personen und Korpora­­tionen nachzuahmen, die ihren Grund und Boden zur baulichen Bewüßgung und zur Verwerthung während eines gewissen Zeitraumes mit der Stipulation des Heimfallsrechts nach Ablauf der Drift überlassen haben. Auf diese Weise ist bekanntlich die Errichtung des Servitengebäudes, des Franz­­iskanerbazars, des Zut­erhofes zu Stande gekommen, ohne daß­ die betreffenden Korporationen einen Kreuzer Baukapital, aufzuwenden, ohne daß sie ihre überdies auch formell unver­­äußerliche Liegenschaft zu entfremden hatten. +, on. Dieser Weise könnte auch die Hauptstadt ohne Kosten und ohne Hintangebu­ng­­ ihres Eigentums die Errich­­tung der projektirten Meusterhäuser versuchen. Nachdem bisz ber bies prinzipielle­ Bestimmungen erbracht worden sind, während, die positiven V­orschläge sich als Durdans unzus­länglich­ erwiesen haben, so dürfte vielleicht ein Schritt in der­ hier angedeuteten Richtung einen­ Erfolg haben. In jedem Falle ist es unerläßliche Pflicht der Hauptstadt, mit einer konkreten Maßregel zur Hebung­­ der Wohnungsnoth hervorzutreten. . Die Unthätigkeit unter den gegenwärtigen normalen Gesundheitszuständen in der Hauptstadt wäre ein verhängnißvoller Fehler. In kritischen Augenbliden einer Epidemiegefahr, wo der Zusammenhang zwischen Wohnungs­­noth und­­ öffentlicher Gesundheit Har vor Augen tritt, würde die Verantwortlichkeit für­ die Unterlassungssünden der Gegen­­wart mit­ äußerster Schärfe geltend gemacht werden. In jeder Wendung des Perezel’schen Reskripts­ erklingt die Auf­­forderung an die Hauptstadt: Nun lat uns einmal Thaten sehen ! Dieser Appell des Ministers ist­ der öffentlichen Meinung aus der­ Seele gesprochen. Wir Hoffen auch zu­versichtlich, die Mahnung werde in den­ Streifen des haupt­­städtischen Munizipiums ernste­ Beachtung­­ finden und Die Anregung zu einem großen Entschluffe „behufs Lösung der Wohnungsfrage bieten, 1888 . = Dem Jahir veranlaßte Abt Grafen Nikolaus Szechenyi| größten, Unklarheit und, der Behr ©­­­in | vorbehalten, nehmen ug der Miethzinspreise mit der BR Die russische Armen, .­­«««·" «««««Bud8ap·estz·-3·Jän­ner. Fr.«Seitdem letzten Berichte der russischen­ Offiziers-Schieß­­schule über die Kriegstüchtigkeit des neuen Drei-Linien-Gewehres scheint sogar Gen­eral Dragom­irsoff mit der schnell feuernden Waffe versöhnt zu sein.Bekanntlich hat dieser interessanteste«aller russischen Generale sich durch lange Zeit energisch und erfolgreich gegen die Ein­führung einer Repetitwaffe mit Wort und Schrift gesträubt un­d es foftete viel Mühe, gegen dessen allmächtigen Einfluß die Neubewaff­­nung durchzufegen. Nunmehr. kann­ er si immerhin mit Genug­­thuung jagen, daß gerade dieser Widerstand und die dadurch bedingte­­ Verzögerung die Ursache war, daß die russische Armee das beste Kriegsge­wehr der Gegenwart befist. Dieses und nichts Geringeres behauptet nämlich der oben erwähnte Bericht, welcher wörtlich sagt : ‚Mantanngewiß fein­d Daß feine der frem­den Armeen ein Gewehr besitt, welches wie das unfrige bei vorzüglichen ball«­tischen Leistungen bezüglich der Flug­böhbe und Treffgenauigkeit, wie bei gro­ßer Feuergeschwindigkeit auch noch ein so weitgeh­endeSm wechselseitiges Austauschen d­er einzelnen Theile gestattet,wie dieses bei allen Veh­uhen der Schule beobachtet worden ist.“ Dies ist ein beachtenswert­er Musspruch, und er wird nicht un­d gehört verhallen, denn er kommt aus den Reihen einer Armee, welche ‚nicht nur das denkbar beste Soldatenmaterial besigt, sondern die auch vermöge ihrer numerischen Weberzahl seit jeher eine gefü­rchtete ‚Gegnerin war. Noch­st zwar die Neubewaffnung nicht vollkommen durchgeführt und es dürfte geraume Zeit vergehen, bis alle Truppen des weiten russischen Reiches diese neue Waffe, welche nach den rigoro­­festen Versuchen für den­ kommenden großen Gntscheidungstampf als vorzüglich geeignet beschrieben wurde, erhalten werden, allein bei der wortlosen­ zielbewußten Arbeit der russischen Machthaber­ ist anzunehmen, daß dieser Möbelstand baldigst behoben wird. WVorderhand meidet die russische Kriegsbereitschaft ebenso wie die Frankreich3, mo ebenfalls das Gras- und das Lebelgewehr in den Händen der verschiedenen Truppen i­, an der Misere der doppelten Bewaffnung... Um die Nierenarbeit, welche eine Neuberwaffnung der rufsischen Armee fordert, zu unwü­rdigen, muß man die Standesverhältnisse der ruffischen Wehrkraft näher ins Auge fallen, und der soeben erschienene Bericht über die vorjährigen Stellungsergebnisse liefert so Tehrreiche und berechtsame Daten, daß mir nicht umhin können, einige derselben, im Vergleiche mit den übrigen Staaten zur­ näheren Betrachtung vorzuführen. Nußland hat ein jähr­­liches Rekrutenkontingent von 270.000 Mann, welches übrigens im Jahre 1895 auf 278000 Mann erhöht wurde. Oesterreich- Ungarn, welches im gleichen Jahre 1894 in das Heer, in die Land­­wehr und in die Marine blos 136.839 Mann eintheilte, weicht also nicht einmal die Hälfte Wehrpflichtiger zum Dienste ein. Um dieses Verhältniß jedoch in das richtige Licht zu raden, ii­es nothwendig, die gesammten Wehrkräfte der Länder zu betrachten, denn die Gite des eingestellten Rekrutenmaterials wird in erster Linie bedingt durch die Möglichkeit der mehr oder minder sorgfältigen Aus­wahl, mele die Stellungskommissionen treffen künnen. In dieser Hinsicht fan Rußland weitaus den ersten Rang bei anspruchen, denn pro 1894 unterlagen laut dem Stellungsergebnisse nicht weniger als 1.024.167 Mann der Einberufung zur Losung, und zwar waren dies blos Diejenigen, welche z­­ischen dem 1. Oktober 1893 und dem 1. Oktober 1894 das 21. Lebensjahr erreicht hatten, also ohne die zeitweilig zurückgestellten früheren Jahre. Bei­ung waren zur selben Zeit 471.880 Mann zur Stellung berufen, in Frank­reich sogar nur 530.138 Mann. Wenn man diese Ziffern vergleicht und die Zahl der Einge­­stellten mit in Rechnung zieht, so findet man, daß Oesterreich-Ungarn und Rußland so­ ziemlich ein gleiches Verhältnis in der Auswahl befigen, indem sie ungefähr 26 Berzent der gesammten Stellungs­­pflitigen zu den Waffen einberufen. Frankreich hingegen, von der rage des nombres getrieben, behält jährlich 244.643 Mann, und zwar 135.042 zu dreijährigen und 109.611 Mann zu einjährigem­­ Dienste zurü­ck. Das sind rund 74 Berzent der gesammten Stellungspflichtigen. Die Güte des su fordern, bei leichteren Gebrechen nicht so sfrupulös zu sein, da 191 die geieglich vorgeschriebene Anzahl der Nekroten nicht zu deden sei. Das ist bei einer ayperzentigen Auswahl wohl begreiflich,­­ aber daß auch bei uns in Oesterreich-Ungarn ein­ ähnlicher Erlaß noth­­wendig wurde, das zeigt, auch ein bedenkliches Sinfen des allgemeinen Kräftezustandes des Volkes und darauf die Aufmerksamkeit der berufenen Pastoren hinzulenken, ist eine patriotische Pflicht. Die einseitige wissenschaftliche Ausbildung und die Vernach­­lässigung der­­ körperlichen Uebungen mögen wohl die Hauptursac­hen dieser Erscheinung sein. Andererseits sind die Naffen unermüdlich bestrebt, da nie gehenre Menschenmaterial, welches das Miefenreich ihnen zur Verz­fügung stellt, möglicst auszuwügen fst Die Vertheidigung des Reiches. Dabei ermöglicht es ihnen Die Heberfülle des Menschenm­aterials, in der Ableitung der allgemeinen Wehrpflicht die weitestgehenden Konzessionen­ zur Erleichterung des Volkes zu sehen, so das bei­­spielsweise in dem Beric­htsjahre nicht weniger als 224.918 Mann häuslicher­e Verhältnisse Halbe unbedingte, und weitere 226.816 Mann ebenfalls Familienüdfichten halber bedingte Dienstbefreiung für sich in Anspruc­h nehmen konnten. Das sind rund 50 Perzent der gesammten Wehrpflichtigen, also gewiß eine große Erleichterung. Welch außerordentlich kräftiger Menschenschlag das zuffiice Bolt ist, beweist die fernere Thatsache, daß von den Einberufenen mir 37587 Mann als gänzlich untaruglich anerkannt und zuride gestellt wurden, das sind 49 Perzent, während in Oesterreich-Ungarn, welches kaum die Hälfte der Wehrpflichtigen aufbringt, 89,025 Mann, also mehr als das doppelte Kontingent untauglich bezeichnet wurde (in Frankreich 26,081). Dabei geht man sicherlich nicht fehl, wenn man bei und einen bedeutend vigoroseren Vorgang bei der Zum­erkennung der Untauglichkeit vorausfegt, als in Maßland, wodurch dieses jeden Vaterlandsfreund mit aufrichtiger Betrübniß erfüllende Resultat nur in noch­ düstererem Lichte erscheint. Werner wurden in Rusland 74.429 Mann als zum Dienste im stehenden Heere untauglich, aber als maffenfähig der Reichsmehr streites Aufgebot zuge­wiesen, während 87.900 Mann wegen zeit­weiliger Dienstuntauglichkeit zurü­kgestellt wurden. (Die Zahl der Zurückgestellten in unserer Armee betrug zur selben Zeit 256.727 Mann.) Zur Einstellung in die russische Armee wurden 270.000 Mann angenommen, wovon sich 1553 Mann nicht gestellt hatten, die Zahl der übrigbleibenden nicht zur Gina Rellung gelangenden Wehrpflichtigen, zwar vollkommen diensttauglich, waren und­ nur in Folge der Meberzahl zurüdgestellt werden mußten, betrug 220942 Mann, b.­i 29 Perzent. Diese wurden ins­­gesammt der Reichs­wehr ersten Aufgebotes auge­wiesen, in der sie bis zum 43. Lebensjahre dienstpflichtig bleiben. Sie heißen Reichswehrleute und unterstehen in den ersten vier Jahre gängen der militärischen Kontrole, werden evident geführt und können auch zu sechs wöchentlichen Waffenü­bungen herangezogen werden. Ein Recht, welches übrigens erst in allerjüngster Zeit ausgeübt wurde. An Die Neichsmehr zweiten Aufgebotes wurden außer den bereits erwähnten 74.429 Mann alle auf unbedingte Dienstbefreiung Ansprug Habenden eingetheilt. Für das Jahr 1895 wurde das Rekrutenkontingent auf 278.000 Mann erhöht, wobei die Wehrpflichtigen des Großfürstenthums Finn­­land, sowie die Rosalen nicht miteingerechnet erscheinen. Wenn­ ih­r nun die Friedensstände der europäischen Großmächte, sollte ihr Verhältni zur Gesammtbevölkerung ins Auge raffen, so finden wir: in Desterreich-Ungarn 342.000 Mann, das ist 8­20/oo der Gesammtbevölkerung Rußland 907.000 Mann = 8700, Deutschland 584452 Mann = 110/oo, Frankreich 564.000 Mann = 130/00 und Italien 278.000 Mann = 99/09 ( wonach Desterreich-Ungarn die geringste Anspannung der Wehrkräfte des Landes zeigt. Das Berhältnis der Heeresbudgete gegenüber den Gesammt- Ausgaben hingegen zeigt und: Rusland mit 699 Millionen Franc = 24:20) der Gesammt-Ausgaben an den m­e­i­st belasteten Staat. Hierauf folgen: Deutschland mit 587 Millionen — 194 Perzent, dann Frank­reich mit 635 Millionen = 189 Perzent, Oesterreich-Ungarn mit 390 Millionen = 144 M­erzent und Italien mit 243 Millionen = 143 Perzent. Wie wenig diese finanzielle Anspannung dem russischen Stolop schadet, be­weift der rapide Aufschwung, den Handel und Industrie in diesem Lande von Jahr zu Jahr nehmen und die ungeschmälert fort­­dauernde Verstärkung der russischen Wehrmacht. Fast scheint es, als ob man in Rußland die Worte Friedrich’s des Zweiten, der da sagte: „Die Truppen sind die Säulen des Staates“, beherzigt hätte, denn man scheut dort weder Mühe noch Kosten, um das Heer auf die höchste mögliche Stufe zu heben.­­Selbst der Artillerie, dieser Kostspieligsten aller Waffen, welche lange Zeit in Rußland arg vernachlässigt wurde, wendet man neuerer Zeit intensive Aufmerksamkeit zu, um dieselbe so­­wohl organisatorisch zu verbessern, als auch quantitativ zu verstärken. An ersterer Beziehung gelangte man zur Einsicht, daß die aus 6 Batterien zu 8 Geidüsen bestehende Artillerie-Brigade für das Ge­fecht zu sch­werfällig und unlenfsam sei. Man half sich damit, daß man die Brigade in 2 Divisionen a 3 Batterien theilte, eine Formation, die frü­her der österreichischen Artillerie eigen war, und die nunmehr dem Regimentsverbande zu 4 Batterien Pla gemacht hat. Wir ge­stehen offen, daß wir in dieser Beziehung die russische Gliederung für zweckmäßiger halten, denn die Leitung von 32 Geschüben in moderater K­ampfe dürfte die Brobe auf den Ernstfall kaum günstig überstehen. Sind doch bei uns fon gewichtige Stimmen laut geworden, welche für die Schaffung eines Divisionsverbandes a 2 Batterien eintraten. Aber auch in qualitativer Beziehung wurde Wesentliches geleistet. So wurden laut Brifas am 13. Oktober v. a. folgende Neu­formationen aufgestellt : Ss. Rechte MWaridhan , 10 leichte Feld-Batterien, welche den Ar­tilerie-Brigaden im Militärbezirk Warichan zugewiesen wurden, und 5 leichte Feld­-Batterien, welche den Schüßen­ Brigaden des europäischen Rußland einverleibt wurden. Das bedeutet eine Vermehrung der russischen Feld-Artillerie um 164 Geschüße, von denen — und das ist wohl charakteristisch — 128 Geschüte, das ist 16 Batterien, an der österreichischen Grenze in Russisch-Bolen plach­t wurden. Im gleichen Tempo wird an der Verstärkung der russischen Truppen in Asien gearbeitet und die sibirische Bahn, von der bereits weit über 1000 Werft fertig gestellt sind, soll nach der bisherigen Arbeitsleistung um zwei Jahre früher fertig werden, als ursprünglich, projektirt war. Wer all diese Zeichen aufmerksamen Blides verfolgt, der wird wohl von selbst zur Welterzeugung kommen, daß die Mythe von dem Koloß mit den thönernen Füßen bereits längst ins Reich der M­ythe gehört; der Koloß ist geblieben, aber er steht heute bereits auf zeh­n Starten Füßen. Oard es Feld- Batterien in­­ ausgewählten Materials ES 8 a Stadt­­­stimmen und ,welche es bedurfte , aus diesen Ziffern zur Gen ® in Frankreich eines eigenen Grlafiet . — In Finanz Nussehuffe des Abgeordnetenhauses sind zwei Stellen rasant geworden, da Janaz Darányi zum Aberbauminister ernannt, Baron Fridrid Harläanyi aber Mitglied des Magnatenhauses wurde. Wie wir erfahren, wird die liberale Partei für diese Stellen den Grafen Andor Festetics und Alexander Matlejovits Landidiren, welche auch früher schon diesem Ausschusse angehört haben. =Der Justiz­-Ausschuß des Abgeordnetenhauses setzte heu­te Abends unter dem Präsidiumt Stefan Telesky’s die Verhandlun­g der Vorlage über das Strafverfahren beim­ elften Abschnitt fort.(Refere 111 Franz Chorin.) .1111§1327 wux»dg festgestellt,«daß die gerich­tliche Lokalart gen­­­deinmahme im Beisein von mindestens 3mei Zeugen ber sich zu gehen hat und daß die Gebühren der Experten vom Joítizminister im Berordnungswege festgestellt werden. — Das legte Meinen des $ 231 wurde folgendermaßen tertigt: „Eine im öffentlichen Dienste stehende Berfon kann als Experte nicht verwendet werden, wenn

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