Pester Lloyd, Juni 1900 (Jahrgang 47, nr. 132-156)

1900-06-02 / nr. 132

er EST­ ES akt­u­a N b fest meist Budapest, 1. Sunt, der legten Verordnungen betreffend die 8. Als eine Einführung der Strafprozeß- Ordnung ist eine Zirkularverordnung des Justizministers Dr. Alexander BIHR an die Oberstaatsanwaltcaften erschienen. In dieser werden die richtunggebenden Prinzipien erörtert, welche bei der Anwendung Eigentlich interne Angelegenheit und der Dieser unterstehenden ein tieferes Eindringen in es hier die Vertreter der öffentlichen Anklage des neuen Gejeges vor Augen zu halten haben, handelt es sich dabei um eine rein der oberen Aufsichtsbehörde staatsanwaltschaftlichen Organe ; die erwähnte Berordnung zeigt jedoch, daß wir mit einem Schriftstück von außerordentlichen, allgemeinem Interessse zu thum Haben. Durchdrungen humanen und liberalen ,ideen unserer neuen prozeß: Ordnung, trachtet der M­inister nun auf die Staatsanwaltschaft zur werkthätigen Mitwirkung bei der Sicherung und Verwirklichung des großen Umvweges heranzuziehen, welcher dem Gefeggeber bei Schaffung dieses Gefeges vorschwebte. Selten wurde eine gejegliche Institu­­tion in Ungarn mit einer so hochgradigen Abneigung auf­­genommen, wie die der fün. Staatsanwaltschaft. Man konnte sie nicht mit der­dee befreunden, Daß eine Behörde seinen andern Beruf haben solle, als den, auf Grund des gering­­fügigsten V­erdachtes den ganzen großen Apparat der Straf­­rechtspflege in Bewegung zu geben und das diffamirende Verfahren ohne Rücksicht auf Vermögen, Ehre und Stellung ‘so lange fortzulegen, bis das legte kompetente Forum­ das erlösende Wort gesprochen hat. Und in der ersten Zeit geschah auch so Manches, was diese Anschauung als berechtigt erscheinen ließ. Die Staatsanwälte erachteten es an ihre alleinige Pflicht, in jeder Strafsache den Angeklagten zu überführen und jeden einzelnen Frei­­spruch, der von Geste des Gerichtes erfolgte, faßten sie zumindest als eine erlittene Schlappe auf. Die Geneigtheit, auf einen bloßen Berdbacht hin jemanden für s­chuldig zu erkennen, ward ihnen zweite Natur und die Bertheidiger befürchteten für ihren Klienten das Aergste, wenn unter ihren Richtern sich ein gewesener Staatsanwalt befand. An dies tat sich wohl either in nicht geringem Maße .„.gebessert, da ja auf die Organe unserer Staatsan­walt­­schaften mit dem Geiste der Zeit fortgeschritten sind. Eine radikale Aenderung wird aber auch Hier­ erst die seit dem Beginn des laufenden Jahres geltende Strafprozeß-Ordnung hervorrufen, welche der öffentlichen Ank­lagebehörde die Trag­weite und Bedeutung ihrer Mission und ihres Wir­kungskreises vom Standpunkte des modernen Staates und der fortgeschrittenen Wissenschaft vor’s Auge führt. Das aber im Gefege als maßgebendes Prinzip zwischen den Zeilen zu lesen ist, das wird Alles in der in Rede stehenden Verordnung in Barer und prägnanter Reife zum Ausdruck gebracht. Ms höchster 3wed, welchen die staatliche Gewalt und das Strafverfahren zu erreichen unwünscht, wird­­ die Erforschung der objektiven materiellen Wahrheit eingestellt. Da aber die wichtigste Aufgabe in diesem­ Verfahren, die Einleitung und Führung der Bar­erhebungen, der Staatsanwaltschaft anvertraut wurde, ist es nur natürlich, daß sie bei allen ihren Anträgen und Handlungen­­ dieses Ziel berücsichtigen muß. Obwohl sie daher im Allgemeinen ebenfalls unter den Begriff „Parteien” fällt, darf sie sich nie von einem­ Parteigesichts­­punkte leiten lassen. Während weder das Gefech, noch der Staat von einer anderen Partei fordern, , oder auch nur erwarten kann, daß sie die Autereffen ihres Gegners ebenso wahrnehme, wie die eigenen, wird es per Staatsanwaltschaft, namentlich Dort, wo eine Ver­theidigung nicht eingreift, zur Pflicht gemacht, ihre Aufmerk­samkeit den­ entlastenden und dem Angeklagten zum Vortheil gereichenden Momenten in demselben Maße­­ zuzumwenden, wie den belastenden. Die Staatsan­waltschaft darf, wie es in der Verordnung heißt, nie vergessen, daß sie nicht die Verurtheilung des Belasteten um jeden Preis anzustreben hat, sondern einzig und allein, daß ein der materiellen Wahrheit entsprechendes entscheidendes Erkenntniß gefällt werde. Eben deshalb muß sie, wenn sie von der Unschuld des Belasteten überzeugt ist, oder wenn ein Grund vorliegt, welcher die Imputation oder die Fort­legung des Verfahrens ausschließt, aus eigenem Antriebe die Beendigung des Verfahrens bewirken. Dieselben Gründe machen es nothunwendig, daß die Staatsanwaltschaft in ihren Eingaben alle in der Barerhebung und in der Untersuchung erwiesenen Umstände, mögen diese nun für den Belasteten ungünstig oder günstig sein, gleichermaßen würdige und es vermeide, L­eidenschaften oder Affekte zu erwecken. Ein weiterer Zweck des neuen Strafverfahrens ist die en lennigung der Brozesse und die thunlichste Verhütung jeder unnüßen Weberbürdung der Gerichte. Auch­, dieser Zweck kann natürlich , nur­ dann erreicht werden, wenn die Anklagebehörde ihr Vorgehen ihm in diesen aber jede Wiederholung her­anpaßt. Zu diesem Behufe ermahnt die Verordnung die Staatsanwaltschaften, schon im Stadium der Vorerhebung das Be­weismaterial nach Möglichkeit zu sammeln und " sichern, damit einerseits Untersuchungen nur selten nott­­wendig werden, vorbereitenden­­ Handlungen vermieden werden könnte. In diesen beiden Stadien der Vorbereitung hat die Staatsanwaltschaft überdies dafür zu sorgen, daß ein entsprechendes Material angehäuft werde. Das genügende Basis bietet, um die unmittelbare Haupt­­verhandlung anzuberaumen oder einen Einstellungsbeschluß zur begründen. Dadurch wirde oft die Mothmendigkeit des langwierigen, alle Organe der Strafjustiz anstrengenden Anklageverfahrens in Wegfall kommen. Im­nteresse der Entlastung der Behörden werden die Staatsanwälte fern­er darauf aufmerksam gemacht, von den Rechtsmitteln in weiter Mäßigung und nur dann Anwendung zu machen, wenn Dies ernstlich "nothwendig ist, das ist, wenn sie glauben, daß das erbrachte Erkenntniß dem Gefege nicht entspricht, oder wenn sie hinsichtlich “der Nichtigkeit­ des Erkenntnisses bes gründete Bedenken haben. Die Verordnung enthält auch detaillirte Weisungen darüber, wie die­ Staatsanwälte die Barerhebungen zu leiten und zu überwachen haben, damit nach seiner Nichtung ein­­ V­ersäumniß­ begangen und der Zweck dieser Handlungen möglichst af und sicher erreicht werde. Bezüglich der schriftlichen­ Anträge wird ihnen ans Herz gelegt, sich jeder­ Heberschwäng­­lichkeit zu enthalten und der größten Präzision zu befleißigen. Dabei haben sie aber stets darauf zu achten, daß ihre Anträge entsprechend­­ begründet, das­­ in Borschlag ge­­brachte weitere Verfahren gebührend vorbereitet sei, 10 daß jede zeitraubende Ergänzung ausgeschlossen werde. Nament­­lich­­ gilt dies für die Hauptverhandlungen vor dem Geschwornengerichte, da es hier sowohl vom öfonomischen, wie auch vom justizpolitischen Gesichtspunkte von beson­­derem Nachtheile wäre, wenn häufig die Verhandlung wegen Mangels an Gründlichkeit der vorhergehenden Ber fchlüsse nicht zu Ende­ geführt werden konnte. Su üfo­­nomischer Hinsicht­ kommt hier, die Softspieligkeit und Schwerfälligkeit des in Bewegung zu legenden Apparate in Betracht. Viel höher steht aber, was in lustig politischer Beziehung auf dem Spiele steht ; denn es ist nichts geringeres als das Vertrauen der Geschmworten in­ ihre Mission und das Vertrauen des Publikums in Die neue Institution der Jury. In der Hauptverhandlung hat dann der Staatsanwalt ebenfalls nicht ausschließlich alg­­e­ertreter der Anklage zu fungiren. Hier muß er öffentlich­ darthun, daß der Staat ihn zum Hüter der materiellen Wahrheit bestellt hat und er mussaue für die Unschuld des Angeklagten eintreten, wenn er von dieser überzeugt ist. Neue Pflichten erwachten ihm den Geschwornen gegenüber. Bei ihrer Auslosung darf er bezüglich der Zurückweisung nur die Synteressen der Rechtspflege und die Bestimmungen des Gesetes­­ berücsich­­tigen, aber seinerlei persönlichen Einflüssen kaum geben. Bei der Fragestellung hat er darauf zu achten, daß die Tragen für, übersichtlich und leichtverständlic seien und nichts enthalten sollen, was den Geschwornen ihre Pflicht erschweren oder in ihrem Verbift Widersprüche hervorrufen könnte. Gegebenenfalls sind die Geschwornen darauf auf­­merksam zu machen, daß sie keineswegs über dem Gehege stehen, sondern kraft ihres Gelöbnisses im Sinne und im Nahmen des Geieges unparteilich und unbefangen vorgehen müssen. In besonders warmem Tone hebt die­ Verordnung des Weitern jene Verfügungen der Strafprozeß-Ordnung hervor, welche sich auf die weitestgehende Schonung der versiglichen Freiheit, a­ndererseits aber auf den Schuß der verlegten, Privatinteressen durch Eingreifen der Staats­­anwaltschaft in die Anklage beziehen, und schließlic wird die­ Aufmerksamkeit der Oberstaatsanwaltschaften auf Die Institution der staatsanwaltschaftlichen Funktionäre und auf das ausgedehnte Appellationsverfahren bei den Gerichtshöfen gelenkt. Dr. Blaß fordert die Leiter der Oberstaatsanwalt­­schaften auf, die strikte Anwendung der dargelegten Prinzipien streng zu ü­berwachen, wo es nothwendig ist, etwaigen Miß­­ständen persönlich abzuhelfen, oder dem Minister Bericht zu erstatten. Dabei verleiht er der Hoffnung Ausdruck, daß das richtige BVBerständnis des staatsanwaltschaftlichen Korps für seine schwierige und verantwortungsschwere Aufgabe, wie auch dessen unermüdlicher Eifer wesentlich Dazu beitragen werden, die von der Strafprozes-Ordnung erwarteten Segnungen zur That werden zu lassen. Am Interesse der Justizpflege und des guten Rutes unseres Landes wünscen wir, daß Diese Hoffnung sich als begründet erweise und daß die von so edlen­ntentionen getragene Verordnung auch ersprießliche Früchte reife. von den Straf KEZET EOK ! "Gouvernements . A­us Rußland wird dr Kampf gegen die Sekten, der in den legten Jahren zu ruhen schien, plöglig neu aufgenommen. Der russi­he „Regierungsbote” veröffentlicht in seiner legten Nummer einen Erlaß des Ministers des Innern an die Gouverneure und fordert Die Lesteren auf, mit aller Strenge gegen­ die Rastolnifi, die "Richenspalter" vorzugehen. Die ihnen erst vor siebzehn Jahren von Alexander III. gegebene Erlaubniß des freien Gottesdienstes und der Abhaltung kirchlicher V­ersammlungen für ihnen wieder entzogen werden; man soll es ferner ver­­hindern, daß die Geistlichen " sichh öffentlich in ihrer Tracht zeigen, Daß die Missionäre der Raskolnisi öffentlich predigen und Bücher gedruckt werden, welche die herrschende orthodoxe Kirche einer Kritik zu unterziehen wagen. Als er Nikolaus II. die­­ legten Osterfeiertage in Moskau ver­­brachte, wiesen wir sehen darauf Hin, Daß jene rufsischen Parteien, melde man die Nationalisten des Czarenreiches nennen man, die Zeit für genommen erachten, um Rußland in ruffischem und orthodoxem Sinne zu reformiren. Diese Leute träumen von einem Rußland mit Einer Sprache, Einer Religion und Einer Hauptstadt — Moskau. Diese Männer, welche in ihrer Thätigkeit auf dem Boden der Orthodoxie, des Gelbstherrschert­ums und der Nationalität stehen,­ sehen mit Bangen und Berdruß, daß ihre reaktionären Ber­­ühungen abgeschwächt und paralysirt werden, da sie in den bestehenden gesellschaftlichen und staatlichen Istitutionen nicht genügende Hilfskräfte finden. Sie suchten den Czar während seines Moskauer Aufenthaltes zu überzeugen, daß in ihren Bielen daz Heil Nußlands liege und daß Die Negierung daher den Namen der bestehenden Istitutionen ändern, ihn so umgestal müsse, daß er mit dem Bilde übereinstimme, welches sie hineingeben möchten. Heute, sagen sie, entspricht die Institution des Landes nir voll der Orthodoxie, der Selbstherrschaft und dem Nationalismus; die Nothunwendigkeit einer „Reform“, welche diese Drei­grundprinzipien des Neid­es enger mit den bestehenden Intitutionen verknüpfen sol, drängt sich, unab­weisbar auf. Seit 1831 — also seit Alexander I., der Liberale Refor­­mator, duch Mörderhand gefallen ist , kann die Periode der Nachahmungen des Westens als abgeschlossen gelten. Napland erkannte seine Eigenart, seine Befähigung, von nun ab auf eigenen Füßen zu stehen und sie von seinen eigenen Idealen leiten zur Taffen. Als sie zu dieser Erkenntniß gelangt waren, traten­ sie zunächst „in eine gewisse Ueber­­gangsperiode, um Umschau zu halten“. Sie fuhren nach Mitteln, durch welche­s sie sicher ihre Ziele erreichen­ könnten. „Und als das Prinzip, das Den Sieg bringen muß, stellen sie­ auf , alle jene Staatseinrichtungen zu vernichten, welche ihren Plänen Hindernisse bereiten. . Hiemit wollen sie anfangen, aber: Dabei keineswegs stehen bleiben, damit keineswegs Die Uebergangsperiode schon schließen. An Stelle der vernichteten, ihnen antipathischen Institutionen möchten sie solche stellen, die ihnen richtig scheinen, und dann wollen sie in die „ neue Periode“ eintreten. „Die mächtige Lebenskraft der echt ruffi­­schen Prinzipien”, deren Welterlegenheit über die Ideale der „Periode der Nachahmung" wird einen Rückfall in Die legtere, „die Lehrlingszeit“, verhüten. Sie stellen sich das Alles leicht vor, denn je behaupten, daß die europäischen Einflüsse nie so starr geworden sind in den russischen Institutionen, als daß man sie nicht recht mühelos zu vers drängen vermöchte, wenn man nur den Willen zu „ernsten strengen Reformen” hat. Was sich nicht Alles Neform nennt — neugestaltende, befreiende Neform des zwanzigsten Jahrhunderts! # Also zurückzuhnute und Ruthe.­Oder-richtiger,nicht erst­ zurück,sondern"11ur:vortwärts——vo­rwärts auf den­ Wegen der Reaktion,«die m­an noch gar nicht verlassen hat und nicht verlassen will.Wiedereinführung der alten,wenn möglich sogar der vor-petrinischen Gebräuche sei das deal des zwanzigsten Sähltums ! Manches Mittelalterliche, „echt Nufji­che" besteht ja noch fort, wenn auch blos’in einzelnen es braucht also nur verallgemeinert zu werden. Beispielsweise die Nuthenstrafe. Aus Komwno mel­deten die russischen Blätter jüngst, daß Die dortigen Ge­meindegerichte mit Borliebe die Körperstrafe diktiren. Bon rund­­ Dreihundert Urtheilen, welche ein einziges Gemeinde­gericht in einer kurzen Zeit füllte, hatten nur fünf — seine Körperstrafe zur Folge. Ein Vater verdingt seine minder­jährige Tochter als Arbeiterin . Strafe: 15 Nuthenhiebe. Ein Mädchen läuft ihrer Herrin davon, weil sie geschlagen wird. Strafe wegen eigenmächtigen Dienstaustrittes: 15 Nuthenhiebe. Ein Bursche „jagte jedem Grobheiten" ; Strafe: 15 Nuthenhiebe und Stellung unter besordere Polizeiaufsicht. Ein Hund zerriß einem vorübergehenden Mädchen ein Tuch ; Strafe für den Befiger des Hundes : 15 Nuthenhiebe. Ein Addofat verlor den Prozeß und wurde deshalb von seinem Kienten vor Gericht belangt ; das Gericht ernannte den Advokaten schuldig, die Prozeßkosten damit zurückzuzahlen, und gab ihm extra ,10 Nuthenhiebe, er Y Zukunft Wäre eine „Reform“ auf diesem Gebiete des zwanzigsten Jahrhunderts nicht würdiger ? Nein, die Regierung schein­lich dem Machtwort der moslemitischen Nationalisten Tieben zu beugen, und das erste Zeichen dafür ist die meuerlich ‚besser Prozesse führen lerne" . 7 anbefohlene Verfolgung der Raskolniki. Bedeutsam ist es daß dieses Zeichen just in einem Moment erscheint, da der Oberprofureur des Heiligen Synods, Konstantin Betrom utsch Bobjedonoszeff, wieder auf den Plan tritt. Diesmal ala Subilar. Es sind nämlich, just zwei Jahrzehnte, daß er sein hohes Amt innehat. Man feiert ihn, der in der legten Zei nicht mehr viel von sich reden machte, anläßlich seines Jubiläums wieder laut als Denjenigen, melchem Rußland seine „Regeneration” verdankt, der it­ unerm­üdlicher Arbeit dem Einfluß der orthodoxen Kirche auf das russische Leben ungeheure Dimensionen verschaffte, „Dimensionen, an die man in den sechziger und siebziger ‘Jahren kaum bdenten konnte". Sa, das stimmt. Nicht blos „die ruffiichen Ezaren, alle orthodoren ruffiihern Leute und die ruffiische Geschichte”, nein, die ganze Welt wird es immer willen, daß , Kon­stantin Petrowitsch Bobjedoniszeff eine nie schwankende Stüße der Orthodorie, des Einflusses des­ orthodoren Glaus­bens­ auf allen Gebieten des russischen Lebens" — und eine Säule der unwildesten Reaktion, ein Fels starrer Unduldsams feit war. Und sein Jubiläum wird wirklich passend ,gefeiert duch die Einleitung eines neuen Kampfes gegen die Selten. Das Verhalten der russischen Regierungen, gegen die Lelten der Kirche wechselte im Laufe der Jahrhunderte vielfach. Die ersten Romanoffs verfolgten die Nastomnifi als lieber, Beter der Große bestrafte sie als Störenfriede. Die seine liberalen Reformen Hunderten, Katharina II. und einige ihrer Nachfolger dachten milde, manche strebten sogar, eine Ausführung der Dissidenten mit der Siche und dem Staate herbeizuführen. Aber in allen Perioden fehlte es an logischer Behandlung­ der Frage. Milde und Strenge waren immer am unrechten Plag und zu unrechter Zeit. Leider die Strenge dabei immer häufiger. In wenigen Worten gibt ein Raskolnit selbst die ganze Geschichte­ der Dissidenten­­leiden, wenn er den russischen Metropoliten fragt: „Welcher Apostel ‚lehrte, den Glauben im Feuer, unter der­­ Kaute und auf dem Hochgericht zu beiennen ?" Dem Martertod zogen die Raskolniti oft den freiwilligen vor: es zündeten 2700 von ihnen einmal, als die Häfcher der Regierung sie verfolgten, das eigene Dorf an und stürzten si­­lle in die Flammen, um den Foltern der Regierung und der Kirche zu entgehen. . Sole Vorgänge steigerten nur den Sanatismus der Sektirer, und ihre Zahl wuchs von­ Jahr zu Jahr; trogdem. Pobjedonoszeff Millionen und Millionen Rubel zu ihrer Belehnung und Vernichtung brauchte, beträgt ihre Zahl­­ im Kzarenreich nahezu 15 Millionen Seelen. Die Ursache, daß sich der Naskol so ausbreiten konnte, liegt in der Ankonsequenz der Gefege und der Regierungsmaßregeln; obgleich die Naskolniki nicht eine einzige, sondern viele Hundert­ Sekten bilden, stellte man sie unter einer einzigen Bezeichnung zusammen und nennt Dabei nur zweierlei Maße der Behandlung: Behandlung der Schädlichen, Behandlung der Harmlosen. Da i­­ber Willie freier Spielraum gewährt, aber wo Willkür bereicht, gedeiht auch die­­ Bestechlichkeit und das Gefeh wird zu einem schlaffen Seile: die Großen können darüber­ springen, die Kleinen unten Burchjkriechen. Man beschränkte die bürgerlichen und religiösen Freiheiten der Ceftirer, man gab ihnen seine Aemter in den Gemeinden und im Staate, sie durften bei Gericht nicht gegen Nechtgläubige aussagen, durften nicht ins Ausland reisen, seine Bethäuser besigen — und sie hatten doch Alles und b­aten, was sie wollten, wenn sie nur goldene Worte in die Ohren der Tichhnom­nits jagen konnten. Der Ezar ist niemals nah, aber der Tichinownit mit der hohlen Hand und der leeren Tasche ist immer da. Das sah die Negierung auch schließlich ein; selbst Alexander III, der die Raskolnifi verfolgte, wie kaum ein Czar vor ihm, bequemte sich schließlich Dazu, sie in Nuhe zu raffen, gab es auf, Märtyrer zu schaffen und dadurch den Masfol nur zu stärken. Diese weise Voltt­t verläßt man wieder. Einst sagte Alexander I: „Vernunft und Erfahrung haben längst bewiesen, daß Die religiösen Irrthümer eines Volkes, in denen es duch Wortstreit und angeordnete Ermahnungen nur noch tiefer ich vergräbt, allein duch Außerschlassen, gutes Bespiel und Duldsam­­feit geheilt und beseitigt werden können. Geziemt in einer Negierung, diese verirrten Kinder durch Heftigkeit und Grau­samfeit in den Schoß der Kirche zurückzuzwingen ?" Pobje­­donoszeff aber hat dem Worte des nationalistischen Hana­uifers Afjakoff Geltung verschafft: „Polizei und Gendar­­merie müssen die Wächter russischer Seelenrettung sein.“ Und gerade Diejenigen trifft die Strafe der Unduldsamkeit, welche immer faisertreu geblieben sind — die Duchoborzen, Malafanen und Stundisten, welche bei allen ihren Absonder­­lichkeiten beherzigenswerthe Lehren befolgen, wie diese: Der Mensch vertritt Gott auf Erden, man muß das Obenbild fole Herzte, allerlei fewilletot. Olenon-Aerzte in der Türkei. Unter Sultan Mustafa II. — vor mehr als hundert Jahren — erschien ein katferliches Syradhe, welches nichtdiplomirten Aerzten und Apothekern die Ausübung der Praxis bei Todesstrafe untersagte. Auch heute regnet es häufig aus der Pforte auf die Gouverneure und Militärkommandanten strenge Emire oder­­ Verordnungen, nur diplomirten Aerzten, Chirurgen und Apothekern das Recht der Praxis einzuräumen. Die Erlässe werden ehrerbietig entgegengenommen, gelesen und publiziert und wandern dann unter die Dojchef3, die Divanpolster, bei uns heißt solches: ad acta legen... Aber über­­flüssig sind diese Grräffe keineswegs. Kaum erhalten die betroffenen falschen Doktoren, Chirurgen oder Pharmazeuten Runde von einem solchen Emir, so thun sie ein Häuflein goldener Liras in das Beutelchen, machen die Runde bei dem Bali, dem Militärpascha, dem Defterdar, Mektubdfi, Sertabib und anderen wichtigen Persönlich-­keiten, demonstriven ad oculos in glänzender Weise die Nothmendigkeit ihres ungestörten Fortbestandes, und der Emir hat seinen Zwec­k für die Taschen der getreuen Staatsdiener vollauf erfüllt. Er wird unter dem Dofdhek erst wieder­­ in seiner Ruhe gestört, wenn die Taschen der edlen Beamten nach neuer­­ Füllung Techzen. Wenn zufällig einem­ der falschen Doktoren das Handmert doch gelegt wird, dann muß seine Ignoranz schon so arg gewesen sein, daß er nur einmal Verordnung und­­ Verabreichung beg Unguentum aureum orientale verstanden hatte... Da also in der Türkei mehr al in jeden anderen Lande der Erde Geigge nur gegeben werden, um nicht befolgt zu werden, wimmelt es gerade dort von obfluren Individuen, melche die natürliche Anlage der Orientalen zur Leichtgläubigkeit ausbeuten, si für Aerzte aus­­geben und eine i­a et studio ihr Unwesen treiben. Die Doktoren des Orients müssen daher in zwei Hauptstaffen eingetheilt werden, in diplomirte und nicht diplomirte. Bei den Diplomirten muß man drei Unterabtheilungen unterscheiden; erstend: letzte, die wirklich an ordentlichen Hochgschulen promovirt haben; zweitens: solche, Die sich selbst durch Lektüre einige medizinische Kenntnisse angeeignet zu haben glauben und denen es dann gelungen ist, sich in der medizinischen Schule in Konstantinopel ein Teplere oder Zertifikat zu verschaffen ; drittens­ solche, die ihr Diplom entweder kaufen oder sich in anderer angeblicher Weise in den Besit eines ärztlichen Diploms fegen, ohne auf nur vorher eine Ahnung von der Heilkunde zu besigen. Alle diese drei Unterabtheilungen der ersten Klaffe haben das Gemeinsame, daß ihre Angehörigen Diplome besigen und Rezepte verschreiben. Die zweite Klaffe, die der nichtdiplomirten Heilkünstler, zerfällt in zwei Gruppen : sie wo sie ordiniren, auch gleich die Arzneien­­ selbst verabfolgen ; zweitens in M Wunderdoktoren, welche von Medikamenten nicht willen wollen und ihre Patienten auf andere absonderliche Art­­ ins Jenseits be­­fördern. Unter den diplomirten Wer­ten gibt es viele, die nicht besser sind als die nichtdiplomirten. Namentlich die noch aus den älteren Jahrgängen der Konstantinopler medizinischen Schule stammenden einheimischen Doktoren stehen auf einer ziemlich tiefen Stufe der Wissenschaft. Daher sind auch: Die wichtigen Bolten in den großen Städten und Häfen mit Europäern belegt. Leider bilden Europäer­ auf den Haupttheil in jenen beiden Gruppen, in welche wir die falschen Doktoren eingereiht haben. Da finden wir Italiener, Griechen und besonders zahlreiche Oesterreicher und Ungarn, die zur Ausübung der ärztlichen Praxis im Orient nichts mitgebracht haben als einen europäischen Hut, einen Spazierstod und — wenn er hog kommt — Augengläser . . . Zur Zeit des Sultans Abdul Aziz wurde ein aus Ungarn stammender Arzt, Doktor Bernhard Bed, als Chefarzt bei einem asia­­tischen Armeekorps angestellt. Er blieb mehr als sieben Jahre in den Ländern zwischen Mittelmeer und Persischem Golf. ihm, der gegen­­wärtig als praktischer Arzt in Wien lebt, verdanfe ih eine Fülle prächtiger Mittheilungen für mein Thema. An Damaskus lernte Doktor Bed einen ältlichen gutmüthigen Kollegen, Doktor Suffuf Efendi, kennen. Dieser Doktor Suffuf hatte folgende Laufbahn zurü­ckgelegt. Während der Revolution des Jahres 1848 flüchtete er, wie so viele Andere, aus jener ungarischen Heimath nach der Türkei, trat zum Slam über und nahm Dienst als Lapadichi bei einem Regimentsarzt. Cin Lapadichi ist eine Art Feld­­fc­eer-Substitut, der Gataplasmen aus Zeinsamen zu bereiten versteht, Sharpie zupfen kann, dem Arzt beim Händemarchen die Schüffel hält und, wenn er ihn ganz geschickt ist, Wunden aussprigen darf. Da der­ biedere Ungar, der jet mit seinem türkischen Namen Zufluf hieß, die Kunst des Lesens und Schreibens verstand,­ apandirte er bald zum Timardfet oder Bataillons-Chirurgen. Als er in der Handhabung des bei den Hebammen so beliebten I­nstruments eine gewisse Uebung erlangt hatte, wurde er Diderrad Baji, Ober-Chirurg eines Regiments. Er verstand bereits folgende Künfte: Blutegel fegen, Aderlaffen, Schröpfen und Absreffe öffnen. Aus Mangel an anderen Räumlichkeiten in der Kaserne für seine Ordinationen hielt er dieselben in der Apothese ab. Hier lernte er zufällig die Namen der gebräuchlichsten Medikamente kennen, übte sich selbst in der Bereitung von Arzneien, half Pulver reiben und Pillen globuliren. Infufe und Decod­e zu bereiten verstand er ohnehin ex offo, weil jeder türkische Soldat vorzüglich Kaffee und Thee zu bereiten weiß. Was Wunder also, daß Zufluf Efendi eines Tages Regiments-Apotheler wurde?... Dem Apotheler zum Arzte ist im Reiche Osman’s ein kleiner Schritt. Der Regimentsarzt ging auf Urlaub nach Konstantinopel. Wer konnte besser mit seiner Vertretung betraut werden, als der Regiments-Apotheker ? Fufius Efendi experi­­­­mentirte also an einem Haufen Franser Soldaten als Doktor-Stell­­vertreter. Da geschah er, daß der Doktor in Stambul starby das Regiment mal ohne Arzt. Sufjuf ließ sich von sümmilig den Offizieren des Regiments — gegen wenig gute Worte und mehr Geld — ein Maskata oder Zeugniß ausstellen über seine ärztliche Thätigkeit. Der Oberst sandte das Sitida, das Gesuch, welches die Belastung des Sufluf Efendi in seiner provisorischen Stellung erbat, nach Stambul, und da es den faulen Mitgliedern der Section sanitaire der Dari Schura in der ohnehin stets großen Doktorennote unbequem war, einen neuen Regimentsarzt zu suchen, wurde Jufluf Efendi nicht blos als provisorischer, sondern als definitiver Helim Bali oder Regimentsarzt bestätigt! . . . © eigenthümlich die Laufbahn des Yufluf Efendi all für unsere­­ Begriffe erscheinen mag, so muß man doch diesen­ „Doktor“ zugute halten, daß er exit Arzt wurde, nachdem er wenigstens Jahre lang medizinische Handlangerdienste geleistet hatte. Aber nicht einmal dies­mal der Fall bei dem Doktor, dessen Bekanntschaft wir fest machen. In Bagdad traf Dr. Red mit einem Oesterreicher zusammen, der sich Doktor Latiner nannte und einmal in launiger Stimmung selbst erzählte, wie er­­ Arzt wurde. Voi Fahrzehnten hatte ihn des Schiej als Türke nach dem Orient geführt. Zarte Diskretion hat die Erforschung der Ursacjen verhindert. Genug, der liebe gatiner tauchte erst in der europäischen, dann in der asiatischen Türkei auf. Das Metier, das er in der Heimath exiernt hatte — wahrscheinlich : Straßenpflastern —, hatte im Orient seinen Werth. Was hätte der armne Emigrant — denn die meisten älteren Oesterreicher und Ungarn in der Türkei nennen ei arme Emigranten — eigentlich in dem Lande, wo er nicht einmal die Sprache verstand, anfangen sollen ? Das bisher — vermuthlichh aus einer ehemaligen Verwechslung von Mein und Dein herstammende — Hab und Gut, das er noch zurüd­­behalten hatte, ging zur Neige. Mit dem legten Restlein schlich er eines Morgens in den Bazar zu Bagdad, um zur Gtillung seines Hungers Saure Milch und Flammfleden zu kaufen. Im ganz Sraf- Arabien und Mesopotamien gibt es sein eigentliches­ Brod, sondern dünne, auf offener Flamme geröstete, den jüdischen Mazzen ähnliche leten... Diese und saure Milch bilden die Nationalspeisen der Araber. Diese Nationalspeise wollte Latiner heute, bei Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, verkosten.­ Er sollte seinen Entschluß, sich den Landessitten anzupaffen, nicht bereuen. A3 er so doch den Bazar Schritt, erregte er Aufsehen; mit seinem europäischen Anzug, seinem europäischen Hut und dem Stod war er in der beturbanten Menge allerdings auffallend. Aber erst langsam begriff Latinek, wes­­halb sich die Leute an ihn herandrängten und ihm ihre Hände ente gegenstreciten: er sollte ihnen den Puls fühlen!.. . . Diese Erfahrung hat so ziemlich jeder Europäer in den inneren Provinzen­ Türkisch- Alten gemacht, denn die Eingeborenen halten jeden europäisch ge­­kleideten Fremden für einen Arzt, weil ehemals jeder Europäer, der in den Orient aus unaufgeklärten Ursachen „emigrirte”, sich für einen Arzt ausgab und zumeist auf Rechnung der Leichtgläubigkeit der Ein­­heimischen auf wirklich sein Anskommen fand. Latinet wüßte die­­ Situation sofort aus — er hatte die Wissenschaft entdeckt, die ihm Die ewig, milchgebende Kuh merden künnte, er wurde auf der Stelle — Doktor... Dem Einen verordnete er Kamillenthee, dem Anderen Senna-Abguß, dem Dritten, ein Fußbad in Aiche und Sal. Er er­schien fortan Tag um Tag im Bazar und ordinixte bald in der Straße der Schuster, bald in der Straße der Gemüsehändler oder auf dem Obstmarkt. Daß seine Ordinationen von günstiger Wirkung gemesen sein mußten, ber­iefen ihm die Honorare, wie üblich zumeist in natura : Hühner, Eier, Datteln, die ihn in Mengen zuströmten. Die Zahl­ seiner Patienten wuchs zusehends. Und nun begann Latinek sich selbst­­ einzubilden, daß er eine ästulapische Ader befige. Er nannte sich fortan nur Doktor Zatinek, verschaffte sie ein pharmazeutisches Taschenbuch, ein therapeutisches Manuale und eine Rezeptentunde. Er Kurirte sehr streng „wissenschaftlich“. Sogar der Gouverneur wurde auf ihn auf­merksam und bestellte bei ihm­­ Obenheitsmittel für das Darem ! Dann berief er ihn aug in den Haus ımd ließ sich von ihm alle Freitag ein lästiges schmerzhaftes Hühnerauge schneiden; als Doktor Latiner aus Baumwolle verfertigte Bäushchen zum Odute gegen Dud auf die wehe Stelle legte — ihm gebührt Danach die Priorität der Erfindung von Hühneraugenringen —, da nannte die Bemuns­terung des Patchas seine Grenzen. Um seine Dankbarkeit dem ae fchteten Ar­zte zu beweisen, „verschrieb“ nun auch der Gouverneur dem Doktor Latinek etwas : er verschrieb ihm aus Stambul einen BVoften als — Bataillons-Chefarzt­­ . , An dieser offiziellen Stellung erlaubte Latinek sich die kühnsten Rezepte, die je eine Apotheke gesehen hat. Besonders für starke Gifte hatte er eine Vorliebe. Der Pharma­­zeut Grzesißy, auch ein Desterreicher, der einzige diplomirte Magi­er in Bagdad, erschlaf, wenn er die Ordinationen dieses wirk­­lichen Giftmischers erhielt. Die Torica Veratrin, Coldtein Amygdalin, Morphin, Atopin, Strychnin und ähnliche Micaloide bildeten Die Ständigen Vorfriften des Doktor Xatinet. Wenn er manchmal allzu stark von seiner Einbildung, eine medizinische Größe zu sein, beherrscht war, verschrieb er nur blos eine gefährliche Menge eines einzigen Giftes, sondern alle erwähnten Gifte durcheinander. E 3 wäre gewiß sein einziger ‚feiner ‘Patienten am Leben geblieben, wenn der Apo­­theker seine Verordnungen jemals ausgeführt hätte. Magister Grzefibty aber lächelte blos und verabreichte die unfehuldigsten Mittel...­­ Und eines Morgen wurde Satine„ todt, vergiftet, “in seinem Bette gefunden. An einen Mord war nicht zu denken, auch: für eine Selbstm­ord fehlten Gründe, da Satine in den glücklichsten Smn­verhältnissen lebte und reich geworden war. Was war also gesciehen Am Abend zuvor war er, von Magenkrämpfen geplagt, in die Apotheke gekommen, um si­ein Mittel zu verschreiben. Da der Apotheker die Hände voll zu thun hatte, bereitete Zatinek sich selbst die Medizin, trank sie aus und­ ging­ nachhause. Einige Stunden darauf war er eine Leiche. Doktor Latinek starb nämlich, an dem eine­zigen seiner Rezepte, bag ausgeführt worden war­ . , Zur selben Zeit mie Latinek meilte und wirkte in Bagdad es welche gleichzeitig die Apotheker spielen, indem Medikamente in ihren Taschen mitführen oder in den Boden,­­ o­ zer ER A A et

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