Pester Lloyd, Oktober 1905 (Jahrgang 52, nr. 247-270)

1905-10-04 / 247. szám

1905.—,—Yck,247.« Abonnement für die österr.-ungar. Monarchie, Für den Pester Lloyd“ (Morgen- und Abendblatt) (Erscheint auch am Morgen nach einem Feiertage), Für Budapest: Mit Postversendung: Ganzjährlich ... 44 Kronen — Heller Ganzjährlich­­ ... 48 Kronen — Heller Halbjährlich.. .... 22 Kronen — Heller halbjährlich... ...­ 24 Kronen — Heller Vierteljährlich ... 21 Kronen — Heller Vierteljährlich ... 22 Kronen — Heller Monstlich­­.. „... 4 Kronen­­— Heller­­ Monatlich ..­. --­­% Kronen 40 Heller Mit separater Postversendung des Abendblattes vierteljährlich 2 Kronen mehr. "„ Man pränumerir für Budapest in der Administration des , Pester Liegd“, Dorottya­utera Nr. 14, I. Stock, ausserhalb Budapest mittelst Postanweisung din­eiv. alle Postämter. — Für Wiem auch bei Merm. Goldschmidt (I., Vollteite 12), wo­­selbst einzelne Nummerm zu haben sind. oa af RR gs a e a a AN Fa­ng 8 a 5 Inserate werden angenommen: Budapest In der Administration des „PESTER LLOYD“ ferner: in den Annoncen-Expeditionen Haasenstein - Vogler, A. W. Goldberger, A. Mezei, Bern­­hard Eckstein, I. Blockner, J. D. Fischer, Tenzer Gyula, Leopold Gyula, Rud. Mosse. Im Auslande: G. L. Daube & Comp. Frankfurt a. M. Com­­pagnie Generale de Publieit& Etran­­gere John FE. Jones d Cie., Paris,31,ruedu Faubrg.Montmartre. 4 DE A - sa ő , « . .. RER e a. er ; . ÉS .,.«.« - Zweiundfünfzigstdij Zgahrgang. Redaktion und Administration: . V., Dorottya­ utceza Nr. 14, I. Stock. Manuskripte werden in keinem Falle zurückgestellt. Uni­ankirte Briefe werden nicht angenommen. Einzelne Nummern in Budapest 22 Heller, in der Provinz B4 Heller in alten Verschleisslokalen, 4. Inserate werden angenommen In Wien: Bei A. Oppelik, Grünanger­gasse; Rudolf Mosse, I., Seiler­­stätte Nr. 3; Hansenstein , Vogler, I., Wallschgasse Nr. 10; M. Pozsonyi, IX., Hörlgasse 5; J. Dauneberg, 1I., Praterstrasse Nr. 83; Meinrich Schalek, L, Wollseile Nr. 14; M. Dukas, L, Wollzeile Nr. 6—8. Maritwon, 4. Oktober, Abonnement für das Ausland (Morgen- und Abendblatt.) Vierteljährlich bei uns mit direkter Kreuzbandwendung: für Deutschland, Serbien und Montenegro 18 K., für den Sandschak u. Novi­ Bazar 16 K., für alle übrigen Staaten 21 K. Abonnements werden auch aufgenommen für: Belgien bei den belg. Postämt. 15 Fros. 98 Cts. | Niederlande b.d.nied.Postamt. 15 Fres. 9802, Bulgarien b. d. bulg. 16 45 Rumänien rum. 15­5 Deutschlandb.d.deutsch., A11M. 7OPL 9" a ÉTE Russias·.k.ka·s.· 4Rub.58Kop. Egypten bei den egyp. „ 17 Fros. 47Cta, Serbien PER­ 14Fros.13 Ote- Griechenland b.Postamte Triest 18 „ 74 n ”” RE « Imtsudsmsptcshpostsmm14»so.IMM-ppssdsdssptcs40·­­sama-graukostmxsosmkouzu UTIsssIb-ckstlctI-ssI--Iss.»DIR­. Für Amerika, England, Frankreich, Spanien und Portugal kann der „Pester Lloyd“ durch Vermittlung der Postämter nicht abonnirt und muss derselbe direktbal­ung bestellt werden. Vertr. für Deutschl., Frankr., Engl., Italien etc. Saarbach’s News Exchange, Mainz, Arbeiter-Unfallversicherung. I. · Am siebenten internationalen Arbeiterversich­erun­gs-Kongresse sind über die einzelnen Zweige der Arbeiter­versicherung.Referate erstattet woydcky von welchey besonders jene ü­ber die U­nfallversiche­­rung­ besonderes Interesse verdienen.Die Referate gaben über den Stand­ dieses­ Versicherungszweiges«im Auslande interessante Au­s­« kunft und soll die S­chlagh someitgs in dem­ Rahmen eines Zeitungs­­artikels theumlich ist, hier nachfolgend kurz erörtert werden­. Unter den Unfällen, welche einen Arbeiter während der Aus­­übung seines Berufes treffen können, gibt es gewiß viele, welche auf ein­ direktes­­­Verschulden des Arbeitgebers: auf feine Läsfigkeit, " Kargheit, auf Mangel an Voraussicht, Mitachtung, der bestehenden Ber­riften, Mangel an Schugvorrichtungen, u. 1. w.. zurückzuführen sind. Nicht minder zahlreich aber it die Anzahl jener Unfälle, welche aus einen direkten V­erschulden des Arbeiters entstehen., Die­ unaus­­rottbare Gorglosigkeit, mit welcher­ manche Arbeiter die ihnen an­vertrauten Maschinen bedienen, die Tollkühnheit, mit welcher Wag­­halsige gereifte Bravouritn­dchen ausführen, Mißachtung eindringlicher Warnungen, Neugierde, Eigenmächtigkeit, Einmischung in, nicht zugetheilte Betriebe, Muthwilligkeit, Tändelei, Schlaftrunkenheit nach ducc­zechten Nächten, Trunfenheit u. a. mw. sind immer wiederkehrende Ursachen einer großen Anzahl von Unfällen, durch welche gemisse Arbeiter nicht au fs selbst schädigen, sondern in zahlreichen­ Fällen auch das sie beschäftigende , Unternehmen und ihre­n eigenen Mit­­genossen ins Unheil bringen. In früheren Zeiten war es wohl selten einem Arbeitnehmer eingefallen, für einen von ihm selbst verschuleten Unfall Erlag vom Arbeitgeber zu verlangen. Der Arbeitnehmer forderte nur in solchen Fällen Erjas, in welchen er den Arbeitgeber mit Recht des Verschuldens an jenem Unfalle besichtigen konnte. Als Basis für­ seine Forderun­g diente ihm Das bürgerliche Gefegbuch, dessen Ladungen zufolge jede Person, also auch der Arbeitgeber, für den­ doch sie verursachten Schaden verantwortlich i­. Der Arbeitnehmer klagte "den Arbeitgeber auf Zahlung des verursachten Schadens, er war also ‚im Streitfalle der begehrende, der­ ansprucherhebende Theil. Als solcher lag es freilich an dem­ Arbeitnehmer, nachzumeisen, daß sein Schaden ihat: sühlich Durch das Verschulden des Arbeitgebers entstanden war. Einigen am Arbeiterversicherungs-Kongresse erstatteten Berichten zufolge gelangte der tagende Arbeiter selten zu seinem Nechte. So berichten wenigstens die Referenten aus Frankreich, Italien und den Vereinigten­ Staaten. Vor Allem­ sei das Prozeßverfahren für den Klagenden zu kostspielig gewesen, worunter wohl zumeist weniger die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, als vielmehr die Kosten des Rechtsfreundes gemeint sind. Wohl gibt es in allen Ländern Advokaten, welche sehr gern kostenlos die Klage gegen irgend einen Arbeitgeber übernehmen, falls der Lestere von einer geriissen Wohle­habenheit it. Der Referent der Vereinigten­ Staaten konstativt die übrigens , auch , anderswo, wahrgenommene., Thatsache, Daß der Hagende Arbeiter, verpeltige der ihn vertretende Rechtsfreund, gegen d­en wohlhabenden Arbeitgeber meistens mit, geradezu „enorbitanten Forderungen auftrete, amtl. fügt. hinzu, Daß­ die Behörden ein­er Instenz immer geneigt seien, gegen den „wich man“ (in diesen Jahre der Arbeitgeber) zu entscheiden. Nur wenn­­ die Angelegenheit vor eine höhere Instanz­ komme,­­ginge die Sache in den Vereinigten Staaten schief. Die hauptsächlichste Schwierigkeit für den progeffirenden Arbeitnehmer lag aber darin, nachzuweisen, respettive zu bemeisen, daß den Arbeitgeber thatsächli­cin Berschulden treffe, und­ bei dieser Gelegenheit entzog sich der Arbeitgeber, geitügt auf viele Mängel in den Geseten und­ behördlichen Vorschriften, seiner V­erant­wortung. Wirt dem wohlhabenden Arbeitgeber Lieb fic. noch vor­ Entscheidung des Brozesses ‚irgend ein finanzieller Ausgleich treffen — war aber der Arbeitgeber arın, dann natürlich Fan der Klagende nicht auf seine Kosten. Während also der Arbeitnehmer Darüber klagte, daß ihm das bürgerliche Gejebbuch keine genügende Handhabe gäbe, zu seinen Rechte zu gelangen, beschwerte sich der Arbeitgeber, diesmal im Dereine mit dem Arbeitnehmer, auch darüber, dab der jeweilige Schadenanspruch der Berunglückten der willkürlichen Schädung des Richters überlassen war. Der Arbeitgeber mußte in manchen Fällen erorbitante Summen bezahlen, während in anderen Fällen der Arbeit­­nehmer mit einer Kappalie abgefertigt wurde. E 3 lag daher so­wohl im Synteresse des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers, diesen ungewissen Zustand zu beseitigen ‚und zu diesem Behufe das Einschreiten des Staates anzurufen. Dieses Bestreben führte in verschiedenen Ländern zum Erlasse von Haft­­pflichtgelegen, welche feststellten, daß. der­ Arbeitgeber , für ‚die vom Arbeitnehmer erlittenen , Unfälle eine Entschädigung­­ zu leisten habe,­­ und füh­rten Diese Gesehe gleichzeitig Die Höhe Dieser Entschädigung. Mit Rücksicht darauf, daß nicht alle Unfälle ausschließlich, auf das Besichulden des Arbeitgebers zurückzuführen sind, war die Haft­­pflicht des Arbeitgebers in manchen Gejegen eine in diesem Sinne be­­schränkte­ , So, findet­ beispielsweise eine­ Reduktion der Haftpflicht statt in der­ Sch­wei­z, und zwar wenn der Unfall durch einen Zufall, durch theilweises Verschulden des Geschädigten hervorgerufen wurde, oder wenn früher erlittene Verlegungen auf die zulegt ereignete Bei­legung und deren Folgen Einfluß haben. Jm­ Schweden er­lischt die Schadenerlagpflicht des Arbeitgebers, wenn der Unfall auf grobes Berschulden des Arbeitnehmers oder auf­ Beträglichkeit zurück­­grobes Berschulden oder Böstwilligkeit des Arbeitnehmers den W Arbeitgeber jener Entschädigungsverpflichtung. Im­ Dänemark gilt dieselbe Be­­stimmung.. .3­st selbstverständlich, daß die Auslegung hessen, was als „grobes Verschulden“ zu gelten habe, zu vielen Streitigkeiten Anlaß geben mußte. Wohl war­ bezüglich der Höhe der Entschädigung eine gewisse Tate festgelegt, welche beiden Parteien bekannt war, aber es verblieb noch immer eine Möglichkeit, die Auszahlung der­ Entscädi­­gung du­rch irgend­einen Einwand zu Hintertreiben. Während es früher der Arbeitnehmer­ war, der die Last der Beweiserbringung bezüglich eines Berschuldens des Arbeitgebers zu t­agen hatte, wurde­ es von­­ nun an Sach des­ Arbeitgebers, ‚Beweis zu führen und ein grobes Besschulden des Arbeitnehmers nachzumessen. Um diesen Dilemma zu entgehen, schien es manchen So­zial­­politikern am einfachsten, die Verantwortlichkeit für alle, Unfälle,­­ ohne Rücksicht auf Jenen, der sie verschuldete, auf, den Arbeitgebe­r zu über­wälzen. Man stellte die Theorie auf, der Inhaber eines Unternehmens habe sämmtliche Kisten desselben zu tragen, und zu­ diesen Riten gehöre auch die Verant­wortlichkeit für das leibliche Wohl der ihm an­­vertrauten Arbeiter. Dieser Grundgedanke, in dem Worte „risque, professionel“ ausgedrück, macht also den Arbeitgeber für alle Unfälle ver­­antwortli. Trogdem dieses Prinzip in Frankreich (im Gehege vom 8. April 1898) zum Ausbruch kommen folgte, hatte man si doch gescheut. Dasselbe in seiner ganzen Ausdehnung anz­uwenden.­­ Man hat wohl im Gehege den Begriff eines „groben Veriguldens“ (Faute lonrde) fallen gelassen, welcher den Arbeitgeber von der ‚Ent­­schädigungspflicht im­ Halle des Verschuldens . des Arbeitnehmers befreit hätte, aber man stellt es dem Nichter doch frei, im Falle eines „unentschuldbaren Berschuldens( Haute inexensable), ebenso im alle eines „rei­fentlichen Verschuldens“ (faute intentionelle) zwar­ nicht die Zahlung einer Entschädigung gänzlich­ zu fiftiven, wohl aber die Ent­schädigungssumme entweder­ zu erhöhen oder zu­ vermindern, je nachdem das fonstatiute, Vershalen zu Zarten.des Arbeitgebers. oder. lzuführen ishssn Rußland enthebt ein . des Arbeitnehmers aebt. « Die anscheinende Kon­zession­,­welche m cm dem französischen Arbeitgeber durch die Beibehaltung des­ Begriffes eines­,,Verschuldens« im Gesetze genmcht hat,ist iIr Wirklichkeit nicht vorhanden.Handelt es sich blos um eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit des Arbeit­­nehmer­s,so maft die für jeden einzelnen als festgesetzte Entschädigung in jedem Fallccmps bezahlt werdem ohne daß auf irgendeinBer­­schulden des Beschädigtes Rücksicht genonnn d­u wird.Handelt es sich aber um permanente Invalidität oder um einen Todesfall,so kanneitx unentschuldbares Verschulden des Arbeitnehmers wohl einchmb­­minderung der auszu­­ahlenden Rein-,keineswegs aber den gänzlichen Wegfall derselben bewirken.In den meisten Fällen ka­m daher selbst das gröbste Verschuldert des Beschädigten dem Letzteren nicht zum Schaden­ gereicherk,—­der Arbeitgeber ist eben für jeden Unfall ver­­­antwortlich und Haftbmit Denks muzösischen Richter gilt es nicht als Verschulden,wenn der­ Arbeitnehmer ungeschickt,unnufmerksam­,un­­vorsichtig oder betrunken war,auch nicht wenn er gegen Webe­­sichert die Vorschrift gehandelt hat,—das,,unentschuldbare Verschulden­, von welchem das französische Gesetz spricht,muß schon ab­öswilligt­kcitstreifen­,bevor es überhaupt berücksichtigt wird.Judoös strittigen Fällen im Jahre 1907 ist es mtr ein einziges Mal vorgekomm­en,daß sich der frinzösische Richter veranlasst fand,die Einwendung eines ,,Verschuldens«anzuerkemmen. Das Prin­zip von­ der ausschließlichen Verant­wortung des Arbeitgebers fürs alle Unfälle,mögen dieselben auch wie immer durch dem­ Beschäldigten­ selbst verursacht worden sein,wu­rde in Belgien im Gesetze vom 24.Dezem­ber 190­­3(da­s erstheuert1n«;3’uls in Kraft getreten ist)in­­ der ausgedehntesten Weise durchgeführt Tas belgische Gesetz erstreckt sich auf­ beinahe sämmtliche industriellen Shl­ernehnungen, auf die landwirthschaftlichen Betriebe und auf die größeren Handels­­häuser und macht­ ungefähr 630.000 Arbeiter zu eventuellen Gläubigern der Arbeitgeber. Bei einem Unfalle hat der Betroffene absolut seine Bennweise für oder gegen den V­erschulden zu erbringen, sondern er wird sofort für den Betrag der ihm gebührenden Entschädigung der Gläubiger des Arbeitgebers. Die Forderung des Beschädigten steht unter Garantie des Staates und wird im Falle der Insolvabilität des Arbeitgebers vom Staate aus einem eigens hiezu drek­ten Spezialfond bestritten. Fortan gibt es in Belgien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Brozesse mehr wegen der Frage, wer eigentlich den Unfall veriuldet hat, wohl aber man es Prozesse darüber geben, ob der Unfall eine temporäre, eine halbe oder eine ganze Sinvalidität herbeigeführt habe. An o diesen Prozessen entscheidet der Friedensrichter; mut bei bedeutenderen Angelegenheiten kommt die Sache vor einen Gerichtshof erster Instanz oder vor ein aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Theilen zusammengestelltes Schiedsgericht. Dem französischen und belgischen Beispiel folgend, wurde in Spanien das „risque professionel“ oder die ausschließliche Haftbarkeit des Arbeitgebers für alle Unfälle (ausgenommen sind durch, eine der Arbeit­­ fernstehende , vis major hevorgerufene Unfälle) durch das Gefeß vom 30. Jänner 1900 dellarirt. Die Wirkung des Gefeges erstrebt sich auf­ alle manuellen Arbeiten in der Industrie, sowie auf die­ maschinellen Betriebe in der Aazikultur. Sollte bei einen Unfalle das Nichtvorhandensein der gejegllt vorgeschriebenen Schubvorrichtungen konstatirt­ worden sein, erhöht sich die für jeden einzelnen Fall vorhergesehene Entschädigung um die Hälfte. Much in Nuplamd, wo eine­ Kommission der­ Industrie- Abtheilung des Limanzministeriums ein neues Arbeiterversicherungs­­geset ausarbeitete, wollte man die Haltbarkeit des Arbeitgebers auf alle Unfälle ausdehnen, ausgenommen in den einzigen Falle, dab der Unfall duchh Böswilligkeit des Arbeitens hervorgerufen wurde. Aber selbst in sppterem Falle wird bei einem tödtlichen Ausgange der Familie des V­erunglücten eine Entschädigung zugesprochen. In Deutschland­­ bestand seit 1871 ein Haftpflichtgeset, welches den Arbeitgeber für­ die seinem V­erschulden zuzuschreibenden Unfälle verantwortlich machte. Auch hier wiederholte sich das ewige Spiel ber­ Streitigkeiten, was, eigentlich als ‚ein Berschulden des Arbeitgebers und was als ein solches des Arbeitnehmers anzusehen sei, und auf hier befragte sich der Arbeitnehmer darüber, daß er nicht zu seinen Rechte kommen könne. Zur selben Zeit begann die deutsche Sozialdemokratie dem Reichskanzler unbequem zu werden, was die Erlaff­ung des Gefeges vom 21. Oktober 1878 betreffend die gemein­­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie zur Folge hatte. Zu gleicher Zeit wurde aber, wie der Deutsche Delegirte berichtet, „seitens der Regierung Die Nothwendigkeit anerkannt, die bedenklichen Erscheinungen, wielce den Gr­af dieses S­ieges nothwendig machten, durch positive, auf die Verbesserung der Lage der Arbeiter abzielende Maßnahmen zu bekämpfen“. So entstand das deutsche Unfallversicherungsgeleg, welchen zufolge jeder bei bestimmten Betrieben angestellte Arbeitnehmer als von Staats wegen gegen Unfall versichert anzusehen sei. Die Kosten dieser staatlichen Fürsorge bestritt jedoch der Staat nicht selbst, sondern ex üilierteug Dieselben zum allergrößten Theile auf die Arbeit­­geber, welche neunzig Berzent der Lasten tragen, während die Arbeit­­nehmer mit einem Beitrag von zehn Berzent belastet wurden. Die staatliche Fürsorge bestand ferner darin, daß obwohl den Arbeitgebern beinahe die ganzen Lasten der Unfallversicherug zugetheilt wurden, den Arbeitnehmern Sig und Stimme im neugeschaffenen Meidhsz­versicherungsamte zu gleichen heilen, gegeben wurde. Anstatt im Verhältnisse 9­1 zu entscheiden, sind Die Arbeitgeber nun mit der Hälfte der Stimmen bedacht, während die andere Hälfte auf die Arbeitnehmer entfällt. Die übrigens heute gar keinen Beitrag mehr zu den Kosten der Unfallversicherung leiten. Stefan 4. Fodor. Sabre 1899 erreichte Maximum, nämlich 450 Millionen Mark. Die Notendeckung durch Metall­it auf 4812 Prorzent, die der Noten und fremden Gelder­ auf­ 327 Perzent gefunden, so tief, wie noch nie. Nur Die fremden Gelder sind oc­ um etwas, wenr auch nicht um Vieles höher, als in den Vorjahren, nämlich um 556 Millionen Mark. Der Privatdistont an der Berliner Börse beträgt 3% Per­­zent. Auch die Wechsellurfe haben einen größeren Goldabfluß in das Ausland nicht zur Folge gehabt, doc­h ahnten auch die Ver­­hältnisse­ an den ausländischen Börsen zur Vorsicht. Zum Schuße unserer Reserven ti es, da der zu erwartende Rücitroum zweifellos ungenügend sein wird, erforderlich, den Disfont um ein volles Berzent zu erhöhen. Der Zentralausflug stimmte dieser Maßregel einhellig zu. Ebenso erklärte er sich mit einem BVorschlage des BVorfigenden über die Begebung der im Neid­abankdirektorium erledigten Stelle eines Mitgliedes einverstanden und stimmte schließlich auch der Zulassung einiger Gattungen städtische Schulöverschreibungen zur Beleihung im Bombardverzehr bei. "Der­ Zinsfuß der Oesterreichisch- Ungarischen Bank) Die ein volles Perzent betragende Zinsfußerhöhung der Deutschen Reichsbank hat die Möglichkeit einer Distonzerhöhung auch für Oesterreich-Ungarn erhöht, doch ist die Maßnahme seineswegs so unmittelbar bevorstehend, wie Dies heute in Wien vielfach behauptet worden it. Wünscht man sich ein richtiges Bild von der Situation zu machen, so muß man sich ver­gegenwärtigen, daß von den MWechseln der 526 Millionen Kronen, die ich zur Zeit im M­ortefenille der Oesterreichisch- Ungarischen Bank befinden, mehr als ein Drittel „Erz fichtiges“ Material if, das in der ersten Hälfte des Monats Oktober zum Fulaffo gelangt, inklusive der Reserve per 72 Millionen Kronen wird demnach das Noteninstitut ıtoch über einen Banknotenvorrath von mehr als 200 Millionen Kronen ver­­fügen, der zur Deckung des nächsten Ultimabedarfes hinreichen dürfte. Aber selbst für den Sal, als zum Monatsschluffe steuerpflichtige Noten in Zirkulation kämen, " wäre ein gzhwingender Grund für eine Binsfußerhöhung nicht vorhanden, da im November der Geldbedarf, mie alljährlich, auch Heuer wieder rapid abnehmen dürfte Gramungen könnte Die Hinsfußerhöhung nun durch die Bewegung auf dem Devisen- und Balutenmarkte werden. Heute erreichten die Breite der deutschen Zahl­­mittel bereits die Relationsparität ; wird diese wesentlich überschritten, würde die Banksettimg vielleicht zu einem Anziehen der Hinsfuß­­schraube sich entschließen ; diesbezügliche Andeutungen hat der General­­sek­etär des Noteninstituts, Hofrath v. Pranger, bereits in der jüngsten Generalvathsfigung gemacht. m Estempteverlehr war heute die Nachfrage geringer, in Wien konnten erste Banlaccepte zu 37/16 Perzent placiıt werden. jjn­d Anleihe) Aus Paris wird telegraphier: Dem „Temps“ zufolge Hat das Hiesige Komite der Bankiers und Kreditinstitute kürzlich die Bedingungen der neuen russischen Anleihe erörtert. Dieselbe würde 1800 Millionen Stancs betragen und gleichzeitig in Frankreich, Deutschland, England, Nordamerika und Holland zur Emission gelangen. Die Hälfte, 900 Millionen Francz, wide Frankreich reservigt­ bleiben. Sals in Folge von Kursdifferenzen der russischen Rente auf den verschiedenen Plägen nicht überall derselbe Gmissionssurs fizier werden könnte, würde die Anleihe auf den französischen Markt beschränkt werden und eine Milliarde betragen. Bulgarische Finanzen­ . Frankfurt wird uns telegraphisci: Demnächst dürften, wie die „Frankfurter Zeitung” aus Sophia berichtet, die restlichen 20 Millionen Brand­ von der lesten bulgarischen Anleihe von 100 Millionen Stanes an Gmission gelangen Die Mer gierung ließ den Pfanddelegirten der Bariser Banken, Herrn Bou­s­­guet willen, daß sie die Bahnbaukontrakte für Trewna und Klüften, dil nächstens Durch die Sobranje werde bestätigen lassen und folglich auf den für d­iese Bauten vorher­ bestimmten Anleiheveit xeflektive. Bousqttet it nach Baris abgereist. Grh­öbung des 37 Zinsfußhes in Däne­­mark) As Kopenhagen mid telepraphirt: Die Nationalbank erhöht von morgen ab den Wechseldistont und den Lombardzinsfuß von 4, Beziehungs­weise Aa auf 5 und 51/2 Verzent. Handel. (Zur Erneuerung der­ Handel­ver­träge) Für den Beginn der mündiihen Handels­­vertragsverhandlungen mit Rußland it der Termin bisher noch nicht endgültig festgestellt. Doch gilt als sicher, daß sie im Laufe dieses Monats beginnen werden. Minister Dimitrafeff, der in der Handelsvertrags-Delegation Rußlands den Vorfig führen wird, it noch nicht nach Nußland zurückgekehrt. Nach seinem Eintreffen wird der Beginn der Verhandlungen, die in Wien geführt werden sollen, definitiv bestimmt­­ werden­­­ Die Or­derungen Ruhlands sollen sich auf zolltarifarischem Gebiete auf die Hollbehandlung einer Reihe von Erzeugnissen, vorwiegend der Bodenproduktion erstreben. Dem Beginn der mündlichen Ver­­handlungen mit den Delegirten der Schweiz und Naklands wird eine interne­ Besprechung der V­ertragsdelegirten Oesterreichs und Ungarns vorausgehen, in der die­­ Verhandlungen mit den Vertretern der fremden BVertragsstaaten nochmals erörtert werden sollen. Die bulgaris­che Regierung hat das Studium der österreichisch-ungarischen Forderungsliste noch nicht abges­chlossen, weshalb für den Beginn der bulgarischen Verhandlungen noch sein bestimm­ter Tag in diesem­ Monate angeregt erscheint. Die böhlemische Geritter und Malzaud­­fuhr nach Deutschland­ beitrug — wie uns aus Brag gemeldet­ wird — im Monate September d. h. 29,051 Tonnen. Börse. erhalten wir die Bon. den Effef­tenbörsen­ nachfolgenden telegraphischen Mittheilungen : Berlin: Obwohl die­ Erhöhung des Banlzinzfußes e­rwartet worden war, hat die Maßregel doch ziemlich verstim­mt, da die von dem­ Reichsbankpräsidenten gegebene Begründung und der­­ heute veröffentlichte Bantausweis ungünstigen Gindruch machten. Die Tendenz war daher einheitlich matt, zumal auch ungünstige Gerüchte über den Gesundheitszustand des hheim­ischen Großindustriellen Thyssen zwenlitten.. Am meisten [at Bieduch der­ Montanmarkt, so, daß die besseren Berichte aus­­ Essen und­ aus Ober­­schlesien ohne Eindruck blieben. Gelsenkichhener waren am stärksten gedrüht, da auch wungünstige , Gerüchte über den Beichäftsgang fuf­rten. Auf dem­­ Banfenmartte Trodie das Geschäft bei durchwegs schwächeren Kursen vollständig. Transport­­werk­e waren gleichfalls vorwiegend abgeschwächt, nur Baltimore anfangs auf London fest, später jedoch weichend. Italienische Meridional­­bahn legten auf Heimathskäufe um 8/4 Verzent höher ein. Schiffahrt hatten ebenso wie Dynamit unter Realisirungen zu­ leiden. Straßen­­bahn waren matt. Auf den N Rentenmarkt, blieb die Diskonterhöhung der Reichsbank nicht ohne Eindruck. Doch war das Geschäft sehr gering. Die Tendenz wurde später noch schwächer.­­ Deutsch-Luxemburger er­littem eine größere Kirseinbuke. An der Nachbörse, zogen­­ Prince Heatz, sowie Darenstädter an und auch auf den übrigen Märkten­­ trat eine leichte Vefestigung an, Privatdistant 3a Berzent. Barıs: Die Tendenz war ziemlich gut behauptet,­­ mit Raffinerie Sayonotirten auf ungünstige Gerüchte über ein Mitglied des Verwaltungsrathes etwa um 20 Frances niedriger, Minen blieben vernachlässigt. " v | Balkemwirthschaftlicge Mach­dlyten. (Die Zinstugerhöhung der­ Deutschen Reichsb­ank) Der Zentralausschug der Deutschen Reichs­­bank hat, wie wir bereits im Abendblatte meldeten, in seiner heutigen Sigung beschlossen, den Zinsfuß um ein volles Perzent, vor der er auf zu­rn Pergent­it: Diese Maßregel war seit der jüngsten Erhöhung des Disfonts­ der Bank von England erwartet worden und sie erscheint aid gerecht­­fertigt, da nm­ Schlusfe des vorigen Monats an das deutsche Noten­­institut ganz erorbitante Ansprüche gestellt wurden. U­ber den Verlauf der heutigen Sigung erhalten mir aus Berlin den folgenden tele­­graphischen Bericht: Der Zentralausschuß der Deutschen Reichsbant war heute um 10 Uhr Vormittags zu einer Sigung versammelt. Im Anschlusse an die v­orgetragene neueste Wochenübersicht vom 30. vorigen Monats bemerkte der Borfigende, Präsident des Reichsbankodirektorinmens Dr. Koch: Die Ansprüche, die an die Reichsbank zum Duart als Schluffe gestellt wurden,­­waren die größten bisher wahrgenommenen. Die schon seit Mitte,­­­ieses Jahres, mit­ längeren Unterbrechungen ge­­wachsenen Anlagen betragen jeit 1.627,000.000 Marl, sie­ sind Die höchsten seit Bestand "der Reichsbant und um 232, 349, 374, 442, 539 und 418 Millionen Marl größer, als in der sechs Vorjahren, auch beträchtlich höher, als am Schluffe des "Jahres.­­ Besonders is­t das­ Wechselporteferille, das h jeit 1.343.000.000 Mark beträgt, viel größer, als­ in ven lettern . jede Vorjahren,­­ wogegen die Chabanmweisungen um 85 Millionen Mark geringer sind, als im Jahre 1904. Aich die Notenausgabe Hat mit 1.682.000.000 Mark den Höchstbetrag " erreicht. " Dagegen it das Metall, ons 732.000.000­ Mark beträgt, gegen­ die Jahre geringer und nur gegen 1900 um 7 Millionen Mark starter Durch­ den Baarvorrath nicht gedechte Noten sind für 920 Millionen Mark im Umlauf. Das it mehr als jemals. ‚So beträgt auch das steuer­­‚pflichtige Duantum noch um 79 Millionen Mark mehr, als das im Finanzielles. 1904 bis 1901. London: Auf die bevorstehende Erhöhung des Berline Bankdistonts­ eröffnete die Börse­ in etwas schwächerer Haltung. Bald jedoch trat eine Befestigung ein, speziell Japaner waren höher. Am­e­­tifaner waren auf größere Verkäufe für deutsche Rechnung unter New-Yorker Rarität. Der Minenmarkt war gut behauptet, speziell Kupfermert­e, Landwirthschaftliches. (Weit1lescin"der Ormellök.),Jadechrggemeinde Nagy"kolg1­a,welche in der ob ihrer vorzüglichen Weinqualitäten rühmlich bekannten Ermellök liegt,beginnt die Weinlesenm­ 1 18.Ok­­tober d.J.Die dortigen Weingärten sind vollkommen regeuciikt und dürften heuer bereits einige 100.000 Hektoliter Wein zum Verkaufd gelangen. VBerfehr. (Transporteinnahmen der heimiscchen Sofaleisenbahnen) Auf dem heimischen Lokaleisenbahn­­nete, welches insgesammt eine­­ Betriebslänge von 83164 Kilometern bef ist (gegenüber 86965 Kilometern im Borjahre), betrug die Brutto-transporteinnahme im Monate August d. h. k 4,399.794 (gegenüber k 4,291.013 im gleichen Monate des Bor­jahres); die filometrische Einnahme bezifferte sich mit k 498.— und war in k6==12 Perzent größer als jene im August des Vorjahres. as dem abgelaufenen Heftraume vom 1. Sinner bis 31. Auanti d. 3­. betrugen Die Gesammteinnahm­en k 29,326,751 oder per Kilo­­meter k 3326 == 4­48 Perzent und zeigt sich gegenüber den Ein­­nahmen in der gleichen Periode des Vorjahres eine Mehreinnahme von k 1,727.710 oder per Kilometer k 152.—, welche theilweise in der Erweiterung des Lokalbahnnetes durch­ Ausbau neuer Linien in der beiläufigen Länge von 120 Kilometern, andererseits jedoch in­ der Steige­­rung des Verkehrs auf den bereits ausgebauten älteren Sofalbahnlinien ihre Begründung findet. Von den oben ausgeriesenen Einnahnen entjalten k 10,973.118.— auf den Personen- und Gepäcsverkehr bei e­er Anzahl von 21,606.963 beförderten Personen, ferner k 18,353.663 auf den Frachtenverkehr bei einer Anzahl von 7.187.598 beförderten Gütertorminen. Die Anzahl der Solarbahnen betrug 132, von denen 101 mit einer Betriebslänge von 7052­7 Kilometern von den königlich ungarischen Staatsbahnen betrieben werden. Die günstigsten tilometrischen Einnahmen hat die Vetrozseny- Zupenyer Lokalbahn mit k 28.801.— aufzuwessen,­ an zweiter Stelle steht Die Budapest-Szentlöminezer Lokalbahn mit k 22.679.—, hierauf folgen die Budapest-Budafoter Lokalbahn mit k 19.416.—, die Buda­­peter Lokalbahnen mit k 13.039.— und die V Budapest-Echtergom­­zitöer Lokalbahn mit k 10.661.—. Von der ausgewiesenen Mehr­­einnahme entfielen k 582.067.— auf den Wersonen- und epädy­­verkehr und k 1,145.643 auf den­ Srachtenverkehr. Schiffsverkehr der „Adria“­ Aus Fu­ume wird telegraphirt: Von den Dampfern der königlich ungarischen Seeschiff­­fahrt Aktiengesellscchaft „Adria“ in „Sölai” vorgestern in Ber­nambuco eingelangt, " Mátyás Király" von Fiume nach Marseille und Spanien abgegangen. Der Auswandererdampfer „Pannonia“ it gestern Nachmittags in Neapel eingetroffen. I­nsolvenzen,­­Insolvenzen) Der Budapester Gläubiger: Zhusverein gibt unterm 5. b. nachstehende Insolvenz­­fälle bekannt: Yanaz Klein: Nachfolgerin Kalocsa; Sammel Altmann in Tipalös; Bela Gáha in Arad; Mateics­u Betrovits in Oppova; Bernhard Schwarz junior in Mistolez; Sam. Grünhut junior in Budapest (Szerecsensutera); Beter Tauber in Miskolcz; Simon Adler in Debreczen "« . ,Gerataktsverichte. ·Budapest,7.Oktober.Witterung-wechselnd bewölkhzns meist hettexn Thermometer-k-8«20C«,Baron­eter 751·3Mn1.Wasser­­fand abnehmend. Die adriatische Depression ist über Ungarn nach Südrußland gezogen und io an die Ostsee eine neue Depression gelangt. Der hohe Lufthend befindet si am Atlantischen Ozean. In Europa war das Metter fahl und blieb regnerisch. Vom Balkan werden Gewitter gemeldet. In Ungarn hat es gestern mit geringen Ausnahm­en überall geregnet; die Regenmenge hat in den nordöstlichen Komitaten und in der östlichen Hälfte des Alföld 20 Min. überstiegen, stellenweise erreichte dieselbe 40 Min. (K­örög­­mező 47, Temesvar 43, Bastód 39 Min.) Das Wetter war heute Diorgens nur im Osten bewölkt und regnerisch, die Temperatur war mit Ausnahme der siebenbürgischen Landestheile, wo dieselbe normal war, im Durchcichnitte 59­6. unter dem Normale. Marimum: folozávár + 220 EC, Minimum: Sopron + 19 6. Brognojer Veränderliches und Fühles Wetter, an vielen Orten, besonders im Osten, Negen und stellenmweise lebhafte Winde voraussichtlich. « Effektengeschäft-Die Mittagsbörschek 1111dete eine schwache Haltung und die Spekulation verhielt«sichrein­rich nachdem vom politischen Schauplatz c keine neuen Montentextorlagen- Die U­msätze totIreckgeringt und demzufolge die Kursvariationen an­deutend Auch in Staatsbahn­ leiten,die in den lekitchagen mvortfirt waren machte sich Realisirrungsluft bemerkbar und ver­­mochte sich dergestiegennurs nicht zu­ behaupten-Auf dem Lokalks markte wickelte sich dass Geschäft recht schleppend ab und blieben die szxsekcmmbehauptet Höherschlieszeik:Elisabethstä­dtchpc1r­­kane,11nkk10«—,Ber­einigteds hauptstädtische Sparkasse um k»-­·-——,Landes-SenMal-Sparkasseumkö.——,Szt­-Lörincker Ziegeleimnk3—-—­,Vereinigte Ziegel und Cementum k3·——,»Adria««-Aktienumk1.———,Straßen­bah­n-letlekt umkk—.50,Lombardenumt­.50,Staatseiscnlmhn-letienum k1.50,Niedrigerschließen:Ungarische Kronenrente um­k1.10,Herm­esumk4.——,Ungarische Kreditbank-letienumk2·—, Ungarische Hypothekenbanks Aktienumk1.50,Eskomptebankum­k1.50,Oesterreichische Kredit-Aktienumk­1.—,DrafclJCsCthIM­k3.—,Asphaltumk4.—,Salx16-Tc1rjci11crumk5.-,Rhyth- Murämzerumk1.—-,Ungarische Elektro i­ itin­J-letrixtumk2.—-, Cs tamen in Berfehr: Ungarische Kronenrente 3n 96.30, Baterländische Bank-Altien­ zu 227.—, Drafdjeshe Ziegelei-Altien zu 537.—, Ungarische­ Asphalt-Altien zu 236.— bis 238.—, „Adria“ Seeschifffahrt-Altien zu 456.50, Elisabethstädter Sparkasse­­mi zu 212.50, Zuandes-Zentralsparkasse-Mtien zu 1620.— bis 623.—, Auf Lieferung wurden geschlossen: Ungarische Kreditbank- Aktien zu 788.75 bis 789.50, Ungarische Gstomptebank-Aktien zu 488.25 bis 488.75, Desterreichische Kredit-Aktien zu 680.25 bis 680.75, Rima-Muranger Eisennwerts-Nitien zu 552.—, Straßenbahn- Aktien zu 581.—, Desterreichisch-Ungarische Staatsbahn-Aktien zu 682.— bis 683.50, Ungarische Kronenrente zu 96.35. ° u­erklärungswert notirten Desterreichische Kredit- Aktien 680.25. Bremsengeschäft: SKusstellung in Oesterreichischen Kredit Aktien auf morgen von k 5.— bis k 6.—, auf acht Tage von k 12.— bis k 14.—, pa Ultimo Oftober vn k.28— bis k. 25.—. u Die Nahbörse war auf Wiener Abgaben verstimmt und­ gingen die Kurse bei geringen Verkehr mäßig zurü­ck. &3­notixten : Oesterreichische Kredit-Aktien zu 680.50 bis 678.75, Ungarische S Kreditbank-Aktien zu 788.50 bis 788.—, Estomptebanf-Aktien zu 48850, Desterreichsch- Ungarische Staatsbahn-Aktien zu 683.— bis 680.25, Zum Sc­hluffen blieben: Desterreichische Kredit- Aktien 678.75. § Getreidbeges­chäft. Termine zogen N­achmittags bei mäßigen Umiaten etwas an. An der amtlichen Notizung sind nachstehende Abschlüsse enthalten: Weizen per October zu 15.76, 15.80; Weizen per April zu 16.46, 16.52; Roggen per October zu 13.02; Noagen per April zu 18.64; Mais per Mai zu 13.32 bis 15.34; Hafer per April zu 12.90, 12.92. Abends fliehen: Weizen per October zu 15.78 Geld, 15.30 Waare; Weizen per April zu 16.52 Geld, 16.54 Waare; Roggen per October zu 12.98 Geld, 13.— Ware; Roggen per April zu 13.62 Geld, 13.64 Waare; Mais per Mai zu 13.34 Geld, 13.26 Waare; Hafer per October zu 1250 Geld, 12.52 Waare;; Hafer per April zu 12.90 Geld, 12.92 Waare. (bBreife in Kronenmwährung für 100 Kilogramm.) Borstenviehmarkt. . Budayeste Köbánya, 3. Oktober. (Drig.-Telegr.) Bericht der Borstenviehbhändler Halle in Röbamipa.) Zendena: zmverändert. Vorrat­ am 1. Oktober 31.807 Stück, am 2. Oktober wurden 49 Stüd aufgetrieben und 750 Stüd ab­­getrieben, am 5. Oktober verblieb ein Stand von 31.106 Stüd.

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