Pester Lloyd, Februar 1909 (Jahrgang 56, nr. 27-38)
1909-02-02 / nr. 27
Gál ká ea a ee rá, ER ee 5 Se (E87 9 Bla Zi ket tab cr Sa 3927 RE eis u m ak le V MUT ERIN rn en N . Abonfeimenti Für Budapest: Ganzjährig 44 K., halbjährig 22 K., vierteljährig 11 K., monatlich 4 K. Für das Inland: Ganzjährig 48 K., halbjährig 24 K., vierteljährig 12 K., monatlich 4 E. 40 K.; Mit separater. Postversendung des Abendblattes vierteljährig 2 K. mehr, Für Wien auch. durch. Herm. Goldschmidt Für das Ausland‘ mit direkter Kreuzbandsendung ‚vierteljährig : Für Deutschland 18.K., für, alle übrigen Staaten. 21 .K. ‘Abonnements "werden auch bei sämtlichen "ausländischen Postämtern entgegengenommen. Für Amerika, England,Frankreich,Spanien und Portugal besteht die Vermittlung der Postämter nicht und das Abonnement ‚muss direkt in unserer Administration, erfolgen. Vertretung für Deutschland,Frankreich, England und Italien bei,der "Zeitungsfirma Saarbach, “ News Exchange in Mainz. 56. Jahrgang . 7 € 7. m . N .] | | . MORGENBLATT Budapest, Dienstag, den 2. Februar 1909 . Inseratenaufnahme: In Budapest, in der Administration des „Pester Lloyd“ V., Maria Valeria utete Nr. 12 und in den Annoncen-Bureaus * 3. Blockner, B.Eckstein,J. -D. Fischer, A. W. Goldberger,Györi & Nagy, Jaulus & Co., Jul. Leopold, Ant. Mezei, Rud. Moss Jul. Tenzer, Jos. Schwarz. Ar In Wien: bei Eu Aran Da Her u. Dukes, Haasenstein oglér, Rud. Moss in Rafael & Witzek, H. Schaleked Im Auslande: Berlin: Rudolf Mosse, Daube & Co, ; Paris : John F. Jones & Co, - Einzeln : Morgenblatt in Budapest 12 Heller, in der Provinz 14 Heller. Abendblatt in Budapest 6 Heller, in der Provinz 8 Heller, Redaktion und Administration:: V., Mária Valeria-utera 12. — Manuskripte werden in keinem“ Falle zurückgestellt. — Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen. Nr. 27 Kartellbanken. Von Dr. Bela v. Jankovics,*) Dozent an der Budapester Universität, Budapest, 1. Februar. Vor einigen Tagen wurden in der „Neuen freier Presse“ von einem hervorragenden Valutapolitiker Die Schwierigkeiten hervorgehoben, die mit der Kartellierung von zwei Notenbanken einhergingen. Im allgemeinen wird man diesen streng objektiv gehaltenen , Aeußerungen eines Fachmannes beipflichten müssen.“ Insbesondere wird jedermann zugeben müssen, daß eine Kartellierung , unter den dort angegebenen Modalitäten tatsächlich ‚nicht, Durchführbar , ist.“ Einer Gründung von Kartellbanken muß notwendigerweise die endgültige Regelung unserer Valuta und die gesezliche Aufnahme der Barzahlungen vorangehen, sonst wären bei gemeinsamem Notenumlauf „die Passiven gemeinsam, die Aktiven aber getrennt“. Theopretisc könnte man zwar die Schwierigkeit durch Gründung einer zentralen Emissionsstelle beheben, auf ähnliche Weise, ‚wie dies in den Vereinigten Staaten mit den vielen Staatsbanken der Fall ist. Doch der Hinweis auf diesen Fall genügt, um jedermann von dessen Ausführung abzuschreien, da hiemit eine Clastizität des Geldumlaufes „und dessen Anpassung an tatsächliche Bedürfnisse überhaupt nicht zu erreichen ist.. Es wäre dann eine ‚neue, gemeinsame Institution vorhanden, mit allen Nachteilen, die einem Mehrbankensystem anhaften, an Stelle einer gemeinsamen Notenbank, die uns , gegenseitige Vorteile gewährleistet hat. Es ist vorauszusehen, daß ein solcher Plan auf keiner Seite Anhänger finden wird. Daß aber bei nicht definitiv geordneten Währungsverhältnissen ein Bestehen von zwei oder mehreren Notenbanken nebeneinander ein äußerst gefährliches Wagnis: it, das hat das Beispiel Italiens zur Genüge bewiesen. Infolgedessen ist die Aufnahme der Barzahlungen eine unerläßliche Vorbedingung, ohne welche an eine Gründung zweier Notenbanken mit gemeinsamem Notenumlauf überhaupt ‚nicht zu denken ist. Ebenso it. die ‚Entscheidung von „Streitigkeiten “zwischen Fantellierten Noten, banfen Dutch oberste Gerichtshöfe , praktisch nicht durchführbar, einerseits aus dem Grunde. ..weil. solche .Entscheidungen in vielen Fällen von einem Tag auf den aderen. getroffen werden müssen, andererseits: deshalb, weil solche Fragen in allen Fällen einer fachmännischen Entscheidung bedürfen, wie sie obersten Gerichtshöfe nicht fällenönnen. ; stat a Falls wir man auch allen diesen Bedenken vollinhaltlich "beipflichten, ist damit die Frage nicht» entschieden, ob nicht auf Grundlage von definitiv geordneten Währungsverhältnissen eine Modalität von Kartellbanken möglich ist, welche die ökonomischen Interessen beider Staaten der Monarchie besser gewährleistet, als zwei völlig unabhängige Banken. Tatsächlich sind wir auf die Aufnahme der Barzahlungen seit neun Jahren derart vorbereitet, daß sie in jedem Augenblick angeordnet werden kann. Wie man weiß, hat die ODesterreichisch-Ungarische Bank seit Jahren dieselbe aus eigenem Antriebe begonnen, ohne daß dies eine Erhöhung des Zinsfußes oder eine Gefährdung ihres Metallschaßes zur Folge gehabt, hätte. Hiemit würde ihr nur zur geseßlichen Pflicht gemacht, dasjenige auszuführen, was sie bisher aus moralischem Pflichtgefühl verwirklicht hat. Die endgültige Regelung dieser Verhältnisse ist im Interesse beider Teile gelegen. Wenn deren Verwirklichung, bisher von mancher Seite beanstandet und aufgeschoben wurde, ist dies zumeist auf politische Motive zurückzuführen, welche der weiteren Aufrechterhaltung solcher gemeinsamen Institutionen eher schaden als außen. EHE Wenn demnach die Anordnung der Barzahlungen unter den gegebenen Verhältnissen sehr wohl möglich, ist, so wäre es wohl das Nächhstliegende, sich auf dieser erprobten Grundlage zu vereinbaren "und die Privilegien der gemeinsamen Bank als barzahlender Bank unter Wahrung der Parität zu verlängern. Sollte dies aber ,aus politischen Gründen, nicht möglich sein, ist eine Sicherung der Währung auch bei einer, Banktrennung im Seite beider Staaten. gelegen. Bekanntlich haben auch die beiderseitigen Regierungen im ‚vorhinein vereinbart, „insbesondere hintanzuhalten, daß die aus einer, eventuellen Verschiedenheit des Geldwertes resultierenden Wirkungen den Zwe des. freien Verkehrs zwischen den beiden Staaten . vereiteln oder beeinträchtigen.“ . Das beste und einzige Mittel hinzu ist die Vereitelung einer derartigen Möglichkeit selbst, wie im freien Verkehr andere Mittel ausfindig gemacht und „zur praktischen Durchführung gebracht werden können, ist überhaupt nicht auszudenken. Falls daher beide Staaten der Monarchie sich gegenseitig verpflichten, nur barzahlenden Banken das Privilegium der Notenemission zu erteilen, ist damit die übernommene Verpflichtung auch vollinhaltlich eingelöst. ; DN In diesem Falle entfällt auch "jede Gefahr, daß die eine oder" die «andere Bank durch „allzu große Notenemission , die „gemeinsame Währung oder die Interessen“ der anderer Bank gefährden könnte. Ein solcher.. But gehen würde entweder ein stetiges Rückströmen der Noten im eigenen Lande zur Folge haben; oder, was und gefährlicher ist, dieselben würden bei gemeinsamem Notenumlauf durch die andere Bank zur Einlösung in barem präsentiert werden; in beiden Fällen würde die emittierende Bank Gefahr laufen, ihre Noten “mit teuerer erkauftem Golde zurückzahlen zu müssen, als es der geseßlichen“ Relation entspricht.“ Ueberhaupt ist bei geordneten Währungsverhältnissen eine Gefährdung der Valuta durch die Notenbank bei der heutigen Banktechnik kaum denkbar. Wenn dies in der Vergangenheit doch vorgekommen ist, so ist eine Ursache hiefür beinahe in allen Fällen entweder in den ungeordneten Währungsverhältnissen oder in staatlichen Eingriffen in die Bankverwaltung zu finden. Bei obligater Barzahlung und geseßlich geregelten Emissionsbedingungen wird eine verfehlte„ Bankleitung“ vor allen Dingen ihre eigenen Interessen gefährden. +4%548 Von mancher Seite wird zwar darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung der Barzahlungen in Ungarn infolge seiner passiven Zahlungsbilanz Überhaupt nicht oder nur mit schweren Opfern durchzuführen“ ist. Es muß jedenfalls zugegeben werden, daß die selbständige ungarische Notenbank im Durchschnitte, besonders aber im „Herbst,zur Zeit des Erntemarktes, eine schärfere Bindschraube wird, anwenden müssen, als dies mit der gemeinsamen Bank „bisher notwendig gewesen l. Wenn wir auch hierin eine Benachteiligung der Produzenten zugunsten der Kapitalbesitzer erkennen, muß doch hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Barzahlungen anerkannt werden, daß eine Erhöhung des Zinsfußes Kapital heranzieht und mit dazu beiträgt, das Saldo der Zahlungsbilanz auszugleichen. Außerdem bildet bekanntlich Die aktive Warenbilanz Ungarns den tatsächlichen Gegenwert der fremden Zinsen und der fälligen Kapitalforderungen. Wenn Die erstere zeitweise abnimmt, so ist dies ein Zeichen dafür, „daß neue Anleihen gemacht werden, für welche die „entsprechende Effektenausfuhr den Gegenwert in der Zahlungsbilanz bildet. .Bei dem innigen ‚Zusammenhange, der zwischen Geldwert, Preisbildung ' und Zinsfuß besteht, ' ist kaum einzusehen, warum es der ungarischen Bank bei richtiger Leitung nicht möglich sein sollte,die Barzahlungen aufrechtzuerhalten, ‚nachdem so ‚viele, andere zinspflichtige Länder geordneter , Währungsverhältnisse sich erfreuen. Eng ! Sollten, aber trozdem in Oesterreich diesbezüglich Befürchtungen gehegt ‘werden, so sind diese “im Falle der Banktrennung kaum anders zu beheben, als nur eine tatsächliche Einflußnahme auf die Leitung der Bank, "wie sie durch ein Kartell zu erreichen ist en. Falls beide Banken bei gleicher Organisation ‚voneinander Aktien übernehmen und dafür Vertreter in den Direktionsrat entsenden, können sie gegenseitig auf den Gang der Geschäftsführung Einfluß nehmen. Die Banksnoten der einen Bank brauchen mit Gebiete der anderen sein „geseßlich anerkanntes Zahlungsmittel zu bilden; es genügt, falls beide Banken, sich vereinbaren, ihre Noten ,gegenseitig anzunehmen. Dies würde zur „Folge haben, daß in beiden ‚Staaten Die Noten der eigenen Bank im Verkehr blieben; nur bei außergewöhnlichen Verhältnissen würden auch die Noten der“ anderen Bank in Verkehr kommen, welche durch Ueberlassung der, entsprechenden Aktiven + verschafft'« werden könnten. In diesem Falle könnte sogar. ein einheitlicher Zinssaß beibehalten werden, insolange, wenngstens inf eine, der Banken steuerfreie „Noten“ abzugeben hätte. : In der.. gegenseitigen Abrechnung und im Großverzehr , würden beide sich die weiteste gehenden Erleichterungen gewähren. Nachdem aber der Natur der Sache, nach ,die Bertreten der partellierten Bank im Direktionsrat, in der Minorität sein. würden, müßte zur Wahrung ihrer Interessen die Vereinbarung getroffen werden, Daß das Kartell nach freiem Ermessen, einer jeden Bank, binnen einer gewissen Frist zu kündigen ist. Falls die, gemeinsamen ökonomischen Interessen nicht genügen, um ein gedeihliches, Zusammenwirken zu ermöglichen, ist man“ Die Aufrechterhaltung des Kartells durch. : schiedsrichterliche der Umbildung und Entwicklung sich. befinden und,denen darum eine, nicht rohe, täppische, sondern vernünftige, zartfühlende, Schuß. anbietende, aber‘ nicht. dir), Zwang zur Störrischkeit aufreizende — schüßende Fürsorge doppelt not tut. 3 . EN *) Wir veröffentlichen diesen Artikel bereitwillig, obgleich derselbe unseren Ansichten nicht entspricht.“ Der Verfasser, der als Experte vor dem "Bankausschuß ein interessantes Gutachten "abgegeben hat,befigt den vollen Anspruch, gehört zu werden. Feuilleton. = Jugendfürsorge . Von Max Burchard. Eine Reihe von Staaten hat jüngst nach dem Beispiele, das uns Illinois und andere Glieder der Union gegeben, für die delinquierende Jugend eigene Jugendgerichte geschaffen: in Ungarn, Deutschland, Oesterreich sind solche vor kurzem ins Leben gerufen worden. Aber, wie ich in diesem Blatte schon auszuführen versucht habe („Jugendgerichte“, 25. Dezember, 1908), dienit allein ist noch herzlich wenig getan, und bei unseren Vorbildern in der strafrechtlichen Sonderbehandlung der Jugend, den Amerikanern, ist auch die geseßliche Reform der Strafrechtspflege Hinsichtlich der „Jugendlichen“ nur eine Dingelation auf dem unermeßlichen "Gebiete der „Jugendfürsorge“. " Schon um die Mitte des vorigen Jahrhunderts waren in Amerika große Vereine zur Hilfstätigkeit „für das Kind“. entstanden. Dort und in England hat man viel, früher als bei uns bemerkt, welch fürchterliche Verhältnisse, es sind, unter denen so viele Kinder aufwachsen, und erkannt, vom welt ungeheurer Wichtigkeit die Sorge um die heranreifende Jugend für die Bevölkerung, für den Staat, für die Gesellschaft ist. Aus der Agitation einer solchen „Children Aid Society“ "und des Frauenklubs in Chicago ist ' denn“ auch das Gefeß von "Illinois hervorgegangen, und bald sind : biesent ähnliche Gefege in Pennsylvanien und anderen 'Unionsstaaten. gefolgt, nachdem allenthalben «Vereine der "genannten! Art ihnen vorgearbeitet hatten.! ! + nn Die Eltern müssen oft ihre ganze Kraft und ihre ganze Zeit in dem Kampf um den Erwerb festlegen, ohne daß sie darum genug verdienen würden, um den Kindern...Personen zur Aufsicht und Wartung beistellen gang vernommener Individuen dar, an denen die Heranwachsenden frühzeitig, alle Entartungen, alle Auswüchse der menschlichen Natur wahrzunehmen in der Lage sind, so daß diese Eindrücke vorbildlich auf sie einwirken. Und wie viele Kinder entbehren ganz einer eigenen Familie und sind von Anfang an oder doch gar bald der Er- LIES und „Erziehung“ durch fremde Menschen überwiesen. In diesen lezten Fällen hat die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit zuerst eingelebt und allenthalben, finden wir, eine Art Vormundschaft, die sich um das körperliche Gedeihen und die sittliche und geistige Entwicklung, derjenigen Kinder kümmert oder doch zu kümmern vorgibt, denen der Vater, das Haupt der organisierten Familie, fehlt. Freilich, derselben Beachtung bedürften oft auch die Kinder, denen „nur“ die Mutter fehlt, und gar oft sind auch Kinder dringend auf sie angewiesen, denen Vater und Mutter zur Seite stehen. — könnten, wenn diese hiezu den guten Willen und die moralische Eignung hätten. Der „moderne“ Staat hat anfangs gemeint, mit der Sorge um Schulen für das Volk habe er seiner Pflicht gegen die heranwachsende Generation und gegen, die zukünftige Bevölkerung Genüge geleistet. Aber .es hat sich bald gezeigt, daß, wo ‚der Tätigkeit des Lehrers, in der Schule keine Mitwirkung im Elternhause entspricht, ja, “wo die Umgebung, in der das Kind zu Hause und auf der „Straße sich bewegt, “in allem, dem entgegenarbeitet, was die Schule für den Charakter zu schaffen. sucht, die Schule nicht das verwahrloste, verdorbene Kind zu bessern vermag, sondern das moralisch infizierte Kind nur seine Mitschüler mit der Gefahr der Anstelung bedroht.. Die Fürsorge für , das bedrohte Kind muß, der Schule voranzeilen, sie muß die Aufsicht und den Unterricht der Schule begleiten — und sie muß noch Hinausreichen über die Schule, denn die Schule entläßt nicht fertige Charaktere, sondern zumeist Wesen, in “ denen zu können, Oder die Eltern stellen -gar eine Vereinsnoch nichts gefestigt ist, ja, die in der gefährlichsten Zeit , in ; REN So wartet das Gejet von Illinois nicht, bis Dent Büttel ein jugendlicher Verbrecher in die „Arme läuft, “es sucht die Kinder auf, die seiner bedürfen. Die verlassenen Kinder, die verwahrlosten Kinder, überhaupt -Die gefährdeten Kinder. Und wie früher die Kinderschußvereine und die Frauenklubs auf eigene Faust und auf eigene Kosten sich bemüht hatten, soll gefährdete Kinder, ihrer Umgebung zu entreißen, ihnen ein Heim oder ein neues Heim zu schaffen, das die Voraussezungen einer gedeihlichen Entwirfung bietet ,und nicht schon mit den Elementen der Verderbnis für Körper und Charakter angefüllt ist, so hat jehr der Staat solche Kinder, sowie er von ihrer Existenz und Gefährdung irgendwie Kenntnis erhalten, zu „seinen eigenen Mündeln erklärt und die Sorge für ihre Unterbringung in irgendwelchen Heimstätten übernommen. Da reiht sich dann die Behandlung von Kindern, die sich gegen das Strafgeset vergangen haben organisch“ an. Im zarteren Alter erfolgt "Die Ueberwachung durch vertrauenswürdige Personen oder durch eigene Anstalten, die zur, Anhaltung solcher mißratener Kinder . er»richtet sind, und bei vorgeschritteneren Jahren sezen dann die Jugendgerichte ein. Aber sie verfügen nicht nur über das Mittel der Abstrafung, sondern der erste Versuch ist meist die „Hinausschiebung des Urteils: der jugendliche “Delinquent wird „auf Probezeit“ gestellt, und wenn er die Probe gut besteht, so ist sein Delikt erloschen; es ist nicht nur gesühnt, es ist vergessen, es bleibt unbestraft. Alo nicht: eine bedingte Verurteilung, bei der eventuell der Strafvollzug entfällt, sondern ein bedingtes Zuwarten, bei dem unter Umständen das Urteil gar nicht gesprochen wird. . . Er. OEM 2.5 SE ES 4 | |