Pester Lloyd, April 1911 (Jahrgang 58, nr. 77-89)

1911-04-01 / nr. 77

" - + Vermögen partizipieren die­tädte mit 331 Prozent. Die 2 San­den des Landes betrugen zur selben Zeit 46 Milliarden Kronen­ . Hievon entfallen auf die Städte 9­2 Prozent. Also, geehrtes Haus,­­dem Vermögen 3­31, von den Schulden 924 Prozent, traurig für unsere Städte, deren Beteiligung a­n Nettovermögen des Bandes insgesamt 241 Prozent ausmacht. Unter solchen Umständen ist es gewiß nicht unbillig, wenn die Städte die­­ Vergü­tung jener permanenten Ausgaben vom Staate verlangen, die ihnen durch rein staatliche Agenden auferlegt werden. (Lebhafte Zustimmung.) Dieser Forderung müssen wir unbedingt Meinung tragen. Sind doc Die Städte nicht nur unsere kulturellen und wirtschaftlichen­­ Zentren, sondern auch aus staatsfinanziellem Gesichtspunkte Die wichtigsten Objekte. Trugen sie doc im 1908, von den 234 Millionen direkten Steuern 34,24 Prozent, wogegen ihre Bevölkerung mit 19 Prozent der Ge­­samtbevölkerung beträgt, fallen dic auf den Kopf der Bevölkerung auf dem Lande insgesamt 11'35 Kronen Steuerlast, in den Städten mit geregeltem Magistrate aber 16 ° 55, in denen mit selbständigem Munizipium 2110, in Budapest sogar 45-86 Kronen. Und während der Gesamtaufwand des Staates für den Bol­sschuhinterri­jr 1909 insgesamt 243 Millionen Kronen betrug, hatten die Städte allein hiefür eine Last von 18,5 Millionen Kronen zu tragen. 39 will nicht weitläufig werden, geehrtes Haus, sehe daher die Begrü­ndung nicht fort, sondern stelle an den Herrn Ministerpräsidenten als Minister des Innern, und gleichzeitig an den Herrn Finanz­­minister die Höfliche Bitte, in Erwägung der sehr rähwierigen Lage unserer Städte. Die Frage der staatlichen Dotation noch im Laufe dieses Jahres einer endgültigen Regelung zu unterziehen, namentlich aber einen Gelegentwurf b­estens zu umterbreiten, auf Grund dessen die Städte sodann zur endgültigen Regelung der Gehälter und der Pensionen ihrer Beamten behreiten können, was bis dahin unmöglich­st. Auch bitte ich um die Erhöhung der Dotation für das nächte Jahr wenigstens in dem Maße, als es die Regelung der Beamtengehälter unbedingt notwendig magt. (Allgemeine lebhafte Zustimmung.) So gehe mir auf den zweiten Punkt meiner Rede über, auf die Regelung der Bezüge der Komitatsbeamten. Auf bier muß ich einen kleinen G Seitensprung machen und ganz kurz einen Palsus der legten Rede meines geehrten Abgeordnetenkollegen Zoltan Lengyel berühren, der, als er von der Bildung der Komitatsbeamten sprach, unter anderen folgendes sagte: „Es gibt bei uns Stuhlriihter, die tam ihren Namen unterschreiben können, die nie ein Geseh gelesen haben.” Schi anläßlich dieser Keuferung hatte ip in Form eines Bichfhenrufes meiner Meinung Ausdruck gegeben, daß ich es für un­­statt Haft halte, daß über unsere Administration hier in solcher Weise vesprochen werde. Unsere autonome Administration in den Komitaten ist gewiß feine musterhafte, und­ eine gründliche Revision dieser Ad­­ministration ist gewiß eine unserer wichtigsten Aufgaben. (Allgemeine lebhafte Zustimmung.) Diesen Standpunkt vertrat ich auch zur Zeit­­ der K­oalitionsregierung, und zwar öffentlich. Ich machte auch damals sein Geheimnis daraus, daß ich Die derzeitigen Verhältnisse unserer Administration für unhaltbar halte. Aber ein so abfälliges Urteil über die ungarische Administration, wie der Herr Abgeordnete Lengyel füllte, kann nicht am Platz sein, so weit Halten wir gewiß nicht. (Liebhafte Zustimmung rechts.) Wenn unsere Administration heute noch immer nicht modern ist, so trägt unser heutiges Wahlsystem die Schuld, bei dem es fast wunderlich ist, daß die jüngere Generation jie dem Komitatsdienste widmet, wo sie bestrebt ist, die Administration zu verbessern, was ihr auch­ gelang. Im Kreise der Komitatsbeamten herrscht eine starre Gärung, das künnen auch meine geehrten Herren Abgeordnetenkollegen bezeu­­gen. ‚(Allgemeine Zustimmung.) Der Beamtenkörper hatrt der Nege­­rung feiner, Bezüge, die zuleit hinter­ der Negierung des Grafen Stefan­ia durch den G.­A. X.1904 erfolgte. Diese Regelung bildet entschieden ein sehr großes Verdienst des Grafen Tika. (Lebhafte Zu­­­­­simmung rechts.) Aber seit 1904 haben sich die Verhältnisse­ sehr gründlich geändert, infolge der enormen Teuerung und der unglaub­­lichen Steigerung der Wohnungsmieten steht der Beamtenkörper heute schlechter als damals. Abgesehen auch hievon ist die Lage der Komi­­tatsbeamten, wenigstens der Leitenden Organe, eine viel­ sch­wierigere als jene der­­ Staatsbeamten, wolle man nur die repräsentative Stei­­lung eines Vizegespans oder Oberstadtrichters berücksichtigen. Das erwähnte Gejeb von 1904 bezweckte eine Gleichstellung der Komitatsbeamten mit den Staatsbeamten. Doch seither ist in vielen Beziehungen bei den Staatsbeamten eine Renderung eingetreten, so zum Beispiel wurden Finanzdirektoren — eine sehr richtige Ver­­fügung — in die V. Rangklasse eingereiht, während sämtliche Beize­­gespane auch weiterhin in der­ VI. Rangklasse verblieben. Aber ab» gesehen hievon, geehrtes Haus, muß die Gleichstellung auch von dem Standpunkte aufgefaßt werden, wie sich die Karriere der zwei Beam­tengruppen gestaltet. Ein Oberstuhlrichter benötigt im Durchschnitte 8-10 Jahre, bis er diese Stelle erreicht. Mit dieser ist die VIII. Rangtlasse­­ verbunden. Ein Ministerialbeamter der gleichen Qualifikation erreicht diesen Rang im Durchschnitte in spätestens zehn Jahren. Der Stuhlrichter kan laut des Gejekes von 1904 nach fünfzehnjähriger Amtstätigkeit als Stuhlrichter in die VII. Nang- Harfe gewählt werden, das heißt nach 20, 25—30 Jahren. Nun, geehr­ 165 Haus, während dieser Zeit sind die Ministerialbeamten, auch Die Erelativbeamten derselben Qualifikation schon längst in der V., zumindest im der VI. Nangklasse. Bei einer solchen Sachlage kann er nicht wundernehmen, wenn dieser Beamtenstand unzufrieden ist, und wenn unsere Administration viel zu wünschen übrig läßt. (Allge­­meine lebhafte Zustimmung.) SH darf daher die Bitte an den geehrten Hexen Ministerpräsi­­denten als Minister des Innern richten, diese Statusregelung drin­­gend durchführen zu wollen und dabei die wohlbegründete Petition der Komitatskongregation des Komitats Brajjó zu berücksichtigen. (Allgemeine lebhafte Zustimmung.) 38 komme nun, geehrtes Haus, fuhr der Nedner fort, auf den dritten Gegenstand meiner heutigen Nede zu sprechen: auf die Stellung der G Siebenbürger Sachfsen in der nationalen ungarischen Politik. Es könnte die Frage aufgeworfen werden, warum ich hierüber überhaupt spreche, gibt es body hiezu seinen speziellen Anlaß. Ich tue das deshalb, geehrtes Haus, weil die Sachsen im später Zeit mehreren ungerechten­­ An­griffen ausgefeßt waren und noch mehr deshalb, weil ich Leider die Mederzeugung gewann, daß die Cadisen in verschiedenen Streifen des Landes ganz falsch beurteilt werden, weshalb ich es für angezeigt und im Interesse unserer internen Politik erachte, in dieser Richtung auf Grund unmittelbarer Erfahrungen eines­­ Viertejahrhunderts aufklärend zur wirken. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Die­ Sieben­­bürger Sachsen schlosfen­ sich seinerzeit ganz ohne Vorbehalt der un­­garischen Politit an, sie sind seither­ Anhänger der ungarischen Staatsidee und des nationalen Charakters des ungarischen Staates. (Lebhafter Beifall und Zustimmung rechts.) Was mein geehrter Ab­­geordnetenkollege Rudolf Schuller­ in seiner Teßten­rede hier im Hause sagte: „IH zügere nicht zur erklären, daß ich den Historischen Charakter des ungarischen Staates, der in der Hegemonie des un­­garischen Volkes zum Ausdruck kommt, nur nur für ein spezielles ungarisches Anteresse erachte, sondern als Anteresse des ganzen Randes,” — das ist heute schon die allgemeine Auffassung des ganzen Sachsentums in Siebenbürgen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Worin besteht aber das Sonderinteresse der Sachsen? (Hört ! Hört !). Einzig und allein darin, geehrtes Haus, daß die Sachen ihre Sprache, ihre Kultur, ihren nationalen Charakter gewahrt, ihre Kirche geist missen wollen, jedoch immer im Rahmen des nationa­­Fr fú­­pe mie wir. Mitglieder der einheitlichen gern Nation. (Lebhafter rechts.) Sehr carakteristisch kennzeichnete Diesen Cadjsen mein sehr geehrter Abgeordnetenkollege Graf Stefan Tifa in seiner jüngsten Pebde über die Nationalitätenfrage, der ich folgenden Teil entnehme: „Die Siebenbürger Sachsen hängen ‘an ihrer Sprache, an ihrer, Nationalität, an ihren Rechten; ich glaube, die Sieenbürger Sachsen wären auch Mitglieder einer feld großen Nation, wie unsere rumänischen Mitbürger, auf die siel mit eben­­solchem Stolze bliden künnen; aber die, Sachssen verstehen] es, diesen Standpunkt in teijen Einklang mit ihren patriotischen fichten und mit jener Webterzeugung zu bringen, daß sie auch dem­ Deutiátum damit einen Dienst erweisen, wenn sie hier, in diesem Winter Europas, an diesem wichtigen Punkt, den ungarischen­­ nationalen Standpunkt stärken.“ Ich darf vielleicht, geehrtes Haus, außer dieser illustren Zeugen­­schaft noch eine zweite, Die nicht minder illustre Zeugenschaft des Grafen Albert Apponyi anrufen, der jüngst in Amerika­­ über die Nationalitätenfrage Ungarns sprach und sich hieber daraufl berief, daß die Deutschen in Ungarn, obzswal sie einem vollständigeren, ausge­­bauteren Kulturstamm­ angehören als wir Ungarn, dennoch unter allen unseren nichtmagyarischen Völkern in dem Ausbau­­ der unga­­rischen Staatsidee unsere getreuen Verbündeten und Mitarbeiter sind. Das kann ich, geehrte Haus, aus persönlichen Erfahrungen, die ich in Siebenbürgen machte, bezeugen. Die Sachsen­ sind sich dessen vollkommen bewußt — und das ist das natürliche Weitmotiv ihrer Bolitit —, daß sie sich nur in einem national starren unga­­rischen Staate und unter dem Schuße desselben erhalten Eönnen, daß nur dieser ihnen für ihre speziellen Interessen volle Gewähr bieten fann. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Ch­auvinisten, Heißsporne gibt es natürlich überall, so auch unter den Sadisen. Wenn man aber über ein ganzes Bolt ein Urteil fällt, so darf man es nie nach, vereinzelten Fällen­ tun. Maßgebend kann und darf Doch nur die Haltung des überwiegenden Teile des bei Sadjen ‚treffenden Volkes sein, und das Fünfte ich — das unsere , anbelangt — vielleicht damit am besten Fernzeichnen, das­­ Sadjen bleiben wollen, ‚beitragen werde, sei es mir gestattet, sie zwar aber gute ungarische Sachsen. J(Lebhafter Beifall rechts.) Und das ist eben das Wichtigste, hierin liegt auch­ der Grund, daß die Sachsen nach seinerlei anderen Richtling gravi­­fie sprechen zwar Deutsch, fühlen aber mit uns­­ patriotisch. (Lebhafter Beifall rechts.) Wenn ich somit, geehrtes Haus, meiner persönlichen Erfah­­rung über den jährlichen Standpunkt Masdruds gebe und damit viel­­leicht etwas zu einer gerechteren Beurteilung der Siebenbürger Sachsen mich nur, noch darüber zu äußern, wie sich nach meiner Ansicht unser ungarisches Interesse in­­ Siebenbürgen den dortigen Sachsen gegenüber stellt. (Hi­tt, hört!) &3 ist meine unerschütterliche Ueberzeugung, der ich nicht exit set, sondern seit mehr als einem Vierteljahrhundert immer Aus­­druck gab, daß das ungarische Interesse die Gehaltng des Sacsen­­tums in Siebenbürgen erheisdt. (So ist3!) In den Sacsen haben wir ein starkes Kulturvolf; das sächsische Bolt it patriotisch, pflicht­­bewußt, diszipliniert, arbeitsam, sparsam und überaus­­ moralisch. Ein solches Bolt müsen wir achten, von diesen können­­ wir nur Nußen ziehen. Das Ideal des nationalen Staates wäre sicherlich,­ wenn es hier zwanzig Millionen Magyaren gäbe. Doch dieses­deal ist leider unerreichbar. Mehr als eine tausendjährige Tradition unserer Nation hält die Rechte der nichtmagyarischen Bevölkerung in Ehren, soweit sie mit dem nationalen Staate im Einklang stehen. Diese Rechte wollen wir daher unberührt Lassen, und das Tönnen wir dei Sachsen gegenüber umso leichter tun, da diese der Erstarkung des nationalen Staates nicht antipathisch gegenüberstehet, sondern­ uns diesbezüglich freundschaftlich zur Seite stehen! "Ich Darf vielleicht hiefür ein charak­­teristisches Beispiel anführen. (Hört!) In Brafjó Haben wir ein sehr intelligentes Ungartum, das dort, an der äu­ßersten Grenze­ des Lan­­des, sehr große Verdienste um die Erstarrung der ungarischen Staats­­idee und um den nationalen Frieden hat. Ich könnte diese ungarische Verölterung als Muster einstellen. Nur unter und waren wir nicht ganz einig, wir hatten leider mit­ inneren Kämpfen zu tun. Endlich gelang es dem wirklich sehr verdienstvollen Obergespan des Komitat, mit weitestgehender Unterfrügung aller Faktoren unserer dortigen ungarischen Mitbürger, das dortige Ungartum, ohne Unterschied der politischen Parteistellung der einzelnen, in eine einheitliche Imgarische Partei zu vereinigen und damit die Stellung der magyarischen Be­­völkerung unverhältnismäßig zu stärken. Es­­ gebührt hiefür sowont dem Obergespan, wie aus den anderen Faktoren unserer­­ dortigen ungarischen Bevölkerung die größte Anerkennung. (Lebhafte Zustim­­mung rechts.) Und von wo für die erste Begrüßung, geehrtes Haus, an unsere neue magyarische Partei? Von der offiziellen Vertretung der siebenbürgischen sächsischen Volkspartei, vom Brajjóer Streit­­ausschuß, der seiner Freude darüber Ausbrud verlieh, wat das Magyarentum in Brajjó einig wurde. (Lebhafter Beifall) Diese Begrüßung, geehrtes Haus, ist ein Zeichen der S­ympathie,­ mit der, die Sachsen unsere Erstarrung begleiten, ein Zeichen helfen, daß sie die Identität der Interessen führt, wie denn auch die Interessen der Magyaren und der Sachsen in Siebenbürgen in Wirklichkeit iden­­tisch sind. Wir haben, geehrtes Haus, Feinde sowohl im Sir im Auslande mehr als genug. Achten wir wenigstens unsere Das Budget nehme ich an. (Langanhaltender, lebhafter Beifall und Zustimmung rechts und im Zentrum.) Abgeordneter Michael Horváth, der nach der Pause spricht, betont, wie wichtig die Entwicklng­­ des Sanitätswesens für das Land ist. Für diesen­­ Zweck sind im­ Budget wohl 20 Millionen Kronen aufgenommen, bei näherer Prüfung stellt sich jedoch­­ heraus, daß der größte Teil Dieses Betrages­ von Der Staatenpflege und von­­­ den immer steigenden Personalausgaben in Anspruch Dane wird, er für die Kräftigung ar­er jani- Gemeinden Herrscht­en vom nt werden Di durch Kleinliche Nörgeleien veriert. Unsere Krankenpflege Der Arzt hat heute eine vornehmlich, präventive Aufgabe, es von den raschen und energischen Verfügungen eines tüchtige ab, eine Epidemie eventuell im Keime zu ersu­den und Gemei in der dieser Werzte noch immer nicht durchgeführt ist. Nedner unterbreitet eine Resolution,­­wonach die Regierung angewiesen werden­­ sol, in Verbindung mit dem Budget für 1912 den Pensiongentkwurf Gemeinde und Kreisärzte zu unterbreiten und in das Buch weiteren Belastung " des Staates einhergehen. Hingegen er « pflegsgelder der A garantiert. Das würde­­ allerding mit­­ Staat den Bau seiner Krankenhäuser dadurch verbilligen, dab er im Provinzzentren errichten würde, die für diesen ned beträchtliche­ Opfer zu­ bringen bereit sind. Für den staatlichen Stindenihus fordert der Redner eine Erhöhung der präfiminierten Kosten, da die in das gegenwärtige Budget eingestellte Post zumeist von den erhöhten­ Kosten­ der Administration im Anspruch genommen wird. Auch muß dahin gewirkt werden, daß die herrschenden Gegensäße stin­den den Leitern des staatlichen Stinderschußes beigelegt werden. Ferner müssen alle Mittel aufgewendet werden, damit die Alimentationen für die unehelic­hen Kinder, die unter staatlichem Schuss stehen, eingetrieben werden können. Auch sollte zugunsten des staatlichen Kinderschuges eine Zunge gesellensteuer eingeführt werden. (Heiterkeit und Zustimmung.) Der Kampf gegen die Tuberkulose bedarf ebenfalls reichlicherer Mittel, als im Budget vorgesehen sind. Schließlich beansprucht die öffen­liche Hygiene eine richtige Methode des einschlägigen Unterrichtes, der angeführten Mängel nimmt der Redner das Budget nicht an und bittet um die Annahme seiner Resolution. (Lebhafte Sefbnung und Elsenrufe links.) Abgeordneter Graf Stefan Tiba: Geehrtes Abgeordnetenhaus ! (Hört! Hört!) 35 vitt mich jat furz fassen, muß aber dennoch um die Erlaubnis des geehrten Hauses bitten, eventuell für kurze Zeit auch nach 2 Uhr die Geduld des geehrten Hauses in Anspruch nehmen zu­ künnen. (Zustimmung.) Die Lage der Komitatsbeamten ist es cie mich in ersteres zum Sprechen bestimmt oder richtiger die Frage der Statusregulie­­rung der Komitatsbeamten. Ich. würde offene Türen einrennen, wenn ich­ hier­für die Berechtigung der Ber­egung zur Verlieserung­­ der materiellen „Lage dieser Beamten viel Argumente anführen wollte. (Zustimmung.) Die Lage, die die Legislative für die Komitats­­beamten im Jahre 1904 geschaffen hat, und die damals im großen und ganzen den Anforderungen der Billigkeit und der Gerechtigkeit entsprach, hat seit damals durch die Statusregelung der Staats­­beamten unzweifelhaft erhebliche Veränderungen erlitten.­­(Zustim­­mung.) Ich will nur auf die eine Tatsache verweisen, dass im Sinne der Verordnung, die auf die Regelung der Bezüge der städtischen Beamten Bezug hat, der­­ Bürgermeister der Städte mit geordneten Magistrat mit mehr als 10.000 Einwohnern in die siebente, , “der Stadthauptmann aber in die achte Gehaltsklasse eingeteilt wurde, dagegen kann der Oberstuhlrichter exit nach fünfzehnjähriger Dienst+­zeit von­ der achten in die siebente Gehaltsklasse kom­m­en­(So ists! rechts.)«Ich glaube es ist ganzr­berflüssig mehr Argumente dafür anzuführen dass die Wünsche der Komitatsbeam­ten imbedingt Mir sind. (Allgemeine Zustimmung.) Und wenn fole Fragen, wie das auch natürlich it, durchaus auf Grund objektiver Argumente gelöst werden müssen, werden mein Wunsch und meine Bestrebung, daß dieser berechtigte Wunsch der Komitatsbeamten eben­ baldig erfüllt werde, durch die mannhafte, würdige und hastvolle Haltung. Die — mit jeher wenigen Ausnahmen — der größte Teil der Komitatse­beamten in dieser ihre Interessen tief berührenden Frage bekundet, noch bestürzt. (Allgemeine Zustimmung.) Der Beamtenverein hat zur Erreichung der Statusregelung einen Entwurf ausgearbeitet. Nach meiner bek­leideten Ansicht kann dieser Entwurf aus finanziellen­ Gesichtspunkte­n eine besondere Beachtung beanspruchen­. In dem einen oder dem anderen Detail taun­ man ihm vielleicht berücksichtigen, vielleicht insoweit, daß die Beamtenstellen son. in. Der alleruntersten Stufe in die Heunte Gehaltstrasse, nicht aber in die X. Gehaltsklasse, wie bei den Staatsbeamten eine gereiht sind, im P­rinzipe aber bekundet dieser Entwurf — was die finanziellen S Konsequenzen betrifft — die gehörige Mäßigung und schießt er nicht über das Ziel hinaus. Pak dieser Entwurf andy nach meiner bescheidenen Ansicht unannehmbar it, das hat. finanziellen Gründe.­­ Das entscheidende* Moment it, daß der Ente­wurf die Frage durch Errichtung eines einheitlichen Landesstatus regeln will, dessen Errichtung bei gewählten Beamten mit einem ja großen automatischen Avancement verbunden toäre, daß das aus allgemeinen Rücksichten, aus dem Gesichtspunkte des Diensteifers und der Wirksamkeit der Tätigkeit des Amtspersonals­ehr schweren Bes­tängelungen unterliegt. (Zustimmung reits.) Hate wird ein sedr gefälliger Ausdruck angewendet; „das automatise Avancement’g früher war man weniger höflich und gerade die mehrbefähigten und arbeitslustigen Elemente des Beamtenkörpers haben es „Eselsleiter“ genannt. Ich glaube kaum, daß es das Bestreben, der Zweck oder das Interesse des ungarischen Beamtenkörpers wäre, daß bei den Bem­üdungen die Verdienste nicht zur Geltung kommen sollen. Be­stimmung rechts.­ Gerade so wie man bei den Stellen mit Era­nennung an dem Prinzip festhalten muß, daß das Avancement nur in den Gehaltzstafen automatisch erfolge, der Beamte aber nur durch Ernennung, aus der einen in die andere Gehaltstlasse komme, so muß man im Interesse des öffentlichen Dienstes an in den Komitaten daran festhalten, Daß das Avancement eigentlich dur die Wahl zu erfolgen hat. (Zustimmung rechte.) Auch der GG-A X. 1904 hat sich auf­ diesen Standpunkt gestellt. Hier wurden Die Komitatsbeamten in Klassen eingereiht, und wurden fort Die­be­­n in mehrere, in die X. und IX., die Bizeno­äre in Die­­ IX. u und VIII. Gehaltsklasse eingeteilt; aus der einen in Die­se Klasse aber werden die betreffenden Beamten durch die Wahl befördert. Dasselbe Prinzip muß meiner Ansicht nach auch bei der­ viel ausgedehnteren Form der totalen Beförderung, die nach dem Muster der Staatsbeamten auch bei den S Komitatsbeamten einges 2e führt werden soll, gewahrt werden. Danır tut es aber unbedingt not, daß die Statusregulierung Komitatsweise erfolge, Daß der Bes­amtenkörper jedes Komitats also einen besonderen Status bilde. 7 Die Frage ift nun, ob das auf um­berfeindliche Schwierige feiten stößt. Um in diesem Belange Tar zu sehen, habe ich eine Probe angestellt. Ich will diesen Berjud Feineswegg als einen­ ausgereiften, fertigen Entwurf, sondern einfach­ als Stizje betrachten, die seinen anderen Zweck verfolgt, als den Nachweis zu führen, da Diese Aufgabe auf seine unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Meiner Aarsicht nach muß der Beamtenkörper des Komitats zwei Status bilden, je nachdem die einzelnen Stellen die juristische erfordert. Für Die Stellen mit juristscher Qualifikation: Waisenstuhl und Fistalat, muß ein besonderer Status, und für die anderen Stellen wieder ein besonderer Status errichtet werden. (Zustimmung.) Für die festeren kontempliere ich die Cache gerade so, wie der Landesverein Der Komitatsbeamten es entworfen hat. Den kleineren Teil der Vize­gespane würde ic; in die V., den größeren in die VI. Gehaltsklassa einreihen; den größeren Teil der Obernotäre in die VIL, den kleineren Teil aber in die VI. Gehaltsklasse. Die Oberstabkind­er und die ersten Vizenotäre — ohne Rücksicht auf ihren Titel — zum "größeren Teile in die VIII. und VII., zum Kleineren Teile in die VI. Gehaltst[asse. Die Stuhlrichter und die übrigen Bizen­tare würden­­ dann in die X., IX. und VIII. Gehaltsklasse kommen. Die Frage ist nun, ob wir diese Klassifizierung nomitatweise durchführen können, damit die kleineren und größeren Stellen in jedem Komitat möglichst einheitlich verteilt seien. Eine einzige Stelle gibt es, geehrtes Haus, bei der das undurchführbar ist, die Stelle des Vizegespans. Da kann man nur zwei Momente erwägen. Entweder wird die Beförderung nach der Anciennität in die V. und VI. Des­haltsklasse nach einem­ gewissen Prozentsatz geschehen.oder wirmhytg gewiß jeher tieren; 1 oder die staatswissenschaftliche Dualifikation er © r, v­er ·­­Fé «· das IR. 5 .". .-4 xNkszW « 's«

Next