Pester Lloyd - esti kiadás, 1932. július (79. évfolyam, 145-170. szám)

1932-07-01 / 145. szám

PREIS DES ABENDBLATTES im Einzelverkauf 10 HELLER Abonnement: FD.- Budapest: mit täglich zweimaliger Zustellung und für das Inland Morgen­­und Abendblatt: Vierteljährlich IB P, monatlich 6.40 P. Für das «orgonblatt allein vierteljährlich IIP, monatlich 4 P, Für das Abendblatt allein vierteljährlich 8 P, monatlich 3 P. Für die separate Zusendung des Abend­blattes nach der Provinz ist viertel* jährlich 1 Pengő zu entrichten. Für Wien auch durch Herrn. Ooldschmldt. Für das Ausland mit direkter Kreuzband­­sendung vierteljährlich: Für Oesterreich und Polen go Pengő, für alle übrigen Staaten 30 Pengő. Abonnements werden auch bei slmtllohen ausländischen Post* ändern entgegengenommen. Manuskripte werden nicht zurückgesfellt. Telephon der Redaktion: 848-80. ____ -T3 Í 90 PESTER LLOYD ABENDBLATT lnseratenautnahme: ln Budapest, in der Administration des Pester Lloyd und in den Annoncen« Bureaus: Balogh Sándor, J. Blockner, J.BIau, Boros, Braun, Josef Erdős, Győri & Nagy, Haa3enstcin & Vogler, Ludwig Hegyi, Simon Klein, Cornel Leopold, Julius Leopold, Magy. hirdető-iroda, Julius Tenzer, Uray. Generalvertretung des Pester Lloyd für Oesterreich: M. Dukes Nachf. A.-IL, Wien Wollzeile 16. Einzelnummer für Budapest und fflf die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen 16 Heller, an Sonntagen 32 Heller, Abendblatt 10 Heller. — Für Oesterreich Morgcnblatt an Wochentagen 30 Gr., an Sonntagen 40 Gr. und Abendblatt 30 Gt Redaktion u. Adm. :V., «ária Vatéria-uccalü. Telephon dor Administration: 840-00 79. Jahrgang1. Budapest, Freitag, 1. Juli 1932. Nr. 145 Die für den Dienst der Vdlherbnndanleihe gepfändeten Staatseinnahmen. Eine Unterredung mit dem rtnanzminlster Baron Friedrich Korányi. Budapest, 1. Juli. Die Kundgebung der Treuhänder der 1924er ungarischen Staatsanleihe, der Herren Sir Henry Strakosch, Wallenberg und ter Meiden, die wir im Morgenblatt des Pester Lloyd ebenfalls veröffent­licht haben, erregte in breiten Schichten des wirt­schaftlichen Lebens begreifliches Aufsehen. Es han­delt sich ja um nichts Geringeres, als die Sequestrie­rung der für den Zinsen- und Tilgungsdienst der ungarischen Völkerbundanleihe gepfändeten staat­lichen Einnahmen, die in ihrer Gänze — nach dem Voranschlag für das Jahr 1932/33 — sich auf 240 Millionen Pengő belaufen. Bekanntlich sind für die­sen Anleihedienst in erster Linie die Bruttoeinnah­men des Zollgefälles und des Tabakmonopols, wie auch die Nettoeinnahmen des Salzmonopols und der Zuckersteuer mit dem Hinzutun verpfändet worden, daß wenn der Ertrag dieser staatlichen Einnahme­quellen zur Deckung des Anleihedienstes nicht hin­reichen sollte, die Trustees berechtigt sind, auch die übrigen Staatseinnahmen in Anspruch zu nehmen. Da in Publikumskreisen vielfach irrige Auf­fassungen über das Wesen und die etwaigen Fol­gen der heute publizierten Kundmachring verbreitet sind, haben wir uns an den Herrn Pinanzminister Baron Friedrich Korányi mit dem Ersuchen um nähere Informationen gewandt. Finanzminister Baron Friedrich Korányi war so freundlich, trotz seiner Unpäßlichkeit, wegen der er gezwungen ist, das Zimmer zu hüten, unserem Redakteur folgende Aufschlüsse zu erteilen: — Die Trustees der ungarischen Völkerbund­­anleihe sind im Sinne der im Generalbonds enthal­tenen Bestimmungen zweifellos berechtigt, die Er­träge der für den Anleihcdienst verpfändeten staat­lichen Einnahmen auch zur Gänze in Anspruch zu nehmen, wenn die ungarische Regierung außer­stande ist, für den Transfer der zum Anleihedienst erforderlichen jeweiligen Zinsen- und Tilgungsfällig­keiten aufzukommen. Die Trustees machten jetzt von dem ihnen zustehenden gesetzlichen Recht Ge­brauch. Sie konnten gar nicht anders tun, da der Generalbonds ihnen das Verfahren für solche Fälle strikt vorschreibt und sie sich mit einer untrag­baren Verantwortung beladen hätten, wenn sie von dem strikt vorgeschriebenen Verfahren abgewichen wären. Im Bewußtsein dieses herannahenden Schrit­tes verständigte ich noch rechtzeitig die Treuhänder der Völkcrbundanleihe, daß die ungarische Regie­rung auf den vollen Ertrag der gepfändeten Staats­einnahmen nicht verzichten kann, da diese 30 Pro­zent der gesamten staatlichen Einnahmen betragen. Ich gab wohl zu, daß im Sinne des Generalbonds die Trustees ein Anrecht auf den ganzen Betrag der gepfändeten Staatseinnahmen haben, doch berief ich mich auf die Zwangslage, in der sich Ungarn zurzeit befindet, und verständigte gleichzeitig die Trustees, daß die ungarische Regierung bloß die für den Anleihedienst knapp erforderlichen Beträge dem Sammelkonto der Treuhänder zuweisen kann, obgleich auch das im Widersatz zu den Bestimmun­gen des Generalbonds stehe. Diese Maßnahme ist eine der von mir vor bereits 'ängercr Zeit angekün­digten einseitigen Verfügungen; die mir durch das lex suprema salus rei publicae aufgezwungen wird. — Die Frage, was nun werden soll, hängt von dem Verhalten und der Stellungnahme des General­sekretariats des Völkerbundes ab, das die Treuhän­der der Völkerbundanleihe, wie dies auch aus der heutigen Kundmachung hervorgeht, zur Beschluß­fassung angerufen haben. Der hiesige Vertreter des Finanzkomitees des Völkerbundes, Herr Royall Tyler, befindet sich zurzeit in Genf und steht <(|ein Gcneralsekretariat mit den erforderlichen Auf­schlüssen über die ungarische Finanzlage zur Ver­fügung. Auf Einladung des Präsidenten der Lausanner Abrüstungskonferenz reist übrigens unser Außen­minister Dr. Ludwig Walko demnächst nach Lau­sanne, von wo er sich auch nach Genf begeben wird, um dort die Verhandlungen über das weitere Schick­sal des von den Treuhändern der Völkerbundanleihe jetzt getanen Schrittes aufzunehmen. nicht feststeht, sondern erst von den Gläubigem noch aus­gehandelt werden muß, soll in Form einer Obligationen­­anlcihe aufgefaßt werden. Die Obligationen sollen auf di« deutsche Reichsbahn und andere deutsche Industrieunter­­nehmungen lauten und von Deutschland bei der BIZ in Basel hinterlegt werden. Der Dienst für diese Obligatio­nen und ihre Konvertierung soll nach einem mehrjährigen Moratorium — man spricht von fünf Jahren —, und zwar nach Feststellung der deutschen Zahlungsfähigkeit durch' einen Ausschuß, in dem auch Deutschland vertreten sein •wird, aufgenommen werden. Die Obligationen sollen in einzelnen Emissionsabschnitten mit etwa 25 Prozent auf den internationalen Kapitalsmärkten ausgegeben werden. Die Laufzeit der Obligationen wird je nach dem Ausgäbe­­termin auf etwa 20 Jahre bemessen. Ein Teil der Obliga­tionen, und zwar etwa vier Fünftel, soll je nach der Höhe der amerikanischen Schuldenrestforderung auf di« Vereinigten Staaten übertragen werden. Der verbleibende Betrag von einem Fünftel soll auf die Gläubiger je nach ihren Ansprüchen und Kapitalsbedürfnissen verteilt wer­den. Dabei soll Rücksicht genommen werden auf die be­sonders notleidenden Gläubiger in Europa.; Während nun die deutsche Delegation gestern noch entschieden dementieren ließ, daß sie irgendein Angebot auf der obengeschilderten prinzipiellen Grundlage gemacht hätte, und während die französi­sche Rechtspresse die Konferenz im Chor verab­schiedet, beurteilt die englische Presse die Lage in Lausanne wesentlich günstiger, ja fast optimistisch. Der Korrespondent der Times stellt fest, daß gestern in mehreren Richtungen zweifelsohne ein Fortschritt erzielt worden sei. Es sei gelungen, die Auffassungen der deutschen und französischen Delegation einander so anzunähern, daß es unmöglich wäre, die Konfe­renz ohne praktische Entscheidung auseinander­gehen zu lassen, oder in veränderter Form unbe­stimmte Zeit lang fortzusetzen. Der diplomatische Korrespondent des Daily Telegraph hält es für sehr wahrscheinlich, daß der übliche Handel um die Endsumme mit einem Kom­promiß enden werde, und zwar etwa in der Höhe von 3 bis 4 Milliarden Mark, so daß die Annuität sich auf 150 bis 200 Millionen Mark belaufen werde. Da tatsächliche Zahlungen für eine Reihe von Jahren nicht geleistet werden sollen, ist diese Debatte rein akademischer Natur. Ein schwierigeres Problem sei die Frage der sogenannten Sicherheitsklausel, die für den Fall gelten würde, daß Amerika es ablehnen sollte, gegen Streichung der Reparationen seinerseits auf die Kriegsschulden zu verzichten. Hier müßte eine Formel gefunden werden, die Frankreich sichern w ürde, daß es diese Konsequenzen nicht allein zu tragen hätte, andererseits Deutschland be­ruhigen müßte, daß es nicht für die solcherart ent­stehende Belastung Frankreichs einzuspringen haben werde. Die Lösung wird wahrscheinlich ein allge­meiner Beschluß, wonach die Mächte in einem solchen Fall tlie Verpflichtung übernehmen, die Lage gegenseitig zu prüfen und einander zu unterstützen. Über die Haltung der Vereinigten Staaten wird uns aus Washington eine Meldung des angesehenen Blattes Chicago Tribune telegraphiert, die die Si­tuation außerordentlich interessant beleuchtet und auch für die amerikanische Kricgsschuldenpolitik manche Hoffnungen aufkommen läßt. Das Tele­gramm lautet folgendermaßen: Präsident Hoover bat den Regierungen von Frank­reich, England, Deutschland und Italien wissen lassen, daß die Vereinigten Staaten nicht für eine gänzliche Annullierung der Reparationen seien, sondern die Zahlung einer Endsumme durch Deutschland in irgendeiner Form günstig aufnehmen würden, möge dieser Betrag nun heißen, wie er will. Die versöhnlichere Haltung Deutsch­lands sei auf eine Intervention der Vereinigten Staaten hin erfolgt. In Wallstreetkreisen sei man der Ansicht, daß die Höhe dieser Endsumme sich auf 7 Milliarden Mark belaufen werde, aber die Aussicht habe, gekürzt zu wer­den, wenn die Vereinigten Staaten ihren Schuldnern ©ine Reduzierung bewilligen. Alles in allem kann man sagen, daß gegenüber der Vorwoche ein gewisser Fortschritt festgestellt werden kann, auch wenn die deutsche oder die fran­zösische Delegation mit Rücksicht auf die deutschen Wahlen die Einigung über die Endsumme nicht für allzu dringlich halten würde. Die Hauptsache wäre die Einigung hinsichtlich der Grundkonstruktion, der Handel über Ziffern, die überhaupt erst in vier bis fünf Jahren aktuell werden, kann ja auch nach einigen Monaten ausgefochlen werden. Sollte bis dahin die Konferenz, deren Apparat ja allzu schwer­fällig ist, tun in Permanenz sein zu können, vertagt werden, so hat für diesen Fall Macdonald den geist- Auslandschau. — 1. Juli. — Der Streit um die Abschlagszahlung Deutschlands in Lausanne. Die heutigen Berichte über die jüngste Phase der Lausanner Verhandlungen lauten recht wider­sprechend. Während der größte Teil der Meldungen von einer Einigung hinsichtlich der Gesamtkon­struktion der Endlösung spricht und nur hinsicht­lich der Höhe der deutschen Abschlagszahlung von einem allerdings sehr wesentlichen Gegensatz wis­sen will, spricht die französische Rechtspresse von einem nahe bevorstehenden Scheitern der Kon­ferenz. Die Grundzüge der Endlösung würden nach den vorliegenden Berichten darin bestehen, daß Deutschland nach einem längeren — vier- bis fünf­jährigen — Moratorium eine einmalige Abschlags­zahlung leistet, wobei das odiose Wort „Repara­tionen“ überhaupt nicht ausgesprochen, sondern die Zahlung für die Zwecke des europäischen Wieder­aufbaus in Empfang genommen werden soll. Aber auch diese Pauschalsumme — hinsichtlich deren Höhe zwischen einem angeblichen deutschen An­gebot von 2 Milliarden und der Forderung der Gläubigermäohte von 7 Milliarden noch ein gewal­tiger Abstand besteht — soll nur in Obligationen hinterlegt werden, die erst nach Besserung der deutschen Wirtschaftslage und der Lage der Welt­wirtschaft verzinst, beziehungsweise emittiert wer­den würden. über diesen Plan kommt uns heute aus Lausanne folgender telegraphischer Bericht zu: Die fünf Hauptgläubiger haben in der vergangenen Nacht in einer tangeren Sitzung auf englische Anregung der deutschen Delegation einen neuen und — wie es heißt — endgültigen Vorschlag für die Regelung der Re­parations- und Finanzfragen vorgelegt. In diesem Vor­schlag wird nicht mehr von Reparationen und auch nicht mehr von einem Gemeinschaftsfonds gesprochen, sondern Deutschland wird aufgefordert, sich darüber zu äußern, ob es bereit sei, eine Summe, die noch nicht näher festgeiegt ist, die sich aber auf 5 Milliarde^^old­­mark belaufen wird, zur wirtschaftlichen Wiederaurfich­­tung Europas und der Welt zu zahlen. Durch diese Formulierung soll ausgesprochen werden, daß diese Summe sowohl zur wirtschaftlichen Wiederaufrichtung Europas, als auch zur Zahlung eines etwa verbleibenden Schuldenrestes an die Amerikaner dienen soll. Die deutsche Delegation wird — wie man erwartet — ihre Antwort auf diesen neuen Vorschlag in einer Sitzung heule erteilen. Der neue Vorschlag der Gläubigermäohte ist ein grund­sätzlicher Rahmenvorschlag, der noch näher ausgearbei­tet werden muß. Mit dem Verzicht auf die ausdrückliche Erwähnung der Reparationen und mit der Bezeichnung als Beitrag Deutschlands zur wirtschaftlichen Wieder­aufrichtung Europas und der Welt — wobei die von Frankreich verlangte Schutzklausel gegen die amerikani­schen Zahlungsforderungen nicht mehr ausdrücklich er­wähnt wird — nähert sich dieser Vorschlag früheren Vor­schlägen, die bereits die Streichung der Reparationen von der Zahlung einer Globalsumme abhängig gemacht hatten. Die Summe von 5 Milliarden Mark, die im einzelnen noch

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