Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1942. január (89. évfolyam, 1-25. szám)

1942-01-16 / 12. szám

WIRTSCHAFTSZEITUNG DES PESTER IlOYD nu.lL Ti mim..........vBBBKsanmnBnsnnBB freitag, i6. ja mar 1942 Bu^apßjter Handels-und Gewerbekammer Das Konsultativkomitee der Budapester Handels- und Gewerbekammer hielt Donnerstag seine übliche Monatssitzung, in der in Abwesenheit des Ministerial­lyommissars Dr. vitéz Tibor v. Gyulay der stellvertretende Generalsekretär Dr. Eugen Bányász den Vorsitz führte. Der Vor­sitzende gedachte in schwungvollen Worten der Besuche des deutschen und des italieni­schen Außenministers und erklärte sodann, daß die Kammer an der Aktion des Hon­­védministers zur Unterbringung von 180 verwundeten Soldaten im Handel und Ge­werbe sich bereitwilligst beteiligt. Vor der Tagesordnung brachte Johann llouszky die jüngste Verordnung über die Entlassung der jüdischen Angestellten sämtlicher Handels- und Gewerbekammem zustimmend zur Sprache. Er richtete so­dann an die christliche Gesellschaft die erneute Aufforderung, sie möge ihre Kin­der zur Betätigung in Handel und Gewerbe erziehen. Der erste Punkt der Tagesordnung war das Referat des Sekretärs vitéz Koloman v. Móricz über Fragen des Außenhandels. Der Referent besprach eingehend die Tätigkeit der Sektion für Außenhandel, des Exportbureaus, der von der Kammer und dem Bund Ungarischer Fabriks­industriellen gemeinsam auf rech tcrhaltenen Zollpolitischen Zentralstelle, des mit Unter­stützung des Industrieministers und der Hauptstadt errichteten Exportinstituts für das Kleingewerbe. Das zweite Referat erstattete Dr. Theodor Marek über den ,'lOprozentigen Lohnzu­schlag und bemerkte, daß bei Angestellten, die seit dér Durchführung der 7-, bezw. löprozentigen Lohn- und Gehaltsauf­besserung eingetreten sind, ihr ursprüng­liches Gehalt als bereits 15, bezw. 8 Pro­zent enthaltend anzusehen und der 30pro­­zentige Zuschlag daher nach dem ent­­. sprechend reduzierten Gehalt zu berechnen ist. Dr. Richard Bodnár referierte über die Aktion der Kammer zur Rationalisierung des Kleinhandels. Die Aktion bezweckl eine Erleichterung der Bürde der Waren­­heschaffung und der verschiedenen Administrationsarbeiten für den Einzel llandel namentlich für jene Kaufleute, die nur Familienmitglieder mit höchstens 1—2 Gehilfen und Laufburschen beschäf­tigen. Die "Kammer will diese Rationalisie­­rungsarbeit mit Unterstützung des Groß­handels und der Industrie durchführen, und zwar in erster Reihe in der Spezerei­­und Gemischtwaren-, sowie den ver­wandten Lebensmittelbranchen. Die Vor­bereitung soll branclienweise zu bildenden Kommissionen übertragen werden, an deren Arbeit sich auch das Rationalisie­­rungsinstitut zu beteiligen wünscht. Sekretär Franz Bangha befaßte sich in seinem Referat mit der Frage einer Modi­fizierung der Verordnungen, durch die die Zahl der Lehrlinge in den einzelnen Betrie­ben, sowie die Zeit zum Abschluß von l.ehrliugsverträgen beschränkt wurde. Zum Referat entspann sich eine einge­hende Diskussion, deren Redner größten­teils für die Beibehaltung der Beschrän­kungen Stellung nahmen. Einzelne Redner wünschten eine getrennte Behandlung von Industrie und Handwerk in der Lehrlings­frage und den Ausbau der Eignungsprü­fungen. Ministerialkommissar vitéz Dr. Tibor v. Gyulay, der inzwischen den Vorsitz über­nahm, erklärte, daß die Kammer sich mit einer umfassenden Regelung der Lehr­­lingsfrage befasse und darin auch mit der hauptstädtischen Sektion für soziale Fra­gen zusammenarbeite. Die Kammer wün­sche die F-rage im Einvernehmen mit den Gewerbekorporationen zu bearbeiten, auch will sic für die Lösung der Frage der Lehrlingsheime sorgen. Als letzten Punkt der Tagesordnung un­terbreitete Wilhelm Frank den Bericht über die Tätigkeit der Kommission zur Verteilung der beschlagnahmten Textilvor­räte nichtkonzessionierter Grpßkaufleute. Der Referent bemerkte, daß die Beschlüsse über die Freigabe der dritten Teilquote dieser gesperrten Vorräte bereits ausgehän­digt wurden und daß auch die vierte Quote voraussichtlich im Monat Februar freigegeben wird. Fortbildungskurs der Viehzuehtorganisatio­­non. Das Landeskomilee für Lcistiuigsbuch- Lihrur.g veranstaltet mit Unterstützung des Ackcrbaumiriisleriums Fortbildungskurse für die Leiter der im ganzen Landesgebiete tätigen Yiehzuchiorganisationen. Der Lehrkurs wurde durch den landwirtschaftlichen Oberinspektor Josef Köivj im Namen des "Ackerbaumini­­sterfuBis eröffnet. Eine besonders zeitgemäße Aufgabe dieser Kurse besteht darin, daß die Fachleute, die mit der Lenkung der Viehzucht im Lande betraut sind, in sämtlichen Fragen <\ ,u- Lenkung orientiert werden. Die Vor­tragenden des Kurses sind die vorzüglichsten Fachleute des Landes-. Erleiditei ungen für den mittelfristigen Agrarkredit Die Bedingungen der für produktive Zwecke gewährten mittelfristigen land­wirtschaftlichen Kredite wurden durch die Regierung unlängst in dem Sinne abgeän­dert, daß Anleihen bis zum zwanzigfachen Katastralreinertrag der zur Deckung die­nenden Realität flüssig gemacht; der ein­zelne Kredit kann dabei 100.000 Pengő er­reichen. Im Rahmen dieser Kreditaktion konnten bisher nur Anleihen gewährt wer­den, die bis zum Zehnfachen des Kata­­stralreinertrages gingen, ferner war der Höchstbetrag einer Anleihe -mit 50.000 Pengő begrenzt. Die neue Verfügung bringt die weitere Erleichterung, daß die Hypothek, die zur Deckung der Anleihe dient, bis zum 25fachen des Katastralrein­­ertrages statt dem bisher 20fachen reichen darf. Für Besitzungen, die an der Landes­grenze liegen, können solche Anleihen auch dann flüssig gemacht werden, wenn die Grundbücher sich noch bei einer aus­ländischen Grundbuchbehörde befinden. In solchen Fällen muß aber das Gesuch be­treffend die Intabulierung der Hypothek zwecks Vormerkung bei der inländischen Grundbuchbehörde eingereicht werden. Diese neuen Bedingungen der Kredit­gewährung werden sich zweifelsohne gün­stig auf die Kreditversorgung der ungari­schen Landwirtschaft auswirken und lie­fern neue Beweise dafür, daß die gelenkte Wirtschaft auch den Kapitalmarkt erfolg­reich in den Dienst der nationalen Pro­duktion zu stellen vermag. (MTI) * Die Aktion zur Flüssigmachung mittel­fristiger landwirtschaftlicher Kredite wurde bekanntlich etwa vor einem Jahr einge­leitet. Die Ungarische Nationalbank hat zu diesem Zweck einen Kreditrahmen von über 30,000.000 Pengő dem Landes-Boden­­kreditinstitut und der Landes-Zentral­­kreditgenossenscliaft bereitgestellt, der durch die genannten Institute auf etwa 50,000.000 Pengő ergänzt wurde. Aus diesem Betrag können mittelfristige Kredite mit einer Laufzeit bis zu 15 Jahren für die Investitionen der Landwirte flüssig gemacht werden. Außer den H Prozent betragenden Spesen, die von den Schuldnern bei der Flüssigmachung des Kredits zu entrichten sind, haben die Debitoren an Zinsen im ganzen 4.5 Prozent zu vergüten, was gegen­über den bisherigen Konditionen für mittel­fristigen Agrarkredit eine bedeutende Er­leichterung darstellt. Während aber bisher nicht mehr beansprucht werden konnte, als das Zehnfache des Katastralrein­­ertrages, können fortab Kredite bis zum zwanzigfachen Katastralreinertrag ein­geräumt werden, und zwar nicht nur auf erste Stelle. Die Regierung, behält sich auch weiter­hin vor, eine Kontrolle auszuüben, daß die Kredite tatsächlich für Investitionen, wie zum Bau von Speichern^ zur Erwei­terung des Viehstapels usw., verwendet werden. Aufruf zur Bewerbung um die Be ditigung zum Mehigioßhane'el Auf Grund der Verfügungen des Versor­gungsministers und des Volksernährungs­amtes regelte der Bürgermeister der Haupt­stadt das bei den Bewerbungen um die Be­rechtigung zum Mehlgroßhandel zu befolgende Verfahren in der Weise, daß die GroSkauf­­leute, die sich mit dem Mehlhandel engros (an Wiederverkäufer) zu befassen, beziehungs­weise diese Tätigkeit auch weiter auszuüben wünschen, sich um die Berechtigung in einer Eingabe an den Bürgermeister zu bewerben haben. Die Anträge sind mit einem staatlichen Stempel von 2 P zu versehen und bis zum 5. Februar bei der Registratur „K“ der haupt­städtischen Sektion VIII für Approvisionie­­rung (Zentralstadthaus II. J95) einzureichen. Den einzelnen Anträgen sind beizulegen: ein höchstens vor sechs Monaten ausgestelltes Leu­mundszeugnis, eigener Matrikelauszug (Tauf­schein), der der Eltern, gegebenenfalls der Ehefrau, ferner Trauschein, eine Erklärung darüber, unter welchen Punkt des 'Juden­gesetzes der Antragstellende fällt und schließ­lich ein Gewerbeschein in Original oder be­glaubigter Abschrift. Die Personaldokumente sind über sämtliche Mitglieder offener Han­delsgesellschaften, über sämtliche öffentliche Gesellschafter von Kommanditgesellschaften, über sämtliche Mitglieder und sämtliche Ge­schäftsführer von Gesellschaften mit be­schränkter Haftung, sämtliche Direktions- und Aufsichtsralmitglieder von Genossenschaften sowie über den tatsächlichen Leiter des Unter­nehmens einzureichen. In der Eingabe hat der Antragsteller anzuführen, wann er den Gewerbeschein zum Großhandel erworben, wo und mit welchen Waren er eine Großhandels­tätigkeit ausgeübt hat, ferner über wie viel Betriebskapital und welche Lagerräume der Antragsteller verfügt, wo sich diese befinden und schließlich wo er die praktischen Kennt­nisse im Mehlgroßhandel erworben hat. Zum Beweis der angeführten Daten sind entsprechende dokumentarische Nachweise (Tätigkeitszeugnis, Nachweis von Bankkredi­ten, Garantiebriefe, Mietverträge usw.) vojzu­­legen. Im Antrag ist unbedingt anzuführen, ob der Antragsteller eine Betrauung als Ilauptkom­­missionär oder Subkommissionär der Hombár besaß oder besitzt (im Falle der Berechtigung zum Großhandel muß auf diese Betrauung verzichtet werden), ob und in welchen Betrag der Antragsteller eine Unterstützung vom Existenzgründungsfönds erhielt und ob er ak­tiven Militärdienst geleistet hat. Auch diese Daten sind dokumentarisch nachzuweisen. Die Anträge sind sowohl durch die bereits tätigen Melilgroßhändlern (Mehlverteiler) wie auch durch jene Personen cinzureichen, die schon früher einen ähnlichen Antrag bei der Appro­­visionierungsseklion gestelit, jedoch bisher keinen Bescheid erhalten haben. (MOT) von der Stadt und den städtischen Betrie­ben getragen werden sollen. Über den Bei­trag der Stadt Nagyvárad soll der Muni­zipalausschuß demnächst beschließen. Der geplante Straßenbau dürfte in den Früh­lingsmonaten der Einwohnerschaft bedeu­tende Arbeitsgelegenheit bieten. — Auch das Komitat Kolozs wünscht die Instand­setzung des unter der Fremdherrschaft ver­nachlässigten Straßennetzes in beschleu­nigtem Tempo durchzuführen. Die Kosten sind mit 500.000 Pengő präliminiert, wozu auch eine bedeutende staatliche Unter­stützung gewährt werden soll. Die techni­schen Vorarbeiten wurden bereits in An­griff genommen. (MTI) Italienische Meiierationsgesetze au! Dalma­tien ausgedehnt. (Rom) Der Gouverneur von Dalmatien hat elf Meliorationsgebiete ermittelt, in denen die Bonifikationsarbeiten aus wirt­schaftlichen und sozialen Gründen keine Ver­zögerung erleiden sollen. Der Duce hat desholb die Anwendung der italienischen Bonifikations­gesetze auf diese dalmatinischen Gebiete aus­gedehnt. Die Gesamtausgaben zur dalmatini­schen Bodenverbesserung werden auf 70 Mil­lionen Lire veranschlagt, die auf sechs Haus­haltsjahre verteilt werden sollen. Die Summen erscheinen auf dem Ausgabeetat des Land­­wirtschaftsminisleriums und sollen jährlich in ganz bestimmten Grenzen gehalten werden. Ein erstes Gesetz für die Bewilligung der Aus­gaben liegt gegenwärtig der Kammer vor. Straßenbauten in Siebenbürgen. Don­nerstag sind in Nagyvárad Delegierte des Industrieministeriums eingetroffen, um über den Ausbau der Durchgangsstrecke der Chaussee Budapest—Kolozsvár mit dem Staatsbauamt des Komitats zu verhandeln. Die Kosten stellen sich auf 750.000 Pengő, die auf drei Jahre verteilt und vom Staat, Warennachfragen und Waren­angebote aus dem Ausland Die Budapestet Handels• und Gewerbe­­kämmet erhielt im Laufe der letzten Tage die nachstehenden geschäftlich«) Nachfragen aus dem Ausland, Ungarische Interessenten wollen sieh unter Bezugnahme auf die in Klammern angeführte. Nummer, an das Rsporthnreau der Kammer (V., Alkotmány-ucca 8, II. Stock 1) wenden Brieflichen Anfragen ist Bückporto heizuschlicßen Warennachfragen: Belgien: Injektionsnadeln (Pravaz, Record usw.) (5585); Bulgarien: Strohpressen für Motorantrieb (5619); Deutsches Reich: Alle Münzen (5712); Norwegen: Gänseleberkonser­ven. (5142); Türkei: Zugehör für die Erzeugung von Koffern und Ledergalanleriewaren, wie Vulkanfiber, Leinwand, Reißverschlüsse, Kof­ferbeschläge, Kofferecken aus Fiber, Leder usw. (45921), Perlmutterknöpfe (5541), Gru­benholz ■ (5542). Warenangebote: Deutsches Reich: Herren- und Damen-Woll­­und Baumwollkonfektion (italienische Ware) (5716); Spanien: Synthetischer Kryolith (5707). Als Vertreter empfehlen sich: Belgien: Ungarische Arzneispezialitälen (5585), Kunstseide (5714); Deutsches Reich: Porzellan, Keramik, Tonwaren, Kristallglas, Haushaltungs­gegenstände aus Holz, Holzschnitzereien, kunst­gewerbliche Holzschnitzereien (5538); Schweiz: Trockengemüsc, Wein (5220); Türkei: Koffer­und Galanteriewarenzubehör,. hauptsächlich Vulkanfiber, Leinwand, Verschlüsse, Beschläge, Ecken aus Fiber, Leder, Reißverschlüsse usw. (45921), Perlmutterknöpfe (5541). Vertreter wird in Ungarn gesucht: Deutsches Reich: Raucherartikel (45934); Schweiz: Haarhauben, Stirnbänder (5539). Oer Baumwollanbau In den Südostländein Die neue Nummer des Südosi-Bconomist enthält eine Abhandlung über das unter den heutigen Verhältnissen besonders inter­essante Thema, welche Fortschritte die südosteuropäischen Länder bisher mit dem eigenen Anbau von Baumwolle erzielten. Die größte Ausdehnung erreichte'der Baum­wollanbau unter den Südosllähdern in der Türkei. Die türkische Landwirtschaft deckt nicht nur den Jahresbedarf der inländischer» Fabriken in Höhe von 25.000—30.000 t, sondern exportiert auch erhebliche Mengen. Die Anbaufläche erreichte im Jahre 1040 rund 316.000 ha, die Ernte belief sich auf rund 60.000 t. Da aber die türkische Baum­wolle kurzfaserig ist, werden gewisse Men­gen zur Beimischung aus Ägypten impor­tiert. Die Türkei ist bestrebt, die Qualität zu verbessern und den Ertrag auf 100.000 t zu steigern. Auch in Griechenland tint der Baumwoll­anbau beträchtliche Fortschritte verzeich­net; die Anbaufläche erhöhte sich im Zeit­abschnitt 1925—1940 von 15.000 ha auf 78.600 ha; die Ernte stieg im gleichen Zeit­raum von rund 3000 t auf 18.000 t. Damit wurde Griechenland zum bedeutendsten Baumwollproduzenten auf europäischem Gebiet, da die—türkische Baumwollerzeu­­gung im asiatischen Teil des Landes vor sich geht. Da der Inlandbedarf auf 15.000— 20.000 t zu schätzen ist, hat Griechenland bereits im Jahre 1940 den Zustand der Selbstversorgung erreicht. Es schwebten Pläne, die Anbaufläche weiter zu vergrö­ßern, damit Griechenland Baumwolle auch exportieren kann. Durch den Ausgang des Balkanfeldzuges verlor aber Griechenland etwa die Hälfte seiner Baumwolle produ­zierenden Gebiete. Da andererseits die Spin­nereien sich in der Hauptsache in den Ge­­bieted befinden, die das Land behielt, be­steht der Zustand der Selbstversorgung heute nicht mehr. In Bulgarien, wo der Baumwollanbau starke staatliche Förderung genießt, wurde im Jahre 1939 eine Anbaufläche von 47.000 ha und eine Ernte von 10.300 t .erreicht. Infolge der weiteren Ausdehnung der Anbauflächen und der Rückgliederung der Süddobrudscha ging der Anbau im Jahre 1941 bereits auf 60.000 ha vor sich Schon im Jahre 1939 konnte annähernd die Hälfte des 22.400 t betragenden In­landbedarfes aus inländischer Produktion gedeckt werden. Nun kam aber seither der Ertrag der Süddobrudscha mit 3000 bis -1000 t, der angegliedérten vormals grie­chischen Gebiete mit etwa 7500 und des früher jugoslawischen Teils von Mazedo­nien mit mehr als 1000 t hinzu. Da man bestrebt ist, die Anbauflächen weiter zu vergrößern, kann damit gerechnet werden, daß Bulgarien hei guten Ernten sich selbst mit Baumwolle versorgen wird. Kurz vor Beginn des gegenwärtigen Krieges setzten in Rumänien Bestrebungen ein, in größerem Ausmaß Baumwolle zu produzieren. Man brachte es aber bis 1940 nur zu einer Anbaufläche von 26.900 ha mit einem Ertrag von 5375 t, und ein Drittel dieser Anbaufläche ging durch die Abtretung der Süddobrudscha verloren. Da der Ertrag in der Süddobrudscha höher war als in anderen Landesgebieten, ist der Verlust an Ertrag noch größer als an An­baufläche. Zudem liegen die dem Lande verbliebenen Baumwollanbaugebiete im Norden, vro der Ertrag besonders stark von der Witterung abhängt. Immerhin er­scheint es möglich, in der Donauniederung neue Anbaugebiete zu gewinnen. Man hat in Rumänien den ehrgeizigen Plan, die Anbaufläche auf 100.000—150.000 ha aus­­zudehnen, wobei man mit einem Ertrag von 50.000—80.000 t rechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen erscheint die Durchführbarkeit dieses Planes zweifelhaft. Sollte er dennoch verwirklicht werden, so würde Rumänien zum Baumwollexportland , werden. Die Baumwollflächen des früheren Jugo­slawiens, die nicht sehr bedeutend waren, sind zum größten Teil an Bulgarien ver­loren gegangen. Man unternahm auch an der dalmatinischen Küste Versuche mit dem Baumwollanbau, die nun möglicher­weise von Kroatien erneuert werden sollen. Zur italienischen Getreidewirtschaft. (Rom) Der neue Präsident der italienischen Bauern­konföderation. Dr. Fratari, hat neue Direktiven über eine beschleunigte Ablieferung von Weizen und anderen Gelreidearten an die Einlagerungs- Stellen herausgegeben. Es werden alle Mittel angewandt werden, um bis zum 28. Februar, dem von Mussolini festgesetzten Schlußtermin für die Prämiengewährung bei der Getreide­ablieferung eine totale Ablieferung zu er­reichen. Angesichts der den Getreideproduzen­ten für den Eigenbedarf und der für den Staatsbedarf verbleibenden Getreidemengen hat sich die Ablieferungsquote bei den Einlage­­rungsstellen stets knapp unter fünfzig Prozent der tatsächlichen Ernte gehalten, obwohl in-

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