Schul- und Kirchenbote, 1912 (Jahrgang 47, nr. 1-24)
1912-01-15 / nr. 2
zunchionßt seingekommenen Bedürfnisse,damit ihm dem Zweck sichtbar und der Wille in ihm ausgelöst und gerichtet werde.« Johannes Langermann hat sein System praktisch in einer Hilfsschule für minderbegabte Kindereisproben können Das Material war also das denkbar schlechteste,aber es bot die einzige Möglichkeit,unbeengt von einem starren E Element an die praktische Durchführung seiner Grundsätze herumzu treten.Die Behörde hatte einen Schulgarten zur Verfügung gestellt und die Uebergabe dieses Gartens an die»Schulgemeinde«bildet den Gegenstand der nachstehenden Schilderung Der Schulgarten sollte nicht,wie es in der Regel aufgefaßt wird,als bloßes Anhängsel der Schulstil de figurieren,sondern die Basis unserer gesamten Erziehertätigkeit bilden.Hier sollten die uns übergebenen Kinder Wurzel schlagen.Dazu gehörte für sie als Allererstes die helle klare Auslösung des Gefühls des Eigentumguchts oder der Heimatgefühls,was sich in den stolzen Worten ausdrückt,,»ies ist unser Garten unser Eigentum«. Mithin mußte ihnen also der Gartenalk gemeinsames Eigentum förmlich übergeben und dabei abgewartet werden,das sich dabei entwickeln würde Vor allem aber mußten und sollten,wenn möglichh,diese kleinen unmündigen Bürger in der Tat erfahren,was Schiller und Goethe sprachlich so formulierten:»Wolohe Kräfte sinnlos walten,da könn sich kein Gebild gestalten«' und weiter:»Das Gesetz macht uns frei«,sodass sie selber das dringende Verlangen nach Ordnung und Gesetz empfinden und äußern milde1i,tie es ja auch bei jedem ihrer Spiele entstanden sind als allgemein anerkannte Spielregel zum Ausdruck gekommen ist. Dabei bemerkte ich,dass hier ein besonders schwieriger Fall vorlag,weil hier absolut Neuland war auch diese»Erdervariiocswüstenndleer«—und noch keinerlei Ansatz irgendeiner anerkannten Ordnung bestand.Ist dagegen ein solcher Ansatz erst vorhanden,und werden dann die Nachkömmlinge später nur einzeln in diese Ahmosphäre hineingeführt,so vollzieht sich ihre Anpassung ohne Schwierigkeit,ebenso wie die Einfügung einzelner Kinder in die bestehenden Spielordnungen eines Dorfes oder einer Stadt In dem vorliegenden Falle also muszteii wirlins von vornherein auf eine Explosion der Affekte gefaßt machen,um dann in der Glit desselben inser Eisen zu schmieden,da es sonst nicht schmeißt Esuiusz also etwas Ausserordentliches passieren,etwas,was man in unserm heutigen Schulleben —nein Schultodl——als unerhorti bezeichnent würde,falls mir unsern Zweck überhaupt erreichen wollten Wir führten also unsere kleine stupide Knellschaft auf Saszii vergebende Stück Vaterland hinaus und ließen sie sich hierin istreise ausstillen woran ich—es war mir selber ein durchaus weihsvoller Augenblick—mit ernster und eindringlicher Stimme etwa folgendes sagte: »Liebe Kinder,sehteuch einmal um!Dieser Garten hier soll von jetzt abench geboren Mochtet ihr ihn wohlhaben?« Meine Worte machten indessen so gut wie imkunen Eindrick auf sie Jedenfalls wel sie den Begriffw schuleigentumsrechtspativ alter Erfahrung nur zu genau fannten, der sich sprachlich so formulieren läßst: „Wieder eine Plage mehr!“ Ich mußte also noch einige Male nachlassen, 18 endlich die Stimme eines Mädchens laut wurde: §