Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-03-22 / nr. 46

­— ntmneerganem 216 bert, Ministerial-Konzipist Eugen v.­riedenfels, von Groffthens: die Gerichtssekretäre Schmidt und Eaperus u. f.f. — Wir denken, wenn die Integrität des sächsischen Z Territorialge­­bietes im Jahre 1848, gegenüber der Union mit Ungarn, von dem Vertrauensconflur als ein: „den Kortbestand und den zeitgemäßen Fortschritt der sächsischen Nation wesentlich bedingendes Recht betrach­tet werden konnte, so kann sie auch im Jahre 1850 gegenüber unserer Union mit Oesterreich mit wenigstens eben so großer Zu­­versicht geschehen. Die Hauptsache hier ist aber, daß der Vertrauenskonflur im Jahre 1848 die Aufrechthaltung ‚der Integrität des Sachenlandes — eben­so wie die gegenwärtige Universität — beschlossen hat, und daß unsere Heren Gegner zugeben, daß die sächsische Nation zufrie­­den sei mit dem, was jener Vertrauenskonflur zu Stande gebracht hat. — Auch die Siebener-Deputation wird in jener Nr. 19 ded ©a­­teliten erwähnt und auch von ihr­ gesagt, daß sich die Nation mit dem zufrieden erklärt habe, was sie zu Stande gebracht. Nun wohl; auch jene Siebener­ Deputation hat in dem 6. Punkte ihrer Denkschrift an das Reichsministerium vom 2. Dektober 1848. Folgendes ausgesproc­hen : « ,,Diese·ichsische Niin«oi«iiind ihr Ter­ritorialgebiet,ein­s ·»schließlich allein·und ministritivei si undgerichtlicher Hinsicht ,,dazu­gehörigen Theile,bilden­einiiiiti«i­iiiibares sindiinitheil­­­bares Ganzes.’ Wir denken, dies ist deutlich, und fügen nur hinzu, daß die Siebener-Deputation streng innerhalb der Grenzen der ihr ertheilten Instellationen gehandelt hat. Wenn also die sächsische Mariens-Universität sichs ie die Bei­­behaltung des historischen Sachsenbodens erklärt hat,se hat sie nur «dasjenig­­ wiederholt,was die Nation in früheren Confinxen und durch Deputationen selbst ausgesprochen hat;oder was dasselbe istt die Universität hat nu­r den Willen der Nation’­i wenigstens ihre r emi­­nenten Majoritärc den(außer der Schäßburger Kommunität hat sich noch niemand dagegen erklärt)ausgesproch­en,als sie die Beibeh­al­­­tung des Sachsenlandes in seiner Integrität betschloß. Auch in Nummer 19 der Kronstädter Zeitung wollen wir die für uns persönlich servb­ten Süßigkeiten übergehen,da sie für die Hauptsache,um die es sich handelt,gleichgültig sind. Das Bemerkenswertheste an jenem Aufsatze ist die A Anerkennung, daß die Nations-Universität in ihren Beschlüßen eine einheitsstaatl­che Richtung festgehalten habe,ferner die fortwährende Appellation an das sächsische Jungthum und endlich einige Vorw­ürfe darü­ber,daß mehrere Anträge in der Nationas Universität in der Minorität geblie­­ben sind. Wir gedenken des Auffages in der Beilage der Augsburger All­gemeinen Zeitung Nr. 35, wo der, Hermannstädter Deputirte , Pror­­esor Zimmermann, als der Führer derjenigen Partei dargestellt wird, welche an Privilegien und Pergamenten festhält, während­ der Leibkircher Deputirte, Herr von Sadhsenheim, an der Epige der anderen Partei erscheint. Es ist bekannt, daß der Herr von Sabhsenheim in vielen Fragen auf der Seite der Minorität stand, so wie es ebenfalls bekannt is, daß der Prof. Zimmermann regelmäßig der Majorität angehört. Wir fragen nun billiger Maßen: wie in aller Welt war es möglich , daß die Majorität eine einheitsstaatliche Richtung verfolgen konnte, wenn sie und der ihm angehörige Professor Zimmermann so zähe an Privil Legien und Pergamenten festhielt ? Oder hat die Minori­­tät die Universität in die Bahn der einheitsstaatlichen Richtung ge­­drängt ? Wenn sie dies zu behaupten für gut finden­ sollte, so sind wir, erbötig, den eklatantesten Gegenbeweis zu­ führen. Aber die Territorialfrage ? Nun, abgesehen davon, dass die Bei­­behaltung der Integrität des Sachsenlandes der unzweideutige Wunsch der eminenten Mehrheit der füchlichen Nation is, glauben wir, dass es Niemand unternehmen wird, zu behaupten, daß die fächlicche Na­­tions:Universität bei ihrem Beschluße über die Territorialfrage födera­­lstischen Tendenzen gehuldigt habe. ‚Dem­inheitsstaate selbst E kann es nur ersprießlich sein, wenn dur die Beibehaltung des gesammten Sachsenlandes den unzubewältigenden Schwierigkeiten in der Verwal­­tung vorgebeugt wird, welche die von­ dem Lerchkircher Herrn Deputirten vorgeschlagenen Ausscheidungen heraufbeschwören müßten. Was die fortwährende Appellation an die sächsische Jugend betrifft, so mißbiligen wir sie als Agitationsmitte. Wir sind so sehr wie jemand, ein Freund unserer Jugend, wir schreiben es mit Freuden nieder, daß sie vornem­­ich in den verlaufgten Tagen des Kampfes und der Gefahr die Ehre des fähsischen Namens Hoc emporgehalten, und daß die Zukunft der Nation ihr gehört. Wir geben aber zu bedenken, das auch die Alten ihre Schuldigkeit gethan haben, es figen Mehrere im der sächsischen Nations-Universität, die es, wie unsere Gegner selbst zu geben, durch ihre einheitsstaatliche Richtung anbe­zeichnet, welche bereits Greife sind, ein doppeltes Verdienst, denn doppelt schwer wird es dem in die vormärzlichen Zustände Eingelebten, sich gleich in­­ Neuöster­­rei zu orientiren. Die Jugend möge ss heranbilden zu Nug und Frommen, zu einstigem Rath und Stab der Nation in ihren öffentlichen Bersamm­lungen. Wenn man und aber mit der Jugend droht, m wenn man von dem „eisernen Willen“ derselben im Gegensall zu den Schritten der Nations-Universität des flamirt, so zwingt man uns zu der Wenferung, mit der wir freilich wenig Popularität erwdten werden, die wir aber im­nteresse der Sache und der Wahrheit getrost niederschreiben : daß nemlich die Deitglieder der sächsischen Na­­tions-Universität nicht eigentlich dem sächsischen Singthum, sondern ihren Kom­­mittenten verantwortlich sind! Wir wollen nun noch über die in Nr. 19 der Kronstädter Zeitung ge­­machten Vorwürfe sprechen, warum denn mehrere Anträge in der­ Minorität geblieben sind, wie z. B. der Antrag, „die Einführung des Tiroler Schagen­­wesens einer besondern Kommission zur Begutachtung zu übergeben“ ferner bei Antpgs „das geistreich abgefaßte Operat über die Nothwendigkeit der Annah­­me des österreichischen bürger!. Rechtes den Kreisen oder in den Zeitungen be­­kannt zu geben. — Sürs erste machen wir darauf aufmerksam, daß solche Anträge in den Protofolen der Nations-Universität nicht vorliegen, und daß die Nations-Uni­­versität unmöglich meritorisch auf Alles eingehen kann, was so nur im bloßen Discurs vorgebracht wird, weil sie font­risiiren kann, wenn sie das Unglück hätte, an nur ‚einen einzigen Intriguant in ihrer Mitte zu ber­ben, auf unendlich leichte Weise mystifizist oder compromittirt zu werden. Intefen mag nicht geläugnet werden, da die obigen Materien allerdings im Discord vorgenommen sind, und zwar hatte sie der Lerchkircher Depu­­tirte, Herr v. Sachsenheim vorgebragt. Was die Mittheilung des Ope­­rates über die Not­wendigkeit der Annahme des österreichischen Rechtes an die Kreise betrifft, so bedurfte es dazu wahrlich seines Beschlußes der Universität, denn­ den Deputirten der einzelnen Kreise fleht es volkommen­ frei, ihre Kreise von Alem zu verständigen, was in der Nations-Universität vorgeht, und viele haben auch fleisig an dieselben berichtet. Was die Veröffentlichung jenes De­perates in den Zeitungen anbelangt, so wußte man keinen Grund anzugeben, warum gerade dieses Operat mitgetheilt werden sollte, da ein Gleiches mit den übrigen Operaten weder geschehen, no­­ch beantragt worden war. Ja, 3 mußte befremden, daß gerade Herr v. Sachsenheim diesen Wunsch äußerte, welcher nicht viele Tage früher im der Berathung der Landesverfassung’in dem Vorbereitungsausschuße für die in der Universität zu verhandelnden Operate folgenden Paragraph beantragt hatte: ‚Gemäß Unserem Reskripte vom 12. Dezember 1848 wird »er die Aufgabe des sächsischen Landtages sein, in so ferne­rn= „der das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung ‚und das Gerichtsverfahren eigene, von jenem für die übrigen „SKronländer abweichende gejegliche Normen und Gmrichtungen “bestehen, die geeigneten Anträge Unserer Allerhöchsten Genchs „aigung,baldigit zu unterziehen, damit auch in «diesen Zweigen „der Grießgebung die wünschenswerthe Uebereinstimmung hers „beigeführt und zunächst die zu diesem Zwecke nothwendigen · « ;

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