Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-04-08 / nr. 56

Schwerpunkt, in der Aufrechthaltung der Rantoregtligen Speechh Religioneky Kultnks und volkewirafschaftliche­ Verhältnisse sind vieli fach verschieden und die Stämmetennen voneinander oft kaum mepe als den Namen.Ade-unter aller-diesen vielzungigen-zerspttttektensz Betwohnern des Reiches suchen nun einzelne Fübrek.thettz von Romantit,theils von Ehrgetz, theils von sprachlichen Enthusiasmus erfü­llt,eine Einbett zu bilden wieretl aus so verschiedenen divergirenden Elementen zusammengesetzt,schwerlich den nächsten Reichss tag lange überdauern würde,die aber auf diesem Reichgtag um eine Fahne geschenkt,den übrigen Volte stammen Oesteeketchs zu deckendek Matoettat würde, der die Wünsche und Ansprüche der Deutschen und Magyaren unterliegen müßten. Dieser emsigen Vorbereitungspolitik gegenüber ist es für und Deutsche eine Pflicht der Klugheit, der Schihsterhaltung, vor dem Eintreten jenes Reichs­­tags unsere Verhältnisse so zu ordnen, daß wir nicht wie ein losgerisfener Baum das Spiel der Wellen werden, daß wir nicht in den Glückstopf des neuen Parlaments blind hinein geworfen, mit der schlimmsten Nummer heraus­­kommen. Diese Potitit der Selbsterhaltung, wir brauchen sie nicht erst weit zu suchen, wir brauchen sie nit erst tur erfünftelte Delftel, durch Belebung und Galvanisirung unbemußter unbekannter Stammeszweige herbeizuzwingen, sie liegt in unserem guten Recht, sie liegt in den verbrieften­ Verträgen, sie liegt in unserem natürlichen Verhältnisse zu Deutschland. Was unsere Politik vor der unserer Grgrer voraus hat, ist der Umstand, waß sie nicht eine engherzige Stammeerpolitif allein is, sondern traf jeder Etante­­mann, der an die Sorge der Regierung Defterreica berufen wird, und wäre er Gyete oder Serbe oder Magyare, wenn er es mit Defterreichs Bestand ernstlich meint, gendt­igt wire, dieselbe Richtung einguschlagen. Ohne Deutsch­­land in Defterreich ein Spielball des Zufalls, mit Deutschland st­eh die fom­­parteste Mat Europa’e. "Jene Bahnen, im welche die czeho flauischen Führer uns hineinflürgen wollen, kann Niemand berechnen. Sie willten den Staat aus den gegenwärtigen Fugen reißen, ohne ihm die neue Grundlage garan­­tiren zu­ können. Die sogenannte flavische Majorität ist eine fiktive, die nur so lange eine Einheit scheint oder bliebe, als sie gegen die gemeinsamen Gegner zu kämpfen hätte. Und auch hier ist sie nicht einig, Wir haben im sonftitu­­irenden Reichstag einen der edelsten flavischen Stämme, die Polen, nicht auf der Seite dag Egec­en figen sehen, wir haben sie im ungarischen Kriege nicht an der Seite der Kroaten gefunden. Die scheinbare Majorität, gewisse Parteiführer das neue Örsterreich bauen wollen, würde entweder in fi selbst gek­lüftet, den Staat in ewige Schwankung bringen, oder tur ein­ toronnifiges Ezepter von Prag bis Tiume die übrigen Nationalitäten gewalt­­sam nie verhalten. Diesem Konjesturalstaat haben wir Feine Luft anheimzufallen, wir wollen unsere Zukunft Überleben fönnen, nicht aber vogue la gab­re ven Nahen in ven Strutel fihleutern. Was die Berbh­rung mit Deutschland, Desterreich, nicht 6108 dem Staat, sondern auch den Bölfern an Macht, Bıüthe, Kultur, Kunsdenkmälern, Grunwerleihätigkeit und Bodenverbitferung gebracht hat, das wien wir, was uns die Posierung von Deutschland, die Ummanrlung Desterreichs In einen flanischen Staat für Vorteil bringen wü­rse, mwissen wir nicht. Ein­ Kläger aber zieht das Gewisfe zem Ungetiffen vor. Wien, 2. April. Aus Anlaß mehrerer Urfuche hat das­ Ministe­­rum bekannt gegeben, daß Goncessionen zum Besige eines ‚Gutes, welche früher, wegen der landtafelmässigen Eigenschaft ten Gutes eingeholt werten mußten, derzeit nicht mehr erforderlich fine, ta­ue Unterfspiee zwischen , Dominifol­­und Rufifalgrünten aufgehoben morten fLip. — Wir erfahren, daß vie vom­­ einigen flavischen Blättern gebrachte Nachricht, als ob das Ministerium mit flamischen Behörten In fläm­scher Sprache torresponztre, auf sinenm Irrihume und einer Verwechslung »beruhet, (Mloyr,) Bien. Auf unserer Börse waren seit zwei Tagen die Befärzte be­­legt, jeder, noch so geringe Vorfall in Paris wird von den Spirulanten so­­gleich ausgebeutet und in’s Unentliche vergrößert. . Ein in Auesicht­ firbender franzöfreier Ministerwechsel heißt ein Staatsstreich, die Erceffen einer­ Artillerie Kompagnie in Grenoble nennt man eine großartige Erbenung. Der inteli­­gente Theil des­­ Publitums weiß wohl, mas­­s von einem solchen Alarmiren zu halten habe, und ist überzeugt, daß die Republikaner in der sogenannten französisgen Repuplik wissen, wie ungünstig eine Sıilverhebung in jeniger Zeit für sie wäre. — Es haben sich auch die Comptanten und Devisen um beiläufig 2 Prozent gehoben, Nordbahn-Aktien gut, Das Silber und Bolp starf begehrt wird und fleigt, Tiegt in örtlichen Verhältnissen. — Unsrer Bes richt, Taf üsterreichiste Terpven dermal: Rom nicht befegen werden, hat ich betätigt, denn e3 mwurte das £. f. Österreichische Wappen bereits feierlich auf­­gerichtet, Unsere Gegenwart künnte man füglich ‚als die Noten-Periode be­­zeichnen, riet somobl, wenen dem fritischen Stande der Banfıoten, sondern and­emegen der Kabinets- Noten, so sol dher Geil einer rufischen Note im Berliner Kabinett bedeutendes Aufsehen machen, und manche Satten gewaltig herabfla­mmen. (Humorif.) Graz, 27. Mär. Der Supplent der floveniischen, Sprache an­ der birfigen Mearsshule hatte sich verpflichtet gehalten, die Sprachen- Gleichberechti­­gung in Bezug auf die zwei fleiermänkischen Landessprachen, die neurische­ und Nosentiche, bei dem Miniserium des Unterrichtes, anzuregen. Da nämlich nach­dem Organisations-Entwürfe für Gymnasien und Realschulen an jerer folgen Anstalt sammiliche redende Sprachen des Kronlandes, in dem sie ik Befindet, gelehrt werden müssen, mit der Bestimmung, daß die Muttersprache ein obligater Gegenstand is, bei der hiesigen Realschule jedoch die Slovenen nit verhalten werden, den Gurfus ihrer flavischen Muttersprache zu Hören, so glaubte Herr Murtchez die slovenische Sprache, welche er vorträgt, hiedurch factisch zurück­­gefegt, und schritt um Abhilfe ein. — Das Ministerium entschied gegen die Ansicht des Gesuchstellers, und zwar aus Gründen, welche man in theoret­ssche und­­ practische eintheilen könnte: Es heißt in ersterer Beziehung im Zerte des Ministerialentscheides, daß, da die Unterrichtssprache der Grazer Realschule dermal die deutliche ist, die fibrigen Sprachen an derselben nur als freie Ge­­genstände betrachtet werden können, ferner gehe es nicht an, bei einer Schule spralische Zmwede voranzustellen.. Die practisch gehaltene Bemerkung jedoch des hohen Entscheides möchte fast mehr Aufmerksamkeit erregen, es wird nämlich gesagt, daß es zu vielen Möbelständen führen würde, sollte bei jedem einzelnen Schüler entschieden werden mü­ssen, melde seine Muttersprac­he fet Diese Ent­­scheidung dürfte in der That in Steiermark nicht immer leicht werden, da z. B. die Bevölkerung Marburgs ihrer physischen Abstammung nach ursprünglich eine flaviscche, legt aber großentheils eine deutsch-flavische Mischlingsart oft, und in ethischer Beziehung mit deutscher Sitte und deutigem Bewußtsein aus“­gestattet erscheine. In solchen Fällen dürfte wohl am natürlichsten die eigene landamännlsche Zubenennung des Schülers als maßgebend zu betrachten ge­­wesen sein. Der vom Ministerium erwählte Mittelweg ist in v­ierer Ange­­legenheit der, daß den Direktoren und Lehrern der Anstalt überlafen bleibe, den slowenischen Schülern die Erlernung ihrer Muttersprac­he anzuempfehlen. Graz, 29. När. Am 23. und 25. d. M. haben im Miniserium des Öffentlichen Unterrichtes, unter dem Vorige des Hrn. Unterrictzministers, Conferenzen stattgefunden, betreffend das provisorische Gefeg ü über die Staats­­prüfungen. Die­ wesentlichen Bestimmungen des diesfältigen Entwurfes sind folgende : Wer nach zurücgelegten Universitätsstudien in einen solchen Staatsdienst einzutreten beabsichtigt, welcher, nach dem bestehenden Systeme die absolvirten rechte- und fiaarewhsenschaftlichen Studien voranziegt, hat sich vor dem Ein­­tritte in die Profis einer theoretischen Staatsprüfung­­ zu unterziehen, welche zur Erleichterung in zwei Vbrtheilungen vorzunehmen ist, wovon die eine die allgemeine, die andere die spreiche heißt. Bei der allgem­inen Abtheilung sind Gegenstände der Prüfung: Rechtephilosophie, innere­­ Verwaltungspolitik, Nationaldkonomie, Finanzpolitik, allgemeine und österreichische Special - Statistik, Österreichisches Berfaffungsrecht und ein Umriss der Welt- und österreichischen Staatengeschichte 3 bei ver­mpt­­eten­en Abtheilung sind aber zu prüfen: Österreichisches Strafrecht und ‚Strafproceß, österreichisches Kirchenrecht, Pferr, bürgerliches Recht, Hanvelg­­und MWechfilrecht, gerichtliches Verfahren in und außer Streitfaden, österreici­­sche Verwaltungs- und Binanzgefäßfunnve. Die Universitätszeit, welche die Prüfungs - Sandivaten auszumelsen haben, beträgt im­ Allgemeinen 4 Sabre oder 8 Gentefter, w­ovon sie wenigstens 6 Semester an der rechten und fantschfenigaittischen Watuität zugebracht haben müsen; 2 Semester können sie auch an­ einer philosophischen Facultät zuge» trat ‚haben. Auch­ die an einer nicht“ Österreichischen Universität, an welcher Lehre und­ Lernfreiheit besteht, zugebrachte Studienzeit darf In diesem Duadrien­­‚nium eingerechnet werden, so weit sie 4 Semester nicht übersteigt, und sonst auf den in diesem Gefege gestellten Anforderungen entsprich. Es gibt In Zukunft seine Schwangreellegieh in dem Sinne, daß der Besuch der Beriefungen über ein bestimmtes Lehrfach als unerläßliche Beringung der Zulassung zur theoretischen Staatsprüfung oder zu den strengen Doctorsprüfun­­gen gefordert werden konnte. Während des Duaph­enniums hat der Ganvidat 14 rechts- und staatenoffenschaftlice und A. philosophische Semestral-Gollegien zu hören. Die specierle Staatsprüfung wird nur mün­dlich, die generelle aber münd­­ich und schrftlich vorgenommen. Die münzliche Prüfung ist öffentlic Die theoretischen Staatsprüfungen werden von eigenen, vom Unterrichtsministerium auf 1 Jahr ernannten Prüfungs - Commissären vorgenommen. , Zu Prüfungs- Sommissären sind vorzugemeine Profesoren der rechts- und saarswisenschaftli­­chen oder philosophischen Facultät, aber auch ausgezeichnete Upnccaten, Practi­­­che Staatsbeamte, Doctoren der M­echte, over sonilige Belehrte zu bestimmen, eve Prüfungscommission hat mit Einschluß des Vorfigennen aus 5 M­itglie­­dern zu beslehen. Bei jeder Kommision muß wenigstens Ein Mitglied ein Nipi­drofessor sein. Die Dauer der männlichen Prüfung für einen Gantidaten beträgt 2 Stunden, zur schriftlichen Prüfung is ein Zeitraum von 9 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmittags bestimmt. Die Plibten der Prüfunge-Gommifjüre wann­ nur eine besondere In­­firuesion­z geregelt werden. Um jewohl auf den Stutirenden, Anhaltspunkte zur Beurtheilung­­ über den Umfang des Wissens zu geben, welches von ihnen gefordert wird, baben folgende Bestimmungen zur Richtiänur zu dienen: a) Es kann von den absoroirten Stutirenden nicht gefordert werden, da sie aus ven Etum­en­­ von alle Detail Kennen sie mitbringen, welche auf der von ihnen ermählten Raatschenklichen Laumann enge der nordwentig sind. auf­melde . -

Next