Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-03-23 / nr. 47

Nr 47. Eric­ht wöchentich Amal Men- P . s Hermannstadt am 23 März « . 41850. Inserats aller Art werben Im bar­­ . Issskisttfstsssjsssssssais-. = en En &i € b € n b u E e H ; sommer. Das einmalige Cinräcder ofßet für da­s einer einspaltigen Petitzeile haft­e Siertelfahr ® fl., den Monat &O kr. ? Mit Dofversendung halbjährig # A.­­ 2r.. für eine zweite und brille @1­820 ar. vierteljährig 2 Bl. 20 Kr. verbonung 2 ar. CR. op­­­e Amtlicher Theil. Nr. 3881. C. M. G. 1850. Kundmachung. Ich habe einvernehmlich awedmäßig befunden — vor der Fällung ihrer Erkenntnisse und Polizei » Widertretungen mit gewiesenen Angelegenheiten, mit führung genommenen Vorarbeiten beendigt, troffen sein werden, zur Förderung der Abur­beitung der zahlreichen, in den verschiedenen (mit Ausnahme des Hermannsädter Militär Distrikts) verhaftet befindlichen Inquisiten des Em­­i­­­ stanves, deren Verbredden und - libertretungen ver friegsrechtlichen Behandlung nicht unterliegen, — ambulante Kriminal-Komissionen aufzustellen, meldhe ihre den Orten, haben. für ven Klausenburger "Sole Untersuchung Gefängnissen des Udvarhelyer Ditritt zwei, zu Marosväsárhely Landes Kriminalkomissionen und wo die Beschuftigten­­ gefänglich angehalten wer­­den, vorzunehmen und Sepsi Szent György, Szilágy Somlyo in Wirtsam ist als fläntigen Mitgliedern, und dem entsprechenden Hifspersonale. Da in Siebenbürgen Kriminal- Komiffionen, um bi nun fein Straf- Koder und zur Norm vorge­­fhrieben, und viefelben nebslbei ermächtiget, in allen Siebenbürgen Amtshandlungen die Mitwirkung der aufgestellten Aemter in Anspruch zu neh­­men, was zur allgemeinen Kenntnis geklagt wird. Hermannstatt, am 13. März 1850. Der z. T. Eisil- und Militär-Gouverneur des Großfürstenthums Siebenbürgen Ludwig Freiherr 2. W­ohlgemuth. m. p. Telemarschall lieutenant. getreten. menden then das der Interimsgerichte begegnen, sowohl Amtshandlungen von einheimischen Justizpflege zu neueren in Gefege mit dem der Hand, im Distrikt bei Eine bevollmächtigten faiferl, Kommissär für die Ein­­und zu bis Sede tirfer Kommissionen besteht aus Willfür ofleiniger Ausnahme österreichische Strafgefegbuch vom Jahre . Verordnungen die, Großfürstenthume der Vornahme Nid­ersprüche der bisherigen allen in und die dabin zielen von einem 1803. Aemtern in und in unmittelbare Korrespondenz zu fegen, und Absicht auf Siebenbürgen, Borsieher und bestand, der Ausübung der Untersuchungen, und ausschließlich den Behörden zur in Angriff für den Vorbereitungen sind bis jegt vier wie darauf Bezug ihrem Wirfungstreife Förderung ge­­tä­­neb­­ihrer so wurde­ten des Kronlandes der Straf­­als au Über Verbrechen und fehmwere jener Handlungen, melde nach Gefegen und­ Gewohnheiten seine Strafe nach sich ziehen — zu­­. ! ' R | Konfurs - Ausschreibung. Wie bereits mit dem Intelligenzblatte zum Grebenbürger Boten Nr. 92 bekannt gemacht wurde, in bei dem 1. Romanen- Grenz- Infanterie- Regimente die Walchereitersftelle, mit welcher der Bezug einer Gage jährlicher dreihundert Gulden in Conv. Münze, ein unentgeltliches Naturalquartier und zwölf Klafter gratis Brennholz, englich das Pfercportions- Relutum, oder hatt des legtern zeitweise, bei Dienstesreifen die Abnahme eines vierspännigen V­orspannimwagens, und in Waldungen, wo nicht g­efahren werden kann, die Beistehung eines Reitpferdes gegen Bezahlung in Konto des Werars verbunden ist in Erledi­­gung genommen. $ Zur Bewegung dieser Stelle wird sohin — da sich um dieselbe hierlandes bisher sein Competent meltete — hiemit ein neuerlicher Confurs bis 15. April 1850 eröffnet. i Von den Competenten wird nicht nur theoretische Ausbildung in allen Sorfladministrationszweigen, sondern als practische Kenntnis in der Waltwirtsc­­haft überhaupt, Wertigkeit beim Meßtische und Taration der Walpreviere ge­­fordert. Es werden sonach alle jene, welche zur Bekleidung dieser Stede die nöthi­­gen Eigenschaften befigen, und nebst der deutschen hauptsächlich auch der roma­­nischen Sprace findig sind, aufgefordert, im Falle dieselben die gedachte Wald­­bereitersbedienstung zu erlangen wünschen, ihre dießfälligen mit den Studien­­­­ .. . und Dienstes-Verwendungs-Zeugnissen belegten Gesuche längstens bis Ende dieses Monats an das Landes-Militär-Commando um­so mehr einzusenden, als nach Ablauf dieses Termins der fragliche Bewegungs-Vorschlag an das Hochlöbliche fi f. Kriegsministerium geleitet wird, und auf später einfangende Besuche seine­­ NRüdsicht genommen werden kann. Hermannstadt, am 8. März 1850. Bom f. f. Landes-Militär-Commando im Großfürstenthume Siebenbürgen, Verfasfer Nichtamtlicher Theil. Erklärung. Die Nr. 33 des Sieb, Boten, hat einen längern Auffag gebracht, worin „neben vielen, nach allen Seiten hin­ ausgestreuten, persönlichen Angriffen und Verdächtigungen auch einigen Sachen in und von Wien die ganze Bitterkeit böser Verläum­ung zu verfaflen gegeben wird. Es ist dief in einer Actuaneise geschehen,welche beiUUt einiger Rü­cksicht vod­er öffentlichen Skeinung und dem Anspruch equi humanesils dung die Möglichkeit einer gegenständlichen Etcheokiiing ausschließt.Wirbe­­livkäufeaonst-tosend anzuführen-wadetegieispakek Aiicfoll gegen die Wiese-Sachsenviivokiciit.Eiwikv gesagt,daß,einige Sachs­ ntn,und von Wien sich auch Conthemine gegen sie gegenmästig versammelte Rationis­universität derweiligen,«mitcek Ansicht,diese»zudtvopulakisiken sind wo möglich zu svren­gen,«fetnek,paßkzvie kein­e,kleine Cliqii-« diese­ Sachsen seh­,,welche nach ihre mitchaischm Au­sdruck die Nation in­ Pachtmhmmwill­« umsichai­t,Stell«­i«zu­mfocgen,die Sch­imis Wisshineihwedt­laepmei noch eine Clique und weich ihren sich gesenkt-derartige Öffentlich. Die Unterzeichneten fehen Zumuthun­sdimit des Schmäbhartikels zur Rechfertigung seines Auftretens angegebenen Grunce, daß nämlich im falfste, gar die Partei sterbe, welche auf Be­­schuldigungen, wenn an der­­ nachfolgenden Erklärung veranlass. Die betrankten die Abwehr der ihnen gemachten Beschul­­digungen als eine gemeinsame Ehrensache und fünnen demnach ihres der andere Ruf­­über die persönliche Berläumdung im Boten nicht mit stillschweigender Berasctung : hinweggeben, Wir fordern dabei ten oder die anonymen Berfoffer des Artikels in Nr. 33. des Sieb. Boten auf: binnen drei Tagen nach der Veröffentlichung unseres Schreibens jene „einige Sachen in und von Wien, melde sich an der Contremine gegen die gegenwärtig versammelte Rationsuniversität beiheiligen,“ wie auch die Mitglieder der „Kleinen Clique, welche nach ihrem technischen Anspruch die Nation in Pacht nehmen wird“ namentlich zu bezeichnen und zuglei­che statthaften Beweise für diese­ Beschuldigung vorzubringen, und im Boten zu veröffentlichen. Widrigenfalls erklären wir den oder die Ber­­raffer des erwähnten Artikels für gemeine Verläumder, gegen die wir uns die weitern Schritte vorbehalten. i "Die Relartion des Sieb. Boten aber ersuchen wir im Sinne des S. 17 des prosisorischen Preßgefeges vom 13. März 1849 um unverzügliche­ Auf­­nahme dieser unserer Erklärung. Wien am 15. März 1850. Herbert. Doleifh. Eugen v. Friedenfels. Friedrich Schreiber. Karl Fabritius. Albert Ziegler. Friedrich Scuter. Friedrich Hann. Rannicper m.p. Hochmeiser. Den Angelegenheiten gefäßeben den Sachen fi Wien aus in fääf­­in Wien zeitweilig fi aufhalten­­so muß ich die Untersgriften vom Gesichtspunkte der Zurechnungsfähigkeit aus als ehrenhaften, ungesiraft -fafjung Johann aus, einer wie R. Wellmann, Benn Rudolf ich erwäge, daß für sich Betracht nicht Daher öffentlichen Leben nit anzutastenden If, alle auch nicht nichts erwiedert, zu v. STriedenfels. Martin zurechnungsfähig in beffen, Charakters, Schenker, was von aus halten können, dem, im von Eduard von dem Bewußtsein zu zahlreich biefer a in

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