Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1850 (Jahrgang 60, nr. 108-206)
1850-10-28 / nr. 171
.Nk 17t. Erscheint pochend.4mal, Montag,Mixtwoch,Freis ragn.Samstag..Kostet für Iasbaldesabt 4 fi.,das Bierteljahr 2 fl., den Monat 40 fl.. Mit Pohsersendung halbjähr. 4 fl. 30 fr. sierzeljähr. 2 fl. 20 kr. Hermannstedt am SS Ottober Siebenbürger Bote. . 21858. Inserate aller Art werden in der » Hochmeister'schen Buchhandl, angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzeile fofgt 3 ff., für eine zweite und dritte Wiederholung 21,6mM. « Amtlicher Theil. Am 22.Oktober wurde in der k.k.of-und Staatsbrücke beim Wien das exxle.Stück des allgemeinen Reichsgesetz-und Regierungsblattes und zwar in der italienisch-deutschen Doppelausgabe ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter: Nr. 380. Den Erlas des Ministeriums des Kultus und Unterrichts vom 4. Okt. 1850, womit die mit a. b. Entschließung vom 29. Sept. 1850 genehmigte provisorische Vorschrift über die Rechtsakadermien in Ungarn Fund gemacht wird. . ·Nr.381.Den Erlaß des Ministeriums des Kultus-und Unterrichts von 1. Okt 1850,womit die mit a.h.Entschließung von 1 29. Sept.1850 genehmigte provisorische Vorschrift über die Rechtsakademie zu Agram kund gemacht wird. Dieses Stück wurde am1 13.Okt.1850 vorläufig in der deutschen Alleinausgabe dank der mayarisch-kroatisch-(illirisch-)und romanischdeutschen und am 14. Okt. 1850 in der böhmisch-deutschen Doppelausgabe ausgegeben und versendet. « « » Am 23.Oktober wurde in ver k.k.Hof 1111d Staatsbrücke beim Wien das cXL Stück des allgemeinen Reichsgesetz-und Regierungsblattes und zwar vorläufig blos in der deutschen Allim Ausgabeausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter: « Nr.388.Die Verordnung des Ministeriums fürs Kultus und Unterricht vom 8. Oktober 1850, die Organisation der F. F. evangelischen-theologischen Lehranstalt in Wien, das Studienwesen an bdetrelben und die Disziplinar-Ordnung betreffend. Mit diesem Stüde wird das Sechsundfünfzigste Deilagesheft ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält den a. u. Vortrag des Ministers des Kultus und Unterrichts vom 7. Juli 1850 zu vorstehender Verordnung vom 8. Oktober 1850 unter Nr. 388 im 140. Stüce des allgemeinen Reichsgefeg- und Regierungsblattes. Ebenfalls am 23. Okt. 1850 werden ebenda die sämmtlichen neun Doppelausgaben des am 22. August 1850 vorläufig blos in der deutschen Alleinausgabe erschienenen CXIV. Studes Des allgemeinen Reichsgeieg- und Regierungsblattes ausgegeben und versendet. Dasselbe enthält unter: ABBI-Die Verordnung des Finanzministeriums vom 9.«.August 1850,über die Ausführung der zu Nr.4 des a.h.Patentes voktx 10. Okt.1849 angeordneten Ausdehnung Der Hauszinsbesteuerung auf mehrere Gebäude und Ortschaftm' Nichtamtlicher Theil .Telegraphische Depeschen. Paris,21.Okt.Das Journal La Mode ist wegan Küidigung Napoleonssistirt Lamoriciere,Changarnier und Bedeau hielten eine Conferenz.Mathieu,der Präsident der Reunion1 der Montagne,fordert das Nord-Departement in Folge der Veröffentlichung der von dem conservativen Wahlkomite aufgestellten Norm zur Nichtwahl auf.Der Candidat,Minister Lahitte,durfte,wenn die Demokraten der Wahl sich enthalten,keine solche Anzahl von Stimen,welche zur Güftigkeit der Wahl erforderlich sind,erhalten. Kassel,21.Okt.Die Rekruten für die Artillerie und Cavallerie wurden nicht eingefordert. — Das Gerücht eines wiederholten Nufes, welchen Duyfing nach Wilhelmsbad erhalten haben sol, ist unbegründet. Kaffelz; 2. Oft. Durch eine vom 11. debatirte Verordnung werden aufgehoben: die Ober-Finanzkammer, das Ober-Steuercollegium, die Obers Zolldirektion, das Ober-Forstcollegium, die Staats-Jagdverwaltung, die Oberbergamtsdirektion. Sämmtliche Geschäfte dieser Behörden gehen an das Finanz Ministerium über, und es werden die zu bildenden Abtheilungen durch Neuernannte vorbereitet. Aschaffenburg, 21. Ost. Zwei Divisionen wurden in Fransen aufgestellt. Kopenhagen, 19. Ost. Die Schifffahrt zwischen Schleswig und Holstein ist aus militärischen Gründen verboten. Nach einer offiziellen Mittheilung kann, da der Friedensvertrag ratifizirt, Die „Gefion“, den Edernförder Hafen frei verlassen. » Hermannstadt zU Okt. -Es liegt im Interesse des Publikums die Namm jener Menschem« Itzexmpczu kennen,die bei Gelegenheit desandes in Hammersdorf hilfreiche Hand bothen und sich besonders auszeichneten.Der,,Siebenburger Bote«besprach zwar in Kürze die noch immer zweifelhafte Frage der Entstehung des Feuers und rügte nicht ohne Grund die Saumseligkeit der Ortsinsassen beim Leihen; daß aber der Brand schnell gelöscht, aud der weitern Verheerung ein Ziel gefegt wurde, und zwar wesentlich Durch die nachbarliche Hilfe der herbeigeeilten Hermannstädter und Schellenberger, erscheint mit Nachsicht auf die aufopfernde Hingebung Einzelmer nirgends im der Art besprochen wie es das Danfgefühl erheirscht. Die Anwesenheit Sr. Ercellenz des Herren Gouverneurs wirkte im hohen Grade aufmunternd und mahnte jeden, der sich rühren konnte, an seine Bürger und Menschenpflicht. Weil die Pferde zum Transportiren der Reitersprigen nicht schnell genug aufgetrieben werden konnten, unternahmen es die Bürger: Sattlermeister Bönig, Handschuhmacher Uher, Siebmacher Kojagky, Kirschner Martin Binder, Nauchfangfehrer Mitterreiter und Theaterdiener Drottleff und zogen die Sprite aus der Stadt bis zur Brandstätte. Eine zweite Feuersprige wurde durch den Kanalräumer hinausgeführt. Mit der Feuersprige zugleich kam der hiesige Polizei-Commissär Johann Leßmann, und seiner großen Thätigkeit ward insbesondere Die ehrenvolle Anerkennung Sr. Ercellenz zu Theil. Nicht minder ausgezeichnet haben sich durch Wort und That die Herren: f. f. Gensd’armerie-Oberlieutenant 9. Heydendorf, Ministerial-Baus Impertor v. Menapace, Ingenieur Kammerer, Distrikt 8-Ober: Commissariate-Referent 9. Sachsenheim, Stadthauptmannschafts-Kanzlelist Ingerrch, Stadthauptmann-Adjunkt Kalbinger, E. E. Rostbeamter 4 v. Herzberg, sowie der Gerichtsdiener Georg Nat und Der Stadthauptmannschafts-Korporal Hungar Lajos. Alles Lob gebührt den Bürgern Sebastian Straus, Georg Beisog, Andreas Konradt, Daniel Melzer, Friedrich Weber, Joseph Zacharias, Michael und Andreas Michaelis, Andreas Schell, Carl Told und Johann Seiverth, den braven Schellenberger-Insassen, welche als schon alles außer dem F. f. Militär in die Stadt zurückgekührt war, von ihrem aaderen Dorfshannen befiehligt, herbeieilten und den Not des Feuers löschten. Hermannstadt, 27.D0ft. Se. Ere, der Herr Civil und Militär: Gouverneur ist heute Mittag zurückgekührt. Herr 9. Rosenfeld, f. E. Ministerialrats und Präses der Finanzkommission ist soeben angekommen. Derenstadt, 25. Of. Heute hatten wir hier ein ermögliches Schauspiel. Mitten im Marktgewühle befand ich ein Mensch im priesterlichen Gewande, welcher den Rosenfranz in der Hand haltend, die Leute durch seine gleißmerischen Geberden und Gebete an sich zu ziehen wußte. Scharenweis strömte das Volk herbei und umgab den Priester, der die gedruckten Gebete laut vorlas, und das Stück zu 6 fr. verfaufte. Traurig, wenn man seine Waare auf diese Art anbringen muß! Möglich war dieser Mann verschwunden wohin — weiß ich nicht ; jedenfalls aber liegt es im Interesse der öffentlichen Ordnung solche Straßenredner nicht zu dulden. Vor Kurzem reiste ich in einige fächsliche Stühle um das selbst die Stimmung und Negsamkeit für den Gesang, dieses wirksamen Mittels für Volks- und Nationalbildung, zu erforschen. Weberalt habe ich warme Liebe für denselben gefunden und die Ueberzeugung laut äußern hören, daß wolle man sich an der Jugend, Nation und Kirche nicht versündigen, der Gesang in der Schule endlich eingeführt werden müsse. Es ist übrigens auch ganz natürlich. Wil man einen wirlichen National- und erbaulichen Kirchengesang, so liege und pflege man ihn belehrend in dem Vorort der Kirche. Nur so und nicht anders man dieses Ziel erreicht werden. ( *) Durch Zufall verspätet. A.UR- - "