Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)
1852-03-31 / nr. 52
254 in der Lage sei,ohne diesen künstlichen Schutz der PatriotiSniür die Konkurrenz mit der auswärtigen bestehen zu können.Der Handel ist der ihm inwohnenden Naturiiich durchaus nicht patriotisch,sondern vielmehr spekulativ,den Gewinn suchend und annehmend,worin vner er sich ihm darbietet.Die ehrsame Zunft hätte also in der sichern Voraussicht,daß jene patriotische Begeisterung nicht immer anhalten würde, dieselbe benutzen sollen,sich ihren Absatz zunächst im Lande selbst und wvomöglich auch weiter zusichern,und es vermöge der Quvilität ihrer Fabrikate dahinzubringen,daß sie die auswärtige Konkurrenz nicht mehr zuffürchten habe Selbstanchangenommen,daß gerade ein Vorurtheil gegen das einheimische Fabrikat bestände,wie es in allen Städten der Monarchie und in Wien selbst der Fali ist,so könnte di in der Zünft ganz gleichgültigs sein,wenn nur ihre Fabrikiste so beschaffen wäre, daß sie den ausiwärtigen durchaus nicht nachständen,der Kaufmann würde sie dann seinen und der Erzeuger Vortheil suchend,altausländische verlausen,wie er ja noch in Wien jetzt mit andern inländischen Erzeugnissen geschieht.Wir predigen hier zwar offenen Betrug,within an uns einwersen,aber es ist nun ein in also nic niicht anders:miiiibus vult decipi, ergo decipiatur — d. i. die Welt will getäuscht sein, also mag sie getäuscht werden, wenn sie nur seinen Schaden Dabei hat, wie es hier der Fall ist, nämlich immer vorausgefegt, daß der Kaufmann im Stande wäre, zu täuschen, d. h. Daß das einheimische Fabritat eben so gut wäre, als das ausländisch. Wir sprechen hier immer so,als sei der Kaufmann der Vermittler des Absatzes für die Hin Tuchmacher,und dies führt bis zu dem andern Punkt in dieser Angelegenheit,nämlich den Verschleiß der Gewerbsartikel durch die Kaufleute,ein Thema,welches wir nämlich erst im Kronstädter Siteiliten Niu 22 iiii 023 besprochen gefunden haben.Es entsteht hier die Frage nämlich:haben denn die Hrn.Tuchmacher auch dahhingegethan,um sich den erforderlichen Ansatz zu sichern?Als Antwort auf diese Frage lassen wir die Zuschrift der Kronstädter Handels- und Getrerbeiammer vom 3.März an die hiesige Tuchmacherzunft folgen,aus der sich ergibt,ob die Hermannstädter Tuchmacher auchs dabhingegethan haben,und welche Aussichten sich ihnen noch immer bieten,um die feine Spinnerei in Gourarou und somit auch den Zweig der Feintuchmacherei,zur Ehre und zum Frommen der einheimischen Industrie,aufrechtzuerhalten « »Aus denchrichte der ehrsamen Tuchmacherzunst vom 23.Febr. d.J ersgibt sich,daß Mangel an Absatz dasileben ist,welches die dasige Feintuchmacherei mit dem Erlöschen bedroht,und die Kammer hat nichtinterlassen,nach den Finger zeigeroie der Bericht enthält, die Trage zu erwägen, wie hier zu helfen sei? Die Kammerglieder vom Handelsstande haben hierbei gleich von vorneherein,die Beinerkinig gemacht,daß schon hier in Kronstadt nie eintjiermannstädter Tuch in den Kauståden zur Ansicht oder zum Verkauf ausgesegen sei,önnde die Frage aufgeworfen,ob die Herren Tuchmnacher inöspermannstadt seit dem löblichen Iilusschiwung der Feintiichmacherei daselbstivothiist ist an die Kanfleute im Lande ausgesendet und die gewwöhnlichen Schritte gethan haben,um sich auch außerhalb ihrer Stadt einen Riss zu begründen?Ist von Seite der Niederlage,welche"die Herren Tachmacher für ihre feineren Erzeugnisse in Hermannstadt errichten,alles dasjenige geschehe iyn in der Waare sowohl ,aili Orte als auch auswärts einen Markt zu verschaffen Leider gibt die Zuschrift der ehrsamen sonst hier über wenig Ausschluß,und es läßt sich nur aus der in Siebenbürgen bei den Gewerbsleuten bestehenden Sitte schließen,daß auch die dasigen Herren Tuchmachermeister die Vermittlung eines größeren Absatzes nicht im kaufmännischen Wege gesucht haben.Diese Handels-und Geiverbekammer muß es aber als ihre,durch den Erfolg bewährte diesfällige Ansicht aussprechen daß überall in dein Verkehr und in den meisten Gegenständen nur dadurch ein schmwunghafter Absatzsteh habe erreichen lassen,wenn dieser im Großen und im Kleinen in den Händen des dafür eingerichteten und in großen Verbindungen stehenden Kaufmanns ruht.In Wien z.B.wartet der Fabrikant in der Vorstadt nicht,der ,Klauser solle sich zu ihm hmausbemnden,sondern er sucht seinen Absatz hauptsächlich durch den Kaufmann zu vermitteln,der oft nur einige hundert Schritte weit in der Innenstadt den von aller Welt besuchten Laden mit dortigen Erzeugnissen offenhält. Hieraus ergibt sich, daß auch die Hermannstädter Tuchmacher, um ihre Absicht, nämlich den gewünschten Ablag zu erreichen, sich in Verbindungen mit den Kaufleuten einlasfen müssen. Sie werden zwar das bei die Breite so stellen müssen, daß auch der Kaufmann seinen Nagen habe; aber die Größe des Ablages wird sie entschädigen. Die Kammer weiß sonft seine Abhilfe gegen den mangelnden Ab- Sag als kaufmännische Vermittlung. Ja sie muß sich gegen die Ansicht erklären, daß mit den fünftlichen Mitteln der patriotischen Varliebe für einheimische Erzeugnisse, auf welche die dortigen Herren Tuchmacher gebaut zu haben scheinen, etwas auf die Länge zu erzwehen sei. Im Handelsverkehr Herrschen nur Bedürfung und Geschmah des Bus blitums einerseits und andererseits Die gute und geschmahvolle Waare und die Thätigkeit des Kaufmannes, welcher auch im entgegengefegten Halle, wenn nämlich statt der gehofften patriotischen Vorliebe für eitt« heimische Erzeugnisse sogar ein Vorurtheil gegen Dieselben bestehen sollte, allein abhelfen kann. — Darum ann die Kammer im vorliegenden Fall, mit dem innigsten Wunsch, daß nicht duch Versäumung ein so wichtiger Zweig der vaterländischen Industrie zu Grunde gehen möge, wiederholt nur darauf Hinweisen und die Herren Tuchmacher in Hermannstadt dringend aufmerksam machen, daß sie, so wie auch die hiesigen Fronstädter Tuhe und Rashmacher großen Theildes thun, einen erweiterten Abjag für ihre Erzeugnisse durch die Kaufleute in den Städten des Landes und wenn möglich auch noch im weitern Umfeeife ruhen und zu Diesem Zwed an dieselben Muster und Preisfourante aussenden mögen. Zu Diesem Zweck theilt Die Kammer ein Verzeichniß der vorzüglichern Schnittwaarenhändler in Siebenbürgen zum Gesbrauche mit.“ ‚€ muß schließlich noch bemerkt werden, daß Alles dieses, was hier von der Tuchmacherei handelt, auch auf die übrigen sogenannten Kommerzialgewerbe anzuwenden ist. Unser Gewerbsmann muß sich entschliegen Für den Handel, und nicht für den eigenen beschränkten Verschleiß zu arbeiten. Er wird duch den Handel zu Grunde gerichtet werden, wenn er mit ihm nicht Hand in Hand gehen will. Hermannstadt. Wie wir vernehmen, hat das Oberkonsistorium der evang. lutherishen Kirche in Siebenbürgen beschlossen, die Superintendentur von der Pfarre in Birthelm zu trennen, dem ev. lutherischen Superintendenten seinen Sig in Hermannstadt anzuweifen und für eine seiner Stellung entsprechende Dotation zu sorgen. Inland., « . Wien,23.März.Wie sich die»Allgemeine Zeitung«aus Wien schreiben läßt,sollen die russischen Großfürsten unserem Kaiser die Einladung ihres erlauchten Vaters überbracht haben,bei den im Monat Juniu.d.J.in Moskau stattfindenden großen Festlichkeiten daskais. Hosinger daselbst mit einem Besuche zu beehrenLSc.Maj.der Kaiser soll die Einladung angenommen haben——·Die unseren zugekommene neueste Nummer des»New-York Enqinirer«vom 28.Februar enthält unter dem Titel:»Seezug nach dem Osten,«einen Artikel über die Expedition nach Japan.Es heißt darin : Der Zweck dieser Expedition ist ein Fliegerischer; es handelt sich nicht um offensive Operationen gegen das Kaisertum Japan, sondern um jenes Reic auf möglichst friedfertiger Weise zum Handelsverkehr mit allen Nationen zu nöthigen. Die Expedition ist aber imponirend genug um Reipert einzuflögen, und hinreichend stark, um die Gewährung billiger Forderungen nöthigenfalls zu erzwingen. Trog seiner günstigen Lage verweigert Japan nicht blos jeden Handelsverfehr mit dem übrigen Theil der Welt, sondern ed geht noch weiter, e3 verschließt fremden Schiffen, die sich in Noth befinden, feine Häfen, e3 öffnet sogar feine Batterien auf sie, wenn sie auf Sanonenschuß weite feinen Küsten zu nahe kommen, ja wenn sie doch Stürme an seine Ufer geworfen werden, bemächtigt er sich der Bemannung Dieser unglücklichen Schiffe, wirft sie in’s Gefängniß, stellt sein Käftgen aus und ermordet sie. Nun bestreiten wir jeder Nation, die eine solche geographische Lage hat, daß sie irgend einen Theil der Meereslüfte der Welt einnimmt, Dis Decht, ich von allem Hamdelöverfehe mit den übrigen Staaten auszusließen. Ein solches Verfahren mag von zivilisieten Nationen geduldet werden, so lange es nicht Die Interessen ihres Handels und die Wohlfahrt des menschlichen Geschlechtes beeinträchtigt; aber wir behaupten, daß die zivilisieten und christlichen Nationen das Recht haben, sollte Barbaren zur Unterwürfigkeit unter das allgemeine Völkerrecht und zu einem gewissen Maß von Derkehe zu zwingen; vor Allem aber ist es ein Recht aller Nationen der Welt, in Zeiten der Noth und Gefahr freien Zutritt zu haben zu jedem Hafen und jedem Theil der Küste, der ganzen Welt und von den Bewohnern solcher Küsten Schuß, Hilfe und Gastfreundschaft zu begehren. Dies ist das Recht aller Nationen in allen Häfen, an allen Küsten der Welt, und wenn dieses Recht in Abrede gezogen und vorenthalten wird, ist es die Pflicht eines Handelswolfes, dem Uebelstand abzuhelfen und seinem Handel jenen Schuß zu siltern, zu welchem er mit so gutem Grunde berechtigt ist. Wien, 24 Mär. Das neue Strafgefegbuch für die gesammte österr. Monarchie scheint nun vollendet, denn Hr. Ministerialrath Hye, welchem die Verfassung des Entwurfes aufgetragen und welcher den Sektionsberathungen im Neichsrathe zugezogen worden war, hat in seinen Vorlesungen über Kriminalrecht dasselbe bereits für Die nächte Moe in Aussicht gestellt. — Die Christen Bosniens und der Herzegowina, bestürzt über Die von der türkischen Regierung gegen sie ergriffenen Maßregeln suchen zahlreich Zuflucht auf öfterr. Gebiete. Besonders sind im Diftekte von Knin viele Flüchtlinge angenommen. Eine Anzahl von fast 100 Individuen erschienen in der Nacht vom 12. auf den 13. an der dalmatischen Grenze und baten um Zuflucht. «